sibiums, obgleich nach cxn vorhergegangencn Verhanb- kurigcn zwischen den.Fraktionen die Wrederivahl Payers ge- jicherl war. Payer wurde mit 59 von 84 Stimmen zum r. Präsidenten gewählt, einer der abgegebenen Zettel lautete au; Remdold-'Aalen, 1 aus Hautzmann; das Zentrum stimmte natürlich mit 23 Stimmen für den Abg. Kiene, zwei Zettel wurden unausgesüllt abgegeben. Payer dankte herzlich für die Wahl und wies in seiner mit leb- lßastem B-eftäll aufgenommenen Ansprache daraus hin, daß «r jetzt zum 6. Mal gewählt sei, ein Glück, das keinem Heiner Vorgänger zu Teil geworden sei, Tie Wahl des 1. Vizepräsidenten siel aus den Abg. Kiene. Kiene erhielt »vn 86 abgegebenen Stimmen 66, 18 (volksparteiliche) Zettet waren unbeschrieben, je 1 lautete aus Rembold-Aalen und den Abg. Kraut. Tas Amt des 2. Vizepräsidenten siel ebenfalls wieder dem Abg. Kraut (BK.) mit 78 von 85 abgegebenen Stimmen zu. 3 Zettel waren unbeschrieben, je 1 lautete aus die Abgg. Lindemann, Hildebrand, Rübling und Schremps. Tie nächste Sitzung findet am TienStag nachmittag statt.
Die Erste Kammer
«rat Samstag Vormittag unter dem Vorsitz ihres ne u e n Präsidenten, des F ür sten zu Hohenlohe-Bart c n- st ei n u n d I a g stb e r g zu ihrer ersten Sitzung zusammen. >Ter Präsident gedachte zunächst des Grasen von Rechberg und Rothenlöwen, der mit Rücksicht aus sein hohes Älter das von ihm so erfolgreich geführte. Präsidium des hohen Hauses jetzt abgetreten habe, sowie seiner ganz hervorragenden Verdienste, namentlich bei der Durchführung der Steuer- und Verwaltungsresorm. Weiter widmete der Fürst dem verstorbenen Grafen Heinrich von Schaesberg ehrende Worte. Im Einlaus befand sich ein Schreiben des Oekonomierats M ay e r-Hcilbronn, der seinen durch Krankheit notwendig gewordenen Austritt aus der Kammer anzeigte. Ter Präsident wird dein ausscheidenden Mitglied das Bedauern des hohen Hauses über seinen Austritt übermitteln. Nach dem von Geh. Rat von Schall erstatteten Bericht betreffend das vom Ständischen Ausschuß vorgeuommene Ligitimatiousgeschüst wurde', der Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg zum Vizepräsidenten gewählt. Hieraus verlas Herzog Albrecht die Wahlvorschläge für die Kommissionen, deren Mitglieder sämtlich durch Zuruf gewählt wurden. Damit war die Tagesordnung erschöpft. Tie nächste Sitzung ist troch nicht festgesetzt.
Stuttgart, 14. Jan. (Ständisches.) Im Anschluß an die heutige Sitzung der Zweiten Kammer trat der Seniorenkonvent zusammen, der das Programm für die Sitzungen der nächsten Wochen sestlegte. Tanach wird, wie bereits bekannt, am Dienstag das Gesetz betreffend die Be- rnssvormundschast in erster Lesung behandelt, am Mittwoch das Gesetz betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung, Tvn- nerstag die Vorlage betr. die israelitische Religionsgemeinschaft, am Freitag und Samstag das Gesetz betr. die Kberamtsärztc und die Einführung von Schulärzten- In der daraus folgenden Woche soll am Dienstag oder Mittwoch mit der Generaldebatte zum Etat begonnen werden, die erst in der 3. Woche zum Abschluß gelangen dürste. Hieraus ist eine Vertagung des Landtags vorgesehen. Auch wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Plenum erst wieder einberusen werden soll, wenn der Etat und die Beamtenbesoldungsvorlage von der Finanzkomm-ssion vollständig dnrchberaten sind.
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Znr Beamtengchaltsvorlag?.
Zur Neuordnung der württembergischeu
Beamtengehälter.
Tie Gechaltsneuordnung, die in Form von Nachtragsetats eingebracht ist, enthält, tvie der „Staatsanzeiger" mitteilt, nicht nur die Aufbesserung für die Beamten, für die Lehrer aller Kategorien und für die Geistlichen, sondern auch für die Altpensionäre und Altwitwen, sowie Pensionen für sämtliche Arbeiter aller Staatsbetriebe. Ueber den Aufwand, den sie erfordert, haben wir im Auszug aus dem Hauptfinanzetat bereits Mitteilung gemacht. Tie Slaatsregierung erklärt, daß sie mit der Vorlage in weitgehendstem Maße den Wünschen der Beamten, nicht zum mindesten der Untcrbeam- ren, Rechnung getragen habe.
Tie Begründung weist, unterstützt von einem großen Zahlenmaterial, auf die Aufbesserungen der Beamten im Reich und in den anderen größeren Bundesstaaten hin, aus die Gestaltung der Bezüge der Gemeinde- und auch der Privatbeamten in Württemberg und endlich ans die auf allen Gebieten der Lebenshaltung eingetretene Teuerung. Es wird sestgestellt, daß die württembergi- fchen Beamten fast ausnahmslos, aber insbesondere die höheren Beamten auffallend weit hinter den Bezügen zurückstehen, welche die anderen Bundesstaaten als angemessene Entlohnung ihrer Beamten festgesetzt haben. Angesichts dieses erheblichen Abstandes könne wohl kein Zweifel darüber obwalten, daß die württembergischeu Besoldungsverhältnisse nicht mehr genügen, zumal, an die ivürt- tembergischen Staatsdiener weder nach ihrer Vorbildung, noch nach ihren Tienstleistungen geringere Anforderungen gestellt werden, als an die anderen deutschen Beamten, auch die württembergischen Beamten keineswegs unter günstigeren Bedingungen leben können, als anderwärts im Deutschen Reich dies möglich sei. Weiler wird nachgewiesen, daß die Bezüge der Staatsbeamten auch im allgemeinen erheblich hinter denen der Gemeindebeamten in Württemberg Zurückbleiben, besonders in Stuttgart und noch anderen größeren Gemeinden.
Tas Ziel, das die Regierung bei der Vorlage geleitet hat, wird in folgendem charakterisiert: Als Ziel der Gehaltsneuordnung könne nicht einfach die Gleichstellung mit den Beamten anderer Staaten oder des Reiches unter Hintansetzung der schuldigen Rücksichtnahme auf die Finanzlage des Staates ins Auge gefaßt werden. Tie Absicht der Regierung geht vielmehr dahin, den Beamten, und zwar sämtlichen Staatsdienern, „ein zu den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Einklang stehendes, auskömmliches Tiensteinkommen zu gewähren, Pas
uutec Berücksichtigung der Sicherheit der Rechtsstellung und insbesondere des Einkommens des Staatsdien erT — ihm und seiner Familie das seiner Stellung entsprechende Fortkommen bei maßvollen Ansprüchen sicherstell! und ihn zugleich hinsichtlich seines Tiensteinkommens, so- tveit es die finanziellen Kräfte des Landes zulassen, den Beamten des Reiches und der anderen Bundesstaaten nahebringt."
Um eine durchgreifende N euordnung der Ge Halter zu erzielen, saßt der Entwurf die Beamten in 50 Klassen zusammen. Ter Ausbau soll an 'dem bisherigen Besoldungssystem nichts ändern. Ter Entwurf ist in sechs Hauptabteilungen entsprechend den Abteilungen des Wohnungsgeldtariss gegliedert. Die Abteilung 1 umfaßt die Klasse der unteren Beamten und so fort, die Abteilung 6 die höchsten Beamten. An der bisher vorgesehenen dreijährigen Gehaltsvvrrückung soll durch den Entwurf nichts geändert werden. Als Vorrückungsstufen find Beträge von 100 bis 600 Mark vorgesehen. Ter durchschnittliche Aufbesserungsbetrag, der aus einen Beamten entfällt, berechnet sich im Beharrungszustande im ganzen auf 278,69 Mark. In Prozenten des bisherigen Gehaltsauswandes ausgedrückt, beträgt die Aufbesserung im Beharrungszustande im ganzen 14,65 Prozent.
Die Gehaltsordnung für die Lehrer an höheren Schulen.
Tie Gehaltsordnung für die ständigen Lehrer und Lehrerinnen an den höheren Knaben- und Mädchenschulen liegt nun auch vor. Hier handelt es sich vor allem um eine Zusammenfassung der verschiedenen Normen, sowie um die Anwendung gleichmäßiger Grundsätze und um Einheitlichkeit im Gehallssystem. Außerdem ist für die unständigen Lehrerinnen eine einheitliche Taggeldsordimng ausgestellt worden. Tie Präzeptoren und Reallehrer werden mit den Eisenbahn- und Postsekretären gleichgestellt unter Schaffung von 45 gehobenen Stellen mit 4300 Mk. Tie Obcrpräzeptoren und Oberreallehrer iverden mit den Amtsrichtern gleichgestellt, die Professoren im Anfangsgehalt mit. den Landrichtern und 32 Stellen von Professoren und Rektoren niit den Vorständen der Bezirksämter. Tie Rektoren erhalten außerdem Stellenzulagen von 200—500 Mark je nach der Größe der von ihuen geleiteten Anstalten. Ter Gesamtmehraufwand für die Lehrkräfte der höheren Schulen beträgt 469 840 Mark. Tiefer Mehraufwand soll von den Gemeinden mitgetragen werden. Dagegen werden sie, um ihre Einnahmen zu steigern, zur Erhöhung des Schulgelds ermächtigt. Ausländer sollen das Ih»fache Schulgeld bezahlen. Tie Gemeinden haben 259 994 Mark zu übernehmen. Zur Deckung des Anteils der Staatskasse ist bei den Staats- anstalten eine Erhöhung des Schulgelds bis zu den zulässigen Höchstsätzen in Aussicht genommen. Tie Gehaltsneuordnungen für die Geistlichen und für die Volksschullehrer liegen noch nicht vor. Ter Mehrbedarf für die Geistlichen ist aus 340000 bezw. 480000 Mark festgesetzt, der für die Volksschullehrer auf 931192 Mark im ersten und 1518171 Mark im zweiten Etatsjahre; dazu kommen noch Staatsbeiträge an die Gemeinden in Höhe von 60 000 bezw. 80 000 Mark. Zur Gewährung von Zulagen an Alt-Pensionäre und Alt-Witwen surd angesetzt 529 400 Mark für 1912: 467 200 Mark. Tie Zulagen werden nur an solche Altpensionäre und Alt-Witwen gewährt, deren Bezüge die Summe von 2000 Mark bezw. 1000 Mark nicht übersteigen. Der Mehrbedarf für Lohnerhöhungen für die staatlichen Arbeiter berechnet sich auf jährlich 841900 Mark.; Tie vorgesehene Lohnerhöhung für die Arbeiter der Verkehrsanstalten beträgt 20 Pfg. für den Tag, der Gesamtmehraufwand bei der Eisenbahnverwaltung 700 000 Mark, bei d?r Post-und Telegraphenverwaltung 75000 Mark, bei der Bodenseedampsschiffahrt 2900 Mark, bei den Hüttenwerken 50 000 Mark, bei den Salinen 40 000 Mark.
Zur Ausbringung des Mehrbedarfs sind folgende Tecknngsmittel vorgesehen: 1. Eine Erhöhung des Ersatzes für die Kosten der Bewirtschaftung der Körperschafts- Waldungen durch Bemessung der Besörsterungsgebühr statt bisher 80 Pfg. für 1 Hektar Waldfläche auf 2 Mark. Ertrag 210 000 Mark bezw. 210 000 Mark. 2. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer von 1.20 Mark aus 1.50 Mark von 100 Mark des steuerpflichtigen Werts. Ertrag 600 000 Mark bezw. 800 000 Mark. 3. Eine Erhöhung der Sporteln und Gerichtsgebühren. Ertrag Mk. 2 450 000 b^w. 2 950 000 Mark. 4. Ein Zuschlag zur Reichserbschaftssteuer in Gemäßheit des Z 58 des Reichs- erbsckwftssteuergefetzes vom 3. Juni 1906 in der Höhe von 25 Prozent. Ertrag 500 000 bezw. 500 000 Mark. Der noch verbleibende Abmangel soll durch den Ertrag der in Aussicht genommenen Staatslotterie und, soweit die Einnahmen hieraus nicht zureichen, durch eine weitere Erhöhung der direkten Steuern ihre Deckung finden. . >.
Die einzelnen Abteilungen.
Tie Abteilung I
(Wohnungsgeld 280, 220, 200, 170 Mark) zerfällt in 23 Klassen. Für Klasse 1 — Straßen-, Schleusen-, Flußwärter — sind Gehalte von 750 bis 1300 Mark vorgesehen. — Für Klasse 2 (Seminardiener re.) betragen die vorgeschlagenen Gehalte 1000—1300 Mark; — für Klasse 3 (Bahrrwärter) 1000—1400 Mark; — Klasse 4 umfaßt die Güterschaffner, Weichenwärter 2. Kl., Stationswärter, Stationsdiener usw. und bringt Gehalte von 1100—1600 Mark. — Klaffe 5 (Oberamts- und Oberamtsgerichtsdiener usw.) weist Gehalte von 1200—1700 Mark auf; Klasse 6 umfaßt die Aufseher und Heilgehilfen an den Strafanstalten, die Bahnhofportiers, die Schaffner und Wagenwärter, die Lokomotivheizer 1. und 2. Klasse, die Weichenwärter 1. Kl-, die Matrosen, Ärenzauf- seher usw, Tie Gehalte betragen: 1300—1400—1500 —4600—1700—1800 Mark, natürlich je neben freier Dienstkleidung, Fahrgebühren usw. und dem Wvhnungs- geld, soweit nicht, was in zahlreichen Fällen zutrifft, freie Wohnung mit dem bezüglichen Amt verbunden ist. — Klasse 7 (Landjäger, Steueraufseher, Forstwirte) hat Gehalte von 1200—1900 Mark, je mit einer Spannung
von 100 Mark. Klasse 8 (Kollegialaufwärter, Oj>«- bahnwärtcr, Posrunterbeamte usw.) weist Gehalte vy,, 1300- 4900 Mark auf (Spannung immer je 100 Mach, - Klasse 9 (Ministerialaufwärter, Zucker-, Salzsteurr- aufseher, Zolleinnehmer usw., hat Gehalte von 1400 M 2000 Mark. — Klasse 10 hat Gehalte von 1500—2IYG Mark und umfaßt die Oberaufseher und Oberheilgehilfm an Strafanstalten, die Wagenrevidenten, Haltestellenvor- sicher, Oberpostschaffner, Telegraphenausseher usw.
11 (1800—2200 Mark Gehalt) umfaßt insbesondere die Kanzleidiener und Stationskommandanten. Kl. 1- (Zugführer, Bahnhofaussehcr usw.) sieht folgende Gehalte vor: 1500-1650—1800—1950—2100 2300 Mk. - Kl- 13 (Werkschreiber und Meister in den Werkstätten) 1500—2400 Mark. — Kl. 14 (nur 5 Hausmeister Umfassend) 2000—2200—2400 Mark. — .Kl. 15 (1700 2600 Mark Gehalt) enthält insbes. die Lokomotivführer.
Kl. 16—19 enthält Stellengtzbalte von 1000 resv 1100 resp. 1800 resp. 2000 Mark. Tie Klassen 20-23 enthalten Gehaltsrahmen von 1100—1500 Mark (Straft anstaltenaufseherinnen) bezw. 1100—1800 Mark (Oberwärterinnen), bezw. 1300—2000 Mark (Maschinisten usw.), bezw. 1400—2400 Mark (Oberwarter an den Irrenanstalten rc.). — In allen Klassen der Abt. I tritt neben den Gehalt, soweit nicht freie Dienstwohnung mit dmi Amte verbunden ist, das Wohnungsgeld mit 280, 226 200, 170 Mark.
Tie Abteilung II
(Wohnungsgeld 340, 250, 220, 170 Mark) zerfällt m 18 Klassen. Es sind folgende Gehalte vorgesehen: U. 1 (Eisenbahn- und Postgehilfinnen) 1200—1800 Mark;
Kl. 2 (Oberbahn-, Oberpostassistenten) 200—2200— 2400 Mark; — Kl. 3 (Kanzlisten, Gerichtsvollzieher, Bau- schreiber, Walzmeister, Revisionsaufseher, berufsmäßige Ortssteuerbeamte usw.) 1800—2500 Mark; Kl. 4 (Kanz. Men bei Ministerien und Kollegialbehörden) 1800 biß 2700 Mark; — Kl. 5 (Gefängnisinspektoren usw.) 2200 bis 2800 Mark; — Kl. 6 (Kanzlei-, Eisenbahn-, Posft Affistenten rc.) 1800—3100 Mark; — Kl. 7 (Kulturauft sekstr, Lithographen usw.) 200—3100 Mark; — Kl. 8 (Ministerialkanzlisten) 2300—3100 Mark; — Kl. 9 Sta- tions-, Post-Verwalter und Stationskassiere) 2000—3300 Mark; — Kl. 10 (Gerichtssekretäre, Oberamtssekretärk, Finanzsekretäre usw.) 2000—3400 Mark; — Kl. 11 (Oberlehrer an Waisen- und Taubstummenhäuser) 2400—! Mark; — Kl. 12—18 hat teils Stellcngehalte teils Ge- haltsrahmen und umfaßt meist kleinere Beamtenkatcgorien.
Tie Abteilung III (Wohnungsgeld 400, 320, 270, 220 Mark) zerfällt in 14 Klassen. Für diese sind die folgenden Gehalte vorgesehen: Kl. 1 (Kammerstenographen) 1500—2400 Mack:
— Kl. 2 (Eisenbahn-, Postsekretäre, Kanzleisekretäre der Eisenbahn, Bahnmeister, techn. Eisenbahn?- und Postsekretäre, Bauamtswerkmeister, Straßen- und Flußmeister, Typographen usw.) 2600—4000 Mark; — Kl. 3 (Bezirksnotare) 2600—4100 Mark; — Kl. 4 (Bahnhofvenvalter, Güterverwalter, Bahnhoskassiere, Oberbahnmeister, Postmeister, gehobene Postsekretäre, Oberkontrolleure, Bezicks- geometer) 2800—4300 Mark mit einer Spannung von je 300 Mark; — Kl. 5 (Expeditoren, Oberbphu- und Oberpostsekretäre, Obergeometer, techn. Obersekrstäre rc.) 2800—4700 Mark; — KL. 6 (Regierungsbaumeister, Amtsrichter, Eisenbahn- und Postinspektoren, Amtmänner, ao Universitätsprofessoren, Finanz-, Forstamtmänner usw.) 2800—3200—3600—4000—4400—4700 Mark; — § (Ministerialexpeditoren, Bahnhosinsvektoren, Staatskasse buchhalter usw.) 2800—3200—3600—4000—4400—4M j —5000 Mark; Kl. 9—14 weisen Gehaltsrahmen von 2400—3400 Mark, bezw. 2500- 3600 Mark, bezw. 2600 bis 4000 Mark, bezw. 3000—4400 Mark, bezw. 240» bis 5000 Mark, bezw. 2600—5200 Mark aus und umfassen je nur wenige Beamte.
Die Abteilung IV (Wohnungsgeld 500, 400, 320, 270 Mark) zerfällt in 18 j Klassen, für die die folgenden Gehalte vorgesehen sind: Kl. 1 (Hauptzoll- und Hauptsteuerverwalter, Landestier- zuchtinspektor, Weinbauschulvorstände usw.) 3200—3600-! 4000—4800—5200 Mark; — Kl. 2 (Oberförster) neben freier Dienstwohnung: 3600—4000—4400—4800—520i) Mark; — Kl. 3 (Etatsmäßige Assessoren, Landrichter) 4000-4400-4800—5200 Mark; — Kl. 4 (Staatskaft fenkontrolleure (4000-4400—4800—5200—5600 Mark:!
— Kl. 5 (Oberärzte der Irrenanstalten) 3000—5800 mit einer Spannung von je 400 Mark; — Kl. 6 (Professoren der Baugewerke- und der Kunstgewerbeschule) 3200—3600—4000—4400—4800—5200 bis 5600 bis) 6000 Mark; — Kl. 7 (Oberamtsrichter, Eisenbahnbetriebs- jnspektorcn und Eisenbahnbauinspektoren, Oberposttnristek, Vorstände der Oberämter, Bauinspektoren, ordentl. Pr»-I fessoren der Landw. Hochschule, der Tierärztlichen Hochschule und der Akademie der bildenden Künste, Bibliothe-s kare, Kameralamtsvorstande, Forstmeister) 4000—4400- 4800—5200—5600-6000 Mark; — als Klasse 7d sin hier eingereiht die Oberamtsärzte mit Gehalten von 110s! bis 1600 bis 1800 bis 2000 Mark und die Oberamtstierärzte mit Gehalten von 1100—1300—1500—1700 '
— Kl. 8 (Bezirkskommandeure des Landjägerkorps) b'Ml bis 5600 bis 6000 Mark; — Kl. 9 (Bezirks schulanfseheM 440-4800—5200—5600—6000—6400 und 6700 Mackl
— Kl. 10—13 enthalten nur einzelne Beamte für ^ teils Stellengehalte, teils Gehaltsrahmen bestimmt s ^
Tie Abteilung V (Wohnungsgeld 600, 500, 380, 320 Mark) zerfällt S Klassen und sieht die folgenden Gehalte vor: Kl. " (ordentl. Professoren der Universität und der techn. H schule, Oberbibliothekare) 4200—7200 mit Stufen vor! je 500 Mark; — Kl. 2 (Landgerichtsräte, Kollegial^ und die ihnen gleichgestellten Beamten) 5200—7200 Ml mit Stufen von je 500 Mark; — die oberste Stufe H denjenigen Beamten Vorbehalten, welche keine Wohnung bezw. Entschädigung haben, sondern nur Woh^ ungsgeld beziehen; — Kl. 3 (Direktoren der JrrenansM ten, Vorstände der Siaatshaupt- und Staatsschuld enkajtt 5200—5700—6200—6700—7200—7600 Mark; — Kl' und 5 enthalten mir 3 Barmte mit Stellengehalt »m* Gehaltsrahmen.