wäre man nach der Anschauung LindemannS besser gefahren, als nnt den von der Konrmission jetzt vorgeschla genen, komplizierten Bestimmungen, an welchen niemand eine zechte Freude haben könne. Der Berichterstatter Häsin er (DP.) und die Abgg. Schmid-Neresheim (Ztr.i, Ära^-Heidenheim (BK.) und Haußmann (Bp.) traten dein Abg. Lindemann entgegen. Bor allem vertrat .Haußmann unter Hinweis aus die mit der neuen Frankfurter Bauordnung gemachten Erfahrungen die Ansicht, -aß zu weit gehende Baubeschränkungen verteuernd auf die Boden- und Mietpreise wirken, schon aus dem Grunde, weil sie die Ausnützbarkeit des Bodens beeinträchtigen und die Baulust hemmen. Gerade im sozialen Interesse sollte man daher mit weitgehenden Bau- beschränkungcn sehr vorsichtig sein. In Frankfurt haben sich auch die Sozialdemokraten zu einer Revision der die weiträumige Bauweise begünstigenden neuen Bauordnung bequemen müssen. Ter Regierungsvertreter. Ministerialrat v. Reiff legte har, daß die Meinungen über die Wirkung der Baubeschiränkungen aus die Bodenpreiie noch nicht genügend geklärt seien; es stehe hier noch.Ansicht gegen Ansicht. Man solle daher suchen, aus einer mittleren Linie zu einer Verständigung zu kommen. Tic Regierung neige allerdings mehr den Anträgen der Sozialdemokratie zu, vor allein in der Frage des Lichteinsallwinkels. Demgegenüber hob der Abg. S ch m i d - Nettesheim hervor, daß die sozialdenrokratischen Vorschläge in -er Praxis vielfach auf unüberwindliche Schwierigkeiten, stoßen nrüßten. An einem Beispiel wies er nach, daß bei einem Gebäude von 432 Quadratmeter überbautest Flätte nach der von der Sozialdemokratie vorgeschlagc- nen Flächenregel eine überbaubare Grundfläche von 1200 Quadratmeter, bei dem von der Sozialdemokratie beantragten Lichteinfallwinkel von mindestens 45 Grad sogar eine überbaubare Fläche von 2400 Quadratmeter vorhanden sein nrüßte, wenn die Erstellung eines Hinter- hau'es in Frage kommen würde. Dadurch würde das Bauen in vielen Fällen geradezu zur Unmöglichkeit gemacht. Nach diesen Ausführungen wurde abgebrochen.
Der Minister wird abbcrufcn.
In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammer gao es auch eine Ueberraschung. Der Minister des Innern, .Herr v. Pischek, hatte während der Rede Tr. Lindemanns plötzlich den .Halbmondsaal verlaßen. Präsident Payer teilte mit, daß der Minister in einer dringenden Angelegenheit telegraphisch nach Berlin abberuien worden sei und an seiner Stelle Ministerialrat v. Reiff die Regierung bei der Beratung der Bauordnung vertreten werde.
Die Abberufung des Ministers hängt, wie wir erfahren, mit der Frage der S chi? fahr ts abgab en. zusammen. Wie uns aus Berlin privat gemeldet wird, sollen B a d e n und S a ch s e n eine Einignng mit Preußen erzielt haben. Die Frage sei in einem Stadium, die die Anwesenheit des Ministers dringend notwendig machte.
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Erste Kammer.
Am Monrag den 48. Zlpril vormittags IOH4 Uhr, tritt die Konrmission der Ersten Kammer zur Beratung -er Bauordnung zusammen mit der Tagesordnung: Vorläufige Beratung über die Stellungnahme zu Art. 3 und 0 der Bauordnung. Am gleichen Tage, nachm. 4 Uhr, tritt die Finanzkommission zusammen zur Beratung der 3 Nachtragsetats (2. Donaubrücke; Schullehrer seminare; Durchführung des Bolksschulgesetzes). Am Dienstag den 19. April, vorn:. 10 Uhr tritt die volkswirtschaftliche Kommission. zur Beratung der Vorlage betr. die Notenbank zusammen. Am Mittwoch den 20. 'April, versammeln sich dann noch vormittags 9 Uhr die Rechenschaftsbcrichts- kommission und um halb 10 Uhr die Petitionskommission.
Rundschau.
Beim Festmahl des deutschen Handelstags
hat der Reichskanzler, Herr v. Beth mann-Holl weg, eine Rede gehalten, in der er auf die ungeheure Entfaltung hinwies, die der deutsche Innen- und Außenhandel in der Zeit der bald fünfzigjährigen Tätigkeit des deutschen Handelstags erfahren hat: Tie Pflege unserer ausländischen Wirtschastsinteressen sei zu einer der wichtigsten Aufgaben unserer auswärtigen Politik geworden. „Sie selbst können cs aber auch am zuverlässigsten beurteilen, wie diese Aufgabe nnt jedem Tage komplizierter und vielseitig geworden ist, je mehr für alle Völker die Wirtschaftsfragen zur Weltfrage geworden sind, und was dabei staatlicher Schutz niemals ersetzen kann, das ist die Qrganisationskraft und Leistungsfähigkeit unserer Industrie, die Rührigkeit und Zuverlässigkeit unserer Kaufmannschaft, der Wagemut und Spürsinn ihrer Pioniere. Diese Eigenschaften in hartem Wettbewerb bewährt zu sehen, ist der Ruhm unseres Handels und unserer Industrie. Ihnen verdanken sie ihren Ausstieg."
Das Frauenstimmrecht in den Kommunen.
Ans Karlsruhe wird berichtet: Tie Forderungen des Frauenstimnrrechts für die Kommunalwahlen hat in der Justizkommisfion der Zweiten Kammer viel grundsätzliche Sympathien und bei der Abstimmung sehr respektable Minderheiten gefunden. Unter Hinweis auf diesen Teilerfolg fordert nun der in Konstanz domizilierende Hauptvorstand derbadischenVereinefürFrauen- stimmre ch t durch ein. Rundschreiben die Vorstände der Ortsgruppen im ganzen badischen Lande auf, gemeinsam mit den fortschrittlichen Frauenorganifationen, gleichviel welcher Politischen Richtung, öffentliche Versammlungen zu nochmaliger Begründung des Gemeindewahlrechts der Frauen zu veranstalten. Dabei wird auf die Mithilfe von Politikern gerechnet, die der Frauenstimmrechts iorderung wohl gesinnt sind. Der starke Mannheimer Qrtsverein hat bereits Schritte zu einer entsprechenden Kundgebung getan.
Folgen -er Reichsfiirauzreform.
Tie Folgen der Zü ndh 0 l z stc u e r machen sich vielfach in sehr unangenehmer Weife bemerkbar. Nach dein Hansabnnd gewordenen Beitteilungen der Handelskammer Schweidnitz hat die schlesische Zündholzindustrie ihren Absatz auf dem hcttnischen Markt fast völlig verloren, so daß der Betrieb auf vier Tage in der Woche eingeschränkt werden mußte.
Reform des Submiffionswesens.
Um die bislang vergeblich versuchte, für Mittelstand, Handwerk und Industrie bedeutungsvolle Reform des Submissionswesens vorwärts zu bringen, hat der Hansa- Bund an seine sämtlichen Zwcigvereiue, au säurtliche wirtschaftlichen Gremien Deutschlands eine Rundfrage gerichtet um gründliches Material zu einer erschöpfenden Behandlung der Frage zu gewinnen. Schau die Rundfrage gibt einen wesentlichen Anhalt für die Beurteilung der einzelnen Punkte. Was die Form der Neuregelung angelangt, so scheint eine reichsgcse tz l iche Festlegung wohl unentbehrlich zu sein, da Verordnungen von 'amtlicher Seite zwar vorhanden sind, aber nicht dnrchgeführt werden. Für den Inhalt des zu erlassenden Gesetzes sind vor allem noch folgende Punkte wesentlich:
1. Bisher können öffentliche Aufträge im Werte von nwniger als 3000 Ml. freihändig, d. h. unter Ausschluß der Snbmissipn, vergeben werden. Diese Grenze ist vielleicht, besonders im Interesse des Handwerks, zu hoch gesteckt. 2. Bei der Aufstellung von Voranschlägen und der Abnahme von Arbeiten dürfte es sich empfehlen, Sachverständige aus Handwerker- krciscn hinzuzuziehen. Ferner muß ans Billigkcitsgründen eine angemessene Vergütung der Projektarbeitcn aller Submittenten verlangt werden. 3. Bei der Zuschlager- reilnng ist besonders dagegen Widerspruch zu erheben, daß der Mindestfordernde unter allen Umständen bevorzugt wird. Auch dürfte sich bei offenbarem Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung eine zwingende Vorschrift auf Ausschluß des Bieters rechtfertigen. 4. Was die Zahlungsb edingungen anbetrifft, so wird vor allein vielfach eine Abschaffung der Konventionalstrafe verlangt, ebenso ein Verbot der Sicherheitsleistungen seitens der Unternehmer, da diese ja vorzuleisten haben. Auch ist darauf hinzuwirken, daß bei umfangreichen Arbeiten Teilzahlungen geleistet werden. 5. Die Schiedsgerichte werden oft nicht unparteiisch zufanrmengesetzt, vielmehr behalten sich die Behörden vielfach die Ernennung der Mehrzahl der Schiedsrichter vor. Das widerspricht durchaus dem Wesen der Schiedsgerichte. 6. Von großer Bedeutung ist es, daß die öffentlichen Stellen unter allen Umständen zur Abrechnung innerhalb einer bestimmten Frist bei Vermeidung von Verzugszinsen - - gezwungen werden. Tue Frist könnte vielleicht prozentual zur Ansführungszeit festgelegt werden. 7. Streikklauseln nrüssen eine Fassung erhalten, welche es den Behörden nicht ermöglicht, selbständig zu entscheiden, ob ein 'Streik mit oder ohne Schuld des Unternehmers ausgebrochen ist, sondern den Unternehmer gegen jeden, durch Verzögerung infolge Streiks eingetretenen Schaden schützt. 8. Viel erörtert ist die Frage, ob die zentralisierte Bietung auf Ausschreibungen, also die von Innungen oder andern Korporationen der Handwerker ausgehende, geeignet ist, die vorhandenen Nachteile des Submissions- Wesens zu beseitigen. Gerade hierzu wäre die Mitteilung der Erfahrungen recht vieler Interessenten von großem Wert.
Zur Bearbeitung des durch die Rundfrage gewonnen Materials ist vom Hansa-Bund eine besondere Sachverständigenkommission eingesetzt worden, um diese Angelegenheit zu fördern.
Der Lohnkampf im Baugewerbe.
Zu den Feststellungen im „Siaatsanzeiger", die von der württembergischen Regierung in den württeinb. Arbeitgeberkreisen an maßgebender Stelle eingezogenen Erkundigungen hätten ergeben, daß die Arbeitgeber, wenigstens zunächst, jedem Vermittlnngsgesuch der Regierung innerhalb Württembergs schon deshalb ablehnend gegenüberstehen, weil sie dem deutschen Arbeitgeberbund gegenüber gebunden seien, schreibt der „Beobachter": „. . . . so ist damit auch für Württemberg konstatiert, daß den Kampf der Arbeitgeberverband wollte. Freilich jst der württemb. Verband dem deutschen Arbeitgeberverband gegenüber gebunden. Wenn aber die Württemberg. Regierung innerhalb des württemb. Verbandes weitere Informationen einziehen möchte, so wird sie finden, daß auch im württemb. Verbände angesehene Meister den Frieden und den Vertrag dem Kampf vorgezogen hätten. Und Las schon aus der Erwägung heraus, daß manche Forderung für das württembergische Baugewerbe gar nicht oder nur in untergeordneter Weise in Betracht kommt. So wollen z. B. die Württemberg. Werkmeister wenig von der Zentralisierung der Arbeitsverträge —einer der Haupt- - differenzpunktc - - wissen: sie lehnen auch für sich einseitige Arbeitsnachweise des Arbeitgeberbundes ab; ferner werden die Bestimmungen über „Akkordarbeit" wenig Anstoß erregen, da im württemb. Baugewerbe überhaupt wenig Mkordarbett vorkommt. Einen Differenz-Punkt, in dem die Arbeitgeber nicht nachgeben ivürden, haben wir bereits angedeutet: er liegt in der Benützung der Arbeitszeit und der Arbeitsstätte zu Agitationen für die Organisation. Wenn man so die ganze Situation erwägt, könnte cs doch wohl möglich sein, wenigstens die Ausdehnung und eine zu große Verbitterung des Kampfes zu vermeiden."
Auch die,,S chwäbische Tagwacht" findet, daß dch württemb. Regierung in ihrer Kundgebung feststelle, daß nur wegen des hartnäckigen Widerstands der Unternehmer ein Einigungsversnch unterbleibe. Das sozialdemokratische Organ meint ferner: „An die Arbeitnehmer ist die württeinb. Regierung, wohl infolge des ablehnenden Verhaltens der Unternehmer, nicht mehr herangetreten." — In Stuttgart werden etwa 95 Baubetriebe sich an dem Kampfe beteiligen. Tie Zahl der ausgesperrten
Gipser und Stukkateure wird allein auf 400 angegeben. In ganz Württemberg sollen sich rund 500 Betriebe dem Kampf anschließen wollen.
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Aus Baden, 13. April. Der Landcsverbantz Baden des deutschen Arbeitgeberverbands für das Baugewerbe hat auf den 15. April die Schließung aller Bangeschäfte Badens und die Aussperrung der Arbeiter beschlossen.
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Deutsches Reich. ?
Berlin, 13. April. Das „Militärwochenblatt" ^ det: Frechere von Eglofs stein, Generalleutnant mH ' Gouverneur von Straßburg, wurde zum General der Infanterie und Graf von Schlieffen, Generalleutnant und Gouverneur von Mainz, wurde zum General der ^ Kavallerie befördert. d,
Hamburg, 13. April. Die Bürgerschaft hat den » Antrag des Senats auf Bewilligung von l 339 300 M, ^ zur Erbauung eines Instituts für Schiffs- pnd Tropen- ^ krankheitcn, einstimmig angenommen. -
Ausland. ' ^
Newport, 12. April. Auf Fairbanks in Alaska tritt t gemeldet, daß eine Expedition den Gipfel des Berges Mac Kinlep am 3. April erreich: habe. Die Expedition habe ^ keine Spuren von der Besteigung des Bergs gefunden, die § Cook ausgerühri haben will.
Württemberg. '
Tienstnachrichtcn. 1
Die Postastistenten SÄnitzer, Kolb und R ebstock beim ^ Tileg'-avhenaml Stuttgart sink m Postamt Nr. t in Stuttgart, ;
de Postofsistenl Heide dem Telegraphenamt Stuttga t zum < Postamt Nr. 2 in Stuttgart und der 4 ostaffistent Bar 1H keim Postum Nr t ia U m aus dienst! chen Gründen mit ihrem Einverständnis nach La genau versitzt worden. — Die Lehrstelle an der kald. Volksschule in Gögglingen, O'A. Laupheim, ist von dem Kath. Oberschulrat dem Haüpilehrec Singer in Horgcn LÄ. Rotkwerl, übertragen worden.
Spätes Bekenntnis Späths.
Laut „D. Bolksbl." vom Samstag führre Dr. -ra p ä t h-Viderach in der Freitagssitzung der Abgeordne- teittammcr ans:
Er wüirscht namens des Zentrums, daß mit Rücksicht darauf, daß viele Volksschullehrer vermöge ihrer seitherigen Bildung und, praktischen Tätigkeit im Volisschuldienst ganz gut befähigt seien in die S ch nlaufsi ch r s ämt er für die Volksschule einzurücken, in den kourmenden Jahren eine größere Anzahl vvn Rektorenstellen mit erprobten, nicht akademisch geprüften Lehrern definitiv besetzt werden möge.
An anderer Stelle des Zcntrunrsblartcs wird Sie Rede Tr. Spärhs dahin skizziert:
Er selber habe als früherer Bezirks- und Q r r ssch u l i ns p c kt 0 r Lehrer kennen gelernt — und- jeder Bez sirksschulinsekt 0 r werde auch heute in der Lage sein, den einen oder anderen Lehrer zu nennen, , der ohne akademische Abstempelung das Amt eines Bolksschulrektors zum Segen der Schule verwalten könnte.
Bei seiner Rede als Mirberichterstatter gegen die „fachmännische Schulaufsicht" pm 26. Januar 1909 Hai Herr Tr. Späth solche Gedanken nicht entwickelt-
Spat kommt er. . . .
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Für Rentenempfänger. Tie vielfach erörterte Frage, ob Personen, die auf Grund des Reichsgesetzes-über die Invalidenversicherung Renten beziehen, noch nebenher Lohnarbeit verrichten dürfen, wird in den „Amtlichen Mitteilungen der Landes-Bersicherungsanstalt Berlin" bejaht. Tie Tatsache, daß das Gesetz bestimmt, In-, validenrentenempfänger (anders steht es mit Altersrentenempfänger) dürften keine Quittungskarte haben und für Rentenempfänger dürsten keine Beitragsmarken zur Invalidenversicherung verwendet werden, bilde keinen Hinderungsgrund für die Arbeitgeber, einen Rentenempfänger gegen Lohn also ohne Qnittungskarte — zu beschäftigen. Tie bloße Arbeitsleistung habe auch keineswegs die Ren- tenentziehnng zur Folge. Eine solche habe nach dem Gesetz vielmehr nur dann einzutreten, wenn in dem Gesundheitszustände des Rentenempfängers eine solche Veränderung zum Bessern eingetreten sei, daß er nicht mehr als erwerbsunfähig anzusehen d. h. wieder imstande ist, rin Drittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art und nttt ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. '
Stuttgart, 13. April. Wie die N. Ges. Korrespondenz erfährt, besteht die Möglichkeit, daß Herzog Wilhelm von Urach, Graf von Württemberg, in dem Fürstentum Monaco als Thronanwärter in Betracht kommt. Es gilt als wahrscheinlich, daß der Erbprinz Louis nach 'dem Willen seines Vaters nicht zur Regierung gelangen soll, da der Fürst Albert bereits die entscheidenden Schritte getan hat, um seinen Sohn von der Nachfolge anszuschließen. Trifft dies zu, so geht die Thronfolge nach dem Hausgesetz an die Nachkommenschaft weiblicher Linie über und der Herzog von Urach ist als Sohn der verstorbenen Prinzessin Florestine von Monaco, einer Vatersschwester des Fürsten Albert, nächster Aw wärter.
Stuttgart, 13. April. Ende dieses Monats wird das sozialdemokratische Mitglied des Bürgerausschusses B e e r - Cannstatt aus den Bürgerlichen Kollegien aus- , scheiden. Der Grund hiefür ist die Verlegung des Wohnsitzes dieses Mitglieds. Beer wurde seinerzeit als Proporz,kandidat gewählt, so daß nunmehr derjenige Kandidat der Sozialdemokratie an seine Stelle tritt, der damalS