auf. Ter Ortsbriefverkehr in Groß-Berlin ist während des angegebenen Zeitraums nur fast 40 Prozent zurück­gegangen.

- Boranszahlrmgtn für das UeichSmAopftr. Nach! Z 41 des Reichsnotopfergesetzes ist der Abgabepflich­tige berechtigt, im Voraus Zahlungen auf die noch nicht veranlagte Abgabe in bar zu leisten, für die ihm, wenn Zahlung bis zum 30. Juni 1920 erfolgt, 8 Prozent, wenn Zahlung in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 1920 erfolach 4 Prozent als Vergütung gemälfrt werden. Bis Ht waren nur die Reichsbankanstalten ermächtigt, derartige Vorauszahlungen anzunehmen. Nun­mehr sind auch die Kassen der Finanzämter mit deren Zunahme beauftragt. Bei Vorauszahlungen in bar wird me dem Einzahler zustehende Vergütung von 8 oder 4 Prozent im Voraus gleich abgezogen, so daß bei Einzahlungen bis 30. Juni 1920 eine Abgabe vo.. 100 Mk. mit 96 Mk. getilgt werden kann. Außerdem hört die Verpflichtung zur Verzinsung der Abgabe vom 1. Januar 1920 an mit 5 Prozent mit dem Tag dei Einzahlung für den gezahlten Betrag auf.

- Schäbige Umgehung der Portokosten, Die Portofreiheit für Postschecküberweisungen bietet heute, im Zeitalter des 40 Pfcnnigportos, eine gewisse Versuchung für unanständige Menschen. DerFranks. Ztg." wurde die Scheinüberweisnng von einem Pfennig vorgelegt, dis nur den Zweck einer Mitteilung hatte, wozu sonst eine Postkarte zu 30 Pfa hätte benutzt werden müssen. Das Blatt empfiehl der Rcichspostverwaltung, derartige Schä­digungen mit der Löschung des Kontos zu ahnden oder Ueberweisungen bis zu 40 Pfg. mit einer Gebühr zu belegen.

Erhöhung des Holzausfuhrkoutntgeuts? Es

besteht, wie derKöln. Volksztg." ags Berlin berich­tet wird, die Absicht, das Holzausfuhrkontingeut zu er­höhen, weil die Möbelindustrie schwach beschäftigt ist, das Baugeschäft nahezu ruht und die Holzkäufer dürch Abnahmeverpflichtungen nur zögernd Nachkommen. Doch soll der Bedarf des Verbrauchs, sichergestellt werden.

Ein Trunksnchtsgeseh. Der württembergischeu Landeskirchenversammlung ist ein Antrag zngegargen- sie möge bei der Reichsregierung die baldige Einmhrnng ' eines einheitlichen Trunksuchtsgesetzes betreiben. Da find einige neuere gesetzliche Bestimmungen in anderen Län­dern von Interesse. In Belgien ist seit September v. I. die Verabreichung von Spirituosen in Wirtschaften und anderen öffentlichen Orten verboten. Durch ein gleichzeitig erlassenes Schankgesetz wurde auf neue Schcntk- stellen eine hohe Eröffnungsgebühr gelegt. Die Brannt­weine sind noch wesentlich Häher besteuert als in Deutsch­land. Finnland hat seit Juni v. I. ein Alkoholverbot, das Herstellung, Einfuhr und Verabreichung aller gei­stigen Getränke mit über 2 Proz. Alkoholgehalt verbietet. Schweden endlich hat Anfang v. I. eine allgemeine öffentliche Bewirtschaftung und Beaussichtigung des Ver­

laufs über die Straße mittels eine ProbeWemU ein-' geführt mit Festsetzung eines Höchstmaßes und Ausschluß äller«Persouen unter 21 Jahren sowie der wegen Trunken­heit Vorbestraften. Ter finanzielle Gewinn fließt der Stadtkasse zu. Die Gemeindebehörden haben das Recht, den Ausschank oder Verkauf berauschender Getränke in ihrem Bezirk überhaupt zu verbieten. Ist cs nicht Zeit, daß auch in Deutschland die Sozialpolitik auf diesem Gebiet ein Stück weiterkommt?

Einfuhr von Metzwem. Die Einfnhrerlaub- uis für Meßwein im Wert von 60 000 Mk. ist beim Ministerium ansgewirkt worden: es dürften jedoch noch einige Wochen vergehen, bis der Wein abgegeben werden kann.

Die Baumwolle ist auch auf den ägyptischen Märkten im Preis beträchtlich gefallen. In Liverpool, dem Hauptmarkt für Baumwolle, glaubt mau, daß dies der Beginn für. einen allgemeinen Preisrückgang der Waren bedeute.

Die freie LieSestätigkeit ist durch die' wiA^- schriftliche Lage, die Geldentwertung und Preissteigerung usw. besonders schwer getroffen. Die freiwilligen (staben, von denen sic lebt, fließen immer spärlicher, ja drohen ganz zu versiegen, während die Ausgaben sich verviel­facht haben. So entnehmen wir einein Bericht, daß z. B. die Diakonissenanstalten z. Zt. zur Beschaffung der Schwe­sternkleidung reichlich das Zehnfache brauchen wie in früheren Jahren. Und fast alle Rettungshäuser, Anstal­ten für Schwachsinnige, Verkrüppelte, Alte und Sieche (Stetten, Hall, Tempelhof, Werner'sche Anstalten) sehen in ihren Rechnungen erschreckenden Fehlbeträgen ent­gegen. Gewiß wissen viele, die die wertvolle Arbeit dieser Anstalten und Hilfswerke schätzen, gar nicht, wie schlimm die Dinge in Wirklichkeit liegen. Gerade aber auf ihre Beisteuer kommts an. Darum gebe, wer irgend kann! So viele können jetzt auch etwas geben, die es bisher nicht konnten. Gaben zur Verteilung an die be­dürftigsten Liebeswerke nimmt z. B. die Agentur der Inneren Mission, Stuttgart, Ob. Bachstr. 39 (Postscheck­konto Stuttgart Nr. 7016) dankbar entgegen.

*

Ti! Tranlüutter Häute- und F e l I v e r st e i q e r u n g brach­te bei gutem Besuch Preise, die etwa 50 Prozent unter den April- preiscu lagen. Bei den Versteigerungen in Mainz, Ofsenbach und Hannü erzielen Kuh-, Rind- und Ochsenhäute durchschnitt­lich 7.75 Mk. bis 10 Mk., Builenhäute 8.25 Alk. bis 9.40 Mk. pro Pfund,- Kalbfelle wurden zurückgezogen. -

Aus der Heimat.

Wildbad, 27. Mai.

Die deutsche demokratische Partei Wildbad hat für eine am Samstag abend in der Turnhalle stattfindende öffentliche Wähl er Versammlung die beiden Mitglieder der Landesversammlung Mathilde Planck Stuttgart

und Verwaltungsaktuar Stau den meyer Calw als Redner gewonnen. Auf die hiesige Frauenwelt übt be­sonders die Rednerin große Anziehungskraft ans, weshalb vonseiten der Wählerinnen ein sehr starker Besuch erwartet werden darf.

Heimgekehrte Kriegsgefangene, welche noch Gnthaben- scheine von feindlichen Lagern über Arbeitsgeld (20 Cts. kein Betrag) oder abgenommenes Geld (bestimmter Be­trag) im Besitze haben, müssen dieselben umgehend bis spätestens 15. Juni 1920 an ihre Versorgungsstellen ein­senden. Für später eingehende Guthabenscheine kann be­züglich der Einlösung keine Gewähr geleistet werden. Dem Schein ist auf besonderem Schreiben eine genaue Adressen­angabe beizufügen.

Bis zur endgültigen Regelung der Ansprüche werden in Anbetracht der mit den betr. Staaten erforderlichen Verhandlungen usw. noch einige Monate vergehen.

x' . Ziegenfutter. '

! Wenn man fick) vorstellt, daß die Ziege ursprünglich ein Gebirgstier ist, das in den mancherlei Gebirgs­pflanzen eine abwechslungsreiche Nahrung fand, so ver­steht inan auch die Vorliebe der Ziege für einen häufi­geren Wechsel der Futterkräuter, sowie für wemg saft- reiche Pflanzen vou .hohem Kalkgehalt. Tic Gebirgs- kräuter sind fast durchweg reich an Kalk. Kann man sie füttern, ist jedes weitere Kuustfutter fast ganz ent­behrlich. Ziegen z. B. aus Gegenden mit Efparsettebau Zeichnen sich stets durch Größe, Stärke, Schönheit und Hohe Milchergiebigkeit aus. In zweiter Linie sind Lu­zerne und Kleeartcn zn nennen. Wertvoll sind auch die Kräuter von Wsldwiesew und Wegen. Sastreiche Gräser von üppigen Wiesen liebt die Ziege weniger. Ost kann man bemerken, daß sie eine solche verläßt, um die wenigen Harten Kräuter des daneben liegenden Weges abzurupsen. Gras von mageren Bergwiesen, das sich ja auch durch wunderbaren Tust auszeichuet, bildet für die Ziege einen Leckerbissen. Abschnitte von Hecken, junge Zweige von Bäumen, der Geiz'ries Weiustockes, das Stroh vou auf­gezogenen Erbsenfeldern sind ausgezeichnetes Hinzufutter und bewirken eine auffallende Steigerung der Milch­menge und des Fettgehaltes. Wenig geeignet ist das Gras solcher Wiesen, die im lleberschwemmungsgebiet eines Flusses liegen, besonders wenn dieser die Abflüsse von Fabriken oder Bergwerken ausnimmt. Gras solcher Wiesen kann geradezu gefährlich für die Tiere werden, besonders wenn vor der Ernte eine lleberflutung der .Wiesen stattgesiniden hat. Als Weide eignen sich solche Wiesen überhaupt nicht. Auch vermeide mau den Austrieb der Ziegen auf Weiden mit hohem Grundwasserstand vor allem in feuchten Jahren, da die hier wachsenden Gräser immer Brutstätten für die gefährlichen Lungen- und Leber­würmer sind, deren Entwickelung im Körper der Ziege fast immer für sie den Tod oder unheilbares Siechtum bedeutet.__ D,

Stadtgemeinde Wildbad.

Infolge Erwerb und Umbau von 3 Gasthäusern zu Wohnungszwecke kommen folgende, entbehrliche Gegenstände am Dienstag, den 1. Juni 1920, vorm. 10 Uhr an Ort und Stelle gegen Barzahlung zum öffentl. Verkauf:

1. Vom Jägerstüble:

ein Gasthausherd 2,10 m lang, 0,90 breit, ein Speiseaufzug für Handbetrieb, Grundfl. 4360 i. L. für eine Stockwerkhöhe.

2. Vom bad. Hof:

ein großer Gasthuusherd mit Boileranlage, Größe 1,80 w /0,82, ein eingebauter Wärmeschrank mit Schiebetüren, Größe 0,801,000,50, 1 Wirtschaftsschild mit Aus­leger.

3. Im Palmengarten:

ein großer neuer Gasthausherd mit Boileranlage, Größe 95 em auf 2,20, ein eingebauter Wärmeschrank, Größe 2,00 w lang, 1,50 hoch 0,50.

Die Gegenstände werden ohne Garantie ab Standort verkauft und sind nach gemeindertl. Zuschlag binnen 5 Tagen zu entfernen.

Wegen Besichtigung steht das Stadtbauamt jederzeit zur Verfügung.

Zusammenkunft am Verkaufstag am Jägerstüble. Den 20. Mai 1920. Stadtpflege Wildbad.

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im Wege des schriftlichen Meistgebots aus Stadtwald Sommer­berg Abt. Auchhalde und Lottbaumsteigle:

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Angebote sind in Hundertsteln der Taxe für 1920 für jedes Los getrennt mit der AufschriftAngebot auf Lang- holz"Fi>is spätestens

Samstag, den 29. Mai d. I. vorm. 11 Uhr

an das Stadtschultheißenamt einzureichen, welches die Er­öffnung um diese Zeit vornehmen wird.

Wildbad, den 20. Mai 1930.

Städt. Forstamt: Müller.

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Am Samstag mittag von 57 Uhr wird ein kleines Quantum pr. Körnerfutter an die Mitglieder abgegeben. Auf ein Mitglied kommt ca. 20 Pfd., 1 Pfd. 1,55 Mk. Zu spät kom­mende Mitglieder können nicht berücksichtigt werden.

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Arbeiter, Arbeiterinnen, Beamte! Erscheint alle!

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vsnkssgung.

Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme während dem Kranksein und dem Hinscheiden meines lieben und unvergeßlichen Mannes, unseres Vaters, Sohnes, Bruders und Schwagers sage herzlichsten Dank. Be­sonderer Dank sei dem Turnverein für den er­hebenden Gesang und Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte, den Schulkameraden und -Kamerädinnen, dem Fußball-Verein, dem Per­sonal der Militärkuranstalt, insbesondere für die schönen Kranzspenden, dem Herrn Stadt­pfarrer für die trostreichen Worte am Grabe, der Krankenschwester für ihre liebevolle Pflege, hiemit gesagt.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

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