Dmttiche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung des ArbritSwinisterinms, betr. die Behebung des Arbeiterinangels in der Landwirtschaft vom 27. Juli 1920.
Die Versorgung der Landwirtschaft mit Arbeitskräften ist auch in Württemberg eine andauernd unbefriedigende. Es sollte nichts unter- kaffen werden, um den Arbeitermangel in der Landwirtschaft soweit wie möglich zu bessern. In Folgendem werden deshalb die bestehenden Vor'christen über Arbeitsvermittlung und Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft den beteiligten Kreisen und Behörden erneut in Erinnerung gebracht und entsprechende Weisungen über den Vollzug dieser Vorschriften erlaffen.
1. Nach 8 1 der RelchSverordnung zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft vom 16. März 1919 (Reichs- Gesctzbl. S. 310) sind die Arbeitgeber in der Land- oder Forstwirtschaft bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 3009 . verpflichtet, jede offene Stelle sofort einem nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweis (Arbeitsamt) anzumelden, sowie von jeder Besetzung der als offen gemeldeten Stellen dem Arbeitsnachweise, bei dem die Anweisung erfolgt ist, binnen 24 Stunden Mitteilung zu machen. Di« Einhaltung dieser Verpflichtung ist zur Feststellung des Bedarfs der Landwirtschaft an Arbeitskräften notwendig und cs ist deshalb von den Orts- und Bezirkspolizeibehörden mit viel mehr Nachdruck, als dies seither geschehen ist, darüber zu wachen, daß die Verpflichtung eingehalten wird.
2. Rach 8 3 der erwähnten Reichsverordnung zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft dürfen Arbeitgeber außerhalb der Land- oder Forstwirtschaft Arbeitskräfte nicht einstellcn, die bei Ausbruch des Kriegs oder während desselben in der Landoder Forstwirtschaft tätig gewesen sind, es sei denn, daß sie für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten nicht mehr tauglich sind. Größter Nachdruck muß darauf gelegt werden, daß die Durchführung dieser Vorschrift nicht nur von den Arbeitsämtern sorgfältig gehandhabt wird, sondern daß auch die Orts- und Polizeibehörden in Fällen der Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift «inschreiten und der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.
3. Nach 8 5 Ziffer 2 der VerorSnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 25. April 1920 (Rcichs-Gesctzbl. S. 708) kann von den Demobilmachungsausschüffcn den Arbeitgebern auferlegt werde», diejenigen bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu entlassen, welche bei Kriegsausbruch oder später als Arbeiter in einem land- oder forstwirtschaftlichen Haupt- oder Rebenbetrieb, als Bergarbeiter oder als Gesinde berufsmäßig tätig waren. Die Enttaffungspflicht kann nicht angeordnet werden für die eigenen
herrsche. Flüchtlinge aus Kronstadt hielten das Unternehmen der Aufständischen für wenig aussichtsvoll.
Furchtbare Verluste der Roten Truppen.
London, 17. März. Eine aus Helsingfors an den „Daily Expreß" gerichtetes Telegramm meldet, daß auch am 15. März der Ärtilleriekampf zwischen Kronstadt und de» Küstenforts andauerte. Die Verluste der roten Truppen während der Belagerung von Kronstadt hätten 8000 Tote betragen. Außerdem seien 50000 Mann bolschewistischer Truppen zu den Aufständischen übergegangen.
Petersburg in Gefahr?
Stockholm, 17. März. „Roroiska" Preßzemralen" meldet aus Helsingfors, daß di« Lage in Petersburg sich weiter zugespitzt habe. Der Ausbruch der Revolution werde jeden Augenblick erwartet. Verteidigungsstellungen würden 18 Werst südlich von Petersburg aus- gebaut.
Die Wiederaufrichtung Rußlands. —
Frauen als Baterlaudsverteidiger.
Kopenhangen, 16. März. Wie der „BcrimgSke Tidende" aus Helsingfors telegraphiert wird, soll Trotzki den Aufrührern in Kronstadt einen neuen Friedensvorfchiag auf bedeutend günstigerer Grundlage als der früheren gemacht haben. Weiter wird berichtet, die Zahl der Soldaten in Kronstadt belaufe sich zur Zeit auf 50 000; die Zahl steige jedoch fast jeden Tag. Die Revolutionäre seien vollkommen zuverlässig. Die Beschießung von Kronstadt habe keine» nennenswerten Schaden verursacht. Es seien auch keine FeucrS- brünste in der Stadt ausgebrochen. In Kronstadt nehmen jetzt auch die Frauen a» der Verteidigung teil. Die Kronstadtcr Regierung hat dein Roten Kreuz mitgeteilt, es sei ihre Absicht, Rußland wie- derherzustellen. Sie wolle aber Rußland nicht an den Rand des Abgrunds bringen, wie dies die Bolschewisten getan hätten.
Der Idealist Lenin. —
Gürung in der russischen Arbeiterschaft.
Kopenhagen, 17. März. Der „Berlingske Tidende" wird aus Helsingfors telegraphiert: Das Reoolutionskomitee in Kronstadt hat bezüglich der Haltung des Komitees gegenüber den Kommunisten eine Entschließung angenommen. Darin wird Lenin als der einzig ehrliche Idealist unter den Moskauer Machthabern bezeichnet, während Trotzki, Sinowjew und die übrigen Elemente seien, die nur ihre eigenen Vorteile erstrebten und für die Zukunft Rußlands schädlich seien.
Ueber Terijoki wird aus Petersburg gemeldet, daß die Gärung unter den Arbeitern mit jedem Tag zunimmt. Die meisten Fabriken stehen still infolge Ausstands, der trotz des strengen Verbots der Volkskommissare gegen Arbeitseinstellungen erklärt wurde. In den wenigen Fabriken, wo noch gearbeitet wird, kommen so viele Akte von Sabotage vor, daß die Betriebe in Wirklichkeit auch ruhen. Di« chinesischen Soldaten sind täglich in Tätigkeit und schießen auf Befehl der Volkskommissare Hunderte von Arbeiterführern und ander« Personen nieder, die sich den Haß der Volkskommissare zugezogen haben.
Englisch-russisches Handelsabkommen.
London, 16. Ätärz. (Reuter.) Das englisch russische Handelsabkommen ist unterzeichnet worden.
London, 17. März. (Reuter.) Im Eingang des Handelsabkommens mit Rußland wirb gesagt, daß die Wiederaufnahme friedlichen Handelsverkehrs im Interesse Englands und Rußlands wünschenswert sei. Weiter bestimmt das Abkommen, daß beide vertragschließende Teile sich der Propaganda gegeneinander enthalten, die Blok- kade fassen lassen und den Post- und dev telegraphischen Verkehr im gleichen Umfange wie 1914 wieder aufnehmen. Die britische Regierung verpflichtet sich, Gold, Fonds, Sicherheiten oder Waren, die von Rußland zur Bezahlung für Einfuhren ausgefühct werden, nicht mit Beschlag zu belegen. Die Sowjetregierung verpflichtet sich, keinen Anspruch darauf zu erheben, über im Vereinigten Königreich befindlich« Fonds oder andere- Eigentum der früheren russischen Negierung zu. versagen.
Angehörigen des Arbeitgebers, für Arbeiter, die bereits in einem land- oder forstwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenbetrieb beschäftigt sind, für Bergarbeiter und für das Gesinde.
Die DemobilmachunqsauSschüffr werden dringend aufgcfor- dert, in allen in Betracht kommenden Fällen die Entlassung.von Arbeitern der bezcichnetcn Art zum nächst zulässigen Zeitvunkt zu veranlassen und im NichtbcfolgnngSfalle gegen den Bctriebs- inhaber oder seinen verantwortlichen Stellvertreter Strafanzeige zu erstatten.
4. Es ist darauf hinzuwirken und von den E'.werbslosenfürsorqe- ausschüssen zu beachten, daß nicht Personen, di« früher als landwirtschaftliche Berufsarbeit« tätig waren, die Erwerbslosenfürsorge genießen, wenn sie zu Arbeiten in der Landwirtschaft befähigt sind und Gründe im Sinne des 8 8 der Reichsverordnung über Erwerbslosenfücsorge vom 26 Januar 1920 (Reichs Gesetzblatt S. 98), die zu einer Ablehnung der landwirtschaftlichen Beschäftigung berechtigen würden, nicht vorliegen.
5. Es ist darauf zu dringen, Laß die Einstellung und Beschäftigung aller land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte bei Notstandsarbeiten unterbleibt. Reichs- cder staatliche Zuschüsse zu Not- standsarbcitcn müßten gesperrt werden, wenn von den Unternehmern entgegen der bestehenden Vorschrift landwirtschaftliche Berufsarbeit« beschäftigt werden. Angefügt wird noch, daß die Einstellung der Notstandsarbeiter nur durch Vermittlung der Arbeitsämter erfolgen darf.
6. Die Betriebsleitungen aller staatlichen, nicht land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, sowie die nicht land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsleitungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die in ihren Betrieben beschäftigten, früher in der Land- oder Forstwirtschaft tätig gewesenen und noch zu land- cder forstwirtschaftlichen Arbeiten tauglichen Arbeiter zum nächst zulässigen Zeitpunkt zu entlassen.
7. Nachdem sich infolge des Rückgangs der Industrie die Frage der Versorgung beschäftigungsloser Industriearbeiter wieder verschärft hat, muß mit allen Mitteln versucht werden, solche Industriearbeiter, die früher in der Landwirtschaft tätig waren, wieder der landwirtschaftlichen Beschäftigung zuzuführen. Di« früher in der Landwirtschaft beschäftigten Arbrilnehmer werden deshalb dringend aufgesordert, zur landwirtschaftliche» Arbeit zurückzukebren. Hiebei werden dieselben darauf hingewiesen, daß ihnen für diesen Fall weitgehende Vergünstigungen cingerüumt werden, nämlich: a) auf Kosten der Erwcrbslosenfürsorge freie Fahrt in den Beschäftigungsort und angemessene Beihilfe zu den Reisekosten für sich und die in ihrem Haushalt lebenden, Mitreisenden
Eine neue Räterepublik — Näteregrsrung.
London, 17 März. „Daily Expreß" veröffentlicht eine Meldung aus Konstantinopel vom 15. März, wonach eine Räteregierung in Tiflis ans Ruder gekommen ist und Georgien, als Räterepublik auS- gerufen hat. Tschitscherin habe die neue Republik anerkannt. Die georgische Regierung habe gegen die Besetzung Datums durch die Türken Einspruch erhoben.
Ausland.
Jur Ermordung Talaat Paschas
stellte die KruninatpoUzei fest, dag oer Täter sieg schon längere Zeit in Groß-Berlin aufhielt. Er ist ohne Zweifel lediglich dazu hergekommen, um Talaat zu ermorden. Daß er nicht schon früher den Plan ausführte, wird damit erklärt, daß ihm bisher oie Mittel zur Flucht fehlten. Jetzt fand man bei ihm annähernd 12 000 Mark. Nach seiner Angabe hat er dieses Geld erst vorgestern durch Scheck erhalten. Frühere Meldungen, wonach auch die Gattin Talaats verwundet worden sei, sind unrichtig. Sie war bei dem Unfall nicht zugegen.
Kohleuiiberslutz in Belgien und Frankreich.
!drr»»n» 17. Marz. Z» einer Nüuonng oer belgischen Zenung „Neptune", der belgische Markt sei mit deutscher Reparationskohle überschwemmt, erfährt das „Berliner Tageblatt" von unterrichteter Stelle ergänzend, Laß der lleberfluß deutscher Kohle in Belgien und Frankreich und die Unmöglichkeit des Absatzes die teilweise Lahmlegung der deutschen Flußschiffahrt bewirke. Die Belgier und Franzosen entladen die deutschen Kohlcnschtsfe nicht mehr rechtzeitig, da sie nicht wisse», wo sie die Kohlen lagern sollen. Die deutschen Flußschiffe bleiben also als Kohlendepots in sxemden Häfen liegen und scheiden für Deutschland damit vollständig aus.
Japan und Deutschland.
D. A I. Im „Toiyo Eeonomist" lägt jicy oer japanische Botschafter in Berlin, E. Hioki, in optimistischer Weise über die Wiederanknüpfung der Handelsbeziehungen zwischen Japan und Deutschland aus. Hiokt ist der Meinung, daß Deutschland zwar augenblicklich schwer darniederliege, daß aber der deutsche Volkscharakter sichere Gewähr für den Wiederaufbau Deutschlands biete. Vor allem sei die japanische Geschäftswelt fest davon überzeugt, z sie wie früher von der deutschen Wissenschaft lernen und mit Deutschland in angenehme Geschäftsverbindungen treten weroe. Ein Grund, pessimistisch in Deutschlands Zukunft zu blicken, bestehe absolut nicht.
Deutschland.
Der Reichstag
überwies in seiner gestrigen Sitzung zunächst den Reichshaushalts- plan für 1921 dem HauptauSschuß und die Entwürfe betreffend die Aenderung des ZündwarensleuergesetzeS, betreffend Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Äohlensteuer und betreffend Aenderung des Zuckersteuergesetzes. sowie den Entwurf eines Süßstofsgesetzes dem Steuerausschuß. Bevor das Haus die Weitcrberatung des Etats des Ministeriums des Innern aufnahm, kündigte der Präsident Dauersitzungen und Beschränkung der Redezeit auf 30 Minuten an, da möglichst bis nächsten Dienstag der gesamte Etat erledigt sein solle. Im Laufe der Etatsdebatte brachten die Parteiredncr ihre Wünsche und Beschwerden vor, wobei besonders die Schulfragen von allen Seiten beleuchtet und voll Seiten der bürgerlichen Parteien auf ^en Schutz des Mittelstandes Gewicht gelegt wurde. Zn erregten Auseinandersetzungen zwischen den Unabhängigen und den Kommunisten kam es, als der Abg. Ledebour einen Brief verlas, in dem er mit Erschießen bedroht wurde, und hinzusügte, daß die Untersuchung ergeben habe, daß innerhalb der kommunistischen Organisation eine geheime Unterorganisation bestehe mit dem Zweck, unliebsame Gegner zu beseitigen. Auch die Ermordung "des Abg. Haas« und dir Mißhandlungen Dittmanns in Hamburg seien auf diese Organisation turückzuführen. Zn Ser Abstimmung wurden eine Anzahl Artikel
oder nachfolgenden Familienangehörigen. falls deren Untee. knifft in dem neuen Beschäftigungsart gesichert ist;
b) sffange die Mitnahme oer Familienangehörigen in den nm, Beschäftigungsort nicht angängig ist, auf die ganze Dauer de, landwirtschaftlichen Beschäftigung aus Mitteln der Erwerbz- losenfürsorge die Fortgewährung der Familienzuschsäne !„ 1X> fachen Betrage;
c) das Recht auf Selbstversorgerration, solange sie in landwntz schaftlichcn Selbstvcrsorgcrbetrieben beschäftigt werden.
_Schall.
Bekanntmachung bete. Rechnungshandbücher der Gemeinderechnce.
Die Herren Rechnungshilfsbeamten lverden aufgefordert, !n Zeitz kürze hieher auzuzeigen, daß die Hauptbücher und Kassento;ebücher angelegt und den Rechnern übergeben sind.
Ealw, deir 15. März 1921.
Oberamt.- GZs
Bekanntmachung deS Württ. Arbcitsmi.iisterinms. km-r die Be<«az des Arbeitermangels in der Landwirtschaft.
Vom 11. März 1921.
Der hohe Stand der Erwerbslosenziffer einerseits, der bnüiz bestehende und mit fortschreitender Jahreszeit wachsende Bedarf m landwirtschaftlichen Arbeitskräften andererseits geben dem Arbegz- ministcrinm Veranlassung, die der Behebung des Arbeitermangelz la der Landwirtschaft dienenden, in der Bekanntmachung d-s Arbeiiz- ministeriums vom 27. Juli 1920 (Staatsanzeigcr Nr. 173) zusaw mengesielllen Bestimmungen den beteiligten Kreisen und Behörde, wiederholt in Erinnerung zu bringen. Vor allem ist cs Ausgabe de: DemobilmachungSauSschüffe üezw. der »ach der Verfügung des beitsministeriums voin 10. März 1921 zum Vollzug der Reichöver- ordnung über die Beendigung der wirtschaftlichen Demobilinachunz vom 18. Februar 1921. Reichs Gesebbl. S. 1897 lSinatsanze'm Nr. 58), an ihre Stelle tretende» Verwaltungsgusfchüssc der Ar- beitSämtsr von den ihnen nach der Verordnung über die Freima.huiii von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen DemM- machung vom 25. April 1920 Reichs Gesetzbl. S. 708 — zu bergt insbesondere die 88 5 und 14 — z. Zt. noch zustehenden Befugnisse, tunlichst Gebrauch zu machen und die Durchführung ihrer diesbezüglichen Anordnungen zu überwache». Die Gemeinden (Fürffrqe- ausschüsse) werde» auch a»f die in 8 5 Abs. 2 Satz 1 und 8 8 Abs.l Satz 4 der Reicheverordnung über Erwerbslosenfürsorge getroffene, Bestimmungen hingewiesen, durch deren möglichst restlose Anwendung sie nicht unerheblich dazu beitragen können, daß der Landwirtz schast Arbeitskräfte zugeführt werden unter gleichzeitiger Entlastung der Erwcrbslosenfürsorge. Schall.
und Titel angenommen, ebenso eine demokratische Entschließung, die sich gegen die Kommunalisierung des Handwerks wendet. T« die Linke stark besetzt ist, wurden auch verschiedene unabhängige Entschließungen angenommen, darunter die, welche die Vorlegung deS Notenwechsels mit der bayerischen Regierung über die Entwaff- »ungsfrage verlangt. Eine Entschließung des Zentrums auf Bsr> legunz einer Denkschrift über die Förderung der Leibesübungen siedet ebenfalls Annahme. Die Debatte drehte sich dann hauptsächlich um Petitionen und Anträge, die sich auf den Religionsunterricht beziehen. Die Abstimmung darüber wurde auf morgen verschoben an) in der elften Abendstunde die Sitzung auf morgen Nachmittag l Uhi vertagt.
Eine beachtenswerte Stimme der Rheinländer,
Düsseldorf, 16. März. In der g-sirigen Schiusisitzung ves U rheinischen Pcovinziallanhtags gab Justizrat Mönnig-Köln naums der bürgerlichen Parteien und der .Mehrheltsjozialisten <b>
klärung ad: Die Besetzung weiteren deutschen Bodens auf dem rechte» Rheimffer, die angckündigte unerträgliche Belastung der deutschen Ausfuhr und insbesondere die Androhung der Errichtung mer Zollgrenze am Rhein haben neues Leid, neue Not und Sorge üb» das deutsche Volk und vor allem über unsere rheinische Heimat gebracht. Keine dieser Maßnahmen ist auf dem Boden deS Rechts gegründet. Insbesondere darf die Errichtung einer Zollgrenze für des besetzte Gebiet nach Art. 270 des Friedensvertrags nur in Erwii- gung komme», wenn sie erforderlich erscheint, um wirtschaftliche Zu- lcreffcn der Bevölkerung zu wahren. Der rheinische Provinziallund- tag, die auf Grund des freiesten Wahlrechts gewählte Vertretung der gesamten Rhcinprovin.;, erhebt deshalb Einspruch gegen die erfolgten und gegen die geplanten Maßnahmen. Die durch die M- grenze ctntretende Abschnürung vom deutsche» Mutterlande würbe Wirtschaft und Handel in den Rheinland«» der Vernichtung cut- gegenfnhccn und die Wirtschaftskraft in dem leistungsfähigsten Teile Deutschlands zu dauernder Unfruchtbarkeit und die arbeit-freudige, werktätige Bevölkerung zu ArbeitS- und Brotlosigkeit vermieste». Die Errichtung der Zollgrenze würde die wirtschaftliche» Interessen der Bevölkerung der besetzten Gebiete nicht wahren, sondern W" im Gegenteil einen vernichtenden Schlag versetzen. Wir können nicht glauben, daß das Nechtsgefühl der Vocker solches Unrecht dulde» wird. Komme, was kommen mag, die Rheinländer fühlen sich Treue eins mit den anderen deutschen Volksgenossen. Kein AE und keine Rot, sic möge noch so schwer und bitter sein, können uuS trennen. — Oberpräsident Grote schloß den Provinziallandtag mu einer Ansprache, in der er zum Ausdruck brachte, daß die. Rheinländer in treuer Vaterlandsliebe mit dem gesamten deutschen Vater« land untrennbar verbunden seien.
Die künftige Getreidebervirtschaftung.
Berlin, 17. Marz. Gestern hatten die Vertreter der Landiow- schaft, des Handels, der getreideverarbeitenden Gewerbe un der Verbraucher Gelegenheit, in einer vom Reichsminister I»k Ernährung und Landwirtschaft etnberufenen Versammlung övl Frage der künftigen Getreidebewirtschastung Stellung zu MY men. Eine Uebereinstimmung über die Einzelheiten ergab IM nicht, jedoch war die überwiegende Mehrheit der Versammlung der Ansicht, daß die Einführung eines Ilmlageverfahrens geeignetste Weg zu dem zu erstrebenden Ziele der baldigen vo lägen Freigabe des Getreides sei. Reichsminister Hermes c klärte zum Schluß, daß di« Regierung sich von ihrem Ziel, bald wie möglich auf allen Gebieten der Lebensmittelverst^ gung wirrer normale Zustände herbeizuführen, nicht durch mit der allmählichen Beseitigung der Zwangswirtschaft un weidlich verbundenen Uebergangsschwierigkeiten abschrecken ial!^ . Erste Voraussetzung für eine planvolle und besonnene Ue ^ leitung von der Zwangs- zu einer freien Wirtschaft sei ab« Schaffung ausreichender Reserve», die aber wesentlich von ^ Entwicklung der außenpolitischen Verhältnisse in den nE Monate» abhänge.
Da
Auf einen Antrag im von München und der < die bayerische Rcgierun verweigern sollte. Vonai daß die bayerische Eewc bau seines Heereswesen- ten erforderlich machen.
Zeit.
Prinz Max von B zu!
Salem, 16. März. Schlußprüfung in der die Londoner Konferenz bereits verloren, als d traf. Woffenlange Ver führt, daß die Sack-verst- endlich eine gemeinsam Dis franvsOchs Reniern leisten könne als ihre Die englische Negierung Beschlüsse gesträubt. Ll der Macht bleiben woll lmige» hatte er sein Nein wurde v-"- al'en
das provisorische Angel Lloyd George hatte im jetzt hat er nicht nur di der» auch die Arbeiters ist ein ungeheurer Gew schafft hat. Das deutsch unserem Außenminister Lloyd George hat gesa litik sei das Schuldbe Dieses Schuldbekcnntnie Volk ist nicht allein am zug einzusctzen Die S nicht.
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Berlin, 17. März. B tete der Oberpräsident der Zustände im Jndui Leunawerke liegen, ein gegen dis wilden Streü ien Verbrechen aller Ar diese Zustände aus in seien und nicht, wie n scheu Partei zur Last s ein Ende zu machen, w- Orten des Jndustriebez die mit aller Schärfe k nicht in politische oder l
Der Berliner Mo,
' ' BMiMlkHM inst tz Stabiparlament in Gros errichtet worden, daZ offc sierung in Groß-Berlin n neu Millionenverlustziffer bei ihren KriegSlebensM' allseits erkannte Tatsache, suincntcn ungleich besser > sich die sozialistischen K. Gebiet des Lebensmittei
„Konkurrent sür schm LcbenSmittl suchen." Diese A «nverständlichen § kunst der Komm» wirst, ist es u. E bmSmittelhandel Möglichkeit für ei kann nur dadurch gewordenen „Bor nalisierung einer Zusammenhang n legende Denkschr frage hingewiesen ttn zugeleitct wei
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