Lokales.
Wildbad, 6. November. Die Generalversammlung des „Liederkranzes" hat am Samstag in der „Sonne" stattgefunden und erfreute sich einer zahlreichen Beteiligung. Der von Hrn. Kassier Luz erstattete Kassenbericht ergab für die Vereinskasse nachstehendes sehr günstige Resultat: Die Einnahme belief sich auf 1260 Mk. 89 Pf.; demgegenüber steht eine Ausgabe von 1001 Mk. 12 Pf., mithin verbleibt dem Verein ein Kassenbestand von 259 Mk. 77 Pf Im Anbetracht dieses günstigen Abschlusses wurde der Bei. trag der aktiven Mitglieder, der bisher 1 Mk. betrug, bis auf Weiteres aufgehoben. Ebenso wurde das Honorar für Leichengesang für passive Mitglieder von 25 auf 20 Mark herabgesetzt. Für das ausgeschiedene passive Ausschußmitglied Hrn. Postmeister Kübel wurde Hr. Hotelier August Bechtle gewählt. Der Vorstand, Kassier und Schriftführer wurde durch Wiederwahl beibehalten. Da- mit die Singstunden regelmäßig innegehalten werden, wurden von der Generalversammlung Strafen festgesetzt, wonach Zuspätkommen mit 20 Pfg. und unentschuldigtes Fehlen mit 30 Pfg. bestraft wird Nach Schluß der Versammlung blieb man noch lustig zusammen und ließ in heiterer Runde den gefüllten Vereinspokal kreisen._
Wildbad, 6. November. Bei der 6. Süddeutschen Junggeflügel-Ausstellung in Würzburg erhielt auch ein hiesiger Züchter, Hr. Karl Rometsch jun. auf dunkelbrahmafarbige Wyandottes 2 Ehrenpreise, sowie 1 ersten und 1 zweiten Preis.
Wildbad, 7. November. Einen äußerst gehaltvollen Abend erlebten gestern die Besucher des Unionthealers in der „Linde". Aus dem bunten Programm sei noch das äußerst interessante „Pathe Journal" in Erwähnung gezogen, das uns durch interessante Ereignisse aller Welt in Wort und Bild Revue passieren ließ. Auch die mild-lieblichen Zitherklänge, die einzelnen Bildern angspaßt waren, berührten gar wundersam und erhöhten die Wirkung einzelner Dramen wesentlich. Für Sonntag Abend läßt sich wohl kaum eine bessere Unterhaltung finden, als wie sie das Uniontheater bietet. Zu bekritteln wäre nur immer noch das Vorlaute der Jugend, die getreulich bis Schiuß der Abendvorstellung ausharrt. Kinder gehören um diese Zeit längstens ins Bett, zu Mindesten aber nicht mehr in den Kinematograph. Für Kinder sind ja doch auch die Kinder-Vorstellungen eingerichtet !
— Ueber eine nicht seltene, schmerzhafte Krankheit, die Ischias (Hüftweh), wohl die bekannteste und durch ihre
Langwierigkeit berüchtigste Art von Nervenentzündung, äußert sich Professor Dr Maximilian Sternberg in Wien folgendermaßen: „Die gewöhnliche, die häufige Ursache der Neuritis (Nervenentzündung) ist der Alkohol, und die Ischias ist in sehr vielen Fällen, auch in der sogenannten besseren Klientel (Kundschaft), nichts anderes als eine Alkoholneuritis. Wir sehen jahraus jahrein eine beträchtliche Zahl von Krankenkassenpatienten im Spitale, die schon lange Zeit am Krankenstände waren, sich gründlich ausgeruht haben und von ihren tüchtigen SpeziMrzten hydrotherapeutisch, thermotherapeutisch (mit Wasser- bezw. Wärmekur) und elektrisch behandelt und mit Kochsalzlösungen injiziert worden sind und doch keinen Erfolg ausweisen. Im Svitale mache ich auch nichts anderes aber ich entziehe ihnen vollständig und sehr strenge den Alkohol und halte sie im Bette möglichst lange, so daß sie nicht rauchen können, und habe bei den Kassenpatienten, wenige renitente Burschen ausgenommen, sehr gute Erfolge. Außer dem Alkohol kommt sicher auch dem Tabak eine Rolle in der Aetiologie (unter den Ursachen) zu."
Druck und Verlag der Bernh. HofmannsKen Buchdruckers k WILbad. Verantwortlich! k. B.r Kauk KSUsr daselbst.
K. Oberamt Neuenbürg.
Zlnul- U. R 1 aU 6 » 86 U 6 ll 6 .
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Norddeutschland und im Königreich Sachsen sich erheblich ausgebreitet, sich auch auf die badische« Bezirke Mannheim, Heidelberg, Weinheim und Schwetzingen auf die bayrischen Bezirke München, Landau, Neustadl und Bad Dürkheim ausgedehnt hat und neuerdings auch in der Gemeinde Pinache Bez. Maulbronn, ausgebrochen ist, werden folgende Anordnungen wiederholt bekannt gemacht:
1. Alle Rindvieh- und Schweinetransporte, welche von Händlern oder Landwirten aus verseuchten oder von der Seuche bedrohten d. h. solchen Bezirken eingeführt werden, welche an einen in einem Nachbarbezirk gelegenen Seuchenort angrenzen, werden ans die Dauer von 14 Tagen, gerechnet von dem Tag des Abgangs aus der verseuchten Gegend, unter Polizeiliche Beobachtung gestellt mit folgender Wirkung:
a) Die Tiere sind über die Dauer der Beobachtung in be- sonderen Stallräumen unterzubringen, in welchen während dieser Zeit andere Wiederkäuer und Schweine nicht eingestellt werden dürfen. Ist die Unterbringung der Tiere in gesonderten Stallräumen nicht möglich oder sind die Tiere zur Zeit der Anordnung der Beobachtung bereits mit anderen Tieren des Gehöfts zusammengestellt worden, so unterliegen sämtliche in dem Gehöft untergebrachten Wiederkäuer und Schweine der Beobachtung.
b) Eine Entfernung aus dem Absonderungsraum während der Dauer der Beobachtung darf nur nach vorgängiger Einholung der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zum Zweck sofortiger innerhalb der Gemeinde unter polizeilicher Aufsicht zu vollziehender Schlachtung erfolgen.
a) Unmittelbar nach Ablauf der Beobachtungsfrist sind die Tiere von dem beamteten Tierarzt zu untersuchen und es dürfen dieselben erst freigegeben werden, wenn diese Untersuchung den seuchenfreien Zustand ergeben hat.
Die Viehhändler und Landwirte des Bezirks werden hienach aufgefordert, sobald sie Wiederkäuer oder Schweine aus verseuchten oder von der Seuche bedrohten Bezirken (worunter auch die Bezirke Maulbronn, Leonberg und Vaihingen und der badische Bezirk Pforzheim) einführen, unverzüglich nach deren Ankunst auf der Entladestation oder wenn die Einführung nicht mit der Eisenbahn erfolgt, alsbald nach der Ankunft in der ersten württembergischen Gemeinde bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten und bis zum Eintreffen einer oberamtlichen Verfügung mit dem Weitertransport zuzuwarten. Die Ortspolizeibehörden haben über die Ankunft solcher Einfuhrtransporte das Oberamt unverzüglich auf telephonischem oder telegraphischem Weg zu benachrichtigen.
Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, vorstehendes alsbald in ortsüblicher Weise bekannt z« gebe« und den Viehhändler« besonders »och gegen unterschriftliche Bescheinigung zur Kenntnis zu bringen.
Den 2. November 1910.
Amtmann Gaiser.
Vorstehendes wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Wildbad, den 5. November 1910.
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2. Neuwahl des Vorstandes.
3. Feststellung des Schießplanes.
4. Beratung über Zeit und Ort des Familienabends.
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