Mccksshrim, 22. Tez. Der Knecht Heinrich Siecher und der Schlosser Hotz sind wegen emes Naub- übirfalls auf den Landwirt Seltenreich aus Meckeshciin verhaftet worden. Sie waren nachts in die Wohnung des Seltenreich eingedrungen und hatten ihn m-.t v/r- ciehaltenem Revolver zur Herausgabe von Geld zu zwangen verflicht. Ein dcck.er Räuber konnte noch nicht ermittelt werden.
Mannheim, 22. Tez. Am h-iesigen Nationaltheater ist 15 Mitgliedern des Schauspiels und der Oper für die nächste Spielzeit gekündigt worden, um damit Pen Abbau einzuleiten.
Billingen. 22. Tez. Tie Schulärzte des Kreises Vil- linaen haben festgestellt, daß sowohl in der Baar, wre mich im Schwarzwald die Unterernährung der Stadtkinder immer gröberen Umfang annimmt und vor allem mich die Tuberkulose immer weiter um sich greift.
Lsscuburg, 22. Tez. Ter Bremser Stadtmüller aus Freiburg wurde auf dem hiesigen Personenbahnhof von einem Eilgnterzug überfahren und getötet. Darauf fubc noch eine Raum?-Maschine über die Leiche des Getöteten und riß sie entzwei. Ter Verunglückte war verheiratet und Valcr mehreier Kinder.
Freiburg, 22. Tez. Erzbischof Tr. Fritz ist von seiner Reife nach Kl buchen am Samstag hierher zurückgekehrt.
Pfullenvorf, 22. Tez. Borgestern abend ist die Scheune des Staatsrats Abg. Weiß Haupt abgebrannt. Ter Schaden wird auf 150 000 Mk. geschätzt.
Stetten (Amt Waldshut), 22. Tez. Drei Diebe drangen in ein Bauernhaus ein und raubten ünter Bedrohung mit Waffen 4000 Mark. Ein Einbrecher war maskiert.' Tie Diebe find unerkann. enttommen.
Konstanz, 22. Tez. Wegen Strvmmangels im Bezirk Konstanz wird die Schaufensterbeleuchtung und die ganze Stromabgabe um 20 Prozent eingeschränkt. Nötigenjalls muß tue Arbeitszeit auf 40 Stunden wöchentlich beschränkt iverden. Tie Gasthäuser muffen den Lichtverbrauch um 50 Prozent herabsetzen und alle Motoren mit mehr als 1 PS. müssen in d*r Zeir von morgens 6 Uhr bis halb 0 Uhr und nachmittags von halb 5 Uhr bis 7 Uhr stillliegen.
Frerburg, 2b. Tez. Tie leidige Sucht' des Anhausens von Bargeld wurde durch eine Diebstahlsaffäre vor der hiesigen SK Klammer beleuchtet. Ein Maler aus Villingen, der die Anwesen der auf dem Feld arbeitenden Landwirte im Bezirk Waldkirch in diebischer Absicht durchsuchte, fand im Haus eines Bauern in Gu- tach (Elztal) den Barbetrag von über 40000 Mk. aufgespeichert. Davon entwendete der rücksichtsvolle Langfinger nur die Hälfte mit 20000 Mk.
Fnrtwangcn, 26. Tez. Nach dem Voranschlag für 1920/21 stehen den städtischen Einnahmen von 589 000 Mark Ausgaben von etwas über 1 Million gegenüber« fodaß sich ein ungedeckter Aufwand von rund 400 000 Mark ergibt. Tiefer wird durch die Erfassung der reichsstenerfreien Einkommensteile aufgebracht.
Uebcrlingen, 26. Tez. In der Anstalt für Bo- denseesorschung in Staad wird in der Zeit vom 30« März bis 9. April 1921 ein Kurs über die Lebewesen im Wasser für Zoologen abgehalten werden. Als Vorbildung wird der Besitz der durch ötzn Besuch der allgemeinen Vorlesungen über Zoologie und eines zoologischen Prarttkums zu erwerbenden Kenntnissen voraus
gesetzt. Tie Zahl der Teilnehmer wird auf 20 beschränkt. Anmeldungen sind an den Direktor der Zoologischen Abteilung des badischen Naturalienkabinetts Prof. Tr. Aüerbach in Karlsruhe zu richten.
Karlsruhe, 23. Tez. Auf dem letzten Viehmarkt waren 231 Stück Vieh aufgefahren. Die Preise betrugen bei Großvieh für den Zentner Lebendgewicht 400—850 Mk., für Kälber 9—11 Mk. für das Pfund und für Schweine 16—17 Mk. für das Pfd. Ter Geschäftsgang war langsam.
Aus der Heimat.
Wildbad. den 27. Dez. j
Vom Fußballsport. Am gestrigen Sonntag spielte! die erste Mannschaft des Fußball-Verein Wildbad gegen s eine kombinierte Mannschaft des I. F.-E. Pforzheim vor einer Zuschauermenge von mindestens 10000 Personen. Wie vorauszusehen war, endete dieses Freundschaftsspiel mit einer Niederlage Wildbads von 0:9 Toren. Kein > Wunder aber auch, wenn man bedenkt, daß Pforzheim! mit 6 Mann seiner 2. und 5 Mann seiner 3. Mann- i schaft antrat, während Wildbad mit 6 Mann seiner 1. l und S Mann seiner 2. Mannschaft /(also mit geringem s Ersatz) antreten mußte. Außerdem war die Nachwirkung ; der Weihnachtsfeier bei den hiesigen sehr wohl zu be- s merken. Die Niederlage hätte wohl nicht so hoch sein dürfen, doch wäre eine solche gar nicht zu vermeiden gewesen, denn der Ruf der Pforzheimer läßt auf einen äußerst gute Mannschaft schließen. — Das zweite und Haupttreffen 1. F.-C. Pforzheim (Liga) gegen Stuttgarter Kickers endete mit einer für Pforzheim noch nie gehabten Niederlage von 1:6 Toren (Vorspiel 0:2). Alle Mühe - Pforzheims, etwas aufzuholen, scheiterte lan dem äußerst guten Torhüter der Kickers, der jeden Bull totsicher, aber s niif größter Ruhe hielt. si.
— Die Kriegerversorgung. In diesen Tagen ist , das Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 in Kraft > getreten. Die Wohltaten dieses wirklich sozialen Gesetzes wird vor- allem etwa Ihs Millionen Kriegsbeschädigten ^ uud 2 Millionen .Hinterbliebenen zugute kommen. Tas neue Vcrsorgungsgesetz gewährt kostenlos alles, was den j Kranken gesund machen oder sein Leiden mildern kann i bis zum Führerhund für den Blinden, es gewährt Un- ^ terricht und Vorbereitung, wenn der Beschädigte feinen ^ Beruf zu wechseln genötigt ist. Tie Rente beträgt je ! nach der Erwerbsverminderung und dem Wohnort für / einen kinderlosen Rentenempfänger zwischen 480 und 6682 Mark im Jahr, wozu derzeit eine Teurungszulage ! von 25 Prozent kommt.. Ein Beschädigter mit sechs - Kindern unter 18 Jahren, der in einer großen Stadt > lebt mW völlig erwerbsunfähig ist, bezieht dagegen einschließlich Tenrnngszus chlag 13 365 Mark, Schwerbejchü- l digte erhalten im Falle der Befähigung Anwartschaft auf ; Anstellung als Beamte. Im Todesfall 'wird ein Sterbe- i gel- gewährt. Ist der Tod eine Folge der Tiensibe- schädigung, so erhalten Witwen und Waisen eine Hin- : terbliebcnenrente. Hat der Beschädigte jedoch ein eigenes steuerpflichtiges Einkommen von 14 OM Mark und vorüber, so erhält er keine Rente, sondern nur kleinere l Zulagen. Offiziere und Mannschaften sind in den Ren- enbezügen gleichgestellt. Tas Gesetz läßt aber den Of- sicheren des Friedensstands, denen es auch ihre wohl
erworbene Pension rauben würde, die Wahl zwischen dem neuen Gesetz und den alten Bestimmungen; dies . gilt aber nicht für die Offiziere des Beurlaubtenstands, für welche die Versorgung nach dem alten Gesetz mit dem 31. Dezember ds. Js. endet. Ta damit viele Härten verbunden sein werden, bestimmt das Gesetz, daß ihnen eine einmalige Abfindungssumme auszuzahlen ist, die das Dreifache des Unterschieds zwischen den alten und den neuen Gebühren beträgt. Das Gesetz findet ohne Unterschied auch ans die im Friedens dienst beschädigten Militär-Personen bzw. deren Hinterbliebene Anwendung. Tas Reichsversorgungsgefetz wird für dir nächsten Jahre eine Ausgabe von jährlich 5V? Milliarden erfordern. , K ,
— Die kattz. Elteruvereiniguugen aller in Betracht kommenden Orte Württembergs haben sich zur- treue« Erfüllung ihrer'Elternpflichten und zur tatkräftigen Wahrung der Elternrechte in Beziehung auf die Schulen zn- jammengeschlossen. Je 500 Mitglieder entsenden einen Vertreter in den Lnndesausschuß, an den auf je IM Mitglieder ein Beitrag von 5 Mark jährlich zu entrichten ist,
— Amrahme von Kriegsanleihe an Zahlung- Statt. Tie Rücknahme von Kriegsanleihe durch daS Reich soll grundsätzlich ans gewisse Ausnahmefälle beschränkt bleiben, bei denen cs sich um Neichsemnahmen zur Schuldentilgung handelt. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Bezahlung von Heeresgut und die Entrichtung. gewisser Steuern in Kriegsanleihe zugestanden. Bei allen anderen Fordeningen des Reichsfiskus kann dagegen aus Barzahlung nicht verzichtet werden, da sonst die zur Bestreitung der Ausgaben erforderlichen Barmittel schien würden. Ter Reichs schatzminister macht deshalb jetzt darauf aufmerksam, daß Anträge auf eine Annahme von Kriegsanleihe als Zahlungsmittel zto-ecklos sind.
— GchvaUsawes Ablösen von Freimarken. Tas
häufig vorkoinmcnde gewaltsame Ablösen von Freimar- lcn von Postanweisungen und Paketkarten ist verboten. Dadurch wird das Eigentum der Postverwaltung verletzt, nno die Karte beschädigt. Tie Postverwaltung kann
hierfür nach ihrer Wahl entweder die Wiederanbringung ver abgerissenen Wertzeichen durch den Ersatzpflichtigen oe.-r auch den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Wenn sich also das Publikum vor Schaden bewahren will, eigne es sich nie Wertzeichen von Postanweisungen oder Paketkarten an. Fehlt eine Freimarke auf
emer Postanweisung oder Paketkarte bei der Aushändi- ' gung, so weise man die Postanweisung oder Paketkarte zurück, sofern sie keinen amtlichen Vermerk über daS Fehlen der Freimarken tragen.
— Kcrzcn-reise. Damit der Käufer von Kerzen ^ den Preis selbst kontrollieren kann, müssen die Packungen mit dem Geivicht und der, Firma des Herstellers versehen sein; auch der Inhalt nach Stück und der Preis ,ür die ganze Packung und die einzelne Kerze muß auf der Packung angebracht sein. Auch ausländische Kerzen unterliegen dieser Vorschrift.
— LUMssirner. Tie für 1920 ausgestellten, zum luxnssteuerfreien Einkauf von Gegenständen berechtigenden Händlerbescheinigungen werden Ende des Monats ungültig. Tie Bescheinigungen für 1921 werden nur ans Antrag ausgestellt. Tie Anträge sind beim zuständigen Finanzamt einznreichen.
Illing Willst Hermann kjorksteimer
grüben sIs Verlobte.
Miimexiiteri 1920 .
Empfehle für
Zttasseu «M Aegbsu,
Walz-, Flick- und Feitt- schotter, Gehwegkies;
M ZäU lveiteK:
Mauersteine, Betonkies,
^ Mauersand. Anerkannt prima
Muschelkalk.
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Schotterwerk, ksnLÜrsr'N. Tel. 10.
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