W HM sich an seinem Schirm, den er in der höchsten. M an eine quevliegende Eisenstange gehängt hatte, MMpshcht fest, während schon die Beine den steinigen Boden des Bahnkörpers streiften. Das alles gesftwh, während der Zug in schnellstem Tempo nach Darmstadt fuhr! Zufällig blickte ein Fahrgast, der um den Verblech d«Z alten Herrn besorgt war, aus dem Fenster und sah den Unglücklichen in seiner gefährlichen Lage. Rafch rief n die Mitreisenden zur Hilfe und rannte auf Pie Platt­form. Er kam im entscheidenden Augenblick, denn schon war die Krücke des Schirms gebrochen, und jeden Moment wußte das Entsetzliche eintreten. Er packte den alten Manu an der Schulter und zog ihn mit Hilfe der anderen Passagiere glücklich auf die Plattform. Diese Vorgänge stielten sich nur in wenigen Minuten ab, wahrend dessen der Zug in rasendem Tempo weitcrsuhr. Hach besinn­ungslos setzte mau den Geretteten aus die Bank, Glück­licherweise hat der Hlte Herr nur unbedeutende Hautab­schürfungen erlitten, aber seine Kleidung ist arg zerrissen, namentlich die Hose, die von den kleinen, spitzen Steinen -es Bahnkörpers arg zugerichtet tvorden ist Tief gerührt verabschiedete sich der dem sicheren Tod Entronnene in Darmstadt von seinen Rettern.

Im Gefängnis verbrannt.

Ein unerhörter Fall von Fahrlässigkeit, den sich an­scheinend die Gesängnisvcrwaltung in Scharleb ünKreise Oppeln hat zuschulden kommen lassen, wird jetzt erst be­kannt. Die Witwe Lasai hatte wegen Schulversänmnis ihrer Kinder einen Tag Hast zu verbüßen, da sie die Geldstrafe von einer Marks nicht zahlen konnte. Die Frau, die für neun erwachsene Kinder mühsam den Le­bensunterhalt erwarb, mußte die Haftstrafe absitzen. In der Zolle geriet auf unerklärliche Weise der Strohsack, der wahrscheinlich dem Ofen zu nahe lag, in Brand. Auch die Kleider der Frau fingen Feuer, und die Unglückliche, deren Hilferufe ungehört verhallten, kam in den Flam­men um. DieBeuthener Zeitung" registriert diesen trau­rigen Fall und bemerkt dazu:Eine blutarme Witwe hat neun unversorgte Kinder, da kann cs schon einmal Vor­kommen, daß sie, um ihre Kinder ernähren zu können, «ins der größeren zu Hause behalten muß. Die Not zwingt sie dazu. Nun kommt die Schulstrafe. Sie kann nicht zahlen, denn woher soll sie das Geld nehmen? Da gibt's Haft?" Es ist dringend erforderlich, daß eine offizielle Darstellung der Angelegenheit erfolgt.

Im Kunstgewerbemuseum in Berlin ist ein Feuer ausgebrochen, durch das der Dachstu h l des Quergebäudes der mit dem Museum zusammenhängen­den Lehranstalt vernichtet wurde. Das eigentliche Mu- lemn mit seinen Kunstschätzen ist vom Feuer unberührt geblieben, dagegen sind die wertvollen Einrichtungen der Lehranstalt beschädigt worden.

Dampfcrzusammcnstotz an der Oftküste Englands.

In der Nähe des Kcntish-Knock-Leuchtschisfes bei H a r- wich stieß der DampferMount Park", der sich auf dem Wege von Cadiz nach Narmouth befand, mit den: DampferCraymont", der von Liverpool nach Lon­don unterwegs war, zusammen.Mount Park sank sofort. Der HilssdampferStart" fand zwei umge­stürzte Boote, an die sich vier halbnackte, völlig erschöpfte Matrosen klammerten. Sie wurden gerettet. Einer starb' aus der Heimfahrt. Man nimmt an, daß der Rest der Mannschaft von 13 Manu ertrunken ist.

' InBibera ch ist die Frau Stadtrat Nannctte Kibcl, die am 24. Januar ds. Js. ihr 100. Lebensjahr zu­rückgelegt hatte, verschieden.

In Donauwörth sind die beiden einzigen Söhne des praktischen jArztes Dr. Scheppach) 8 und 10 Jahre alt, ans her Wörnitz int Eise eingeürochen und ertrunken.

Gerichtssaal.

l EinPatentes" Geschäft.

Stuttgart, 17. Febr. (Schwurgericht.) Der ledige, 31 Jahre alte Patentingenieur Alfred Ganz von hier hatte sich heute wegen Fälschung öffentlicher Urkunden, Wechselfälschnng und Betrugs vor den Geschworenen zu pcrantworten. Ter Angeklagte gründete vor 4 Jahren ein Patentbüreau, nachdem er bei einem Elektrizitäts­unternehmen den größten Teil seines Vermögens einge­büßt hatte. Um Kredit gewährt zu bekommen, legte er hie­sigen Banken von ihm angefcrtigte Bürgschaftserklärungen vor, die er mit dem Namen seiner Mutter und seiner »ermöglichen Tante und mit einer notariellen Beglaubig­ung versehen hatte. Tie Banken wurden hiedurch getäuscht und bestimmt, ihm laufenden Kredit einzuräumew Bei der einen Bank hob er 12000 M und bei der andern 35000 M ab. Einem Angestellten bewog er durch Vor­legung einer weiteren auf diese Weise gefälschten Bürg- ichastserklärung, ihm ein Darlehen von 10000 M zu gewähren und einen Kaufmann bestimmte er, aus ge­mischte Wechsel 9 600 M zu geben. Den Bürgschaftserklär­ungen fügte er einen amtlichen Stempel bei. Am 15. Februar v. Js. ging der Angeklagte mit 1500 M, die er von einem Bankier auf gefälschte Wechsel bekommen hatte, nach Italien flüchtig. Er wurde im März in Mailand verhaftet und ausgeliefert. Er befindet sich nunmehr seit 11 Monaten in Untersuchungshaft. Seine Mutter hat einen Teil der Gelder ersetzt, sie hat für ihren Sohn E ihr ganzes Vermögen geopfert. Eine Bank ist um 30000 M und der Kaufmann um 10 000 M geschädigt.

Angeklagte machte, geltend, er habe nicht die Absicht dauernder Schädigung gehabt. Das Geld will er zu Ein­lagen bei industriellen Unternehmungen und zur Einlös­ung von Wechseln verwendet haben. Die Geschworenen Mwchm ihn im Sinne der Anklage schuldig unter Zu- vrlngung mildernder Umstände. Das Urteil lautete sodann M 2 Ja^e 6 Monate Gefängnis, abzüglich 10 Monate

" brsuchungshaft. Bei der Strafbemessung wurde bv- fuvßchtigt, daß der Angeklagte eine psychopathische Per- WAÄHkieit ist.

St 17- Febr. Der Prozeß zwischen der

radtgemeinde Stuttgart und dem Eigentümer Gaswerks Degerloch, Rob. Mayer, ist in zweiter

Instanz zu Gunsten der Stadl Stuttgart entschieden wor­den. Mar-er hatte aus Feststellung geklagt, daß die Stadt Stuttgart nicht berechtigt sei, die Genehmigung zur Aus- führmrg von Inneneinrichtungen für Gasbeleuchtung inner­halb des Bezirks der früheren Gemeinde Degerloch an­deren Installateuren zu erteilen als solchen, die ihren Wohnsitz oder Geschäftsbetrieb in dem früheren Degerlocher Gemeindebezirk haben; auch sollte die Stadt Stuttgart ver­pflichtet sein, einer bestimmten Stuttgarter Firma, die in Degerloch Gasinstallationen vorgenommen hatte, die Aus­führung von Gasinstallationen im früheren Degerlocher Gemeindebezirk zu untersagen. Das Landgericht Stuttgart hatte der Klage stattgegeben, das Oberlandesgericht hat je­doch das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen, im wesentlichen mit der Begründung, daß der Inhalt des Degerlocher Gasvertrags den Standpunkt des Mayer nicht rechtfertige. Wie man hört, beabsichtigt Mayer gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision ans Reichsgericht einzulegen.

Berlin, 17. Febr. Tie Gattin des Schriftstellers v. Gerlach wurde heute wegen Beleidigung von Poli­zeibeamten zu einer Geldstrafe von 410 M verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Anschluß an eine am 13. März v. I. von der demokratischen Vereinigung nach dem Feen­palast einberufenen Wahlrechtsversammlung.

Kiel, 17. Febr. Das Schwurgericht verurteilte den Schuhmacher Schild wegen versuchter Abtreibung, Blutschande und Mordes zum Tode und vier Jahren Zuchthaus, seine Tochter unter Freisprechung vom Kin- desmord wegen versuchter Abtreibung und Blutschande zu fünf Monaten Gefängnis. Die Strafe ist durch die Untersuchungshaft verbüßt worden.

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Ein Kanrpf um einen Mann.

In Wien standen zwei Frauen als Kämpferinnen um einen Mann vor Gericht. Die 45jährige Privatiere Anna W. wurde bereits zweimal auf grund der von der 49jährigen Beamtensgattin Johanna H. erhobenen An­klagen tvcgen Ehebruchs mit ihrem Manne zuerst mit acht Tagen, dann mit drei Wochen Hast besttast. Doch war sie nicht zu bewegen, von dem Manne der Klägerin, zu lassen. Während der Verlesung der Klage maßen sich die beiden Frauen mit feindseligen Blicken.

Richter (zur Angeklagten): Bekennen Sie sich für schuldig?

Augekl. (stolz): Jawohl!

Nicht er: Warum lassen Sie denn nicht von dem Manne der Klägerin?

Angekl.: Das habe ich mit mir abzumachen, das geht irur mich an!

Richter: Aber Sie müssen doch einsehen, daß Sie, wenn Sie so fortfahren, immer und immer wieder in den Arrest kommen werden!

Angekl.: Ich weiß es, aber ich kann nicht cnckers!

Klägerin: Sie will, daß ich nttch von meinem Manne scheiden lasse.

Angekl.: Jawohl, das will ich!

Klägerin: Das werden Sie niemals erreichen, und wenn ich zehnmal klagen muß! Ich halte an meinem Mann fest, denn er gehört mir, mir allein!

Richter (zur Klägerin): Ihr Mann spielt nicht ge­rade die schönste Rolle. Er läßt sich stets mit der Ange­klagten ein, um dann sofort zu Ihnen zu laufen und, Ihnen harNein Bericht zu erstatten. Er geht stehts straf­los aus und läßt die Angeklagte für seine Sünden büßen!

Klägerin: Ein Mann kann halt schwer wider­stehen: sie läuft ihm überall hin nach und drängt sich an ihn heran, wo sie nur kann. So befand sich mein Mann im vorigen Monat wegen einer Ehrenbeleidigung in Haft. Sie benützte sofort wieder die Gelegenheit und bewog den Herrn Kerkermeister unter der Angabe, sie fei seine Frau, ihr am Sonntag eine Besprechung mit ihm zu ermöglichen. Als ich eine halbe Stunde später hinkam, erfuhr ich das, denn der Kerkermeister fragte mich:.hat denn der Mann zwei Frauen?" (Heiterkeit.)

Richter: Sie werden sich doch noch von Ihrem Manne scheiden lassen.

Klägerin: Niemals!

Der Richter verurteilte Frau W. auf grund ihres Geständnisses zu 1 Monat Arrest.

Vermischtes.

Herren westen mit Spitzen besetzt.

Endlich, nachdem so lange Zeit die nüchterne englische Hcrrcnmode in fast allen Kulturländern unumschränkt ge­herrscht hat, wird, zur Freude aller künstlerisch veran­lagten Menschen, denen die bisherige männliche Gewandv ung als ein Grenl erschien, als eine unverzeihliche Be­leidigung jeglichen Schönheitssinnes, der Versuch gemacht, die schale Herrenkleidung wieder etwas freundlicher und bunter zu gestalten. Ein Spitzenfabrikant in Derby- shire hat den ersten kühnen Schritt zu der so lang her­beigesehnten Reform gemacht. Er spürte einen verständ­nisvollen Schneider auf und ließ sich bunte Westen anj- fertigen, die geschmackvoll mit Spitzen besetzt wurden, sehr hübsche und ansprechende Exemplare sind auch schon fertiggestellt worden. Eine derselben, zum Tagesanzug zu tragen, ist aus dunkelrotcm Tuch, mit schwarzer Spitze besetzt; eine andere, sehr elegante Abendweste ist von see­grüner Farbe und mit weißen Spitzen geschmackvoll ver­ziert. Ob sich die neue Mode tatsächlich einsühren wird, muß die Zukunft lehren. Kenner auf dem Gebiete der Herrenmoden versprechen sich allerdings sehr viel davon.

Das Geheimnis des Grünen Wagens.

In der alten Hansastadt Hamburg ist, wie wir in Berliner Blättern lesen, eine ganz merttvürdige Geschichte passiert. Seit vier Jahren sitzt dort in einer Zelle des Zentralgefängnisses eine, die das nötig hat. und drei Jahre dort zubringen soll. Aus eben dieser Zelle erklang eines Morgens nun Kindergeschrei, und es half nichts: es mußte sestgestellt werden, daß der Storch dagewesen war. Da rsokerdw cks Is xatornits ist ja nur in Frankreich untersagt, und so tat man das, was in so verzweifelten Fäl­

len getan werScri kann: man ordnete eine Untersuchung an, nahm einen schönen Menbogen und schrieb' darauf: Gegen Unbchrmtt". Das Ergebnis der Untersuchung war zuerst ganz negativ. Tie junge Mutter verweigerte jede Auskunft und beteuerte ihre Unschuld. Die Wärter­innen mußten dies sogar mit ihrem Eid bekräftigen. Man stand also vor einem Rätsel. Durch gutes Zureden geh langte man endlich aber doch zu einem Geständnis. 'Das­jenige, auf die cs hier ankommh, sollte vor Gericht als' Zeugin vernommen werden und wurde mit den:G rünen Wagen" an Gerichtsstelle transportiert, dasselbe Ge­fährt benutzt zu dem gleichen Zweck ein männlicher Be­wohner des Zuchthauses und vorn auf dem Bock des Wagens saß die Polizei!- Was wird Hamburg jetzt tun ?

Aus der ältesten Geschichte des Bieres.

Ebenso wie Gambrinus, der Schutzpatron der Bierbrauer, eine mythische Persönlichkett ist, so verliert sich auch die Geschichte des Bieres in das Mythenhaste. 'Durch römische und griechische Schriftsteller ist uns über­liefert, daß es in Rom und in Griechenland bereits Getränke gegeben hat, bei deren Zubereitung Korn- zucks Feldfrüchtc verwendet worden stick. Auch die Aegypter tollen bereits aus Getreidearten Getränke hergestellt ha­ben und als Erfinder dieser Getränke wird sogar Osiris, der oberste Gott Aegyptens genannt. Ob alle diese Getränke freilich von der Art ivaren, daß sie mit unseren Bieren auch! nur entfernt vergliche:: werden könnten, ist sehr fraglich. In Deutschland ist das Bier zuerst erwähnt im Allemannischen Gesetz, Tort hieß es an einer Stelle, daß jeder, der Höriger eines Klosters usw. war, 15 Sicläs Bier als Abgabe zu ent­richten (Aus dem Siclas soll später das Wort SeidSIl entstände:: sein, doch wären die -Siclas viel größere Maße als die jetzigen Seidel.) Bon Leuten, die berufsmäßig Bier Herst eilten, ist namentlich in den Verordnungen Karls des Großen an die Verwalter seiner Güter die Rede. Darin wurde befohlen, daß Bier und Malz (Bra.ee) recht reichlich hergestellt werden sollten. Zum Unterschied von den Ferfertigern des Birnen- und Llpftl- mostes, den siceratores, wurden die Hersteller des Bieres bracetores (Malzmacher) genannt. Schon damals scheint zweierlei Bier hergestellt worden zu sein, cerevisia, das stärkere und kannum, das schwächere, dümmere Bier. Zum Malz wurde weit bis ins Mittelalter hinein nicht :rur Gerste verwendet, sondern auch Hafer, Korn und Weizen. Ties ist öfter bestätigt worden nick zwar aus den verschiedensten Teilen Deutschlands) Noch im 13. Jahr­hundert ist die Verwendung verschiedener Getteihearten bezeugt und nur von Nürnberg ist bekannt, daß ttn Jahre 1290 eine Verordnung erlassen ward, die aus­drücklich vorschricb, daß bei der Herstellung des Bieres nur Gerste verwendet werden durfte. In der ersten Zeit scheint jeder Bewohner in den Städten berechtigt gewesen zu sein, Bier zu brauen, später wurde das aber wesentlich, eingeschränkt.

Liebeszauber im 2V. Jahrhundert.

Daß der .Aberglaube trotz aller Aufklärung noch im­mer im Volke unseresKulturstaaies" wurzelt, zeigte ein« Verhandlung, die kürzlich in Bernburg vor dem dorti­gen Schöffengericht stattfand und über die wie folgt berichtet wird: Ein Schlosser war des Betruges angeklagt worden, weil er einer Ehefrau ein Mittel zu teurem Preise verkauft hatte, das imstande sei, stntreue Ehegatten ans Haus zu fesseln und flatterhafte Mäunerhcrzen wieder einzufangen. Die Frau sollte ein Stück Pa­pier dauernd auf der Brust tragen; aus dem Zettel stand:Ich tue dich anhauchen, drei Bluhtstropfen will ich Dir entzihen, den ersten aus deiner Leber, den Zweiten aus deinem Herzen, den dritten aus dei­ner Lebenskraft, Hamit du nur mit mir und keiner andern etwas zu schaffen hast: Dies Gelobe ich. Amen... Sella. Im Nahmen des Sohnes, des Vaters und des Heiligen Geistes! fff Amen!" Da die Frau naturiichj Freundinnen gegenüber von demwmckertätigen" Zau- nrittol sprach, gelangte die Sache zur Kenntnis der Polizei. Vor Gericht war der Angeklagte geständig; er besaß aber die Dreistigkeit, den Satz aujzustellen:Ich mache mich doch nicht strafbar, wenn ich die Dummheit der Leute ausnütze!"

Hände! und Volkswirtschaft.

Die Maul- und Klauenseuche

ist weiter ausgebrochen in Poppcnweiler OA. Ludwigsburg^ in Schöckingen OA. Leonberg; in Neckartenzlingen OA. Nürtingen; in Unterrombach OA. Aalen; in Liebelsbergj OA. Calw und in Jungingen OA. Ulm.

Vor 40 Jahren.

Montag den 20. Februar.

Versailles. Der Reichskanzler Gras Bismarck wünscht für den bevorstehenden Friedensschluß die An­sichten und Wünsche der süddeutschen Staatsmänner zu vernehmen nrck hat zu diesem Zwecke dieselben nach Ver­sailles einladen lassen. Bkorgen beginnen die Friedens- Verhandlungen mit Thiers, der mit den französischen Un­terhändlern für morgen hier erwartet wird.

Versailles. Tie Ernennung Bismarcks zun: Reichs­kanzler erfolgte in eigentümlicher Weise. Ter Kaiser pflegte nämlich die Briefumschläge, in denen die Minister ihre dienstlichen Mitteilungen sandten, in seiner sparsame Art zu benützen, indem er die Aufschrift nur durch Umstell­ung der Wortean" undvon" änderte. Ein von Bis­marck eingesandtcr Umschlag trug die Aufschrift:An des Kaisers Majestät vom Bundeskanzler." Der Kaiser sandte ihn zurück, indem er die Aufschrift dahin änderte: Von des Kaisers Majestät an den Reichskanzler." Dia ser Titel war Bismarck schon Tags zuvor in den Be­ratungen über die neuen Titulatoren zugeteilt worden.

Paris. DerMoniteur" schreibt, daß die Verlänger­ung des Waffenstillstandes die Interessen der Deutschen n« schädige. Deutschland sei zur Fortsetzung des Krieges ent­schlossen, wenn es nicht Entschädigung für die Vergangen­heit und Garantien für die Zukunft erhalte.