Versorgung des Bezirks Ueberkingen mit Elektrizität aus dem Eglisauer Kraftwerk sind in Angriff genommen worden. Tie Oberdirektion des Wasser- und Straßen­baus hat lautLinzgaubote" in Stockach ein Baubüro eingerichtet.

Bermatingen b. Ueberkingen, 17. Mai. In einer der letzten Nächte wurde ein Einbruchdiebstahl in die Pfarrkirche unternommen. Da aber die Geräte an si­cherem Ort aufbewahrt waren, mußte der Dieb unver­richteter Sache abziehen. In derselben Nacht wurde einem Landwirt ein wertvoller Kirschbaum in die Luft gesprengt.

Wettelbronn, 17. Mai. Der Schreiner Storz ver­übte während des Gottesdienstes am Himmelfahrtstag einen Einbruchsdiebstahl, bei dem ihm Schmuckgegenstände, Nahrungsmittel u. a. in die Hände fielen.

Mutmaßliches Wetter.

Aus dem Westen zieht eine neue Störung auf, die am Mittwoch und Donnerstag vermehrte Bewölkung, Niederschläge und Abkühlung Hervorrufen wird.

Wie nähere ich mich einem Mädchen, mit dem ich mich verloben möchte'? Tiesr Frage, die im täg­lichen Leben oft mit so wenig Takt und heute auch zum Teil mit so wenig Ungeuiertheit ausgesührt wird, be­antwortet Konstanze von Frauken in ihrem in Max Hesse's Verlag, Berlin W. 15, eben wieder neu erschie­nenen Buche (36. Auflage)Handbuch des guten To­ne s und d e r f e i n e u S i t t e" in folgender feiner Art: Hast du als junger Mann eine junge Dame kennen ge­lernt sei cs in einer bekannten Fami ie, als Freundin deiner Schwester, auf dem Lande, in einer Gesellschaft, auf dem Balle, beim gemeinschaftlichen Musizieren, beim Sport, die dir ein besonderes Interesse einflößt und den Wunsch rege macht, sie einst als Gattin zu besitzen, so wirst du deine Blicke ihr vor allen anderen zuwendcn und ihr mit besonderem Eifer alt die kleinen Aufmerksam­keiten erweisen, die der gute Ton einem Herrn der Dame gegenüber erlaubt. Tn hast dies aber so sein und unauf­fällig zu tun, daß es von anderen unbemerkt bleibt. Tie junge Dame selbst wird die Beachtung, die du ihr schenkst, sicher heraussühlen, sobald es dir gelungen ist, eine see­lische Beziehung zwischen euch herzustelien. Nimmt sie deine Aufmerksamkeit freundlich auf, so tust du gut, ehe du deutlicher mit deinen Absichten hervorlrsttst, dich über ihre Familien- und auch über ihre Vermögensverhältnisse zu unterrichten, uni zu erfahren, ob dieselben deinen Wün­schen entsprechen oder nicht. Ebenso entspricht es den heutigen Ansichten mit Recht, Erkundigungen darüber anzustellen, ob nicht erhebliche Krankheitsanlagen in der Familie des Mädchens herrschen, oder sie selbst damit be­lastet ist. Natürlich mußt du diese Nachforschungen mit Takt und Vorsicht anstellen. Fallen sie ungünstig aus, Kannst du dich auf dieser Stufe noch ohne Kränkung für die Betreffende znrückziehen. Niemals soll man eine Verlo­bung anstreben, wenn die Verhältnisse die Möglichkeit der Heirat nicht sichern. Hast du dich entschlossen, dich ernstlich nur das Mädchen zu bemühen, so trittst du mit deinen Absichten deutlicher hervor. Tn wirst die junge Dame so oft als möglich zu treffen suchen, in Ge­sellschaft dich vorzugsweise mit ihr unterhalten, aus dem Ball mit ihr tanzen, besonders den Ehrentanz, auf dem Eis mit ihr fahren, deinem Gruß eine wärmere Fär­bung geben nfw. Tu mußt sie stolz auf dich machen, ihr unentbehrlich werden, auch wohl zuzeiten ein wenig eifersüchtig machen, ihr kleine Dienste erweisen, Billette' besorgen und dergl., dich stets mutig in ihrer Gegenwart benehmen, deine Talente zur Geltung bringen, mit ihr musizieren, Verse auf sie machen, natürlich nur, wenn du welche machen kannst. Ueoer die Art, >vie du deine Werbung Vorbringen, das Jawort d.iner Erwählten oder auch einen Korb entgegenzunehmen hast, sowie über die Verlobung selbst und ihre Feier gibt das KapitelVer­lobung und Hochzeit"" Auskunft. Auf die Frage, wie sich eine junge Dame zu den Annäherungsversuchen eines Herrn zu verhalten hat, werden wir in der nächsten Nummer antworten.

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Sckierzecke.

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Wahrheiten.

Auf die Worte eines Mannes muß man viel Gewicht legen, nicht minder auf das Stillschweigen eines Weibes. Wenn man nur wüßte, was ein Weib verschweigt, so würde man sie weit besser kennen lernen, als aus Allenj, was sie einen ganzen Tag durch spricht. >

Unmündig. i

' Zwei Advokaten standen sich vor Gericht gegenüber, und als der Erstere, ein gewesener Jude und 'erst vor vier Wochen getauft, die Verhandlung beginnen wollte, sprach der Andere:Mein Lieber! mit Ihnen kann ich nicht verhandeln; denn sie sind noch unmündig. Zeigen Sie einmal Ihren Taufschein vor."

Der teure Sohn.

' Bauer (bei der Heimkehr seines wiederholt durchge­fallenen Sohnes, den ausgeleerton Kuhstall betrachtend): Herrgott, was hat mir der Ochs für eine Masse Küh' gekostet!" .. >

Lokales.

Sport die Schulhefts! Das badische Unter­richtsministerium hat sämtliche Schulen zur Sparsam­keit im Papierverbrauch aufgefordert. Für die Schul­hefte stehe nicht nur eine weitere Preissteigerung bevor, wnc- ,m die Herstellung der Hefte begegne immer grö­ßeren Schwierigkeiten. Zum Schreiben soll die Schieser- ka e!nd zum Rechnen das unlinierte Heft und geeig- neies Packpapier verwendet werden.

Einschränkung der Briefbestellung. Nach amt- , r Mitteilung wird der Briefbestelldieust der Neichs- in allen größeren Städten eingeschränkt, sodaß

vormittags noch zwei Bestellungen, nachmittags eine aus- geführt werden. Die Einschränkung ist durch die traurige Finanzlage bedingt, da die Post- und Telegraphenver­waltung trotz der enormen Gebührenerhöhung mit ei­nem Fehlbetrag von 1 Milliarde rechnen muß.

Der Papiergeldumlauf hat sich in der ersten Maiwoche auf 62176,2 Millionen Mark erhöht, da­von 48372,8 Mill. Reichsbanknoten und 13803,4 Will. Darlehenskassenscheine. Der Metallbestand der Reichs­bank ist um 33 Mill. (davon 9 Mill. Gold) zu­rückgegangen und betrug 1094 723 Mark (davon 1001 725 Mk. Gold).

Borforge für die neue Ernte. Tie Badische Landwirtschaftskammer hat in einer Eingabe an das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft um sofortige Belieferung der landwirtschaftlichen Gemeinden, der Güter- und der Treschmashiucnbesitzer mit Breun kohlen und den sonst noch nötigen Betriebsmitteln, wie Benzol, Schmieröl, Treibriemen, Bindegarn usw. gebe­ten. Die landwirtschaftliche Bevölkerung würde keine Schuld treffen, wenn durch nicht rechtzeitige Lieferung der verlangten Betriebsstoffe im Ausdreschen und in de: Ablieferung des Brotgetreides eine Verzögerung eintre- teu würde. Tie Belieferung mit Brennstoffen müsse bis zum l. Juli beendet sein.

Niedrigere Häutezufchläge. Die Reichsfleisch­stelle hat für die Zeit vom 17. Mai bis 20. Juni 1920 die Häutezuschläge für Rinder auf 56 (bisher 142) Mk., Kälber 130 (284) Mk., Schafe 118 (233) Mk., Pferde 33 (92) Mk. weiter herabgesetzt.

Spiritusverkaufshreife. Die Reichsmonopol- verwaltuug für Branntwein hat in Gemeinschaft mit den: Beirat beschlossen, die Verkaufspreise für Branntwein zu gewerblichen Zwecken auf 700 Mk. je Hektoliter, zur Essigbereituug (Rohspiritus) auf 600 Mk. je Hektoliter, den Kleinverkaufspreis für Flascheuspiritus auf 4,75 Mk.' je Liter zu erhöhen. Die Erhöhung der Preise tritt am 25. d. Mts. ein.

Familieimnterstiitzung und Kriegswohl- fahrtspflcge. Ueber den Umfang der Familienuuter- stützuna und Kriegswohlfahrtspflege, wie sie jetzt besteht, hat der Reichsmiuister des Innern'eine Zusammenstellung sämtlichen Landesregierungen zugehen lassen. Faunlien­unterstützung darf an die Familie der Reichswehrange­hörigen grundsätzlich nicht mehr gezahlt werden, ebenso- wenio für Angehörige der Sicherheitsformationen und des Grenzschutzes, sowie der Militärpcrsonen hei den Abwickluugskommandos. Bei Personen, die infolge feind­licher Maßnahmen an der Rückkehr aus dem Ausland verhindert oder vom Feind verschleppt sind, kam: die Familicnunterstützung bis 1. Oktober gezahlt werden, aber nicht, wenn der Betreffende zu seiner Familie hätte zurückkehreu können oder in der Lage ist, diese ausreichend zu unterstützen. In besonderen Fällen ist die Zahlung bis zum 1. April 1921 zugelassen. Angehörige von Lazarettiusasseu werden noch unterstützt. Für die Fa­milien der Kriegsgefangenen sollen bestimmte Zeitpunkte festgesetzt werden, an denen die Zahlungen aushören, ebenso für Neriniste. Hinterbliebene von Gefallenen er­halten die Familienuuterstützung bis zum Eintritt der endgültigen Versorgung. Kriegswohlfahrtspflege gibt es nur nock für E tern, uneheliche Kinder und schuldlos gesck' ' Ehefrauen von Gefallenen und Vermißten. Kri mm und nvaiieu können Vorschüsse zu Hinter-

blie ! - n'if.m bis zur .Höhe der Familienunter-

stül n.

In der Heimat. Ter erste Heimkehrertransport mit 400 Reichsdeutschen und 260 österreichisch-ungari­schen Kriegs- und Zivilgefangenen aus Sovjetrußland ist am Sonntag Nachmittag über Narwa in Swinemünde eingetroffen.

Ueber die Heimkehr unserer Gefangenen in Türke­st an und Kaukasien (Cubaugebiet/kann noch nichts bestimmtes gemeldet werden. In diesen. Tagen reist ein deutscher und ein österreichischer Delegierter in diese Ge­biete. Ein österreichisches Gesangeucnblatt gibt jedoch Hoffnung, daß ihre Heimbeförderung der unserer West­sibirier auf dem Fuße folgen werde. Daß sie nicht schon vor Jahresfrist in die Wege ge'eitet wurde, daran ist planmäßige Hetze und Gegenar St der Engländer schuldig, ähnlich wie im Juni 1919 die Heimkehr un­serer Sibirier durch einen französischen Kommandanten in Irkutsk vereitelt worden ist.

Eisenbahnsache. Vom 1. Juni 1921 ab werden die Reichseisenbahnen, wie derBert. Lokalanz." mel-- det, nur noch zwei Wagenklajsen führen.

Die Fenerverüchernng ist in den meisten Fäl­len heute ganz ungenügend. Wer von einem Brand­unglück betroffen würde.und in die Lage käme, durch das Feuer zerstörte Gegenstände neu beschaffen zu müssen, würde ruinösen Schaden erleiden. Es ist daher dringend m raten, die Versicherung baldigst zu erhöhen.

20 Milliarden Eisenbahndefizit. Bei der List- feier, die am,16. Mai in Stuttgart stattfaud, teilte der Präsident der Eisenbahndirektion Stuttgart, Dr. Sigel, mit, der Fehlbetrag der Reichseisenbahnen werde im Jahr 1920 wohl 20 Milliarden erreichen. Für die Verkehrs­beamten handle es sich jetzt um Beruf und Existenz. -

Der ErtEM von ^.un eigenen Ver­

brauch ist Heuer in Württemberg vouständig sreigegeben, dagegen unterliegt der Aufkauf zum Zweck des Weiter­verkaufs gewissen Beschränkungen. Der Großhöndler braucht zum Aufkauf einen Erlaubnisschein des Ober­amts, die Kleinhändler eine Bescheinigung der Orts­polizeibehörde. Das bisherige Brennverbot besteht wei­ter, doch kann der Ortsvorsteher in gewissen Fällen Brenngenehmigung erteilen. Ter Erwerb von Kirschen auf dem Baum mit oder ohne Versteigerung ist ver­boten, etwa schon abgeschlossene Verträge sind ungültig.

Elsenbahnsache. Das Gureramt Karlsruhe M- fen wird am 1. Juli für den Eilgutverkehr eröffnet. Zu dem gleichen Zeitpunkt wird der Haltepunkt Karls­ruhe Mühlburg für den Einstückgutverkehr geschlossen. Am 1. Juni wird zwischen den Stationen Eubigheim und Boxberg-Wölchiugen der Haltepunkt Uiffingen .für

den Personen-, Gepäck-, Expreßgut-, Milch-, Kleinvieh-- und Telegrammverkehr eröffnet.

Der Verband bad. Zimmermeister hat in der

Per>on des Redakteurs H. Schlöde r-Freiburg einen Ver­bandssyndikus aufgestellt und in Freiburg, Rosastr 7a. (Fernruf 3101) eine Geschäftsstelle errichtet. ^ .

Herabsetzung ves Zinsfußes. Die'rtu Lan­dessparkasse setzt ab l. Juli den Einlagenzins von 4 auf 3 r/L Prozent herab. >

Beamtenvermehrung. Nach dem Uebe.-gang der württ. Post an das Reich wurde die Zahl der Post­abteilungen in Württemberg (Oberpostdirektion Stutt­gart) von einer auf vier erhöht und die Zahl ihrer Post­räte mehr als verdoppelt. Die Postverwaltung glaubt, daß es jetzt eher möglich sein werde, den Postdieb­stählen, die sich seit 1914 verzwanzigfacht haben, zu steuern.

Die Stimmzettel für die Reichstagswahl werden für Württemberg in Stuttgart hergestellt und durch Ver­mittlung der Oberämter ausgegeben. Die Stimmzettel für die Landtagswahl werden auf Veranlassung der Vor­sitzenden der Kreiswahlausschüsse chergestellt und durch die Oberämter den Gemeinden zugestellt. Die Uebermiltlung der Stimmzettel an die'Wähler erfolgt durch die Ge­meinden. In der Regel hat sie durch Beauftragte der Gemeinde zu erfolgen.

Ev. Lanveskirchenversammlung. op. Stuttgart, 18. Mai. ZI des Pfarrbeset- zungsgesetzes bestimmt nach den Beschlüssen des Ausschusses, daß der Oberkirchenrat vor dem Ausschrei­ben jeder Pfarrstelle einen Vertreter in die Gemeinde zu mündlicher Besprechung mit dem Kirchengemeinderat zu entsenden hat. Abg. Reiff beantragt, daß dieser Ver­treterin der Regel der. Prälat des Sprengels" sein soll; dadurch werde eine engere persönliche Fühlung zwischen Kircheubehörde und Gemeinden hergestellt. Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenruumen. Bei Z 2 erhebt sich eine lebhafte Aussprache darüber, ob künftig der Oberkirchenrat den Gemeinden einen Bewer­ber Vorschlägen soll, gegen den sie Einsprache erheben können .(Entwurf und Beschluß des Ausschusses), oder drei, aus denen sie zu wählen haben (Dreiervorschlag, Antrag' des Berichterstatters Reiff). Für den Dreier­vorschlag wird die Notwendigkeit/geltend gemacht, die Gemeinden zu größerer Sclbsttätigkeit zu erziehen, wäh­rend die Anhänger des Einervorschlags gegen jede Art von Pfarrwahl Bedenken erheben (Nachfpüren der Gemein­den, Konkurrenz der Pfarrer).

Das neue Besoldungsgesetz für die württ Beamten und Lehrer.

Dem Landtag ist der Entwurf eines Besoldungsgesetzes für Württemberg zugegangen. Das Diensteinkommen der Staats­beamten. Geistlichen und Lehrer fetzt sich zusammen aus einem Grundtz halt und einem Ortszuschag. Dazu kommen noch Kin­der- und Tenernnqszuschlägc. Die Beamten sind in 13 Grup­pen zusammengesetzt und in die Gehaltsordnung eingegliedert. Die Regelung der Besoldungen im Reich bildete die Grundlage Das hervorstechendste Material der neuen Ordnung ist die sehr starke Verminderung der Spannung zwischen den Gehältern der unteren und oberen Besoldungsgruppen. Mit der Neuordnung, des Besoldungswesens ist auch eine allgemeine Regelung der Frage der Amtsbezeichnungen in Aussicht genommen. Der Mehrauf­wand gegenüber den bisherigen Bezügen der Beamtenschaft unter Einrcchnung der bisher gemährten Teuerungszulagen beträgt min­destens 140 Millionen Mk. Wieviel die Gemeinden am Mehrauf­wand für die Lehrer zu tragen haben, muß erst noch bestimmt werden. Die Dcckungsfrage soll mit dem Haushaltsplan für 1920 geregelt werden. Auch die Angehörigen der Poiizeiwehr sind in das neue Besoldungsgesetz eingeschlossen. Das Besol- dungsdienstaltcr der Beamten beginnt mit dem Tag der An­stellung ans einer planmäßigen Stelle. Die Dienstalterzulaaen werden von 2 zu 2 Jahren bis zur Erreichung des Höchst­betrags bewilligt.

Die Grundgehälter betragen in Gruppe 1 40006000 Mark (Hauswarte, Aufseher, Polizeiwehrgefreitc u. a.). Gruppe 2 43006400 Mark (Hausmeister, Aufseher, Pfleger und Pflegerinnen u. a.), Gruppe 3 46006900 Mark (Haus­

verwalter, Forstmarte, KanzleigehilMnen, Landjäger u. a.). Gruppe 4 5000-7500 Mark (K a n z l e i a s s i st e n t e n,

Betriebsassistenten, Forstwartc, Oberlandjäger u. a.j, Gruppe S 54008100 Mark (K a n z l e i s e k r e t ä r e, Arbeitslehrerinnen, Betriebssekretärc, Förster, Gefängnisinsprktorcn, Stationskom- mandanten), Gruppe 6 58008700 Mark (B e r w a l t u n g s- und Fu st i z se k r c t ä r e, Buchhalter, Gerichtsvollzieher, Kanz­leisekretäre u. .), Gruppe 7 62009300 Mark (Obersekre­täre, Elementar-, Fach- und Hauptlehrer,.. Straßen- und Flußmcistcr u. a.), Gruppe 8 680010 200 Mark (Bezirks- Notare, Lehrer auf gehobenen Stellen, Gewerbe- und Han- dclslehrer, Präzeptoren und Reallehrer u. a), Gruppe 9 760011 400 Mark (R e ch n u n g s r ä t e, Anstaltsärzte und Vorstände Fachoberlehrer, Mug'st.eher, Landmirtschaftslehrer u. a.), Gruppe 10 840012 600 Mark <R eg i e r u ng s r ä t e,

Bau-, Berg-, Oekonomie- und Schulräte, Oberamts-," Amts­und Landrichter, Staatsanwälte, Oberamtmänner und Amtnkänner, außerordentliche Professoren an den Hochschulen, Bibliothekare, Oberamtsärzte, Pfarrer, Rektoren, Studienräte u. a.), Gruppe 11 070014 500 Mark (g e h o b en e Stellen für Räte aller Art der Gruppe 10), Gruppe 12 1120016 800 Mark (Ober­ratsstellen, Direktoren, Oberstaatsanwälte, ordentliche Pro­fessoren, Seminarrektoren), Gruppe 13 13 20020 OM Mark

(M i n i st e r i a ! r ä t e, Landgcrichtspräsidentcn, Reichsratsbe - vollmächtigte, Regierung?- und Senatspräsidenten u. a.).

Einzelgehä t r von 22000 Mark werden an Präsidenten, Gc- neralstaatsanwälte und Gesandte, von 25 MO Mark an Mi- »istermldirektoren, von 28 000 Mark an Staatsräte, von 35 OM Mark an Minister gewährt.

Der Höchstgehalt in den einzelnen Gruppen wird in der Regel in acht Dienststufen erreicht.

Zum Grundgehalt wird ein Ortszusch'ag gewährt, der an Stelle des bisherigen Wohnungsgelds tritt, aber auch die son­stigen örtlichen Unterschiede der Kosten der Lebenshattung aus- gleichen soll. Das bisherige Ortsklassenverzcichnis soll neu ge­regelt und später dem Tarif des Reichs aiigeglichen werden. Der Ortszuschla: richtet sich einmal nach der Ortsklasse, dann nach dem Grundgehalt. Er betragt in Orlsk'aste /V 20005000 Mark und fällt in der niedersten Ortsklasse ans 100022M Mark.

Die Kindtrzuschläze betragen für Kinder dis zum 6. Lebensjahr monatlich 40 Mark, bis zum 14. Lebensjahr 50 Mark und bis zum 21. Lebensjahr 60 Mark.

Die Tcusriingszuschläge werden bis zur Verabschiedung des Staatshaushaltplans für 1920 mit 50 Proz. des Grundgehaltes, des Orts- und Kinderzuschlags gemährt.

Auch auf die Pensionäre wird das Gesetz ausgedehnt. Be­züglich des Ruhegehalts werden die Bestimmungen ebenfalls den Reichsbcamtcii-Bezügen angealichen. Der R '' chalt be­trägt bei vollendetem 10. Dienstjayr ein Drittel Halis und

steigt bis zum 30. Dienstjahr jährlich um / chstel und

von da ab um ein Hnndertzwanzigstel de- bis zum

Höchstbetrag von drei Viertel des Dienstgeh