Tic Schere i« der Banchhshle.
Aus Berlin meldet der dortige „Lokalcmzeiger" so!- q«Me Geschichte, der mau das Wort aus Nadlers lustigem PMzer Gedichte „Haio ich daun nix liche lasse?" als Motto geben könnte: Eine bei einer früheren Operation vergessene Schere wurde bei der uUtersuchung eines Patienten in dessen Bauchhöhle vorgesunden. Ein Äijahriger Mann namens Kottfned Moltkan, der bei Verwandten in der Boeckh- straße wohnte und in einer Brauerei beschäftigt war, litt seit langem an einem Darmleiden und hatte sich bereits früher zweimal Operationen unterziehen müssen. Als die Schmerzen neuerdings zunahmcn, begab er sich nach einer Minik in der Derfflingersrraße, und bei einer Durchleuchtung mit Röntgenstrahleu wurde hier festgcstellt, daß bei einem operativen Eingriff eine Schere in der Bauchhöhle des Patienten zurückgeblieben war. Dieser Fremdkörper verursachte ihm natürlich große Beschwerden und zwang die Äerzte zu einer neuen Operation, bei der die Schere zu Tage gefördert wurde. Die erste der früheren Operationen war im Marienstift in der Lausitzer Straße vor sieben Jahren, die zweite m der Charitv vor drei Jahren ausgeführt worden. Die jetzige Operation ist gut verlaufen: die Schere befand sich zwischen Magen und Mastdarm: bedenklich ist nur, daß das Znstrumenr den Mastdarm verschiedentlich beschädigt hat.
Meine Nachrichten.
Der Gastwirt Hans Finckh zum „Hahnen" in Gingen Br. ist dieser Tage seine Treppe hinuntergestürzt und har schwere innere Verletzungen erlitten, denen er jetzt erlag.
Am setzten Sonntag haben sich in Ulm der Grenadier der 10. Kompagnie Erhard Ernst Huttenlocher von Deizisau, Göttlich Adolf Hanßmann von Oberboihingen und Rudolf Seidenspinner von Göppingen unerlaubterweise von ihrem Truppenteil entfernt.
In Pfinzweiler (Neuenbürg) ist das Gasthaus zur Sonne samt der Scheune und dem Wohnhaus des Sägers Gauß vollständig niedergebranm. Der Schaden wird aus 80000 Mark geschätzt. Die Entstehnngsursachc des Groß- stiiers steht noch nicht fest.
Dem Inspektor des Gutes Grammow (Pommern) gingen auf, einer Fahrt nach dein benachbarten Sülze die Pferde durch. Der Wagen prallte gegen einen Stein und kippte um. Ter mitjahrendc Gutslehrer brach das Genick und war auf der Stelle tot. Der Inspektor erlitt schwere Verletzungen und wurde ins Rostocker Krankenhaus gebracht.
Bei dem Feuer, das das Airwesen des Schmiedemeisters Laurenzen in Büderum bei Flensburg einäscherte, entstand eine Panik unter den elf Kindern des Schmiedemeistecs. Nn Knabe kroch unrer das Bett. Ihm und einer Schwester, welche ihn retten wollte, wurde der Rettungsweg durch das Feuer abgeschnitten. Später fand man die Kinder unter dem brennenden Bett tot.
Spiel und Sport und Vuftjchiffal;rt
Arievrichshafe«, 26. Febr. Seit dem Oktober steht, wie erinnerlich, das Karboniumwerk einer Offenbacher Gesellschaft m. b. H., das als selbständiges Unternehmen mit dem Luftschiffbau nur in einem Bertragsverhältnrs über Gas- ljeferung stand, völlig still. Am Montag sollte die Fabrik tzvangsweise versteigert werden, aber das Verfahren wurde nach Befriedigung der dringendsten Gläubiger eingestellt. Das Unternehmen ist deswegen zusammengebrochen, weil sein HaiipterzeugniS, der- Ruß, keinen genügenden Absatz fand. -- Neben der großen Lnstschiffwerft ist eine neue Versuchsanstalt des Luftschiffbau Zeppelin im Werden begriffen. Das Richtfest konnte bereits am letzten Sonntag gefeiert werden. Der Bau schreitet so rasch voran, daß er voraussichtlich demnächst seiner Bestimmung übergeben werden kann.
Friedrichshafen, 26. Febr. Gestern vormittag nach dem Gottesdienst umflog, wie in Stuttgart der „Ersatz Z. 1", zu Ehren des Geburtssestes des Königs der Doppeldecker „S. S. 1", geschmückt mit schwarzroten Bändern, dreimal das Schloß, machte sodann verschiedene Manöver, Gleitflüge und eine Wasserlandung in der Friedrichshasener Bucht, wo er vom Publikum lebhaft begrüßt wurde. Nach einer Stunde kehrte er nach Manzell zurück.
Berlin, 26. FÄr. Der bekannte Fliegeroffizier aus Döbcritz, Oberleuttrant Mackenthon, ist als technischer Lester in die Dienste der A. E. G. getreten. Mackenthon, der bei den jüngsten Armeeveränderungcn zu den Garde- süsilieren versetzt wurde und vcrpatentiert wurde, übernimmt die Leitung der neuen Flugzeugbauwertstatt der A. E. G.
Johannistal, 26. Febr. Das M a ri ne l u ftsch r f f „L., 1" hat heule »Mag beim Einbringen in .die Halle eine Beschädigung des rechten vorderen Propellers erlitten. Auf telegraphische Bestellung hat die Werft Friedrichshofen sofort ein Ersatzstück abgesandt, das morgen ein-- tresfen und montiert werden wird. Das Luftschiff ist übrigens auch mit 3 Propellern durchaus verwendungsfähig.
Stratzbnrg, 26. Febr. Soeben, 2 Uhr 25 Minuten nachmittags, erscheint von Süden kommend, in mäßiger Höhe das Militärluftschiss „Ersatz Z. 1" über Straßburg. Der Lustkreuzer überkreiste in gewaltiger Schleife die Stadt und verschwand in der Richtung gegen Oos.
Rar«, 26. Febr. Der russische Flieger Slavoro- ! soff, der heute morgen in Mailand zum Flug nach Rom ! ausstieg, landete nahe Piomdino. Seine Maschine wurde : bei -er Landung beschädigt.
Kunst und Wissenschaft.
Eine Larah Betni-ardvsrstcünng für Gefangene.
New York, 25. Febr. Vor 1000 Gefangenen hat die ! bekannte französische Künstlerin. Sarah Bernhard in San Quentin-Gefängnis in Kalifornien eine Vorstellung gegeben.
: Auf den Zuschauerplätzen saßen 6 Mörder, die durch die . Kunst der französischen Tragödin gerührt waren. Auch die beiden wegen des Dynamitattentats auf die „Los AngeloS Times" verurteilten Brüder Mac Namarru wäre nunter den Zuhörern. Sarah Bernhard wurde beim Betreten der kleinen Gesängnisbühne mit den auf dem Harmonium gespielten Klängen der Marseillaise begrüßt und einer der Gefangenen dankte ihr am Schlüsse für den einzigen Genuß, .
Straß bürg, 26. Febr. Zum Intendanten des Straßburger StadttheaterS ist Herr Anton Otto, der frühere Direktor des StadttheaterS in Kiel, von dem Bürgermeister mit Zustimmung der Thcaterkommission ernannt worden. Herr Otto wird die Geschäftsführung bereits am l. März d. I. übernehmen, da der bisherige Intendant, der am 15. Mai in den Ruhestand tritt, wegen seines Gesundheitszustandes ab l. März beurlaubt ist.
Gerichtdsaal.
M« Sol-ate»chttäl6r vor Gericht.
In der Praxis der Militärgerichte hat sich im Lauft «kt Zeit die Anwendung des Z 98 (vorschriftswidrige Be
handlung Untergebener) auch in solchen Fällen eingebürgert, für die das Militärstrafgesetzbuch zweckmäßigere Strafbestimmungen kennt, als sie die Dehnbarkeit dieses Paragraphen zuläßt. Born Zivilgericht als tätliche Beleidigung, als Körperverletzung oder als einfache Beleidigung zu ahndenoe Delikte har man schon häufig mit dem § .98 abgefertigt. Das mag für den Beklagten — berührt werden immer nur Vorgesetzte sehr angenehm sein, für die Militärjustiz dürfte cs aber nachteilig sein, weil die Bestrafung wegen eines Vergehens gegen § 98 dank seiner Verallgemeinerung weniger abschreckender wirkt, als wenn das Kind beim richtigen.Namen genannt würde.
Der Unteroffizier Hermann Helle von der ersten reitenden Batterie des 4. Gardefeldartillerieregiments war vor dem Kriegsgericht in Berlin wegen Mißhandlung Unrec- gebcner angeklagt. Helle soll am 3. Januar dem Kanonier Römer einen Fußschemel gegen die Knie geworfen haben und dann im Stall den Römer und andere Kanoniere, weil sie zu spät in den Stall kamen, 7 bis 8 Minuten lang Laufschritt und Kniebeuge haben machen lassen. Infolge der Uebecanstcengung brach der Kanonier Römer bewußtlos zusammen. Um ihn wieder zu sich zu bringen, begoß ihn Helle mit Wasser. Später erholte sich Römer und kam auf die Revierstube.
Der Angeklagte behauptete, er habe den Schemel nicht absichtlich geworfen, sondern nur nmgestoßen und zufällig den Römer getroffen. Hinsichtlich der „Kniebeugen" und des Laufschrittes gibt Helle zu, daß er zu dem Befehl nicht berechtigt war, da die Instruktion solche ununterbrochene Freiübungen nur vier Minuten (!) erlaube. Helle bestritt, daß acht Minuten lang die Leute geübt hätten und entschuldigte sich mit seiner Aufregung. Er fühlte sich infolge der Verspätung seiner Leute gereizt. Römer habe, übrigens nur simuliert. (!) Die geladenen Zeugen, die von dem Unfall nichts gesehen hatten, glaubten nicht, daß Römer die Ohnmacht nur vorgetäuscht habe. Der Anklagevertreter beantragte, wegen „unvorschriftsmäßiger Behandlung Untergebener" drei Tage Mittelarrest und wegen Mißhandlung zehn Tage Mittelarrcst. Das Kriegsgericht verurteilte den Angeklagten nur wegen „unvorschriftsmäßiger Behandlung Untergebener" zu zehn Tagen Mittelarrest. Im ersten Fall kam es zur Freisprechung.
Karlsruhe, 25. Febr. Das Kriegsgericht der 29. Division verurteilte einen Unteroffizier des 5. badischen Infanterieregiments Nr. 113 zu vier Wochen strengen Arrest, weil er eine sozialdemokratische Protestversammlung gegen den Krieg besucht hatte. Ein Mitangeklagter Sergeant des gleichen Regiments wurde sreigesprochen, weil er Nachweisen konnte, daß er den Cbarakter der Versammlung nicht kannte.
Berlin, 26. Febr. Vor der Strafkammer des Landgerichts 1 stand der Journalist Arthur Helmcke unter der Anklage der Erpressung. Der Angeklagte hatte am 17. August vorigen Jahres an den Minister v. Breitenbach ein umfangreiches Schreiben gerichtet und mit diesem Schreiben zwei Manuskripte zur Durchsicht eingereicht. Tiefe Manuskripte enthielten den Entwurf zu zwei Artikeln, in denen geradezu haarsträubende Dinge über angebliche Durchstechereien im Baumuseum, das dem Minister unterstellt ist, enthalten waren. Helmcke verlangte von dem Minister entsprechende Honorierung dieser Artikel, anderenfalls würde er sie in der Sensationspresse veröffentlichen. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht auf die Gemeingesährlich- keit des Angeklagten eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Der Gerichtshof berücksichtigte aber die prekäre Lage, in der sich der Angeklagte zur Zeit der Abfassung des Brieses befand, ließ Milde walten und verurteilte ihn nur zu l4 Tagen G-efängnis.
Vermischtes.
Haftung für Auskunft.
Es ist zu unterscheiden zwischen Rat, den jemand innerhalb eines Vertragsverhältnisses (z. B. der Arzt, Notar, Rechtsanwalt, die gewerbsmäßige Auskunftei) von Berufs- wegen gibt und dem Rat, der ohne vertragsmäßige Verpflichtung (z. B. von einem Geschäftsfreund) einem andern gegeben wird?, Hirse, letztere ist für die unglücklichen Folgen eines Rats (z. B. für den Geldverlust des Beratenen bei einem gut empfohlenen Kunden) nicht verantwortlich. Selbst wenn er die Auskunft in leichtfertiger Weise abgegeben hat (z, B. weil er die nötigen Kenntnisse nicht besaß), erwächst ihm keine Schadensersatzpflicht. Ganz anders freilich, wenn er den; nachher zu Schaden gekommenen Geschäftsfreund wider besseres Wissen einen falschen Rat gegeben, z. B. wenn kurz zuvor seine eigenen Wechsel mit Protest zurückgekommen waren und er' empfahl dem andern Wechselakzepte des faulen Kunden.
Die Haftung gründet sich auf oas Bürgerliche Gesetzbuch, das in Z 676 sagt: „Wer einem andern einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis oder einer unerlaubten Handlung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersätze des aus der Befolgung dgs Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet!"
Die Gestaltung des modernen Berkehrslebens hat an Stelle der Erkundigung bei Geschäftsfreunden die Entstehung von Auskunfteien nötig gemacht, die es sich.zur besonderen Aufgabe setzen, auf Grund eines „Bertragsverhält- nisses" Nachforschungen über die Kreditwürdigkeit anderer Personen anzustellen und dgs Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Für diese Auskunfteien liegt die in 8 .676 in Ausnahme gestellte, „sich aus einem Vertragsverhältnis oder einer unerlaubten Handlung ergebende Verantwortlichkett" vor. Die Auskunftei hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt oder, sofern sie Kaufmannseigenschasten besitzt, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei feiner Geschäftsführung anzuwenden. Das Austunstsbureau ist also vor allem zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es eine wissentlich falsche Auskunft erteilt, und als solche wird auch eine von ihm gemachte positive Angabe angesehen, von deren Richtigkeit der Inhaber des Auskunftsbureaus nicht überzeugt ist.
Ferner haftet das Anskunftsbureau auch, wenn es fahrlässig zu KLerke geht. Fahrlässigkeit bei der Auskunftserteilung ist anzunchmen, einmal, wenn der Geschäftsbetrieb der Person, über die Auskunft zu geben ist, im allgemeinen unpünktlich oder unordentlich ist, dann aber, wenn das Bureau im besonderen Fall die Verläßlichkeit seiner Quellen nicht gehörig prüft, infolge Namensverwechslung über eine falsche Firma Auskunft erteilt oder dergleichen.
Zwischen dem. Austunstsbureau und seinen Kunden (Abonnenten) pflegt eine Vereinbarung dahin getrosten zu werden, daß das Bureau keine Verantwortung für d e Fügen eines Rats übernimmt. Dgs Bureau wird aber trotz dieser Vertragsklausel auf Schadenersatz haften, wenn seine falsche Auskunft wider besseres Wissen gegeben worden wäre. Dagegen kann die Haftung wegen „bewußter Widerrechtlichkeit der Angestellten des Bureaus oder fremder Fahrlässi ke.t" im Voraus erlassen werden. Wegen eigener grober Fahrlässig
keit (z. B. infolge mangelhafter Organisation des kiute»- nchmcns oder geringer Qualität der Angestellten) kann der Bvrear-inhaber mit Aussicht auf Erfolg belangt werden.
Schlecht fressende Pferde.
Alle Pferdetzailrr sollren bei schlecht fressenden und abgeuiagerrei: Pferden doch zuerst an die Zähne der Tiere denken, welche in vielen Fällen die alleinige Schuld an dem Uebel tragen. Es ist schon oft vorgekommen, daß Schieferzähne als Grund deS schlechten Fressens ftsttge- stellt wurden. Nachdem diese Zähne abgefeilr waren, fraßen die Tier ihr::- Hafer wieder gern und erholte» 'ich oft schnell, während sie vorlrer nur mit Kleie rnährr wurden, in der Mernuug, daß es eben alte oder magenkranke Pferde nenn. Wein: ein Pferd beim Kauen sich schäumt oder sei r langsam und nur die Hälfte des Furiers frißt, oder das halbgelautt wieder in die Krippe fallen läßt und das Futter schlecht verdaut, denke man also zunächst an schadhafte Zäh"'', wjf tierärztliche Konsusaiidu und da? Ab- seilen erfordern nur eine Ausgabe, welche auch der kleine Fulinerksbesiner bestreiten kann, da chm dadurch sein Pferd, welches sonst rapid verfällt, noch lange 'ur Arbeit erhalttu bleibt Die Schieierrähne aerleh.'n auch leicht dre Zunge der Pferde, jedoch kann nur der Tierarzt mit 2iche> heil seststellen, ob solche vorhanden und. Man be- ai-s-ge sich also nicht mit der eigenen Untersuchung!
Handel und Volkswirtschaft.
Berlin, 26. Febr. Die umer Führung der Reichs- bank zind der Könrglichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) gebildeten .Konsortien übernahmen heute von den Finanzverwaltnngen 50 Millionen Mark Reichs- anleihe und 100 Millionen Mark preußische Staatsanleihe, beide 4proz. und bis 1925 unkündbar. Die öffentliche Zeichnung findet am 7. März zum Kurse von,98,60 statt. Für- Stücke, die unter Sperrung bis zum 15. Januar 1914 in das Reichs- oder Staatsschuldbuch eingetragen werden, beträgt der Zeichnungspreis 21» Pfg. weniger. Ferner hat das unter Führung der Seehandlnna stehende sogenannte Preußen-Konsortium 400 Millionen Mark 4proz. preußische Schatzanweisungen, fällig 1917, übernommen, die ebenfalls am 7. März zu 99 Proz. zur Zeichnung.aufgelegt werden. Die Besitzer von am l. April 1913 fälligen .Schatzanweis- ungen können diese zu pari in Zahlung geben, fodaß sie 1 Mark Zuzählung aus 100 Mark erhalten.
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Fruchtruärkte.
(Die Preise verstehen sich per Doppelzeimier.)
Bat'.ugeu: .Haber 16.60- 47.20 M.
Eb rügen: Haber 18 M.
Giengen: Kernen >6 M, Garste 16.60 >7 M, Haber
l-i.60-l5.8b M, Weizen l6.60-17.60 M. Stroh 2.80 -3.60 M, Heu -1.60—0.40 M, Klee 7 M.
Mangen: 'tkvggen 17 M. Gerste 15.14 16.40 M, Weiz-en.
16 19.40 stN.
Nördlliigenr Kernen 19 M, Weizen 20.40 M, Roggen 16.70 M, Gerste 16.80 M, Haber 17.80 Ai.
Ulm: Weizen 18.80 19 M, Roggen 16.80 le M, Hab« 16 . 40 - 46.80 U, Gerste l5.60-16.80 M. Bei dem vom 3. landwirtschaftlichen Gan veranstalteten FrnyjahrSs a ä r - fr uchtüiarlt waren zum Verkant angemeldet worden: 2972 Ztr. (Herste, 309.5 Ztr. Haber, ll Ztr. Roggen, 628 Ztr. Wetzen, 1953 Ztr. Kartoffel, 175 Ztr. Erbsen, 53 Ztr. iLsper, 105 Ztr. Ackerboimen, 210 Ztr. Klee, 4 Ztr. Raingras 40
Pr. Wicken Ms verkauft wurden angezeigt zu den deigefügreu Preisen: 138 Ztr. Gerste zu 10 -15 M. 205,5 Ztr. Haber zu 9.50 1-2.50 M, 3 Ztr. Roggen zu 11 M, 45,5 Ztr. Weizen zu 10 13 M, 58 Ztr. Kartoffel zu 3.70- 5 M, 24 Ztr. Erbsen zu lO- 17.50 M, 2 Ztr. Esper zn 20 M, 7.3 Ztr. Klee zn 85—110 M.
Ravensburg: Weizen 17 49.40 M, Roggen 16.50 dis
17 M, Gerste 16 16.80 M, Haber 15.50—18.-20 M.
Reutlingen: Dinkel 16.60- 14.80 M, Kernen 21.20 M,
Gerste 15.60-47 M, Haber 17-18 M. Mischling 19.20 M.
Straubing: Wetzen 20.40—21 M, Roggen 16.40 bis 17 M, Haber 16.40 17 M, Gerste 15—16.40 Bill rach: Roggen 16.60 17 M, Gerste 18.60 17 M, Hader 16 . 80 - 47.60 M, Dinkel 14—44.40 M.
Biber ach: Weizen 17 M, Haber 17.-20 17.40 M, Gerste
15.20 15.80 M.
Vieh- und Schweiuemärtte.
Erails Herrn : Milchschweine 50- 70 M, Läufer 00 bis 130 Mart.
Grenren Br.: Milchschweine 40 62 M, Läufer 85 dis 112 Mart. '
Herr e n erg: Milchschweine 38 .58 Bi, Läufer 65 bis 100 Mart.
Oderudori: Milchschwcine 58—64 M.
O.s; enburg: Mischschweine 35 -54 M, Lauser 61 M.
Ravensburg: Milchschweine 42 70 M.
Rottweil: Milchschweine 48—60 M, Läufer 82—95 M.
Nim: Mila-fchweine 60 - 70 M, Läuter NO--140 M.
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Kopfes.
Nürnberger H o p fe u p r e i Z z c k t e l der letzten Woche.
- Der Pretostand zeigt gegen die Vorwoche zwar (eine inni Nennwerte Aendrrnng, hat sich jedoch befestigt. Der weit au? größt« Teu des Umsatzes bestand aus gutfarbigen Kündschafts Hopfen von 95—115 M. Preise für 50 Kg. am 22. Febr. Prima Hopfen 115 125 M. Mittel 9(1 112 M, geringe 60
biS 80 M
»
Bom Weinbau.
Da der Weinbau ipr badischen Taubergrund mehr denn anderwärts in ständig raschem Rückgang begriffen ist, läßt das Ministerium des Innern gegenwärtig in einigen hervorragenden Weinbauorten des Taubergrundes einzelne Weinberge in musterhafter Weise anlegen, bezw. bestehende ältere tragbare Weinberge in musterhafter Weise bewirtschaften, um den dortigen Rebbaucrn eine .moderne, mehr Erfolg versprechende Rebwirtschaft vor Augen zu führen, und um festzustellen, ob dem Taubergrunder Weinbau überhaupt noch ausgeholfen werden kann. Die Bewirtschaftung übernehmen die Grundstücksbesitzer selbst, welche verpflichtet sind, während eines Zeitraums von 5 Jahren alle not wendig, werdenden Arbeiten nach Anweisung auszuführen. Dafür hat der Staat Zuschüsse in Aussicht gestellr. Die ^ Leitung und Ueberwachung Rr Anklage wie die Bewirtschaft- . ung ist dem Weinbaulehrer Dümmler in Durlach Übetragen ) worden. Da im Taubergrund die Verhältnisse im Weinbau ' äußerst schwierig liegen, so wird man auch in anderen Red . gegende» des badischen Landes die Weiterentwicklung dieser ! Angelegenheit mit Interesse verfolgen.
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