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'Tabaksteuer. Nacks Z N. W'Tcib'affleuergesetz'es vom 12. September 1919 hat, wer Tabak für eigene Rechnung pflanzt oder pflanzen läßt, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum ^Ablauf des 15. Juli die mit Tabak bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe schriftlich anzumelden. Die Anmeldung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am 3. Tag nach der Bepflanzung erfolgen Wie nicht verpackungsfähige Erzeugnisse ist auch Taba. zu behandeln, der von Pflanzern, die nicht mehr als 60 Quadratmeter bepflanzen, lediglich für den eigenen Hausbedarf verwendet wird. Solcher Tabak wird wie Pfeifentabak und zwar nach den niedrigsten Sätzen des Ge­setzes (im Kleinverkaufspreis bis zu 5 Mk. das Kilo, 1 Mk. für 1 Kilo Tabaksteuer) versteuert. Wer vorsätz­lich die gesetzliche Steuer für Tabakerzeugnisse hinterzieht, wird mit einer Geldstrafe belegt, die das vierfache der Steuerverkürzung oder des Steuervorteils, mindestens ober 50 Mk. beträgt.

Der Rücktritt der Berkehrsbeamten. In den

Verträgen über die Uebernahme der Verkehrsanstal-, ten durch das Reich ist den Verkehrsbeamten der Län- der bis 3. August d. I'. das Recht Vorbehalten, in den Landesdienst zurückzutreten. Unter den Beamten herrscht nun große Unzufriedenheit, daß sie bei der Einstufung in die Reichsbesoldungsordnung gegenüber der Lau-, desbesoldung benachteiligt sind und daß sie durch die. Verschleppung der Reichsstellen seit 3 Monaten keine eigentlichen Gehälter, sondern nur Anzahlungen erhal­len haben. Die bayerischen Verkehrsbeamten haben be­reits am 30. Juni sich durch Abstimmung mit wenigen Ausnahmen geschlossen für den Rücktritt in den Lan­desdienst entschieden. Auch in Württemberg, Baden und andern Ländern werden solche Abstimmungen vor­

genommen.

-- Gehälter in den Ortskrankerrkafie». Es wirk geschrieben: Vor etwas länger als einem Monai Huben zwischen den Tarifausschüssen des württ. Kran- fl-i.taflenverbands und der Vereinigung der Angestcll- reichsgesetzlicher Versicherungsträger Württembergs -----Handlungen über die Neuregelung der Besoldungsver- Mtnit-Ie stattgesunden. Die neuen Tarife zeigen u. ^ kn einer mittleren Industriestadt folgende Gehaltsfest­setzung: Für den Verwaltungsdirektor 25 000 Mk., für 6 Buchhalter durchschnittlich je 17 000 Mk., für 4 Ge- -stlfen je 16 000 Mk., für Kassenboten je 15 000 Mk um für Hilfsarbeiter durchschnittlich je 7000 Mk. Im ganzen beläuft sich die Gehaltssumme der Verwaltung einer solchen Ortskrankenkasse auf rund 240 000250 000 Mk.

Die Erhöhung der Mehlpreise wird vielfach noch getadelt, obgleich die Gründe dafür wiederholt dar­gelegt worden sind. Von zuständiger Seite wird daher nochmals darauf hingewiesen, daß unsere Vorräte nickst bis zur neuen Ernte ansreichen, daß vielmehr mehrere

Die Mövchentaübe.

Das Mövchen ist eine Formtaube, da es bei seine, Zucht neben der Gefiederfarbe in erster Linie auf die du Körpersorm betreffenden Merkmale ankommt. Tieje fink zur Hauptsache: kleine, gedrungene, zierliche Figur, auf­rechte, stolze Haltung, besonders entwickelte Kopfform kurzer, dicker Schnabel, Kehlwamme, stark hervortretendk Brust und die mehr oder weniger entwickelte Brustkraufe. Ihre Heimat haben die Mövchen alle in Jimerasien, von wo sic über Klciuasien und Nordafrika nach Europa gelangten und zwar vornehmlich nach England, wo sie zu hochrassigen Tieren hcrausgezüchtet und weiter übe, die anderen Länder Europas verbreitet wurden.

Kleine Nachrichten.

hunderttausend Tonnen Getreide aus dem Ausland ge­kauft werden m ' ." "

mußten, wodurch bei dem schlechten Valuta­stand gegenüber dem Preis für Jnlandgetreide eine Mehrauswendung von etwa 3 Milliarden Mark ent­stand. Davon' werden aber nur etwa 1 Vi Milliarden durch dis Erhöhung des Mehlpreises gedeckt, während den größeren Teil der Ausgabe das Reich trägt.

. Die Möychenarten zerfallen in folgende Haupla.teu: 1. deutsche, 2. englische, 3. italienische, 4. ägyptische, 5. chinesische und 6. orientalische Mövchen.

Das deutsche Mövchen in seiner ursprünglichen Form hatte nur wenig Anziehendes, da in der Regel die Form auf Kosten der Gefiederfarbe zu sehr vernachlässigt wur­de. Erst in den letzten 25 Jahren, nach! Gründung des Mövchenzüchterklubs ist es damit anders geworden. .Heute find die deutschen Mövchen an Rassigkeit allen anderen Rassen gleichwertig. Während man früher, um vor­nehmlich die Farben zu verbessern, mit Farbentäuben kreuzte, damit aber immer weiter von der edlen Mövchen- form abkam, suchte man dann eine Verbesserung durch Einkreuzen von orientalischen Mövchen, namentlich der Anatolier und Turbits^ und dieser Weg führte zu vol­lem Erfolg, so daß heute das deutsche Mövchen mit allen anderen vollauf konkurieren kann. Als Hauptmerk­male der deutschen Mövchen fordert man: kurze, breit- brüstige, volle, kleine und aufgerichtete Figur, dicken, runden Kopf mit vollen Backen, sehr kurzen, dicken, ab­wärts gerichteten Schnabel, gut ansgebildete Kehlwamme und federreich, schön geformte Brustkrause. An Farben­schlägen unterscheidet man bei deutschen? Mövchen: 1. Einfarbige, 2/Schildmövchen, 3. Weißschwänze, 4. Farb- schwänze, 5. Schnippen.

Unsere Abbildung zeigt das schwarzschwänzige Mövchen und zwar das glartköpfige. Es werden solche auch mit Rundkappe gezüchtet. Das Gefieder ist bei allen Jarb-

schwänzen rein weiß und nur der Schwanz farbig. Die

Form soll natürlich echte Mövchensorm aufweisen. Man züchtet vornehmlich Schwarzschwänze, die. auch in der Form am vollkommensten sind, daneben auch vereinzelt Gelb-, Blau- und Rotschwänze, die aber noch meistens in de» Form recht mangelhaft sind.

Zn der Blindenanstalt. Die Kriegör, die im Feld das Augenlicht verloren haben, dürften sich überall be­sonderer herzlicher Teilnahme und künftigen Unterstützung erfreuen. Und wahrlich, sie bedürfen ihrer auch. Aber Krankheit und dunkles Geschick brachten immer schon manches junge Menschenkind um die Seekraft seiner Augensterne. Am schlimmsten sind die dran die ohne Sehkraft geboren werden. Daß auch sie zu arbeitstüchtigen Menschen erzogen werden können, daß auch Blinde den Kampf des Lebens bestehen und in der für sie dunkeln Welt heimisch werden können, das ist ein Wunder ge­duldiger, aufopfernder Erziehungskunst. In unseren Blindenanstalten vollbringt man solche Wunder. Schon der fröhliche Ton und die muntere Bewegung unter den Zöglingen erregt das Erstaunen des Besuchers, der in der Blindenanstalt nur hetrübende Bilder trauriger Hilflosig­keit erwartet hatte. Aber wenn er dann sieht, wie in der Vorschule bei den jüngsten Blinden der Tastsinn entwickelt wird, wie sie schon Erbsen, Linsen, Bohnen und Reis­körner auseinanderlesen, wie sie den vierbeinigen Anstalts­wächterbegreifen", wie die Hand und insbesondere das Ohr durch planmäßige Übung geschult werden, das Auge zu ersetzen, dann beginnt er uns zu verstehen, daß auch das dunkle Schicksal der Blindheit durchaus nicht hoffnungs­los ist, wenn sich liebende Fürsorge seiner annimmt. Und wer die Blinden über ihren Büchern gesehen und be­obachtet hat, wie sie mit den beiden Zeigefingern, lang­samer freilich als Sehende mit den Augen, aber doch sicher das Beste deutschen Schrifttums sich aneignen. Wer sie in ihren Werkstätten beim Korbflechten oder beim Bürstenmachen gesehen hat, wer sie ihre Befriedigung über vollbrachte Arbeit und selbstverdientes Geld aus­sprechen hört, wer ihre Freude an Musik und Gesang kennen gelernt hat, der weiß, daß es möglich ist, auch ein so dunkles, armes Leben hell und reich zu machen. Ist das nicht ein schöner, wertvoller Dienst? Den leisten unsere Blindenanstalten (Nikolauspflege Stuttgart, Blinden­asyl Gmünd). Sie sind jetzt auch in schwerer Bedrängnis. Wer ihnen helfen und unserem Volk und Land ihre Liebesarbeit und die der anderen Anstalten erhalten will, gebe etwas bei der Sammlung für die Anstalten der Inneren Mission. Die Sammelstellen sind bekannt gemacht. Rasche und kräftige Hilfe tut not.

Die Einreise nach Meran ist frei auf Grund einer Einreisebewilligung, welche die dortige Kurvorstehung vom Zivilkommissariat Meran in jedem einzelnen Fall erwirken kann. Diese Bewilligung berechtigt zum sofortigen Em­pfang des Paßes und beim zuständigen italienischen Kon­sulat. Der Kurort, der zum erstenmal nach der Kriegs­zeit in der Lage ist, infolge dieser Einreiseerlaubnis wieder­um um seine alten, lieben, deutsche Gäste zu werben, hofft seinen neuen Aufschwung aus der gänzlichen Lahmlegung seines Verkehres neuerdings finden zu können und bereitet für den Herbst durch die Wiedereinrichtung der Kurkon­zerte, des Theaters und der Kurbetriebe alles vor, um eine normale Saison zu ermöglichen. Die Lebensmittel­versorgung ist eine sehr gute, die freie Bewegung ist un- belästigt und unbehindert. Im Uebrigen verweisen wir auf das Inserat in Nummer 28 des Badblatts.

Wegfall des amtsärztlichen Zeugnisses bei berufstätigen Personen.

verkauts Sebmnekgsgenstüncke in 8n»I!sn4sn unit Lesiebtigang Eiseben 14 Qbr.

Usus lUppeiei-, lloimbaebstrasss.

Nach der Bekanntmachung des Ernährungsministeriums vom 16. Juli 1920 bedürfen in der Zeit vom 20. Juli bis 15. September 1920 berufstätige Personen zum Kur­oder Erholungsaufenthalt für einen mehr als drei Über­nachtungen umfassenden Zeitraum für sich und ihre Familien­angehörigen zwar der Genehmigung des Oberamts, bei ihnen tritt jedoch, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Wochen dauern soll, an die Stelle des oberamtsärzt­lichen Zeugnisses die Urlaubsbescheinigung der Vorgesetzten Behörde oder des Arbeitgebers, bei selbstständig Berufs­tätigen die Bescheinigung einer Behörde oder Berufsver- einigung über die tatsächliche Ausübung des Berufs.

Wildbad, den 18. Juli 1920.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

Schellfisch, Eabliau

und Merlan

sind frisch eingetroffen bei

Adolf BlumenLhal.

Schöne frische

Pflaumen,

Pfund 1,10 Mk.,

Bohnen,

Pfund 90 Pfg., eingetroffen bei -

Ri Ehiregato.

Ldealn

Direktion äteng L ttrauö.

Montag, den 19. Juli

1520 Ztr. alte gute

Kartoffeln

Diese Woche trifft wieder ein Waggon

Speife-Kar

ein. Bestellungen nimmt entgegen

Speise-Kartoffeln

Karl Tubach.

hat abzugeben, wer sagt die Exped. ds. Blattes.

IrüAöäio in 3 Lktsa.

Dienstag, den 20. Juli

vjtz füllt klMMlM.

lDllstspiel in 3 ^etsn von L. Rössisr.

Oberamt Neuenbürg.

Wursthöchstpreise.

Prima

Pfälzer Weißkraut

Schönen, neuen

Militärmantel

hat preiswert zu verkaufen Georg Fritz, Schneidermeister.

I. Auf Grund des Höchstpreisgesetzes sind mit Zustimm ung der Fleischversorgungsstelle folgende Höchstpreise für Wurst festgesetzt wurden:

1. für eine Blutwurst (Blunse) im Mindestgewicht von

100 sr. (abgebunden) 2 ^ 90

2. für 0,5 kg. Schnittwurst

a) Leberwurst 4 ^ 80 F,

b) Schwartenmagen rot (Preßwurst) 5 80 F,

e) Schwartenmagen weiß (Preßwurst) 5 ^ 80 F,

ä) Schinkenwurst angeraucht, 8 80 F,

«) Schinkenwurst, hartgeraucht 12 70 F

II. Die festgesetzten Preise gelten für gute, aus Rind-, Kalb-, Schweinefleisch, Blut- und Innereien dieser Tiere ohne Ueberschreitung des üblichen Wassergehalts hergestellte Wurst.

Zusätze von Fleisch, Blut und Innereien anderer Tiere sind verboten.

11t. Andere Wurstarten als die in Ziffer I genannten dürfen nicht hergestellt oder feilgeboten werden.

IV. Die Ueberschreitung der vorstehenden Höchstpreise ist verboten.

Den 12. Juli 1920. Rilling, A.V.

und

Pfälzer Carotteu,

per Zentner 60 Mark,

75 Mk per Ztr zu haben bei Wilhelm Rath.

per Zentner Mk. 40,

können ab morgen früh am Bahnhof gefaßt werden.

Der Obige.

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Von Damenuhr

Sprungdeckel

verloren.

Abzugeben gegen Belohn­ung bei der Exped. ds. Bl.

Bekannt gegeben.

.Wildbad, den 19. Juli 1920.

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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Gesucht nach Zürich,

15. August zu einem kinder­losen Ehepaar ein tüchtiges

Vertreter.

Vor1»i>jxt virä: Omsioktigs unä griwälieks Arbeit. 6vk«»tv»i virä: üobs krovision uncl unikLiiZ-rsioks Onterstiltslliig äurob kropUAauäs. zscksr -rt. OKsrtsn mit Röksrsmisii unter -I. IO 7A4 nn

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erbeten.

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das selbständig kochen kann und willig Hausarbeit ver­richtet. Nur Mädchen mit guten Zeugnissen wollen- sich melden. Offerte S. R. Bad­hotel Wildbad.

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im Llvbvusmittvlamt, Fernsprechanschluß 14S.

Für sofort oder spät« werden gesucht: Männlich:

1 Bedarfsaushelfer (nicht unter 16 Jahren). Weiblich:

Hausmädchen, Küchenmädchen, Zimmermädchen,

1 jung. Mädchen als Bei­hilfe.

Stellen suchen: männlich: Schneider,

Küchenchef,

Zeichner,

Bauer,

Kellner,

Hausdiener,

Sattler,

Krankenwärter,

Bäcker,

Hilfsarbeiter,

Buchhalter.

weiblich:

1 Stütze, (keinen Lohn, freie

Station),

1 jung. Mädchen als Bei-