werbslosenfürsorge stattfinden, an der auch Retchsarbeitsmrni- ster Dr. Brauns teilnehmen wird. Es sollen auch die sehr be­dauerlichen sächsischen Verhältnisse erörtert werden, namentlich die ungeheure Not im Vogtland und die Arbeitslosigkeit, die den Reichsdurchschnitt um das 14fache übertrifft.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 22. Januar 1921. Dom Rathaus.

4- Unter dem Vorsitz von Stadtschultheiß Gähner fand am Donnerstag nachmittag eine öffentliche Sitzung des Eemeinderats statt. Die Verteilung des aus der Kaplan Braunschen Stiftung (vom Jahre 1497!) kommenden Stiftungs- zinses mack>t immer mehr Schwierigkeiten, weil es sich um Zu­wendungen lediglich an Verwandte des Stifters handelt. Die Zuwendungen gelangen jetzt schon an Verwandte des 14. Ver­wandtschaftsgrades, und ihre Feststellung macht immer größere Schwierigkeiten. Die Verteilung erfolgt an Studenten und Schüler; ein Beitrag wird auch anläßlich der Heirat von Töch­tern des Verwandtenkreises gegeben. Die Zuwendungen sind ater so klein, daß sie als Spende eigentlich kaum mehr in Be­tracht kommen. Da überdies die Verwaltungsarbeiten infolge der Auskundschaftung der Verwandtschaftsbeziehungen einen riesigen Umfang annehmen, so soll versucht werden, ob die Re­gierung nickt eine Abänderung der komplizierten Bestimmun­gen in der Richtung zulößt. daß die Zuwendungen größer wer­den, und der Kreis der Empfangsberechtigten dadurch verrin­gert wird. Die Verteilung der Zinsen für die Jahre 1919 und 1920 gab übrigens einen interessanten Einblick in die weitgehen­den verwandtschaftlichen Beziehungen hleüger Famii-en ru ein­ander. Architeckt Mäckle hat eine Sammlung von Vorbil­dern für Grabdenkmale vorgelegt, die der Vorsitzende zur Er­werbung empfahl. Herr Mäckle hat sich bereit erklärt, einen sehr mastigen Preis anzusetzen, und außerdem die Aufsicht über etvaige Ausführungen zu übernehmen, wenn die Entwürfe aus­gestellt, und auch ab und zu Entwürfe ausgeführt werden. Die ausführenden Bildhauer sollen beraten werden, und für die Verwendung seiner Entwürfe werden nur geringe Entschädi­gungen angesctzt. Die Friedhofabteilung bat 46 solcher Ent­würfe hernnsgesucht, deren wrw» bung beschlossen wurde, nach­dem der Vorsitzende noch auf die Vorteile hingewiesen hatte, die der Besitz guter und geschmackvoller Entwürfe für die äußere Gestaltung des Friedhofs biete. In Sachen der geplanten Krastverkehrslinie HerrenbergEalw wurde der Gemeinderat um eine Aeußerung angegangen. Mit dieser Frage hat man sich hier schon seit 1913 bemßt. Damals hatte die Oberpostdirek­tion verschiedene Bedingungen gestellt, u. a. die, auf der Strecke StammheimEalw an der Einschwenkung der Staatsstraße nach Althenostettdse Auermvlde zu beseitigen, und ebenso die dort befindliche,^ dew Gutsbesitzer D i n g l e r, gehörige Hecke, die die llebersicht bei der Weabiegung verhindere. Herr Dinstler ist mit der Beseitigung einverstanden, wenn ein eiserner Zaun angebracht werde.,. Di.e Gemeinde lt l i ng en Hai zudem den Wunsch zum Susdruch gebracht, die Ver^chrslinie nicht direkt von Deckenpfronn nach Stammheim zu legen, sondern über Eiiltlingcn. Im Kollegium wurde gegenüber diesem Wunsche geltend gemacht, daß eine solche Linienführung nicht im Interesse des Verkehrs lieae, da sie einen llmweg von 6 !>m (mit Preiserhöhung von 2,50-4t) zur Folge habe, und das dortige Gelände sehr bergig sei. Die Anbringung einer geeigneten Haltestelle für die Mltlinger Interessenten, würde vielleicht auch genügen. Grundsätzlich wurde der Gedanke der Ausführung des Plans im Interesse der Verbindung mit den Be-irrsorien sehr günstig ausgenommen, es sott jedoch versucht werden, die finanziell belastenden Vorbedingungen in Wegfall zu bringen. Im Zusammenhang mit der Besprechung der Wohnungsmie- ten wurde auch von Mitgliedern der sozialdemokratischen Frak­tion der Verwunderung Ausdruck gegeben, daß in der kürzlich in den Tageszeitungen erschienenen Statistik über die Preise der Lebenshaltung in Städten zwischen 5999 und 19 00,9 Ein­wohnern Calw als eine der billigsten Gemeinden bezeichnet werden konnte. Der Vorsitzende stellte fest, daß die seitens der .Stadtverwaltung gemachten Angaben auf genauer Untersuchung beruhen, und daß nach den eingegebenen Zahlen auf Grund der Lebensmittelflatistik Calw nicht als billigste Stadt angesehen werden könne. Die in den Zeitungen wiedergegebene Statistik sei wohl deshalb so ausgefallen, weil damals Gas. elektrischer Strom und Wohnungen sehr niedrig im Preis waren. Die Stelle der an die Frauenarbeitsschule Cannstatt versetzten Hand­arbeitslehrerin Weiß an der hiesigen Frauenarbeitsschule wurde der Handarbeitslehrerin U h l e-München übertragen. Gutsbesitzer W. Din gier sucht um Befreiung seiner Knechte von der Feuerwehrabgabe nach mit der Begründung daß sein Hof ziemlich weit außerhalb der Stadt gelegen, es daher seinem, männlichen Personal nicht möglich sei, abends unv zumal im Sommer, an den Feuerwehrübungen teizunehmen. Das Gesuch wird versuchsweise sür dieses Jahr genehmigt. Der Verband der Installateure von Württemberg und Hohenzollern wünscht, daß bei Vergebung von städtischen elek­trotechnischen Installationen nicht nur die städtischen Werke, sondern auch Privatiystallateure herbeigezogen werden, um eine gesunde Konkurrenz herbeizuführen. Nach der seitherigen Praxis hat die Einwohnerschaft hier das Recht. Installationen entweder durch das Elektrizitätswerk oder durch Elektrotech­niker und Installateure ausführen zu laßen. Ein Zwang wird in keiner Weise ausgeübt. Der Eemeinderat sieht keinen Grund, um von der seitherigen Uebung abzugehen. Die Ausbaggerungsarbeiten an der Nagold bei der un­teren Brücke sind nun vollendet. Die Ausgaben betragen 14 000 -4t. Auf eine Anfrage des Stadtbauamts, ob nun auch Ausbaggerungsarbeiten oberhalb der Brücke ausgesiihrt wer-

Amtliche Bekanntmachungen.

Gesetz über Verschärfung der Strafen gegen Schleichhandel, Preistreiberei und verbotene Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände.

Vom 18. Dezember 1920.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

8 1 -

Wer sich des Schleichhandels, einer vorsätzlichen Preistreibe­rei oder einer vorsätzlichen verbotenen Ausfuhr lebenswichtig:! Gegenstände schuldig macht, wird in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus von einem Jahre bis zu fünfzehn Jahren und mit Geldstrafe von mindestens zwanzigtausend Mark bestraft, das Höchstmaß der Geldstrafe ist unbeschränkt.

8 2 .

Als besonders schwerer Fall ist es insbesondere anzusehen,

1. wenn der Täter aus Habsucht mit erheblichen Mengen von Gegenständen des täglichen Bedarfs Schleichhandel treibt;

2. wenn der Täter durch Preistreiberei aus Habsucht die wirt­schaftliche Notlage der Bevölkerung in besonders verwerf­licher Weise ausbeutet;

3. wenn es der Täter unternimmt, Vieh, Lebensmittel, Futter­mittel oder Düngemittel ins Ausland zu verschieben, es sei denn, daß es sich um geringfügige Werte handelt.

8 3-

Wird jemand auf Grund der 88 1, 2 zu Zuchthaus verur­teilt, jo ist nelen der Strafe auf Verlust der bürgerlichen Ehren rechte und auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht zu erkennen.

Dem Verurteilten ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarss im Urteil zu untersagen. Die zuständige Ver­waltungsbehörde kann die Wiederaufnahme des Handelsbe­triebs erst gestatten, wenn seit Verbüßung der Strafe mindestens zwei Jahre verflossen sind.

Gegenstände, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, so­wie die bei der Tat verwendeten Verpackungs- und Vejörde- rungsmittel sind einzuziehen, wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören. Andernfalls können sie «ungezogen werde».

Ferner ist anzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist: die Bekanntmachung hat auch durch ösientlichen Anschlag zu geschehen.

8 4.

Eine Verurteilung nach 88 i, 2 gilt, wenn sie wegen Schleich­handels erfolgt, als Borbestrafung im Sinne des 8 2 der Ver­ordnung gegen den Schleichhandel, wenn sie wegen vorsätzlicher Preistreiberei erfolgt, als Vorvestrasung im Sinne des 8 5 der Verordnung gegen Preistreiberei.

8 5 .

Wird ein Ausländer wegen Schleichhandels, Preistreiberei oder verbotener Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände verurteilt, so kann die Landespolizcibehörde ihn nach Vollstreckung der Strafe aus dem Reichsgebiete verweisen. Die Verweisung muß geschehen, wenn der Ausländer auf Grund der 88 1. 2 dieses Gesetzes oder aus Grund des 8 2 der Verordnung gegen den Schleichhandel oder des 8 5 der Verordnung gegen Preistreive- rei zu Zuchthaus verurteilt worden ist.

8 6 .

Für die Verbrechen des 8 1 sind die Strafkammern als er­kennende Gerichte zuständig.

8 7.

Bestrafungen wegen der bisherigen noch nicht rechtskräftig abgeürteilten Zuwiderhandlungen gegen Strasoorschristen, d:e zum Schutze einer Verkehrsregelung erlaßen sind, finden nicht mebr statt, svweit die Verkehrsregelung aufgehoben ist. u , ^ . 8 8.

Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1921 in Kraft. Gleich­zeitig treten die Vorschriften des Artikels !l ß 2 und 8 3 Abs. 1 Satz 2 und Abi. 3 Satz 2 der Verordnung über Sondergerichte gegen Schleichhandel und Preistreiberei (Wuchergerichte) vom 27. November 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1999) auner Kraft.

Der Reichsministcr der Justiz bestimmt mit Zustimmung des Reichsrats, wann und in welchemU mfang dieses Gesetz außer Kraft tritt.

Berlin, Len 18. Dezember 1920.

Der Reichspräsident: Der Reichsminister der Justiz.

Ebert. Dr. Heinze.

Die Stndtdireltron Stuttgart und die Oberämter werden beauftragt, vorstehendes Reichsgesetz im Bezirksamrsblatt als­bald bekannt zu geben und sür öffentlichen Anschlag in den Gemeinden Sorge zu tragen:

Stuttgart, dcu 19. Januar 1921.

Ernährungsmmisteriuiii. Schall.

den sollen, erklärt der Gemeindcrut, von einer weiteren Aus­dehnung der Arbeiten abzusehcn, da die jetzigen Vorkehrungen gegen Hochwusiccsgesahr voraussichtlich genügend seien. Die Arbeiten oberhalb der Brücke würden einen Betrag von 14 009 Mark erfordern. An dem früher Eisenhardtjchen Hause mußte der vorgebaure Schuppen wegen des morsch gewordenen Holzes abgebrochen werden. Ein Wiederaufbau lohnt such nicht und ist auch nicht notwendig. An die Stelle des Schuppens soll ein Gärtchen kommen. Die Stadtmauer soll zunächst belaßen werden. Es sind 2 Gabelsberger Stenograph ie- turje zustande gekommen. Die Leiter der Kurse suchen zur Abhaltung des Unterrichts um ei n Lotal im Müdchcnschulchause nach. Das Gesuch wird genehmigt unter Ansatz einer EntschLdigungs- gcbühr von 2 -4t sür Licht pro Abend. Die Ministerial - abteilung für höhere Schulen weist als Beitrag für die Lehrergehälter sür 3 Vierteljahre den Betrag von rund 199 MO -4t an.

Die Normierung der Wohnungsmicten.

Wie wir schon kurz milgeteilt haben, hat eine aus Vermie­tern, Mietern und Mitgliedern des Genieinderats zusammen­gesetzte Kommission unter dem Vorsitz von Stadtschultheitz Göhner über die Eingabe des Haus- und Grundbesitzerver- eius bezüglich der Regelung der Wohnungspreise beraten. Die Verhandlungen hatten das Ergebnis, daß man sich auf folgende Anträge an den Gcmeinderat einigte:

1. Eine örtliche Wohnungskommission zu bestellen, baftrhend aus: a) dem Stadtbaumeister, bezw. seinen: Stellvertreter als Vorsitzendem, b) Karl Reichert, Kaufmann hier als ordent­liches und Friedrich Eehring, Privatmann hier, als stellvertre­tendes Mitglied (Vermietervertreter), c) Eemeinderat Wetzel als ordentliches und Lokomotivführer Fink als stellvertretendes Mitglied (Mietervertreter), 2. dieser Kommission die Anwei­sung zu erteilen, auf Ersuchen des Mieteinigungsamts oder auf Antrag einer Partei in Tätigkeit zu treten: die Wohnung zu besichtigen, wozu Mieter und Vermieter einzuladen wären, un­

ter Berücksichtigung aller Eigenschaften (Vorzüge und Nachteile) der Wohnug, diese einzuschätzen und die Einschätzung auf An, suchen schriftlich zu bestätigen. 3. Zu diesem Zweck der Kommis­sion folgende Mietsbeträge als ab 1. April 1921 bis aus wei. teres ortsübliche Mindestsätze für die Zimmereinheit <Nebc»- räume und Zubehörden inbegriffen) zu bezeichnen: s) für beion- ders schöne Wohnungen 280 ,4t, b) für beßere Wohnungen 2S0 -4t, c) für Wohnungen mittlerer Güte 200 -4t. ck) für ge­ringe Wohnungen 150 -4t, e) für ganz geringe Wohnungen 120 -<t. Dabei sollen kleine Zimmer, soweit sie nicht ah Nebenräume anzusehen sind, als halbe Zimmer in Rechnung gestellt und für besondere, bei der Einstusung nicht berücksich­tigte Bequemlichkeiten, wie Badezimmer, Gartenanteil usn>. entsprechende Zuschläge gemacht werden: an Waßerzins, Lalri- nenentleerungsgebühren und Kaminreinigungsgebühren sollen sodann als nicht inbegriffen die anteilsmäß-gen Auslwn de; Vermieters hinzu gerechnet werden; 4. festznstellen, daß bei die­sen Sätzen eine Eemeindeumiage ans das Gel>->'"dxkai"'-r in Höhe von 30 eingerechnet ist, daß aber dem Vermieter pi- gemutct werde, eine evtl, höhere Eemeindeumlaqe bis zu 35»; ohne Verteilung auf die Mieter auf sich zu nehmen; bei c'u°i höheren Cemeindeumlage aber der Hausbesitzer bereckti-ft sei, den über 30 A binausgebenden Steuerbetrug seinen MieGrn aufzurechnen: 5. ferner ausdrücklich festzustellen, daß die Ein­schätzung der Kommission eine rein lachlicke sei. die auch dem Mieteinigungsamt eine Unterlage für seine Entscheidung sei« könne,- daß dieser aber durch die Schätzung in ke-ner Weise vor- gegrisfen werden wolle, im Gegenteil es dem Mieteinigunaz, amt überlassen werden müsse, an-*' unter Berücksichtigung ande­rer Umstände und Verhältnisse (Erwerbs-, Vern-egens-. Krön!- heitsverhältniße usw.) seine Entscheidung nach billigem Er­messen zu fällen; 6. vom Antragsteller (Mieteinioungsamt oder Partei) für die Inanspruchnahme dieser Kommission eine Ge­bühr (ohne Rücksicht auf die Zeitversäumnis) :n Höhe >w» 5 -4L und für schriftliche Bestätigung eine solche in Höhe von 1 ,4l zur Ctadtkaße anzusetzen, die zu zahlenden Taogelder (zm Zeit 4 -4t 50 ^ pro Stunde) dagegen auf die Stadtkaße « übernehmen; 7. die Slsdtpllege zu beauftragen wegen einer Re­vision der Beträge mit Mietern städtis^er Wohnungen Ver­handlungen einzuleiten auf obiger Grundlage und im Ben-H- men mit dem Stadtbauamt (Kommission) Anträge an den Ee­meinderat zn stellen.

Na-l-dem GR. Maier den Er­

gäbe bemerkt hatte, daß die von der Generaldirektion der Eisenbahnen festgesetzten Wohnungssätze nur auf hngicnisck und sonst einwandfreie Wohnungen anzuwcndcn seien, und daß dort eine 3 Zimmerwohnung auf 450 -4t komme, und daß die fetzige Normierung die Beamten und Arbeiter, die etwa 45'«0 -«! mehr bezahlen müßten, schwer treffen würde, da die staatft-ie» Angestellten überdies noch in einer sebr geringe» Ortsklalft seien, »nd der Vorsitzende erwidert hatte, daß die Wohnung?, und sonstigen Verhältnisse ja berücksichtigt werden würden, und übrigens auch die Mietcrvertreter dieser Erhöhung zugestimmt hätte», wurden die Anträge ohne sonstigen Widerspruch ange­nommen.

Zum Vorsitzwechsel im Ortsschulrat.

Das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens erläßt eine Bekanntmachung imStaatsanzeiger", in der es heißt: Aus 15. Januar ist der Vorsitz im Ortsschulrat an die Lehrerschaft der Volksschule übcrgegangen. Dem Ministerium ist es ein Be­dürfnis, aus diesem Anlaß den Ortsvorstehern und Geistliche», die bisher den Vorsitz geführt und dabei der Schule wertvoll« Dienste geleistet baben, seinen besonderen Dank auszusprcchei:

Las Weltbild der NelativitLtstheorre.

» Im Gcorgenäum hielt gestern abend Professor Kaiser vom hiesigen Realxrogymnasnim vor einem überaus zahlreiche» Besuche rkreis aus allen Schichten der Bevölkerung einen hoch­interessanten Vortrag überdas Weltbild der Relativitäts­theorie". Der Redner gab im großen ganzen einen Ueberblilt über den Entwicklungsgang, den die Auffassung bezüglich des Weltbildes und der sür das Naturgeschehen geltenden physi­kalischen und im Zusammenhang damit mathematischen Gesetze gemacht hat, und zwar von der Anschauungswelt der alte» Kriechen an dis zu den Ergebnissen der neuesten Forschungen, wie sie sich in der sog. Relavititätetheorte von Professor Ein­stein darstellen. Die über 2 Stunden dauernden Ausführun­gen, die zum Schluß noch durch anschauliche Lichtbilder nähei: erläutert wurden, boten iu ihren gewaltigen Ausmaßen in be- j zug auf Stoff und Gedanken auch für den Laien eine Fülle vo» Eindrücken und Anregungen, die ihm im Hinblick darauf, daß in der nächsten Zeit die Einsteinsche Lehre stark in den Vorder-! grund der wissenschaftlichen und öffentlichen Erörterungen j treten wird, von besonderem Wert sein dürften. Wiederholte« großer Beifall, der auch durch entsprechende warme Dankes- worto des Vorsitzenden der Ceorgenäumsverwaltung, Rektor Dr. Knödel, unterstrichen wurde, brachte die bewundernd Anerkennung der Zuhörer für die Darbietungen zum Ausdruft, und zugleich wohl auch einen kleinen Dank für den gewaltige« Aufwand an Zeit und Arbeit, der diesem inhaltlich wie forme!« vollendeten Vortrag vorausgegangen sein mußte. Wir wer­den noch einen Bericht über den Inhalt des Vortrags scW bringen.

Antrag auf Aufhebung der Flachsbewirtschastung

Bürgerpartei und Bauernbund beantragen: Der Landtos wolle beschließen, das Statsministerium zu ersuchen, dahin ww ken zu wollen, daß nach der bereits erfolgten Aushebung de> Hanfbewirtschaftung sofort auch die Flachsbewirtschastung a»!'j gehoben wird, damit es den Flachsbesitzern ermöglicht wir««! noch vorrätigen Flachs in der früher üblichen W -w spinös und weben zu laßen. !

Die N«

Zu dem Artikel in ! geschrieben:

Die .Reichsverb band der deutschen frei- anstalten zunächst eingeri Reichsregierung und an Stelle der weggefallencr Regelung des Schulwes, satzprüsung treten zu las den behördlichen Erlaße, 6 klassigen höheren Schu Ai-.sirahmcfo.1en erfolgen von Schill--« deutscher gemacht, der. von ihnen « zu liefern. DaS Bedür unverminderter Stärke, i berechtigten, vorho

Reich? ocrbani-sprüsung i sLß'ich war der Besitz d z-hnten nicht nur von r van einer solchen für d wurde weit über die Gi wird auch außerhalb de in öllentt-.cher Beamtunk

Bei der Begrimvui Privatschnlorganisatione Ihrem bisherigen Inhal lichen Teil den Prüft in, gen Nutzen für ihr spät fang mit Rücksicht auf einstweilen auf der Grv Prüfung stattfinden, sie Anf.-rdcrungen des Wu chen und den Prüflinge« lande so notwendigen p statten. Die Privatschule der Arbeit, für welche n e n Vcfäbigungsnachw Schulausgaben be'.zutrag heit gewährenden Gesetz« Aufba- S des öffentliche Bedürsmssen des Lebens

Den Privatschul Or betene Einsichtnahme de in die Veranstaltung br voll und willkommen ge sung den Charakter eine wallen mit dieser ledig! dringend empfundenen Ueberzeugung der weite blicken die Privalschustk Veranstaltung. Ebcnsoi tL rischen Kommissio 7. Klasse einer höheren anstalter der Neichsverb tigung. Die Bekannt! das von seiten der gen« noch irgendwie von ihne

Dem Grundsatz, daß gestellten-Stellen wesent Anwärter ausschlaggcb« können doch so zahlreich lichen Kreisen, in die ihrer Allgemeinausbildu Internat verbundenen ! Wir bezweifeln aber, d« der wirtschaftlichen Bei: lenanwärtern auf den dungsstufe (durch Klaß

ZsaLe

Kaiser Karl ä

14) Historische Er

Der Nacht, wo sie selbst war ihr aber ganz ansgesehn habe, auch Well einzutrelen, aber Gesühl, daß sie ihr zu sich; sie schämte sich ihr alle Dankbarkeit gegen deihen des kühn und hegte, konnte diese S« Hoheit ihres ägyptisch den Sternen zutraulich mer ihres Landes jetzt und alles sich zur Ar Verbrechen ihres Volk! ihrer Flucht nach Ägy mit ihrem jeligmacheni erhob aber dieses seine ein Regenbogen, der l »Ist unsre Schuld noä um den Mond erblickte daß ihr Herz aufjauchz Sehnsucht hat mein , »nach jenen Hügeln ge M erwarten, unv ich je Das haben sie mit mi