GerichLssaal.

Eine nette Tochter.

Hellbraun, 23. April. Schwurgericht. Der zweite ^oll beton, die Strafsache gegen 1) die 44 Jahre alte, getrennt lebende Diaschinisten-Ehesrau Maria Paulus, geh. Chlideck von Wels (Oesterreich) und 2- Len Jahre alten ledigen Maler- «esillen Josef Keller von Gutenstein Bez-Amts Meßkirch, Aoden, beide zuletzt wohnhaft rn Marbach a. N., wegen erschwerter Freiheitsberaubung, Raubs und gefährlicher Körperverletzung.

" Die Anklage pertritt Gerichtsassessor Mühlingk, der Ver­teidigung führt Rechtsanwalt Sautermeister von Marbach. Die Angeklagten sind beschuldigt, die Mutter der Paulus eine Docke lang eingesperrt, ihre Kleider weggenommen und sie wiederholt schwer mißhandelt zu haben. Ferner soll die Paulus ihrer Mutter 105 Mark mit Gewalt geraubt und sie hieber verletzt haben.

Die Verbaiidlung entrollt «in trübes Familien- und Sitten­bild. Die Angeklagte Paulus, die als uneheliche Tochter in Wels in Oesterreich geboren ist, heiratete im Jahr 1889 nach Wangen im Allgäu den Maschinisten Paulus. Die lNutter war ieit dieser Zeit" zum zweitenmal mit einem Arbeiter namens Brandt in Scheer verheiratet. Einige Jahre später zogen die Eheleute Paulus nach Konstanz, wo die Ehefrau eine Kostgrbcrci 'errichtete. Bon da ab beginnt das Drama. Die Ehefrau Paulus soll es mit der ehelich«: Treue nicht genau genommen haben. Neben einer Reihe von Kostgängern erfreute sich ihrer Gunst besonders der junge Malergeselle Keller. Mit diesem hatte sie ein intimes Liebesverhältnis. Da die wirtschaftlichen Verhältnisse ihr nicht genügten, wanderte die Paulus im Einverständnis ihres mehr als gutmütigen Ehemannes im Jahre 1911 nach Brasilien aus, , wo sie sich in Port Ulegre eine -ettlang bei 'Verwandten aufhielt. Don dort aus schrieb sie an Keller nrehrere Liebesbriefe, sie teilte ihm mit, daß die Sehnsucht nach ihm sie wieder heimtreibe. Sie kehrte auch >m März 1912 zurück und begab sich zunächst nach Scheer zu ihrer Mutter, die inzwischen Witwe geworden war. Sic ver- milaßte ihre Mutter ihr Häuschen zu verkaufen und mit ihr nach Betlqkosen im Kanton Thurgau zu ziehen, wo der Keller in Urbiüt stand. Zu ihrem Mann in Konstanz ging sie nicht mehr. Bon Botigkoseii ging die Fahrt nach Ueberlingen, wo sie wieder «rmge Zeit wohnren. D:e Dtutter, die schon mehrfach Geld hergegeben hatte, hatte noch 1100 Mark bei der Sparkasse m Saulgau. Um dieses Geld an sich zu bring«:, schrieb die Pau­lus an die Oberamtssparkasse, sie wolle mit ihrer Mutter ein Geschäft ansvngen, inan falle das Geld schick«». Gleichzeitig sandte sie das Sparkassenbuch, das sie an sich gebracht hatte, zur Einlösung «ng. Die Oberamtssparkasse sandte das Geld unter dein Namen der Mutter ein und so kam das Geld in die .Hände der Frau Brandl. Die Paulus soll jedoch der Mutter von dem Betrag sofort 800 Mark weggenommen haben.

Im Dezember 1912 zog die Paulus mit ihrer Mutter und ihrem Liebhaber Keller nach Marbach a. N., wo sie einen Spczereiladeu pachtete. Und nun begann der Tragödie letzter Teil Die Mutter, von deren Geld die Gesellschaft bis dahin gelebt hatte, wurde von ihrer Tochter und ihrem Liebhaber hunde­schlecht behandelt. Als die Frau merkte, daß die Behandlung umso schlechter wurde als der Geldvorrat abnahm, herlangte sie von ihrer Tochter ihren Trauschein, den diese aufbewahrte, um sich auf 'dem Rathaus einen Heimatschein ausstelleu zu lassen und sich an ihre Heimatgeineinde zu wenden. Die Antwort darauf bekam sie am anderen Morgen, als sie noch, da sie fuß­leidend war, im Bett lag. Da kam die Frau Tochter mit dem Kaffee in die Schlafstube der Mutter, stellte den Kaffee mit den Wort«: auf den Nachttisch:So Du altes Luder, da hast Du Dein«: Kaffee." Und gleichzeitig packte sie die alte Frau am Hals, würgte sie und schlug mit beiden Fäusten auf sie

los. Der Liebhaber Keller stand indessen an der Türe und

schaute eine zeitlang gleichmütig zu. Als sich 'die Frau begreif­licherweise zu wehren suchte, trat auch er in Aktion, hielt ihr zunächst beide Hände fest und unterrichtete die Paulus, wo man hinschlagen müsse,damit es keine blauen Mäler gebe". Tie Frau fiel aus dem 'Bett und nun hauten die Unmenschen vereint au) die schwache Frau los und traten sie mit Füßen. Schließlich warfen sie ihr Opfer wieder ins Betr. Um em Ent­weichen und damit eine Anzeige zu verhindern, nagelte der Keller auf Geheiß der Paulus das Fenster zu und ebenso wurde

die Türe von außen mit einem Drahtstück zugebunden. S o

wurde die Frau Dreizehn Tage lang ein ge sperrt gehalten. Man gab ihr zwar notdürftig zu essen, gestattete ihr aber nicht, das Zimmer zu verlassen. Den Leuten gegenüber sagte dre Paulus, ihre Mutter sei nicht recht im Kopf, man müsse sic hüten. Eines Tages fand die Frau Brandl einen Ausweg, sie stieg durch hin in einen Vorraum führendes Fen­ster und von dort aus gewann sie die Hintertüre des Hauses. Nur mir Hemd und Unterrock bekleidet, flüchtete sie zu einer Nach­barin namens Kunz. Kaum war sie aber dort, so kamen dre PanlnS und der Keller und führten sie gewaltsam zurück, indem sie Vorgaben, die Frau se: geistig gestört. Zu Haus aber warf man die Frau auf den Boden und mißhandelte sie grausam. Auf den jammervollen Einwurs der Frau, ob sie sich nicht Sünden fürchte, emc Mutter so zu behandAn, antwortete die zärtliche Tochter: Du bist eine alte Zigeunerin, Halts Maul". Dann warf man die Frau wieder ins Bett, lieber demselben lag der Unterrock, in welchen! sic den Geldbeutel mit 106 Mark hatte, den Rest ihres Vermögens. Da die Tochter Geld brauchte, suchte sie sich des Geldbeutels zu bemächtigen, und drückte der sich wehrenden Frau den Mittelfinger der linken Hand, mit der sie die Tasche gedeckt hielt, in dre Höhe bis er brack. Daun nahm sie dos Geld au sich. Da die Frau in ihren Schmerzen furchtbar jam­merte und nach dem Pfarrer verlangte, holte man am dritten Tag den Arzt, dem man sagte, die Frau se: nicht recht im Kopf. Der Arzt fühlte den Puls und gab einige Perordnungen, die Frau hatte nicht den Mut, die, Mißhandlungen am Körper zu zeigen. Da sie fortgesetzt Drohungen hörte, suchte sie wieder zu ent­fliehen, ums ihr auch eines Tags gelang. Sic ging diesmal zu einer anderen Frau namens Werngärtner und erzählte dieser ihre Not. Aber auch hier wurde sie sofort wieder geholt und gewaltsam zurückgebracht Für ihre Flucht bekam sie wieder Schläge und nun wurden ihr auch die Kleiber und ihr Koffer weggenommen, damit sie keine Möglichkeit zum Entweichen mehr hatte. Das Fenster wurde noch fester zugcnagelt und die Türe verwahrt. Die Frau Weingärtner aber erstattete dem Land­jäger Anzeige, der am andern Tag in das Haus der Paulus sich begab und ihre Mutter eingesperrt vorfand.

Die Frau Brandl, die zwar nicht lesen und schreiben ober wnst 'eine Frau mit klarem Verstand ist, erzählte ihre Leidensge­schichte, ohne sich im geringsten in Widerspruch mit ihren früheren Angaben zu setzen. Dt« Frau kst jetzt völlig mittellos und trank und weiß nicht wo ein und aus. Die Angeklagten leugnen mit größter Frechheit. Sie hätten die Frau nicht miß­handelt, das sei Einbildung, man habe sie eingesperrt, weil >1« oft im Kopr nicht recht gewesen, getrunken und Streit an- gefangen habe. Die Tochter sagt, die 105 Mark habe sie ihrer Mutter nicht gewaltsam genommen, ihre Mutter habe gar nichts dagegen gehabt, daß sie das Geld, das man zum Geschäft ge­braucht habe, genommen habe. Auch der Keller weiß gar nichts von Mißhandlungen. Im Gegenteil habe die Mutter immer ge­droht, die Tochter ins Zuchthaus zu bringen, sie sei auch «nmal in seine Kammer gegangen, offenbar um ihn totzuschlagen und den Verdacht dann auf die Tochter zu lenken. Er muß aber Mgeben, daß er für diese Vermutung keinen anderen Anhaltspunkt Hab«, als baß die Frau einmal in seine Kammer gekommen >e>. Auch für die Trunksucht weiß er nichts weiter als daß sie einmal in einer Wirtschaft ein Viertele Wein getrunken habe. D:e Tochter heißt die Mutter eine Lügnerin, während die Mutter weint, das Vorleben der Tochter zeige am besten, auf welcher ^ite die Wahrheit sei Sie habe sie lange geschont, aber nach einer solchen Behandlung könne sie keine Schonung mehr er­warten.

Die-Zeugen bestätigten im wesentlichen die äußeren Vorgänge, v e Mißhandlungen hat niemand gesehen, doch wird bezeugt, daß ?E Jvau nachher blaue Mäler hatte und ein ärztliches Zeugnis brstatigt den Bruch des Mittelfingers der linken Hand.

Die EesckWorenen bejahten sämtliche Schuldfragen Le: beiden Angeklagten und verneint«: die Frage nach mildernde« Umständen. Der Staatsanwalt beantragte hierauf gegen die Paulus eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und gegen Keller eine solche von 31/2 Jahren. Das Urteil lautete gegen'Paulus aus 2 Jahre 2 Atonale, gegen Keller auf 1 Jahr, S Monaten Zuchthaus, je abzüglich eines Monats für Untersuchungshaft.

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Stuttgart, 23. April. Vor der Rott-we:'lcr Straf­kammer wurde jüngst ein Prozeß verhandelt, der einen Blick in den ultramontanen Geist tun läßt, :n dem dre höheren Schulen Württembergs in katholischen Gegenden gelehrt werden, und tu die Methoden, mit den«! dieser Geist seine Herrschaft zu behaupt«: sucht. Ein Buchhändler Schöl- ler in Rottwcil lvar vom Kultusministerium und fünf Profesi soren des Rottweiler Gymnasiums als Nebenklägern wegen Be- leidrgung angeklagt, weil er in einer Eingabe an die Ministerialabteilung für das höhere Schulwesen Klassenlehrer des Rottweiler Gymnasiums beschuldigt hatte, zum Boykott seiner Buchhandlung anfgefordert zu gaben; er hatte in der Ein­gabe gegen sie Ausdrücke wieMache",ultramontane Gesin- nungsgeuosseu",Schikane" usw. gebraucht. Es fand eine um­fangreiche Beweisaufnahme statt, in der fast sämtliche Lehrer und einige Schüler vernommen wurden, mit dem Ergebnis, daß Schüller uurer Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse frei­gesprochen wurde. Dos Gericht stellte fest: 1. daß ein Professor von einem Buch Paul Heyfis :u k>er Schöllerschen Auslage unter unverblümter Androhung des Boykotts als von einen:Schand- oder Schundbuch" gesprochen habe, 2. batz der Rektor schon 1909 die Entfernung eines Bildes von Ast: ans der Auslage verlang: habe, 3. daß ein anderer Pro­fessor unter versteckter Androhung des Boykotts die Entfernung einer Broschüre des Modernisten Wieland verlangt habe. Man darf neugierig sein, wie das Kultusministe­rrum au; die Feststellungen des Gerichts reagieren wird.

Stuttgart, 23 April. Der Amts g«e richtsdiener Chri- stran Schwarz in Leonberg wurde von der Strafkammer wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit im Sinn des § 174 Str.G.B. zu - Monaten Gesängnis verurteilt. Hauptbelastungszeugin war ein Mädchen, das im Amtsgerichtsgefängnis eine Straf« verbüßte. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Tür«, statt.

Mm, 23. April. Der Soldat 2. Klasse August Schuh von Kirchcnttrnberg, der im Herbst 1911 beim hiesigen Grena- dierregiment einrückte ünd beim Militär wegen Diebereien schon eine Z'simonalige Gefängnisstrafe abgesessen hat, hatte sich wegen versuchter Selbstverstümmelung, erschwerten Wachvergehens und rechtswidrigen Wossengebrauchs vor dem Gericht der 27. Divi- sino zu verantwroteu. Der Beschuldigte stand in der Nacht des 18. Februar am Pulvermagazin 8 des Forts Oberer Eselsberg Wache. Nach seiner Angabe hat er im Glaciswälcheu mehrfach verdächtiges Geräusch und, wie er zu vernehmen glaubte, auch sprechen gehört und im hellen Mondschein in einer lLntfernung von 50 Metern auch einen Mann aus dem Walde treten und dann davoiigesprungeu sei. Schuh habe ihm dreimal Halt zuge­rufen und dann aus den Fliehenden geschossen. 'Dabei habe er erst bemerkt, daß ihm das vordere Glied des rechten Zeigefingers abge­schossen war. Die Anklage nimmt an, daß djes alles erdichtet s« und der Beschuldigte sich selbst verstümmelt habe, um vom Militär wegzukvmmeu, was ihm allerdings nicht gelang, da er trotz der Verletzung noch dienstfähig ist. Das Gericht kam rmch den vorliegenden Verdachtsmomenten trotz des Leugnens des An­geklagten zu einer Verurteilung uüd sprach eine Strafe von 7 Monat«: Gesängnis und erneute Versetzung kn die 2. Klasse des Soldatenstandes.

Leipzig, 23. April. Der zweite Strafsenat des Reichs- geri'chts beschäftigte sich heute mit der bekannten Affäre im preußischen Abgeordnetenhause, bei der sich die Lauitagsabgeordneten Dorchardt und Lern e r l des Haus­friedensbruchs schuldig gemacht haben sollen. Dkc beiden Ange­klagten hatten gegen ihre Bestrafung Revision eingelegt. Der Reichsanwalt beantragte Verwerfung der Revi­sion Die Publikation des Urteils wurde auf den 6. Mai ver­tagt.

Kempten, 23. April. Vor dem Schöffengericht brachte eine erbauliche Verbandlung «n erbauliches Urteil. Es. hatte sich der Landwirt Joseph Mayer von Zinkenhalde wegen Vergehens ge­gen das Nahrungsmitlelgesetz zu verantworten. Er hatte in eine Käser« nach Dietmannsried Milch geliefert; eines Tages nun erwies sich eine Kanne als außerordentlich schwer, da eine tote Katze drinnen war. Als dem Landwirt die Milch zurück gestellt und ihm die Sache mitgeteilt wurde, meinte er er­staunt:Ja, war noch eine drinnen? Ich Hab« ja heute früh schon eine herausgezogen". Nach Ansicht des Gerichts lvar es zweifelhaft, ob die Milch verdorben gewesen sei (!), ebenso ob Eigennutz vorliege, da dem Angeklagten nicht nachgewieseu wer­den könne, daß er wußte, daß noch eine zweite Katze in Ler Milch gewesen war. Mit dieser Begründung erkannte das Gericht aus 100 Mark Geldstrafe.

London, 23. April. In dem Prozeß des Schriftstellers Ransome gegen Lord Douglas in der Oskar Wilde- Affazre wurde gestern das Urteil gefällt. Lord Douglas wurde abgewiesen und es wurde erklärt, daß, obgleich die Ausführungen des Buches beleidigend seien, sie dennoch der Wahrheit ent­sprächen. Lord Douglas hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Spiel und Sport und 2rr?tschiffahrt

I« L's Stunden von Nürnberg nach Stuttgart.

Stuttgart, 24. April. Gestern Ab«:d Z/ 4 7 Ahr lan­dete auf dem Wasen ein Doppeldecker. Ihm entstieg«: zw« Münchener Ofs:' z: ere: Leutnant Heiler (Führer) und Oberleutnant Leonhard (Beobachter). Die Herren trai­nieren aus den P r i n z-He i n r i ch-F ln g. Sie sind gestern früh von München nach Nürnberg geflogen und flogen gestern Abend von dort nach Stuttgart. Den Luftweg zwischen Nürnberg und Stuttgart haben sie in 1 1/2 Stunden z u r ückge-le g t. Der Anblick des Doppeldeckers, als er im Abeudsonnenglätiz über der Wilhelm,: erschien, war unbeschreiblich schön.

Vermischtes.

Bekämpsnkg von Nasenkatarrh. Mildere Frühlings­lust lockt auch die Stubenhocker jetzt öfter ins Freie. Es ist die Schuld des langen Stubenhvckens im Winter, wenn da­bei so viele sich einen Schnupfen holen. Hier wirkt die at­mosphärische Reizung nur als Auslösung. Schuld derEr­kältungen" sind die Reizstoffe, welche durch falsche Lebensweise und Mangel an frischer Luft in dem krankhaftentmischten" Blut sich angehäuft und nun bei Plötzlichen Abkühlungen in die Schleimhäute treten und deren Entzündung und Ab­stoßung bewirken. Zur Bekämpfung des Nasenkatarrhs em­pfiehlt Oberstabsarzt Tr. Tannehl in Frankfurt a. M. metho­dische Atemübungen. Dieselben bezwecken die regelmäßige Entleerung der Absonderungen, die Abschwellung der Schleim­haut und die Hebung des verlangsamten Blutumlauscs. Die in die Nase einströmende Atmungsluft wirkt nicht nur ab­schwellend auf die Schleimhäute, sondern sie lüstet auch die Nebenhöhlen der Nase. Die zu den Atemübungen benützte Lust soll möglichst rein und kühl und beim Atmen im Zimmer durch ausgiebiges Lüsten unmittelbar vorher aufgesrischt sein. Am günstigsten für die Uebungen liegen deswegen die Mocgen- und Wendstunden. Die Atmung soll langsam und tief er­folgen, jedoch zu tiefe Atemzüge vermieden werden. Das Anfängen der Atmungslust muß mit ihrem Einströmen durch

die Nase gleichen Schritt halten, dir Ausatmung soll eben­solange wie die Einatmung dauern. Ost wird ein rascheres Freiwerden der vorher behandelten Nasenatmung erreicht, wenn statt einer ununterbrochenen gleichmäßigen Einatmung gele­gentlich fünf bis sechs kurze, schnüffelnde Einatmungsracke ausgeführt werden, welche eine energische Ansaugung der Nasenhöhlenluft bewirken. Sehr wichtig ist schließlich die rechtzeitige Entleerung der Absonderungen. Die Atemübungen sollen, wenn cs der Zustand des Patienten und die Witter­ung gestatten, im Freien bei ruhigem Gang vorgenommen weä»en. Je eine halbstündige Bewegung morgens und abends genügt. Die Tiefe der einzelnen Atemzüge wird am besten nach der Zahl der gemachten Schritte kontrolliert, so daß im Mittel aus je zwei Doppelschritte eine Ein- und Ausatmung kommt. Das Atmen im Zimmer, welches weniger rasch zu« Ziele führt und nur bei rauher Witterung und für empfind­liche Kranke jn Betracht kommt, erfolgt am besten in Sei- tenlage.

Handel und Volkswirtschaft.

Lanvesproduktenbörse Stuttgart.

Bericht vom 21. April 1913.

Nachdem um die Mitte der abgelausenen Berichtswoche wieder normales, mildes Wetter cingetreten war, hatte sich die Stimmung auf dem Getreidemarkte etwas ruhiger ge­staltet. Jn den letzten Tagen trat jedoch wieder eine wesent­liche Befestigung ein. Besonders nahe Ware war sehr ge­sucht. Der Stand der Saaten wird günstig beurteilt. Tie Kälte scheint keinen nennenswerten Schaden an ihnen vcv- ursacht zu haben. Tie heutige Börse war infolge des Pferde­marktes sehr gut besucht, die Umsätze aber nicht von großer Bedeutung, da die Mühlen in der letzten Woche ihren Bedarf ans einige Zeit guedeckt haben und jetzt die weitere Entwicklung des Geschäftes abwarten wollen. Wir notieren per 100 Kilo­gramm srachtparität Stuttgart, Getreide und Saaten ohne Sack netto Kassa je nach Qualität und Lieferzeit: Weizen württ. 19.5021.50 Mark, fränk. 20.5021.50 Mark, bayr. 20.50 -23 Mark, Rumän. 24.7525.25 Mark, Ulka 24.50 bis 25 Mark, Saxonska 25-25.50 Mark, Azima 24.2524.75 Mark, Laplata 2424.75 Mark, Kansas II 2525.50 Mark, Manitoba II 24.7525.25 Mark, Kernen 19.7521.50 Mark, Dinkel 1415 Mark, Roggen 1818.50 Mark, Gerste nom. württ. 16.5019 Mark, bayr 17.5019.50 Mark, Tauber

18.50 19.50 Mark, fränkische 18.5919.50 Mark, Futter­gerste 16.7517.25 Mark, Hafer württ. 1518 Mark, amer. 19.7520 Mark, russ. 20-21.50 Mark, Mais Laplata 16.75 bis 17 Mark, Mehl mit Sack, Kassa mit 1 Proz. Skonto r Taselgries 34.2534.75 Mark, Mehl Nr. 0 : 34.2534.75 Mark, Nr. 1: 33.2533.75 Mark, Nr. 2: 32.2532.75 Mark, Nr. 3: 30.7531.25 Mark, Nr. 4: 27.7528.25 Mark, Meie

9.50 10 Mark netto Kasse ohne Sack.

Frucht und Futter.

ßDi« Preise verstehen sich per Doppelzentner.)

Balingen: Dinkel 1515.20 M, Haber 17.2018 M.

Ebingen: Gerste 1718.45 M, Haber 17.85-20.15 M, Kernen 22 M-

Giengen Dr.: Kernen 17.40 M, Gerste 16.4016.60 M> Haber 16 M, Weizen 17.40 M, Dinkel 1824 M. Stroh 2.403.20 M, Heu 5 M, Klee 7 M.

Mengen: Gerste 16.80 M, Haber 19 M.

Mergentheim: Wiesenheu 44.60 M, Klseheu 4.40 bis 5 M.

Rottweil: Gerste 16.60 M, Haber 1717.65 M.

Straubing: Wenzen 2021.20 M, Roggen 16.401? M, .Hab«: 16.6016.40 M, Gerste 15.6016.60 M.

U km: Kernen 17.3020 M, Weizen 17.1019.25 M. Roggen

16.50 17.10 M, Gerste 16.3016.70 M, Haber 15.3516.35

Kopfes.

Nürnberger Hopfenpreiszettei der letzte« Woche.

Im Lauf« dieser Woche wurden dem Markte 100 Ballen zugefahren und etwas über 300 Ball«! verkauft, darunter ca. 100 Ballen gelbliche Hopsen im Rahm«: von 90105 M. Die Preises zeigen keine Acnderung; die Stimmung ist zwar eine ruhige, doch ist die Haltung der Eigner bei Wochenschluß zuversicht­licher. Preise für 50 Kg. am 19. April 1913: Prima Hopfin! 125135 M, Mittel 110120 M. Geringe 85100 M/ Rote! 50-65 M.

»

Baummärkte.

Ulm: Baummarkt: Zufuhr und Nachfrage gingen zurück. Es galten Apfilhochstämme 90 Pfg., bis 1 M 10 Pf., Birnhoch- stämme 1 M bis 1 M 20 Pf., unveredelte Zwetschgenbäume 40 bis 60 Pfg., Krrschenbämne (veredelte) 1 M '50 Pf. bis 1 M 80 Pf., Silberpappeln 2 M per Stück, Formbäume und zwar Apfil- und Birnpyramiden 1 M bis 1 M 50 Pf., Apfel- und Birnspoliere 1 M 20 Pf. bis 1 M 50 Pf., Beerensträucher; Stachelbeeren 2030 Pf., Johannisbeer«: 1525 Pf., Johannis- baerbäumchen 1 M bis 1 M 20 Pf., Ziersträucher: niedere Rosen 3040 Pf., Scklmgroien 5060 Pf., Rosenbäumchen 1 M bis 1 M 50 Pf., Tannenbäumchen 60 Pf., Lebensbaum 1 M nsw. je! per Stück.

»

Kartoffeln.

U em : 'Dem letzten Frühjahrskartoffelmarkt war«! -a. 800 Zentner Saat- und Speisekartofseln zugeführt. Bei lebhafter Nachfrage wurde alles verkauft und es sind die Preise etwas gestiegen Für Woltmann, Reichskanzler, Industrie, Blochinger usw. wurde 2 M 30 Pst bis 2 M '50 Pf., für Schneeflocken: und Magnnm bonnm 2 M '50 Pf. bis 2 M 70 Pf. und für Salatkartoffeln (Mäuslei 6 M per Zentner bezahlt.

*

Vieh- «ud Schweinemärkte.

Kchlacht.P1»h-Mai-kt Htuttgarl.

22. April 1913.

Großvieh: Kälbix Schweine'

Zugetrieben 244 S07 985

Erlös

aus

0, Kilo Schlachtgewicht:

Ocksen. 1- Qual., von

S3bis103

trübe 'r. Qual von

2. Qual.,

,

8. Qual.

Bullen l. Qmü., ..

90

. 91

Kälber 1. Qual.,

110

. IIS

L. Qual.,

82

- 89

2 . Qual«

1V2

.10»

Stiere u. Juvgr. 1.

100

.108

3. Qual.

90

. loo

2. Qual.,

96

. 99

Schweine 1.

74

. 78

g. Qual.,

9t

. 95

L. Qual.,

71

. 7S

Kühe 1. Qual.,

S. Qnall,

64

. 68

Verlauf des Marktes: mäßig beledr.

Dre Preise verstehen sich per Paar.

Lracrenherm: Milchschweine 4052 M, Läufer 70 bis 120 M.

Epp isigen: Milchschweine 3062 M, Läufer 75110 M. Gl'engcw: Milchschweine 4670 M, Läufer 92120 M, Giiglrngen: Milchschweine 4062 M, Läufer 70120 M, Hall: Milchschweine 5676 M. W

Hechln gen: Ochsen 9001300 M, Kalbinnen bis 640 M Jungvieh 280 M, Milchschweine bis 62 M.

Herlbronn: Milchschweine 4270 M. Ludwrgbburg: Milchschweine 4066 M, Läufer .70