Mv auch sie hätten ihren Parteien die Zustimmung zu ihren An- «egungen ganz frei gelassen.
Ein fortschrittlicher Abgeordneter verlangte, daß bei Fortsetzung der Besprechungen im kleineren Kreise entweder die Berichterstattung freigegcben oder aber die Geheimhaltung durch- gefiihrt werde.
Ein sozialdemokratischer Abgeordneter pflichtete dem bei.
Der Berichterstatter regte zur Sache an, da er aus Grund der Besprechungen formulierte Vorschläge noch nicht machen kö»Ws, die Weitcrbcratung des § 1 vorläufig auszusetze« «nd znm § 2 libcrziigchen.
Ein Zentrumsabgcordneter schlug vor, die Kommission möge genehmigen, daß einzelne Mitglieder auch ohne Beratung in der Subkommission etwaige Vorschläge dem Reichsschatzamt unterbreiten könnten, damit das Amt die finanziellen Erträgnisse berechnen könne.
Nachdem Rcichsschatzsekretär Kühn seine Bereitwilligkeit hierzu zugcsagt hatte, wurde das Einverständnis der Kommission festgcstcllt.
Nach kurzen Bemerkungen nahm die Kommission den 8 2 unverändert an, der bestimmt, was als Vermögen !m Sinne des H 1 gilt; ebenso 8 8, der den unter 8 2 fallenden Grundstiicken diejenigen Berechtigungen gleichstellt, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts gelten; ferner 8 4, der bestimmt, daß alle einem Unternehmen gewidmeten Gegenstände zu den, unter 8 2 fallenden Betriebsvermögen gehören.
Zu 8 5, der insbesondere aufzählt, was als unter 8 2 fallendes Kapitalvermögen in Betracht kommt, fragte ein Mitglied der wirtschaftlichen Bereinigung, ob unter den dort aufgezählten selbständigen Rechten und Gerechtigkeiten auch Mutungen zu verstehen seien.
Aus die bejahende Antwort vom Regierungstisch erwiderte ein »ationalliücraler Redner, daß es auch Mutungen gebe, die wertlos seien.
Ein fortschrittlicher Redner glaubte nicht, daß der Wert einer Mutung ohne weiteres festzustellen sei; der Tatbestand müsse von Fall zu Fall geprüft werden und laste sich in der Kommission nicht erörtern. Redner begründete dann den Antrag, Punkt 4 des 8 ö wie folgt zu fasten: (Als Kapitalvermögen kommen insbesondere in Betracht:) 4 bares Geld deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine, „soweit sie nicht zur Bestreitung der lausenden Ausgaben dienen".
Ein nattonalliberaler Redner war der Ansicht, daß dieser Text ebenso Verwirrung hervorzurusen geeignet sei. wie der Text der Borlage, der die aus den laufenden Jahrcseinkünften vorhandenen Bestände, sowie Gold und Silber in Barren von der getroffenen Bestimmung ausnimmt.
Ein sozialdemokratischer Redner schlug vor, den Text des 8 d mit dem des § tl) zu verbinden, der bestimmt, was vom Vermögen abzugsfähig ist und was nicht, dann werde Klarheit entstehen.
Ein Zentrumsredner hielt gleichfalls sowohl den Wortlaut des Antrags, wie die Fassung der Vorlage für nicht einwandfrei, erklärte aber, die Vorlage dem Anträge immerhin vorzuzichcn.
Nach kurzer weiterer Debatte wurde entsprechend einer vom Antragsteller abgeänderten Fassung seines Antrages der Punkt' 4 des 8 5 wie folgt angenommen: (Als Kapitalvermögen kommen insbesondere in Betracht:) „4. bares Geld deutscher Währung, fremde Geldjorteu, Banknoten und Kassenscheine, ausgenommen die aus den laufenden Jahres- cinkünften vorhandenen Bestände, soweit sie zur Bestreitung der lausenden Ausgaben dienen, sowie Gold und Silber in Barren " ES wurden sodann die 88 5 und 7 angenommen und die Beschlußfassung über 8 6, der bestimmt, für welche Ansprüche die Einbeziehung der Rechte auf Renten Md das Kapitalvermögen nicht gilt, aus ge petzt.
Zu 8 8, der bestimmt, daß Möbel und Hausrat als Vermögen nicht gilt, wurde ein Antrag der Sozialdemokraten, daß Schmuck- und Kunstwerk zu dem Hausrat nicht gehören sollen, wobei der Redner der Sozialdemokraten der Ansicht Ausdruck gab, eine Ablehnung seines Antrages solle wohl in erster Linie die Schlösser mit ihren Kunstwerken schützen, abgelchut, wobei fast alle Redner erklärten, Deutschland sei an sich nicht reich an Kunstwerken, eine Besteuerung von solchen alten Kunstwerken, werde diese aüs dem Lande treiben oder doch zum Verkauf ber-^ selben anreizen.
. Zu 8 U, der die beitragspflichtigen Personen behandelt; lagen mehrere Anträge vor.
Ein sozialdemokratischer Antrag verlangt die Einbeziehung der Landcssürsten und Angehörigen landcssürstlicher und ehemals souveräner Häuser-in die VeitragSpflicht.
In Begründung seines Antrages wies, der sozialdemokratische Redner aus die auch von der Rheinisch-Westfälischen Zeitung erhobene Forderung der Besteuerung der fürstlichen Vermögen hin. Die welfischeu, kurhessischen und nastauischen Fürstenhäuser seien auch bisher landesrechtlich steuerfrei. Da müsse die Vorlage deutliche Bestimmungen aufnehmen.
Rcichsschatzsekretär Kühn legte in eingehender Erklärung öle Stellung der Verbündeten Regierungen zu dem sozialdemokratischen Antrag dar: An der Auffassung, daß die Land:s- fiirsten von der Entrichtung des W c h r b e i tr a g e s rechtlich srei seien, hielten die Verbündeten Regierungen fest. Sie seien der Meinung, daß es einer Erwähnung dieser Freiheit im Gesetze nicht bedürfe, weil es sich dabei nicht um eine Ausnahme von einer an sich bestehenden Steuerpflicht, sondern um die persönliche Rechtsstellung der Landesfürstcn außerhalb des Bereichs jeder persönlichen Stcuerpflicht handle. Es sei ein allgemeiner Grundsatz des deutschen Bundesstaats- rechts, daß der Landessürst von direkten Landessteuern frei sei, weil er als Träger der Staatsgewalt nicht von dieser selbst ergriffen werden könne. — Es sei aber auch unzweckmäßig, wenn der Reichstag seine etwa abweichende Nechts- aufsassung hinsichtlich der Steuerfreiheit der Landcssürsten gerade bei diesem Gesetz znm Ausdruck bringe. Denn hier hätten sich die Fürsten ja schon bereit erklärt, den Wehrbeitrag.zu entrichten, wie dies ja in der Begründung stehe. Die Ermittlung ihres Vermögens werde im Anschluß an die Bestimmungen des Gesetzes erfolgen und, wenn dann eine Abrundung erfolge, jedenfalls nicht nach unten. Ta also sachlich bei diesem Gesetz völliges Einverständnis bestände, daß die Landessllrsten und alle rechtlich ihnen in dieser Hinsicht etwa gleichstehcudeu Persönlichkeiten, den Wehrbeitrag entrichteten, sollte man doch davon abjehen, diese allgemeine Frage hier zu erörtern.
Staatssekretär Dr. Lisro ergänzte diese Erklärung noch in rechtlicher Hinsicht. Es habe über die Frage der Steucrpslicht der Landessürsten eine eingehende Erörterung staitgesuudcn. Sämtliche Negierungen seien dahin einig, daß die Auffassung des S ch a tz s e k r c t ä r s, wie er sie vorhin dargelegt habe, richtig sei. Die Verbündeten Negierungen nähmen aus Grund des bestehenden Staatsrechts die tatsächliche Steuerfreiheit der Person beS Monarchen an. Deshalb hätten sie auch diese Steuerfreiheit nicht ausdrücklich in der Begründung der Vorlage hervorzuhebeu brauchen. Wohl aber hebe die Begründung hervor, baß trotz der Steuerfreiheit die Laudesfürsten sich freiwillig bereit erklärt hätten, an dem Wchrbeitrag teilzu- iiehmen und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen, welche für alle anderen Staatsangehörigen gelten.
Ein Zrnirumsrednrr erklärte für feine Person, daß er anderer Meinung fei und fragte, wo denn das Landesrecht die erwähnte Steuerfreiheit festlege? Die BundeSkürsieu leien nur steuerfrei, trenn es im Gesetze gesagt sei.
'' «in sorliHnmer erklärte kurz seine Zustimmung zu einem Zentrumsatttrag über die Einbeziehung von Ausländern, die seit mehr denn Jahresfrist ihren Wohnsitz in Deutschland hätten, und sprach sich dann im wesentlichen im Sinne des Vorredners aus. ES heiße die Fürsten ausbürgern, wenn man sie nicht unter den Begriff „Angehöriger des Deutschen Reiches" einbeziehe. Die Darlegungen der Staatssekretäre feien nicht stichhaltig, sie widersprächen der Auffassung des preußischen Landtages, der die Steuerfreiheit der Fürsten nicht ohne weiteres annähme, sondern diese Steuerfreiheit im Ausführungsgesetz zum Wertzuwachssteuergesetz besonders ausgesprochen hätte.
Ein sozialdemokratischer Abgeordneter begrüßte die Erklärung des Schatzsekretärs, baß die Fürsten nach Maßgabe der Bestimmungen diese? Vorlage ihren Anteil zahlen würden, als einen Erfolg.
Ein nationalliberaler Redner trat mit Entschiedenheit den Vorrednern entgegen. Es gebe, besonders im Staatsrechte, auch rin jus non scriptum. Daß die Auffassung der Herren falsch sei, ergebe sich aus der Stellung der Frage, ob denn für die Fürsten auch die Strafbestimmungen der Vorlage in Betracht kämen. Das sei doch unbedingt zu verneinen und damit fei ja die Ausnahmestellung der Fürsten bewiesen.
Darauf wurde die Debatte abgebrochen. Weiter» eratung morgen, Sonnabend vormittag.
Professor Reumann-Hofer. Nach einer Meldung autz Detmold hat der Fürst von Lippe dem volteparie l-chen Reichstazsabgeordneten Neumann- Hofer den P r ofessortitel verliehen. — Tr. Reumann-Hofer ist Besitzer der Meyerschen Hosbuchdruckerei und Herausgeber der Lippeschen Landeszeitung in Tet- niold.
Ein Jonrnalistcnduell. Ter Straßburger Vertreter des Pariser „Matin", Burgeon, ist nach Paris gereist, uw den dort wirkenden deutschen Tagesschriststeller Kars Eugen Schmidt zum Zweikampf Herans- zufordtrn. Bnrgeon fühlt sich durch einen Artikel beleidigt, den Schmidt über die Verhältnisse im Elsaß, geschrieben hat.
Bcr'lin 30. Mai. Zu Ehren der argentinischen S o n d erg e sa n d tsch a s t fand heute abend in den prächtig geschmückten Räumen des Hotels Kaiserhof ein glänzendes Festbankett statt. Staatssekretär Tr. Telbrück und der argentinische Gesandte Moli na brachten die ersten Trinksprnche aus.
Das Kaiserpreisfingen. Aus den Kreisen der rheinisch-westfälischen Gesangvereine verlautet, daß -teotz des Ausscheidens des Kölner Mannergesangvereins die Beteiligung am nächsten Kaiserpreissingen voraussichtlich noch größer sein wird, als sie in diesem Jahre war. So hat der Solinger Sängerbund seine Teilnahme für das kommende Preissingcn bereits zugesagt, und auch aus Siegen wird ein neugegründeter Verein entsandt werden. Weiter wird mitgeteilt, daß die größeren westdeutschen Gesangvereine in nächster Zeit Vorschläge für eine Reform des Kaiserpreis- singcns machen werden. Diese Reform soll vor allem darin bestehen, daß Klassensingen eingerichtet werden und daß bei der Ernennung der Preisrichter diejenigen Gegenden bevorzugt werden, die das Hauptkontingent der Sänger stellen.
Nnterzeichrrmig des Präliminarfriedens.
London, 30. Mai.
Ter Friede von London ist heute einige Minuten nach ein Uhr im St. James-Palast unterzei ch- n e r worden. Sir Edward Grey erschien, begleitet von seinem ersten Sekretär Tyrell, und begab sich in den Konferenzsaal, wo sich auch sämtliche Delegierte der trmgiichnudcn Staaten, begleitet von ihren Beratern und Sekretären, zusammen etwa drei Dutzend Herren, versammelten. Ter Staatssekretär eröffnst? die Sitzung mir einer Ansprache, in der er die vertretenen Staaten zu ihrem Entschluß, den Frieden zu schließen, beglückwünschte. Es antwortete daraus zuerst Tr. Ta-, n ew. Er pries de» Takt und die Geschicklichkeit Greys, dis das erfolgreich--.' Werk der Konferenz ermöglicht haben. Tann sprach namens jedes der andern Staaten ein Delegierte!. Hieran; wurde das Friedensdolnment nach Greys 'Entwur, o h n e Aenderungen unterschriebe n.' Mehrere Test gier te sprachen jedoch ihre Wünsche aus rnbe- ln'is der nn VcUrage nicht erwähnten Gegenstände; Nach der Uniim.eichiiuna richtete Sir Edward Grey eine kurze SchlupaniPrcmche nn die Versammlung, woraus die Sitzung gischlossen wurde.
Belgrad, 30. Mai. Das Regierungsblatt „Sa- monpravh" stellt fest, daß die heute erfolgte Unterzeichnung des Präliminarfriedens zwischen - den Verbündeten und der Türkei dem Abschluß des definitiven Friedens nahezu gleichkommt. Das Blatt drückt die Hoffnung aus, daß die serbischen Wünsche von den Großmächten berücksichtigt werden. „Pravda" melde;, daß Bulgarien bereit sei, mit Serbien in Verhandlungen über die Grenzfrage einzntreten, jedoch nur unter der Bedingung, daß, vorher die Demobilisierung der beiderseitigen Armeen durchgeführt werde. In oppositionellen Kreisen wird die Besorgnis ausgedrückt, daß die Großmächte in gleicher Weise Serbien zum Nachgeben gegenüber Bulgarien zwingen werden, wie es in der albanischen Frage und in der Frage der Unterzeichnung des Präliminarfriedens der Fall gewesen sei.
London, 30. Mar. Sämtliche Friedensdelegierte verließen gemeinsam uni 1.30 den St. Jamespatast und unterhielten sich dabe> in freundschaftlichster Weise.
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Rom, 30. Mai. Ter italienische Dichter und Knl- tnrhistvriker Artur Gras, ein geborener Deutscher, ist gestorben.
London, 30. Mai. Ter Dampfer „Haoer- sord" von der Americau-Line, der bei der -Einfahrt in ' die Reede von Cork aus Grund geraten war, ist wieder jlott geworden und ist heute im Hafen von Cork cinge- trosfen.
Tetnan, 30. Mai. Aus der Straße nach Tanger ist ein Spanier und in der Nähe des Flusses Martin
ein zweiter ermordet worden. Dieser ist Angestellter des Kanzlers des spanischen Konsulats.
Württemberg. WürttembergLscher Landtag.
sic. Stuttgart, 30. Mai.
Tie Zweite Kammer nahm heute zunächst die Abstimmung über den Antrag des Zentrums und des j Bundes der Landwirte zugunsten der Erhaltung der Krcisr e g i e r u n g e n vor. Ter Antrag lautet: „Tie Regierung zu ersuchen, behuss Verhinderung einer weiteren Zentralisation die Vereinfachung der Staatsverwaltung auf dem Gebiet der Kreisverwaltung herbeizuführen durch wei« tcre Ausdehnung der Zuständigkeit der Bezirksbehörden, durch Beseitigung von Bcschwcrdcinstanzen, durch Einschränkung der kollegialen' Tätigkeit der Kreisregierungen, durch Zuziehung von Laien zu ihrer Verwaltungstäiigkeit." — T-er Antrag wurde unter dem Beifall der Rechten mit 44 gegen 39 Sp (bei 1 Enthaltung) angenommen. (Am 5. Juni 1912 war die Aushebung der Kreisrcgierungcn mit 47 gegen 38 St. beschlossen worden).
Mit Ja (also für Beibehaltung der Kreis- regierungen) stimmen: Andre, Berroch, Betzler, Bolz, Braungcr, Gras, Groß-Reutlingen, Groß-Stutlgart, Haag, Hanser, Herbster, Hilter, Karges, Karle, v. Kiene, Köhler, Körner, Kreh, Locher, Maier-Rottiveil, Mohr, Neßler, Rübling, Frhr. Pergler v. Perglas, Rembold-Gmünd, Renchold- Aalen, Roth-Leonberg, Schaible, Schlichte, Schmid-Herrm- berg, Schmid-Neresheim, Schmidberger, Schweizer, Seifried, Sommer, Späth-Biberach, Speth-Wangen, Strobel, Stroh, Vogt-Mergentheim, Vogt-Weinsberg, Walter, Weber, Wolfs.. — Mit Nein (also für Aushebung) stimmen: Augst, Baumann, Betz, Böhm, Bräuchle, Commerell, Dietrich, Eistle, Engelhardt, Feuerstein, Fischer, Gaiser, v. Gauß, Hasel, - Haußmann, Haux, Heymann, v. Hieber, Hildenbrand, Hornung, Hoschka, Keck, Keil, Kenngott, Kurz, Liesching, Liilde- mann, Löchncr, Maier-Blaubeuren, Mattutat, Reichel, Roth^ Stuttgart, Schees, Schlegel, Schock, Staudenmeyer, Storz,' Tauscher, Wcstmeyer. — Es enthält sich: Hartenstein. Abwesend sind: Gröber, Leibfried, v. Mülberger, Schmidt,Besigheim, Sperka, Stiefel, Wieland. — Für die-. (Aufrechterhaltung stimmen, soweit sie anwesend sind,, geschlossen Zentrum und Bund der Landwirte mit den Konservativen; dagegen ebenso geschlossen Deutsche Partei, Sozialdemokratie und die Volkspartei ohne den Abg. Groß-' Reutlingen, der für die Aufrechterhaltung stimmt, und Harten- stein-Lvdwigsburg, der sich der Abstimmung enthielt-
Haußmann (Vp.) warf die Frage auf, ob bas Ab-- stimmunegverhältnis eine unzweideutige Mehrheit ge-l schaffen habe. Man müsse wissen, woran man sei. Tie Zis-i ser 1 des Antrags sei zu begrüßen, weil er eine weitere. Schwächung der Kreisregierungen in sich schließe. Ter Antrag läuft daraus hinaus: Hauen wir der Katze den Schwanz, ab, hauen wir ihn aber nicht auf einmal ab." Er danket der Rechten für die ungeschickte Art, wie sie ihre Sache vor-, treten haben. Vizepräsident Tr. v. Kiene betonte dagegen,- daß die heutige Abstimmung durchaus unzweideutig sei.. Dev Abg. Liesching (Vp.) wies hin aus einen Beschluß des-' Scniorenlonvents, dessen Vereinbarungen keinen .Wert Hapten, wenn die Willkür der Parteien Platz greife. Tr. v. - Kiene erwiderte, die Ueberweisung seines Antrags an den Finanzausschuß wäre eine Verschleppung und ein Mißbraucht des Seniorenkonvents gewesen. Keil (S.) erklärte, es führe- zu parlamentarischer Anarchie, wenn man bei den Beschlüssen des Seniorenkonvents Ausnahmen mache. Haußmann (V.).; griff dann den Vizepräsidenten Dr. v. Kiene lebhaft an und erklärte, ihm müsse man es besonders übel nehmen, daß er Führer dieser Sache gewesen sei. Tr. v. Kiene (Z.) entgegnet«, er halte den von dem Abg. Haußmann ringe-- schlagenkn Weg für zu niedrig, als daß er ihn betrete, und; zog sich dadurch einen Ordnungsruf zu. R e m b o l d - Aalen, (Z.) wandte sich gegen Haußmann, dessen Auftreten nicht ge-, eignet sei, den guten Ton im Hause zu wahren. Seine lei-, deuschastlichen Expektorationen hätten alles Maß überschritten. Nachdem sich die Tebatte so längere Zeit hingezogen hatte und auch noch andere Redner in dem erregtem Streit das Wort ergriffen hatten, suchte Präsident v. Kraut die Erörterungen in ruhigere Bahnen zu lenken, indem er die Ansicht vertrat, man dürfe nun Wohl annehmen, daß sich alle Parteien zu der Frage in ausgiebigem Maße ausge-( sprachen haben. Tas Haus setzte dann auch die sachlichen Erörterungen sorr.
v. Gauß (Vp.) besprach beim Titel k,Kö r p e r s ch a jt s- forsidirektion eine Broschüre über Forstwirtschaft, der er die Mitteilung entnahm, daß in Württemberg der fünfte Teil des Waldes freier Bauernwald ist. Er stellte folgenden Antrag: Tie Regierung zu ersuchen, sie möge die Frage einer Prüfung unterziehen, durch welche Maßnahmen die Bewirtschaftung der nicht durch sachverständige Forsr- leute verwalteten Privatwälder gehoben .und gefördert werden kann, und sie möge insbesondere Vorkehr dafür rrefsen, daß die Privatwaldbesitz.er bei Bewirtschaftung ihres Besitzes, in geeigneter Weise beraten und unterstützt werden. Mit diesem Antrag erklärten sich sowohl der Minister, als auch alle Parteien des Hauses einverstanden, der Antrag wurde angenommen. Bei dem Titel. .U n t e r r i ch t s k u rs e für mittlere Beamte beantragte der Ausschuß die Regierung zu ersuchen, für auswärtige Teilnehmer an den Fortbildungskursen eine mäßige Aufwands- und Reiseentschädig- nng zu gewähren. Schees (Vp.) wandte sich gegen den Antrag; Hoschka (S.) kritisierte die Parteinahme der Behörden in wirtschaftlichen Kämpfen, vor allem die Entsendung von Landjägern in wirtschaftliche Kampfgebiete. Rach einer Antwort des Ministers wurde abgebrochen.
lieber die Wertzuwachs fteuer
hat der volksparteiliche Abg. für Tübingen-Amt, Bezirksnatar Schees, rn der Landtags-Sitzung vom 9. Mai einige orientierende Ausführungen gemacht: Kaum ein Gesetz in dew letzten Jahren hat die weitesten Kreise unseres Volkes sr erregt, als gerade dieses. Ich stehe auf dem Boden, daß das Wertzuwachssteuergesetz wertvolle Gedanken enthält und an sich eine gerechte Sache ist. Aber aus dieser an sich gerechten Sache ist zum Teil etwas ganz anderes' herausgewachsen. Wenn wir uns das Gesetz ansehcn, namentlich den in dieser Richtung maßgebenden .Abs. 2 des Art. 1, ,w schreibt er vor: „Beträgt der Veräußerungspreis und im Falle einer Teilveränßcrung der Wert des Gesamtgrundstücks, bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mark, bet undebai-M Grundstücken nicht mehr als 6000 Mark, so bleibt der Ei gWumS über gang von der Steuer frei", und danck kommt noch eine Definition, was als unbebaut und was als bebaut gilt. Die Befreiung kommt nur dem zu, der unter 2000 Mark Jahreseinkommen hat. Hier nach dew klaren Wortlaut des Gesetzes wäre ein unbebautes Grundstück