Bekanntmachung beir. die EuMtW der Umsatz­steuer sSrdar Kalenderjahr.

Auf Grund des 8 144 der Ausführungsbestimmun- gen zum Amsatzsteuereiefetz« werden die zur Entrich­tung der Umsatzsteuer verpflichteten Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit aus- üben, die Gesellschaften und sonstigen Prrsonenoereini- -unqen

im Bezirk des Finanzamts Hirsau

aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 19^0 bis spätestens 8. Februar 1921 dem betreffenden Ortssteueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu ma^-n.

Ais steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Foistwirt^aft, der Viech­zucht. der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergioerkbetrieb. Die Abficht der >f>ewinnerziel»"ig ist nicht VorauOlehung ftir das Vorliegen eines Ge­werbetriebs im Sinne des Amiatzfteuergesetzes. Auch Angehörige freier Berufe sAerzte. Rechtsanwälte. No­tare. Schriftsteller, Künstler niw.s find steuervflichtig.

Auch kleinste Betrieb« find steuerpflichtig: eine Steuerbefreiung für Betrieb« mit nicht mehr als 3000 .41 Umsätze besteht nach dem Nmsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 nickt mehr.

Die Steuer wird auch erhoben, wenn uird soweit die steuerpflichtigen Personen "sw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe «um Se'bstgebrnnch oder -ver­brauch entnehmen. Al« Entgelt gilt »i letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Ent­nahme von Wiederverkäufen, gezahlt zu werden pflegt.

Di« Siirreichuug der Erklärung kann durch erfor­derlichenfalls zu wiederholende Ordnungsstrafe« bis zn je SV» .41 erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulöstig. W->r meint, zur Erfüllung der Auf­forderung nickt verpflichtet zn sein, hat dies dem Fi­nanzamt rechtzeitig unter Darlegung der Gründe mitzuteilen (8 202 der Reichsabgabenordnung).

Dem Steuerpflichtigen, der die Erklärung nicht rechtzeitig abgibt, kann ein Steuer Zuschlag bis zu 10 v. H. auferlegt werden.

Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige An­gaben macht und vorsätrNch die Umsatzsteuer hinter­zieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum Astachen Be­ilage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer oder mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar.

Zur Einreichung de: schriftlichen Erklärungen find Vordrucke zu verwenden. Bis zu zwei Stück können von jedem Steuerpflichtigen bei dem Unterzeichneten Finanzamt kostenlos entnommen werden.

Steuerpflichtige find zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Er­klärung nicht zngegangen sind.

Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, ist das Finanzamt befugt, di« Veranlagung auf Grund schätzungswefter Ermittlung vorzunehmen.

Hirsau, den 26. Januar 1921.

Finanzamt:

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2. Kassen- und Neust ou^l -ncht.

8. Beschlugfastuna über Verwendung des Gewinns. 4. Wahl des Vorstandes.

Rechnungen pro 1920 wollen von den Rechnern mitgebracht werden.

Die Bereinsmitglieder werden zu zahlreichem Be­such der Berfammlung «ingeladen.

Die Jahresrechnung pro 1929 liegt zur Einficht der Genossen im Geschäftszimmer auf.

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Ers4«t»u»aS-»stse: Um, 4i«klamen 2. Mk. Aus Sa

Nr. 25,

Nach der H

Die Entwaffnung

Berlin, 31. Jan. In de nuar wird darauf hingewiest kingebrachte Entwurf eines allgemeinen Wehrpflicht zwa zelne Land ausdrücklich aus truppen und andere nicht n gen vorgesehen. Weiter hei nmtioncn und eine beträchtli nicht In der Zahl 100 000 ei Zivilangestellten der Zentral trag zvgelassene Zahl (916 lands ist weit davon entferi Material ist bei den Truppe zurückgehalten. Zahlreiche Zivilbevölkerung. Die der LeS nicht zugestandenen Art Botzen, sowie der schweren i und verlangt für Laudücfcst schene Materialien, wie sie halten will. Sie verzögert i Materials und will 1086 G tzung der Werkstätten und > sertigung von Kriegsmateril Bedingungen durchgefschrt. > sationsn hat jetzt begonnen. Ti« deutsche Regierung bear ««stecht z» erhalten und i -reichen bis zu eine»! späte Boukoqne vorgeschriebcne R durchgeführt worden.

Die Note führt dann d nmgen an. Die deutsche 1b. März 1921 das gcgenw> wehrgcsetz zu verabschieden, trag in Einklang gebracht ij Vehrpflicht, die gegenüber je dem Reiche beseitigt werden l00 000 Mann-Heer mit dei gen und das Zuviel der O' Wallung zu beseitigen. Bis Kriegsmaterials auszulieferr schm Heeres auf 100 000 M bei den Truppenkörpern, in Material, das von der deutsi satzverfügungSmaterial und Mennig befindlichen Wirfst Termin ab Küstrin und Löi haben und die Festung Geschühe haben. Für die ' nur 420 Geschütze bewilligt,

Die deutsche Regierung Herstellung von Kriegsmnte erkennen und die nicht zuge Kriegsgerät außer Gebrauch die die Auflösung aller ä deren Errichtung unter Str 13. März 1921 veröffentlicht stens am 30. Juni beendet »en angemeldeten Waffen i und zwei Drittel der Hani Min 31. März 1921 abzulic und die Munition bis zum darf In keiner Weise eine zei wassnung haben, als die v irollkommission festgesetzte, übersteigen.. Hinsichtlich der aufgesordert, b>S zum 28. jincke zu übergeben und bis stellten Schiffe desärmicren ste die Zerstörung aller im nähme derjenigen, deren U 'st, und sofort die vollstäni Bootsteile bewirken und st Bootstettln einstellen. Aus Essig? Menge hinausgehe M bewirken. Die von der dige Armierung der leichten Die interalliierte Marine-K «riegsmaterial ist: es nrun