!,er Strafkain m e r heute abend 6 Uhr das. Urteil " leidet. Es lautet aus 10 0 Mark G. eldstra se, Ver- '-sentlichrmg des Urteils eine Woche nach Verkündigung ">« Beobachter", Unbrauchbarmachung der Platten des betreffenden Artikels und Tragung der Kosten einschließ- M der dem Nebenkläger erwachsenden Auslagen. Ter Staatsanwalt hatte 500 Mark Geldstrafe beantragt. «ni Hinblick auf die für die Presse prinzipielle Bedeutung Falls, darf man annehmen, daß Kollege Helms die Berufungsfrist nicht verstreichen lassen wird.

Stuttgart, 28. Okt. Eine eigenartige .Pri­vat Urkundenfälschung beschäftigte die Strafkam­mer. :Ein Geschäftsreisender hatte mit einem Mädchen ein Verhältnis angeknüpft pnd ihr das Heiraten verspro- (he. Au die Einlösung seines Versprechens konnte er ober nicht denken, da er bereits verheiratet und Pater M vier Kindern war. Er war so weit gegangen, sich der Mtter des Mädchens vorzustellen, Um aus der unange­nehmen Lage wieder herauszukommen, schlug er einen Weg ein, der ihn auf die Anklagebank führte. Das Mädchen erhielt eines Tages einen Brief mit der Mitteilung, daß ihr Bräutigam gestorben sei. Einige Tage zuvor war dem Mädchen brieflich mitgeteilt worden, daß der Bräu­tigam schwer erkrankt sei. Den letzten Brief hatte der An­geklagte von einer dritten Person schreiben lassen; er war mit einem falschen Namen unterzeichnet. Tie Strafkam­mer verurteilte den Angeklagten wegen Urkundenfälschung zu l Monat Gefängnis. Der Angeklagte hat dem Mädchen eine Entschädigung versprochen.

Luftschiffahrt

Der erste Lenkballon im Norden Deutschlands.

Aus Schwerin wird gemeldet: Das Luftschiff ,,P. 6", das Freitag Vormittag 10 Uhr 27 in Johan­nisthal aufgestiegen iv-ar, landete um 2 Uhr 15 auf dem großen Exerzierplatz. Senator Weltzien begrüßte die Äftschiffer namens der Stadt. Der Großherzog, der mit der Großherzogin und den zu Besuch weilenden Fürstlichkeiten erschienen war, ließ den Führer Oberleut­nant Stelling zu sich Lufen und beglückwünschte ihn zu der schön verlaufenen Fahrt.P. 6" ist nach zwei­stündigem Aufenthalt nach Kiel weitergeflogen, mußte aber wegen ungünstiger Witterung bei Bordesholm eine Zwischenlandung vornehmen.

Ein blinder Passagier imParseval."

Die Kategorie derblinden Passagiere" ist um eine neue Spezies bereichert worden. Daß sich blinde Passagiere in Eisenbahnwagen, Tampfschi fen und ähnlichen Vehikeln verborgen und weite Strecken zurückgelegt haben, ist nichts Neues mehr und reizt auch nu h mehr zur Nachahmung. Ter moderne Nassauer wählt sin einhöheres Ziel". Im Zeitalter des Luftschiffes und Ae.oplans benutzt der blinde Passagier den Lenkballon! T?s erste Opfer seiner Tä­tigkeit war derP L 6", der a n Mittwoch nachmittag frisch gefüllt von Biesdorf nach Johannistal zurückge­kommen war. Als am letzten Donnerstag nachmittag das Luftschiff seine Passagierfahrt aussihrte, an der 25 Perso­nen Teilnahmen, und sich bereits in ettva hundert Meter Höhe befand, bemerkte der Führer, Oberleutnant Stelling, daß sich die Leinwand, die über den Benzintank gespannt ist, auffällig hin und' her bewegte. Ehe man noch die Ur­sachen des merkwürdigen Vorgangs feststellcn konnte, kroch plötzlich ein Mann mit blauer Schürze hinter dem Benzin­behälter vor und stellte sich dem Führer des Luftschiffs mit den Worten vor:Entschuldigen Sie, mein Name ist Laase. Nehmen Sie's nicht weiter übel, aber raus­schmeißen können Sie mir jetzt nicht mehr". Tie Führer desP. L 6" waren derselben Ansicht wie Haase, der nun die reizvolle Fahrt zusammen.mit den üb­rigen Passagieren bis zum Ende genoß allerdings etwas billiger! Nach der Landung wurde festgestellt, daß Haase ein Arbeiter ist, der gelegentlich auf dem Flugplatz beschäf­tigt war. Die Sehnsucht, einmal eine Ballonfahrt mit­zumachen, hatte ihn dazu getrieben, sich lange vor der Abfahrt in die Gondel einzuschmuggeln. Tie Luftverkehrs­gesellschaft will dafür Sorge tragen, daß Haase keine Nach- ahiner finden wird.

Paris, 28. Okt. Tie Internationale aero­nautische Konferenz hat einstimmig beschlossen, daß vom 15. Februar ab in allen Ländern die Prüfungsvor schuften zur Erlangung des Pilotenzeugnisses gleich sein sollen.

Das Zuckern der Traubensäfte, Trauben­maischen und Weine nach dem Weingesetze dom 7. April 1S0S.

l - (Schluß-.)

Wie schon im ersten Artikel auSgesührt wurde, dür hu Zucker oder Zuckerwasser nur verwendet werden, um einem! natürlichen Mangel an Zucker uird Alkohol oder einem Uebermaß" an Säure in einem Traubensafte oder Weine abzuhelfen. Deshalb es verboten, zum Zweck öer Umgärung eines fehlerhaften oder kran­ken Weines, dessen Alkohol- und Säuregrad normal ht, Zucker oder Zuckerwasser zu verwenden. Ebenso ver- bvten ist es, wie es früher vielfach geschah, einen fehler­haften -oder kranken Wein auf teilweise entmostete oder Mr auf abgepreßte Maischen, d. h. auf frische, süße Trester N> geben nnd dann Nmzngären. Denn es dürfen außer Zucker oder Zuckerwasser Und den in den Ausführungs- vestimmungen des Bundesrats zu Z 4 des Weingesetzes namentlich anfgeführten Stoffen andere Stoffe irgend- ^lcher Art der Trarrbenmaische dem Tranbensaste oder Weine nicht zNgesetzt werden, demnach auch nicht teilweise entmostete oder abgepreßte Maischen (Trester). Kranke Es fehlerhafte Weißweine kann man nach dem neuen Weingesetz nur mit frischem oder konserviertem Natuv- traubensaft, Rotweine mit frischer voller Naturrotwein- waische versetzen nnd dann einer erneuten Gärung unter­werfen.

Aber die räumliche Verbesserung bezweckt noch etwas anderes. Es heißt in den Bestimmungen des Z 3: Zucker vder Zuckerwasser dürfen zu dem eben erwähnten Zwecke nur soweit verwendet werden,als es der Beschaffenheit des ans Trauben gleicher Art und Herkunft in guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnisses ent­spricht". Unter Beschaffenheit seines verbesserten Weines verstehen lvir die chemische Zusammensetzung desselben. Trauben gleicher Herkunft Und Art sind die Trauben, die in dem oder den betreffenden Weinbergen jährlich wachsen.

Und gute Jahrgänge sind solche, in denen die Trauben ausgereift sind oder, wenn sie aus solchen Weinbergen stammen, in denen die Trauben überhaupt nicht reifen, ihre größtmögliche Entwicklung erreicht haben. Wieviel Zucker jemand zu verwenden hat, das richtet sich auch nach der Sorte her Trauben. Es ist gewiß ein Unterschied, ob man einen Silvaner zuckern soll, der in niederen La­gen gewachsen ist, -oder einen Weißriesling ans einer Berglage, es ist ganz etwas anderes, ob ein Trollinger joder ein Portugieser Wein verbessert werden soll. Man darf auch nicht meinen, daß man, wenn inan zuckert, als Maßstab die besten Jahrgänge nnd die besten Lagen einer Gemarkung. für ganz minderwertige Erzeugnisse pnlegen dürfe. Darum heißt es ausdrücklich: Trauben gleicher Art nnd Herkunft. Man darf also mit anderen Worten einen Wein nicht überzuckern, will man mit dem Gesetze nicht in Widerspruch kominen.

3. Zahlenmäßige Beschränkung der Zuckerung. Das Gesetz sagt:Der Zusatz darf jedoch in keinem Falle mehr als ein Fünftel der gesamten Flüssigkeit betragen." Das heißt: In 100 Liter verbesserten Traubensaftes oder Wei­nes müssen mindestens 80 Liter reiner Traubensaft oder Natnrwein sein, die übrigen 20 Liter Flüssigkeit würden daun aus Zuckerwasser bestehen. Zu beachten ist, daß man die Flüssigkeitsmenge, welche durch die Lösung des Zuckers im Wasser entsteht, Von der Menge des zu ver- weirdeuden Wassers abziehen muß, weil man sonst zu große Mengen bekommt. Ein Kilo Zucker gibt in Wasser gelöst etwa 0,6 Liter Flüssigkeit. Es sollen z. B. in 20 Liter Zuckerwasser 5 Kilo Zucker gelöst sein, so haben diese 5 Kilo bei der Auflösung im Wasser 3 Liter Flüssigkeit ergeben. Das Zuckerwasser setzt sich also zusammen aus 17 Liter Wasser und 5 Kilo Zucker Und 3 Liter Lösungs­flüssigkeit, gibt zusammen 20 Liter Flüssigkeit. Bei der Zuckerung der vollen Rotweinmaischen nimmt man pn, daß 100 Liter Maische 75 Liter Traubensaft geben; bei cntrappter Maische etwas mehr, bei Maische, welche die Rappen enthält, etwas weniger.

4. Zeitliche Beschränkung der Zuckerung. Das (be­setz .sagt hierüber:Die ZuckerNng darf nur in der Zeit vom Beginne der Weinlese bis zum 31. Dezember des Jahres vorgeuommen werden; sie darf.in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember bei nngezuckerteu Weinen früherer Jahrgänge nachgeholt werden."

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß je­mand einen Natnrwein mit einen: neuen oder alten, ge­zuckerten Weine Verschnitten, uird dann den Verschnitt gezuckert Und umgegoren hat. Dieses Verfahren ist nach dem neuen Weingesetz verboten, weil in diesem Falle ein Bestandteil des Verschnittes bereits einmal gezuckert war,' also nicht noch einmal gezuckert werden darf. Es muß sich deshalb derjenige, welcher inländische Tranbensäfte, volle Rotweinmaischen, Weine oder Verschnitte derselben zuckern will, davon überzeugen, daß die betreffenden Er­zeugnisse noch keinen Zucker bezw. Zuckerwafferzusatz .er­halten haben.

5. Deutliche Beschränkung der Zuckerung:Tie Zucker­ung darf nur innerhalb der am Weinbau beteiligten Ge­biete des Deutschen Reiches vorgeuommen werden."

Die einzelnen Bundesstaaten haben festgesetzt, welche Orte oder Bezirke als Weiwbaügebiete angesehen werden, sollen. Für Württemberg ist z. B. vom K. Ministerium des Innern verfügt worden, daß ganz Württemberg ein Weinbangebiet sein soll, d. h. auch württembergische Orte, wo tatsächlich nicht Weinbau getrieben wird, wie Ulm, Geislingen, Göppingen, Balingen usw., werden znm würt- tembergischen Weinbangebiete gerechnet. Wenn jemand z. B. einen Wein nach Göppingen verkauft, so kann der Käufer den Wein in Göppingen zuckern, während, wenn z. B. Göppingen vom WeinbaNgebiet ausgeschlossen iMre, der Wein nur in einer zu einem Weinbaugebiet gehörigen Ortschaft hätte gezuckert werden, dürfen. Ebenso ist es, wenn jemand nach dem Allgäu Wein verkauft. Auch das Allgäu gehört züm Weinbaugebiete, folglich kann jeinand aus Jsnh z. B. einen Weinsberger Wein in Jsny zuckern. Diese Bestimmung ist, weil sie das Weingeschäft erleichtert, .für Käufer sind Verkäufer von Vorteil. Es kann auch Vorkommen, wie es in: vorigen Jahre geschah, daß Weinhändler aus der Pfalz nach Württemberg, z. B. nach Weinsberg, kommen, hier Wein kaufen und ihn daun in der Pfalz zuckern? Nein, denn diese Bestimmung be­steht zu Recht, daß der Weinsberger so verbessert werden muß, als es der Beschaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunft in guten Jahrgängen ohne Zusatz ge­wonnenen Erzeugnisses entspracht, also eines Weinsberger Weines aus bestimmtem Weinberg mit. bestimmten Trau­bensorten. Die Weingartner kommen sin die Lage, einem solchen Weinhairdler ans der Pfalz angeben zu inüssen, ob der Wein gezuckert ist, oder wie der Wein in guten Jahrgängen wohl aUssehen würde, damit er weiß, wie er verbessern soll. Dabei braucht der Weingartner aber nicht anzugeben, wie viel Zucker er auf ein Hektoliter verwendet hat.

6. Zuckerüngsanzeige. Die Absicht, Trauben­maische, Tranbensaft vder Wein zu zuckern, muß vor der Vornahme der Zuckerung nach einen: einfachen Muster der Ortspolizeibehörde angezeigt werden, Und zwar schriftlich. Wenn Man einen allen Naturwein zuckern will, so muß ein anderes Formular ausgefüllt und die Anmeldung der Zuk- kerUng Muß eine Woche vor derVornahme eben­falls der Ort s Po l izei bchö rd e übergebest werden.

7. Buchführung.bei der Zuckerung. Hier­über geben die Älusführungsbestimnlungen des Bundesrats zu § 19 des Weingesetzes folgende Llstweisnng: Weinhänd­ler, Winzergenossenschaften oder andere Gesellschaften, auch wenn sie nur hie Ereignisse ihrer Mitglieder verwerten,

weit nicht die Vorschriften unter a bis ä in den ,Aus- suhkungsbestimmungen zu Z 19 des Weingesetzes etwas anderes ergeben, Alben Buch zu führen nach Muster L und daneben nach Muster 6 vder O, jedenfalls je­doch nach Muster 6, wenn sie Traubenmaische, Tranbensaft oder Wein zuckern. Nach Mu­ster '6 haben Auch zN führen außerdem alle zur Buchführung-Verpflichteten über den Bezug Nnd die Verwendung von Zucker joder anderen für die Kellerwirtschaft des Weines oder zur Her­stellung von Haustrnnk bestimmten Stoffen. Von der Führung der Muster 6, v und 6 sind befreit alle die­jenigen, welche den Wein nur im eigenen Haushalte ver­brauchen, also nicht geiverbsmäßig verkaufen. Ferner sind von der Führung des Nkusters 6 befreit diejenigen- welche Tranbensaft, Traubenmaische oder Wein nicht zuckern, endlich diejenigen, welche die Ms Trauben gewonnenen Erzeugnisse in fertigen: Zustande beziehen und unver­ändert wieder äbgÄem Schankwirte, Lebensmittelhänd­ler, Krämer Nnd sonstige Kleinverkäufer, die Wein nur in fertigem Zustande beziehen und-in Unverändertem Zustande wieder abgeben, haben nnr das Muster ib zu führen.

Handel und Volkswirrschaft.

Herbstnachrichten.

Lauffcn a. 8!., 24. Okt. Die diesjährige Weinernte wird aus 191 da im Ertrag stehender Weinberge auf 100 Hektol. Rotwein geschätzt. Hievon dürften 50 Hektol. verkauft und ebensoviele Hektol. eingekellcrt worden sein. Der mindeste Preis beträgt 200 Mark pro Eimer, der höchste 220 Mark Die Qualität wird als eine mittlere bezeichnet.

endlich alle übrigen zur Buchführung Verpflichteten, so-

Leonberg, 28. Okt. Gestern abend wurde hier in einer Versammlung von Ziegenhalteru ein Ziegenzucht- Verein gegründet, dem sämtliche Anwesenden sofort beitra- teu. Wie in der Versammlung seßgestellt wurde, werden in Leonberg zirka 120 Ziegen gehalten.

Bor 40 Jahren.

Tenkwürdigkeitcr

an den deutsch-französischen Krieg. ' ,

Montag, 31. Oktober 1870.

Kleine Scharmützel vor Paris bei Maison Blanche, und im Elsaß bei Sulz und Gebweiler.

7 5. Dep. vom Kriegsschauplatz.Der Kö­nigin Augusta in Homburg. Das große Ereignis, daß nun die beiden feindlichen Armeen, welche im Juli uns gegenüber traten, in Gefangenschaft sich befinden, veran­lagte mich, die beiden Kommandierenden Unserer Armee, Fritz und Friedrich Karl, gestern zu Feldmarschällen zu ernennen. T-er erste Fall der Art in Unserem Hause.

Wilhelm."

78. Dep. vom Kriegsschauplatz. Versail­les.Seitens der Maas-Armee wird gemeldet: Am 28. vertrieb der Feind die in Le Bourget östlich St. Denis stehenden diesseitigen Vorposten. Gegen Abend durch Re­kognoszierung der zunächst stehenden Replis konstatiert, daß der Feind den Ort mit sehr starken Kräften besetzt hielt. Infolgedessen griff die 2. Garde-Jnfanterie-Divi- sion am 30. an und warf nach heftigem und glänzendem Gefechte den Gegner aus der von ihm inzwischen befestig­ten Position. Bis jetzt über 30 Offiziere, 1200 Ge­fangene in unseren Händen. Diesseitige Verluste noch nicht festgestellt, aber nicht unbedeutend.

v. Podbielski."

Dijon. Generalleutnant von Boyer hat mit den Brigaden Prinz Wilhelm und Keller nach einem hefti­gen Gefechte Dijon in Besitz genommen. 5 Bataillone des Prinzen Wilhelm und 6 Batterien nahmen die Höhen von St. Apollinaire. Ter Ort brennt an allen Enden, der Verlust des Feindes ist sehr stark. Ter Kampf in den Vorstädten dauerte von früh 9 Uhr bis nachmittags . 4 Uhr, vor Einbruch der Nacht hatte das Leib-Grenadier- Regiment dieselben eingenommen.

Wilhelmshöhe. Heute traf die Kaiserin Euge- nie, von England kommend, heimlich aus Schloß, Wil- helmshöhc zum Besuche des Kaisers ein.

Hierzu wird berichtet: . . . Nur scheu und zögernd' war Eugenie nach Wilhelmshöhe gekommen, sie war sich schwerer Schuld bewußt und fürchtete das Zusammentreffen mit ihrem des Thrones entsetzten Gatten, der auf die Nach­richt von der Revolution in Paris unter Händeringen gerufen hatte:Hat denn das Volk gar keine Ehre und' kein Gefühl für die Würde des Landes?! In Gegen­wart des Feindes eine Revolution!" Eugenie hatte ihre Ankunft nicht geneidet, sie war unerwartet mit einem ihrer Kammerherrn, dem Grafe: Clary, in Wilhelmshöhe erschienen. Zur größten Ueberraschung Napoleons trat dieser plötzlich ins Zimmer, aber der Kaiser freute sich, ihm seine Grüße an die Kaiserin auftragen zu können, an die er gerade schreiben wollte. Als Clary aus den Aeußeruugeu Napoleons entnahm, daß die Furcht dev Kaiserin unbegründet war, und ihm mitteilte, daß sie nur auf den Augenblick warte, eiutreten zu dürfen, rief Napoleon in tiefer Bewegung aus:Sie soll nur kom­men," und lief auf den Gang ihr entgegen. Aber plötz­lich besann er sich, daß er seiner Umgebung nicht das Schauspiel überwallende:: Gefühls geben dürfe, und em­pfing die Kaiserin in Würde und in steifer, zeremonieller! Form, als begrüße er sie in den Tuilerien nach kurzer Abwesenheit. Trotzdem Eugenie die Selbstbeherrschung des Kaisers kannte, war sie über diesen Empfang, übet diese offen zur Schau getragene Gleichgültigkeit und diese frostige Kälte doch mehr bestürzt als erstaunt. Erst als. die Türen sich geschlossen hatten und sie sich mit,Ka^ poleon allein in seinem Arbeitszimmer befand, stürzte ev ihr weinend in die Arme.Unser Zusammensein wap herzzerreißend'" neral Fleury.

Cassel, getroffen.

Paris. Tie Revolution in Paris und die Ruhe­störungen in den Provinzen beginnen wegen der Kapitu- tion von Metz und der Niederlage bei Le Pourget.

, schrieb sie am andern Tage dem Ge- Marschall Bazaine ist heute in Cassel ein-