soll heute nochmals untersucht werden. Die Leichen sind zur Bestattung freigegeben worden.
Nach einer heute früh eingegangenen telegraphischen Meldung sind an der Leiche des Verunglückten Luft sichere Anzeichen von Blitzschlag wahrgenommen worden. Demnach würde es sich doch um' einen Unfall durch Blitzschlag handeln.
Ein Ballonunfall.
Wie jetzt bekannt wird, hatte der Ballon „Erfurt", der in Arnstadt aufgestiegen ist, eine sehr schwierige Landung. Zwei Insassen wurden aus der Gondel geschleudert, ohne, soweit bekannt, nennenswerte Verletzungen davonzutragen. Der Führer des Ballons,
Direktor Hermann, erlitt einen doppelten Beinbruch
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Ulm, 18. April. Auch der Ballon „Ulm", der gestern einen Aufstieg unternahm, bekam die Unbilden der Frühj ahrsgewitter zu spüren. Er geriet in ein schweres Hagelwetter und war nach 2h2stündigger Fahrt za einer Landung bei Thannhausen gezwungen. Dabei trug einer der Passagiere leichte Verletzungen davon.
Köln, 18. April. Heute wird der König von Württemberg die Luftschiffe besichtigen und an einer Fahrt teilnehmen. Es wird eine große Fahrt vorbereitet, an der alle drei Schiffe: Z. 2, P. 3 und M. 2 teilnehmen, und zwar soll die Fahrt in Homburg vor der Höhe endigen, wo die Luftkreuzer vom Kaiser besichtigt werden sollen. Der Kriegsminister und Exzellenz v. Lyncker sind hier eingetroffen, um mit den Schiffen nach Homburg zu fahren. Die Dauerfahrt wird heute oder morgen beginnen.
Köln a. Rh., 18. April. Die lenkbaren Luftschiffe M. 1 und P. 2 stiegen heute vormittag 10.45 Uhr bezw. 11.10 Uhr auf, machten einen Abstecher in die Eifel bis Euskirchen und kehrten nach dieser Fahrt um 2Hz Uhr nachmittags zurück. Z. 2 stieg 10.55 Uhr auf, war 1.35 Uhr über Düren und fuhr nach Aachen, wo er eine halbe Stunde kreuzte, besuchte Waal in Holland, kehrte dort um, war 3.25 Uhr über Jülich und kreuzte gegen 5 Uhr in großer Höhe über Köln.
Nizza, 18. April. Rougier ist bei einem Flug über das Meer aus einer Höhe von 15 Meter herabgestürzt. Der Aviatiker hat Verletzungen im Okesicht davongetragen. Der Flugapparat ist verlöre n.
Gerichtssaal
Der „Astlochgucker-Prozeß."
Gengenbach, 15. April. Bor dem Offenburger Landgericht fand die Berufüngsverhandlung der unter dem Namen des Astlockgucker Prozesses zu einiger Berühmtheit gelangten Beleidigungsklage des Zentrumsabgeordneten Effenbahicketrfebssekretärs Seubert gegen den sozialdemokratischen Abgeordneten Buchdruckereibesitzer Adolf Geck und den Redakteur Haberer des von streck gedruckten ,,-Offenburger Volksblattes" statt. Tie Nage stammte aus der vorjährigen Landtagswahlkampagne und ging von einem Artikel des Offenburger Zentrums- Aartes, der „Offenburger Zeitung", gegen die sozialdemokratische Partei im allgemeinen und gegen den sozialdemokratischen Arbeitersekretär Geiler von Straßburg aus. In diesen: Artikel war behauptet worden, daß den Hinterbliebenen der Opfer von Barcelona gespendete sozialdemokratische Hilfsgelder für spanische Mordbrenner und Nonnenschänder ausgegeben worden seien. Ter Abgeordnete Seubert war ein Mitarbeiter des Offenburger Blattes. Gegen ihn schrieb Geck einen humoristisch-satirischen Artikel: „Der Sittenrichter von Nizza und Babylo.n". Darin wurde sn größtenteils wörtlicher Anlehrrung an die biblische Erzählung von der Susanna im Pade eine Parallele gezogen zu dem Verhalten Senberts und ihm nachgesagt, er habe durch Astlöcher an her Rückwand des Gengenbacher Frauenbades die badenden Frauen beobachtet. In der Schöffengerichtsverhandlung wurde Geck für die- stn Artikel, als dessen Verfasser er sich bekannte, Haberer für die übrigen in der Sache erschienenen Artikel zu je 40 M Geldstrafe verurteilt. Die Urteilsbegründung erachtete damals den Wahrheitsbeweis fürerbracht u. betonte die Glaubwürdigkeit einiger Belastungszeugen gegen Seubert. Beide Parteien legten Berufung ,ein.
Ae Berufungsverhandlung bestätigte im wesentlichen die sachlichen Ergebnisse der ersten Instanz. Das Gericht «achtele den Wahrheitsbeweis der Angeklagten auf Grund der Aussagen von sechs Zeugen wenigstens teilweise As geführt. Es stehe fest, daß, Seubert sm Sommer 1009 wiederholt bei Spaziergängen, nicht auch auf Schleichwegen, an der Rückseite des neuen Frauenbades In gebückter Haltung gestanden und „aus einer gewissen Wernen Neugier" offenbar auch durch die Astlöcher heue, ng eschen habe. Aus der Tendenz des Geckschen Artikels gehe aber hervor, daß es dem Verfasser nicht darum zu sun war, unsaubere Gemente vom Landtag sernzuhalten, sonLern daß dem politischen Gegner ein Hieb versetzt werben sollte. Weil der Wahrheitsbeweis nicht voll geführt und die Beleidigungen sehr schwer seien, wurde die vom Eisengericht gegen Geck verhängte Geldstrafe von 40 150 Mark erhöht, bezüglich Haberers in der ursprünglichen Höhe belassen. Ter Schutz des Z 103 wurde bcn Angeklagten versagt. Llus Grund der Widerklage üwrde Seubert der Beleidigung Haberers für schuldig Ennt, die Beleidigung jedoch als kompensiert erachtet und ihm der Schutz des Z 103 zugebilligt. Von Kosten der ersten Instanz tragen Geck und Haberer drei flrerrel, Seubert ein Mertel. Die Kosten der Berufung Et jede Partei- für ihr Teil. T-as Urteil wurde ans Grund einer zweistündigen Beratung nach zweitägiger ^Handlung verkündet. Tie Parteien harten l-auptsach- luch mit Leumundszeugen gegen einander operiert, wobei u^l kleinstädtischer Klatsch verarbeitet wurde.
Seltsame Zeugen.
15. April- Seltsame öffentliche
Ur-
^wden wurden am Freitag als Uebersührungsstücke in den Mannheimer Schwurgeri-chtssaal gerollt. Es waren Fäs- ier jeder Größe, aus denen der Branntwein- und
Essigfabrikaut Hugo Korn aus Schwetzingen die amtliche Inhaltsangabe gefälscht hatte, indem er jeweils die Zehner- zahl in die nächsthöhere «bänderte. Korn, dessen Vermögen aus 100000 M geschätzt nsird, hatte also verfahren, weil es eine andere Konkurrenzfirma auch so hielt. Diese kommt nun auch ans Brett. Korn wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Stuttgart, 18. April. Am 22. Februar ries in Ludwigsburg ein Zivilist einer Abteilung Soldaten, die aus dem Arsenalplatz Anschlag- und Zielübungen machte, fortwährend zu: „Laßt doch das Gewehr fallen, sch me ißt es weg." Der Hauptmann, der das Geschrei hörte, ließ den Namen des Zivilisten feststellen; es war der ledige Wser Adols'Mü ll e r von Asperg. Müller hatte sich nun heute wegen Vergehens gegen Z 1,12 Str.G.B. vor der Strafkammer zu verantworten. Er machte geltend, er habe die Aeußerung in dex Betrunkenheit getan und sie nicht ernst gemeint. Das Urteil gegen ihn lautete vus 5 Wochen Gefängnis.
Frankfurt, 19. April. Der Redakteur Endel von der sozialdemokratischen „Volksstimme" wurde wegen der Vorgänge vor dem Bismarckdenkmal bei der Frankfurter W ah l r e ch t sd em o n str a t i o n sn der Berufungsinstanz wegen groben Unfugs zu sechsWo ch e n Haft verurteilt.
Kunst und Wissenschaft.
Wiesbaden, 18. April. Hier wurde gestern vormittag in Gegenwart von etwa 600 Aerzten des In- und Auslandes der 2 7. Kongreß f ü r i n n e r e Me dizin eröffnet.
Die Greuel der chinesischen Justiz,
wie sie jetzt besonders in der Mandschurei gegen die iammer zahlreicher werdenden Räuberbanden, die „Chun- chndzen", zur Anwendung gelangt, schildert der in Chardin lebende Dr. Roger Baron Budberg in den letzten Nummern des „Globus". Nach chinesischem Gesetz unterliegt jeder, der sich eines Raubes schuldig gemacht hat, sei es auch in leichtester Form, der Todesstrafe durch Enthauptung. Wird der Räuber während des Raubes von vielen gesehen und erfaßt, so kann er auf der Stelle hingerichtet werden; wird er aber nicht auf frischer Tat festgenommen, so muß er auch nach der lkebersührung durch! Zeugen ein Geständnis ablegen, und es selbst durch Abdruck des in Tusche getauchten Zeigefingers unterzeichnen. Legt er freiwillig das Geständnis nicht ab, so kann er durch Foltern dazu gezwungen werden. Die leichteste Form der Folter find- dabei Schläge mit einen: langen Lineal, das aus einer Anzahl dünner, übereinander ge schichteter Bambusplatten gebildet wird, auf die an eine kleine Bank gebundene Hand. Das Lineal hat eine furcht- bare Schwungkraft, mit großer Schnelligkeit fallen die laut klatschenden Hiebe nieder, und momentan ruft dazu der Schlagende die Schlagzahl aus, indessen nur die ge raden Zahlen. Schon nach kurzer Zeit bildet sich eine große Blase, die sich durch Blutaustritt schwarzviolett färbt. Die Hiebe können zu Hunderten verabfolgt werden, auch am nächsten Tage, bis der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Nocks schwerer sind die Schläge auf den Obersche:rkel, die sehr bald das Fleisch' zum Vorschein kommen lassen, ja bisweilen werden die Knochen buchstäblich bloßgelegt. Eine eigentliche Folter aber ist erst das Knien am Kreuzgestell. „In die Erde gerammt ist ein Pfosten. Der Deliquent wird, in Fußfesseln geschlagen, so über ihn hinweggehoben, daß der Pfosten zwischen seine Unterschenkel zu stehen kommt; auf dem Erdboden sind' dünne Ketten zusammengerollt, auf diese kommen die Knie zu stehen. Der Zopf wird an dem Pfahl hoch! aufgebunden, während im Rücken ein durch den Pfosten gesteckter Keil den Mann zur Geradehaltung zwingt. An einem mit dem vertikalen Pfosten nun ver einigten Querbalken werden die horizontal ausgestreckten Arme von um beide Daumen geschlungenen dünnen Schnüren in solcher Stellung erhalten. Um die Qualen noch zu vermehren, werden nach Bedarf zwei bis drei Ziegelsteine unter die Fußrücken gestellt, was bedingt, daß die ganze Last des Körpers ans einer sehr kleinen Fläche beider Kniescheiben den Ketten cmfliegt. Für den Europäer ist der Anblick entsetzlich!" Mancher Verbrecher kniet so auf dem Hofe des Gerichts in glühender Sommerhitze oder in eisiger Winterkälte den Tag über; man läßt ihn wohl auch noch in der Nacht an der Folter, um die Sache schnell zu beenden, 'und seine monotonen Klagerufe antwortet man ihm mit den: Trost: „Gestehe ein und du wirst befreit, deine Hinrichtung befreit dich von allen weiteren Leiden." Schließlich hört man den Unglücklichen rufen: „Ich will reden, möge eine Person kommen!" Reicht diese Folter aber noch nicht aus, so ist eine härtere Form diese: „Der Verbrecher kniet ebenso auf Ketten auf einem erhöhten Piedestal, in die Kniekehlen wird ein langes Brett gelegt, auf dessen beide Ende:: zwei bis vier Personen sich stellen und eine wippende Schaukel bilden. Die Qual ist unbeschreiblich, wobei Schenkelbrüche nicht selten Vorkommen." Hat der Angeklagte das Geständnis abgelegt, so sind eine Reihe von Formalitäten zu erfüllen, und es kann eine sehr verschieden lange Zeit bis zur Hinrichtung verstreichen, die der Verbrecher in elendester Lage in furchtbaren Gefängnissen zubringen muß. Me Hinrichtungsplätze liegen in der Mandschurei außerhalb der Städte, dort, wo aller Unrat abgeladen wird und nur ein freier Platz vorhanden ist. Da die Liste der zum Tode Verurteilten dem Kaiser zur Bestätigung nur alljährlich im Herbst vorgelegt wird, so finden in der Regel eine Anzahl Hinrichtungen zu gleicher Zeit statt, in den großen Städten oft hinderte an einem Tage. Ach großen Lastwagen werden die Deliqnenten zum Richtplatz geführt. Sie sind alle in Holzfußfesseln geschlagen, mrd die Arme werden ihnen auf dem Rücken zusammengebnnden. Olaf einem großen, schwarzen Papierstreifen, der auf dem Rücken zufestigt wird, stehen Name, Heimat und das Verbrechien verzeichnet. Metallposaunen verkünden den Gang der i Exekution; es sind erschütternde Töne, metallen hohl.
wie aus der Tiefe des Erdreichs hervordringend, die leise beginnen, immer lauter werden, um dann wieder herabzusinken; dazwischen mischt sich ein anderer, rückweise hervorgestoßener, der sich wie ein wildes Hohnlachen an- hört. Erschallen diese Töne, so strömt das niedere Volk auf dem Richtplatz zusammen. Das Benehmen der Verurteilten ist sehr verschieden; es ist übertrieben, wenn intmer erzählt wird, daß alle Chinesen bei der Hinrichtung völlige Gleichgültigkeit, ja Heiterkeit an den Tag legen. Mancher alte Chunchudze hat wirklich keine Angst vor dem Tode, aber junge Personen sieht :nan weinen, andere sind trunken, singen meist frivole Lieder oder schnupfen über die Beamten und Richter. Ist der Zug auf dem Richtplatz angelangt, so hat die ihn begleitende militärische Eskorte diesen in einem Moment gesäubert und umstellt, und richtet das Gewehr oder den Revolver auf das Zentrum des Platzes, auf dem die Wagen Hall machen. Schnell werden die Verurteilten in die richtige Stellung gebracht, zum Teil Hüpfen sie selbst an ihren Ort; sie knien in langer Reihe. Wie aus der Erde gewachsen, steht plötzlich der Scharfrichter, der sich bis dahin versteckt gehalten, hinter dem ersten der Reihe, und sehr häufig hat er ihm den Kopf vom Leibe mit einem gewaltigen Schlage seines Schwertes getrennt, ehe er ihn bemerkte. Fällt der Kopf, so ruft nicht nur das Publikum „hau", das heißt „gut gemacht", sondern auch mit gewisser Begeisterung die anderen Verurteilten. Widerwärtige Szenen aber ereignen sich, wenn etwa der Verurteilte im Moment des Schlages zusammenzuckt und der Scharfrichter nicht den Nacken trifft, sondern den Kops oder die Schulter. Der Scharfrichter, der sein .Handwerk versteht, trennt fast ausnahmslos.den Kops mit ei- trächtliches Stück in die Höhe und vorwärts geschleudert wird, um mit dumpfen Geräusch auf die Erde zu fallen; einige Sekunden danach erhebt sich der Rumpf ein wenig wie zum Sprunge und fällt nach vorn über. Der Kopf macht bis zu fünf Minuten mit dem Münde noch Atembewegungen, aber das Auge erhält sofort einen ausdruckslosen Blick, der nicht die geringste Geistestätigkeit verrät ... Als eine geringere Strafe gilt für den Chinesen die Erdrosselung, die den: Europäer in der Art ihrer Ausführung einen noch gräßlicheren Eindruck macht. Bei Verwandtenmord gehen in schweren Fällen wie Eltern- und Gattenmord langsame Zerstückelung durch Vivisektion, .Pfählung auf den: Rillten eines Esels, Zertrümmerung der Gliedmaßen und ähnliche Martern der Todesstrafe voran.
Schwer bestrafter Kinderstreich.
Tie furchtbare Härte, mit der englisch? Nntergericht^ oftmals sehr kleine Vergehen gegen das Eigentum'bestrafen, wird durch einen neuen Aussehen erregenden Fall beleuchtet. In dem Torfe Haywards Heath Perurteilten die Friedensrichter den zwölf Jahre alten Knaben Charles B ulbeck, der von einer Farm Kohle im Werte von fünf Pence (40 Pfennig) gestohlen hatte, zu sechs L>treichen mit der Rute und sechs Jahren Aus enthalt auf einem Schiffsjungen- schisj oder sn einer anderen Institution, wo der Knabe eine nach Der Meinung des Gerichts geeignete Erziehung erhalten kann. Es ist die Ansicht der Richter, daß die diebischen Anlagen des Knaben der schlechten häuslichen Umgebung zuzuschreiben sind und daß die Behörde nicht die Verantwortung dafür übernehmen kan::, den Uebeltäter diesen Einflüssen länger zu überlassen. Das Gericht trug also kein Bedenken, eine bisher unbescholtene Familie öffentlich mit einem Makel zu. belegen; gleichzeitig verurteilte es aber den Vater des Knaben, einen Arbeiter in einer Schmiede, während der Dauer der sechs Jahre wöchentlich eine halbe Krone (2 M 50 Psg.) zu seiner Erziehung beizutragen. Zum Glück für die Betroffenen ist der Fall in die Presse gelangt und hat große Entrüstung hervorgerusen. Im Unterhause ist der Minister des Innern, jetzt darüber befragt worden; Herr Churchill teilte mit, daß er eine Untersuchung ungeordnet habe. Der Knabe hat die körperliche Züchtigung bereits erhalten, doch seine Einsperrung auf einem Schulschiff wird durch das Eingreifen her Regierung aufgeschoben. Es ist das erste Vergehen des jugendlichen Uebeltäters; nach der Angabe seiner Mutter wollte er wahrscheinlich die Kohle entwenden, um sich Den weilen Weg zum Kohlenhändler zu ersparen.
- - Verkehrte Welt. Hausfrau (als ihr die Köchin den Stoff zeigt, den sie zu. einem Kleide gekauft Hai): „Das ist unverschämt! . . . Ich mußte für den gleichen Stoff eine Mark mehr zahlen!" — Köchin: „Ja, ick zahle aber bar!"
— Märchenhaft. Mann (zu seiner Frau, die sich zum Ball aufgeputzt hat): „Tu bist heute schön wie ein Märchen!" — Frau: Warum denn gerade wie ein Märchen?" — Mann: „Weil dort auch gar nichts wahr ist!"
— Gewissenhaft. Professor: „Ich habe gestern zu Müller gesagt, er soll nicht so kopflos daherreden. Bei reiflichem Nachdenken ist mir eingefallen, daß ein Mensch ohne Kopf iiberhaupt nicht reden kann. Ich nehme also die Aeußerung zurück."
— Der 'rechte Mann. Doktor: „Das ist sehr klug von Ihnen, daß Sie mich konsultieren. Ich bin gerade der richtige Mann für Sie, um Sie zu kurieren." - Patient: „Mp das. trifft sich glücklich. Sie kennen Dies Leiden rüso genau?" -- Doktor: „Genau? Mein lieber Herr, ich habe es selbst zeit zwanzig Jahren!"
— Der rücksichtsvolle Sohn. Papa: „Du weißt, Willie, daß die Schläge mir weher tun werden als Dir." — Willie (initleidsvolll: „Ach, Papa, sei nicht so hart gegen Dich. Das ist die Sache nicht wert."
Handel und Volkswirtschaft.
Stuttgart, 18. April. Auf dem Pferde markt herrschte den ganzen Tag ein lebhafter Verkehr. Es wurden zahlreiche Käufe abgeschlossen. Gute Preise wurden hauptsächlich für schwere Pferde erzielt. Aus dem Hundemarkt war der Handel nicht besonders lebhaft. Nachmitllrgö fand in: Hotel Marquard das übliche Pferdemarllessen statt^