überlasse« bleiben. Nach Erledigung weiterer AorpLangelegenhe ten schloß der Kommandant die Versamm­lung unter Dank für die bekundete Teilnahme und dem Wun- «e, daß die Verhandlungen zu Nu- und Frommen der Feuer- »«krsache dienen mögen.

Neuenbürg, 20. Mürz. Bekanntlich wurden am l. Januar und dort von den Vermietern den Mietern die Mietpreise «Hhötzt. Wenn der Mieter die Mietpreiserhöhung angenommen 8«t, tritt sie, soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist, am 1 April in Kraft, d. h. vom 1. April an gilt der neue Mier- reiS. Die erstmalige Bezahlung des erhöhten Mietpreises cr- flgt also beispielsweise in Fällen wo die vierteljährliche Kün- aung des bürgerlichen Gesetzbuches in Betracht kommt, am . tzten Juni bezw. auf 1. Juli. Es wäre durchaus ungesetzlich, »enn hier die Vermieter die erhöhten Mietzinse schon bei der Zahlung auf 1. April verlangen würden, vorausgesetzt, daß Mcht ein entsprechendes Vertragsverhältnis vorliegt, das von »Pn N egelbeftimmung des B.G.B. abweicht. W.

Errichtung eines Jugendamts.

Neuenbürg, 22. März. In seiner Sitzung am nächsten Donnerstag hat sich der Bezirksrat auch mit einem Punkte zu «fassen, der weiteste Aufmerksamkeit verdient:Errichtung, ßines Jugendamts, gemeinsam mit dem Bezirk Ealw. Bestellung einer Jugendkommission bezw. Anstellung eines hauptamtlich Ästigen Geschäftsführers." Eigentlich ist dies Sache der Amts- Uersammlung. Aber da diese bekanntlich jährlich nur einmal tagt, so kommt eben die Besetzung auf diesem (für Eingeweihte) glicht mehr ungewöhnlichem Wege" zustande und die Amtsver- Lnnmlung kann nächsten Winter bei der Beratung nur noch Aren Segen dazu geben. Schon jetzt höre ich im Geiste den Vorsitzenden:Nachdem sich kein Widerspruch erhebt, nehme ich «r, daß alles damit einverstanden ist und wir kommen nunmehr Unn 93. Punke unserer Tagesordnung." Bereits am 2. Okt. ISIS wurde das Jugcndamtgesetz vom Landtag beschlossen. Am 1L. selben Monats wurde es im Regierungsblatt veröffentlicht «it dem Kennzeichendringend". Schreiber dieses war üben- Krlls schon Ende November v. I. in seiner Eigenschaft als Mit­glied des Landesausschusses Evang. Arbeitervereine in dieser Sache beim Oberamt vorstellig, und jetzt erst, ausgerechnet Wenige Minuten vor Torschluß, soll die Einrichtung im Bezirk Vals über Kopf vor sich geherr. Wenn wir recht unterrichtet und, so tritt heute eine Kommission von Männern ans beiden »ezirken zusammen um zu dieser Angelegenheit Stellung zu Nehmen, vorzuberaten, um dem Bezirksrat dann geeignete Kräfte vorzuschlagen. Wir wollen hoffen, daß es ihnen gelingt, die richtigen Männer und Frauen zu finden, uns dünkt aber, iies wäre weit eher möglich gewesen, wenn vorher Fühlung genommen worden wäre mit den einzelnen Vereinen und Ver­einigungen, die »ich schon seit langem mit Jugend- und Jüug- kingspslege befassen. Nur wirklich sachkundige Menschen mit einem warmen Herzen für die Jugend, in der Kinder- und Jugendfürsorge erfahrene Personen sollten da in Betracht kommen, Perionen, die, fei es aus eigener persönlicher Er­fahrung, sei es aus Interesse und Verständnis für die Aufgaben er öffentlichen Jugendfürsorge, die nötigen Kenntnisse der Ver- ältnifse in den Bevölkerungsschichten besitzen, die Kinder- und ugendfürsorge in erster Linie benötigen. Die maßgebenden stellen müssen sich da eben bemühen, wo es nötig wird, auch ßolche Kräfte aus Mittelstand und Arbeiterschaft für die Arbeit zu gewinnen und soweit nötig auch für ihre Aufgaben heran- zubilden, die bisher zur Fürsorge, leider nur in sehr beschränk­tem Maße, herangezogen wurden. Wir" evangelische Arbeiter haben an den einzelnen Personen kein Interesse. Wir verlangen nur die Besetzung der Jugendämter mit den bestgeeigneten Be­werbern ohne Rücksicht darauf, ob diese aus den Kreisen der Akademiker, der mittleren Beamten oder der Arbeiterschaft, wir denken da an Persönlichkeiten, die in der praktischen Arbeil so­zialer Fürsorge, insbesondere in Berufsorganisation (Gewerk­schaften und Angestelltvenerbänden) tätig waren. .vauptbe- oingung muß sein: soziales Verständnis und ernster Wille zur Lenkung der Jugendfürsorge in Bahnen, die der ernsten Zeit, in der wir leben, entsprechen sowie tatkräftige praktische Mit­arbeit.

Im nachfolgenden ein Auszug aus dem Gesetz, so wie er in unserer Verbandszeitung veröffentlicht wurde und der sicher­lich für jedermann Interesse hat. Das Jugendamt ist durch Satzung zu errichten. Diese Satzung bedarf der Vollziehbar­keitserklärung durch die aufsichtsführende Behörde, das ist in diesem Falle dasMinisterium des Innern" als Landesjugend- amt und der Landesbeirat, dessen Mitglieder auf je 3 Jahre vom Minister des Innern berufen werden und der über alle grundsätzliche Fragen zu hören ist. Was die Mitglieder der Jugendkommisston anbelangt, deren es, außer dem von der Amtsversammlung bezw. von dem Bezirksrat zu wählenden Vorsitzenden nicht mehr-wie zwölf sein sollen, und von denen mindestens ein Viertel Frauen sein müssen, so dürfen nach dem Gesetz nur solche Personen berücksichtigt werden, die durch ihr Amt oder ihre Tätigkeit für die Jugendfürsorge sich eignen.

Vereinigungen, die sich mit Kinder- und Jugendfürsorge beschäftigen, können für die Auswahl Vorschläge machen.

Von Amts wegen sind Mitglieder der Jugendkommission: der Oberamtsarzt, der Bezirksschulinspektor und ein Richter oder Vormundschaftsrichter.

Eine beratende Stimme hat bei den Sitzungen der Kom­mission' der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin, die jedes Jugendamt zu bestellen hat.

Ferner sind anzustellen: Hauptamtliche Bezirksfürsorgerin­nen und nach Bedarf freiwillige Helferinnen und Helfer.

In ihren Bestrebungen unterstützt wird die Kommission ferner in jeder Gemeinde von einer nach Anforderung des Ge­meinderats dort aufgestellten, in der Jugendfürsorge erfahre­nen Person und von den die gleichen Ziele verfolgenden Ver­einen und Anstalten.

Es ist demnach hier eine Organisation geschaffen, die Wohl dazu befähigt ist, ihre vielseitigen Aufgaben auf dem Gebiete des Jugendschutzes, der Jugendfürsorge und Förderung bis ins einzelne zu erfüllen.

Für welche Personen sind nun die Jugendämter zuständig und welches sind ihre Aufgaben?

Die Zuständigkeit erstreckt sich auf werdende Mütter, Kiü- der und Jugendliche; letztere in der Regel bis zu 18 Jahren. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Familie des einzelnen zu ergänzen und zu erschein Dies wird erreicht durch:

1. die Förderung, wenn nötig, Schaffung von Einrichtun­gen des Mutterschutzes, der Säuglings- und Kleinkinderfür­sorge.

2. die Fürsorge für die Schulkinder, außerhalb des Unter­richts und für die nicht schulfähigen Kinder,

3. die Pflege und den Schutz der schulentlassenen Jugend, tichen, sowie die Fürsorge für deren Gesundheit, insbesondere durch Unterstützung der auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Personen.

Im einzelnen harrt der Jugendkommission folgender Ge­schäftskreis:

3) Für die elternlosen, unehelichen und getrennt von beiden Eltern untergebrachten ehelichen Minderjährigen ist sie für alle Gemeinden des Bezirks der Gemeindewaisenrar.

b) Sie hat die Aufsicht über das Kost- und Pflegekinder­wesen.

Das Gesetz betreffend die Kost- und Pflegekinder vom 16. August 1909 wird ab 1. April 1920 aufgehoben.

An Stelle der bei der Ortspolizeibehörde eiuzuholenden Erlaubnis bei der Pflege fremder Kinder unter bezw. über 13 Jahren tritt jetzt für denjenigen, der ein fremdes Kind unter 14 Jahren oder ein solches über 14 Jahren, das noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet ist, in Kost und Pflege nimmt (Pflegekinder), die Pflicht, vorher die schriftliche Er­laubnis des Jugendamtes einzuholen. Das gleiche gilt von den Personen, die ein fremdes Kind unter sechs Jahren, unter Be­schränkung auf die Tagesstunden, in Kost und Pflege nehmen (Wartekinder).

Weitere Aufgaben sind u. a.:

c) die Unterstützung und die Fürsorge für Erziehung und Berufsausbildung der Minderjährigen,

ci) die Führung von Berufsvormundschaften und -Pfleg- sachften (hierüber das Gesetz über die Berufsvormundschaft vom 8. Oktober 1919),

e) der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Verwahr­losung, Mißhandlung und Ausbeutung,

f) die Unterstützung der Justiz- und Polizeibehörden, wenn Jugendliche in Betracht kommen,

s) die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Fürsorgeerziehung,

k) sie ist ferner gesetzliche Vertreterin des zuständigen Orts­armenverbandes beim Eintritt von Hilfsbedürftigkeit bei den­jenigen unehelichen Minderjährigen, die sich in ihrem Bezirk aufhalten, ebenso bei denjenigen elternlosen und ehelichen Min­derjährigen, die dauernd getrennt von beiden Elterntejlen unter­gebracht sind. Diese hat sie zu unterstützen; das Vorliegen der Hilfsbedürftigen, die Höhe und die Art der erforderlichen Auf­wendungen bestimmt das Jugendamt selbst. Die Unterstütz­ung ist auszudehnen auf die Kosten für die Erziehung und die Berufsbildung des Minderjährigen. Das Jugendamt schießt die Kosten vor und meldet sie unverzüglich bei dem Armenver­band an, in dessen Auftrag es handelt. Je nachdem ein würt- tembergischer Örtsarmenverband oder Landesarmenverband oder nichtwürttembergischer Armenverband zur Tragung der Kosten endgültig verpflichtet ist, wird die Kostentragung ver­teilt auf das Jugendamt, den Staat und den Armenverband.

Die Verwaltungskosten der Jugendämter sind von den Kör­perschaften zu tragen, die das Jugendamt eingerichtet haben; der Staat leistet auf Antrag bei Nachweis des Bedürfnisses einen Zuschuß.

Kosten wird das neue Gesetz verursachen, das ist nicht zu bestreiten. Aber Kosten, die für die Bewahrung der gefährde­ten Jugend in zweckmäßiger Weise verwendet werden, sind in

Wirklichkeit Ersparnisse. DaS läßt sich nicht im einzelnen rech­nerisch Nachweisen; aber die Tatsache selbst liegt für jedou Denkenden klar.

Das Gesetz ist nun da; die Organisation wird geschaffen; alles wird darauf ankommen, daß die rechten Männer uns Frauen an den rechten Platz gestellt werden. Dann, das sind wir überzeugt, wird dieses Gesetz unserer Jugend und damit unserem ganzen Volk zum Segen gereichen. W. Blaich.

Wür-ettttrergi.

Nagold, 20. März. (Die Gewerbebank) hielt ihre Generat­versammlung ab. Der Umsatz beträgt nahezu 78 Millionen Mark. Es kommt eine Dividende von 5 Prozent zur Ausbe­zahlung.

Stuttgart, 20. März. (Kupferdraht-Diebstahl. Den Freund aus Versehen erschossen.) Auf der dem Grundbesitzen- s Verein Azenberg, Feuerbacher Heide und Umgebung, E. V., ge- > hörenden Schlittenbahn Feuerbacher Heide ist durch bübische Hand die Lichtleitung gestohlen worden. Es sind 2000 Meter starker Kupferdraht im Gewicht von mindestens 5 Zentner. Für die Ermittlung der Täter sind 100 Mark Belohnung ausgesetzt Das leidige Spielen mit Schußwaffen hat schon wieder ein ;unges Menschenleben gekostet. Am Samstag abend halb 11 Uhr waren in einem Hause der Moltkepraße vier jüngere Leute beisammen. Einer von ihnen beschäftigte sich mit einem an­geblich ungeladenen Revolver, plötzlich aber krachte ein Schutz und einer der jungen Leute, Hellmann mit Namen, stürzte töd­lich in den Kopf getroffen nieder.

Stuttgart, 22. März. (Die Reichsregierung im Ratskeller.)

Vor ihrer Abreise machten die Mitglieder der Reichsregierung,

It.Schwäb. Tagwacht", npch dem Ratskeller einen Besuch, wo im tiefen Keller eine Labetrunk angeboten und in Ansprachen des Oberbürgermeisters Lautenschlager, des Reichspräsidenten Ebert, des Präsidenten Fehrenbach, des Abg. Haußmann. sowie der Minister Koch und Noske die Bedeutung der Stuttgarter Woche beleuchtet wurde.

Tübingen, 22. März. Mitglieder der Ententekommisston als Lebensmittelschicber.) Eine mißglückte Hamsterfahrt Per Auto von Stuttgart nach Dußlingen machte ein belgischer Offi­zier in Begleitung von zwei Chauffeuren. Das verdächtige Auto, das ohne Begleitung eines deutschen Offiziers fuhr, durch Tübingen angehalten und der Offizier im Wachtlokal wurde auf Benachrichtigung eines Landjägers bei seiner Fahrt j. vernommen. 135 Pfund geräuchertes Schweinefleisch, Schrnkw und 20 Pfund Schweinefett, das nach Stuttgart hätte gebracht werden solleil,, wurden beschlagnahmt. Als der Offizier nnt einer höhnischHrinserlden Miene das Wachtlokal verließ und se nein Auto zuschritt, erregte er den Unwillen der Menge, daß sie ihm ihr Mißfallen unzweideutig zum Ausdruck gab. Hoffentlich werden diejenigen, die sich mcht schämen, ihre Le­hensmittel an die ehemaligen Feinde, ins Ausland zu verschie­ben, empfindlich bestraft. (Und der feindliche Hamsterer? - Schrift!.)

Horb, 22. März. (Ein guter Abschluß.) Gestern ist dtr Generalversammlung der hiesigen Gewerbebank abgehalten worden Der Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 1919 betrug'

59 566 655 Mark (mehr 22167 200 Mark). Es werden 5 Prozent Dividende verteilt.

Von der Alb, 22. März. (Der hereingefallene Geizhals.)

Der Gallesbauer war ein Geizhals, der sein Kleingeld, seiner Familie mißtrauend, im Güllenfaß aufbewahrte. Nun mußte der Bauer auf acht Tage verreisen. In dieser Zeit erschien der Nachbar, um das Güllenfaß für einen Tag zu entlehnen. Wa­rum auch nicht? Das Güllenfaß wurde am Abend auch wieder heimgegeben, auch der Galle kam zurück und eines seiner ersten Geschäfte war, nach seinem heimlichen Kassenschrauk zu schauen.

Aber da fand er eine schöne Bescherung. Mehr als die Hälfte seiner Papiere waren unbrauchbar geworden ein anderer Teil lag auf dem Felde des Nachbarn zerstreut. Der Verlust beträgt immerhin 200 Mark. Noch schlimmer ist, daß die Geschichte ruchbar würde. Die Schuljugend hat ihm" das Verslein ge- x - widmet: Galle, Galle, Galle, bist ein rechter Lalle! Angelegt - im Güllfenaß, wird dein Geld jetzt stinkend naß. Trag es doch ! zur Bank hinein, da kannst du dann sicher sein!

Ravensburg, 22. März. (Versammlungsmüde.) Eins am Samstag abend vom hiesigen Sozialdmokratischen Verein in- Konzerthaus einberufeue Versammlung, in der Landtagsabg. Wilhelm Frick über die Lage sprechen sollte, konnte wegen allzu­schwacher Beteiligung nicht stattfinden.

Pforzheim, 20. März. Stadtverordneter Otto Katzeuberger, . gegen den sich am Abend des Mittwoch ein Angriff der Menge - gerichtet hatte, veröffentlichte imPforzheimer Anzeiger" ms s auonhmes Schreiben, das er am 18. März erhalten hat. GS s lautet: Machen Sie Ihr Testament, denn daß Sie keine acht l Tage mehr leben, dafür garantieren vier Männer, welche 1 Pforzheim von einem Subjekt und Schieber frei machen wollen.

Der Habermeister.

Ein Volksbild aus den bairischen Bergen.

Von Hermann Schmid.

Stz. Fortsetzung. (Nachdr. verb.)

Sixt war nicht dazu aufgelegt, an den Baumsreu- dni des Lehrers Teil zu nehmen, und beachtete noch we­niger die geheime Beziehung, die ziemlich unverhohlen hineningelegt wurde; stumm war er neben dein Redeu- hergeschritten und hatte auf den Ruf eines Knechts W dem Stalle genähert, wo endlich die Pferde über­füttert, erwärmt und zur Abfahrt bereit standen. Mit unverkennbarer Hast half er dem Knechte, dem das An­schirren nicht flink genug von der HarH ging, ebenso e»fertig ergriff er die Peitsche und Zügel, und eh' der Lehrer sich kaum recht in die grüne zottige Schlitten­decke gewickelt, sauste das Gespann schon pfeilschnell mit Ringelnden Schellen über die festgefrorene Schneebahn dahin. Geraume Zeit fuhren die Reisenden schweigend dem eintönig schwarzen Tannenforst zu beiden Seiten entlang; kein Gespräch kam in Schwung, wenn auch der Zehrer mehrmals versuchte, ein solches einzuleiten, und bald auf die Schneespureu aufmerksam machte, wo ein Hirsch über die Straße gewechselt hatte, bald auf eine Htelle, wo auf dem weißen Grunde die abgebissencn röt- Achen Schalen, dicht aufgestreut herumliegend, erkennen sseßen, wie.sehr sich ein genäschiges Eichkätzchen an den harzigen Tannzapfen verlnstiert hatte; der Archer blieb schweigsam und in sich gekehrt.

Er h atte wohl auch Grund dazu. Viel war in den letzten Tagen auf ihn eingedrungen, es waren starke, einander stark widerstrebende Strömungen, die es in sei­nem Gemüte zu bändigen und zu gleichmäßigem Flusse e^hzudümmen galt. Hatte auch tue Stellung in Dorf und Gpneürde durch seine Erwählung zum Gemeindevorsteher M Wieder befestigt, daß seiner Ehre und feinem Ansehen «LWaun weder Schädigung noch Gefahr drohen konnte, WWt doch der Mensch von den Schauern und Ereignis­

sen der vergangenen Nacht tief ergriffen und erschüttert worden vergebens suchte er die Zweifel und Bedenklich­keiten über die Berechtigung seines geheimen Amtes zu beschwichtigen, welche durch diese Vorfälle in ihm hervor­gerufen worden waren: er fand keine andere Beruhigung als daß mildem eingctretenen Winter die Zeit desselben abgelaufeu sei und bis zum nächsten Herbste und zum Wiederbeginn des Volksgerichts noch genügend Raum und Gelegenheit geboten sei zu lleberleguug und Entschluß.

Dazu war gekommen, daß auch aus dem Oedhof 'die Verhältnisse sich aufs Neue bedenklich verwickelt hatten.

- Die greise Bäuerin und Base hatte in ihrer Unerbitt­lichkeit und althergebrachten Sittensträuge, sobald sie zur Besinnung gekommen, Susi aus dem Hause gewiesen und den Himmel zum Zeugen aufgerufen, er solle ihr eher das Dach über'm Haupte in Feuer aufgehen lassen, als daß sie freiwillig noch eine Nacht mit ihr unter demselben zu­bringe. Um noch größeres Aufsehen zu lermeidsn, hatte Sixt bereits überlegt, ob er die Unglückliche zu sich aus das väterliche Gut bringen oder eine andere Unterkunft für sie ausmitteln solle; da löste die Frage sich von selbst, denn d ie Aufregung der Schwester, welche so hoch gestiegen war, daß sie entweder sofort aufhören, oder in Wahnsinn übergehen mußte, brach zunächst die kaum erst wieder gesammelte Körperkraft des schwächlichen Mädchens und warft Susi so schwer auf's Krankenlager, daß sie aus dem Hause zu bringen gleichbedeutend gewesen wäre mit ei­nem Versuche, sie geradehin zu töten. Ein schlechtes Gemach in einem Nebengebäude des Hofes, das hie und da den Aushülfs-Tagwerkern zur Herberge dienen mußte, war alles, was der eiserne Unwille der Greisin der lin- glücklichen gestehen konnte, ohne mit sich und ihrem Schwur in Widerspruch zu geraten; dort lag Susi, von einer Magd nebenher gewartet und bedient, m der Glut eines hitzigen Fiebers, das schon am ersten Tage in höchster Stärke ausbrach und sie dem Tode so nahe brachte, daß es sich nur um die L,hl der Stunde» zu handeln schien, inpnhalb dpw« M demseidmr vsrsalleu

sollte. Kiele Tage war sie so gelegen und erst in den letzkern hatte der Geist der Jugend über die ««stür­mende Wut der Krankheit gesiegt, es war, als ob es das Verlange« nach dem ihr entrissenen Kinde gewesen, was sie in dem Ringen aufrecht erhalten, als ob die ^

kämpfenden Mächte eine Art Stillstand geschlossen, um 7

nach dem Wiederfinden und Wiedersehen den K«mvs mir neuer Heftigkeit und gesteigerter Erbitterung wieder zu j beginnen. Sterbensmatt, unfähig, ein Glied zu reg-m . c lag Susi, als ihr die Nebel und Fieberüilder von der i Seele verflogen waren; es war fast nur das Herz, was was in ihr sich regte, aber das erste Gefühl seines Schlages war daS der Sehnsucht nach de« Kinde; seiner Erinnerung gehörte der erste >Ked«uke, ein Ruf nach ihm war der erste lallende Laut, die erste Frage >

an das wiedergekehrte Leben die nach seinem Eüsent- f

halt. Die Magd zögerte nicht, den Bruder v»n diesem stündlich dringender wiederholten Verlangen in Kenntnis zu setzen; auch der Doktor schrieb ihm und riet, de« Kranken den Willen zu tun. Ihre ganze LebeuStätigkeit geistig wie körperlich, erklärte e r, sei so ganz und auS- schließend in dem einen Gedanken zusammengedrängt, daß die Möglichkeit der Genesung nur von diesem Punkte ans gehofft werden könne; wisse die Leidende .

nur erst den Aufenthalt des Kindes, so sei ihrer Sehn- ^

sucht ein bestimmtes Ziel gegeben, damit und nur de« Plänen deS Wiedersehens werde Gleichmaß und Ruhe in ' das Gemüt wiederkehren und die Heilung der Körpers anbahuen: ihr den sehnlichen Wunsch verweigern, werde neue Stürme der Leidenschaft wie der Krancheit herbei­führen, denen daS ohnehin in seinen Grundfesten ge- ^ schädigte Leben die nötige Widerstandsfähigkeit nicht mehr ^ entgegen zu setzen habe. ;

All' diesem gegenüber bestand für Sixt kein Grund s längeren Schweigens; er gewann es über sich, der Kran­ken einen kurzen Besuch zu mache», und e«H?fnü:e ihr, daß das Kkrim tzch wohl b»sn»de.

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