Amtliche Bekanntmachungen.

Oberamt Calw.

1 Ausbruch de» Maul- uud Klauenseuche.

Die Maul» und Klauenseuche ist ausgebrochen im Gehöfte des Johannes Walz, Landwirt und Schultheiß Rothfuß in Holzbronn.

Auf Grund des Viehseuchengesetzes und der 8K 182192 der MinVerfügung hiezu vom 11. Juli 1912 (RegBl. S. 317 ff.) ergehen folgende Anordungen:

Sperrbezirk: Die Gemeindemarkung Holzbronn.

k. Beobachtungsgebiet: Wie

L. In den Umkreis von 19 Kilometer um den Seuchenort werden einbezogen:

1. i« Oberamt Calw die Gemeinden: Calw, Hirsau, Otten- bronn, Neu- und Althengstett, Stammheim, Gechingen, Dachtel, Deckenpfronn, Altburg, Rötenbach,'Zavelstetn, Tei- nach, Sommenhardt, Oberkollwangen, Breitenbecg, Mar- tinsmoos, Oberhaugstett, Alt- und Neubulach;

2. im Oberamt Nagold: Die schon seither wegen Rohrdorf ein­bezogenen Orte;

3. im Oberamt Herrenberg: Die schon seither wegen Bondocf rinbezogenen Orte;

4. im Oberamt Böblingen: Die schon seither wegen. Deufrin­gen einbezogenen Orte.

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l. Besondere Maßregeln für den Sperrbezirk.

l. In dem verseuchten Gehöft ist über die Ställe oder sonstigen Standorte, wo Klauenvieh steht, di« Sperre ver­hängt, die abgesperrten Tiere dürfen nur mit oberamtlicher Erlaub­nis aus dem Stall (Standort) entfernt werden. Weitere Vorschriften sind erlass, über die Verwendung der Pferde außerhalb des Ge- böstS, die Verwahrung des Geflügels, die Fernhaltung fremden Klauenviehs von dem Gehöft, das Weggeben von Milch, die Abfuhr von Dünger und Jauche, die Ausfuhr von Futter, Streu und Wolle, das jedesmalige Herausbringen von Fahr- ,zeugen und Gerätschaften, namentlich Milchtransportgefäßen, die Entfernung von Kadavern u. a. Der Besitzer, sein Vertreter, die mit der Beaufsichtigung, Wart und Pflege der Tiere betrauten Per­sonen und Tierärzte müssen sich beim Verlassen eines gesperrten

Deutschfreundliche Stimmung i« Kairo.

Nach den Mitteilungen desDeutschen Hilfsbundes für christliches Liebeswerk im Orient" schreibt eine evangelische Ar­menierin aus Kairo:Seit 2 Monaten bin ich hier jetzt Lehre­rin in einer öffentlichen Schule für Deutsch. Täglich habe ich 34 Stunden zu unterrichten. Unter den Eingeborenen (ara­bischen Studenten) herrscht eine wahre Epidemie, Deutsch zu lernen. Alle sehnen sich darnach, mit Deutschland in Handels­beziehungen zu treten. So ist bei den jungen Arabern volle Begeisterung für das deutsche Studium. Bei unserem Un­terricht geraten tvir oft in sehr ernste Gespräche." Bemerkens­wert ist auch folgendes Stimmensbild:Es wird hier viel getan zur Linderung der großen Not unseres armenischen Volkes. Es ist ein Hilfsbund da, der verschiedene Waisenhäuser gegründet hat. Als die Unabhängigkeit Armeniens von der Entente er­klärt wurde, ist in der armenischen Kirche ein Dankfest gefeiert worden. Das war ein Jubeltag. Und nun diese furchtbare Ent­täuschung durch das Massakre in Eilicien. Von hier waren auch Armenier zurückgekehrt in ihr Land mit einer neuen großen Hoff­nung und nun sind sie auch ein Opfer des britischen Fanatismus geworden."

Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Japan.

Amsterdam, 5. Juli.Eastern Service" meldet aus Tokio: Die Botschaft und das Konsulatsgebäude sind von Japan wie­der an Deutschland zurückgegeben worden. Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern sind wieder hergestellt.

Eine Denkschrift

Uber Deutschlands Zahlungsfähigkeit.

Berlin, 4. Juli. In der Denkschrift über die Zahlungs­fähigkeit Deutschlands für die Wiedergutmachung, die von der Deutschen Regierung der Entente vor der Konferenz von Spa übergeben wurde, wird dargelegt, daß das deutsche Volksver- mögen vor den: Kriege von vielen Seiten überschätzt worden ist. Auf Gruno der Veranlagung zum Wehrbeitrag wird man es für die Zeit vor dem Kriege auf etwa 220 Milliarden Mark Gold beziffern dürfen. Dieses Vermögen ist durch den Verlust der Kolonien, der Unternehmungen im Auslande, der Abtretungen usw., durch die Wirkungen von Krieg und Kriegsfolge sehr stark vermindert worden. Aus diesem verminderten Vermögen ist die Wiedergutmachung zu leisten. Da Deutschland seiner Schiffe und seiner Auslandsguthaben verlustig gegangen ist, kann die Zahlung im Wesentlichen nur durch die Ausfuhr von Waren be­glichen werden. Ist die deutsche Volkswirtschaft im Stande, die mit der Wiedergutmachung verbundenen Lasten zu tragen?

Die deutsche Industrie hat eine dreifache Aufgabe zu lösen. Sie muß der industriellen Bevölkerung, die nicht aus­wandern kan», Arbeitsgelegenheit geben. Sie muß nach Wegfall der Ms Schiffahrt und Kapitalanlagen im Ausland stammenden Einkünfte die Bezahlung der deutschen Einfuhr ermöglichen; sie muß überdies die Ware für die Wiedergutmachung liefern. Auch die deutsche Industrie hat aber eine ihrer Grundlagen, Eisen, fast zu X verloren. Die deutsche Kohlenproduktion ist 1919 auf 109 Millionen oder 57 Prozent der Förderung von 1913 gesunken. Durch den Verlust von Oberschlesien würde Deutschland mindestens die Verfügung über weitere 18 Millionen Tonnen im Jahr verlieren. Die Wirkung jeder möglichen Steigerung der Förderang würde dadurch aufgehoben.

Die deutsche Handelsbilanz ist passiv. Sie kann nur aktiv werden, wenn die deutsche Industrie in so großem Umfang zu arbeiten vermag, daß sie zur Deckung des inneren Bedarfs

Stalles reinigen und desinfizieren. Anderen Personen ist daSBetretendergesperrtenStällcverboten, Zur Wartung des Klauenvichs in dem Gehöft dürfen Personen nicht ver­wendet werden, die mit fremdem Klauenvieh in Berührung kommen.

2. Säintliches Klauenvieh (Rindvieh. Schaf«, Ziegen, Schwein«) nicht verseuchter Gehöfte unterliegt der Abson­derung im Stalle und darf nur mit oberamtlicher Erlaubnis zur so­fortigen Schlachtung entfernt werden.

3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.

4Schlüchtern, ViehkastrierernsowieHändlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Hausierhändlern ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöste verboten.

5. Dünger und Jauche von Klauenvich, ferner Gerät­schaften und Gegenstände aller Art, di« mit solchem Vieh in Be­rührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit poli­zeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.

6. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespanneu durch den Bezirk ist Verbote». Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oberamt zulassen.

7. Die Per- und Entladung von Klanenvieh auf den Bahnstationen im Sperrbezirk ist verboten.

II Besondere Maßregeln für das Beobachtungsgebiet, soweit es in den Oberamtshezirk fällt.

1. Klanenvieh darf aus dem Beobachtungs- eüiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die usfuhr in der Regel nur zu sofortiger Schlachtung zulaffen.

2. Das Durchtreiben oon Klauenvieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen ist verboten.

lU. Gemeinsame Maßregeln für Sperrbezirk, Beobachtungsgrbiet und 15 Kilometer Umkreis, soweit sie in den Oberamisbezirk fallen.

Verboten sind:

1. Die Abhaltung von Märkten und marktühnlichen Veranstaltungen mit Klauenvieh, sowie der Auftrieb von Klanenvieh auf Jahr- und Wochenmärkte.

2 Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen statr- findet. Ms Handel gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkäufen von Tieren durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von K l a u e n v i e h.

ausreicht und die gesamte Einfuhr bezahlen kann. Sie kann erst wieder aktiv werden, wenn Deutschland sich völlig erholt hat.

Die Gesundung der deutschen Volkswirtschaft ist ohne Gesundung des deutschen Geldwesens nicht möglich. Die Steuern, insbesondere die direkten Steuern sind sehr stark angeschwollen. Die indirekten Steuern lassen sich zur Zeit nicht wesentlich erhöhen. Man kann nicht durch Verbrauchsabgaben den Konsum verteuern, während inan gleichzeitig 10 Milliarden Mark zu seiner Verbilligung einsetzen muß. Die Ausführung des Friede nsvertrags in der jetzt vorliegenden Form wird die deutsche Finanzwirtschaft noch weiter gefährden. Geht man von einer rein finanziellen Belastung von nur 60 Milliarden Mark Gold durch den Friedens­vertrag aus, so würde ein Haushalt von 4 Köpfen etwa 40 000 Mark schulden, das macht zu einem Satz von 6 Prozent 2 400 Mark im Jahr. Da die heutige Besteuerung bereits einen Be­darf von über 30 Milliarden Mark im Jahr vorsieht, würde der Haushalt von 4 Personen unter den bestehenden Voraussetzungen niit Jahresleistungen von 4400 Mark belastet sein. Dabei hatten im Jahre 1918 81,21 Prozent der preußischen Steuerzahler ein Einkommen von nicht über 3000 Mark. Insgesamt würden min­destens 2,4 Milliarden Gold oder 24 Milliarden Mark Papier das deutsche Volk belasten. Das kann unter den heutigen Ver­hältnissen nur dadurch geschehen, daß die deutsche Regierung neue schwebende Schulden ausgibt.

Die Zerrüttung des deutschen Finanzwesens ist das natur­gemäße Ergebnis des Krieges und seiner Folgen. In dieser Beziehung ist die Lage Deutschlands von derjenigen anderer Länder nicht grundsätzlich verschieden. Der grundlegende Unter­schied seiner Stellung liegt darin, daß es infolge des Friedens- Vertrages nicht die Möglichkeit hat, Mittel und Wege frei zu wählen, die zur Gesundung seines Wirtschaftslebens und zur Rettung seiner Finanzen führen können. Ohne wirtschaft­liche Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Zusam­menarbeit mit anderen Völkern kann Deutschland weder sein Wirtschaftsleben aufüauen, nach seine Finanzen ordnen.

Der Wshretat im Reichsrat.

Berlin, 6. Juli. In der öffentlichen Sitzung des Reichs­rats vom Dienstag nachmittag, die von Postminister Giesberts geleitet wurde, gelangten zur Annahme vom Notetat die Haus­halte des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Rechnungshofes, des Neichsfinanzministeriums und des Reichs­wehrministeriums. An der Regierungsvorlage wurden nur kleine Aenderüngen vorgenommen. Der Wehretat enthält die Forde­rung für das künftige Heer von 100 000 Mann. An Besoldungen wird das neue Heer jährlich nach der neuen Besoldungsordnung 850 Millionen Mark erfordern. Der Gesamtjahresbedarf an sachlichen und persönlichen Kosten ist auf etwa 2)4 Milliarden zu veranschlagen.

Der Kampf um die ostprentzrschen

Abstimmungsgebiete.

Berlin, 5. Juli. Der Kampf um die ostpreußischen Abstim­mungsgebiete hat mit Beginn der Woche vom 4. bis 11. Juli entscheidende Formen angenommen. Der Zustrom der Abstiin- mungsbereiten wächst immer mehr. Auf Allenstein kommen allein 5000 auswärtige Gäste. Der Verkehr geht sowohl im Abstim­mungsgebiet als auch im übrigen Ostpreußen völlig glatt von- statten. Die Organisationen der Verpflegung und der Unter­kunft ist ausgezeichnet und wird zweifellos auch dem noch zu ev- wartenden verstärkten Zustrom gerecht werden können.

Ein Dementi der Bolschewisten.

Berlin, 5. Jrcki. Aus Moskau ist folgender Funkspruch ein- gegangen:, Hiermit wird angesichts böswilliger Behauptungen

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen m»i Klauenvieh

5. Das Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch au»

Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in den«» Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, soweit dies nicht schon ohnehin verboten ist, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gesäße aus der Mol­kerei, bevor sie desinfiziert sind. ,

Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen

a) Erhitzung über offenem Feuer bi» zum wiederholten Auf­kochen ;

b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strö­menden Wasierdampf auf 35"; >,

c) Erhitzung im Wasserbad, und zwar entweder auf 85" für die Dauer einer Minute.

oder, unter der Voraussetzung, daß durch geeignet« Vorrich­tungen ein« gleichmäßige Erwärmung der gesamten Milch­menge oder Milchrückstände gewährleistet ist, auf 70" für die Dauer einer halben Stunde.

Die Desinfektion der Milchgefäße kann mit strömendem Wasser­dampf oder durch Auskochen in Wasser oder Zprozentiger Soda- oder Seifenlösung oder auf eine der folgenden Arten geschehen:

durch Einlegen der Gefäß« iu kochend heißes Wasser oder kochend heiße Sodalösung oder dünne Kalkmilch für die Dauer von mindestens 2 Minuten derart, daß alle Teile der Gesäße von der Flüssigkeit bedeckt sind:

oder duccl, gründliches Abbucsi«n der Anßen- und Innenfläche der Gefäße nebsi Griffen, Deckeln und anderen Bcrschlußvorrichtungen mit kochend veißein Wasser oder kochend heißer Sodalösung oder dünner Kalkmilch.

Jeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Ortspolizeibehörde sofort «ach dem Auftreten der ersten Kraukheitserscheinuugen an zuzeigen. Verletzungen der Anzeigepslicht oder der vorstehend angeordueten Schutzmaßregeln un­terliegen den Strafbestimmungen des § 323 StGB, und der 88 74 bis 77 des Biehseuchengesetzes und ziehen den Verlust des Entschädi­gungsanspruchs für Rindvieh nach sich.

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Die Orlspolizeibehörde»

»»erden erstickt, die für ihre Gemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und die Einhaltung streng über­wachen zu lassen. An den Hauvteingängen des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets sind Tafeln mit der durch 8 185 Abs. 2 bezw.

8 189 Abs. 2 vorgeschriebenen Aufschrift leicht sichtbar anzubringen.

Calw, den 5. Juli 1920. Oberamt: Gös

mit voller Entschiedenheit unzweideutig erklärt: Den Sowjet- regierungsvertreiern im Ausland wird jede Einmischung in in­nere Verhältnisse der betreffenden Staaten ausdrücklich unter­sagt. Viktor Kopp in Instruktion erteilt worden, dahin lautend, jeder Berührung mit deutscher innerer Politik sich völlig fernzir» halten. Volkskommissar des Auswärtigen Tschitscherin. Fehrenbach Ehrenbürger von Feeiburg.

Freiburg, 5. Juli. In der heutigen Sitzung des Freiburger Vürgerausschusses wurde Reichskanzler Konstantin Fehrenbach, der Stadtrat in Freiburg ist, einstimmig zum Ehrenbürger der Stadt ernannt.

Max Klinger -f-

Berlin, 5. Juli. Am Sonntag Mittag ist auf seinem Som­mersitz in Groß-Jena au der Unstruth der Maler und Bildhauer Geh. Rat Professor Map Klinger einer Herzlähmung im Alter von 63 Jahren erlegen. Sein Ableben erfolgte völlig un­erwartet ohne vorhergegangene Krankheit.

Ausschreitungen in Karlsruhe.

Karlsruhe, 7. Juli. Heute früh verkündeten Plakate der Behörde an den Straßenecken, daß die Preise für Nahrungs­mittel ermäßigt wurden und zwar Kartoffeln von 40 auf 25 Fett von 18 auf 13 .4/. Die Nahrungsmittelgeschäfte und die Warenhäuser verkauften zum Teil unter dem Selbstkostenpreis und auch die Marktpreise auf dem Markt waren niedriger als in den letzten Wochen. Der Markt war schwächer beschickt als t» den letzten Tagen. Leider kam es heute zu schweren Ausschrei­tungen, da alle Mahnungell von Arbeiterführern und der Polizei« fruchtlos waren. Ein Trupp junger Burschen versuchte erneut das Warenhaus Knopf zu plündern.

Karlsruhe, 7. Juli. Im Anschluß an die gestrige Teue­rungsdemonstration kam es heute in der Kaiserstraße zu bedauer­lichen Zwischenfällen. Ein Trupp junger Burschen drang in daS Warenhaus Geschwister Knopf ein und begann dort zu plün­dern. Der Polizei und der Gendarmerie gelang es, das Warenhaus zu räumen. Als sich im weiteren Verlauf der Un­ruhen die Sicherheitspolizei zurückzog, folgte ihr die Menge johlend nach und griff sie an. Als Schüsse aus der Menge fielen, erwiderte die Sicherheitspolizei das Feuer. Hierbei wurde eine Frau durch einen Gewehrschuß getötet. Mehrere Personen wur­den leicht verletzt.

Pferdemarkt.

Mannheim, 5. Juli. Der gestrige Markt, dessen Verlauf bi» in die späten Abendstunden dauerte, war sehr gut besucht. Die Umsätze blieben gering. Es betrugen die Preise für gute belgische Pferde 2026 OM für mittlere dänische Pferde 1520 OM Mark, für ältere Pferde aus Dänemark 1015 OM

Schlägereien auf dem Wochenmarkt.

Berlin, 7. Juli. Mus dem Potsdamer Wochenmarkt kam es zu regelrechten Schlägereien zwischen den Werder'schen Bauern und den Käufern. Obst und Eier wurden auf di« Straße oder den Bauern über die Köpfe geschüttet.

Bestrafung von Wucher.

Berlin, 6. Juli. LautBerliner Tageblatt" verurteilte di«? Strafkammer in Frankfurt am Main die Fabrikanten Karl und Theodor Philipps aus Wiesbaden wegen Preistreiberei mit an den Pionierheerespark in Mainz in den Jahren 1915 und 1918 geliefertem Holz für den Stollenbau zu je 10 OM Mark Geld­strafe und Einziehung des übermäßigen Gewinns in Höhe von 1460 443 Mark.

Kommunistische Arbeitsbehinderung.

Magdeburg, 7. Juli. Die Pressestelle des Oberpräsidium» meldet: Im Gegensatz zu dem gestern in Halle gefaßten Beschluß»