Amtliche Bekanntmachungen'

Beircss: Kochmehl.

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, vag für die Versorgungszeit vom 16. Oktober bis 15. November ds. Js. kein .Kochmehl ausgegeben werden "kann.

Calw, den 8. Oktober 1926.

Kommunalvcrband Calw: Oberamtmann Gös.

Verfügung der Landeskartofselstelle, Verwaltungsabteilung, über den Verkehr mit Kartoffeln der Herbfternte 1820.

Auf Grund der 88 12 und 16 der Verordnung des Bundes­rats über die Verforgungsregelung v. 25. Sept./I. Nov. 1815/ 6. Juli 1916 lNeg.-Bl. 1815 S. 607/728. 1816 S. 675) wird mit Genehmigung des Ernührungsministeriums verfügt:

8 1. Der Erwerb von Kartoffeln zum eigenen Verbrauch unterliegt keiner Befchränkung.

8 2. 1. Für den Erwerb von Kartoffeln beim Erzeuger zum Zweck des Weiterverkaufs gelten folgende Bestim­mungen:

l. Groghändler bedürfen vom 8. Oktober 1929 an zum Auf­kauf von Kartoffeln eines auf Grund der vorliegenden Ver­fügung anszuftelicnden besonderen Erlaubnisscheins, der nur solchen Großhändlern erteilt wird, die schon am 1. Augi-kt 1911 den Großhandel mit Kartoffeln betrieben haben. Der Antrag auf Ausstellung des Erlaubnisscheins ist an dos Oberamt des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung, in Stuttgart an das Stadtschultheitzenamt, zu richten. Dem Antrag ist der Nach­weis der nach 8 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung-des Ketten­handels vom 21. Juni 1916 (RGBl. C. 581) erforderlichen Handelsgenehmigung anzuschließen.

uungslos. Der Zugverkehr ist wieder ausgenommen. Die Hafenarbeiter und die Arbeiter mehrerer Fabriken haben zum Zeichen der Trauer die Arbeit eingestellt.

IkNlschlmd.

Weißbücher über die polnisch-französischen

Machenschaften in Oberschlesien.

(WTB.) Berlin, 8. Okt. Wie wir von zustündger Stelle er­fahren, werden dem Reichstag bei seinem Zusammentritt die bereits angekündigten Weißbücher über Oberschlesien vorgelegt werden. Sie sind in einem Band vereinigt und ent­halten Material über die geheimen polnischen Kampforgani- fationen in Oberschlesien und deren Zusammenhang mit dem Ausstand im August 1920. Sie bringen weiter Feststellungen über das Verhalten der interalliierten Kommission und ihrer Organe, insbesondere der französischen Truppen, sowie eine Zusammenstellung polnischer Uebergrisse und Verbrechen.

Derleumderische Beleidigung

des Reichspräsidenten.

(WTB.) München, 7. Okt. Gestern nachmittag fand vor­dem Schwurgericht l die Verhandlung gegen den Münchener Schriftsteller Friedrich Freija wegen Beleidigung des Reichs­präsidenten statt. Der von dem Staatsanwalt erhobenen An­klage hatte sich der Reichspräsident als Nebenkläger ange- schlossen. Die beleidigenden Aeußerungen sind in einer Sonder­nummer des politischen WitzblattesPhosphor" enthalten, das der Angeklagte verantwortlich hernusgab und das unmit­telbar nach den Reichstagswahlen sein Erscheinen eingestellt hat. Areksa hat nach der Anklage in der Sondernummer, sich ausschließlich mit dem Reichspräsidenten und insbesondere auch mit dessen Privatleben beschäftigte, den Reichspräsidenten der Trunkenheit, des Besuchs unwürdiger Lokale und der Bestechlichkeit bezichtigt. U. a. hat der Angeklagte mehrfach da­rauf angespielt, daß der Reichspräsident ständiger Besucher einer berüchtigten Berliner Nachtbar gewesen sei. In der Beweisaufnahme konnte der Angeklagte zu seinen Behauptun­gen keinerlei Beweise liefern. Er hatte auf die Nennung von Zeugen überhaupt verzichtet. In der Verhandlung wurde durch Zeugen des Nebenklägers, durch Ministerialdirektor Dr. Ai e i si­ne r, Leiter des Büros beim Reichspräsidenten, sowie durch den Hausinspektor des Reichspräsidenten, Kappe, durch den Geschäftsführer der Kolrbri-Mk, die völlige Haltlosigkeit der Beleidigungen dargetan. Der Vertreter der Anklage, Siaats-

^ Das Kloster bei 8endomir.

Novelle von Franz Grillparzer.

Der Graf übersah mit einem Blicke das Bedenkliche seiner Lage, und ordnungsliebend wie er war, hatte für ihn ein rasches Umkehren von dem eingeschlagenen Taumelpfade nichts Be­ängstigendes. Nur der Gedanke an Elga machte ihm bange. Wird das heitere, in unbefangenem Frohsinn so gern hinschwe- beude Wesen? Aber es mußte sein, und der Graf tat, was er mußte. Mit klapsendem Herzen trat er in Elgas Gemach. Aber wie angenehm ward er überrascht, als, da er kaum die Verhältnisse auseinandergcsetzt und die Notwendigkeit geschildert hatte, die Stadt zu verlassen, um auf eigener Scholle den Leicht­sinn der letztvecflossenen Zeit wieder gut zu machen, als. bei der ersten Andeutung schon, Elga an seine Brust stürzte und sich bereitwillig und erfreut erklärte. Was er wolle, was er gebiete, sie werde nur gehorsam sein! Dabei stürzten Tränen aus ihren Augen, und sie wäre zu seinen Füßen gefallen, wenn er es nicht verhindert, sie nicht emporgehoben hätte zu einer langen, Zeit und Außenwelt aufhebenden Umarmung.

Alle Anstalten zur Abreise wurden gemacht. Starschenski, der, von Jugend auf an Einsamkeit gewohnt, alle Freuden des Hofes und der Stadt nur in der Freude, die seine Gattin daran zeigte, genossen hatte, segnete beinahe die Unfälle, die ihn zwangen, in den Schoß seiner ländlichen Heimat zurückzukehren. Elga packte und sorgte, und in den ersten Nachmittagsstunden eines warmen Maitages war man mit Kisten und Packen in dem altertümlichen Stammschlosse angekommen, das, neu einge­richtet und aufs beste instand gesetzt, durch Nachtigallenschlag und Blütendust wetteifernd ersetzte, was ein verwöhnter Ge­schmack, ein Vergleich mit den Palästen der Städte allenfalls hätten vermissen können. ^

Eines besonderen Erlaubnisscheines bedürfen auch Hilfs­personal und bloße Beauftragte der Großhändler (Unterkäufer). Die Ausstellung disses Ausweises ist von dem Großhändler unter Vorlage seines Erlaubnisscheines bei dem Oberamt des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Unter- kttufers, in Stuttgart bei dem Stadtschultheißsnamt, zu be­antragen. Für Unterküufer, die keinen Wohnsitz oder keine gewerbliche Niederlassung in Württemberg haben, ist der An­trag an die Landeskartoffelstelle zu richten.

Zuständig zur Ausstellung des Erlaubnisscheines ist diejenige Behörde, bei welcher der Antrag ejnzureichen ist.

Für die Ausstellung eines Großhändlererlaubnisscheins wird eine Gebühr von 2 Ut, für die Ausstellung eines Scheines für die Unterkäufer eine solche von 1 .6 erhoben.

ll. Kleinhändler, die Kartoffeln beim Erzeuger aufkaufen, bedürfen hiezu vom 8. Oktober 1920 an einer Bescheinigung des Ortsvorstehers ihres Wohnsitzes oder ihrer gewerblichen Nieder­lassung, in Stuttgart des Stadtschultheißenamts, daß sie den Kleinhandel mit Kartoffeln angemeldet haben. Diese Beschei­nigung wird nur solchen Kleinhändlern erteilt, die den Kar- tosfelhandel schon am 1. August 1911 betrieben haben. Etwa von dem Kleinhändler zum Ankauf zugezogene Hilfskräfte sind in der Bescheinigung namentlich aufzuführen. Als Kleinhandel gilt nur der unmittelbare Absatz an den Verbraucher.

2. Die Großhändler, Unterkäufer und Kleinhändler haben ihre Erlaubnisscheine und Ausweise bei sich zu führen und den Uebrrwachungsbeamten auf Verlangen vorzuzeigcn.

:>. Die Landeskartoffelstelle ist befugt, den Kroß- und Klein­händlern Auflagen hinsichtlich des Absatzes von Kartoffeln zu machen.

1. Die Erlaubnis zum Großhandel mit Kartoffeln kann von der Behörde, welche sie ausgestellt hat, zurückgsiiommen werden, wenn de: Händler sich als unzuverlässig erweist. Das-

auwalt Jahn, riet deshalb dem Angeklagten, durch eine un­umwundene Erklärung aus Grund der voll wirksamen Be­weisaufnahme seine Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedau­erns zurückzunehme» und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Nachdem der Angeklagte diese Erklärung abgegeben und aus­drücklich hervorgehcbeu hatte, daß er sich von der objektiven Unwahrheit der gegen den Reichspräsidenten erhobenen Vor­würfe überzeugt habe, betonte der Verllceter des Nebenklägers Rechtsanwalt Conrad Haußmann, daß der Reichspräsident nur seine bürgerliche Ehre hätte schützen wollen und im vssent- lichen Interesse hätte schützen müssen. Nachdem dieser Zweck durch die Beweisaufnahme und die Erklärungen des Angeklag­ten erfüllt sei, könne der Reichspräsident den Grundsatz (Friedrichs des Großen. Die Schriftleitung.):Gazetten dür­fen nicht genieret werden" gelten tasten. Er nehme die An­klage daher zurück und schenke dem Augettazieu die Bestrafung. Das Gericht beschloß hierauf die Einstellung des Verfahrens. .

Der Streik im Berliner ZsiLnngsgewerbe.

, Berlin, 8. Ott. LautVorwärts" sind im Berliner ZeitungS- gowcrb.' nach vorläufigen Zählungen ausg.tpcrrt: 3000 Gs 1900 Transportarbeiter, 5000 Hilfsarbeiter, 1000 Isis 1200 Buchdrucker und 1600 Euchüiudrr. lieber 2500 kaufmännische Angestellte sind auSsinävig. Es sind also rund ttOVO Arbeitnehmer am Kampfe beteiligt. Heute Mittag begannen im Rr:chsarbeitS»r:n°fteri»m die ersten Verhandlungen. -

Auf Veraulaisuug des NcichsarbeüSmiuisters waren dieAfa" als Vertretung der streikenden Angestellten und der Arbeitgeberver­band für das Berliner Zeitungsgewcrbe, ferner die Burschenden der in Frage kommenden Arbeiterorganisationen geladen. Der Lerhand- lungsleiter, Regienmgsrat Büblcr, erklärte, daß der ReichsarLeits- minister sich über den Stand und die Ursachen des Konflikts im Zei- tungSgewrrbe informieren und versuchen »volle, durch seine Vermitt­lung eine Verständigung zivischeu den Parteien .herbeizusühren. Diese Verständigung wurde im Laufe der mehrstüudigeu Verhand­lungen nicht erreicht. Die Vertreter derAfa" erklärten, daß der Schiedsspruch des Schlichtungsau.sschusses Groß-Berlin, der von den Arbeitgebern nicht angenommen worden war, von ihnen abgelehnt werde, da sie eins mindestens Mprozentige Erhöhung der Gehälter forderten. Von den Arbeitgebern wurde erklärt, daß sie die Ver­handlungen über die Neufestsetzung der Gehälter der kaufmännischen Angestellten solange zurüüftelleu müßten, bis die am 25. Oktober be­ginnenden Verhandlungen zwischen dem Buchdruckerverband und dem Verband d.r deutschen Buchdrucker über den neuen Reichstarif be-

Bald nach der Ankunft schien sich zum Teile auszuclären, warum Elga die Änderung der bisherigen Lebensweise so leicht geworden war. Sie stand in den ersten Monaten einer bis jetzt verheimlichten Schwangerschaft, und Starschenski, mit der Er-^ füllung aller seiner Wünsche überschüttet, kannte keine Grenze seines Glücks.

Frühling und Sommer verstrichen unter ländlichen Er- gvtzlichkeiten, ordnenden Einrichtungen und frohen Erwartungen. Als das Laub gefallen war und rauhe Stürme, bie ersten Boten des Winters, an den Fenstern des Schlosses rüttelten, nahte Elga die ersehnte und gefürchtete Stunde: sie gebar, und ein engelschönes, kleines Mädchen ward in die Arme des Grafen gelegt, der die Tochter mit segnenden Tränen benetzte. Leicht überstanden, wie die Geburt, waren die Folgen, und Elga blühte bald wieder einer Rose gleich.

So viel günstige Vorfälle wurden leider durch unange­nehme Nachrichten aus der Hauptstadt unterbrochen. Der alte Starost, Elgas Vater, war gestorben und hatte seine Umstände in der größten Zerrüttung hinterlassen. Die beiden Söhne, in ihrer tollen Verschwendung nicht mehr von ihrem bedächtlicher gewordenen Schwager unterstützt, häuften Schulden auf Schulden, und ihre Gläubiger, die in Hoffnung auf den Nachlaß des alten Vaters zugewartet hatten, sahen sich zum Teile in ihrer Er­wartung dadurch getäuscht, daß in dem Testamente des Starosten eine beträchtliche Summe, infolge einer früher geschehenen Schenkung, an jenen armen Vetter Oginski überging. Dieser Vetter war, wie bekannt, seit längerer Zeit verschwunden. Er mußte aber doch noch leben und sein Aufenthalt nicht jeder­mann ein Geheimnis sein, denn die ihm bestimmte Summe ward gefordert, übernommen, und die Sache blieb abgetan.

Zu den Verschwendungen der beiden Laschek gesellten sich überdies noch Gerüchte, cüs ob sie neuerdings verbotene An-

nigungen der Kleinhändler.

5. Gegen die Abweisung eines Gesuchs, die Zurücknahme der Erlaubnis oder die Entziehung der Bescheinigung kann binnen einer Woche nach Zustellung des Bescheids einmalige Be,mwerde NHoorn wrroen, und zwar gegen Verfügungen der Landeskartofselstelle an das Ernährungsministerium, im iibri- gen an die Landeskartofselstelle. Die Beschwerde hat keine a»f- , chreben.de Wirkung.

7- F 0- -1:.?Etliche am Verkehr mit Kartoffeln Beteiligte sind verpflichtet, den Beamten und Beauftragten der Landes- r des Kommunalverbands, der Gemeinden und der Polizeibehörden das Betreten ihrer Räume, in denen Kartoffeln gelagert werden, zu gestatte».

m^oiirrüle, bezüglich deren ein vorschriftswidriges Verhalten des Besitzers oder Verwahrers an.zunehmen ist. sind von den Beamten und Beauftragten dessen Gewahrsam zu ent­ziehen und nach Anweisung der Landeskartoffelstelle der ord­nungsmäßige» V.rwendung zuzuführen. Der Erlös ist de», Be­sitzer oder Verwahrer nach Abzug der Kosten auszufotgen. "so­weit nicht etwa weilergehende Bestimmungen Anwendung zu linden haben. Die Festsetzung des Betrags, der dem Besitzer ewer Verwahrer zukommt, erfolgt durch die Landeskartvsfel- stetle endgültig.

8.4- Die Landeskartofselstelle kann zur Durchführung dieser V-:r ugung weitere Bestimmungen treffen.

8 5. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Ver­fügung und der zu ihrer Durchführung erlassene» weiteren Vor- wriften werden mit Gesängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft.

8 6. Die Verfügung tritt vorbehaltlich der Zeitbestimmun­gen in 8 2 Z. I und ll iofort in Kraft.

St uttgart. den 30. September 1920. Mantz.

endet seien. Im übrigen seien die Arbeitgeber bereit, etwaige Er­höhungen, die in diese» Verhandlungen vereinbart würden, den An­gestellten rückwirkend voin 1. Oktober an zu zahlen. Sie seien auch bereit, deu Angestellten schon jetzt einen Vorschuß auf etwa eintce- tende GehaliSerhöhnngcn zu bewilligen. Die Vertreter der Ange- stelltenverbänd: lehnten-jedoch diesen Bergleichsvocschlag ab. Der Vorsi'en.de erklärte damit den Vermittlungsversuch als vorläufig gescheitert, behielt sich jedoch im Aufträge des Reichsarbritsiilinisters vor, dir Parteien z» neuen Verhandlungen zusammenzubernfe».

Einschließungen des BetriebsrätekongreffeL.

* Berlin, 8. Okt. Am 2. Tag des Betriebsrätekongresses wurde» folgende vom Referenten eingebrachte Entschlie­ßungen angenommen:

Die zweijährigen Versuche, die Wirtschaft wieder aufzu- bauen, sind gescheitert. Die kapitalistische Wirtschaft in Deutsch­land erlebte einen kurzen scheinbaren Aufschwung nach Aufheü- bung der Blockade. Sie ist heute in unaufhaltsamem Zer­fall. Die Produktion stockt, Betriebe werden stillgelegt, abge­brochen, Maschinerien ganz oder in Teilen ins knpitalistisckjs Ausland verschoben. Die wachsende Eeldeniwertung und Valutaverschlechterung sperrt Deutschland die Zufuhr von Roh­stoffen und Lebensmitteln in steigendem Maße Beides zusam­men mir dem steigenden Bankrott der Staatsfinanzen sperrt Deutschlands internationale Kredite. Die rapide Geldentwer­tung läßt die Kaufkraft der breiten Massen immer weiter hinter, den steigenden Warenpreisen Zurückbleiben. Bei dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nehmen die Preise Len Charakter von Monopolpreisen an. Das Kapital nützi die Situation und macht in manchen Wirtschaftszweigen glänzende Gewinne, die aus den Taschen des Volkes.fließen, das immer mehr verarmt. Das Kapital sucht sich durch tausend Finten und Listen der Besteuerung zu entziehen und die Steu­ern auf Arbeiter, Kleinbauern und Kleinbürger abzuwälzen.

Auf dem bisherigen Wege unserer Wirtschaft kommen wir aus dem Elcnd unserer Lage nicht heraus. Die kapitalistische Wirtschajtslshrc, wonach die Förderung der eigenen Interessen der Allgemeinheit am besten diene, hat ihre innere Un­wahrheit jedem klar offenbart. Sie darf keine Geltung mehr haben, sollen nicht Aullionen der werktätigen Bevölke­rung absolute Verelendung und gänzlicher Untergang drohen. Je weiter der Zerfall der Grundlagen der Produktion und dis körperliche und geistige Schwächung und Verkümmerung aller Arbeitskräfte vom Landarbeiter bis zum Techniker und Erfinder fortschreitet, um so schwieriger wird der Wiederaufbau. Die industrielle Initiative des Unternehmers, die Technik und Produktionsumfang förderte, genügt nicht, um den Wiederaufbau unserer Wirtschaft zu ermöglichen. Es be­darf dazu der Sozialisierung der dazu reifen Wirtschaftszweigs und der Stärkung des Einflußes der Hand- und Kopfarbeiter auf die übrige Wirtschaft. Aus Objekten der Wirtschaft sollen sie zu ihren Subjekten werden. Das Ziel der proletarischen

schlage hegten und Parteigänger für landrsschädtiche Neue­rungen würben. Starschenski sah sich aufs' überlästigste von seinen Schwägern und ihren Gläubigern bestürmt, er wies aber, nachdem er getan, was in seinen Kräften stand, alle weitere Anforderung standhaft von sich und hatte das Ver­gnügen, Elga in ihren Gesinnungen mit den seinigen ganz übereinstimmen zu sehen. Ja, als die Brüder, gleichsam zum letzten Versuch, sich auf dem Schlosse des Grafen einfanden, sahen sie sich von der Schwester mit Vorwürfen überhäuft, und man schied beinahe in Feindschaft.

So gingen mehr als zwei Jahre vorüber, und der Friede des Hauses blühte, nach überstandenen Stürmen, nur um so schöner empor. Sah sich gleich der Graf in seinen Wünschen nach einem männlichen Stammhalter fortwährend getäuscht, so wendete sich dafür eine um so größere, eine ungeteilte Liebe auf das teure, einzige Kind.

Kaum konnte aber auch etwas Reizenderes gedacht werden, als das kleine, rasch sich entwickelnde Mädchen. In allen schon angekündigten Formen der Mutter Abbild, schien sich die schaffende Natur bei dem holden Köpfchen in einem seltsamm Spiele gefallen zu haben. Wenn Elga bei der Schwärze ihrer Haare und Brauen durch ein hellblaues Äuge auf eine eigene Art reizend ansprach, so war bei dem Kinde diese Verkehrung des Gewöhnlichen nachgeahmt, aber wieder verkehrt; denn gol­dene Locken ringelten sich um das zierliche Häuptchen, und unter den langen blonden Wimpern barg sich, wie ein Räuber vor der Sönne, das große, schwarzrollende Auge. Der Graf scherzt« oft über diese, wie er es nannte, auf den Kopf gestellte Ähnlich­keit, und Elga drückte dann das Kind Inniger an sich und ihre Lippen hafteten auf den gleichgeschwellten, strahlenden von gleichem Rot.

(Fortsetzung folgt.).