sibiums, obgleich nach cxn vorhergegangencn Verhanb- kurigcn zwischen den.Fraktionen die Wrederivahl Payers ge- jicherl war. Payer wurde mit 59 von 84 Stimmen zum r. Präsidenten gewählt, einer der abgegebenen Zettel lau­tete au; Remdold-'Aalen, 1 aus Hautzmann; das Zen­trum stimmte natürlich mit 23 Stimmen für den Abg. Kiene, zwei Zettel wurden unausgesüllt abgegeben. Payer dankte herzlich für die Wahl und wies in seiner mit leb- lßastem B-eftäll aufgenommenen Ansprache daraus hin, daß «r jetzt zum 6. Mal gewählt sei, ein Glück, das keinem Heiner Vorgänger zu Teil geworden sei, Tie Wahl des 1. Vizepräsidenten siel aus den Abg. Kiene. Kiene erhielt »vn 86 abgegebenen Stimmen 66, 18 (volksparteiliche) Zet­tet waren unbeschrieben, je 1 lautete aus Rembold-Aalen und den Abg. Kraut. Tas Amt des 2. Vizepräsidenten siel ebenfalls wieder dem Abg. Kraut (BK.) mit 78 von 85 abgegebenen Stimmen zu. 3 Zettel waren unbeschrie­ben, je 1 lautete aus die Abgg. Lindemann, Hildebrand, Rübling und Schremps. Tie nächste Sitzung findet am TienStag nachmittag statt.

Die Erste Kammer

«rat Samstag Vormittag unter dem Vorsitz ihres ne u e n Präsidenten, des F ür sten zu Hohenlohe-Bart c n- st ei n u n d I a g stb e r g zu ihrer ersten Sitzung zusammen. >Ter Präsident gedachte zunächst des Grasen von Rech­berg und Rothenlöwen, der mit Rücksicht aus sein hohes Älter das von ihm so erfolgreich geführte. Präsidium des hohen Hauses jetzt abgetreten habe, sowie seiner ganz her­vorragenden Verdienste, namentlich bei der Durchführung der Steuer- und Verwaltungsresorm. Weiter widmete der Fürst dem verstorbenen Grafen Heinrich von Schaesberg ehrende Worte. Im Einlaus befand sich ein Schreiben des Oekonomierats M ay e r-Hcilbronn, der seinen durch Krankheit notwendig gewordenen Austritt aus der Kam­mer anzeigte. Ter Präsident wird dein ausscheidenden Mitglied das Bedauern des hohen Hauses über seinen Austritt übermitteln. Nach dem von Geh. Rat von Schall erstatteten Bericht betreffend das vom Ständischen Ausschuß vorgeuommene Ligitimatiousgeschüst wurde', der Fürst von Waldburg zu Zeil und Trauchburg zum Vizepräsidenten gewählt. Hieraus verlas Her­zog Albrecht die Wahlvorschläge für die Kommissionen, deren Mitglieder sämtlich durch Zuruf gewählt wurden. Damit war die Tagesordnung erschöpft. Tie nächste Sitz­ung ist troch nicht festgesetzt.

Stuttgart, 14. Jan. (Ständisches.) Im Anschluß an die heutige Sitzung der Zweiten Kammer trat der Seniorenkonvent zusammen, der das Programm für die Sitzungen der nächsten Wochen sestlegte. Tanach wird, wie bereits bekannt, am Dienstag das Gesetz betreffend die Be- rnssvormundschast in erster Lesung behandelt, am Mittwoch das Gesetz betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung, Tvn- nerstag die Vorlage betr. die israelitische Religionsge­meinschaft, am Freitag und Samstag das Gesetz betr. die Kberamtsärztc und die Einführung von Schulärzten- In der daraus folgenden Woche soll am Dienstag oder Mitt­woch mit der Generaldebatte zum Etat begonnen werden, die erst in der 3. Woche zum Abschluß gelangen dürste. Hieraus ist eine Vertagung des Landtags vorgesehen. Auch wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Plenum erst wieder einberusen werden soll, wenn der Etat und die Beamten­besoldungsvorlage von der Finanzkomm-ssion vollständig dnrchberaten sind.

*

Znr Beamtengchaltsvorlag?.

Zur Neuordnung der württembergischeu

Beamtengehälter.

Tie Gechaltsneuordnung, die in Form von Nachtragsetats eingebracht ist, enthält, tvie der Staatsanzeiger" mitteilt, nicht nur die Aufbesserung für die Beamten, für die Lehrer aller Kategorien und für die Geistlichen, sondern auch für die Altpensionäre und Alt­witwen, sowie Pensionen für sämtliche Arbeiter aller Staatsbetriebe. Ueber den Aufwand, den sie erfordert, haben wir im Auszug aus dem Hauptfinanzetat bereits Mitteilung gemacht. Tie Slaatsregierung erklärt, daß sie mit der Vorlage in weitgehendstem Maße den Wün­schen der Beamten, nicht zum mindesten der Untcrbeam- ren, Rechnung getragen habe.

Tie Begründung weist, unterstützt von einem großen Zahlenmaterial, auf die Aufbesserungen der Be­amten im Reich und in den anderen größeren Bundes­staaten hin, aus die Gestaltung der Bezüge der Gemeinde- und auch der Privatbeamten in Württemberg und endlich ans die auf allen Gebieten der Lebenshaltung eingetretene Teuerung. Es wird sestgestellt, daß die württembergi- fchen Beamten fast ausnahmslos, aber insbesondere die höheren Beamten auffallend weit hinter den Bezügen zu­rückstehen, welche die anderen Bundesstaaten als ange­messene Entlohnung ihrer Beamten festgesetzt haben. An­gesichts dieses erheblichen Abstandes könne wohl kein Zwei­fel darüber obwalten, daß die württembergischeu Besold­ungsverhältnisse nicht mehr genügen, zumal, an die ivürt- tembergischen Staatsdiener weder nach ihrer Vorbild­ung, noch nach ihren Tienstleistungen geringere Anfor­derungen gestellt werden, als an die anderen deutschen Beamten, auch die württembergischen Beamten keines­wegs unter günstigeren Bedingungen leben können, als anderwärts im Deutschen Reich dies möglich sei. Wei­ler wird nachgewiesen, daß die Bezüge der Staatsbeam­ten auch im allgemeinen erheblich hinter denen der Ge­meindebeamten in Württemberg Zurückbleiben, besonders in Stuttgart und noch anderen größeren Gemeinden.

Tas Ziel, das die Regierung bei der Vorlage ge­leitet hat, wird in folgendem charakterisiert: Als Ziel der Gehaltsneuordnung könne nicht einfach die Gleich­stellung mit den Beamten anderer Staaten oder des Rei­ches unter Hintansetzung der schuldigen Rücksichtnahme auf die Finanzlage des Staates ins Auge gefaßt werden. Tie Absicht der Regierung geht vielmehr dahin, den Beam­ten, und zwar sämtlichen Staatsdienern,ein zu den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Einklang stehen­des, auskömmliches Tiensteinkommen zu gewähren, Pas

uutec Berücksichtigung der Sicherheit der Rechtsstell­ung und insbesondere des Einkommens des Staatsdien erT ihm und seiner Familie das seiner Stellung entspre­chende Fortkommen bei maßvollen Ansprüchen sicherstell! und ihn zugleich hinsichtlich seines Tiensteinkommens, so- tveit es die finanziellen Kräfte des Landes zulassen, den Beamten des Reiches und der anderen Bundesstaaten nahebringt."

Um eine durchgreifende N euordnung der Ge Halter zu erzielen, saßt der Entwurf die Beamten in 50 Klassen zusammen. Ter Ausbau soll an 'dem bis­herigen Besoldungssystem nichts ändern. Ter Entwurf ist in sechs Hauptabteilungen entsprechend den Abteilungen des Wohnungsgeldtariss gegliedert. Die Abteilung 1 umfaßt die Klasse der unteren Beamten und so fort, die Abteilung 6 die höchsten Beamten. An der bisher vor­gesehenen dreijährigen Gehaltsvvrrückung soll durch den Entwurf nichts geändert werden. Als Vorrückungsstufen find Beträge von 100 bis 600 Mark vorgesehen. Ter durchschnittliche Aufbesserungsbetrag, der aus einen Be­amten entfällt, berechnet sich im Beharrungszustande im ganzen auf 278,69 Mark. In Prozenten des bisherigen Gehaltsauswandes ausgedrückt, beträgt die Aufbesserung im Beharrungszustande im ganzen 14,65 Prozent.

Die Gehaltsordnung für die Lehrer an höheren Schulen.

Tie Gehaltsordnung für die ständigen Lehrer und Lehrerinnen an den höheren Knaben- und Mädchenschulen liegt nun auch vor. Hier handelt es sich vor allem um eine Zusammenfassung der verschiedenen Normen, so­wie um die Anwendung gleichmäßiger Grundsätze und um Einheitlichkeit im Gehallssystem. Außerdem ist für die unständigen Lehrerinnen eine einheitliche Taggeldsordimng ausgestellt worden. Tie Präzeptoren und Reallehrer wer­den mit den Eisenbahn- und Postsekretären gleichgestellt unter Schaffung von 45 gehobenen Stellen mit 4300 Mk. Tie Obcrpräzeptoren und Oberreallehrer iverden mit den Amtsrichtern gleichgestellt, die Professoren im Anfangs­gehalt mit. den Landrichtern und 32 Stellen von Pro­fessoren und Rektoren niit den Vorständen der Bezirks­ämter. Tie Rektoren erhalten außerdem Stellenzulagen von 200500 Mark je nach der Größe der von ihuen geleiteten Anstalten. Ter Gesamtmehraufwand für die Lehrkräfte der höheren Schulen beträgt 469 840 Mark. Tiefer Mehraufwand soll von den Gemeinden mitgetra­gen werden. Dagegen werden sie, um ihre Einnahmen zu steigern, zur Erhöhung des Schulgelds ermächtigt. Ausländer sollen das Ih»fache Schulgeld bezahlen. Tie Gemeinden haben 259 994 Mark zu übernehmen. Zur Deckung des Anteils der Staatskasse ist bei den Staats- anstalten eine Erhöhung des Schulgelds bis zu den zu­lässigen Höchstsätzen in Aussicht genommen. Tie Gehalts­neuordnungen für die Geistlichen und für die Volksschul­lehrer liegen noch nicht vor. Ter Mehrbedarf für die Geistlichen ist aus 340000 bezw. 480000 Mark festge­setzt, der für die Volksschullehrer auf 931192 Mark im ersten und 1518171 Mark im zweiten Etatsjahre; dazu kommen noch Staatsbeiträge an die Gemeinden in Höhe von 60 000 bezw. 80 000 Mark. Zur Gewährung von Zulagen an Alt-Pensionäre und Alt-Witwen surd ange­setzt 529 400 Mark für 1912: 467 200 Mark. Tie Zu­lagen werden nur an solche Altpensionäre und Alt-Witwen gewährt, deren Bezüge die Summe von 2000 Mark bezw. 1000 Mark nicht übersteigen. Der Mehrbedarf für Lohn­erhöhungen für die staatlichen Arbeiter berechnet sich auf jährlich 841900 Mark.; Tie vorgesehene Lohnerhöhung für die Arbeiter der Verkehrsanstalten beträgt 20 Pfg. für den Tag, der Gesamtmehraufwand bei der Eisenbahn­verwaltung 700 000 Mark, bei d?r Post-und Telegraphen­verwaltung 75000 Mark, bei der Bodenseedampsschiffahrt 2900 Mark, bei den Hüttenwerken 50 000 Mark, bei den Salinen 40 000 Mark.

Zur Ausbringung des Mehrbedarfs sind folgende Tecknngsmittel vorgesehen: 1. Eine Erhöhung des Er­satzes für die Kosten der Bewirtschaftung der Körperschafts- Waldungen durch Bemessung der Besörsterungsgebühr statt bisher 80 Pfg. für 1 Hektar Waldfläche auf 2 Mark. Ertrag 210 000 Mark bezw. 210 000 Mark. 2. Eine Er­höhung der Umsatzsteuer von 1.20 Mark aus 1.50 Mark von 100 Mark des steuerpflichtigen Werts. Er­trag 600 000 Mark bezw. 800 000 Mark. 3. Eine Er­höhung der Sporteln und Gerichtsgebühren. Ertrag Mk. 2 450 000 b^w. 2 950 000 Mark. 4. Ein Zuschlag zur Reichserbschaftssteuer in Gemäßheit des Z 58 des Reichs- erbsckwftssteuergefetzes vom 3. Juni 1906 in der Höhe von 25 Prozent. Ertrag 500 000 bezw. 500 000 Mark. Der noch verbleibende Abmangel soll durch den Ertrag der in Aussicht genommenen Staatslotterie und, soweit die Einnahmen hieraus nicht zureichen, durch eine weitere Erhöhung der direkten Steuern ihre Deckung finden. . >.

Die einzelnen Abteilungen.

Tie Abteilung I

(Wohnungsgeld 280, 220, 200, 170 Mark) zerfällt in 23 Klassen. Für Klasse 1 Straßen-, Schleusen-, Fluß­wärter sind Gehalte von 750 bis 1300 Mark vor­gesehen. Für Klasse 2 (Seminardiener re.) betragen die vorgeschlagenen Gehalte 10001300 Mark; für Klasse 3 (Bahrrwärter) 10001400 Mark; Klasse 4 umfaßt die Güterschaffner, Weichenwärter 2. Kl., Sta­tionswärter, Stationsdiener usw. und bringt Gehalte von 11001600 Mark. Klaffe 5 (Oberamts- und Ober­amtsgerichtsdiener usw.) weist Gehalte von 12001700 Mark auf; Klasse 6 umfaßt die Aufseher und Heilgehil­fen an den Strafanstalten, die Bahnhofportiers, die Schaff­ner und Wagenwärter, die Lokomotivheizer 1. und 2. Klasse, die Weichenwärter 1. Kl-, die Matrosen, Ärenzauf- seher usw, Tie Gehalte betragen: 130014001500 460017001800 Mark, natürlich je neben freier Dienstkleidung, Fahrgebühren usw. und dem Wvhnungs- geld, soweit nicht, was in zahlreichen Fällen zutrifft, freie Wohnung mit dem bezüglichen Amt verbunden ist. Klasse 7 (Landjäger, Steueraufseher, Forstwirte) hat Ge­halte von 12001900 Mark, je mit einer Spannung

von 100 Mark. Klasse 8 (Kollegialaufwärter, Oj>«- bahnwärtcr, Posrunterbeamte usw.) weist Gehalte vy,, 1300- 4900 Mark auf (Spannung immer je 100 Mach, - Klasse 9 (Ministerialaufwärter, Zucker-, Salzsteurr- aufseher, Zolleinnehmer usw., hat Gehalte von 1400 M 2000 Mark. Klasse 10 hat Gehalte von 15002IYG Mark und umfaßt die Oberaufseher und Oberheilgehilfm an Strafanstalten, die Wagenrevidenten, Haltestellenvor- sicher, Oberpostschaffner, Telegraphenausseher usw.

11 (18002200 Mark Gehalt) umfaßt insbesondere die Kanzleidiener und Stationskommandanten. Kl. 1- (Zugführer, Bahnhofaussehcr usw.) sieht folgende Gehalte vor: 1500-1650180019502100 2300 Mk. - Kl- 13 (Werkschreiber und Meister in den Werkstätten) 15002400 Mark. Kl. 14 (nur 5 Hausmeister Um­fassend) 200022002400 Mark. .Kl. 15 (1700 2600 Mark Gehalt) enthält insbes. die Lokomotivführer.

Kl. 1619 enthält Stellengtzbalte von 1000 resv 1100 resp. 1800 resp. 2000 Mark. Tie Klassen 20-23 enthalten Gehaltsrahmen von 11001500 Mark (Straft anstaltenaufseherinnen) bezw. 11001800 Mark (Ober­wärterinnen), bezw. 13002000 Mark (Maschinisten usw.), bezw. 14002400 Mark (Oberwarter an den Irrenan­stalten rc.). In allen Klassen der Abt. I tritt neben den Gehalt, soweit nicht freie Dienstwohnung mit dmi Amte verbunden ist, das Wohnungsgeld mit 280, 226 200, 170 Mark.

Tie Abteilung II

(Wohnungsgeld 340, 250, 220, 170 Mark) zerfällt m 18 Klassen. Es sind folgende Gehalte vorgesehen: U. 1 (Eisenbahn- und Postgehilfinnen) 12001800 Mark;

Kl. 2 (Oberbahn-, Oberpostassistenten) 2002200 2400 Mark; Kl. 3 (Kanzlisten, Gerichtsvollzieher, Bau- schreiber, Walzmeister, Revisionsaufseher, berufsmäßige Ortssteuerbeamte usw.) 18002500 Mark; Kl. 4 (Kanz. Men bei Ministerien und Kollegialbehörden) 1800 biß 2700 Mark; Kl. 5 (Gefängnisinspektoren usw.) 2200 bis 2800 Mark; Kl. 6 (Kanzlei-, Eisenbahn-, Posft Affistenten rc.) 18003100 Mark; Kl. 7 (Kulturauft sekstr, Lithographen usw.) 2003100 Mark; Kl. 8 (Ministerialkanzlisten) 23003100 Mark; Kl. 9 Sta- tions-, Post-Verwalter und Stationskassiere) 20003300 Mark; Kl. 10 (Gerichtssekretäre, Oberamtssekretärk, Finanzsekretäre usw.) 20003400 Mark; Kl. 11 (Ober­lehrer an Waisen- und Taubstummenhäuser) 2400! Mark; Kl. 1218 hat teils Stellcngehalte teils Ge- haltsrahmen und umfaßt meist kleinere Beamtenkatcgorien.

Tie Abteilung III (Wohnungsgeld 400, 320, 270, 220 Mark) zerfällt in 14 Klassen. Für diese sind die folgenden Gehalte vor­gesehen: Kl. 1 (Kammerstenographen) 15002400 Mack:

Kl. 2 (Eisenbahn-, Postsekretäre, Kanzleisekretäre der Eisenbahn, Bahnmeister, techn. Eisenbahn?- und Postsekre­täre, Bauamtswerkmeister, Straßen- und Flußmeister, Ty­pographen usw.) 26004000 Mark; Kl. 3 (Bezirks­notare) 26004100 Mark; Kl. 4 (Bahnhofvenvalter, Güterverwalter, Bahnhoskassiere, Oberbahnmeister, Post­meister, gehobene Postsekretäre, Oberkontrolleure, Bezicks- geometer) 28004300 Mark mit einer Spannung von je 300 Mark; Kl. 5 (Expeditoren, Oberbphu- und Oberpostsekretäre, Obergeometer, techn. Obersekrstäre rc.) 28004700 Mark; KL. 6 (Regierungsbaumeister, Amts­richter, Eisenbahn- und Postinspektoren, Amtmänner, ao Universitätsprofessoren, Finanz-, Forstamtmänner usw.) 280032003600400044004700 Mark; § (Ministerialexpeditoren, Bahnhosinsvektoren, Staatskasse buchhalter usw.) 280032003600400044004M j 5000 Mark; Kl. 914 weisen Gehaltsrahmen von 24003400 Mark, bezw. 2500- 3600 Mark, bezw. 2600 bis 4000 Mark, bezw. 30004400 Mark, bezw. 240» bis 5000 Mark, bezw. 26005200 Mark aus und um­fassen je nur wenige Beamte.

Die Abteilung IV (Wohnungsgeld 500, 400, 320, 270 Mark) zerfällt in 18 j Klassen, für die die folgenden Gehalte vorgesehen sind: Kl. 1 (Hauptzoll- und Hauptsteuerverwalter, Landestier- zuchtinspektor, Weinbauschulvorstände usw.) 32003600-! 400048005200 Mark; Kl. 2 (Oberförster) neben freier Dienstwohnung: 3600400044004800520i) Mark; Kl. 3 (Etatsmäßige Assessoren, Landrichter) 4000-4400-48005200 Mark; Kl. 4 (Staatskaft fenkontrolleure (4000-4400480052005600 Mark:!

Kl. 5 (Oberärzte der Irrenanstalten) 30005800 mit einer Spannung von je 400 Mark; Kl. 6 (Pro­fessoren der Baugewerke- und der Kunstgewerbeschule) 320036004000440048005200 bis 5600 bis) 6000 Mark; Kl. 7 (Oberamtsrichter, Eisenbahnbetriebs- jnspektorcn und Eisenbahnbauinspektoren, Oberposttnristek, Vorstände der Oberämter, Bauinspektoren, ordentl. Pr»-I fessoren der Landw. Hochschule, der Tierärztlichen Hoch­schule und der Akademie der bildenden Künste, Bibliothe-s kare, Kameralamtsvorstande, Forstmeister) 40004400- 480052005600-6000 Mark; als Klasse 7d sin hier eingereiht die Oberamtsärzte mit Gehalten von 110s! bis 1600 bis 1800 bis 2000 Mark und die Oberamts­tierärzte mit Gehalten von 1100130015001700 '

Kl. 8 (Bezirkskommandeure des Landjägerkorps) b'Ml bis 5600 bis 6000 Mark; Kl. 9 (Bezirks schulanfseheM 440-48005200560060006400 und 6700 Mackl

Kl. 1013 enthalten nur einzelne Beamte für ^ teils Stellengehalte, teils Gehaltsrahmen bestimmt s ^

Tie Abteilung V (Wohnungsgeld 600, 500, 380, 320 Mark) zerfällt S Klassen und sieht die folgenden Gehalte vor: Kl. " (ordentl. Professoren der Universität und der techn. H schule, Oberbibliothekare) 42007200 mit Stufen vor! je 500 Mark; Kl. 2 (Landgerichtsräte, Kollegial^ und die ihnen gleichgestellten Beamten) 52007200 Ml mit Stufen von je 500 Mark; die oberste Stufe H denjenigen Beamten Vorbehalten, welche keine Wohnung bezw. Entschädigung haben, sondern nur Woh^ ungsgeld beziehen; Kl. 3 (Direktoren der JrrenansM ten, Vorstände der Siaatshaupt- und Staatsschuld enkajtt 520057006200670072007600 Mark; Kl' und 5 enthalten mir 3 Barmte mit Stellengehalt »m* Gehaltsrahmen.