Lokales.

Wildbad, 21. November. Die am Samstag nach der voraufqegangenen Hauptübung der gesamten Feuerwehr stattgefundenen Wahlen ergaben folgendes Resultat: Als Kassier wurde Hr. Malermeist. Lutz gewählt. Die Mann­schaften des 3. Zuges wählten sich ihren früheren Zugs­kommandant, Hrn. Fritz Schmid, als solchen wieder. Die beiden Gewählten unterliegen einer Bestätigung durch die Behörden.

Wildbad, 21 . November. Wie wir in Erfahrung bringen, wird Herr Parteisekretär Fischer - Heilbronn

demnächst im hiesigen Volksverein einen Vortrag halten. Gleich danach soll auch die Generalversammlung vorgenann­ten Vereins stattfinden. /

Wildbad, 21 . November. Bei einer Geflügel-Aus­stellung in Braunschweig erhielt Herr Karl Ro­metsch jr. von hier einen 1 . und einen 2 . Preis.

Gedenket der hungrigen Vögel ! Für die

Vogelwelt wird von mitleidigen Menschen, namentlich von Frauen und Kindern, im Winter viel getan. Nur sollte man nicht versäumen, dem Körnerfutter stets etwas trockenen Sand oder feinen Kies beizumischen, da viele Vögel die

Körner nicht ohne kleine Steinchen verdauen können. Wasser zum Trinken ist ihnen natürlich ebenso notwendig. Man gießt warmes Wasser in einen flachen Topf und stellt diesen zur Vorsorge noch auf einen erhitzten Mauerstein, aber so, daß nichts kippen kann. Vor tierischen und menschlichen Feinden müssen die hungrigen Gäste sorgfältig geschützt werden'

Druck und Berlaa der Beruh. HofmannsWu BuKdruckrriü in WWbad. Beraulwortli-L: i. 8 r Aaul Whles daselbst.

Wildbad.

WekcLnnLrnclchun g betr. die Bürgerarrsschutztvahl.

I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Bürgerausschuß und sind durch eine neue Wahl auf 4 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren:

1. Wilhelm Rath, Buchbinder,

2. Friedrich Schulmeister, Schneidermeister,

3. Karl Schober, Gärtner,

3. Karl Güthler, Flaschnermeister,

8. Wilhelm Mössinger, Maurermeister,

6. Robert Krauß, Maurermeister,

7. Dr. Karl Metzger, Hofapotheker,

Vor Ablauf seiner Wahlperiode ist aus dem Bürgerausschuß infolge Wahl in den Gemeinderat ausgeschieden und ist ebenfalls durch eine neue Wahl auf die Restzeit von 2 Jahren zu ersetzen:

8. Karl Rath, Gerber.

II. Es find daher 7 Mitglieder auf 4 Jahre und ei» Mitglied auf 2 Jahre «e« zu wählen. Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gemeindeordnung «und der dazu erlassenen Voll­zugsverfügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.

III. Wahlberechtigt «ud wählbar sind nach den Bestimmungen des Gesetzes betr. die Gemeindeangehörigkeit vom 16. Juni 1885 (Reg.- Bl. S. 257) Art 12 ik. (vergl. mit Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. August 1903, Reg.-Bl. S. 397) mit den hienach bezeichnten Aus­nahmen :

a. alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahltag das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeinde­bezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Be­steuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen oder Ein­kommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten;

b. die außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Bürger, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigen­tum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 2S Mk. veranlagt sind.

IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach tz 31 des Str.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind diejenigen Bürger: «

1. welche unter Vormundschaft stehen;

2. welchen die bürgerlick m Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (§ 32 bis 36 des St.-G.-B.), während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und Dienst­rechte durch ein nach der früheren württembergischen Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, solange diese nicht wieder hergestellt sind. (Art. 13 des Gesetzes vom 26. Dezbr. 1871, Reg-Bl. S. 384);

3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Straf­kammer des Landgerichts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeits­rechte zur Folge haben werde. (Art. 4 des Ausführungsgesetzes zur R.-Str.-Pr.-O. vom 4. März 1879, Reg.-Bl.-S. 50) ;

4. Ueber deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;

5. Welche Unterstützungen aus Mitteln der bürgerlichen Armen­pflege beziehen oder im letzten dem Tag der Wahl vorherge­gangenen Jahr bezogen haben.

Als eine solche Armenunterstützunss sind nicht anzusehen: s) Unterstützungen, die wieder erstattet sind;

d) die Krankenunterstützung des Empfängers oder eines Ange­hörigen;

e) die einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger Ge­brechen gewährte Unterstützung;

ä) Unterstützungen zum Zweck der Jugendfürsorge, der Erzie­hung oder der Ausbildung für einen Beruf; o) Sonstige Unterstützungen, die wegen einer blos vorübergehen­den Hilfsbedürstigkeit gewährt sind.

6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell ge­mahnt wurden, mit Bezahlung der vorstehend in Abs. III bezeichneten Steuern aus einem der letztvorangegangenen drei Rechnungsjahren mehr als neun Monate nach Ablauf des Rechnungsjahrs, in welchem die­selben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind, und auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstands;

7. Welche wegen verweigerter Annahme oder verweigerter Ver­setzung eines Gemeindeamts vom Gemeinderat der gemeindebürgerlichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte für verlustig erklärt worden sind (Art. 18 m) auf die Dauer dieses Verlustes.

Zeitweise von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist ferner:

8. Wer als Mitglied des Gemeinderats oder als Gemeindebeamter auf Grund von Art. 199 Abs. 1 Ziffer 2 lit. b und Art. 209 Abs. 2 der Gde.-Ordng. durch Urteil des Dienstes entlassen worden ist, ans die Dauer von 8 Jahre«, von dieser Verurteilung an gerechnet. (Art. 11 Abs. 2 der Gde. Ordng.)

V. Die Wählerliste ist vom 28. November ds. Js. an eine Woche lang, also bis zum Schluß des 4. Dezember ds. Js. je vormittags von 8 Uhr bis nachmittags 7 Uhr auf dem Rat­haus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen Aufnahme unberechtigter Per­sonen mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.

VI. Die Wahl selbst wird am

Mittwoch, -en 21. Dezember ds. Js.,

auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstaudes vor- geuommen.

Die Wahlhandlung beginnt nachmittags S Uhr und wird nachmittags 8 Uhr geschlossen. Nach dem für den Schluß

der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelafsen werden, welche im Wahlraum bereits anwesend sind.

Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch un­mittelbare geheime Stimmabgabe vollzogen. Nur derjenige ist zur Wahl zugelafsen, welcher in die Wählerliste ausgenommen :ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Auf jedem Stimm­zettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Bürger- ausschuffes zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungiltig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Wildbad, den 18. November 1910.

Ttadtsckultheißenamt:

B ä tzn e r.

Wekernntmachung.

Zufolge Beschlusses des Gemeinderats vom 11. November 1910 wurde der Winterfahrplan der Bergbahn dahin abgeändert, daß der letzte Zug Werktags anstatt um 7'/s Uhr in Zukunft um SV- Uhr und Montags anstatt um 9 Uhr um 8 Uhr abgelassen wird.

Wildbad, den 18. November 1910.

Stadtschnltheißenamt:

Bätzner.

Wildbad.

Auf Antrag der Erben des Friedrich Treiber, Kaufmanns, hier werden am

Montag, den 28. November 1910,

vormittags LI Uhr,

auf der Notariats-Kanzlei die Grundstücke:

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Gebäude ^ 98 d 84 9 m, Hintergebäude, mitten in der Stadt, an der Hauptstraße,

Parz. Nr. 1103 61 a 45 9 m Wiese u. Heuscheuer. Parz. Nr. 1104 283 949111 Wiese und Scheuern­anteil in der Gütersbach öffentlich versteigert, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Wildbad, den 19. November 1910.

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Bätzner.

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