Sitzung der bürgerl. Kollegien/ (Fortsetzung.)
Die Gemeindekollegien beschließen, den erforderlichen Teer für die Teerung der Staatsstraße von der Gasfabrik bis zum Magen reuler'schen Haus beim Windhof unentgeltlich abzugeben, soweit solcher bis zur Zeit seiner Verwendung von der hiesigen Gasfabrik produziert «erden kaun. — Auf erstatteten Vortrag des Sachverständigen — Ingenieur Eberhard in Baden-Baden — wird von den Gemeindekollegien beschlossen, die notwendige Erweiterung des städtischen Elektrizitätswerkes nicht durch einen Anschluß an die Ueberlandzentrale in Calw, sondern durch Einbau eines 120 ?8 Dieselmotors samt Dynamomaschine und durch Erneuerung der Akkumulatorenbatterie nach dem Voranschlag des Stadtbauamtes mit einem Aufwand von etwa 52000 Mk zu bewerkstelligen. Die Lieferung des Dieselmotors wird der Firma Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg auf Grund ihrer Offerte vom 2. Februar 1912 um den Preis von 27000 Mk. vorbehältlich des Abschlusses eines besonderen Lieferungsvertrags übertragen. Die Herstellungskosten der Erweiterung von etwa 52000 Mk sollen durch Einstellung von je 13000 Mk. iu die Stadtpflege-Etats pro 1912/13 und 1913/14 und durch Entnahme von 26000 Mk. aus Bergbahnmitteln aufgebracht werden, da der neuerliche Mehrbedarf der Bergbahn an elektrischer Kraft vor Allem die Erweiterung des Electrizitätswerks notwendig macht. Die Vergebung der Lieferung der Dynamomaschine und der Akkumulatorenbatterie soll erst in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. — Anläßlich des in Inkrafttretens des Gesetzes vom 4. Aug 1911, betr. Erhöhung der Staatsbesörsterungs-Gebühr von 80 Pfg. auf 1 Mk. 60 Pfg. pro da Waldfläche wird aus der Mitte der Kollegien der Antrag gestellt, gemäß Art. II Abs. 2 des genannten Gesetzes die Bewirtschaftung der Stadtwaldungen durch die Staatsforstverwaltung zu kündigen und einen Gemeindeförster anzustellen. Der Vorsitzende spricht sich gegen die Kündigung aus und begründet seinen
Antrag damit, daß die Anstellung eines Stadtförsters der Smdt einen Mehraufwand von jährl. über 4000 Mk. verursache und daß es zudem fraglich erscheine, ob man für den Posten auch wirklich tüchtige Bewerber bekommen könne. Ferner weist er darauf hin, daß in keiner Hinsicht eine Gewähr dafür bestehe, daß die Stadtwaldungen durch einen Gemeindeförster besser bewirtschaftet werden, als durch einen Oberförster, zumal die Tätigkeit beider durch das Körper- schastsge'etz vom 19. Oktober 1902 und die Vollzugsverfügung hiezu eine ziemlich gleichmäßige Regelung erfahren habe. Ein tüchtiger, erfahrener Forstmann sei nur zu erhalten, wenn ihm lebenslängliche Anstellung, wie in Baiers- bronn, zugestanden werde, worauf die Gemeindekollegien wohl nicht gerne eingehen werden. Wenn er auf kürzere Zeitdauer angcstellt werde, müsse jeder Bewerber darauf sehen, daß er wieder in den Staatsdienst zurücktreten könne. Da Beurlaubungen aus dem Staatsdienst aber nur auf wenige Jahre erfolgen, könne die Stadt in die Lage versetzt werden, alle paar Jahre einen neuen Förster anstellen zu müssen, was gewiß nicht zum Vorteil für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes ausschlagen könne. Mehrere Mitglieder der Gemeindekollegien sprechen sich hiegegen für die Anstellung eines eigenen Försters aus und führen hiefür verschiedene Gründe an, so günstigere Abhaltung der städt. Holzverkäufe, intensivere Wirtschaftsführung, Vermeidung von Anständen mit den Waldwegen u. s. w. Der Vorsitzende betont hiegegen, daß derartige Wünsche, wenn sie künftig laut würden, gewiß volle Berücksichtigung erfahren werden. Nachdem sich dann verschiedene Mitglieder des Gemeinderats und Bürgerausschusses noch für Beibehaltung der Staatsbeförsterung ausgesprochen hatten, schritt man zur Abstimmung. Hiebei stimmen 7 Mitglieder des Gemeinderats für und 4 gegen die Anstellung eines Stadt- försters und vom Bürgerausschuß 9 gegen und 2 für dieselbe. Nachdem der Bürgerausschnß die Anstellung eines
Stadtförsters also mit großer Majorität ablehnte, verbleibt es bis zum 1 April 1920 bei dem seitherigen Verhältnisse der Bewirtschaftung der Stadtwaldungen, durch die Organe der Staatsforstverwaltung, das nun seit beinahe 24 Jahren bestanden hat. Auf 1. April 1920, also in 8 Jahren, kann die Stadt wieder von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Aus den Mitteilungen des Vorsitzenden ist noch zu erwähnen, daß von 194,000 da Körperschaftswaldungen Württembergs nunmehr 90 °/o mit 174,600 da durch Ttaals- focster bewirtschaftet werden und von 1884 waldbesttzenden Gemeinden in Württemberg etwa 1850 sich für die Staats- beförsterung entschieden haben. — Der durch das Erdbeben vom 16. November 1911 und sich daran anschließende Erdrutschungen schwer geschädigten Gemeinde Margrethausen, Oberamts Balingen, wird ein einmaliger Beitrag von 30 M. aus der Stadtkasfe ausgesetzt. — Es folgen noch verschiedene kleinere Gegenstände.
— (Telegr.) Die Präsidentenwahl im Reichstag
wurde auf Antrag Bassermann auf heule Mittag vertagt. Der Antrag wurde von Gröber unterstützt und unter großer Heiterkeit des Hauses einstimmig angenommen.
(„1 Auf dem Wege vom Bahnhof bis zur König Karlstraße ging gestern Mittag von einem minderbemittelten Manne ein kleiner Schlüstel verloren. Wegen der Wichtigkeit des Schlüssels wollen zweckdienliche Mitteilungen an die Expedition des Blattes gerichtet werden.
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