und Gerechtigkeit in der Kulturwelt vorhanden sei, dann sei es Zeit, daß eine neutrale Kommission die Greueltaten tm Saar­gebiet an Ort und Stelle feststelle. *

< (WTV.) Mailand, 2V. Aug. DemMessagero" zufolge ist die deutsche Regierung beim italienischen Botschafter in Berlin v rstellig geworden, um die Aufmerksamkeit Ita­liens auf die durch die Haltung Frankreichs im Saargebiet x.-schäffene Lage zu lenken. Sie gedenke den gleichen Schritt auch in Rom zu unternehmen. Deutschland betone, dag das Saargebiet nach dem Friedensvertrag nach nur fünf Jahre lang besetzt werden solle. Die deutsche Note, schreibt Messagero" appelliere an das Recht und Gerechtigkeit.

Am SM «xd Land.

Vom Rathaus.

In der am Donnerstag unter dem Vorsitz von --caoischult- heiß Gähner stattgefundenen Gemeinderatssitzuug wurde über die Schaffung eines Spielplatzes auf dem Calwer Hof beraten. Der Vorsitzende gab folgende Erläuterung: Im Interesse der öffentliche» Schulen und des Turnvereins solle ein Spielplatz geschaffen werden, der es ermögliche, die Jugend in körperlicher Tüchtigkeit und im Sport auszubilden! geeignete Spielplätze seien nicht vorhanden, der Brühl sei zu klein und zu hart, der Turnverein dränge darauf, zu Spiel- > nd Leibesübungen bald eine» geeignete» Platz zu erhalten und die Spielabteilung dieses Vereins sei in Stärke von etwa 43 Mann bereit, jeden Abend und an den Samstagnachmit­tagen den größeren Teil der Arbeiten für Erdbewegungen zu übernehmen. Als passender Platz sei ein Gelände auf dem Calwer Hof in Aussicht genommen, der sich an den Spielplatz der Neuen Handelsschule anlehne. Vom Stadtbauamt liege ein Plan vor, nach dem der neue Spielplatz IIS Meter lang und SS Meter breit werden solle. Der Flächeninhalt betrage somit stark 3 Morgen. Dieser Platz sei äußerst zweckmäßig und zu einem Spielplatz recht gut geeignet. Es frage sich nun, ob der seitherige Spielplatz der Neuen Handelsschule belasseil werden oder ob ein gemeinsamer Spielplatz für Handelsschule, öffentliche Schulen und Turnverein erstellt werde» solle. Die Kosten für den Spielplatz komuien hoch, es feien allein S00 Kubikmeter Erdbewegungen anzunehmen und dazu komme noch die Einfriedigung des Platzes. Der Eemeinderat solle sich nun dazu äußern, ob im Grundsatz ein Spielplatz überhaupt not­wendig sei und ob ein gemeinsamer oder 2 Spielplätze ge­schaffen werden sollen. Die Eesamtkosten werden sich auf etwa 20 000tt stellen, es sei aber anzunehmen, daß durch die Mit­arbeit des Turnvereins die Kosten ganz bedeutend reduziert mrden; es sei auch auf freiwillige Schenkungen und Beiträge

- c rechnen. Jedenfalls wäre die Schaffung eines Spielplatzes ,.hr erwünscht, da durch die Abschaffung der militärischen

Ausbildung eine körperliche Ertüchtigung' der Jugend zum Wohle Deutschlands durchaus notwendig sei. Voraussichtlich "werde aüch "8re"Negierüng' den Gemeinden die Anlage von Spielplätzen empfehlen oder gesetzlich gebieten. In der sich anschließenden Debatte handelte es sich in der Hauptsache um die Zweckmäßigkeit von ein oder zwei Spielplätzen (in diesem Fall bliebe der Spielplatz für die Neue Handelsschule bestehen), um die Lage des Platzes, um die Ausbringung der Kosten und um die Notwendigkeit von Spielplätzen überhaupt. GN. Sann wald ist mit der Anlage eines neuen Spielplatzes ein­verstanden, wünscht aber noch weitere Unterlagen für die Kostenberechnung und beantragt die Einsetzung einer Kom­mission. Ein Hinausschieben der Sache habe keinen Zweck: wenn man an die Ausführung herangehe, so soll der Platz auch genügend groß und zweckmäßig zubereitet fein, es sei besser, wenn man den seitherigen Platz der Handelsschule belasse und für die andern Schulen und den Turnverein einen besonderen Platz auswähle: ein getrennter Spielplatz sei vorzuziehen. GR. Stauden meyer bedauert, daß im Tal kein geeigneter Spielplatz mehr zur Verfügung stehe, die Erstellung eines gemeinsamen Spielplatzes für alle Schulen verdiene den Vor­zug, jedenfalls sei die Schaffung eines Spielplatzes ein drin gendes Bedürfnis. Da die Spielleitung einen großen Teil der Arbeit übernehme, trete für die Stadt eins starke Entlastung ein, die hiesigen Turner werden ebenso Mitarbeiten, wie es in andern Städten geschehen sei. Die Jugend habe das Recht, einen Spie' mtz zu erhalten, um im Freien die körperlichen Kräfte zu so rren und auszubilde». Eine Beschleunigung der Sache sei dringend angezcigt. ER. May ist im Prinzip mit einem Spielplatz einverstanden, tritt für einen allge­meinen Spielplatz namentlich auch für Arbeitervereine ein, wenn der Stadt dabei nicht zu hohe Kosten entstehen und spricht sich gegen eine zu große Ausdehnung des Platzes aus Kosten der Landwirtschaft und der Kleingartenbetriebe aus.

In ähnlichem Sinne äußert sich GR. Störr, der im übrigen dafür eintritt, daß keine zu großen Ausgaben be­willigt werden und daß man den Preis des Platzes auch in Betracht ziehen müsse. GR. Baeuchle bejaht die Not­wendigkeit eines Spielplatzes, befürwortet die Anlegung eines gemeinsamen Spielplatzes, weist aber auf die schwierige Auf­bringung des Geldes in der gegenwärtigen Zeit hin und will noch genauere Ausstellung der entstehenden Kosten abwarten. ER. Pfrommer spricht sich für einen gemeinsamen Spiel­platz aus und will nicht mehr Gelände als nötig dazu be­willigen. Eine Kommission (bestehend aus de« Eemeinde- räten Staudenmeyer, Baeuchle, Stüber, Psrommer, Störr und Maier) soll sich noch näher mit der Angelegenheit befassen und dem Gemeinderat eingehende Vorschläge machen. Durch die Aufstellung einer Frirdhofordnung hat sich das Bedürfnis nach einer Gemeindesatzung über die Einrichtung einer Friedhof­abteilung herausgestellt. Der Vorsitzende gibt die Satzung im einzelnen bekannt. Die Abteilung soll im Rahme« des Voransch lags anfall ende Arbeiten selbständig erledige^.

Amtliche Bekanntmachungen.

Ausführuugsbestimmungen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Höchstpreise siir Getreide.

Vom 26. Juli 1920.

Auf Grund des 8 4 der Verordnung über die Preise für Getreide aus der Ernte 1920 v. 14. Juli 1920 (RGBl. S. 1456) sowie auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (RGBl. S. 401/18. August 1917 (RGBl. S. 823) wird bestimmt:

8 1. Im Sinne dieser Bestimmungen gelten als Brot­getreide: Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn: Getreide: Brotgetreide, Gerste und Hafer.

8 2. Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art des gemischten Getreides und dem Mischungsverhältnis.

8 3. Für die Bewertung des Getreides gelten folgende Grundsätze:

Getreide gilt hinsichtlich des Feuchtigkeitsgehalts als voll­wertig, falls die Feuchtigkeit nicht übersteigt: bei Lieferungen vor dem 1V. August 1920: 19 vom Hundert: bei Lieferungen vor dem 16. Oktober 1920: 18 v. H.,' bei Lieferungen vom 10. Oktober 1920 ab: 17 v. H.

. Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig, falls es gut und gesund ist und hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der betreffenden Eetreideart letzter Ernte in di? Abladegegend entspricht.

8 4. Für die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffen­heit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte maßgebend.

Ist das Getreide während der Beförderung von der Ablade­stelle bis zur Ankuaftstelle durch äußere Einflüsse, die der Ab­lader nicht zu vertreten hat, beschädigt worden, so trägt der Empfänger den dadurch entstandenen Schaden. Als solche Ein­flüsse gelten auch Verzögerungen der Beförderung infolge von Streiks, öffentlichen Unruhen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

8 5. Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Bestimmungen für leihweise Ueberlassung von Säcken, insbesondere über die Leihgebühren, und über die Preise der Säcke trifft die Neichsgetreidestelle jeweils durch Veröffentlich­ung im Deutschen Reichsanzeiger.

8 8. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestun­det, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichs- bankdiskont zugeschlagen werden.

Die Höchstpreise schließen die Beförderungskosten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jede» Fall die Kosten der Beförderung bis zur Verlade­stelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieser Ver­ladestelle zur Verfügung, so darf hierfür eine Leibaebvi"- !cht berechnet werden.

8 7. Die Höchstpreise gelten nicht für Originalsaatgut, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut >>me- gehalten werden.

Originalsaatgut ist nur das Saatgut solcher Züchtungen, die unter Bezeichnung des anbauenden Züchters, der Fruchi'an und der Größe der Anbaufläche in einem von der Reichsgetreide- ftelle im Deutschen Reichsanzeiger zu veröfsenilicheuden Ver­zeichnis aufgesührt sind. Saatgut von Nermehrungsstellen ist nur daun Originalsaatgut, wenn die Vermohrungsstelien in dem Verzeichnis aufgesührt sind.

8 8. Für anerkanntes Saatgut betragen die Höchstpreise bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn für die 1. Absaal bis zu 2110tt, für die 2. Absaat bis zu 2010 -tt, für die 3. Absaat bis zu 1910tt; bei Roggen für die 1. Ab­saat bis zu 1970tt, für die 2. Absaat bis zu 1870tt, für die 3. Absaat bis zu 1770 .tt; bei Eerstc und Hafer für die 1. Absaat bis zu 1920 .tt, für dis 2. Absaat bis zu 1820 -tt, für die 3. Abjaat bis zu 1720 -tt für die Tonne.

Anerkanntes Saatgut sind nur erste, zweite oder dritte Ab­saaten, die unter Bezeichnung des anbauenden Landwirts, der Fruchtart, der Größe der Anbaufläche und der anerkennenden Stelle in einem von der Neichsgetreidestelle im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichenden Verzeichnis aufgesührt sind.

8 9. Für sonstiges Saatgut (Handelssaatgut) beträgt der Höchstpreis bei Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Einer und Ein­korn 1810tt, bei Roggen 1670 -tt, bei Gerste und Hafer 1620 .tt für die Tonne.

8 10. Dis Höchstpreise in 88 9, 9 sind nur zulässig, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden.

8 11. Beim Umsatz des Getreides, soweit er nicht im Saat­gutverkehr erfolgt, dürfen dem Höchstpreis als Kommissions-. Vermittlungs-, Lager- und ähnliche Gebühren sowie für alle Arten von Aufwendungen nur die von der Neichsgetreidestelle festzusetzenden Beträge zugeschlagen werden. Diese Zuschläge umfassen vorbehaltlich abändernder Bestimmungen der Reichs­getreidestelle nicht die Auslagen für Säcke (8 5).

Beim Weiterverkauf von Saatgut dürfen neben den Saat­guthöchstpreisen (88 8 bis 10) insgesamt Zuschläge bis zu 18 vom Hundert der Preise genommen werden. Diese Zu­schläge umfassen auch die Auslagen für Säcke.

Die Zuschläge nach Abs. 1 und 2 umfassen nicht die Auslagen für die Fracht von dem Abnahmeort sowie die durch Zusammen­stellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich entstandenen Vorfrachtkosien, im Saatgutverkehr nicht die Be­förderungskosten von der Verladestelle des Erzeugers ab.

Abnahmeort im Sinne dieser Bestimmungen ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trügt.

8 12. Die Reichsgetreidestelle ist bei Abgabe von Getreide an die Höchstpreise nicht gebunden.

8 13. Die in diesen Bestimmungen oder auf Grund dieser Bestimmungen für Getreide, sowie für Saatgut von Getreide festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, be­treffend Höchstpreise.

8 14. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Ver­kündung in Kraft. . ^ Dr. Hermes.

dürfen. Als Mitglieder sollen der Abteilung angßchören: der Stadtvorstand und der Stalstbaumeister, 4 Mitglieder des Ee- meinderats und 3 Mitglieder aus der Bürgerschaft. Letztere sollen nur beratende Stimme haben und ihr Amt ehrenamt­lich versehen. Die Wahlperiode soll 3 Jahre umfaßen. GR. Störr hält die Heranziehung von Nichtkollegialmitgliedern für nicht notwendig, wogegen die GR. Stüber, Baeuchle und Staudenmeyer sich auch sür Personen aus der Einwohnerschaft aussprechen, da auf Persönlichkeiten Bedacht genommen werden solle, die für den Friedhof reges Interesse und richtiges Ver­ständnis zeigen. Im Anschluß daran wird über die Ausstel­lung einer Gebührenordnung sür das Friedhofwesen b erate n. Mmtlich» AnträL« dzs Sjahtoorstauds Mrdez ge-.'

nehmigk. GR. Psrommer bringt nochmals die Sch rtfv an der Gedächtnistafel für die Gefallenen zur Sprache. Er be­mängelt die Schriftzeichen und die Unübersichtlichkeit der an­gebrachten Namen. Von einigen Seiten wird ihm beigepflichtet und betont, es hätte dem Gemeinderat vor der Ausführung eine Probeschrist vorgelegt werden sollen. Da die Ausführung aber schon vorgeschritten ist, kann eine Aenderung nicht mehr gemacht werden. Das Landesjugendamt wünscht in hiesiger Stadt die Bereitstellung einer Jugendherberge. Zu die­sem Zweck wird dem Verein die frühere Werkstatt im Eisen- hardtschen Hause zur Verfügung gestellt. Die Umlaufszeit des städt. Notgeldes ist auf 1. Oktober abgelaufen. Da aber immer »och ein großer Mangel an Kleingeld besteht, beschließt der Eemeinderat, um eine Verlängerung der Frist von 1 Jahr einzukommen.

Infolge Aufhebung der Zwangswirtschaft sür Kartof­feln sind diese nun freigegeben. In den vorigen Jahren hat die Stadtverwaltung siir de» größten Teil der Einwohner die Kartoffeln besorgt. Es handelt sich nun darum, was in diesein Herbst geschehen soll. Der Vorsitzende hat sich in der Ange­legenheit bemüht und es ist ihm von Deckeiipfronn die Zusage zugegangen, gegen Abschluß eines Lieferungsvertrags 1060 Ztr. zum Preis von 25tt pro Zentner zu erhalten. Eruudsützlich müsse nun davon ausgegangen werden, daß die Einwohner­schaft sich selbst mit Kartoffeln zu versorgen habe, die Stadt könne nur für Minderbemittelte und Familien ohne Keller einigen Vorrat einlegen. Der Lebensmittelausschuß kam zu dem Beschluß, aus einen Lieferungsvertrag nicht einzugehen, da der feste Preis von 25tt zu hoch erscheine und im freien Handel genügend Kartoffeln zu beschaffen seien. Die Stadt solle für sich einen Vorrat von etwa 600 Ztr. beschaffen. Der Eemeinderat stimmt zu. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß die Milchv«rsorgung sehr zu wünschen übrig lasse; der Milchabmangsl betrage täglich 900 Liter. Auf Vorstellungen bei der Versorgungsstelle seien zuerst Versprechungen gemacht, später aber wieder zurückgenommen worden. GR. Maier weist sodann aus die teuren Obstpreise hin. Es wäre wünschens­wert, wenn die'Stadt durch Einkäufe eine Preissenkung her- beisühren könnte. Die gleichen Klagen wurden wegen der übertriebenen Kemüsepreise laut. Wenn man die Preise für Gemüse mit denen in andern Städten, wie z. B. Stuttgart, vergleiche, so sei es auffallend, daß in Calw die Preise viel zu hoch seien. Es müsse daher auf Abhilfe durch vermehrte Anlieferung dieser wichtigen Lebensmittel von auswärts drin­gend hingearbeitet werden. Die Eisenbahnvrrwaltung hat für ihre Angestellten das Bahngelünde zwischen dem Friedhof und dem Gutleuthaus zu Gartenland abgegeben. Da zu dem Ge­lände ein Zugang fehlt, möchten die Pächter einen Uebergang über das Grundstück von Frau Helene Schüz benützen. Dieses Grundstück beim Soldatenfriedhof wurde im Jahr 1886 von der Stadt verkauft unter der Bedingung, daß der Stadt zu einem bestimmten Preis ein Wiedervorkaufsrecht eingeräumt werde. Der Vertreter von Frau Schiiz sucht zunächst dieses im Grund­buch eingetragene Recht zum Erstaunen des Kollegiums zu be­streiten. Die Kollegien erklärten hierauf, auf ihrem klaren Recht zu beharren und auf ein Wiederverkaufsvorrecht nicht zu verzichten, sie sind bereit, das Grundstück sofort zurückzukaufen. Gegen eine Ueberfahrtsbenützung durch die Pächter haben die Kollegien nichts einzuwenden, nur darf daraus unter keinen Umständen ein dingliches Recht entstehen. GR. May be­klagt sich darüber, daß das auf dem Brühl gelagerte Brenn­holz von außerordentlich schlechter Beschaffenheit sei. Der Preis sür dieses überaus schlechte Holz sei viel zu hoch. Ein derartiges Holz Hütte man unbedingt zurückrveisen sol­len. ER. Wid maier gibt als Waldmeister nähere Aufklärungenund bemerkt, daß das bessere Holz als Papierholz verkauft werde, das geringere aber an die Stadt abgegeben worden sei. Die Gemeinden hätten gutes, die Bauern aber das schlechteste Holz geliefert. Von allen Seiten wird zum Ausdruck gebracht, daß künftighin gegen eine solch schlechte Belieferung eingejchritten werden müsse. Das Kollegium begab sich hierauf zu einem Augen­schein auf den Calwer Hos, um das Gelände zu dem Spiel­platz zu besichtigen. Die Einsichtnahme und die Aussprache der Meinungen war eine sehr rege, so daß sich das Kollegium noch in finsterer Nacht auf dem Platze befand, ohne aber zu einem bestimmten Beschluß.gekommen zu sein. Die Entscheidung soll in einer Sitzung heute abend fallen. Auf dem Heimweg muß­ten alle verfügbaren Streichhölzer entzündet werden, damit-der Weg durch den dunklen Wald gefunden wurde.

* Hirsau. Auf den heute Abend 8 Uhr im Saale des Gast­hofs z.Löwen" stattfindenden Liederabend sei auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht. (Siehe Anzeige.)

(SCB.) Calw, 20. Aug. (Gewinne in der Papier­industrie.) Ueber die Gewinnmöglichkeiten in der Papier­industrie gibt einen interessanten Aufschluß der Prospekt der Ammendorfer Papierfabrik in Radewell bei Halle a. S. über die Ausgabe von 2 250 000tt neuer Aktien. Dort heißt es:Bei der allgemeinen Warenknappheit sind wir mit Auf­trägen reichlich versehen. Mit den wichtigen Rohstoffen und Materialien haben wir uns genügend eingedeckt, so daß trotz der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse und Unsicherheit mit einem gleich guten Ergebnis wie im Vorjahr gerechnet werden k<mn." Und was war das Ergebnis des Vorjahres? Ein- Reingewinn von 1,2 Millionen -tt, bei einem Aktienkapital von 1,96 Millionen -tt. 1918/19 wurden 8« Proz. ausgeschüttet, und zwar 40 Proz. Dividende und 20 Prozent Sondervergütung. Das Unternehmen stellt in der Hauptsache Zeitungspapier und Papier für die Buntpapier- und Tapetenfabrikation her.' Und diese Gewinne zahlen Zeitunzs- und Buchoerlagsbetriebe, dis, infolge der hohen Rohstofspr eije großenteils, lahmgelegt sind,