„ächsthöchste Stiinincnzahl bekommcn hat. Das Man- Beer's hätte bis zum Jahre 1912 gedauert. Stuttgart, 13. April. Gestern nachzmittag ^6 Uhr jrasen der Fürst und- die Fürstin tzu WaldeÜ nnd Pyr- ,nont zum Besuche des Königspaares hier ein. Sie MÄen am Bahnhof von dem König und der Königin empfangen und nach dem Wilhelmspalast geleitet, wo sie Wohnung nahmen.
Stuttgart, 13. April. Zu dem Verein für christliche Kunst in der evang. Kirche Württembergs veranstalteten Wettbewerb für Entwirrst Zu Abendmahls- und Taufgefässtn, bei dem als Preisrichter tätig waren: Ober- Msistorialrat D. Dr. Merz als Borsitzeirder, Prälat von rciinnler-Ulm, .hofrat P. Brncttnann-Heilbronn, Direktor P- Schmohl, Architekt Mi Elsässer, sind 106 Entwürfe äiigelaufen. Zugeteilt wurden: 1) der erste Preis mit W M Wilhelm Bühler und Max Körner in Stutt- gart. 2) die beiden Zweiten Preise mit je 300 M Karl Steller, Bildhauer in Heilbronn a. N. 3) je ein dritter Preis zu 200 M Karl Zeller, Bildhauer in Heilbronn a. .N 3) je ein dritter Preis zu 200 M A. Rieker, Modelleur in Nürnberg und Oskar Elsässer in Malmsheim lA. Leonberg. Sämtliche zum Wettbewerb eingesandten Entwürfe sind vom 14. bis 24. April 1910 einschließlich ch,. K. Landcsgewerbemuseum Zu Stuttgart, Werktags von lg—12Ist und 2 bis 5 Uhr, Sonntags von 11—3 Uhr, znr Besichtigung öffentlich ausgestellt.
Lndwigsburg, 13. April. Tie Vorbereitungen für -as 20. Bundesfest des Wü r t t cmb e r gif ch en.. Lriegerb u nd es, das vom 4.- 6. Juni ds. Js. hier gchalten werden soll, schreiten rüstig voran. Sie find in Hände gelegt, die sich längst bei ähnlichen Gelegenheiten bewährt haben, und die eine Gewähr dafür bieten, daß den aus allen Gauen des Schwabenlandes hcrbeiströmen- ben Kameraden etwas Gediegenes geboten werden wird. "Als Festplatz ist der von herrlichen Meen umsäumte kleine Exerzierplatz gegenüber der neuen Garnisonkirche gewählt. Viele Tausende von Anmeldungen sind schon aus allen Teilen des Landes eingelaufcn, und man darf sich der Hoffnung hingeben, daß kaum weniger als 20000 ehemalige Krieger sich am Feste beteiligen werden, Zumal da der Kon eg sein Erscheinen zugesagt hat und im Schloßgar- M (mittags 12 Uhr) den Vorbeimarsch' der Bundesvereine abnehmen wird.
Eßlingen, 13. Llpril. In der gestrigen nicht öffentlichen Sitzung der bürgerlichen Kollegien brachte Oberbürgermeister Dr. Mülberger den Entwurf der vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Verkehrsab- teilung) ausgestellten Konzessionsbedingungen für den Bau einer elektrischen Straßenbahn von Obertürkheim über Metting en—Eßlingen n ach Dber- eßlingen zur Verlesung. Der Entwurf gelangte von den Kollegien einstimmig zur Annahme. Die Konzession ist auf die Dauer von 90 Jahren erteilt, die vom Zeitpunkt der Betriebseröffnung an gerechnet werden. Rach Maus dieser Frist ist der Staat berechtigt, die Bahn- anlage unentgeltlich als sein Eigentum an sich zu ziehen.
Göppingen, 13. April. Zn dem Streitfall Wend- nagel-Kinkel teilt Wend nagel Mt, daß sein Ausschluß aus der sozialdemokratischen Partei nicht erfolgt sei. Tie Göppinger Organisation könne nur den Antrag auf Ausschluß an den Landesvorstand stellen, uird habe in der letzten Versammlung ihren bereits früher gestellten Antrag wiederholt. Es sei also zunächst die Entscheidung des Landesvorstands abzuwarten.
Heidenheim, 13. April. Tie unlängst erwähnte wundervolle Snbmissionsblüte hat zu einer Auseinandersetzung in der hiesigen Presse geführt. Das Heidenheimer Tagbtatt veröffentlicht, da die Nachricht für unrichtig erklärt worden war, nunmehr den Wortlaut der Offerte, um die es sich handelt:
„Unterzeichneter erbietet sich die Dachdeckerarbeiten Zu den untengenannten Preisen „solid und meistermäßig" auszuführen. Wnehmen der alten Biberschwänze samt Herabschaffen und sauber beisetzen pro Quadratmeter 0,18 Mk. (Kostenvoranschlag 50 Psg., somit 64 Prozent Abgebot). Eindecken des Daches pro Quadratm. 0,35>M. (Kostenvoranschlag 0,70 M, somit 50 Prozent Abgebot); First samt Zementspeis pro kfd. Meter 0,20 M (Kostenvoranschlag 0,70 M, somit 71 Prozent AL- gebot); Tachhacken stark verzinkt pro Stück 0,60 M (Kostenvoranschlag 0,80 M, somit 25 Prozent Abgebot.) l Um Berücksichtigung meines Anerbietens bittet zeichnet
Hochachtungsvoll Rich. Knörnschild."
Tie Gesamtsumme der Arbeit beträgt lt. Kostenvoran- fchlag 270 M 32 Psg., das Offert des Knörnschild 122 M 84 Psg., somit handelt es sich um eine Preisdifferenz von 147 M 48 Pfg. oder ,54,5 Prozent Abgebot.
Mm, 12. April. Das 4. Bund es fest des Zitherhundes Schwaben (Verband schwäbischer Zi- thcrvereine) findet am 7., 8. und 9. Mai ds. Js. statt. Die Einladungen find an die Bundesvereine und Tinzel- mitglieder ergangen und allerorten rüsten sich die Zitheristen, um sowohl durch Einzel- wie Ensemblevorträge Zeugnis abznle-gen von ihrem Können.
Nah und Fenn
Verhaftung eines Berliner Arztes.
Im Berliner Vororte Ripdorf wurde der praktische Arzt Doktor Hartung wegen skandalöser Verfehlungen verhaftet. Schon seit längerer Zeit gingen Gerüchte, daß sich Tr. Hartung an seinen Patientinnen, namentlich an jugendlichen Mädchen, vergehe. Zum Teile vollführte er seine Verfehlungen beim Untersuchen der Patientinnen, Zum Teile, nachdem er sie in einen hypnotischen Zustand versetzt hatte. In der letzten Zeit verging keine Woche, in der nicht Mütter mit ihren Kindern im Haust des Doktors erschienen und die heftigsten Szenen provozierten. Meist ließ der Arzt diese Frauen gar nicht vor, sondern ließ, sie aus der Treppe abfertigen. Gelangte aber eine Frau in das Sprechzimmer, so wurde der Arzt Zrpb und wies sie hinaus. Dies geschah auch mit einer Amu namens Konrach die vor vierzehn Tagen mit ihrer
15jährigen Tochter bei Dr. Hartung erschienen war. Tic Tochter hätte ihrer Mutter, als sie aus der Sprechstunde heimkehrte, weinend mitgeteilt, daß. der Arzt sich während der Untersuchung an ihr vergangen habe. Frau Konrad stellte Tr. Hartung Zur Rede, dieser aber wies sie und ihre Tochter hinaus, worauf Frau Konrad bei der Polizei die Anzeige erstattete. Tie Ermittlungen ergaben sehr bald, daß. Tr. Hartung durch zahlreiche Zeugen schwer belastet wurde. Das gesamte Material ging Sonntag Vormittag an die Staatsanwaltschaft, woraus 'Sonntag Nachmittag schon die Verhaftung erfolgte. Eine angebotene Kaution in der Höhe von 100 000 Mark wurde abgelehnt.
tLi« tapferer Priester.
Ein wilder, blutiger Kampf hat sich am Sonnabend in einem Gotteshause von Alboraya in der Nähe von Albaccte in Spanien abgespielt. Vier maskierte Gesellen brachen durch ein Seitenfenster in die Kirche, die ziemlich einsam außerhalb der Stadtgrenze liegt, in das Innere des Gotteshauses ein. Es war Mitternacht. Tie Ein- cher müssen anscheinend viel Geräusch verursacht haben, denn der bei der Kirche wohnende Priester erwachte und eilte alsbald in das Gotteshaus. Er fand die vier Gesellen eifrig damit beschäftigt, silberne Leuchter und andere kostbare Altargeräte in Säcke zu verpacken. Ter Geistliche war ein kräftiger und unerschrockener Mann. Ohne sich auch nur einen Augenblick zu besinnen, packte er einen der schweren S-ilberleuchter uird griff die vier Kerle an. Es entspann sich ein wüster Kampf. Einer der Verbrecher wurde sofort niedergeschlagen und blieb besinnungslos auf den Fliesen liegen. Ein zweiter wurde schwer verwundet, aber der Uebermacht war der Geistliche schließlich doch nicht gewachsen, während er tapfer gegen Zwei Gegner stritt, schlich sich der dritte hinter ihn und stieß, ihm ein dreikantiges Stilett in den Rücken. Zum Glück hatte der Kampf Leute aus der Nachbarschaft geweckr, die her- beieilteu, um dem Geistlichen beizustehen. Zwei der Einbrecher flohen und überließen ihre Kameraden ihrem Schicksal. Tie Stichwunde des Priesters ist so schwer, daß cs zweifelhaft ist, ob er das Abenteuer überstehen wird.
Ans Leben »nS Tob.
Als der Arbeiter Syrnitz aus Berti» von seiner Arbeitsstelle bei N e ud o r f-S p re m b er g dem Amtsgericht zugeführt wurde, entriß er au einer einsamen Stelle des Waldes dem ihn begleitenden Gendarmen den Revolver, um ihn damit zu erschießen. Ter Gendarm nahm dein Gefangenen die Waffe wieder ab. Dagegen bemächtigte sich dieser jetzt des Seitengewehrs. Ter Kamps dauerte an, bis es dem Gendarmen gelang, den Revolver zu entsichern, worauf er den Gefangenen erschoß.
Kleine Nachrichten.
Das vorgestern vormittag in der Küche eines Hauses in der Seestraße in Stuttgart in einen auf dem Boden stehenden, mit heißem Wasser gefüllten Waschzuber gefallene vier Jahre alte Kind ist in der vergangenen Nacht im Wilhelmshospital seinen Wunden erlegen.
In Bietigheim wurde am Aalfang der Konz- fchen Kunstmühle die Leiche des 9jährigen Sohnes des Herrn Dillmann in Bissingen gelandet. Schon seit 3 Wochen wurde der Knabe gesucht und haben nun die Hinterbliebenen die traurige Gewißheit, daß. der Unglückliche in die Enz gefallen ist. Wo dies geschah, weiß niemand.
In Memmingen wurde der Lokomotivführer Joseph Huber von Friedrichshasen, der sich im Laufgvv- ben der Maschinenhalle befand, und sich nicht tief genug bückte, von seiner vom Heizer geführten Maschine tot gefahren.
In Leipzig starb im Alter von 86 Jahren Geh. Komm-Rat Julius Blüthn er, Gründer der weltbekannten Pianosortefabrik.
Luftschiffahrt
FrieVrichshafen, 13. April. Einer Mitteilung zufolge stößt die Herstellung des Wasserstoffgases zur Füllung des Luftschiffes auf Schwierigkeiten. Das Gas wird lediglich als Nebenprodukt erzeugt, während die Fabrikanlage als Hauptprodukt Ruß zur Produktion von Buch- druckerfarbe herstellt. Es war beabsichtigt, mit der Erzeugung von Wasserstoff schon im Januar zu beginnen, doch! mußte das wegen Nichtfunktionierens und weiterer Versuche unterbleiben. Wenn die Anlage dauernd versagt, so muß das Wasserstoffgas wie bisher von auswärts bezogen werden.
Gerichtssaal
Mechaniker Böhler gegen Graf Zeppelin.
Stuttgart, 12. April. In dem Schadenersatzprozeß des Mechanikers Böhler gegen den Grafen Zeppelin farü» gestern nachmittag vor der Zivilkammer die Schlußverhandlung statt. Es wurde eine Reihe Zeugen und .Sachverständige vernommen, deren Aussagen verlesen wurden. Tie klägerische Seite erblickt ein Verschulden in der ungenügenden Verankerung des Luftschiffs, ferner darin, daß Gras Zeppelin am Tag der Katastrophe den Witterungsvcrhältnifsen so gut wie gar keine Beachtung geschenkt und daß er es duldete, daß das Publikum so nahe an das Luftschiff Herangehen konnte. Eine Reihe Zeugen hat geraume Zeit vor der Katastrophe eine Wetterwolke Heraufziehen sehen und es wurde von ihnen die Befürchtung ausgesprochen, es könne etwas passieren. Der Sachverständige, Major Sperling, gab zur Frage des Verschuldens seitens des Grafen und seiner Leute sein Gutachten dahin ab, daß nach dem damaligen Stande der Erfahrungen nichts versäumt worden sei. Bon dem.Vertreter des Beklagten, Rechtsanwalt Dieterle- Ravensburg, wurde entgegengehalten, die Verankerung und die Absperrung sei genügend gewesen. Graf Zeppelin habe alle Vorsichtsmaßregeln getroffen. Ingenieur Dürr habe
das Wetter beobachtet, aber davon, daß er es durch andere Inanspruchnahme 5 Minuten lang nicht beobachtet habe, könne inan ein Verschulden nicht herleiten. Ter Sturmwind sei plötzlich ausgetreten. Das Urteil wird am 26. April verkündet werden.
Aufgehobenes Strafkaminerurteil.
Die Ehefrau Johanna, Christiane Goller war am 18. Dez. 1909 von der Straffammer des Landger ich-- tes Heilbronn zu 5 Tagen Gefängnis verurteilt worden wegen Nichtanzeigens eines gemeingefährlichen Verbrechens. Ihr Ehemann hatte sie nämlich von der Absicht, sein Wohnhaus in Brand zu stecken, in Kenntnis gesetzt und sie gebeten, ihn nicht Zn verraten. Das Haus wurde auch angesteckt und Zwar zu dem Zwecke, die Versicherungssumme- herausznbekommen und Weinsberg verlassen Zn können. Ter Ehemann wurde dieserhalb vom Schwurgericht wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug zu Zuchthausstrafe verurteilt. Wie die Strafkammer feststellt wußte die Angeklagte um die Tat ihres Mannes; erst mag sie dieselbe nicht ernst genommen haben und versuchte dem Manne zuzureden, doch lieber das Haus zu verkaufen, da er ja aus 'diese Weise ebenfalls seinen Zweck von W. wegzukommen erreiche. Ties schien ihm aber zu langsam Zu gehen, weshalb er auf seinem Vorsatz beharrte und meinte, inan könne es ja so einrichten, daß. sein Vetter als der Täter in Verdacht komme. Tic Eheleute betrieben in dem fraglichen Hans gemeinsam ein Geschäft; der Ehemann behandelte seine Frau sehr roh, so daß sie in beständiger Angst vor ihm lebte und deshalb auch von der Absicht ihres Mannes nichts verlauten ließ. Ms die Brandlegungsnacht herankam, schnürte die Angeklagte ein Bündel Sachen Zusammen und der Ehemann ging in den Laden das Feuer zu entzünden; er kam zurück und sagte seiner Frau daß es geschehen sei, sie ermahnend ihn nicht zu verraten. Das Gericht meint, sie wäre sehr wohl in der Lage gewesen, die Behörde oder ihre Nachbarn von dem Vorhaben ihres "Mannes in Kenntnis zu setzen und dadurch den Brand zu verhüten. Daß. sie die Tat ihres Mannes habe fördern wollen, wie der Ehemann das hinzustellen suche, könne nicht angenommen werden. Sie hat sich aber gemäß Z 139 des Str.-G.B. schuldig gemacht; strafmildernd kommt in Betracht, daß sie durch ihren Mann so eingeschüchtert war, daß. sie sich in ganz verzweifelter Lage befand. Gegen ihre Verurteilung legte sie Revision beim Reichsgericht ein und meint, sie habe sich in einer Notlage befunden, wie das Urteil selbst Zugegeben und hätte deshalb straffrei bleiben muffen auf Grund' des Z 54 des St.G.B. den die Strafkammer zu prüfen unterlassen habe. Ter Rcichsauwa.lt sowie der Hohe Senat halten diese Rüge für begründet und es wird deshalb das Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen. Ter Senat findet aber auch, darin einen Rechtsirrtum des Vorderrichters, daß er meint die Anzeige an die Nachbarn hätte auch genügt den Anforderungen des § 139 zu genügen; wenn jemand sein eigenes Grundstück in Brand setzt, so ist das keine direkte Bedrohung seines Nachbarn; es ist deshalb nur die Anzeige bei der Behörde als strafbefreiend anzusehen, bei gemeingefährlichen Verbrechen.
Karl May.
Berlin, 12. April. Ter Belcidigungsprozeß, den der Jugendschriftsteller Karl May gegen den Schriftsteller Lebius angestrengt hatte, hat heute das Schöffengericht Charlottenburg beschäftigt. Ten Gegenstand der Privatklage bildete ein Brief, den der Angeklagte an eine Opernsängerin F. gerichtet hatte und in dem er behauptete, May sei ein geborener Verbrecher. In der heutigen Verhandlung trat der Beklagte den Wahrheitsbeweis an, der dahin ging, daß May tatsächlich Zuchthausstrafen von vier und drei Jahren erlitten habe und daß er ferner Anführer einer Räuberbande gewesen fest die längere Zeit das Erzgebirge '.unsicher gemacht habe, und daß May ferner niemals die deutsche. Grenze überschritten habe, obwohl er ausführliche Reffebeschreibungen über Amerika und andere Länder versaht hat. May gab' zu, wiederholt vorbestraft Zu sein, bestritt jedoch die Richtigkeit der angegebenen Strafen. Das Gericht kam Zu einer Freisprechung, indem es dem Beklagten den Schutz des ß 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) Zubilligte.
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Stuttgart, 12. April. In der Sylvesternacht rottete sich ein Haufen junger Burschen vor dem Rathause in Plattenhardt zusammen. Ein Kamerad von ihnen, der Maurer Wilhelm Epple, war kurz zuvor in der Rößleswirtschast festgenommen und auf das Rathaus verbracht worden. Tie Burschen waren mit Prügeln bewaffnet, sie drangen mit dem Rufe „raus muß er" auf den Landjäger ein. Ter Landjäger zog blank, worauf di« Burschen aujf die Straße zurückwichen. Epple hatte in der Rößleswirtschast den Landjäger und die Polizeidiener Lumpen geheißen, auch setzte er seiner Festnahme heftigen Widerstand entgegen. Er legte sich auf den Boden und stieß, mit den Füßen um sich., wobei er die Polizeidiener traf. Zwei Burschen versuchten den Festgenommenen den Händen der Polizei zu entreißen. Epple war einige Wochen vorher mit dem Maurer Wilhelm Grau ans dem Ortsar- rest ausgebrochen. Tie beiden hatten die eisernen Türbänder weggesprengt. Als der Polizeidiener den Gran am 30. Dezember zur Verbüßung seiner restlichen Haftstrafe auf das Rathaus vorführen wollte, trat ihm dieser mit offenem Messer in der Hand entgegen. Die bei dem Skandal am Rathaus beteiligten Burschen mißhandelten später einen verheirateten Mann, der den Polizeidienern Hilfe geleistet hatte. Ti« Strafkammer verurteilte Gran und Epple wegen Meuterei, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung und Beleidigung und zwar Epple zu sieben Monaten fünfzehn Tagen, Grau zu sieben Monaten Gefängnis. Tie übrigen Burschen erhielten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu sieben Wochen. Im ganzen waren es zehn Angeklagte. Epple und Gran wurden sofort in Haft genommen.