terstaatssckrctär für Indien Jslington führte aus: Die königlichen Verordnungen für Indien bestimmen, daß feindliche Firmen und Gesellschaften nur mit besonderer Erlaubnis der Regierung von Indien ihre Geschäfte fortsetzen dürfen. Nach dem letzten Bericht dürfen 50 Firmen die Geschäfte unter Einschränkungen fortsetzen, 79 befinden sich unter der Aufsicht der Regierung und 11^ befinden sich in Liquidation. Die Provinzialregierungerr erhielten den Auftrag, nur solchen Firmen die Fortführung der Geschäfte zu gestatten, deren Liquidation den ln.tischen und indischen Interessen schädlich wäre. Es sei kein Grund, anzunehmen, daß die Regierung mit ungebührlicher Bedenklichkeit Vorgehen werde. Lord Jslington erwähnte, daß die Firma Schröder, Smith u. Co. geschlossen ist und nur die Erlaubnis erhielt, über die bereits erworbenen Güter zu verfügen und nötigenfalls ausstehende Schulden einzuklagen. Das bedeute tatsächlich die Liquidation des Geschäftes, ermögliche aber zugleich, daß die Firma ihre Kontrakte ausführe. Tie Firma handle hauptsächlich in Manganeisenerzen, die die Negierung sehr benötigt. Lord Jslington schloß, es sei nicht zu befürchten, daß die Regierung besondere Milde bei Schließung der Firmen walten lasse/ da die öffentliche Meinung mährend des Krieges in diesem Punkte sich sehr verschärfte. Bor einem Jahre hätte die Idee, die deutschen Handelsinteressen zu zerstören, nicht so feste Wurzeln geschlagen, wie jetzt, aber seitdem befolge die Regierung eine schärfere Politik.
Englands Willkür.
WDB. Washington, 29. Jan. (Reuter.) Senator Walsh erregte im Senat Aufsehen durch den Antrag, den Handel mit den Alliierten aufzuheben, außer, wenn sie auf .die Vorstellungen Amerikas hörten. Walsh zufolge haben die britischen Zensoren vertrauliche Instruktionen, alle Handelsangelegenheiten, die bei den aufgesanginen Possachen neutraler Länder gefunden würden, zu notieren, ^asih sagte, daß unter solchen Umständen tu amerikanische Ueberscehandel auf solche Personen in Europa beschränkt würde, die England billige.
Baden.
Lebeusmittelbesprechungen in der Budget- komrnission.
(-) Karlsruhe, 30. Jan. In der Besprechung der Verbrauchsregelung im Verkehr mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wurde von einem Regierungsvertreter die Festsetzung einheitlicher Brot- und Mehlprese für das ganze Land'als nicht durchführbar bezeichnet, da die einzelnen Kommunalevrbände mit verschiedenen hohen Unkosten zu rechnen hätten. Tie Verhandlungen, welche mit den Nachbarländern wegen Wiederzulassung der Milchausfuhr gepflogen worden seien, hätten zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Die Verteilung der Hülsenfrüchte, ebenso die Griesverteilung werde demnächst der Südwestdeutschen Einkanfsgesellschaft übertragen werden. In der weiteren Besprechung wird von verschiedenen Abgeordneten die Verschiedenheit der Mchlpreise in den einzelnen Kommunalverbänden beanstandet. Tie Einführung der Butterkarte wurde als zwecklos bezeichnet, so lange nicht seststehe, daß und wie viel Butter jeweils zur Verfügung stehe. Das Ergebnis der Nachschau zur Feststellung nichtangegebener Getreidevorräte wird mehrfach besprochen; es habe sich gezeigt, daß in vielen Füllen unrichtige Angaben gemacht worden seien. Ein Generalpardon, der für solche Fälle vorgeschlagen wird und von dem zu hoffen sei, daß er noch weitere Vorräte aus Tageslicht bringen werde, wird von anderer Seite für verspätet gehalten. Vor einer Verallgemeinerung der Beschuldigungen gegen die Landwirte wird gewarnt. Ter Minister des Innern bezeichnet Die Einführung eines Generalpardons als ein allgemeines Mißtrauensvotum gegen die Landwirte. Für die Regelung des Verbrauchs der künftigen Ernte werde man strengere Maßnahmen treffen müssen. Schließlich wird der Antrag der Abgg. Rebmann (Natl.) und Gen. über die Nahruugs- und Gebrauchsmittelfürsorge, sowie der Antrag der Abgg. Schön (Natl.) und Gen. über den Schutz des Viehbestandes angenommen.
(-) Freiburg, 29. Jan. Mit der Stadt Eolmar (Elsaß) ist künftig im inneren deutschen Postverkehr der Wertbriefverkehr gestattet. Tie Wertbriefe nach Colmar dürfen nur bei Postämtern (nicht auch bei Postagentn- ren, Posthilfstellen oder durch die Landpostboten) aufge liefert werden. Sie sind bei den Postämtern offen vor- zulegen und dort nach Prüfung des Inhalts durch den Beamten in dessen Gegenwart von dem Auflieferer zu verschließen.
(--) Neustadt i Schw-, 29. Jan. Bei der Viehversteigerung auf, dem Stadt. Hof Rudenberg wurden sehr hohe Viehpreise erzielt. Es wurden bezahl für 3 Ochsen 3445 Mark, für ein fettes Rind 730 Mark (der Zentner Lebendgewicht stellt sich somit auf 84,75 Mark), ferner wurden gelöst für 8 Kühe 4285 Mark, für 1 Kalb 102 Mark und für 4 Stück große Läuferschweine 835. Mark.
(-) Konstanz. 30. Jan. Auf einem Spaziergang wurde Postdirektor Mayer von einem Schlaganfall betroffen und starb alsbald. Der Verstorbene stand im Alter von 63 Jahren und war im Jahre 1906 von Do- naueschingen zur hiesigen Oberpostdirektion versetzt worben.
,(-) Friedrichshafen. 29. Jan. (Kein Petri Heil.) Tie Fischerei im Untersee läßt gegen andere Jahre viel zu wünschen übrig. Die im Winter übliche Zockfischerei ist in keiner Beziehung günstig zu nennen. Auch sind die hierzu erforderlichen Köder bei diesem Wasserstand nur sehr mühselig zu erlangen. Schon lange war in diesem Fange kein so ungünstiger Winter zn verzeichnen. Bis Mitte Februar soll mit der Zuggarnfischerei wieder begonnen werden, da aber ein großer Teil der hierzu erforderlichen Leute im Felde steht, müssen einige Garne ganz Zurückbleiben.
Die Bestimmungen über die Waffenstreckung
WTB. Wien, 27. Jan. Das k, und K. Amec-Oberkom- mando veröffentlicht im folgenden die am 25. Januar, 6 Uhr
abends Unterzeichneten w- '.: gen die Waffenstreckmm
des montenegrinischen Heeres. Diese lauten:
1. Alle im Lande befindlichen Kriegswaffen samt Munition und Zubehör inklusive Geschütze und Maschinengewehre, Handgranaten, Bomben usw., Kriegsmaterialien jeder Art, Schif- fahrtsmittel, ob Privat- oder Staatsbesitz, werden den k. und k. militärischen Kommandanten übergeben.
2. Art der Waffenablieferung: Jeder Montenegriner liefert die bei sich befindlichen Waffen und dergleichen in nachstehenden Orten ab: Podgorltza, Niksic, Kolasin, Danilovgrad, Savnik, Andrejevica, Goransko. Die montenegrinische Regierung trägt die Verantwortung, daß niemand der Ablieferung fern bleibt. Durchführung der Hauptsache nach binnen drei Tagen, die kom- mnnikationsarmen Gebirgsgegenden längstens sechs Tage nach Unterzeichnung des Protokolls. Don diesen Orten werden die Waffen und deraleicben durch montenegrinische Transportmittel — wenn diese nicht ausrcichen, österreichisch-ungarische, in die Orte Niksic, Danilovgrad, Podgorltza geschasst, wo sie nach Ermessen der k. und k. militärischen Stellen bewacht und gesichert werden.
Notwendige Transportmittel spricht die montenegrinische Re- Riernng unter Angabe des Ortes und des Transvortgewichtes bei den k. und k. BesMnngsbetnchcments an: Offiziere dürfen ihre Seitenwaffen behalten. Mit Schußwaffen können ausgerüstet werden: die notwendigsten Polizei- und Gendarmerieorgane aller Bezirke, Grenzwache gegen Albanien. Weiter wird es gestattet, daß in dem Grenzgebiete gegen Albanien und teilweise gegen den Sandschak Vertrauensleute der Behörden Revolver tragen. Jeder zum Tragen von Waffen berechtigte Montenegriner .ß stets eine von der montenegrinischen Regie
rung auf die Person ausgestellte Legitimation bei sich tragen, widr'"»vfakls er nach Ablauf der im Pu-Ve 2 -^-nannten Termine als feindlich gesinnter bekämpft oder nach Entwaffnung der miütärstrafgerichil'chen Behandlung zugeführt wird. Die montenegrinische Regierung wird über die Anzahl der in Waffen zu belassenden Personen dem k. und k. militärischen Kommando in Cetinje einen konkreten Vorschlag machen und auch bekanntgeben, wie diese Organe äußerlich gekennzeichnet sind beLw.. sein werden.
3. Da die k. und k. Truppen bereits fast das ganze montenegrinische Territorium besetzt haben, steht es ihnen frei, bis zum Friedcnsschluß ihre Operationen sartzusetzen. Hierbei werden sie seitens der Montenegriner weder behindert noch beunruhigt werden. Die monteuegrintscke Regierung wird ihrerseits den k. und
k. Truppen bei diesem Vorgehen jede mögliche Unterstützung angedeihen lassen und zwar betreffend Unterkunst, Hotz, Wasser und Transportmittel, insoweit das die bescheidenen Verhältnisse des Landes zulassen werden.
4. Die montenegrinische Rcaicrung übernimmt, soweit es in ihrer Macht liegt, die Garantie, daß alle wehrfähigen Männer ruhig in ihren Wohnsitzen verbleiben werden und keinerlei Agitation gegen OesterreM-tt w-wil geschürt wird. Im Falle irgendwo solch" ?Oit-Aionen oder andere Unruhen ernstlichen Charakters Vorkommen sollten, kann das k. und k. militärischL
.adv diesbezüglich eine militärische Ucbcrwachnng einfüh-
en. Die montenegrinische Regierung wird aus eigenen: Antriebe von den k. und k. Truppen bewaffnete Hilfe in jenen Fällen verlangen, in denen sie es für notwendig erachtet. Alle Häsen, Landungsplätze, Eisenbahnen und Befestigungen sind bereits in den Händen der k. und k. Truppen und können bis zum Friedensschluß gehalten werden. Die montenegrinische Regierung erklärt, daß im Lande keine weiteren Beseitigungen existieren und im Falle solche sein sollten, steht es den k. und k. Truppen frei, dieselbe zu besetzen.
5. Alle österreichisch-ungarischen und deutschen Kriegsge- jangensn werden am 25. Januar des lausenden Jahres freigelassen und sind in Podgoritza dem k. und k. militärischen Kommando zu übergeben. Die montenegrinischen Kriegsgefangenen werden beim Friedensschluß übergeben. Die montenegrinischen Delegierten bitten jedoch, daß ihre Kriegsgefangenen auch ichon vor dem Fried.»usschluß freigelassen werden. Jene Montenegriner, welche sich seit dem Einstellen der Feindseligkeiten, 17. 1. L Uhr 30 Minuten vormittags, den k. und k, Truppen ergeben haben, gelten nicht als Kriegsgefangene und werden ul ihre Heimat ehestens zurückgestcllt.
6. Die Verwaltung in Montenegro wird durch die montenegrinischen Behörden ausgeübt. Die österreichisch-ungarischen Kommandanten können deren Mitwirkung jederzeit in An- jpruch nehmen.
7. Alle am Skutarisee vorhandenen Schiffahrtsmittcl und deren Standort sind mittels Verzeichnisses dem k. und k. ..rmmandantew in Cetinje bekanntzugeden und, soweit die Mögest streit besteht, von der montenegrinischen Regierung nach Bir- vazar zu dirigieren. Nicht benötigte Transportmittel werden evn den k. und k. militärischen Steilen den Besitzern zurückgestellt werden.
8. Die königlich montenegrinische Regierung wird vom 25.
l. an, wenn tunlich täglich, über den Stand der Waffenablic- ttningen dem k. und k. militärischen Kommandanten in Ce- ttnje berichten.
9. Die montenegrinischen Delegierten werden zur Kenntnis bringen, wo sich die verantwortliche Regierung Montenegros jeweilig befinl .st Lermaliger Ausenihaltsort ist Podgoritza.
10. Die montenegrinijsten Delegierten bitten, die Friedens- vc.Handlungen möglichst bald zu beginnen, da hierdurch aus die Bevölkerung beruhigend eingewirkt werden würde.
Beschlossen und gefertigt von den beiderseitigen bevollmächtigten Delegierten.
Cetinje, am 25. Jänner 1916.
Die k. und k. Delegierten: v. Weber, m, p.< Feldmar- schalleutnant: Schuppich, m. p., Major des Gcneralstabes.
Die montenegrinischen Delegierten: General Becir, m. p-, Major Lompar, m. p.
Die staatliche Regelung der Verhältnisse am Devisenmarkt.
Der Einfluß der Devisenkurse ans die Preisgestaltung am Lebens»,ittelmarkt ist groß. Jede eingesührte Ware verteuert sich nämlich um'soviel Prvz.nt, als die deutsche Währung der austäudiscyen geg.nuver minderwertig geworden ist.
Nehmen wir z. B. an, der Zentner Butter koste in der Schweiz 200 Franken, d. h. nach den vor dem Kriege bestehenden Verhältnissen berecqn.t ungefähr 160 Mark. Nun ist der Wert des Franken im Kriege an den deutschen Börsen gestiegen, sagen wir von 0,80 Mark auf 1 Mark. Ins. lgedesjen kostet jetzt der Zentner aus der Schweiz eingefuhrter Butter in Deutschland 20.0 Mark, statt wie früher 160 Mark.
Da nun das Tentsche Reich aus den nmliegen den neutralen Ländern Nahcnngsmitiel bezieht, so wirkt wie das Beispiel zeigt, der hohe Preisstand ausländischer Geldsorten, d. h. der Devisenmarkt, verteuernd und das gerade in Waren, deren Verb.ll gnng sehr wün schenswert wäre. Da nun der hohe Devisensiand durck die Nachfrage nach ausländischen Zalstuugsmitteln unk Auslandsguthaben bedingt ist, deren Mangel wiederum durch das Fehlen des Exports nach dem AusLnde entstanden ist, so ist der Presto.eigerung am Devisenmarkt nur zu begegnen durch tunlichste Förderung des Exportes oder durch Verkauf von in deutschem Besitz befindlichen fremden Wertpapieren nach dem Anslande oder indirekt dadurch, daß der Import möglichst beschränkt bleibt.
An der Steigerung der Devisenkurse an den deutschen Börsen war auch die Spekulation nicht unschuldig. Sie trieb am Devisenmarkt ihr Spiel und steigerte die Kurse trotz der ungünstigen Rückwirkungen aus die allgemeine Teuerung und die Nahrungsmittelversorgung durch spekulative 'Steigerung der Nachfrage und Zurückhaltung von verfügbaren Auslandsguthaben nicht unwesentlich.
Dieser spekulativen Entwertung tritt eine neue Bundesratsverordnung vom 20. Januar entgegen. Sie bezweckt die Ausschaltung spekulativer Machenschaften. Der Devisenhandel wird monopolisiert. Unter Kontrolle der Reichsbank ist einer Reihe von Banken und Bankfirmen in Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg das alleinige Recht übertragen worden, in Devisen Handel zu treiben. An diese Banken und Bankfirmen hat sich die übrige Bankwelt wie der Devisen benötigende Geschäftsverkehr zu wenden. In den darauf bezüglichen Anträgen muß der Zweck, für den Auslandsguthaben benötigt werden, angegeben werden. Der Reichsbank oder den Monopvlbanken steht das Recht der Ablehnung zu Damit kann die spekulative Tätigkei. am Devisenmarkt als ausgeschaltet angesehen werden, umso mehr, da die Verordnungen des Bundesrats falsche Angaben unter schwere Geld- und Freiheitsstrafen stellen.
Die Verordnungen des Bundesrats werden hoffentlich ihren Zweck erreichen. Ta ihnen aber in der Hauptsache vorbeugender Charakter innewohnt, so wird erst die Entwicklung der Devisenkurse abzuwarten sein, ehe man sagen kann, ob nicht weitere Schritte notwendig werden. Auf diese weisen bereits die mit den Verordnungen veröffentlichten „offiziellen Mitteilungen" hin, die für eine Besserung der deutschen Valuta die schon oben erwähnten Hilfsmittel empfehlen: Tunlichste Steigerung der Ausfuhr, Verkauf von im deutschen Besitz befindlichen fremden Wertpapieren, Einschränkung des allgemeinen Imports und Ausschaltung des Luxusimports (Kaviar. Austern, feine russische Pelze, französische Kleider und Kleiderstoffe).
Es steht zu erwarten, daß die neue Bundesratsverordnung, die am 28. Januar in Kraft tritt, den Import notwendiger Bedarfsartikel und von Nahrungsmitteln verbilligen, und nicht unwesentlich mit dazu beitragen werde, die Teuerungsverhältnisse am Nahrungsmittelmarkt zu mildern. So dient sie der Allgemeinheit, indem sie die volkswirtschaftlichen Zwecke und die staatsbürgerlichen Pflichten über privatwirtschaftliche, spekulative Machenschaften und Tendenzen stellt.
Württemberg.
(-) Hsilbronrr, 29. Jan. (Flüchtig.) Der 24 Jahre alte russische Arbeiter Rudolf Herk von Lodz und der 20 Jahre alle russische Arbeiter Alfons Pilz, ebenfalls von Lodz, die beide flüchtig sind, werden von der hiesigen Staatsanwaltschaft steckbrieflich verfolgt.
(--) Marbach a. N., 29. Jan. (Milchpantsche- rinnen.) Das hiesige Schöffengericht hat die 45 Jahre alte ledige Wilhelmine Pfizenmaier, die 35 Jahre alte Wagnersehefran Anna Veigel, die 23 Jahre alte Baners- ehefran Louise Müller und die 15 Jahre alte Küferstoch- tcr Frida Eckert, sämtliche von Erbstetten hiesigen Oberamts, wegen Milchsälschung zu der Gefängnisstrafe von je 1 Woche verurteilt, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verpflichtet. ' -
(-> Ncckarsulm, 29. Jan. (Neckarsulmer Fahrzeug- w erbe A.-E.) In der Generalversammlung der Neckarsulmer Fadrzcngivcrke A.-G. am 28. Januar 1916 waren 21 Aktiv, näre mit l549 Stimmen vertreten. Der Reingewinn beträgt ab- siiglick 1 00 - 490.12 Mk. (in Vorjahr 313 854)97 MK.) Abschrei, bunge» aus Immobilien. Maschinen, Anlagen etc. abzüglich 750 000 Mk. (250 000 Mk. Kriegsreserve)' Rückstellung für Kriegsgcwinnstcuer, sowie nach Abzug der statuten- und vertragsmäßigen Gewinnanteile aber einschließlich 479 156,61 Mk. (361 980.38 Mk.r Gcwsi "vrwtrag vom Vorjahr 1265 191,11 Mk. Mk. 1 302 156,61), Leistungen für Kriegshilfe erforderten ca. 210 000 Mk. loc-oo MK. wurden dem Tolonsienerfond zugewiesen und 45 000 Mk. für Vergütungen an Beamte verwendet. P wu"!>e se-we- e'v» Dividende von 12 Proz.
'8 Proz.) zu verteilen und 778 191,11 Mk. (479 156,61 Mk.) auf neue Reckvuna vorzutrngen. Die Bewertung der Warenvorräte und die Außenstände aescktt, vorsichtig. Die in der Kriegszeit und wohl aucb in Zukunft an das Werk gestellten Anför- Herwigen macbten die Erstellung etlicher Neubauten notwendig. Ne Aussic! tt» für Ms laufende Geschäftsjahr sind befriedigend; der vorhandene Ausirgosbestand bietet für die nächsten Monate - iisrc'4'end Pricb"k'!"nr,g.
(-) Hall. 29. Jan. (Kein Fastenmarkt.) Die bürgerlichen Kollegien haben beschlossen, daß der auH 14.—16 März dieses Jahres fallende Fastenmarkt auH bener nicht stattfindet.
(-) Eßlingen, 29. Jan. (Jäher Tod.) Heute früh um 7 Ilhr wurde der 65 Jahre alte städtische Taglöhner Kaspar Barth von hier ans dem Marktplatze während der Arbeit von einem Schlaganfalle betroffen; er war sofort tot.
Postalisches. Um einem Anstand bei der Versendung von Feldposlschachteln nicht zu begegnen, wird dringend da- vuf hingwiesen, daß Pakete über 500 bczw. 550 Gramm, durch eine wiederholte Verordnung seitens der Gencraldirek- tion, in Zukunft z u r ü ck g e w i e s e n werden. ^