Vermehrung der GefliigelveMnde. um

Ke durch den Krieg verringerten Geslügelbestäude zu he- »eu, veranstaltet die Badische Landwirtschaftskammer in Siesem Frühjahr 'eine Aufzuchtprümierung von Jung geflügel. An der Preisbewerbung können sich alle Ge­flügelhalter beteiligen, welche badische Staatsangehörige /'nd. Es können Bruten aller Nutzhühnerrassen anr >preisbewerb teilnehmen. Mit Preisen sollen aber zu­nächst nur die von der Landwirtschastskmmner aner­kannten Rassen ausgezeichnet werden. Diese sind: Ita­liener, rebhuhnfarbig; Minorka, schwarz; Wyandottes, weih; Orpington, gelb und weiß; Plymouth, gesper- bert; Mechelner; Sundheimer. Die Prämiierung an­derer Rutzrassen wird in Aussicht genommen, soweit nach der Prämiierung ersterer noch Mittel zur Verfügung stehen. Bedingungen und Anmeldebogen sind von der Badischen Landwirtschaftskammer in Karlsruhe zu be­ziehen. Prämiierungsgebühren werden nicht erhoben. Es sei an dieser Stelle noch darauf aufmerksam ge,nacht, daß es den badischen Geflügelhaltern viel zu wenig bekannt ist, daß ein Futtermangel für Geflügel nicht besteht; nur sind die Preise für Futter noch hohe. Der Genossenschaftsverband badischer landwirtschaftlicher Vereinigungen in Karlsruhe gibt Gcflügelfutter (Weich- sutter, Mais, rumänische Futtergerste, Dari und Buch­weizen) zu mäßigen Preisen ab und die Rüchsfutter- mittelstelle hat den Kömmunalverbänden Futte: für Ge­nüget zugewiesen.

Vom Monat Februar. Der Kriegswinter 1915/16 gestaltete sich bis jetzt zum mildesten, den wir erlebt haben. Ob wohl der Februar, der in meteorologi­scher Hinsicht die kalte Jahreszeit beschließt, von sei­nem Vorgänger das milde und niederschlagreiche Wet- tech übernehmen wird? Vor vier Jah.en hatte der Winter lange aus sich warten lassen, doch im ersten Drit­tel des Februar kam er und zwar sehr streng. Am 4. Februar wurde damals eine Temperatur erreicht, die zu den seltensten -riefstäudcn des Wärmemessers gehört, es oerzeichnete Stuttgart min. 20 Grad, Heilbronn min. '26 Grad. Auch in oer zweiten Monatshälste, die in der Regel schon Lenzescharakter anzuuehmen Pflegt, sind strenge Wintertage zu verzeichnen gewesen. Tie Hell­brauner Chronik berichtet z. B., daß am 16. Februar 1607 die Küfer ein Faß aus dem Eis des Neckars an- sertigten. Int allgemeinen liebt es den Landmann nicht, wenn der Hornung zu milde auftritt, er weiß aus Er­fahrung:Ist der Februar gar zu gnädig, der März alsdann zu Frost erbötig", oderWenn im Hornung die Brücken fchwarmen, muß, man im März dcn Ofen wärmen". Eines haben die Tage, so trüb sie sich auch .acstalten mögen, vor denen des Januar voraus: daß sie -nicht nur wachsen, sondern zu Beginn des Monats schon mehr als eine Ltunde gewachsen sind. Heuer weist der Benjamin der Monate nicht 28, sondern 29 L:'.g? aus, da das Jahr 1916 ein Schaltjahr ist. Der eingeschaltete Cag ist aber nicht, ivie vielfach angenom­men wird, der letzte Februar, ein Blick auf den Ka­lender und wir sehen, daß dort der 24. Februar als Schalttag bezeichnet ist.

Jur Beschlagnahme von Ter-tilstofsen.

WTB. Berlin, 1. Feb. DieNordd. Mg. Ztg." schreibt zur Beschlagnahme von Textllstoffen: Unsere Vorräte an Rohstoffen für das Textilgewerbe und die Konfektionsindustrie reichen für die Bedürfnisse des Hee­res und der Zivilbevölkerung noch auf Jahre hinaus. Wenn jetzt eine weitreichende Beschlagnahme vorgenom­men wird, so soll dadurch Sicherheit gewonnen werden, daß unter allen Umständen, auch wenn der Krieg nach dem Willen unserer Feinde noch jahrelang dauern sollte, durch eine weise Bewirtschaftung die vorhandenen Vor­räte, deren Bearbeitung und Verbrauch richtig einge- teilt werden. Immerhin greift die am 1. Februar 1916 verfügte Beschlagnahme und Bestanderhebnng von Web-, Wirk- und Strickwaren nicht unwesentlich in das wirt- schaftl. Leben ein. Besonders wir die Konf'kiwnUndnßrie betroffen, n. es können mit der Zeit, vornehmlich in gro­ßen Städten, in denen Massenkonfektionsbetriebe sich be­finden, Konfektionsarbeiter in größerer Zahl beschäfti­gungslos werden. Soweit diesen Arbeitern anderweitige Arbeitsgelegenheit nicht verschafft werden kann, muh die gemeindliche Erwerbslosenunterstützung eintretem Es werden von der Reichsregierung Maßnahmen eingeleitet, wie einer eintretenden Arbeitslosigkeit und ihren Folgen begegnet werden kann. Insbesondere sollen, wie für die Angestellten und Arbeiter der Textilindustrie, erhöhte Beihilfen aus Reichsmitteln den Gemeinden und Gc- meindeverbänden auch zu Gunsten einer Erwerbslosennn- terstützung für die von der neuen Beschlagnahme be­troffenen Angestellten und Arbeiter zugänglich gemachr werden.

E::F'( *ung der Biererzeugung.

WTB. Berlin, 1. Feb. (Amtlich.) Der Buudesrat hat gestern zur Verstärkung des Bestandes an Futter mittel eine Einschränkung der Biererzeugung beschlösse!,. Für die Brauereien werden die bisher bestehenden. Kau tingente an Gerste bezw. an Malz um ein Fünftel herab gesetzt. Es wird Vorbehalten, sie statt dessen um ein Viertel herabzumindern, falls sich bis zum 31. Mürz ds. Js. ein weiterer Bedarf an Futtergerste ergeben sollte, Tie Brauereien müssen die Gerste, die sie über die herab­gesetzten Gerstenkontingente hinaus bezogen haben, zur Verfügung stellen. Soweit diese Gerste bereits vcr- malzt'ist,'ist das Malz zur Verfügung zu stellen. Weiter ist bestimmt, daß in Zukunft Malz, das aus dem Aus­land eingeführt wird, auf die Malzkontingente der Braue­reien anzurechnen ist. Um Härten für die Brauereien zu vermeiden, die auf Grund der bisherigen Rechts­lage gutgläubig Verträge über den Bezug ausländischen Malzes abgeschlossen haben, andererseits aber um den spekulativen Handel mit dem teueren Auslandsmalz zu beschränken, ist eine besondere Bestimmung getroffen. Hiernach bleibt von der Anrechnung auf das Kontingent dasjenige Malz ausgeschlossen, das eine Brauerei bis zum 15. Februar 1916 auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung abgeschlos- ! sen sind, einsührt und bis zum 31. März 1916 verarbeitet

Italiens finanzieller Katzenjammer.

Die Nationalisten, die Kriegspartei im Hause Sa» voyen, rechnete damit, daß derErlösungskrieg" höch­stens ein halb Jahr dauern und bei einem etwaigen Manko im Staatsschätze der Fehlbetrag denErlösten" im Trentino, bei Triest, in Istrien und Dalmatien auf­gerechnet werden könnte. Die blutigen Kriegsopfer woll­ten dieErlöser" tragen, die Geldopfer sollten dieEr­lösten" bringen. Das war eine falsche, arg falsche Rech­nung. Der Krieg tobt bald ein Jahr und noch ist keine Erlösung abzusehen. Blut ist viel, nur zu viel ge­flossen, der Staatsseckel leidet an dauernder Verschrump­fung,- ie Notabili zeichnen kaum auf die Kriegsanleihe, der sacra egoismo reißt gewaltige Löcher im Staatsbeutel. Steuern und wieder Stenern ist das Kriegsgeschrei der Regierung. Klein und Groß- Reich und Arm wird die Steuerschraube angelegt. Die Wehrsteuer für die Nicht­militärischen ist eingeführt; den Verwaltungsmitgliedern, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften wird die Tantieme weggesteuert, der Fahrradler wird höher ge­nommen, das Briefschreiben wird durch .Portoerhöhung eingedämmt, große Taxaufschläae kommen'auf Konzessio­nen, Kinobillete, Hypothekenschätzungen, das Revolver­tragen, Telephonabonnements und Postlagersendungen. Im Gebiet des Handels gibt es fast keine Sparte,'die nicht höher vertaxt wird als vor dem Krieg. Quit­tungen, Wechsel, Schecks, Handelsbücher, Akten, kurz alles muß herhalten, um die Kriegskasse zu flicken. Am schlimmsten trifft den Aermsten der Kriegspfennig. Wer mit dem niedersten Einkommen angesteuert ist, zahlt 1 Prozent vom Einkommen als Kriegspfennig; Grund­stücke, die 20 Jahre abgabefrei waren, zahlen 1 Lire pro Hektar. Wer Streichhölzer braucht, merkt die Kriegs­steuer am teureren Schwefelholz und der kleineren Schach­telfüllung. Salz, !das unentbehrlichste Nahrungsmittel wird von 60 auf 70 Centesimi pro Kilo erhöht. Der italienische Arzt ist Patriot vom Kopf bis zur Zehe, predigt aber über die Schädlichkeit übermäßigen Salz­genusses und sucht dadurch die Weisheit der Regierung z>u korrigieren. Ob sie nicht bald wegen Anleitung 1 >nr Salzsteuerhinterziehung eingelocht werden? Am mei­sten muß die Anzeige bluten. Für jeden Bogen eines auf Papier gedruckten Anschlages ist die Mindestgebühr 5 Centesimi, die bis zu 30 steigt je nach Größe des Pla­kats. Wer zwei Tage lang Reklame macht in der Zeitung, zahlt doppelte Taxe, wer illustrierte Anzeigen aufgibt, ebenso. Wer Lichtreklame macht oder auf Fes­selballons anzeigt, kann bis zu 100 Lire Kncgsabgabe zahlen müssen. Tie Katastergebiihren werden erhöht, die Tclegrammtaxen nicht minder. So geht dieErlö­sung" immer weiter, bis den Lazzarom das Geld aus­geht für Brot und Kohlen. Und all dies um des ..Sacro egoismo" willen, derheiligen Liebe zu den Unerlösten."

Druck u. Verlag der B. Hofmanu'schen Buchdruckerei in Wildbad. Verantwortlich: E. Reinhardt daselbst.

Verhaltungsmaßregeln

bei Fliegerangriffen.

Die Regierungsstellen weisen zur Zeit aufs Neue au die Verhaltungsmaßregeln für das Publikum bei Fliegeran­griffen hin. Sie bestehen hauptsächlichst» der Weisung, beim Nahen der Fliegergefahr sofort den Schutz von Gebäulich­keiten und in diesen am besten die Kellerräume aufznsuchcn. Wenn Gebäude nicht in der Nähe sind,^'empfiehlt es sich sich in Deckung zu bringen und sich auf den Boden nieder­zulegen. Obgleich an eine Fliegergefahr für Wildbad dank der gegen Westen vorgelagerten bedeutenden Gebirgshöhen, der für Flieger direkt gefährlichen ungeheuren Waldflächen, der tiefen und engen Taleinschnitte und des Fehlens jeg­licher militärischer Anlagen nicht zu denken ist, so ist doch auch für hier die Anordnung ergangen, daß beim Nahen eines feindlichen Fliegers mit der Rathausglocke Sturm ge­läutet wird. Die Entfernung der Flieger wird durch Tronv petensignal angezeigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat Jedermann in Deckung zu bleiben.

K. Oberamt Neuenbürg.

Verkehr mit Auslandsmehl.

Nach Min.-Verf. vom 15. Januar d. I. (Staatsanz. Nr. 12) gilt:

1. Aus Auslaüdsmehl dürfen nur dieselben Back­waren hergestellt werden wie aus Jnlandsmehl, nicht also z. B. Kuchen oder Brezeln. Höhere Preise dürfen für Backwaren aus Auslandsmehl nicht verlangt werden.

2. Der Ortspolizeibehörde ist binnen 24 Stunden Anzeige zu erstatten, falls Brotgetreide oder Niehl, das angeblich nach dein 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingeführt ist oder das aus anderen Grün­den der bestehenden Verbrauchsregelung entzogen sein soll, in den Gemeindebezirk eingeführt wird.

3. Händler und Verarbeiter von Auslandsmehb haben ein Jagerbnch für Auslandsmehl mit näher be­stimmtem Inhalt zu führen.

4. Strafbestimmungen: Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk.

Den 20. Januar 1916.

Oberamtmann Ziegele.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gemacht.

Wildbad, den 31. Januar 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

-Mokomnt

Es ist ein größerer Vorrat an

Rartoffeimehlen

vorhanden und können wir anbieten:

1. Kartoffelstärkemehi zum Preis von 45 Mk.

pro !0 > kg.

2. Kartostelmaizmehl zum Preis von 40 Mk.

pro 100 kg.

Die Preise verstehen sich einschließlich der Zufuhr zu den Versorgungsstellen. -

Den 25. Januar 1916.

Bezirlrsgetreidestelle: Küblrr.

Bekannt gegeben.

Wildbad, den 31. Januar 1916.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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20 Wcrrk!

Entlassene Dienstboten verbreiten in Wildbad und Um­gebung die gemeinsten Lügen über Vorgänge in meinem i Hause; wer diese Lügen weiterverbreitet, macht sich nach >8 186 d. S.-G.-B. der Verläumdung schuldig und ist eben­so straffällig, wie die Urheber, und zwar nur mit Gefängnis- ! Im Hinblick hierauf warne ich Jedermann vor Weitcr- i Verbreitung und zahle obige Belohnung an diejenige Per­sönlichkeit, welche mir einwandfreie Unterlagen zur ge­richtlichen Uebsrfnhrnng «nd Bestrafung solcher chandmäuler liefert.

Or. meck. Jans

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