Etadtgemrind« Cal».

Der Gemeinderat hat am 18. August 1828 auf Grund de» Eemeindebesteuerungsgefetzes vom 8. Aug. IMS folgende

Gebührenordnung zur Friedhofordnurrg

-«schlossen, di« hiemit bekannt gegeben wird:

§ 1 .

Auf Grund der neu aufgestellten Friedhofordnung werden folgende Gebühren festgesetzt:

11 Genehmigung der Bestattung eines auswärts Gestorbenen: ») bei Erdbestattunaen 38 -tt. d) bei Beisetzung von Aick-enresten in einem nenen Grab 38 Mark, in einem fckwn benützten Grob IS »kl;

2. ) Zuschlag zu den Gebühren de» Totengräbers für Tiekerlegung: für ie 38 cm Erdaushub mehr bei Er­wachsenen 8 bei Kindern 3 ^t:

3. ) Genehmigung der Bestattung nrcherbakb der Reihenfolge: »1 bei Erdbestattungen und bei Bei­setzung von Aschenresten in einem neuen Reihengrad 38 »st. d) bei Beisetzung von Aschenresten in einem bereits benutzten Grab 8

1.) Verlängerung der Ruhezeit: ») für Erwach­sene 58 <t. d> für Kinder 38 ^it:

8.) Erwerb »der Verlängerung des Recht» der Be­nützung eines Familien- oder besonderen Urnengrabs ISO

s.i Grabeinfassnaoen aus Stein oder sonstige Ein- frtedigunoen, soweit sie nicht aus Vflanzen bestehen 28 ^t. Bttanzeneinfriedigungen 8

7. ) Für Genehmianng der Aufstellung eines Grab- dentmals: a) für Holzkreuze oder Urnen 8 «ü. d) für sonstige Grabdenkmäler, einschließlich des Sockels für Aufstellung von Urnen, bei einem Beschafsungswert bis zu roo .F z für jede annesanaeue weitere 180 ^ Mehrkosten 18 c) für Grabansmauerungen ohne Rücksicht auf die Höhe der Kosten 88 ^t;

8. ) Fi>r Genehmigung eines Frieds,ofschllikiel» 8 ,tl;

8.) Für Brunnenbenützung ist von sedem neube­legten Familienorob eine einmalige Gebühr von 8 und von jedem Grab, auf dem ein gebührenvfli'biiaer Denkmal errichtet worden ist, eine einmalige Gebühr von 2 zu entrichten.

8 2.

Sämtliche Gebühren fallen in die Stadtkasfe, so­weit in 8 1 nichts anderes gesagt ist.

8 s.

Soweit in 8 1 für Kinder eine besondere Gebühr angesrtzt ist, find darunter Kinder unter 11 Jahren zu verstehen.

Den 11. Januar 1921.

Stadtschultheihenamt: Göhner.

Etadigemeiude Calw.

Bekanntmachung.

Am Montag, den 24. Januar 1921, findet auf dem Rathaus durch den Bezirksgeometer

Forlsührrmgstagfahrt

statt.

Die Grund» und Gebäudeeigenliimer werden aufgefor­dert, dem Führer des Aenderungsprotokolls lRatsscbreiber Sch laich) die noch nicht übergebenen Handrisft und Meß- urkunden bis dahin zu übergeben.

Denselben wird am genannten Tage Gelegenheit ge­geben. etwaige Wünsche und Bedenken bezüglich der Ver­messungen und Katastrierung ihres Grund- und Gebäude- eigentuins dem Forlsiihrungsbeamten oorzutragen.

Calw, den !8. Januar 1921.

Stadtschultheihenamt: GShner.

Calw, dm 18. Januar 1921.

Todes-Anzeige.

Tiefbetrübt geben wir Verwandten. Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine liebe Gattin, unsere liebe Mutter und Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

^ Luise Hoferer, g.b. Dm«»

heute morgen um >7 Uhr im Alter von SS Jahren unerwartet rasch stmst in dem Herr» entschlafen Ist.

2« Namen der trauernden Hinterbliebene«: der Gatte: Michael Hojerec. Beerdigung Freitag Nachmittag S Uhr.

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Donnerstag, 28. Januar, abends 8 Uhr Zusammen­kunft im »BilrgerstUble.-

mit Tisch und Platten, zu verkaufe». Wo? sagt die Geschäftsstelle ds. BI.

>Vir nehmen Zeichnungen auf Oie ru 102°/« rückzahlbaren, hypothekarisch sichergestellten

krlek. iWii IdligMiei

d!s 22. 1. 1921

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Sohn des ocrst. Marlin Aichele, Maurer in Neuwciler.

Magdalena Kugele»

Tochter des Friedrich Kugele. Holzhauer i« Agenbach. Kirchgang um 12 Uhr in Neuweiler.

Hochzeits-Feier

NeuweilerAgenbach.

Hochzeits-Einladung.

Wir beehren uns, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 22. Januar 1921, im Gasthaus zun,Lamm- in Agenbach ftallsindcndea

Am Donnerstag. den 28. Januar, Nachmittags 2 Uhr, verkauft ich im Ausslrcich in der Güterhalle:

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Liebhaber sind eingeladen.

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Zu beachten!

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Georg Kuonattz

Nr. 15.

SrIch « in » ngS > vrIl «: Sma Si-klameii 2 . Mk. «ui Lai

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Snlschcr t AdstiiWil»gr»«ri>

Berlin, 19. Jan. Die d der Interalliierten Kommt ten über die Abstimmung lonserenz und den Regierur gehend begründeten Einst darauf hingewiesen, daß d lassenen Vorschriften dem t erst am 4. Januar 1921 üb« ten seien erlasse« worden, dem deutschen Beoollmächt Oberschlefirn vorhandenen neigenden Abstimmungsbe ! worden wäre. Auch der v ^ nehmigte paritätische Veir> ! stcllung der Abstimmnngs ! während nach zuverlässigen gegeben worden sei, ihre Die Note hebt dann Herr» einmal unmittelbare Berle haltenen Bestimmungen, d! ge« den deutschen Teil d, stellen und endlich solche, t Anlagen wird eine Zusamn zu den einzelnen Artikeln einer Denkschrift überreicht Abstimmungsvorschriften z werden Verletzung des 8 scher Interessen erblickt di« lleinen Gutsbezirke nicht al werden und daß den Eemei im Kreise Ratibor die Ab Eine weitere Verletzung de ohne Zustimmung der betei festgesetzt werden sollten, d vertrag zu fordernde Ein! den würde. Den Grundsatz Friedensvertrags widerspri jenigen Personen, die aus stimmung berufen sind, m wenn sie mindestens seit de gebiet ununterbrochen wol offensichtlich Polen und be Deutschen. 2. die Vorschrift« schlesien geborenen aber au ten und der in Oberschlesi borenen Stimmberechtigten sein, wenn man es daran stimmberechtigten von der stir die verschiedenen Vorl wung vorgesehenen Fristen, Vorschrift, daß alle Beamt bildenden Abstimmungsbeh ausschließlich gegen die de Strafbestimmungen. Die rang kann die Vorschrift« Grundlage für die Abstimn Friedensvertrags anerkenne bah sie einer Revision unte

Golhein ll

Berlin, 20. Jan. Der kl Reichijschatzminister a. D. Gl über die Eindrücke, die er schreibt, daß für dm Fall l sichten des oberschlesischen Kol baß über die dortige Eiftni würde. Rußland, das einzig! mdustric, sei jetzt von Polen zien herrschende Arbeitsmanx b°r Industrie eines an Polen Werden und dadurch würde Polen hervorgcrufen. das b, Wanderarbeiter, sogenannte Z Kln bezeichnet es als einen °n dem Reichtum Oberschlester *ur mit in den Abgrund zieh-