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Wildbad, den 12 . Juni 1920.

Turnsport. Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich wird morgen auf dem Turnhalleplatz seitens des hiesigen Turnvereins ein Schauturnen abgehalten. Da die Turnerei am hiesigen Platze auf hoher Blüte sieht und die Vereins­leitung alles daran setzen wird den Zuschauern Gutes zu bieten, ist ein Besuch dieser Veranstaltung sehr zu empfehlen.

Vom Fußballsport. Wie man uns mitteilt, findet > am Sonntag den 20. Juni die Sportplatzeinweihung. beim Lautenhof stakt. Mit der Einweihung ist ein Pro­pagandaspiel zweier Ligareserven (F.-C. PforzheimStutt­garter Kickers) verbunden. Die dadurch entstehenden Auslagen sollen durch freiwillige Gaben aufgebracht werden. Aus diesem Grunde wird im Laufe dieser Woche bei der hiesigen Einwohnerschaft eine Einzeichnungsliste zirkulieren, worauf eine namhafte Summe erhofft wird.

Die Fernsprechgebühren. Die Pauschgebühr für einen Fernsprechanschluß beträgt hier vom 1. Juli an 480 Mk. Die Grundgebühr 240 Mk. und 80 Mk., für 400 Orts­gespräche zu 20 Pf., zus. 320 Mk. Für jeden Hauptan­schluß sind 1000 Mk., für jeden Nebenanschluß 200 Mk. entweder einmalig oder in '/«jährl. Raten zu 2S0 Mk. bezw. 50 Mk. zu bezahlen. Dies» Beträge werden zu 4 «/ verzinst und nach Aufhebung des Anschlusses zurück­bezahlt. Kündigung des Anschlusses bis IS. Juni auf 1. Juli zulässig.

Der Steuerabzug vom Lohn. Amtlich wird mitgeteilt: Um irrigen Auffassungen zu begegnen, sei dar­aus hingewiesen, daß jeder Arbeitslohn, der am 26. Jurn 1920 zur Auszahlung gelangt, dem lOproz. Abzug zu. Einkommensteuer unterliegt und zwar auch dann, wenn

er auf emen'dor dem 25. Juni liegenden 'Zeitpunkt entfällt. Wenn also beispielsweise für die Lohnwoche vom 21. bis -26. Juni 250 Mark Arbeitslohn ausge- zahllt wurden, so sind 10 Proz. von den ganzen 250 Mark zu kürzen, wenn am 30. Juni 1920 1000 Mark Arbeitslohn für den Juni ansgezahlt wurden, so unter­liegen die ganzen 1000 Mark dem Abzug. Eine Aus- einanderre^'nuna zwischen dem vor und oem nach dem 25. Juni 1920 verdienten Arbeitslohn ist also nicht statthaft.

Ausländsbriefe richtig frankieren l Tie Brief­sendungen nach dem Ausland werden häufig unzureichend freigemacht. Auch die Einschreibgebühr ist nicht immer richtig berechnet. Das Reichspostministerium hat des­halb die Aufgabe-Postanstalten von neuem angewiesen, der vollständigen Freimachung der Briefe nach dem Aus­land ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Unge­nügend freigemachte Sendungen werden dem Absender, sofern er zu erkennen ist, zurückgegeben, wenn dies ohne nennenswerten Zeitverlust und ohne besondere Mühewal­tung möglich ist. Die Gebühr für Briefe nach dem Ausland beträgt bis zu 20 Gramm 80 Pfg., für jede weitere 20 Gramm 60 Pfg., für Postkarten 40 Pfg., für Drucksachen für je 50 Gramm 20 Pfg. Tie Ein-> schreibegebühr beträgt 80 Pfg. Tie inneren deutschen Gebühren gelten nur für den Freistaat Tauzig, Luxem­burg, Memelgebiet, Oesterreich, Ungarn und Westpolen, also nicht etwa für die Tschechoslowakei.

Bauern obacht! Eure Kinder haben bisher im Betrieb mitgearbeitet und dafür keine Entlohnung be­kommen. Tiefe erfolgt in der Regel erst später bei der Uebergabe oder durch Erbschaft. Das war früher in der Ordnung, aber jetzt, wo das Vermögen sehr

stark zur Steuer herängez'ogen wird', müssen alle Bauern das anders machen: Jeder Bauer soll seine Kinder, die im Betrieb Mitarbeiten, gleich den Dienstboten .

entlohnen und jedem ein Sparkassenbuch anlegen. Er i

kann ja über das Sparkassenbuch der Kinder verfügen, ^ solange bis sie selbständig werden. Was der Bauer sei- j neu Kindern als Arbeitslohn gibt, kann er bei seiner ! Einkommensteiiep abziehen, bei der Vermögenssteuer 1 braucht er die in den Sparkassenbüchern der Kinder an­gelegten Summen nicht zu versteuern. Allerdings soll er dann auch seine Kinder, die im Betrieb Mitarbeiten, z bei der Krankenkasse anmelden, damit ein or­dentliches Dienstverhältnis nachgewiesen werden kann. Es hat dies auch noch' einen anderen, sowohl für die Eltern wie für die Kinder nicht unbedeutenden Wert. Tie Kinder, die das Anwesen mit bewirtschaften und es ' hochbringen helfen, brauchen sich dann bei der Ueber­gabe nicht mehr mit geringen Beträgen abfinden zu las­sen, während das eine den ganzen wertvollen Hof er­hält. Anderseits braucht dann dasjenige, das den Hof erhält, nicht immer «die Geschwistergelder als Schul­den mitzuLiehen- ^ '

Ev. Gottesdienst. Sonntag, 13. Juni, 2 . Sonn. n. Trin. 9'/P Uhr Predigt: Stadtpfarrer Dr. Federlin. lOl-i Uhr Kindergottesdienst. Nachm. 1 Uhr Christenlehre für die Töchter: Stadtpfarrer Dr. Federlin. Vorm. 9 Uhr Predigt in Sprollenhaus: Stadtvikar Losch.

Kath. Gottesdienst. Sonntag, 13. Juni, 7 Uhr Früh­messe. 9 Uhr Predigt und Amt. Montag und Dienstag keine heil. Messe, an den übrigen Wochentagen 7 Uhr heil. Messe. Beicht: Samstag von 4 Uhr an. Kom­munion: Sonntag 7 und 8 Uhr, an den Werktagen bei der hl. Messe.

Wildbad.

Zittung de5 Hemeindersts

am Dienstag, den 15. Juni 1920, nachm. 5 Uhr. ' Tagesordnung:

1. Brennholzabgabe an die Einwohnerschaft,

2. Nachtrag zum Kulturplan der Stadtwaldungen.

3. Gesuch des Bäckermeisters Fuchs um tauschweise Ueberlassung von städt. Areal.

4i Verschiedenes.^

Verorällllvs

über das Inkrafttreten der Vorschriften der §8 45 bi» 52 des Einkommensteuergesetzes vom 29. Mürz 1920 (Reiche- Gesetzbl. S. 359).

Auf Grund des 858 Abs. 6 des Einkommensteuer­gesetzes vom 29. März 1920 (Reichs-Gesetzbl. Seite 359) in der Fassung des Gesetzes zur Durchführung des Ein­kommensteuergesetzes vom 31. März 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 428) wird hiemit bestimmt:

Die Vorschriften der 88 45 bis 52 des Einkommen­steuergesetzes vom 29. März 1920 über den Abzug von Einkommensteuer am Arbeitslohn treten mitdem 25. Juni 1920 in Kraft.

Berlin, derlei. Mai 1920.

Der Reichsminister der Finanzen: (gez.) Dr. Wirth.

Diese Verordnung wird hiemit bekanntgegeben.

Neuenbürg, den 11. Juni 1920.

Finanzamt:

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ad, vorn die Ebren- und passiven Mitglieder freundlicbst eingelacken werden.

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Tagesordnung:

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2 Mir 2ug durcki die Stadt nacb der Eurn- iialle. Knsckilieöend

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j uns durch einen schnellen Tod entrissen wurde. In tiefem Leid

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Beerdigung findet Sonntag nachm. 2 Uhr statt.

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Sonntag Beerdigung. Der Vorstand.

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Vollzähliges Erscheinen er­wartet Der Vorstand.

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