den Konservativen sehr schwer, in einzelnen Wahlkreisen genügende Unterscheidungsmerkmale zwischen den Frei­sinnigen und der Sozialdemokratie herauszufinden. Was die Nationalliberalen anlange, so bedaure auch er, daß die Konservativen nicht mit den Nationalliberalen in «einem besseren Verhältnis stehen. Tie Konservativen seien ßmmer bereit, mit den Nationalliberalen Hand in Hand tzu gehen, es sei aber sehr schwer zu sagen, was diese eigent­lich wollen. Als Geschäftsmann wolle man doch wissen, mit wem man cs zu tun habe. Man könne auch nicht sagen, daß es die Konservativen besonders ermutige, wenn ihnen tznr Belohnung dafür, daß sie entgegenkommend seien, der alte Block wieder vorgestellt werde, wo die Kon­servativen das Recht gehabt hätten, am Tisch mitzusitzen, znzusehen, wie die andern essen und schließlich die ganze Rechnung zu bezahlen. Wenn das der ganze Lohn sei, so gebe es Realpolitiker auch unter den Konservativen, die einer solchen politischen Konstellation gegenüber schwer zu einem bestimmten Abkommen zu bewegen seien. Es werde den Konservativen nicht ganz leicht sein, alle Wünsche des Kasseler Parteitags zu erfüllen, aber er hoffe, daß die Sache sich bis zu den nächsten Wahlen noch etwas anders darstelle. Ter Redner schloß mit einer schar­fen Anklage der Regierenden. Wenn die Re­gierenden vom Reichskanzler bis zum letzten Beamten herab nicht die nötigen Aufklärungen geben, dann werde die Vergiftung des deutschen Volkes Dimensionen an­nehmen, daß einem die Augen übergehen.

Nach verschiedenen Ansprachen wurde eine Tankcs- resolution für die Führer der Konservativen im Reich angenommen. ^

Der badische Fall Arnsperger hat der konserva­tivenReichspost" derart imponiert, daß sie eine nnver- hüllte Sehnsucht nach einer schwäbischen Parallele bekun­det.Professor Kindermann eine Gefahr für Hohen­heim", so überschreibt sie einen unqurlifizierbaren Angriff auf den liberalen Politiker. Es ist die Form einer Zu­schrifteines alten Hohenheimer" gewählt:

Na, sagen Sie mal, Herr Kollege, was haben Sie denn da für einen merkwürdigen Heiligen als National­ökonomen aus Ihrer landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim? Ter Herr ist ja noch schlimmer wie Lujo Brentano, ich wollte meinen Sohn einige Semester nach Hohenheim schicken, aber ich werde mich hüten. Es ist das einfach ein Skandal für eine landwirt- . schaftliche Hochschule wie Hohenheim. Geht das so wei­ter, so werdet Ihr bald nur noch Exoten dort haben und für die Ausbildung von Ausländern wird Euer Land das viele Geld nicht ausgeben wollen!" Wir wissen ja, daß Forschung und Wissenschaft frei sein sollen, aber was Herr Professor K. aus seinen hetzerischen Hansabunds- und anderen Agitationsreisen zur Ver­nichtung des Bundes der Landwirte (wie ew sagt) vor- bringt, ist alles, nur keine Wissenschaft, und wenn er in Kassel sogar die Verbindung mit der Sozialdemokra­tie von Fall zu Fall angeraten hat, so kann uns Land­wirte das auch nicht imponieren, so ein Mann gehört nicht auf einen landwirtschaftlichen Lehrstuhl.

Forschung und Wissenschaft sind natürlich nur frei am Gängelbande der Agrarier, die auch vorfchreiben, wie die Nationalökonomie zu urteilen hat. Darum sind auch nur Leute wie Suchsland und Ruhland Leuch­ten der Wissenschaft. Tie andern alle gehören nicht aus einen Lehrstuhl. Tie Bündler wissen das besser zu be­urteilen als diejenigen, die die Professoren berufen. Merkwürdig aber ist, daß mit der Verödung der land­wirtschaftlichen Hochschule gedroht wird wegen eines Nebenfaches, der Nationalökonomie. Ist den Land­wirtschaftlern das übrige Studium in ihrem eigenen Berus so gleichgültig? Das ist nun das zweitemal in kurzer Zeck, daß das konservative Organ solche Zensuren an li­beralen Professoren übt. Zum guten Glück haben diese keinerlei Bedeutung.

TieSchwäbische Tagwacht" richtet in ihrer gestri­gen Nummer folgendeneugierige Frage" an dieDeut­sche Reichspost":Wenn es für Kindermann ein Ver­brechen ist,die Verbindung mit der Sozialdemokratie von Fall zu Fall angeraten" zu haben, was ist's denn dann vom Standpunkt der Reichspost, wenn ein bünd- lerischer Reichstagsabgeordneter der So­zialdemokratie ein Landtagsmandat zu si­chern verspricht, falls sie ihm sein Landtagsmandat rettet? Um rasche Antwort wird gebeten!"

Stuttgart, 28. Okt. Tie Eingabe des Vorstands des Evang. Pfarrvcrcins, den Religionsunterricht des Pfarrers an der allgemeinen Fortbildungsschule zu ho­norieren, ist, wie derKirchl. Anz." berichtet, vom Kultus­ministerium abschlägig beschieden worden, da auf Grund des bestehenden Gesetzes die allg. Fortbildungsschule nur als eine Fortsetzung der Volksschule anzusehen sei.

Stuttgart, 28. Okt. Die angekündigte, vom Ver­band württ. Staatsbeamtenvcreine einbcrufene große Ver­sammlung der Beamten und Unterbeamten findet nunmehr nicht, wie schon früher gemeldet, am 13., sondern am Sonntag den 20. November, vormittags prä- tzis 11 Uhr im großen Saale der Stuttgarter Bürgerhalle (Wulle's Saalbau) statt. In der Ver­sammlung werden referieren der Landtagsabgeordnete L i e- sching überDie Entwicklung des württembergischen Be­amtenrechts im gegenwärtigen Landtag" und der Land­ragsabgeordnete R em b o l d-Aalen überTie Verein­fachungen der Staatsverwaltung und ihre Wirkung auf die Beamtenschaft."

Stuttgart, 28. Okt. Svielplan der Kgl. Württ. Hoftheater. (Jnterimstheater). Sonntag den 30. Okto­ber: Tie Stumme von Portici (7). Montag den 31. Ok­tober: Tantris der Narr ( 71 / 2 ). Dienstag den 1. Novem­ber: Carmen (7). Mittwoch den 2. November: Man­fred ( 71 / 2 ). Donnerstag den 3. November: Tristan und Isolde (6). Freitag den 4. November: Martha ( 71 / 2 ). Samstag den 5. November: Der Raub der Sabinerin­nen ( 71 / 2 ). Sonntag den 6. November: Tie Meistersinger < 51 / 2 ). Montag den 7. November: Der zerbrochene Krug.

Zum ersten Male: l. Klasse (THE). - Kgl. Wilhelma- theater: Am Somuag den 30. Oktober: Buridans Esel. In Tübingen: Ter Raub der Sabinerinnen. Ferner im Wilhelmatheater: Sonntag den 6. November nachm.: Das Glück im Winkel. Abends: Das Konzert.

Feuerbach, 28. Okt. Der Streik der hiesigen Schreiner ist nach fünfwöchiger Dauer beigelegt. Tie Arbeitgeber sind den Forderungen der Arbeiter in den hauptsächlichsten Punkten entgegengekommen, so daß eine Einigung erzielt und die Arbeit am Mittwoch wie­der ausgenommen wurde.

Sülzbach, 29. Okt. Bei der gestrigen Ortsvor­steherwahl wurde Gemeindcrat August Schick mit 52 von 62 abgegebenen Stimmen gewählt. Tie beiden Gegenkandidaten mußten sich mit zusammen 10 Stimmen begnügen.

Nah und Fern.

Das große Los.

der N ü rnberger Lotterie zu Gunsten des Gcrmania- schen Museums ist in einer Stuttgarter Kollekte gefallen. Die glücklichen Gewinner der 100 000 Mark sind drei Buchhändler derUnion" in Stuttgart.

Schweizerstnmpcn-Lchmuggcl.

In letzter Zeit ist man einem Eisenbahnschaffner, der im Schnellzugsdienst tätig war, auf die Spur gekommen und hat entdeckt, daß er Schmuggel mit sogenannten Schweizerstumpen getrieben hat. Der Mann hat die dienstliche Gelegenheit, die ihn häufig nach Schaffhausen führte, dazu benützt, um von dort verschiedene Pakete Schweizerstumpen mitzunehmen und sie in Verkehr zu bringen. Auf Grund einer Anzeige wurde bei ihm eine Haussuchung in seiner Wohnung in Stuttgart-vorge­nommen und er selber bei seiner Ankunft in Stuttgart einer persönlichen Untersuchung unterzogen. Es wurden dabei verschiedene belastende Momente gefunden, sodaß der Beamte bereits außer Dienst gesetzt ist. Da es sich um einen auf 1. September in die Rechte der unkündbaren Anstellung eingesetzten Beamten handelt, so dürfte dies der erste Fall einer Verhandlung vor dem Disziplinar­gerichtshof sein, wo über die Frage des Verbleibens oder Nichtverbleibens im Dienst zu entscheiden sein wird.

Selbstmord eines Rekruten.

In Winden (Pfalz) fand man Freitag früh auf dem Bahnhofgeleise die Leiche des Rekruten Doll von der 5. Kompagnie des 18. Infanterie-Regiments in Landau. Dem Unglücklichen war der Kopf abgefahren worden. Doll soll geäußert haben, ein Unteroffizier habe ihm gedroht, erbimse" ihn, bis er Blut schwitze. Da­rauf habe der Rekrut erwidert: Ich zeige Ihnen, daß ich das nicht tue, und sei ohne Urlaub vom Truppenteil weg­gegangen.

Behelmte Hebammen.

Wir lesen in derMetzer Zeitung": Zu einem im Reglement nicht vorgesehenen Dienste mußten sich zwei Metzer Schutzleute in der Nacht vom Samstag auf Sonn­ten bequemen. Tie beiden Beamten wurden gegen IH 2 Uhr nach einein Hanse in der Zeughausstraße gerufen, wo ein Mann seine Geliebte mißhandelt und die Treppe hinuntergcworfen hatte. Als die Schutzleute die Miß­handelte nach ihrer Wohnung schassen wollten, traten Ge­burtswehen bei ihr ein, und nolens volens sahen die Sicher­heitswächter sich genötigt in Helm und Säbel im Hausflur Samariterdienste zu leisten. Aber auch auf diesem Ge­biete zeigten sie sich auf der Höhe und in kaum einer Vier­telstunde war alles erledig', und zwar derart kunstgerecht, daß der inzwischen herbeigerufenen Hebamme weiter nichts übrig blieb, als der ungewöhnlichen Konkurrenz ihr Kom­pliment zu machen und Mutter und Kind für außer jeder Gefahr zu erklären.

Eine vornehme Firma.

Wie man uns mitteilt, existiert in dem Städtchen G. in dem Regierungsbezirk Merseburg eine äußerstvor­nehme" Firm a. Sie heißt nämlichKaiser und - n i g" und ihr Inhaber nenm sich Graf (vormals Marck- grafs). Wie im Handelsregister zu lesen ist, hat ein Mann namens Herzog Prokura für die Firma Kaiser und Kö­nig, und der Kutscher des Hauses soll Fürst heißen. Wenn die Rangfolge dieser Firma weiter gewahrt wird, so muß der Laufbursche mindestens Baron sein. Man sucht üb­rigens vergeblich auf dem Firmenschilds den TitelHof­lieferant", obgleich doch die Firma Kaiser und König un­bedingt hoffähig ist.

Ter Herr Prokurist.

Nach Veruntreuung von etwa 100 000 M zum Nachteil einer Firma in Dresden ist seit dem 25. Oktober der 29 Jahre alte Kaufmann Wallbien er flüchtig ge­worden. Er war Prokurist bei der Firma und hatte eine große Vertrauensstellung eine. Gleichzeitig mit ihm ist eine frühere bei der Firma beschäftigt gewesene Konto- r istin verschwunden.

Ein geheimnisvoller Fund.

Beim Schloß Bellevue in Berlin wurde am Frei­tag Morgen ein Sack aus der Spree ans Land gezo­gen, in dem eine weibliche Leiche eingebunden war. Tie Leiche war nackt, nur der Oberkörper trug eine Kor­settschnur. An einem Finger der linken Hand befand sich ein kleiner Ring mit einem Granatstein. Spuren äußerer Gewalt ließen sich zunächst nicht feststellen. Die Leiche scheint schon acht bis zehn Tage im Wasser gelegen zu haben. Die Tote muß 18 bis 20 Jahre alt gewesen sein. Eine spätere Meldung besagt: Bei dem Leichen­funde in der Nähe des Schlosses Bellevue handelt es sich anscheinend um eine Arbeiterin oder ein Dienstmäd­chen. Anscheinend sind an dem Mädchen Abtreibungs­versuche vorgenommen worden. Für die Ermittlung der Persönlichkeit der Toten und die Ergreifung des Täters ist vom Polizeipräsidium eine Belohnung von 1000 Mark ausgesetzt.

Aufs Schaffst.

Aus Stargard in Pommern wird vom 28. be­richtet: Heute Morgen wurde der Barbier Karl Haack im Hofe des Gerichtsgefängnisses hingerichtet; Haack

hatte am 7. Januar den Amtsrat Kleine in Dölitz er. mordet; der Mörder ging gefaßt zuni Schaffst.

In einer Kaffee-Großhandlung in der Alleenstraße in Stuttgart wurde ein angestellter Kutscher bei Nacht überrascht, als er im Begriffe war, verschiedene Kaffee­säcke zu entwenden und bei Seite zu schaffen. Er wurde alsbald verhaftet und die Haussuchung, die bei ihm und seiner Braut vorgenommen wurde, ergab, daß es nicht das erste Mal war, daß er auf solch unredlichen Wegen sich bewegte. W

Der bei Güterbeförderer Rebstein in Ravens­burg bedienstete Fuhrmann Anreas Kaiser wurde in der Meersburgerstraße von feinem Fuhrwerk so unglücklich an einen Gartenzaun gedrückt, daß der Tod . alsbald eintrat.

In Ostrag orka bei Kattowitz tvurde die 22jährige Lina El dien von einem achtzehnjährigen Burschen er­mordet. Allem Anschein nach handelt es sich um einen Lustmord.

Gerichtssaal.

Eine böse Tat.

Am 2l. August ds. Js. kehrte der Kaiser in einem Automobil von einer Kriegsfeldübung aus dem Truppen­übungsplatz Weißenburg nach dem Residenzschloß in Po- s e n zurück. Tie Mitglieder des Pamiontkowoer Krieger- vereins erwarteten auf dem dortigen Bahnhof die An­kunft des Kaisers, um an der Spalierbildung teilzunehmen. Ter Müller Johann Miskiewiz aus Pamiontkowo be­gab sich in diesem Augenblick von seiner Windmühle aus in die Nähe des Bahnhofs, entblößte sein Gesäß und ließ dieses eine Zeitlang von den zahlreichen Kriegern bewundern; er sagte ganz laut:Da sehet was, da Ihr so zahlreich hier seid." Das Schöffengericht in Posen ahndete diesen Ausfluß unpatriotischer Gesinnung mit einer Geldstrafe von 15 Mark.

Starker Glaube

Ein Fall von Hartnäckigkeit, wie er wohl einzig dastehen dürste, lag einer Anklage zu Grunde, mit der sich, wie dieNationalztg." berichtet, das Oberkriegsge­richt des 3. Armeekorps zu beschäftigen hatte. Unter der Anklage der fortgesetzten ausdrücklichen Gehorsams­verweigerung und des Beharrens im Ungehorsam in zahllosen Fällen stand der Festungsgefangene Nau­mann unter Anklage. Naumann ist fanatischer Adven­tist, und als solcher tvar er in dem Glauben, er dürfe am Samstag nicht arbeiten. Solange er Zivilist war, konnte er seinen Glauben in die Tat umsctzen, ohne mit irgend jemand in Konflikt zu geraten. Anders war es aber, als er vor etwa 3 Jahren zum Militär kam. Ta hieß es gehorchen und die Befehle ausführen, die die Vorgesetzten erteilten und mochte es auch Samstag sein. Ter Ange­klagte dachte aber anders. Er blieb bei seinem Glauben mit einer Hartnäckigkeit, wie sie bisher wohl noch nicht beobachtet worden sein dürfte Allwöchentlich vom Frei­tag abend mit Eintritt der Dunkelheit bis zum Samstag abend verweigerte er strikte den Gehorsam und führte die an ihn ergangenen Befehle nicht aus. Sonst war er ein außer­ordentlich gehorsamer und pflichteifriger Soldat. Natür­lich mußte er wegen der Gehorsamsverweigerung bestraft werden. Zuerst gab es mehrere Wochen strengen Ar­rest, dann Gefängnisstrafen, die immer empfindlicher wur­den, doch Naumann ließ sich dadurch keineswegs von sei­nem Glauben abbringen. Er verweigerte auch im Span­dauer Festungsgefängnis am Samstag den Gehorsam und so mußte er immer wieder von neuem vor das Kriegsgericht zitiert werden, um sich wegen der erneuten militärischen Vergehen zu verantworten. So häuften sich die Strafen immer mehr an und es wurde schließlich gleich eine ganze Reihe von Gehorsamsverweigerungen, 20 Fälle, abgeur­teilt. So häufte sich das Strafmaß schließlich bis auf 5 Ja h r e u n d 6 M 0 na t e G e f ä n g n i s an. Unter den obwaltenden Umständen dürfte für den Angeklagten, vor­ausgesetzt daß er nach wie vor bei seiner Hartnäckigkeit bleibt wohl überhaupt keine Aussicht vorhanden sein, je­mals wieder aus dem Gefängnis herauszukommen. Er legte nun gegen seine ganzen Bestrafungen, die auf das er­wähnte Strannaß zusammengezogen wurden, Berufung beim Oberkriegsgericht ein. Offen gab er die ihm zur Last gelegten Verfehlungen zu, doch suchte er an der Hand der Bibel nachzuweisen, daß er im rechten Glauben gehandelt habe. Er könne einfach nicht anders. Auf die Frage des Verhandlungsleiters, ob er auch im Krieg den Gehorsam verweigern werde, erklärte dex An­geklagte:Nein." Tie Befehle führte der N. mit den Worten:Ich darf nicht arbeiten!" nicht aus. Als vereidigter Soldat sei er nicht berechtigt, Gottes Gebot zu verletzenund den Sabbath zu entheiligen. Gott stehe hö­her als die Obrigkeit. Tie Heilige Schrift verbiete ihm einfacb, dagegen zu handeln. Der Krieg mache eine Aus­nahme, weil der Staat beschützt werden müsse. Von zwei als Sachverständigen hinzugezogenen Aerzten erklärte ein Oberarzt den Angeklagten nicht im Sinne des Z 51 belastet Es liege keine Geisteskrankheit vor, sondern eine religiöse Ueberwerrigkeit. Tagegen glaubte der zweite Sachperstän- dige, daß in der ungewöhnlichen Hartnäckigkeit des N. zweifellos eine Abnormität liege, die den Z 51 beanspruch«- Tie Mutter habe ihren Sohn seit 2 Jahren nicht gesehen, doch sie könne ihn im Gefängnis nicht besuchen, weil sie ihn dazu überreden solle, am Samstag die Befehle aus­zuführen. Dies bringe sie nicht fertig und so müsse sie blutenden .Herzens darauf verzichten, ihr Kind zu sehen. Das Gericht konnte auf Grund der beiden auseinander- gehenden Gutachten kein erschöpfendes Urteil fällen und es beschloß, über den Zustand des Angeklagten ein Ober­gutachten vom Senat der Kaiser Wilhemlakademie einM- fordern.

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Stuttgart, 28. Okt. In der Beleidigungsklage des kathol. Pfarrers Kolb gegen den Redakteur desBe­obachters", Helms, wegen Wiedergabe von Beweisan­trägen des Verteidigers in der Beleidigungsklage des Bi­schofs Tr. v. Kepplcr gegen denSimplizissimus", müde