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Donnevstag, de» 3. Februar 1916
33. Iahrg.
Schutz der immobilen Mililär- perjonen.
(Nachdruck verboten.)
Unser juristischer Mitarbeiter schreibt uns: Das bei Kriegsausbruch erlassene Kriegsteilnehwerschutzgesetz hat bekanntlich angeordnet, dah in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Verfahren u. a. dann unterbrochen wird, wenn eine Partei zu den mobilen oder gegen den Feind verwendeten Teilen der Land- oder Seemacht oder zu der Besatzung einer armierten oder in der Armierung begriffenen Festung gehört. Dieser Schutz erstreckte sich also nur auf mobile Militärpersonen. Bei immobilen Militärpersonen konnte das Gericht nach Par. 27 Z.- P.--O. die Aussetzung des Verfahrens zwar anordnen, mußte dies aber nicht tun. Dies ist denn auch nur in seltenen Fällen geschehen.
Deshalb dehnt eine am 21. Januar 1916 in Kraft getretene Bekanntmachung des Bundesrals „zum Schuhe von Angehörigen immobiler Truppenteile" den durch das Kriegsteilnehmerschutzgesetz den mobilen Militärpersonen gewährten Schutz in gewissem Grade auch aus immobile Militärpersonen aus. Nach dieser Bekanntmachung muß nunmehr in bürgerlichen Rechts treitigkeiten das Gericht auf Antrag einer Partei, die vermöge ihres Dienstverhältnisses, Amtes oder Berufs zu anderen als den mobilen oder gegen den Feind verwendeten Teilen der Land- oder Seemacht oder zu der Besatzung einer weder armierten noch in der Armierung begriffenen Festung gehört, wie Aussetzung des Verfahrens anordnen, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigkeit zur bewaffneten Macht an der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert ist. Ties gilt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sonach in allen Prozessen über Rechtsfolgen des Privatrechts (im Gegensatz zum öffentlichen Recht), und zwar sowohl vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Reichsgericht), als auch vor den besonderen Gerichten (Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, Gemeindegericht). Die Aussetzung muß aber ausdrücklich beantragt werden. Auch muh eine Behinderung an der Rechtswahrung vorliegen; dies wird aber z. B. dann nicht der Fall sein, wenn die immobile Mi- litärperson am Sitze des Gerichtes dient und dienst
lich abkommen kann, oder wenn sie sich ausreichend (z. B. durch die genügend unterrichtete Ehesrau oder Angestellten) vertreten lassen kann. Der Aussctzungsantrag ist jedoch abzulehnen, wenn die Aussetzung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig ist. Als „offenbar unbillig" dürste bei Aussetzung z. B. dann anzusehen fein, wenn die immobile Militärpersou ihr Geschäft noch ziemlich in alter Weise durch andere (z. B. die Ehefrau) weiterführen läßt. Es wird aber stets auf den einzelnen Fall ankommen.
Ebenso muß das Gericht auf Antrag des Gegners die Aussetzung wieder aufheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen find (z. B. die Partei inzwischen entlassen wurde) oder die weitere Aussetzung offenbar unbillig ist (z. B. das geschlossene Geschäf wiedert eröffnet wurde). Liefe Vorschrchen gelten auch dann, wenn eine natürliche Person durch eine immobile Militärpersou gesetzlich vertreten ist, also z. B. für die minderjährigen Kinder oder die Mündel von immobilen Militärpersonen, wenn für pder gegen sie ein Rechtsstreit geführt wird. Dagegen gelten sie nicht für juristische Personen, also nicht z. B. für eine G. m. b. H., deren Hauptgefchästsstihrer eingezogen wurde.
Die oben besprochene Befugnis des Gerichts, auch von amtswegen (also auch ohne Antrag) nach Par. 247 Z.-P.-O. die Aussetzung ves Verfahrens anz.iordnen, bleibt daneben begeh.».' La uwetz, die Gerichte von dieser Befugnis nur selten Gebrauch machen, empfiehlt es sich für immobile Militärpersonen, bei denen die geschilderten Voraussetzungen des Aussetzungsantrags zutreffen, !den Antrag auf Aussetzung zu stellen. Schriftliche Stellung dieses Antrages genügt wohl nicht, vielmehr muß der Antrag wohl in der mnnüuchen Verhandlung durch tne Partei oder einen damit zu betrauenden Vertreter (z. B. die Ehefrau) gestellt werden. Beim Antrag auf Aufhebung der Aussetzung genügt schriftliche Einreichung bei Gericht; das Gerücht kann aber über den Antrag »ländliche Verhandlung anordnen, die dann, allenfalls durch einen Vertreter, wahrgenommen werden muß.
Die Bekanntmachung füllt eine Lücke aus. Dabei hält sie den goldenen Mittelweg ein, indem sie die Aussetzung verbietet, wenn sie „offenbar unbillig" ist. Da
rint wird einerseits der Soldat gegen unnötige Belästi" gungen durch Prozesse und andererseits der Gläubiger'" gegenüber einem böswilligen Schuldner geschützt, der seine militärische Eigenschaft dazu benützen will, ihn zu benachteiligen.
JestWr TiskstM. 8 .L.R.
Grotzes Hauptqirarlier, den 2 Februar
Westlicher Kriegsschauplatz.
Die feindliche Artillerie entwickelte in einzelnen Abschnitten der Champagne und östlich von St. Die (in den Vogesen) große Lebhaftigkeit.
Die Stadt Lens wurde abermals vom Gegner beschossen.
Ein französisches Großflugzeug stürzte, von unserem Abwehrfeuer gefaßt, südwestlich von Chauny, ab. Die Insassen sind verwundet gefangen genommen.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Ein stärker russ. Abteilung wurde von deutschen Streif- kommandoZ an der Wieslielucha südlich von Kuschcka—Wola (zwischen Stochod und Styr) augegriffen und aufgerieben.
Balkan-Kriegsschauplatz.
Unsere Flieger beobachteten in den Hasenanlagen von Saloniki große Brände die offenbar von unserem Luftan
griff herrühren.
Oberste Heeresleitung.
Der Weltkrisen
Die Lage auf den verschiedenen KriegsschauMDen hat sich im wesentlichen nicht verändert. Im Westen ! macht sich eine lebhafte Tätigkeit der feindlichen Artillerie in einzelnen Teilen der Champagne und in den Vogesen bemerkbar, die von einer gewissen Nervosität zeugt, von der die französische Heeresleitung befallen zu sein scheint. Auf dem Balkankriegsschauplatz beobachteten unsere Flieger in den Hafenanlagen von Salonikr große Brände, die offenbar von unserem Luftschiffangriff herrühren. Diese Feststellung ist umso bemerkenswerter,
Englands Verrat — äeutseke l'ai.
Roman aus der Zeit des Weltkriegs von M. Blank.
Fortsetzung.
Durch diese zweiten Papiere würde er dann aber desto gewisser als ein Spion erkannt werden, den in der Kriegszeit ohne Zweifel der Dod erwarten mußte.
So bot ihm wenigstens die Flucht noch eine Möglichkeit. In kaum einer Sekunde hatte er dies erkannt. Ta sprang er auch schon davon.
Aber es waren bereits zu viele daraus aufmerksam geworden, was da vor sich ging. So war er keine fünfzig Meter weit gekommen.
„Ein Spion! Packt ihn, schlagt ihn nieder! Ein Spion!" So gellte es von allen >Äiten.
Er wurde umdrängt! Hunderte Arme griffen nach ihm. So manche wurden dabei zurückgeschlagen: aber dafür rissen ihn andere auf den Boden nieder. Er selbst wurde dabei gewürgt, seine Kleider wurden ihm zerrissen, und bald war er von der Menge gefesselt und wehrlos gemacht worden. Sofort wurde er vor den französischen Offizier gebracht.
„Weshalb versuchten Sie zu fliehen?"
^' „Weil ich angegriffen worden bin!"
„Geben Sie zu, die gleiche Person wie Peter B.an- deustein zu sein?" setzte der Offizier das Verhör fort.
Da half kein Leugnen mehr! Er führte ja noch die falschen Papiere mit sich. So begnügte sich Peter von Nuisdaelen mit einem Hochziehen der Schulter. Mochte nun geschehen, was eben geschehen sollte.
„Ihre Flucht allein beweist die Richtigkeit dessen, was wir wissen wollten."
Tann wurden Peter von Nuisdaelen die Hände auf den Rücken gefesselt, und inmitten der Zuaven führte wan ihn als einen gefangenen Spion zurück.
„Spion! Steinigt ihn!" ertönte es Noch ringsum.
Alle diese Zurufe gellten ihm in die Ohren; aber trotzdem hielt er seinen Kopf stolz erhoben.
Nur an seinen Vater dachte er dabei mit innerer Wehmut. Er konnte diesem nicht nur seinen verschollenen Sohn Heinz nicht mehr heimführen, sondern der alte Mann sollte auch den zweiten Sohn verlieren müssen, denn Peter von Nuisdaelen gab sich keinem Zweifel hin, welches Schicksal ihm bestimmt sein würde, zumal der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich bereits zum Ausbruch gekommen war. In seine Heimat aber würde dann wohl nie eine Nachricht dringen, was aus ihm geworden war.
Erschossen als Spion!
Mochte es geschehen! Sein Leben schien ihm nicht unersetzlich. Er bedauerte nur, daß sein Leben kein Opfer für das Vaterland sein konnte, daß es kein ehrsamer Tod sein würde. Tausendmal lieber wäre er für Kaiser und Reich mit seinem Schiss im stummen Wellengrab versunken.
Vorbei!
Und sein Bruder? Ter hatte in der Legion geholfen, die Kolonialherrschaft für Frankreich zu mehren; der ahnte wohl nichts davon, daß nun sein Vaterland seiner Hilfe bedurfte. Vielleicht würde er sogar in den Reihen derer stehen müssen, die ihm die todbringende Kugel zusenden sollten.
Stolz und aufrecht schritt er den Weg dahin. Er ging am Hotel vorbei.
Tort oben begegnete er den wässerigen, blauen Augen des Lord Beresford, der neben dem Marquis de Ferner stand. Und bei diesem Zusammentreffen kreuzten sich wiederum die Blicke, so wie damals in der Nacht im maurischen Pavillon. Aber in den Augen des Lord Beresford war nun ein höhnisches und hasterfülltes Aufleuchten.
Peter von Nuisdaelen hatte diesen Blick verstanden.
Ter Schurke war es gewesen, der ihn verraten hatte! Der war es auch, der in sein Hotelzimmer eingedrungen war und dessen Spuren er an seinem Schreibtische hätte wahrnehmen können.
Nur dieser, kein anderer kam in Betracht.
Er selbst hätte klüger sein sollen; Freiherr von Ruis- daelen halte alle Meere befahren und hatte doch überall die Vertreter des Union Jack kennen gelernt; er hätte es wissen müssen, wie Engländer Krieg führen, heimtückisch und mit gedungenen Waffen.
Aber wehe dir, England! Einmal muß die Stunde kommen, wo sich keine Hand mehr für deine bluttriefenden Geschäfte werben läßt. *
Wie jener eine dort war, so waren alle Angehörigen dieses Krämervolkes, begehrlich im Nehmen von allem, was wertvoll ist, wahllos in den Mitteln, um es zu besitzen.
So erwiderte Peter von Nuisdaelen den spottenden Blick mit unbeugsamem Trotz. Dieser Schurke dort sollte itzissen, daß ein Deutscher sich nicht fürchtete, mochte er auch den Tod vor sich sehen.
Trotzig und stolz!
Dann war Peter von Nuisdaelen in das Gefängnis eiugelicfcrt worden.
Dort lag er in einem schmalen feuchten Loch, dessen Wände von Schimmelpilzen übersät waren, tief unten in einem Kellergewölbe.
Nur von hoch oben drang aus einem kleinen quadratischen Fenster etwas Licht herein.
Einmal au jedem Tag wurde ihm in diesem Gefängnisse etwas kalte Suppe uud Brot gebracht.
Uud immer wartete Peter von Nuisdaelen, zu erfahren, was über ihn bestimmt werden möge: ,es war, als wäre er in diesem Kellerloch vergessen worden.
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