Amrnrye ^Bekanntmachungen.

Maul- und Klauenseuche.

Erloschen ist die Seuche in Monakam. Die Sperrmaßregeln werde» aufgehoben.

Lalw, 8. Januar 1821.

__ Oberamt: Bügel, Amtmann.

Verordnung des Arbcitsminisieriums, betrcjfcr.d die Veschüs- tigung weiblicher Personen in East- und Schankwirtschasten.

Vom 4. Januar 1921.

Auf Grund des Reichsgesetzcs über weibliche Angestellte in East- und Schankwirtschasten vom 15. Januar 1920 (RGBl. S. 69) wird für das Gebiet des württ. Staates angeordnet:

8 1.

Als weibliche Bedienung im Sinne dieser Verordnung gel­ten alle weiblichen Personen, die in Gast- und Schankwirtschaf­ten zur Bedienung der Gäste oder zu deren Unterhaltung durch Gespärche, Musizieren oder dergl. angestellt oder in dieser Weise in der Wirtschaft tätig sind, derart, daß ein unmittel­barer Verkehr mit den Gästen stattfindet, auch wenn sie da­neben noch andere Arbeiten verrichte».

Als Wirt im Sinne dieser Verordnung gilt auch, wer für den Wirt als Stellvertreter, Geschäftsführer oder Beauftragter die Aussicht über den Geschäftsbetrieb führt.

8 2.

Wer in der von ihm betriebenen Gast- und Schankwirtschaft weibliche Bedienung im Sinne des 8 1 verwenden will, hat dies vorher der Ortspolizeibehörde anzumelden.

8 3 .

Die Beschäftigung weiblicher Personen in einer East- oder Schankwirtschaft im Sinne des ß 1 kann untersagt werden, wenn dadurch die Interessen der Gesundheit, der Aufrechterhal­tung der guten Sitten, der Ordnung oder des Anstandes ge­fährdet werden. Insbesondere kann sie untersagt werden, wenn in den in Frage stehenden Räumen innerhalb der letzten drei Jahre ein übelberüchtigter Schankbetrieb stattgefunden hat.

Sie ist zu untersagen:

1. wenn die Person des Betriebsinhabers oder seines Stell­vertreters keine hinreichende Gewähr für einen genügenden Schutz der sittlichen und gesundheitlichen Interessen der im Betrieb beschäftigten weiblichen Personen bietet,

2. wenn die Räumlichkeiten der East- und Schankwirtschaft für eine sittlich oder gesundheitlich ungefährdete Beschäfti­gung und zutreffendenfalls Unterbringung weiblicher Per­sonen nicht geeignet sind,

3. wenn Umstände vorliegen, welche die Annahme rechtfer­tigen, daß die Beschäftigung weiblicher Personen haupt­sächlich erfolgen soll, um Gäste anzulocken und zu über­mäßigem Verbrauch, insbesondere geistiger Getränke, an- zurcizen.

8 1.

Zuständig zu einem Verbote gemäß 8 3 ist

a) in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern die Orts­polizeibehörde.

b) im übrigen das Oberamt.

8 3 .

Die Beschäftigung weiblicher Personen unter zwanzig Jah­ren ist nur mit Erlaubnis der Polizeibehörde siehe 8 4 gestattet. Die Erlaubnis soll in der Regel nur für Personen über 18 Jahren und nur dann erteilt werden, wenn der Betrieb eine Gewähr für sachgemäße Ausbildung und geordnete Be­schäftigung bietet. Auf Verlangen der Anzustellenden mutz der Vertrag über das Dienstverhältnis schriftlich abgeschlossen wer­den. Vor Erteilung der Erlaubnis ist das zuständige Jugend­amt zu hören.

Die Erlaubnis ist zu entziehen, wenn der Betriebsinhaber oder sein Stellvertreter sich grober Pflichtverletzungen in Be­ziehung auf das Dienstverhältnis schuldig gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ihn in sittlicher Beziehung als ungeeignet zur Beschäftigung weiblicher Personen erkenne» lassen.

8 6 .

Der Vetriebsinhaber hat der Ortspolizeibehörde jeden Ein­oder Austritt weiblicher Personen, die gemäß 8 1 beschäftigt werden, binnen 24 Stunden anzuzeigen. Er hat ein fortlau­fendes Verzeichnis der bei ihm beschäftigten weiblichen Per­sonen zu führen, in seinem Betriebe aufzubewahren und den Nufsichtsbeamten auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Das Verzeichnis hat Vor- und Zunamen, Jahr und Tag der Geburt und den letzten Aufenthaltsort der Beschäftigten sowie ihre vor­hergehende Beschäftiguugsstelle, endlich den Ein- und Aus­trittstag im einzelnen Fall z>- -"-thalten.

8 7.

Die Beschäftigung weiblu,^ Personen ist nur gegen festen und angemeäenen Varlohn zulässig. Tariflöhne gelten als an­gemessen. Auf den Lohn dürfen nur die Kosten der Wohnung und Verpflegung nach ortsüblichen Sätzen ungerechnet werden; außer den gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen für Versiche­rungen, Steuern usw. dürfen weitere Abzüge, wie für Bruch­geld, Putzgeld, Zeitungen. Aushilfspersonal und dergl. nicht gemacht werden. Unzulässig ist jede Beteiligung am Gewinn oder Umsatz. Abweichungen von dieser Vorschrift sind nur aus Grund eines Tarifvertrags zulässig.

Ueber die Abrechnung zwischen den weiblichen Angestellten und dem Betriebsinhaber ist Nachweis zu führen. Die Polizei­behörden (s. 8 4 dieser Verordnung) sind ermächtigt. Ausnah­men von dieser Vorschrift zuzulassen.

8 8 -

In Gast- und Schankwirtschasten mit weiblicher Bedienung müssen die Räume, in denen Speise- und Schankwirtschasts- betrieb slattfindet, übersichtlich und von der Straße unmittel­bar oder leicht zugänglich sein. Einrichtungen, durch die Räume oder Plätze versteckt oder irgendwie dem freien Ein- und Ausblick entzogen werden, sind verboten. Wenn die East- oder Schankwirtschaft in mehreren Räumen betrieben wird, muß jeder dieser Räume für das Aufsichtspersonal ohne weiteres zugänglich sein.

Die Polizeibehörden sind befugt, Ausnahmen zuzulassen. Sie können ergänzende Vorschriften erlaßen.

8 S.

Auf das Vorhandensein weiblicher Bedienung darf durch

öffentliche Ankündigungen oder durch Zeichen an den Wich Häusern nicht hingewiesen werden.

8 10 .

Die Wirte sind dafür verantwortlich, daß die in ihm Betrieb beschäftigten weiblichen Personen kein anstößiges a« fälliges oder unziemliches Verhalten den Gästen gegenüber» den Tag legen.

Der weiblichen Bedienung Ist insbesondere verboten: i

a) anstößige Kleidung zu tragen, ' !

b) durch auffälliges oder unziemliches Verweilen an dn Fenstern oder Eingangstüren der Easträume oder du Gasthauses oder in anderer Weise Gäste anzulocken, !

c) von den Gästen für sich oder für andere Speisen odä

Getränke zu erbitten oder anzunehmen oder die Gäste Trinken anzuballen. s

Für einzelne Betriebe können die Polizeibehörden lsiehf 8 4) weitergehende Vorschriften erlaßen, insbesondere könn3 sie Bestimmungen darüber treffen, daß nicht mehr weibW Hilfskräfte eingestellt werden und in der Wirtschaft anwesend sind, als nach Größe und Art des Betriebs für eine einwam freie Wirtschaftsführung erforderlich sind. Für einzelne V4 triebe kann die zulässige Höchstzahl der weiblichen Hilfskraft« bestimmt werden. l

8 11 - -

Einer weiblichen Person, gegen die Tatsachen vorliege«! welche die Annahme rechtfertigen, daß sie bei Ausübung ihrch Berufes die Vorschriften der Gesundheit, der guten Sitte uni! des Anstandes verletzt, ist durch die Ortspolizeibehörde die Ä schäftigung in einer Gast- oder Schankwirtschaft zu untersage«!

Wer bei Inkrafttreten dieser Verordnung weibliche P«! sonen gemäß 8 1 beschäftigt und die Weiterbeschäftiqung bea« sichtigt, hat die Anmeldungen nach 88 2 und 6 binnen zmf Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorzunH men. Die zur Beschäftigung weiblicher Personen unter zwanzig Jahren nach 8 0 erforderliche besondere Erlaubnis ist für di beim Inkrafttreten der Verordnung beschäftigten weibliibei Angestellten ebenfalls binnen zwei Wochen nach dem Inkraft­treten nachzusuchen. i

8 13. !

Die 88 13. 58 und 12 gelten nicht für die BeschäftiquiH der Ehefrau oder der Töchter des Witrs in seinem Betrieb. >

8 14.

Verbotswidrige Beschäftigung von weiblichen Personen M andere Zuwiderhandlungen gegen dese Anordnung oder die aif: Grund dieser Anordnung ergangenen Vorschriften der Polizei-f behörden werden gemäß dem Gesetz über weibliche Angestellte« in Gast- und Schankwirtschasten vom 15. Januar 1920 (RGBl! Seite 69) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstram bis zu 10 000 ^ oder mit einer dieser Strafen oder mit hast! bestraft. 8 131 der Gewerbeordnung findet entsprechende An­wendung.

8 13- j

Diese Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Verkündung tu Kraft. i

Schall. -

solches unter 700 und 70 Prozent aller Beamten ein solches unter 900 -1t. Es trifft wörtlich zu, wenn ich sage:Wie während der ganzen Kriegszeit tun auch heute die Eisenbahner ihre Pflicht und hungern wie keine Berussgruppe in ganz Deutschland". Der Minister hat jüngst in seiner Rede den Notstand anerkannt. In Berlin finden Sitzungen und Verhandlungen statt. Es wird geredet und praktisch geschieht nichts. Zum letztenmal sei noch einmal gewarnt. Das Blaß ist voll. Kommt es zur Katastrophe, so trägt niemand die Schuld als Regierung, Reichs­tag und Verwaltung.

Zur auswärtigen Lage.

Fortsetzung der Brüsseler Finauzkonferenz Ende Januar.

Brüssel, 11. Jan. Wie hier verlautet, wird die Konferenz der Sachverständigen Ende Januar ihre Arveüen wieder aufnehmen.

London, 11. Jan. Der Berliner Korrespondent derDaily News" meldet seinem Blatte die wichtigste« von den 41 Punk­ten, die in dem der deutschen Vegierung in Brüssel vorgelegten Fragebogen enthalten sind. Diese beziehen sich u. a. auf die Paplergeldpolitik der deutschen Regierung, die Besteuerung her­vorragender Privatvermogen, die Ein- und Ausfuhr, Steuern, Staatseinnahmen und -Ausgaben, di« Verwendung der aus Grund des Kohlenabkommens bezahlten Gelder, die Zahl der Staatsangestellten, die Kosten des Besatzungshesres, die deut­schen Gelder im Ausland, die Arbeitslosensrage und ihre Ur­sachen, die sinanzielle Lage der Esenbahnen und die Kohlen­vorräte in Deutschland.

Die alten Redensarten der französischen Politik.

Paris, 11. Ion. Ministerpräsident Leygues hatte gestern mit dem Direktor der ,.Ere Nouvelle" eine Unterredung, in der er er­klärte, bevor Deutschland zum Völkerbund zugelasscn werde, muffe es beweisen, daß es den guten Willen habe, loyal die Verpflichtun­gen zu erfüllen, die es gegen Frankreich übernommen habe. Zur Stunde könne das französische Budget nicht balanciert werden, weil Frankreich Deutschland 16 Milliarden vorgeschossen habe. Das fran­zösische Volk werde nicht lange eine derartige Last ertragen. Set cs zulässig, daß Deutschland sich beklage und daß c8 von Frankreichs Freunden beklagt werde, in deren Ländern nichts zerstört, und deren Zukunft nicht mit einer starken Hypothek belastet sei. Er sei kein Mann des Hassvs und gestehe auch, daß Frankreich und Deutsch­land Zusammenarbeiten müßten. Europa würde 40 Grad Fieber haben, wenn Frankreich und Deutschland nicht zu normalen Be­ziehungen zurüakehrten. Aber damit dieses Zusammenarbeiten mög­lich werde, müsse Deutschland seine Verpflichtungen erfüllen. Tie es nicht erfüllen kann, weil sie so gestellt sind, daß eine Erfüllung gleichbedeutend mit völkischem Selbstmord sind. Europa wird aller­dings in ungeheuren Fieberznstand geraten, wenn Deutschland und Frankreich nicht endlich zu normialen Beziehungen gelangen, aber Schuld daran trägt nur Frankreich und seine Alliierten, die dessen Raub. Ausbeuiungs- und Unterdrückungspolitik unterstützen.

SesLreichs furchtbare Lage.

Berlin, 12. ^uu. Der Führer oer Änscytugoewegung in der Christlich-sozialen Partei, der frühere österreichische Staats­sekretär Dr. Viktor Kataja, befindet sich augenblicklich in Ber­

lin. Er erklärte einem Mitarbeiter derVossischen Zeitung", daß er aus eigener Initiative einiger deutschen Staatsmännern und Politikern persönliche Mitteilungen über die trostlose Lage des heutigen Oesterreich, insbesondere der Stadt Wien, machen werde. Er bezeichnet«: es als wichtigste Aufgabe jedes österreichischen Politikers, einen Helfer für das völlig zu Grunde gerichtete Oesterreich zu finden und jagte: Die Urheber des Friedens von St. Eermain können nicht verlangen, doß ein Volk von sechs Millionen Selbstmord begeht, ohne den letzte» Versuch seiner Rettung unternommen zu haben.

Neue Vauernansftönde in Südrutzland.

Parts, il. Jan. Aus Hetsingfors meldet, die Ruß Union neue Erfolge der aufständischen Bauern westlich und nordwestlich von Kiew. Nach der Vernichtung der Roten Garnison von Makarow seien die Aufständischen nach Norden abgezogen und hätten die Bahn­linie KoristonBorodianks abgeschnitten und seien auf Castomdey, 40 Kilometer nordwestlich von Kiew, marschiert. Zahlreiche Bauern hätten sich auf diesem Wege mit den Aufständischen vereinigt, die im Besitze von Artillerie und Maschinengewehren seien, die von den deutschen Truppen seinerzeit zurückgelaßen und seit 1918 von den Bauern versteckt worden seien. Die Zahl der Aufständischen wird auf 26 000 geschätzt.

Amerika beteiligt sich nicht mehr an den Botschastersitzungen dev Entente.

Paris, 1t. Jan. Wie derMatin" meldet, hat der ameri­kanische Botschafter, Vallace, dem Ministerpräsidenten Leygues mitgeteilt, daß er nicht mehr an den Sitzungen des Botschafter­rates teilnehmen werde. Er hat auch erklärt, daß dre amerika­nische Regierung bei der Sitzung des Obersten Rates am 19. Januar sich nicht vertreten laßen werde. Nach einer Radio­meldung aus Washington werden die Vereinigten Staaten sich jedoch weiter im Reparationsausschuß und in der Rheinlands- kommission vertreten laßen.

Paris, 11. Jan. Ueber die Gründe, die die Regierung der Vereinigten Staaten veranlaßt haben, sich fernerhin nicht mehr an den Sitzungen des Votschasterrvts zu beteiligen, wird der Agentur Havas heute vormittag aus Washington gemeldet: Obschon die Beamten des Staatsdepartements sich weigerten, diese Frage zu erörtern, gaben sie zu, daß die amerikanische Negierung auf der in der nächsten Woche stattsindenden Konfe­renz der Ministerpräsidenten nicht vertreten fern würde. Sie erkenne ferner an, daß der Votschafterrat es den Vereinigten Staaten gestattet habe, nach dem Kriege Berührung mit der europäischen Lage zu haben. Sie müßte aber zugeben, daß die weitere Vertretung Amerikas im Votschafterrat als eine Ano­malie anzusehen sei im Hinblick darauf, daß der amerikanische Senat den Friedensoertrag nicht ratifizert habe. In der Mel­dung ist nicht gesagt, wie die Radio-Agentur heute verbreitet, daß America sich an den ferneren Verhandlungen der Wieder- gntmachungskommission und der Rheinschiffahrtskommission be­teiligen werde. Die betreffende Meldung der Radio-Agentur fand demnach bisher keine Bestätigung.

Paris, 11. Jan. DemNcwyork Herold" wird aus Washington gemeldet: Der Schritt der Vereinigten Staaten in Sachen ihres Fernblcibcneiis von den Beratungen des Bot- jchafterrats wird durch eine direkte Note an den Votschafterrat

in Paris erfolgen. Ebenso wird das Staatsdepartement den diplomatischen Vertretern der anderen im Botschafterrat beleih ligten Mächte in Washington die Mitteilung machen. Dst amtlichen Kreise seien der Ansicht, daß kein anderes Vorgeheij möglich sei, wenn man dem durch die Wahl zum Ausdruck ge- brachte« Wille« des amerikarrische« Volke» entsprechen wolle, da das Volk in so entscheidender Weise den Völkerbund abgec lehnt habe Das Vorgehen Amerikas laße die Frage der am«-- litauischen Streitkräfte in Deutschland ungeregelt. -

Vermischtes«

Abweisung i

eines französischen Entschädigungsanspruchs. !

Mainz, 11. Jan. DieMainzer Volkszeitung" meldet: Die Ä<>! gierung hat das Angebot der französischen Regierung, den Elte» des gelegentlich einer Tanzbelustigung in Ingelheim getöteten Md>! chens 25 000 Franken zu zahlen, als ungenügenden Zahlungserjq erachtet und abgewtesen.

Anwachsen der Erwerbslosenzahlen.

Wie aus dem Reichsarbeitsministerium mitgeteilt wird. ßi die Zahl der Erwerbslosen in der Zeit vom 1. bis 15. Dezea»! ber 1920 erneut und zwar nicht unerheblich gestiegen. Di« Zahl der Hauptunterstiitzungsempsänger betrug am 15. Dez im Reiche 365 807 gegen 350 368 am 1. Dez., die Zahl der mil- unterstützten Familienangehörigen 380 384 gegen 852252. N auch bei diesen Ziffern der Einfluß der Jahreszeit nicht N verkennen, so werden doch in erster Linie der verschärfte Koh­lenmangel und die noch immer bestehenden Absatzschwierig­keiten für die Zunahme der Erwerbslosigkeit verantwortliä zu machen sein.

Liebesdrama.

Hannover, 11. Jan. Der 18 Jahre alte Primaner Nölke, ein Liebesverhältnis mit einer Brasilianerin unterhielt, die mit Mi! Kindern auf Zroangsabvermietung bei seinen Eltern wohnte, erst schoß die beiden 6 und 7 Jahre alten Kinder der Frau und dan»f sich selbst. Die Brasilianerin machte einen Vergiftungsverfach.: wurde aber noch lebend dem Krankenhaus zugeführt.

Schlemmerleben in Wien. !

Die Wiener Blätter wenden sich gegen die Ausschreitung" in der Silvesternacht in Wien in einer Reihe von Vergnügung^ und Tanzlokalen und stellen fest, daß für eine Flasche mindeN Sorte AZein 400 Kronen, für eine Flasche Sekt 18002W Kronen und für Fleischspeisen 200400 Kronen, für ein Stm Gebäck 50 Kronen verlangt und bezahlt wurden. Es gab riesig Zechen. In einem Tanzlokal machte eine aus sechs Person" (Ausländern) bestehende Gesellschaft eine Zeche von 29 ON Kronen, das sind 285 Dollars. __

Aus Stadt und Land. I

Die Schule beim Jahreswechsel. !

Noch kurz vor Jahresschluß brachten die Ausführung^ stimmungen zum Notschulgesetz die Errungenschaften des v" gangenen Jahres für Württemberg unter Dach. Es sind < Neuerungen nicht wenige, und wenn die pekuniäre " stungsjähigkeit der Gemeinden nicht unter den Nullpunkt ^ junken ist, werden sie im Laus der Zeit wohl auch durchgeh

werden. Einige der gehoben werden.

Am t- Mai begin und damit der Abbau schulen. Gleichzeitig : Schulpflicht in d 1 . Mai 192t in die S schule 8 Jahre lang es irgend erlauben, schon vor der Endfri es bei den Mittels mit dem 1. Mai 192: unserer Stadt Calw, Schulbesuch umzustelle schule viele neuen Fr- Lande, das immer me Denn sie ist reine M, als namentlich auch Rolle denn je spielt, stellt ist. Hiezu tritt

Mit dem 1. Mai s telfreiheit an de für die Neueintretend durchgeführt sein, u rascheres Tempo der T ist es aber unbenomm Lernmittel zu beschaff, bleiben Eigentum der schädigung derselben pflichtig.

Schon am 15. Ja nung des Ortss Vorsitzenden hat der lehrer oder einziger t schäfte zu führen. Dc Anspruch der Schule Rechnung getragen w

Neu ist auch die < schulstu dium. Bi bestimmten geistigen macht. Ob er künftig abhä igig sein wird? narzrit die Ausbildi srüter ein Vermögen! des Besoldungsgesetze- und Anwärterdienstzei llche Besoldungsdienst Jahre; bet den mitt beginnt der Anfangs Jahr. Die Voranwi der ungeheuerlichen : mindesten auf ein A

Das neue Jahr ! Volk, was die Schul, neue Organisationen. Was uns not tut Formen, sondern schafft. Was helfen angesichts der sittlich, unserer Jugend; ang, absoluten Mangels c jinnung, ohne die je fordert einen neuen statt materieller Gest, Idealismus. Wie ge diesem Gebiet des Si: lich sindl Wer soll wollen das Unselige i ethischen Fächern. D

Mb.

Kaiser Karl i

7) Historische E

Es tat ihr leid, d eine Nase habe, die ein daß keine Augen sei Haare den zarten Si Liebe minderte das n buche, um sich wieder und beweglichen Rüi Bildung zu entfalten den Alraun waschen, Hirse auf den rauhe Haaren, so würden entwickeln, nur müsse sollte, ein Wachold- werden sollte, eine l Sämereien alle herbe bestohlene Hirse gebi häufig zum Räuchern nie leiden können, jet Handvoll übrig geblie Noch voll roter Früch wurde herbeigeschafft, eingedrückt, sie merkt, Liebe schief küßte; ! «rne ein. es schien i