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Ehr. Stlirner,
Nr. 28.
Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Calw.
96. Jahrgang.
C,scheiirurrgsmeise: 6 mal wöchentlich, «nzeigsupreiL r Die «einspaltige Zerlc w Psg.
VlekUnnen 3.— Mk. — Aus Hauunelüuzetg-n kommt em Zuschlag von — Frrvspr« O.
Dienstag, den 1. Februar 1921.
Bezugspreis: In der Stadt mit Lriige» lohn Mk. WLll vierteljährlich. Postb«»»gtpr«tS Mk. IS.S6 mit Bestellgeld. — Schlug der Anzeigenannahme S llhr vormittags.
Nach der Pariser Konferenz.
Die Entwaffnungsnote des Obersten Rats. /
Berlin, 31. Ja». In der Note des Obersten Rats vom 29. Ja n»ar wird darauf hingewiesen, daß der von der deutschen Regierung ringebrachte Entwurf eines RelchswchrgesetzcS die Abschaffung der «ilgcm-inen Wehrpflicht zwar für das Reich, nicht aber für jedes einzelne Land ausdrücklich oussprcche. Auch seien darin Ergänzungs- tru-pen und andere nicht näher bezeichnet»: militärische Organisation lim vorgesehen. Weiter heißt cs u. a.: Die Stärke gelvisser For- mationen und eine beträchtliche Allzaht militärischer Angestellter sind nicht in der Zahl 100 OVO einbegriffen. Die Zahl der Offiziere und Zivilangestellten der Zentralverwaltung übersteigt weit die vom Vertrag gelassene Zahl (Slü statt 300). Die Entwaffnung Deutschlands ist wert davon entfernt, beendigt zu sein. Eine große Menge Material ist bei den Truppmkörpern, in de» Depots und Arsenalen zurückgehalten. Zahlreiche Waffen sind noch in den Händen der Zivilbevölkerung. Die deutsche Regierung hat die Auslieferung des nicht zugestandenen Artilleriematerials von Küstrin und Lötzcn- Boycn, sowie der schweren Artillerie von Königsberg hinausgczögert und verlangt für Landbcscstigungen weitere, nicht vertraglich vorgesehene Materialien, wie sie namentlich 2600 Maschinengewehre behalten will. Sie verzögert die Auslieferung des nicht zugestandenen Materials und will 108« Geschütze, statt 120 behalten. Die Schließung der Werkstätten und die Zerstörung von Maschinen zur Verfertigung von Kriegsmaterial sind nicht unter den vorgcschricbcnen Bedingungen dnrchgeführt. Die Entwaffnung der SclbstfchiitzorIanl- satlonen hat jetzt begonnen. Ihre Auflösung ist nicht dnrchgeführt. Ti« deutsche Regierung beansprucht dgZ. Reckt, diese Organisationen «ufrecht zu erhalten und ihre Entwaffnung in Bayern und Ost Mchen bis zu elncm späteren Zeitpunkt hinanszüschiebcn. Die ln Boukoqne porgcschrtebenc Auflösung der Sicherheitspolizei ist nicht blnchgeführt worben.
Die Note führt dann die Entschließungen der alliierten Rcgic- rungen an. Die deutsche Regierung wird ausgesordert, bis zum 15. März 1921 das gegenwärtig dem Reichstag vorliegende RcichS- vehrgesetz zu verabschieden, nachdem es zuvor mit dem FriedcnSvcr- kag in Einklang gebracht ist, namentlich hinsichtlich der allgemeinen Wehrpflicht, die gegenüber jedem der einzelnen Länder, wie gegenüber dem Reiche beseitigt werden muß. Vis zum 13. April 1921 ist das MOOO Mann-Heer mit dem Friedensvertrag in Einklang zu bringen und das Zuviel der Offiziere und Angestellten der Zeutralvcr- waltung zu beseitigen. Bis zum 28. Februar 1921 ist der Rest des Kriegsmaterials auszuliefern, das infolge der Herabsetzung des deutschen Heeres auf 100 000 Mann überschüssig geworden ist, ferner das bei den Truppenkörpern, in den Depots und Arsenalen angesammeltc Material, das von der deutschen Regierung reklamierte Material, Er- slchvcrfügungsmaterial und die noch in den Händen der Zivilbevölkerung befindlichen Waffen. Außerdem dürfen vom angegebenen Termin ab Küstrin und Lötzen-Boyen keinerlei GeschützauSrüstuttgen haben und die Festung Könisbccg darf nicht mehr als 22 schwere Geschütze haben. Für die Ausrüstung der Sccbefestigungcn werden nur 420 Geschütze bewilligt, statt der deutscherseits geforderten 1086.
Die deutsche Regierung wird ausgesordert, die Listen der zur Herstellung von Kriegsmaterial künftig zugclaffcnen Fabriken anzu- eckennen und die nicht zugelasscucn Maschinen zur Herstellung von Kriegsgerät außer Gebrauch zu setzen. Die gesetzlichen Vorschriften, die die Auflösung aller Selbfischnhorganisationcn anordnen, und deren Errichtung unter Strafandrohung verbieten, müssen bis zum 15 März 1921 veröffentlicht sein. Die Auslösung selbst muß spätestens am 30. Juni beendet sein. Von den von diesen Organisationen angemeldetcn Waffen ini ganzen Reich sind sämtliche schwere and zwei Drittel der Handwaffen einschließlich der Munition bis Zum ZI. März 1921 abzulicsecn, die dann noch vorhandenen Waffen and die Munition bis zum 30. Juni 1921. Die Sicherheitspolizei darf In keiner Weise eine zentrale Organisaton und' keine stärkere Bewaffnung haben, als die von der interalliierten militärischen Kon- bollkommisston festgesetzte. Ihre Stärke darf 150000 Mann nicht übersteigen. Hinsichtlich der Marine wird die deutsche Regierung ausgesordert, bis zum 28. Februar 1921 alle geforderten Schriftstücke zu übergeben und bis zum 30. Avril 1921 alle in Reserve gestellten Schiffe desärmicren zu lasten. Bis zum 31. Juli 1921 soll sta die Zerstörung aller im Bau befindlichen Kriegsschiffe mit Ausnahme derjenigen, deren Umwandlung in Handelsschiff» zugclasten 'st, und sofort die vollständige Zerstörung aller U-Boote und U- Bootsteile bewirken und sofort den Ban von U-Booten oder U- Bootsteilön einstellen. Auslieferung und Zerstörung aller über die Essig? Menge hinausgehender Kriegsmaterialien ist ohne Verzug M bewirken. Die von der Botschafterkonferenz geforderte vollständige Armierung der leichten Kreuzer und Zerstörer ist auszuliefern. Me interalliierte Marine-Kontrollkommission wird bestimmen, was "'iegsmaterial ist: es muK sofort ausgelicfert werden. Falls es zu
Handelszwccicu verwendet werden kann, wird die Kommission «S nach Unbrauchbarmachung für militärische Zwecke zurückgeben. Die deutsche Regierung wird ausgefordert, die zur Ausführung der Ma- rinebestimmungen des Friedcnsvertrags erlassenen Gesetze diesem an- zupasscn. Die Rote nennt sodann die Verstöße Deutschlands gegen die Bestimmungen über die Luftfahrt und bestimmt: Die Nachforschungen nach versteckten! Material sind von der deutschen Regierung zu crieichtccn. Alle vorgesehenen 'Ablieferungen wüsten vor dem 15. Mai 1921 beendet sein. Die Fabrikation und die Einfuhr von Lustsahrmatcrial darf erst drei Monate nach dem Tage wieder ausgenommen werden, an den, die interalliierte Lustfahrtkontrollkom- kiiission anerkannt hat, daß der Art. 202 vollständig ausgeführt ist. Deutschland muß die für die Zerstörung von Zeppelinen verlangte Entschädigung leisten. Die Einzelheiten dieser Entschädigung werden noch bestimmt. Deutschland muß vor dem 31. März 1921 25 Millionen Mark als Entschädigung für unzulässigerweise auSgcführtes Älgterial bezahlen. Deutschland hat die Verwendung von Flugzeugen bei seinen Polizciformatiouen zu untersagen. Um die Anwendung des 'Artikels, der Deutschland den Besitz aller Luftstreitkräste für Heer und Marine untersagt, zu ermöglichen, muß es diejenigen Begriffsbestimmungen anerkennen, die von den alliierten Regierungen ausgestellt werden, um die zivile Luftfahrt von der verbotenen militärischen Luftfahrt zu unterscheiden. Die alliierten Regierungen werden sich durch ständige Ueverwachung versichern, daß Deutschland diese Verpflichtungen erfüllt.
Eine Erkliirung des deutscheu Außenministers im Reichstag.
Berlin, 31. Jan. Das Haus ist stark besetzt. Am Ministertisch: der- Reichskanzler, Simons, Kirth, Heinzc und Koch.
Präsident Lobe nosfnct die Sitzung um 1.W Uhr und erteilt vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort dem Minister des Auswärtigen:
Reichsminister Simons: Gestern abend ist mir durch Fernschreiber der Wortlaut des Beschlusses bekannt geworden, den die Pariser Konferenz am Samstag gefaßt hat. Das Original der Mitteilung ist von der Konferenz dein Vorsitzenden der deutschen Frle- denSdclegation in Paris übergeben, und wird, wie ich annchme, spätestens morgen früh in meinen Händen sein. Ich habe veranlaßt, das; der Inhalt des durch Fernschreiber übersandten Textes des Beschlusses so bald als möglich der Presse zugängig gemacht wird. Das Schriftstück ist sehr lang und umfangreich. Es ist dem Auswärtigen Amt sofort mitgeteilt worden und gegenwärtig «ntcrliegt es der Beschlußfassung des Kabinetts. Ich habe heue morgen darüber dem Kabinett Vortrag gehalten und iverde dies nachmittags fort setzen. Ich habe nicht di- Absicht, schon heute auf den Inhalt einzilgch-n, will vielmehr nur soviel sagen, daß der Beschluß besteht aus einer Rote und 2 Anlagen. Die Rote ninnnl Bezug auf die Anlagen und charakterisiert sie als Beschlüsse, die gefaßt sind einerseits in der Entwafsnungssrage, andererseits in der Reparations- srage. Der ReparaiionSfrags ist eine Reihe von Aufzeichnungen Lei- gegeben. Während die Entscheidung in der Entwafsnungssrage «lS endgültig bezeichnet wird, sind die Entscheidungen in der Repara- tionsfrage derart, daß es zunächst Vorschläge sind, von denen allerdings mit Nachdruck gesagt wird, daß sie einstimmig angenommen sind. Gleichzeitig wird die deutsche Regierung cingeladrn, qualifizierte Vertreter Ende Februar nach London zu senden. Ich bin nicht in der Lage, bevor die Beratungen des Kabinetts abgeschlossen sind, mehr ans den Inhalt einzugchen und mit ihnen Fühlung zu nehmen. Es liegt mir aber außerordentlich daran, daß man den von der Regierung und mir persönlich eingenommenen Standpunkt möglichst bald erfahre. Ich würde es daher begrüßen, wenn das hohe Haus beschließen würde, morgen als ersten Punkt die Aussprache über die Beschlüsse der Pariser Konferenz auf die Tagesordnung zu setzen, sodaß wir in der Lage sind, gleichzeitig hier das hohe Haus, sowohl von Regierungs wegen, als von Reichstags wegen mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Ich möchte bitten, daß keine anderen Gegenstände vor diesem Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden und daß Zeit gelassen wird, diese wichtige Angelegenheit vorzubereiicn, um das weitere zu sagen, was irgendwie an Vorschlägen gemacht werden soll.
Das Haus hört diese Mitteilung des Ministers unter lautlosem Schweigen an.
Präsident Löbe: Unter dem Eindruck dieser soeben gehörten Mitteilung möchte ich Ihnen Vorschlägen, in die Beratung der heutigen Tagesordimng nicht cinzutreten, sondern die Sitzung jetzt abzubrechen. Für den Fall Ihrer Zustimmung möchte ich Ihnen weiter Vorschlägen, eine Sitzung auf morgen nach.nittag 4 Uhr einzuberufen mit der Tagesordnung: Entgegennahme einer Erklärung der Reichsrcgierung. Falls ich keinen Widerspruch aus dem Hause höre, darf ich annehmen, daß Sie sich meinem Vorschläge anschließen.
Die Sitzung ist damit geschloffen. Schluß 1.40 Uhr,
Eine Sitzung der Reichsregiernng.
Berlin, 31. Jan. Amtlich. Das Reichsrabinett trat unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten um 12 Uhr mittgs zu einer Sitzung zusammen. Der Minister des Auswärtigen erstattete Bericht über die Note des Obersten Rats vom 29. Januar. Für heute Nachmittag ist zur Beratung der Note eine zweite Kabi- nettssttzung anberaumt worden.«
Einmütige Ablehnung durch die deutsche Presse.
Berlin, 1. Febr. Sämtliche bürgerliche und sozialistische Blätter erklären einmütig den in Paris «ufgrstell.en Reparationspta« als unannehmbar für Dentfchlaud.
Rclchsschatzminister a. D. Gothein errechnet !m »Berliner Tageblatt", daß die deutschen Ausfuhrzölle jährlich bestenfalls OH Milliarden Goldmark erbringen können. Den künftigen Ertrag der deutschen Einfuhrzölle schätzt er allerhöchstcns auf 400 bis 450 Millionen Goldmark. Mit den Ausfuhrzöllen zusammen würden sie «inen Bruttoertrag von rund einer Milliarde Goldmark ergeben, also die Hälfte dessen, was die Entente schon im ersten Jahr verlange. Davon gingen aber noch die Kosten für die Grenzbewachung und für de« ganzen Zolldienst ab, die Gothein auf mindestens 15 Prozent des Ertrags veranschlagt.
Die „Vossische Zeitung" bezeichnet als schärfste Bestimmungen diejenigen über die Pfänder und Kontrollen. Sie stellten die vollkommene wirtschaftliche Entmündigung des deutschen Volkes dar. Sie bedeuteten «ine Vernichtung der WiederaufbaumSglichkeit «Ines besiegten Volkes, wie sie in der Weltgeschichte beispiellos dastehe.
Im „Vorwärts" heißt es: Eine Regierung, die die Pariser Vorschläge annimmt, würde M in Widerspruch stellen zur Meinung ganz Deutschlands. In ganz Deutschland gibt eS keinen Mensche«, der diese Vorschläge für anSfiihrdar hält. DaS Blatt weist dann darauf hin, daß die 12 Prozent AuSfuhrabgabe die Neutralen dazu zwinge, die Einfuhr aus Deutschland zu Gunsten der Entente um 12 Prozent teurer zu bezahlen. Auch die Bedingung, daß Deutschland weder mittelbar noch unmittelbar irgend eine Kreditoperation außerhalb feines Gebiets ohne Zustimmung der Rrparationskom- misflon unternehmen darf, trifft nicht nur Deutschland, sondern auch das Ausland. Diese Bestimmung ist ein Verbot an die Vereinigte« Staaten und die anderen Länder, Deutschland etwas zu borgen, es ist rin Befehl an diese Länder, statt Deutschland der Eniente zu borgen.
Die „Freiheit" kommt nach einer Prüfung der in Paris ausgestellten Zahlen vom ökonomischen Standpunkt aus zu der Antwort, daß die Erfüllung dieser Zahlungen undurchführbar ist.
Schweizer Stimme«.
Bern, 31. Jan. (Von unserem Privatberichterstatter.) Der „Buird" schreibt zu den Pariser Beschlüssen: So wie die Bedingungen über Deutschland jetzt lauten, erscheint es ungeheuerlich. In ihrer Wirkung auf den Weltfrieden müssen die Ergebnisse von Paris als problematisch unzweifelhaft bezeichnet werden. Die Gesundung Deutschlands, an der die Alliierten das größte Interesse haben, wäre auf über ein Menschenalier hinaus lahmgrlegt. Außerdem würde Deutschland auf lange Zeit das Zentrum der Unruhe und des Umsturzes bleiben.
Bern, 31. Jan. In einem Ueberblick über die Ergebnisse der Pariser Konferenz sagt die „Neue Züricher Zeitung", daß es sich selbst erweisen müsse, ob die Resultate, die übrigens noch nicht endgültig seien, auch praktisch durchführbar find. Die Regelung der Kohlenfrage bedeute eine neue Belastung des deutschen Wirtschaftslebens. In der Entwafsnungssrage habe eine verschärfte Auslegung des Friedensvertrags stattgesunden. Die Exportsteuer werde eine sehr fühlbare Verteuerung des gesamten deutschen Exportwesens. Der Pariser Berichterstatter des Blattes befürchtet eine Einsprache neutraler Staaten gegen dis Exportsteuer. Für die Schweiz und für Holland würde von der Exportsteuer ein Schutz gegen die Ueberflutung mit deutschen Maren zu erwarten sein.
Der Widerhall in Frankreich.
Paris, 81, Jan. Der „Petit Parisien" schreibt: Die deutsche Presse aller Richtungen tobt gegen das Abkommen von Paris. Sie bleibt in ihrer Rolle. Eines der größten Blätter von Berlin hat die Allierten aufgefordert, sie sollten sich das, was sie haben wollten, selbst holen. Gerade das hätten die Alliierten in Paris beschlossen, nämlich sich selbst bezahlt zu machen, falls der schlechte Wille eines Schuldners sich zeige. Dle Alliierten würden damit beginnen, die Zölle zu beschlagnahmen, falls Deutschland sich weigere, seine Zölle kontrollieren zu lassen. Dann würde der Gerichtsvollzieher kommen. DaS seien die alliierten Armeen, die die rbeinischen Brückenköpfe besetzt hätten. Diese Gerichtsvollzieher würden alsdann das Ruhrgebiet beschlagnahmen und schließlich an der Grenze des Rheingebiets Zölle erheben und Steuern verlangen und einkasfleren. Die letztere Maßnahme sei im Abkommen von Paris