Sitzung der bürgert. Kollegien vom 2. Febr. 1S12. Mehrere Wasserkonsumenten haben in ihren An­wesen eigene Brunnen und Wasserleitungen und beziehen daher aus den städtischen Wasserleitungen nur einen Teil ihres Wasserbedarfs. Sie bitten um Dinspensation von der Vorschrift des tz 6 des städtischen Wasserzinsvertrags, nach welchem sie auch bei nur teilweiser Entnahme ihres Wasserbedarfs aus der städtischen Leitung die Pauschal­sätze für sämtliche Räume ihrer Häuser zu entrichten hätten, und wünschen die Abgabe ihrks teilweissn Wasserbedarfs aus der städtischen Wasserleitung, nach Maßgabe von Wasser­messern zum Preise von 10 Pfg. pro obw. Vom Ge- memderat wird diesem Gesuch in widerruflicher Weise ent- sprochen. In Sprollenhaus muß eine weitere Schulstelle errichtet werden, da die für 2 Schulstellen höchst zulässige Schülerzaht von 140 längst übersch-itten ist, wenn nicht für die Schüler der Parzellen Nonnennnß und Kohlhäusle ent­sprechend einer Anregung des hiesigen Ortsschulrals vom 30. Dezember 1911 eine eigene Schule errichtet wird. Auch in Unterenztal handelt es sich um Erweiterung der Schule, wenn nicht für die Schüler aus Nonnenmiß, Gemeinde Enzklöfterte eine andere Einschulung möglich ist. Die Er­richtung einer die Kinder aus den genannten Parzellen um­fassenden Schule erscheint als eine Lösung, die aller Er­wägung wert ist. Der Kgl. Oberschulrat empfiehlt den Ge­meinden Wlldbad, Enzklösterle und Enzlal deshalb eine der­artige Regelung. Die hiesigen Gemeindekollegien sind nicht abgeneigt, der Errichtung einer die Kinder der Par­zellen Nonnenmiß und Kohlhäusle, Gemeinden Wildbad, und der Parzelle Nonnenmiß, Gde. Enzklösterle, umfassen­

den Schule näher zu treten .....

möchten sie aber Klarheit darüber haben, welchen Anteil an den Schulhausbau- und Unterhaltungskosten und an den ordentlichen Schulkosten, (Lehrergehalt, Lehrmittel u. s. w.) die Gemeinden Enztal und Enzklösterle zu übernehmen bereit wären und mit welchem Beitrag sich der Staat hieran be­teiligen würde. Die hiesige Stadtgemeinde kann nämlich auf Grund der erfolgten Erhebungen über die voraussicht­lichen Schülerzahlen in Sprollenhaus und Nonnen­miß nicht darauf rechnen, durch Errichtung einer Schule in Nonnenmiß auf längere Zeit hinaus von der Errichtung einer 3. Stelle in Sprollenhaus befreit zu bleiben, da nach Abtrennung der Schüler von Nonnenmiß die Zahl der Schüler in Sprollenhaus schon im Jahre 1915 wieder die für 2 Schulstellen gesetzlich zugelassene Höchstzahl von 140 erreicht. Es ist somit mit Sicherheit vorauszusehen, daß der Errichtung einer Schule in Nonnenmiß schon in wenigen Jahren doch noch die Errichtung der 3. Schulstelle in Sprollenhaus folgen müßte. Schafft die hiesige Stadt­gemeinde aber jcht eine 3. Stelle in Sprollenhaus und stellt dort durch Erweiterung des Schulhauses die nötigen Schulräume und die Lehrerwohnung her, so kann sie bei der relativ geringen Zunahme der Bevölkerung der in Be­tracht kommenden Parzellen damit rechnen, daß sie auf lange Jahre hinaus von weiteren Schulhausbauten und Auf­wendungen in den Parzellen, verschont bleibt. Die Gemeinde­kollegien verkennen aber nicht, daß für die Einwohner in Nonnenmiß eine eigene Schule manche Bequemlichkeit und manchen Vorteil bringen würde und sind deshalb trotz dieser Sachlage nicht abgeneigt, dem Wunsche der Nonnenmisse

Vor ihrer Beschlußfassung I Einwohnerschaft auf Errichtung einer Schulstelle in Nonnen- r miß zu entsprechen, wenn die Errichtung einer Nttt Enz-

klösterle-Enztal gemeinschaftlichen Schule, der hiesigen Stadt- gemeinde keine zu großen Lasten aufbürden würde, d. h. wenn die Leistungen der Gemeinde Enzklösterle-Enztal und des Staats beträchtlich höhere wären, als sie in Art. 20 des Volksschulgesetzes und nach den sonst geltenden Grund- sätzen vorgesehen sind und wenn später mit der Errichtung der dritten Stelle in Sprollenhaus nicht allzu rasch sorge- gangen werden müßte. Unter d esen Voraussetzungen wäre die hiesige Stadtgemeinde bereit, über die Errichtung einer Schule in Nonnenmiß in weitere Verhandlungen einzutreten. Die Quellfassung der Wasserleitung in der Parzelle Nonnenmiß ist so defekt, daß sie durch eine neue ersetzt werden; muß. Nach dem vom Stadtbauamt gefertigten Plane und Voranschlag belaufen sich die Kosten der Neu­herstellung der Quellfassung auf 16 00 Mk. Von den Gemeindekollegien wird beschlossen, die Ausführung der Quellfassung zu genehmigen. Der Stadtvorftand hat an die kgl. Straßenbauinspektion Calw die Bitte gerichtet, dre Staatsstraße von Calmbach bis Enzklösterle bei ihrer bevor- stehenden Neubeschotterung und Bewalzung um der uner­träglichen Staubbelästigung abzuhelfen, teeren zu lassen. Nach Mitteilung der Straßenbauinspektion ist ihr dies aber nur möglich, wenn die Stadt den erforderlichen Teer hiezu unentgeltlich liefert. Es seien nämlich sämtliche Gesuche um Straßenteerung im Lande sonst abgelehnt worden und man könne für Wildbad keine Ausnahme machen. (Schluß folgt

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am 10. Februar 1S12, vorm. 11 Uhr m Sitzungssaal des Rathauses.

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Plan und Voranschlag mit Bedingungen sind an Unterzeichneter Stelle einzusehen.

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