Der östreichifch-ungarische Konflikt.!

Borviufige Räumung des

Burgeulandes durch Oestreich.

Wie«, 10. Sept. Die östreichische Regierung hat der Inter­alliierten Generalkommission in Oedenburg zur Kenntnis ge­bracht, daß sie mit Rücksicht auf die Ueberfälle auf die Gendar­merieposten Zagersdorf und Agendorf und die sich täglich wie­derholenden Angriffe auch auf die übrigen Gendarmerieposten» sowie mit Rücksicht auf das Verbot, andere Kräfte zur Sicherung des Burgenlandes zu verwenden, sich gezwungen sieht, die öst­reichische Gendarmerie aus dem Burgenland nach und nach bis an die alte Landesgrenze zurückzuztehen, um die nach einem un­durchführbaren Uebernahmeplan zur friedlichen Besetzung ins Land gerufene Gendarmerie nicht weiteren Gfahren auszusetzen. Die östreichische Regierung hat von dieser Absicht auch die in '-en beglaubigten Vertreter der alliierten Mächte und die öst- 'chen Gesandten in London, Paris und Rom verständigt.

- östreichische Regierung wird auch die ungarische Regierung wu dieser Sachlage mit dem Beifügen in Kenntnis setzen, daß Oestreich an seiner seit dem 26. 8. bestehenden Souveränität über das Burgenland feierlich festhält und die ungarische Regierung für jede Unbill verantwortlich macht, die einem burgenländischen Bürger wegen feiner Sympathien für Oestreich etwa zugefügt werden sollte. Nach den der Regierung zugekommenen tele­phonischen und sonstigen Informationen sind die Mächte nach wie vor fest entschlossen, Oestreich zu seinem Recht zu verhelfen. Sie haben weiter angekündigt, daß Mittel und Wege gefunden werden würden, die Durchführung des Friedensvertrags zu er­zwingen.

Budapest, 10. Sept.Magyar Hirlap" veröffentlicht eine Unterredung seines Wiener Berichterstatters mit einer Persön­lichkeit der Wiener italienischen Gesandtschaft, die erklärte, es sei ein Irrtum, den scharfen Ton der Ungarn überreichten En­tentenote bloß Italien zuzuschreiben. Bei der Umredigierung der milde lautenden Note habe eine zweite Großmacht keine klei­nere Rolle gespielt.

Die Entente

für die Durchführung des Friedensvertrags.

Wien, d. Sept. Dem österreichischen Gesandten in Paris ist die entschiedene Versicherung gegeben worden, der Friedensvertrag müsse durchgesührt werden und werde auch durchgeführt werden, darüber könne Oesterreich sicher sein.

Die militärische Lage an der Grenze.

Wien, 9. Sept. Nach einer amtlichen Meldung haben infolge der durch das Zurückgehen der Gendarmerie im Raume von Agendorf entstandenen Lage die im Grenzschutz stehenden Kräfte des Bundcs- heeres den Raum von Wiener-Neustadt gesichert.

Wien, S. Sept. Zur Sicherung von Mattcrsdorf, das von der ' österreichischen Gendarmerie gehalten wird, sind die entsprechenden Maßnahmen getroffen worden. Nach hier vorliegenden Nachrichten ist bet den ungarischen Abteilungen eine Bewegung von Süden nach Norden zu bemerken.

Graz, 10. Sept. In den deutsch-ungarischen Ort Rudersdorf Sei Fürstenfeld brach gestern eine Patrouille von Insurgenten ein und erpreßte von dem Ortsrtchter 20V Oliv und von einem Fabrikbesitzer 100 OVO Kronen. Die Jnsurgentenpatrouille, die über ein Maschinen- ewehr verfügt, hält den ungarischen Grenzort besetzt.

Wien, 10. Sept. Amtlich wird gemeldet: In allen Grenzabschnit- trn ist die Lage unverändert.

Zur auswärtigen Lage.

Eine Protestnote der Reichsregiernng gegen die Abtrennunzsverordnung für das Saargebtet.

Berti», 9. Sept. Die Regierungskommisflon des Saargebietes hat bekanntlich vor einiger Zeit eine Verordnung über die Eigenschaft als Saareinwohner erlassen. Gegen diese Verordnung hat die Reichs, regirrnng bet der Regierungskonrmisfio« und beim Völkerbund Ein­spruch erhoben. In der Protestnote ist ausgeführt, daß für die Be­stimmung des Begriffes Saarrlnwohnrr kein Rau« fei, weil unter Bewohner« deS Saargebietes einfach die zu verstehen find, die im Saargebiet wohnen. Die deutsche Regierung erklärt diese Vrrord- I nung für vertragswidrig. Denn »ach ausdrücklicher Bestimmung des Versailler Vertrags soll die Staatsangehörigkeit der Bewohner des SaargebirteS in keiner Weise berührt werde». Diese Rechtslage war aber unbestreitbar die, daß Inländer nur di« deutschen Staatsange- hörigen waren, denen die Ausländer, alle Personen, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit waren, gegenüberstanden. Diesen Unterschied will die Regierungskommisflon beseitigen und an seine Stelle den Gegensatz von Saaretnwohnrr zu Richtrinwohner setzen. Die deutsche Regierung legt nachdrücklich Verwahrung rin, durch diesen ersten Ver­such durch Schaffung eines Rrchtöinstttuts, das einer befände«« saar­ländischen Staatsangehörigkeit gleichkommt, de« Saargebiet die Merkmale eines eigenen Staatslebens zu verschaffe». Dies steht i« vollen Widerspruch zu den oberste» Grundsätze» des Vertrages von Versailles, nach dessen klar ausgesprochenem Wille« daS Saargebiet lediglich ein vorübergehend der Regierung des Völkerbundes unter­stellter Teil deS deutschen Reichsgebietes ist, und in dem das Recht der Staatsangehörigkeit seiner Bewohner keinerlei Aenderung unter­zogen werden kann, sodaß dort Ausländer keine staatsbürgerlichen Rechte ansüben dürfen.

Die Anfichten Lee Alliierten über das Rationalitäteuprinzip im Versailler Vertrag.

Berlin, 10. Sept. Der englische Lord Bryos hatte kürzlich in einer Rede Italien für den schuldigen Teil erklärt für die Zustände, die aus dem Versailler Vertrag entstanden sind. Italien hätte Süd­tirol nicht annektieren dürfen, weil es dadurch das Nationalitäten- prinzip verletzt habe, und Frankreich sei in seinem blinden Haß gegen das besiegte Deutschland ebenso schuldig, wenn ein wirklicher Frie­den nicht rintreten könne. Der italienische Senatspräsldent Tittoni hat Lord BryoS geantwortet, daß er den ganzen Vertrag von Ver­sailles für einen einzigen Verstoß gegen das Nattonalttätenprinzip halte, doch sei der Vertrag nicht von Italien gemacht, sondern von , den Verbündeten, von denen England dl« bedeutsamste Rolle bet dem

Amtliche Bekauntmachnnge«.

Betr. Mehlanweisung««.

Es Witß wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß di« Brot­karten «ursürden Monat Gültigkeit haben, für den sie bestimmt stnd. Dem Kommunalverband, der genau nach der Zahl der versor­gungsberechtigten Bevölkerung mit Mehl beliefert wird, ist es nicht möglich, einen sogenannten Vorschuß von Mehl zu geben. Die Mehl­anweisungen werden alle 14 Tags erteilt und erhalten die Bäcker und Händler so viel Mehl als solches für die Versorgungsberechtigten auf 14 Tage benötigt wird. Eine gleichmäßige Verteilung an die Händler und Bäcker ist natürlich nicht möglich, denn der eine hat eine größere, der andere eine kleinere Kundschaft, vielmehr wird die Zu­weisung des Mehls nach der Zahl und dem Gewicht der zurückge­gebenen Brotmarken vorgenommen. Dadurch kann es Vorkommen, daß der eine oder andere Bäcker seinen Mchlvorrat vor der nächsten Mehrausgabe aufgebraucht hat, und um eine Zwischen-Mehlzuweisung beantragt. Diesem Ersuchen kann in Zukunft nicht mehr entsprochen werden, denn dadurch würde diese Menge Mehl zu viel und zu früh verbraucht und bei der nächsten Mehlanweisung würde solches fehlen.

Calw, den 9. September 1921.

Kommunalverband: Bügel, Amtmann, A, V.

Betreff: Ausländer.

Es besteht Veranlassung, die Schultheißenämter darauf hin­zuweisen, daß sämtliche in die Gemeinden des Bezirks zurei­senden Ausländer der Aufenthaltserlaubnis des Oberamts bedürfen.

Zu diesem Zwecke haben sich die Ausländer mit ihren Reise­papieren persönlich auf dem Oberamt einzufinden.

Calw, den 8. September 1921.

__Oberamt. Bögel, Amtmann A. V.

Betreff: Verarbeitung von Obst »nd Obsterzeugniffen zu Branntwein.

1. Im Interesse einer einheitlichen Behandlung von Ge­suchen um Erteilung der Erlaubnis zur Branntweinherstellung aus Obst, Obsterzeugnissen und Rückständen von Obst hat die Landesversorgungsstelle im Benehmen mit dem Ernährungs- Ministerium die Oberömter ermächtigt, in allen Fällen für die Genehmigung, Abweisung, sowie Zurückziehung eines Gesuches Sporteln anzusetzrn.

2. Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 27. Aug. 1921 Nr. 2244 (Calwer Tagblatt Nr. 207), in welchem erwähnt ist, daß die Gesuchsteller auf ihre Kosten Gutachten maß­gebender Sachverständiger beizubringen haben, be­merken wir noch, daß wir (anstelle der bisherigen Meldungen von Amtsdienern und Schutzleuten) bei veroorbenem Frisch­obst die Bestätigung eines Obstbausachverständigen (Gemeinde­baumwart oder Obstzüchter) für genügend halten und bei klei-r neren Mengen Most oder Obstwein diejenige eines Küfermei­sters. Für größere Mengen Dörrobst, Obstmost und Obstwein ist das Gutachten eines Nahrungsmittelchemikers erforderlich.

3. Die Landesversorgungsstelle teilt mit. sie habe Kenntnis davon erhalten, daß Ortsvsrsteher Genehmigung zum Brennen von Most erteilen, obwohl sie hiefür'nicht zuständig sind.

Die Herren Ortsvorsteher werden darauf hingewiesen, daß ihre Zuständigkeit auf die in Paragr. 2 und 3 der Vers, des Ernährungsministeriums über das Verbot der Herstellung von Branntwein aus Obst vom 8. Sept. 1920 (StaatSanz. Nr. 205), bestimmten Fälle beschränkt ist.

4. Unter den in Paragr. 2 dieser Verfügung genannten erwachsenen Haushaltungsangehörigen stnd über 18 Jahre alte Personen zu verstehen.

Calw, den 8. September 1921.

Oberamt. Bögel, Amtmann A. V.

Zustandekommen dieses Vertrags innchatte. Bryos antwortete dar­auf und sagte, wenn die Auffassung Tittonis von den übrigen Ver­bündeten geteilt werde, so bleibe nur das eine übrig, den Versailler Vertrag sobald ÄS möglich aufzuheben und an seine Stelle einen neuen Friedensvertrag zu setzen, der allen Nationen ihr Recht zu­rückgibt. Die deutsche und die amerikanische Presse schreibt zu dem Vorschläge des Lords, daß fie sein ehrliches Urteil «tnzuschätzen wisse, aber der Lord dürfe seine Nation nicht vergessen, die die Urheber­schaft an diesem Nebel des Vertrages trage. England habe nicht allein alles aufgeboten, den Versailler Vertrag durchzusetzen, sondern es habe sich auch gegen jede Aenderung gewehrt.

DieenglischenGerverksch^sterizurAbriistirngsfrage.

London, 9. Sept. Auf dem Gewerkschaftskongreß in Cardiff er­klärte der ehemalige Präsident der Bergleute, Smillte, die Lösung des Abrüstungsproblems hänge von der internationalen Einigkett der Ar­beiter ab und davon, ob ihr erbitterter Kampf hart genug sei, um sie gegen ihr« Regierung mißtrauisch zu machen. Die Gewerkschaft der Bergarbeiter habe beschlossen, im Falle des drohenden internatio­nalen Kriegs die Bergarbeiter aller Nationen zu einer Konferenz zusammenzuberufen, um eine sofortige Stillegung der Arbeit all« Bergarbeiter der Welt zu erreichen. Diese Entschließung sei mit über­wältigender Mehrheit angenommen worden.

Die Kämpfe in Spanisch-MaroLko.

Melitta, 9. Sept. Die arabische Artillerie hat die Stadt Melilla weit« beschossen. 150 Granaten fielen auf di« Stadt, die meisten allerdings ohne zu explodieren.

Deutschland.

Der neue deutsche Oberkommiffar für das besetzte Gebiet.

Berlin» 9. Sept. Dem als Oberkommissar für die besetzten Ge­biete in Koblenz in Aussicht genommenen Fürsten Hatzfeld-Wilden- bmg ist seitens d« Botschasterkonferenz das Agrement erteilt worden.

Keine politische Beeinflussung der Kriegs- beschuldigtenprozesse durch die Reichsregierung.

Berti«, s. Sept. In der Presse tauchen immer Wied« Nachrich­ten auf, daß die Reichsregierung in den sogenannten Krlegsbeschul- digtenprozessen den Ob«rrichSanwalt angewiesen habe, möglichst schwere Strafe« zu beantragen, und die Angeklagten zu opfern, um

de: Entente den guten Willen Deutschlands zu beweisen. Es wach, auch behauptet, daß das Auswärtige Amt kurz vor dem Beginn d« Verhandlungen in Leipzig den Oberreichsanwalt veranlaßt habe, den d« in Aussicht genommenen Darlegung der völkerrechtlichen Zulässig­keit des U-Bootkriegs Abstand zu nehmen. An diesen Nachrichten isi kein wahres Wort. Bezüglich des letzten Punktes ergibt sich dir; schon daraus, daß der Oberceichsauwalt in seinem Plaidoher in dm. Prozeß gegen den Kapitänleutnant wegen der Versenkung des Laza­rettschiffes eingehend die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Vesehlrk Lazarettschiffe zu torpedieren, erörtert hat.

Die französische Gewaltherrschaft m der Pfalz.

Frankfurt-Main, 9. Sept. DerFrankfurter Zeitung' zustiz, verlieh die französtsche Regierung dem Provinzialbeaufiragten d« Pfalz, General Demctz, in Anerkennung seiner Verdienste um ich friedliche Durchdringung der Pfalz (!) das PrädikatExzellenz'. Eine Verordnung erklärt die Speyer« Polizeimannschast für ai- gesetzt, da sie unfähig sei, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten Die Polizeigcwalt geht ab 8. September auf dte BesatzungstruM, über. Nach den geflohenen deutschen Polizisten wird gefahndet, um sie den französischen Besatzungsbehördcn zur Verfügung zu stellen.

Aus Stadl und Land.

E oliv, den 10. September 1921. Der allgemeine Stand der Ernte.

Die Getreideernte ist allerorts beendet und gut und koch» unter Dach gekommen. Sie hat nach Menge und Güte, sanch nach Strohertrag allgemein befriedigt. Notreife gab es, auch bei Hafer, nur wenig. Die Druschergebnisse scheinen vielfach besser auszufallen, als erwartet wurde. Die niedergegangeim Regenfälle haben das Wachstum ungemein gefördert. Dm Ochmd konnten sie freilich nicht mehr viel nutzen, aber dt» Kartoffeln und den sonstigen Hackfrüchten kam die ersehnt, Feuchtigkeit sehr zu statten. Wo, wie auf leichtem, sandige« Boden das Kraut der Kartoffeln, infolge der langen Trockenheit, nicht schon ganz abgestorben war, fing es wieder frisch zu grü­nen an und die Knollen wachsen noch wesentlich nach. Aich die Zucker- und Runkelrüben, sowie die Kleefelder konnten sch etwas erholen. In manchen Gegenden haben dte Wiesen ihn dürre Farbe verloren und versprechen namentlich im Donaukrei! noch ein reichliches Herbstfutter, so daß die geringe Oehnidmd des Landes vielleicht doch einigermaßen noch ausgeglichen wei­den kann. Nur dürfen keine Frühfröste und keine neue Troi- kenheitsperiode eintreten. Die Obstaussichten haben sich s« Aepfel und Birnen etwas gebessert. Die Früchte sind noch ge­wachsen und fallen weniger ab. Einen recht günstigen Stand weisen die Weinberge fast überall auf, sie stehen fast durchirr; schön und zeigen oft vollen Behang. Ueber Feldmäuse und Engerlinge wird immer noch lebhaft geklagt. Sie richten in dm Brachfeldern, besonders in Kartoffeläckern und Gemüseländereir» viel Schaden an.

.-Mirbach, 9. w Einweihung d Metnde statt. A l«n§. welches zu

Vurde, hatte die 2 ünen würdigen P unter Tr

and Girlanden g Zahl von Gästen vürtig« Verein? Herr Stadtpfarrc Wcherede, in her auf die Bedeutun, iet mit anschließe Hann ergriffen H Calw, der den Bildhauer Schö ^ übertragen war, «einde Rotenbach ging die Enthüll, übernahm alsdan dabei sämtlichen des Weckes beigem iaumeister Herbol gen Künstler Sch­ier Weise erledigt marschierten und « geblutet hatten. ' mal noch dem § lAe er einen K> Es folgten noch I Herrn Hauptlehre gekehrten Kamera Hsmman» na l" von Calw Herzliche Worte s keinach, Herr L bewegten Worte, übcrbrachte und Feier war von - Menbach umrah.

Liebenzell, 10 Kunst aus den Fritz Schlotth

Notschrei aus Oberschlesien k

bm Spendet Lebensmittel, auch die kleinste Gabe ist Willkomm,! so tönt es uns entgegen von den hartbedrängtcn Oberschlestern. D-I Elend dort ist unbeschreiblich, es fehlt am allernötigsten. Auch Tau­sende von Flüchtlingen müssen versorgt werden, sollen sie nicht d« Hungertode zum Opfer fallen. Wer in der Lage ist, »«verderbliche Lebensmittel abzugeben, und das ist in den Landgemeinden am ehe­sten der Fall, wie die opferfreudige Sammlung der Schüler in Ani- Weiler gezeigt, der gebe was er kann. Die gesammelten Lebent' mittel sendet man an:Bereinigte Verbände hetmattreuer Oberschld per, Landesstelle Württemberg, Stuttgart, Neu« Bahnhof, Eingwi 4 >1 Zudwigsburgersiraße. Fernruf 7016. Säcke (keine PapierM werden umgehend zurückgesandt. Dte gesammelten Lebensmittel mü­den durch vertrauenswürdige ehrenamtliche Personen in die a» schwersten heimgesuchten Gegenden gebracht. Darum spendet u»»w -erbliche Lebensmittel. Wer dazu nicht in der Lage, gebe Scherftein bei einer der bekannten Sammelstellen ab.

Teuerungszulagen für Gemeinderöte.

Zu dn Sitzungstaggeldern der Gemeinderatsmitglied« ken­nen, nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern i» Regierungsblatt, durch Beschluß Teuerungszuschläge von N 25 oder 23 zu den bisherigen Taggeld«» von 15, 7 »ckjh gewährt werden» entsprechend den drei GemrindraM Württembergs (große, mittlere und alle übrigen Gemetndrnj. Die übrigen Dienstleistungen eines Gemeinderats außerhalb da Sitzung werden bekanntlich mit 15, 10 und 7 entschädigt Durch einen besonderen Beschluß können Teuerungszulagen bst zu 30 gewährt werden. Die neuen Teuerungszulagen g»' ten auch für die übrigen Amtskörperschaftsbeamten.

Voranmeldung von Terngesprüchen.

Nach der neuen Fernsprechordnung können vom 1. Okioba ab im Fernverkehr Gespräche bereits am Nachmittag de» Bcv tczs gegen eine besondere Geb, fr von 50 Pfennig für dir 2»' Meldung eines jeden Gelprächs unter Angabe ein« bestimmt» Anmeldezeit bestellt werden (VorrogSanmeldimgen'). Der T« nehmer hat bei diesen Vortragsanmeldungen den Vorteil, daß a die Anmeldezeit beliebig bestimmen kann, seinerseits also »W gezwungen ist, die Gespräche in früher Morgenstunde anzuM den. Daneben können auch vom 1. Oktober ab schriftliche «o tagSamneldungen sowie Daueranmeldungen zu gelassen weM das sind Anmeldungen auf täglich zwischen denselben mersprechstellen auszuführende Gesprächsverbindimgen, die G einen längeren Zeitraum, z. B. 14 Tage, im voraus be werden. Einrichtungen dieser Art werden jedoch nur lu Orten zugelassen, wo ein Bedürfnis dafür vorliegt. Die» werbsinäßige Anmeldung von Ferngesprächen durch Dm« nach der neuen Fernsprechordnung verboten und gilt als bräuchliche Benutzung des Anschlusses. Die Höchstdauer - FerngesprSchsverbindung wird durch die neue Fernsprecher» auf IS Minuten begrenzt, damit dte Leitungen künftig ^ e»«»rk. ,r Verfügung gestellt wr

wetteren Kreise von Benützrrn zur Verfügung können-

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