Gerichtssaal.
(-) Stuttgart, 29. Jan. (Schwurgericht.) Me Schwurgerichtssitzuugen nahmen gestern ihren Anfang. Wegen effchwerten Widerstands gegen einen Jagdbeamten und unberechtigter Jagdausübung im Mnnchin- ger Gemeindcwald ist, wie die Blätter melden, der ledige Maurer und Taglöhner Friedrich Mögle von Stammheim unter Versagung mildernder Umstände zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus verurteilt worden; 3 Murrte Untersuchungshaft werden angerechnet.
Krregschronik 1915
11. Ianllar: Bei Cuinchy südlich La Bassee, sowie bei Ea- rency nordwestlich Arras werden den Franzosen einzelne SchüsteneräLen ' n.
— In Polen wird bei Borzymow östlich Lowicz ein russischer Angriff zruückgeschlagen.
— Das deutsche Unterseeboot „U 21" hat am 3V. Januar den englischen Dampfer „Ben Cruachen" in der Irischen See und einen zweiten Dampfer westlich von Liverpool zum ' acht.
— Die Türken gehen nach einer englischen Meldung auch von Süden her gegen den Suezkaual vor.
Lokales.
— An das kaufende Publikum! Aus Han
oelskreiz.. :oft .uns geschrieben: Mit Recht wird Sparsamkeit in allen Dingen empfohlen. Auch wir Kauslente möchten eine solche Bitte an das kaufende Publikum richten: Die Verringerung des Personalstandes macht es zur dringenden Notwendigkeit, daß der Käufer auf eine Reihe derjenigen Bequemlichkeiten verzichtet, die in Friedenszeiten gern geleistet wurden und hoffentlich bald wieder geleistet werden können. So möge er in erster Linie darauf verzichten, sich die gekauften Waren ins Haus bringen zw lassen; kleinere Pakete nehme er selbst mit, größere kann er vielleicht selbst holen lassen. Bindfaden, Packpapier, Träten und Beutel sind teuer geworden und immer schwerer zu beschaffen; der Käufer sollte daher, soweit möglich, einen mit Papier ausgelegten Korb oder sonstigen Behälter, eine gebrauchte Düte oder Beutel (die immer wieder verwendet werden können!) mitschicken, um dem Kaufmann die Arbeit des Verpackens und den Aufwand hiefür zu ersparen; das wird den Kauf schneller und leichter gestalten. Der Nutzen des Kaufmanns an der Ware ist ohnehin zur Zeit sehr gering. Zwischen den amtlichen Höchstpreisen und den von der Zentraleinkaufs-Gesellschaft, von der allein nur noch eine Reihe von Artikeln zu beziehen ist, festgesetzten Preisen ist meist nur eine geringe Spannung, die kaum die allgemeinen Unkosten deckt; diese zu verringern und das Geschäft zu vereinfachen, sei das kaufende Publikum hiemit gebeten.
— Württ Sparkasse (Landessparkasse). Nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß auf das Jahr 1915 wurden in runden Zahlen eingelegt in 284 800 Posten 42 872 000 Mk., zurückgezogen in 136 200 Posten 58 723 0000 Mk. Unter diesen Rückzahlungen find 37 828 000 Mk. begriffen, die aus Zeichnungen auf die 2. und 3. Kriegsanleihe herrühren. Nach deren Abzug überragen die Einlagen die ordentlichen Rückzahlungen um 21977 000 Mk. Im ganzen hat die Württ. Sparkasse während des Krieges aus den Guthaben der Einleger und auf ihre eigenen Zeichnungen 53 Millionen Mark zur 1., 2. und 3. »Kriegsanleihe aufzubringen. Auf 31. Dezember 1915 fiind Mk. 9 225 000.— Einlagezinsen gutgeschrieben üwr- den und beträgt nun das Guthaben der Einleger Mk. 232 208 000.-.
— Stellt Lehrlinge ein! Das Ende des Schuljahres naht und damit die Zeit, zu der eine große Anzahl Knaben die Schule verläßt, um einen Beruf Zu ergreifen. Einen guten Lehrmeister zu finden, ist in diesem Jahre nicht so leicht wie früher, viele sind eingezogen, andere haben den Betrieb eingestellt und verkleinert, haben also kaum Lehrsinge nötig. Und doch müssen wir unsere Jugend heranbilden. In Handel, Industrie und Gewerbe werden nach dem Kriege tüchtige, gut vorgebildete Leute gebraucht, denn manch tüchtiger frühere Angestellte ist den Heldentod gestorben und manch tüchtiger Meister kehrt nicht wieder heim. Pflicht der Daheimgebliebenen aber ist es, nach ihren Kräften zu helfen, daß diese Lücken wieder avsgefüllt werden. I. der, der nur irgendwie in der Lage ist, einen Lehrling
auszubilden, möge sich dazu entschließen, möge persönliche und sonstige Bedenken zurückstellen und sich bereit finden, auch sein Teil dazu beitragen, die schweren Kriegswunden zu heilen. Auch das ist Kriegsarbeit! Kriegsarbeit für den Frieden!
— Im Geriästssaat gestorben. Der deutsch-amerikanische Lrbschastsjchwindler Georg Schork, der sich >>. u .e
len Namen Hering beitegte und sich auch Schmid nannte, saß am letzten Montag vor den Schranken des Augsburger Schwurgerichts. Ob Schock tatsächlich den Namen mit Recht trug, konnte nicht ermittelt werden. Nach seinen Angaben stammte er aus Hessen und war 1890 nach Amerika ausgewandert. Dort soll er mehrfach verheiratet gewesen sein. Eine Frida Jäger aus Brak- kenheim, die er ehelichte, ist unter verdächtigen Umständen an Ver- p.ftung^ estorben. In Amerika war er als Erbschleicher bekannt and auch mehrfach eingesperrt. Seine Vorstrafen ließen sich aber wegen des häufigen Namenswechsels nicht feststelten. 1911 meldete sich Schvrk als Erbberechtigter in einer Verlassenschaft in Horb und Freudenstadt. Nach Freudcnftadt hatte er aus Amerika geschrieben, er komme 1912 zum Frankfurter Bundesschie- zen und mache mit einem reichen Freund, namens Schmid, der üne Frau sucht, dabei einen Abstecher nach Freudenstadt. Der Schwindler kam dann 1912 wirklich nach Horb, wurde als Betrüger entlarvt und verhaftet, entkam jedoch aus dem Gefängnisse und stellte sich unter dem Namen Schmid in Freuüenstaüt rin. Seinen Geldmangel erklärte er durch ein schwindelhaftes Vorbringen, das ihm ebenso geglaubt wurde, wie die Angabe, daß er sich mit der Tochter einer Freudeustädter Familie verheiraten wolle. Mit dem Mädchen fuhr er nach Antwerpen. Dort geriet die Betrogene in größte Not, so daß ihre Angehörigen ihr nach und naa) 599 Mark schickten. Sie ,nutzte dann allein heimkehren, da der angebliche Schmid in Belgien verhaftet und nach Semplcn ausgeliefert wurde. Es war nämlich bekannt geworden, daß Schork einen vielbesprochenen Erbfchaft-s- ichwindet angezettelt hatte, der in Kausticuren feinen Schauplatz hatte. Die Untersuchung, die in der Sache eingcteitet wurde, ergab, daß der Gauner in 13 derartige Fälle verwickelt war. Er hatte aus wer Verfolgung von Anzeigen, die amerikanische Blätter über herrenlose deu.scye Erbschaften brachten, ein förmliches Studium gemacht und sich als verschol.ener Erbberechtigter gemeldet. Den Hauptschlag gedachte er in Kausbeuren ausfiih- ren zu können, wo 1904 der Buchhalter Otto Eduard Schmid U nter Hinterlist,ung eines Vermögens von 290 000 Mark gesior- x>cn war. Für diesen Nachlaß meldete er sich unter Darlegung erdichteter und falsch beschworener Aussagen als Miterbe. Er. erreichte sein Ziel aber nicht, sondern wurde vor das Schwurge- ric-st in ''Augsburg gestellt, das am Montag gegen ihn verhan- s Veite. Die 'Verhandlung konnte aber nicht zu Ende geführt wer- ? tun da Schork krampfartige» Anfälle», die ihn wiederholt be- fallen hatten, erlegen ist.
Reichsversicherungswesen und Kriegs
Zum Schutz von Angehörigen immobiler Truppen.
Der Bundesrat hat zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile folgende Verordnung erlassen: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hat das Gericht auf Antrag einer Partei, die vermöge ihres Dienstverhältnisses? Amtes oder Berufes zu anderen als den mobilen oder gegen den Feind verwendeten der Land- oder Seemacht oder zu der Besatzung einer weder armierten noch in der Armierung begriffenen Festung gehört, die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn die Partei infolge ihrer Zugehörigckit zur bewaffneten Macht an der Wahrnehmung ihrer Rechte verhindert ist. Der Antrag ist abzulchnen, wenn die Aussetzung nach den Umständen des Falles e, .noar unbillig ist. Aus Antrag des Gegners hat das Gericht die Aussetzung wieder anfzuheben, wenn dw Voraussetzung für ihre Anordnung weggesallen ist oder die weitere Aussetzung offen- var FinviNig ist. Tie Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Vor der Entscheidung ist die oben bezeichnte Partei zu hören: die Aeußerung kann vor dem Gerichtsschreiber zu Protokoll erklärt werden. Die Vorschriften finden entspeech.nd: Anwendung auf die natürlichen Personen, die durch eine oben bezeichnte Person gesetzlich vertreten werden, sostrn sie nicht prozeßsähig sind. Tie Befugnis des Gerichts, auch von Amtswegen die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen (tz 247 der Zivilprozeßordnung), wird durch diese Verordnung nicht berührt.
Falsches Gerücht.
WTB. Rom, 27. Jan. (Agenzia Stefani.) In römischen Kathotitenkreisen wird die Richtigkeit des umlaufenden Gerüchts über eine neue Romreise des Kardinals von Hartmann und über die Einsetzung einer Kommission unter den Auspizien des Papstes zur Untersuchung der deutschen Grausamkeiten in Belgien gemäß den vom belgischen dem deutschen Episkopat gemachten Vorschlag in Abrede gestellt.
(.) Stuttgüct, 27. 2cm. (S ch l a ch t v i e h m ar k t.) Auf ,en Schlüchcv.chmarkt wurden aUgecrieven: 210 Großvieh, 531 rälber und 248 Schweine. Unverkauft sind: 37 Großvieh. Die preife find foigende: Ochsen 1. Ouatiiüt 142—146, 2. Qualität 35—140: Bullen 1. Qualität 135—140, 2. Qualität 130—134: Niere 1. Qualität 145—150; Ilmgrnmer 2. Qualität 137—144, !. Qualität 132—133: Flicker 1. Qualitä: 143—.33. 2. Qualität 30—145, 3. Qualität 110—125. Schweine voilfieischige über 20 Kilo 129, volisieischige über 100—120 Kilo 118, vollflei- chige über 80—100 Kilo 108, über 60-80 Kilo 93. unter 60 vilo 78. Sauen 103. Verlauf des Marktes: Schweine zeucht, sonst langsam.
fürsorge.
Von Carl Witvwski, ' ' Direktor im Reichsversicherungsamt.
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In den Kriegsschriften des Kaiser-Wilhelm-Dcmks behandelt der Diretkor im Reichsversicherungsamt, Wi- tolski, das Reichsversicherungswesen und seine Beziehung zur Kriegsfürsorge. Er legt dar, wie die bisher in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung in weiten Kreisen leider noch immer nicht genügend erkannte reichsgesetzliche Arbeiter- und Angestelltem ersiche- rung das deutsche Volk auf den Krieg vorbereitet hat und eine segensreiche Betätigung ihr auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge zusällt. Die seit einem Menschenalter durch die Krankenkassen hingebend geförderte Gesundheit der arbeitenden Klassen hat die Wehrfähigkeit Deutschlands wesentlich gestärkt. Die soziale Versicherung hat dem Vaterlande ein kriegstüchtiges Geschlecht erzogen. Bis znm Jahre 1912 haben die Krankenkassen für ihre Zwecke über 5 Vs Milliarden Mark aufgewendet. Die vorbeugende Tätigkeit der Unfallrer- sicherung tritt besonders' zutage. Die Durchführung der Unfallverhütung hat die Betriebsgefahren vermindert. Es sind dafür 30 Millionen Mark ansgewendet. 25 Millionen Arbeiter sind in etwa 800000 Betrieben vor Verletzung und Tod tunlichst geschützt. Sofortige Hilfe an den Betriebsstätten durch ausgebildete Betriebshelfer verringert die Folgen der gleichwohl einget.eienen Verletzungen. Frühzeitiges Heilverfahren sucht den Verletzten möglichst wieder arbeitsfähig zu machen. Für das Heilverfahren haben die Berussgenossenschaften schon 170 Millionen Mark ausgegeben. Ihre Gesamtleistungen belaufen sich ans 2,5 Milliarden. Am vielseitigsten ist die soziale Wirksamkeit der Jnvaliden-Hinterbliebenen- Versicherung. Für die Behandlung der Volkskrankheiten, insbesondere der Tnberknlose, hat sie weit über 100 Millionen Mark aufgewendet. Sie verfügt über ca. 10 000 Betten in ihren Heilanstalten. Für die Woh- '.inttgsfürsorge sind bereits 480 Millionen Mark zu billigem Zins ausgeliehen. Die Gesamtleistungen der Arbeiterversicherung betrugen bis zum Jahre 1913 nahezu 11 Milliarden Mark. Hunderttausende unserer Krieger im Felde verdanken ihre Wehrfähigkeit dieser sozialen Fürsorge. Ein weiteres Verdienst ist die Milderung der Gegensätze zwischen den Unternehmern und den Arbeitern. Die gesetzliche Sicherung ihrer Entschädigungsansprüche und die gemeinsame Tätigkeit in der Durchführung der Versicherung hat die Arbeiter die staatliche Fürsorge schätzen gelehrt. Sie verknüpft sie unwillkürlich mit der bestehenden Staatsordnung, deren Wert sic vielfach erkannten, als der Vernichtungskrieg gegen Deutschland ihren Bestand bedrohte. Schulter an Schulter kämpfen deshalb die Arbeiten mit den übrigen Volksgenossen gegen den berneinsamen Feind. Die Versicherungsträger betätigen sich auch unmittelbar an der Kriegsfürsorge. Sie haben den Kriegsanleihen 583 Millionen Mark zugeführt und dem Roten Kreuz ca. 6500 Betten zur Verfügung gestellt. Für Linderung der Kriegsnot sind bereits 50 Millionen Mark für verschiedene Zwecke aufgewandt. Dabei werden die Leistungen aus der Versicherung auch während des Kriegs unvermindert weitergewährt. Es werden schon jetzt an etwa 1300 000 Personen 225 Millionen Invalidenrente und an 1200 000 Unfallrcntner 180 Millionen Mark jährlich gezahlt. Der Krieg wird diese Lasten noch erheblich vermehren, insbesondere weil der Kriegsdienst bei der Invalidenrente der Friedensarbeit gleiche« lellt wird, ohne daß für ihn Beiträge entrichtet werden.'lieber die Vorschriften der Reichsversichernngsordnung hinaus werden durch die Gewährung weitgeh nder Wöchnerinnenfürsorge erhebliche Aufwendungen erforderlich werden. Segensreiche Mitarbeit eröffnet sich für die in den Be- rufsgenossenschasten zusammengeschlossenen Arbeitgeber auf dem Gebiete der Ueberführung der Kriegst« lnehmer in das bürgerliche Erwerbsleben. In den für diesen Zweck entstandenen zahlreichen Organisationen sind ihre Vertreter vielfach an leitenden Stellen tätig. So hat sich die Arbeiterversicherung machtvoll entwickelt. Mit ihrer Hilfe haben wir den Kampf auf dem Weltmarkt erfolgreich ausgenommen, sie hilft uns auch den Krieg siegreich bestehen. Beim Ausbau des neuen De lischen Reiches wird sie als ein Eck- und Grundstein seines Festigkeit nicht fehlen. Das Heft 37 der Kriegsschriften des Kaiser-Wilhelm-Danks kann zum Preise von lO Psg. durch jede Buchhandlung bezogen werden. Enips hlens- wert dürfte es sein, ein derartiges Buch in großen Mengen zur Verteilung gelangen zu lassen.
Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Buchd.u.' i
in Wüdöag. Peraniwortlich: E. Reinhardt dop.: st
K. Operamt NeÄeMrrrg.
Nach Ziffer II 1 der Bek. des K. Ministeriums des Innern vom 30. August 1915 (Staatsanz. Nr. 203 und Beilage zum Enztäler Nr. 141) dürfen Kühe, Wader, Katbinne«, sowie Saue«, welche sich einem derartig vorgeschrittenen Zustand der Trächtigkeit befinden, daß diese den mit ihnen beschäftigten Personen erkennbar ist, ferner Katder im Alter «ater vier Mache« nicht geschlachtet und auch nicht zum Zwecke der Zwecke der Schlachtung verkauft werden. Das Verbot bezieht sich sowohl auf gewerbliche als auf Hausschlachtungen.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten drstraft.
Die Ortspolizeidehvrdr« werden beauftragt, durch erneute Anweisung der Fleischbeschauer und der Polizeibediensteten für die strenge Durchführung des Schlachtverbots alle Sorge zu tragen.
Den 25. Januar 1916.
Oberamtmann Ziegels.
Vorstehendes wird hiemit bekannt gegeben.
Wildbad, den 29. Januar 1916.
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Wilmg kr Wm«l!
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Ersatz für Wasserschiffe.
Unentbehrlich für jeden Haushalt, Ersparniß an Gas und Heizmaterial. Tag und Nacht heißes Wasser.
Der Apparat wird van heute ad, jeden Mittag von 2 Uhr ab in Großmann's Delikatessengeschäft im'.Betrieb gezeigt, daselbst werden auch Bestellungen auf extra starke, geschmeißte «ud verzinkte
W^schüesfet
entgegengenommen.
Oh Gcotzmaim, UMmwßr.
Heiratsgesuch.
Witwer, 39 Jahre alt, ohne Kinder, mit dauerndem guten Verdienst, wünscht mit Fräulein oder Witwe, Kinder nicht ausgeschlossen, auch ohne Vermögen, 25—35 Jahre alt, in Verbindung zu treten, zwecks baldiger Heirat.
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