Gerichtssaal.

(-) Stuttgart, 29. Jan. (Schwurgericht.) Me Schwurgerichtssitzuugen nahmen gestern ihren An­fang. Wegen effchwerten Widerstands gegen einen Jagd­beamten und unberechtigter Jagdausübung im Mnnchin- ger Gemeindcwald ist, wie die Blätter melden, der ledige Maurer und Taglöhner Friedrich Mögle von Stammheim unter Versagung mildernder Umstände zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus verurteilt worden; 3 Mu­rrte Untersuchungshaft werden angerechnet.

Krregschronik 1915

11. Ianllar: Bei Cuinchy südlich La Bassee, sowie bei Ea- rency nordwestlich Arras werden den Franzosen einzelne SchüsteneräLen ' n.

In Polen wird bei Borzymow östlich Lowicz ein russischer Angriff zruückgeschlagen.

Das deutsche UnterseebootU 21" hat am 3V. Januar den englischen DampferBen Cruachen" in der Irischen See und einen zweiten Dampfer westlich von Liverpool zum ' acht.

Die Türken gehen nach einer englischen Meldung auch von Süden her gegen den Suezkaual vor.

Lokales.

An das kaufende Publikum! Aus Han

oelskreiz.. :oft .uns geschrieben: Mit Recht wird Spar­samkeit in allen Dingen empfohlen. Auch wir Kauslente möchten eine solche Bitte an das kaufende Publikum richten: Die Verringerung des Personalstan­des macht es zur dringenden Notwendigkeit, daß der Käu­fer auf eine Reihe derjenigen Bequemlichkeiten verzichtet, die in Friedenszeiten gern geleistet wurden und hoffent­lich bald wieder geleistet werden können. So möge er in erster Linie darauf verzichten, sich die gekauften Waren ins Haus bringen zw lassen; kleinere Pakete nehme er selbst mit, größere kann er vielleicht selbst holen las­sen. Bindfaden, Packpapier, Träten und Beutel sind teuer geworden und immer schwerer zu beschaffen; der Käu­fer sollte daher, soweit möglich, einen mit Papier aus­gelegten Korb oder sonstigen Behälter, eine gebrauchte Düte oder Beutel (die immer wieder verwendet werden können!) mitschicken, um dem Kaufmann die Arbeit des Verpackens und den Aufwand hiefür zu ersparen; das wird den Kauf schneller und leichter gestalten. Der Nutzen des Kaufmanns an der Ware ist ohnehin zur Zeit sehr gering. Zwischen den amtlichen Höchstprei­sen und den von der Zentraleinkaufs-Gesellschaft, von der allein nur noch eine Reihe von Artikeln zu beziehen ist, festgesetzten Preisen ist meist nur eine geringe Span­nung, die kaum die allgemeinen Unkosten deckt; diese zu verringern und das Geschäft zu vereinfachen, sei das kaufende Publikum hiemit gebeten.

Württ Sparkasse (Landessparkasse). Nach dem vorläufigen Rechnungsabschluß auf das Jahr 1915 wurden in runden Zahlen eingelegt in 284 800 Posten 42 872 000 Mk., zurückgezogen in 136 200 Posten 58 723 0000 Mk. Unter diesen Rückzahlungen find 37 828 000 Mk. be­griffen, die aus Zeichnungen auf die 2. und 3. Kriegs­anleihe herrühren. Nach deren Abzug überragen die Einlagen die ordentlichen Rückzahlungen um 21977 000 Mk. Im ganzen hat die Württ. Sparkasse während des Krieges aus den Guthaben der Einleger und auf ihre eige­nen Zeichnungen 53 Millionen Mark zur 1., 2. und 3. »Kriegsanleihe aufzubringen. Auf 31. Dezember 1915 fiind Mk. 9 225 000. Einlagezinsen gutgeschrieben üwr- den und beträgt nun das Guthaben der Einleger Mk. 232 208 000.-.

Stellt Lehrlinge ein! Das Ende des Schul­jahres naht und damit die Zeit, zu der eine große Anzahl Knaben die Schule verläßt, um einen Beruf Zu ergreifen. Einen guten Lehrmeister zu finden, ist in diesem Jahre nicht so leicht wie früher, viele sind eingezogen, andere haben den Betrieb eingestellt und verkleinert, haben also kaum Lehrsinge nötig. Und doch müssen wir unsere Jugend heranbilden. In Handel, Industrie und Gewerbe werden nach dem Kriege tüch­tige, gut vorgebildete Leute gebraucht, denn manch tüch­tiger frühere Angestellte ist den Heldentod gestorben und manch tüchtiger Meister kehrt nicht wieder heim. Pflicht der Daheimgebliebenen aber ist es, nach ihren Kräften zu helfen, daß diese Lücken wieder avsgefüllt werden. I. der, der nur irgendwie in der Lage ist, einen Lehrling

auszubilden, möge sich dazu entschließen, möge persön­liche und sonstige Bedenken zurückstellen und sich bereit finden, auch sein Teil dazu beitragen, die schweren Kriegs­wunden zu heilen. Auch das ist Kriegsarbeit! Kriegs­arbeit für den Frieden!

Im Geriästssaat gestorben. Der deutsch-amerikanische Lrbschastsjchwindler Georg Schork, der sich >>. u .e

len Namen Hering beitegte und sich auch Schmid nannte, saß am letzten Montag vor den Schranken des Augsburger Schwurge­richts. Ob Schock tatsächlich den Namen mit Recht trug, konnte nicht ermittelt werden. Nach seinen Angaben stammte er aus Hessen und war 1890 nach Amerika ausgewandert. Dort soll er mehrfach verheiratet gewesen sein. Eine Frida Jäger aus Brak- kenheim, die er ehelichte, ist unter verdächtigen Umständen an Ver- p.ftung^ estorben. In Amerika war er als Erbschleicher bekannt and auch mehrfach eingesperrt. Seine Vorstrafen ließen sich aber wegen des häufigen Namenswechsels nicht feststelten. 1911 meldete sich Schvrk als Erbberechtigter in einer Verlassenschaft in Horb und Freudenstadt. Nach Freudcnftadt hatte er aus Ame­rika geschrieben, er komme 1912 zum Frankfurter Bundesschie- zen und mache mit einem reichen Freund, namens Schmid, der üne Frau sucht, dabei einen Abstecher nach Freudenstadt. Der Schwindler kam dann 1912 wirklich nach Horb, wurde als Betrüger entlarvt und verhaftet, entkam jedoch aus dem Gefäng­nisse und stellte sich unter dem Namen Schmid in Freuüenstaüt rin. Seinen Geldmangel erklärte er durch ein schwindelhaf­tes Vorbringen, das ihm ebenso geglaubt wurde, wie die Angabe, daß er sich mit der Tochter einer Freudeustädter Familie ver­heiraten wolle. Mit dem Mädchen fuhr er nach Antwerpen. Dort geriet die Betrogene in größte Not, so daß ihre Angehörigen ihr nach und naa) 599 Mark schickten. Sie ,nutzte dann allein heimkehren, da der angebliche Schmid in Belgien verhaftet und nach Semplcn ausgeliefert wurde. Es war nämlich be­kannt geworden, daß Schork einen vielbesprochenen Erbfchaft-s- ichwindet angezettelt hatte, der in Kausticuren feinen Schauplatz hatte. Die Untersuchung, die in der Sache eingcteitet wurde, ergab, daß der Gauner in 13 derartige Fälle verwickelt war. Er hatte aus wer Verfolgung von Anzeigen, die amerikanische Blätter über herrenlose deu.scye Erbschaften brachten, ein förmli­ches Studium gemacht und sich als verschol.ener Erbberechtigter gemeldet. Den Hauptschlag gedachte er in Kausbeuren ausfiih- ren zu können, wo 1904 der Buchhalter Otto Eduard Schmid U nter Hinterlist,ung eines Vermögens von 290 000 Mark gesior- x>cn war. Für diesen Nachlaß meldete er sich unter Darlegung erdichteter und falsch beschworener Aussagen als Miterbe. Er. erreichte sein Ziel aber nicht, sondern wurde vor das Schwurge- ric-st in ''Augsburg gestellt, das am Montag gegen ihn verhan- s Veite. Die 'Verhandlung konnte aber nicht zu Ende geführt wer- ? tun da Schork krampfartige» Anfälle», die ihn wiederholt be- fallen hatten, erlegen ist.

Reichsversicherungswesen und Kriegs

Zum Schutz von Angehörigen immobiler Truppen.

Der Bundesrat hat zum Schutze von Angehörigen immobiler Truppenteile folgende Verordnung erlassen: In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hat das Gericht auf Antrag einer Partei, die vermöge ihres Dienstverhält­nisses? Amtes oder Berufes zu anderen als den mobi­len oder gegen den Feind verwendeten der Land- oder Seemacht oder zu der Besatzung einer weder armierten noch in der Armierung begriffenen Festung gehört, die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen, wenn die Par­tei infolge ihrer Zugehörigckit zur bewaffneten Macht an der Wahrnehmung ihrer Rechte verhindert ist. Der An­trag ist abzulchnen, wenn die Aussetzung nach den Um­ständen des Falles e, .noar unbillig ist. Aus Antrag des Gegners hat das Gericht die Aussetzung wieder anfzuheben, wenn dw Voraussetzung für ihre Anord­nung weggesallen ist oder die weitere Aussetzung offen- var FinviNig ist. Tie Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Vor der Entscheidung ist die oben bezeichnte Partei zu hören: die Aeußerung kann vor dem Gerichtsschreiber zu Protokoll erklärt wer­den. Die Vorschriften finden entspeech.nd: Anwendung auf die natürlichen Personen, die durch eine oben be­zeichnte Person gesetzlich vertreten werden, sostrn sie nicht prozeßsähig sind. Tie Befugnis des Gerichts, auch von Amtswegen die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen (tz 247 der Zivilprozeßordnung), wird durch diese Verordnung nicht berührt.

Falsches Gerücht.

WTB. Rom, 27. Jan. (Agenzia Stefani.) In rö­mischen Kathotitenkreisen wird die Richtigkeit des um­laufenden Gerüchts über eine neue Romreise des Kar­dinals von Hartmann und über die Einsetzung einer Kommission unter den Auspizien des Papstes zur Un­tersuchung der deutschen Grausamkeiten in Belgien ge­mäß den vom belgischen dem deutschen Episkopat ge­machten Vorschlag in Abrede gestellt.

(.) Stuttgüct, 27. 2cm. (S ch l a ch t v i e h m ar k t.) Auf ,en Schlüchcv.chmarkt wurden aUgecrieven: 210 Großvieh, 531 rälber und 248 Schweine. Unverkauft sind: 37 Großvieh. Die preife find foigende: Ochsen 1. Ouatiiüt 142146, 2. Qualität 35140: Bullen 1. Qualität 135140, 2. Qualität 130134: Niere 1. Qualität 145150; Ilmgrnmer 2. Qualität 137144, !. Qualität 132133: Flicker 1. Qualitä: 143.33. 2. Qualität 30145, 3. Qualität 110125. Schweine voilfieischige über 20 Kilo 129, volisieischige über 100120 Kilo 118, vollflei- chige über 80100 Kilo 108, über 60-80 Kilo 93. unter 60 vilo 78. Sauen 103. Verlauf des Marktes: Schweine ze­ucht, sonst langsam.

fürsorge.

Von Carl Witvwski, ' ' Direktor im Reichsversicherungsamt.

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In den Kriegsschriften des Kaiser-Wilhelm-Dcmks behandelt der Diretkor im Reichsversicherungsamt, Wi- tolski, das Reichsversicherungswesen und seine Be­ziehung zur Kriegsfürsorge. Er legt dar, wie die bis­her in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung in weiten Kreisen leider noch immer nicht genügend er­kannte reichsgesetzliche Arbeiter- und Angestelltem ersiche- rung das deutsche Volk auf den Krieg vorbereitet hat und eine segensreiche Betätigung ihr auf dem Gebiete der Kriegsfürsorge zusällt. Die seit einem Menschen­alter durch die Krankenkassen hingebend geförderte Ge­sundheit der arbeitenden Klassen hat die Wehrfähigkeit Deutschlands wesentlich gestärkt. Die soziale Versiche­rung hat dem Vaterlande ein kriegstüchtiges Geschlecht erzogen. Bis znm Jahre 1912 haben die Kranken­kassen für ihre Zwecke über 5 Vs Milliarden Mark auf­gewendet. Die vorbeugende Tätigkeit der Unfallrer- sicherung tritt besonders' zutage. Die Durchführung der Unfallverhütung hat die Betriebsgefahren vermindert. Es sind dafür 30 Millionen Mark ansgewendet. 25 Millionen Arbeiter sind in etwa 800000 Betrieben vor Verletzung und Tod tunlichst geschützt. Sofortige Hilfe an den Betriebsstätten durch ausgebildete Betriebs­helfer verringert die Folgen der gleichwohl einget.eienen Verletzungen. Frühzeitiges Heilverfahren sucht den Ver­letzten möglichst wieder arbeitsfähig zu machen. Für das Heilverfahren haben die Berussgenossenschaften schon 170 Millionen Mark ausgegeben. Ihre Gesamtleistungen belaufen sich ans 2,5 Milliarden. Am vielseitigsten ist die soziale Wirksamkeit der Jnvaliden-Hinterbliebenen- Versicherung. Für die Behandlung der Volkskrankheiten, insbesondere der Tnberknlose, hat sie weit über 100 Millionen Mark aufgewendet. Sie verfügt über ca. 10 000 Betten in ihren Heilanstalten. Für die Woh- '.inttgsfürsorge sind bereits 480 Millionen Mark zu bil­ligem Zins ausgeliehen. Die Gesamtleistungen der Ar­beiterversicherung betrugen bis zum Jahre 1913 nahe­zu 11 Milliarden Mark. Hunderttausende unserer Krie­ger im Felde verdanken ihre Wehrfähigkeit dieser so­zialen Fürsorge. Ein weiteres Verdienst ist die Mil­derung der Gegensätze zwischen den Unternehmern und den Arbeitern. Die gesetzliche Sicherung ihrer Entschä­digungsansprüche und die gemeinsame Tätigkeit in der Durchführung der Versicherung hat die Arbeiter die staatliche Fürsorge schätzen gelehrt. Sie verknüpft sie unwillkürlich mit der bestehenden Staatsordnung, de­ren Wert sic vielfach erkannten, als der Vernichtungs­krieg gegen Deutschland ihren Bestand bedrohte. Schul­ter an Schulter kämpfen deshalb die Arbeiten mit den übrigen Volksgenossen gegen den berneinsamen Feind. Die Versicherungsträger betätigen sich auch unmittelbar an der Kriegsfürsorge. Sie haben den Kriegsanleihen 583 Millionen Mark zugeführt und dem Roten Kreuz ca. 6500 Betten zur Verfügung gestellt. Für Linderung der Kriegsnot sind bereits 50 Millionen Mark für ver­schiedene Zwecke aufgewandt. Dabei werden die Lei­stungen aus der Versicherung auch während des Kriegs unvermindert weitergewährt. Es werden schon jetzt an etwa 1300 000 Personen 225 Millionen Invalidenrente und an 1200 000 Unfallrcntner 180 Millionen Mark jährlich gezahlt. Der Krieg wird diese Lasten noch er­heblich vermehren, insbesondere weil der Kriegsdienst bei der Invalidenrente der Friedensarbeit gleiche« lellt wird, ohne daß für ihn Beiträge entrichtet werden.'lieber die Vorschriften der Reichsversichernngsordnung hinaus werden durch die Gewährung weitgeh nder Wöchnerinnen­fürsorge erhebliche Aufwendungen erforderlich werden. Segensreiche Mitarbeit eröffnet sich für die in den Be- rufsgenossenschasten zusammengeschlossenen Arbeitgeber auf dem Gebiete der Ueberführung der Kriegst« lnehmer in das bürgerliche Erwerbsleben. In den für diesen Zweck entstandenen zahlreichen Organisationen sind ihre Vertreter vielfach an leitenden Stellen tätig. So hat sich die Arbeiterversicherung machtvoll entwickelt. Mit ihrer Hilfe haben wir den Kampf auf dem Weltmarkt erfolgreich ausgenommen, sie hilft uns auch den Krieg siegreich bestehen. Beim Ausbau des neuen De lischen Reiches wird sie als ein Eck- und Grundstein seines Festigkeit nicht fehlen. Das Heft 37 der Kriegsschriften des Kaiser-Wilhelm-Danks kann zum Preise von lO Psg. durch jede Buchhandlung bezogen werden. Enips hlens- wert dürfte es sein, ein derartiges Buch in großen Mengen zur Verteilung gelangen zu lassen.

Druck u. Verlag der B. Hofmann'schen Buchd.u.' i

in Wüdöag. Peraniwortlich: E. Reinhardt dop.: st

K. Operamt NeÄeMrrrg.

Nach Ziffer II 1 der Bek. des K. Ministeriums des Innern vom 30. August 1915 (Staatsanz. Nr. 203 und Beilage zum Enztäler Nr. 141) dürfen Kühe, Wader, Katbinne«, sowie Saue«, welche sich einem derartig vor­geschrittenen Zustand der Trächtigkeit befinden, daß diese den mit ihnen beschäftigten Personen erkennbar ist, ferner Katder im Alter «ater vier Mache« nicht geschlachtet und auch nicht zum Zwecke der Zwecke der Schlachtung ver­kauft werden. Das Verbot bezieht sich sowohl auf gewerb­liche als auf Hausschlachtungen.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten drstraft.

Die Ortspolizeidehvrdr« werden beauftragt, durch erneute Anweisung der Fleischbeschauer und der Polizei­bediensteten für die strenge Durchführung des Schlachtver­bots alle Sorge zu tragen.

Den 25. Januar 1916.

Oberamtmann Ziegels.

Vorstehendes wird hiemit bekannt gegeben.

Wildbad, den 29. Januar 1916.

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