Aufforderung

zur

Anmeldung der Schuldzinse, Renten und Lasten.

Nach Art. 9 I Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8. August 1903 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d. I. nachgewiesenermaßen zu ent­richtenden Schuldzinse und Renten, sowie die auf besonderem privat­rechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden dauernden Laste«, soweit die Schuldzinse rc. nicht auf außerhalb Würt­tembergs befindlichen Einnahmequellen haften (Art. 8 Ziff. l und 2 des Gesetzes). Bei Steuerpflichtigen, die nur der beschränkten Steuer­pflicht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, sind nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften.

Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 Abs. 2 des Ein­kommensteuergesetzes werden nun die Einkommensteuerpflichtigen, welche keine Steuererklärung abgeben, aufgefordert, in der Zeit vom I. bis spätestens 8. April d. I.

die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie beanspruchen, anzumelden. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt,

daß dis Anmeldung auch dann z» erfolgen hat, wenn die betr. Sckuldzinse rc. bereits im vorigen Jahr angemeldet worden sind.

Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, das den Steuerpflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus Zimmer Nr. 2) unentgeltlich abgegeben wird.

Wildbad, den 20. Mär; 1910

Gemeindebehörde für die Einkommensteuer: Schmid

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folgende

Arbeiten zu

Für den Kursaalneubau in Wildbad sind vergeben:

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2 Hol2lU88böä6n,

3. Mttokendüäen u. kLAeneebekleiiliinZen

4. IsrraLroböäön.

Arbeitsbeschreibungen, Zeichnungen und Bedingungen liegen bei der Unterzeichneten Stelle von 1012 Uhr vormittags, sowie auf der Kgl. Domänen-Direktion in Stuttgart, Zimmer Nr. 22, 3. Stock, zur Ein­sichtnahme auf. Die Vergebung erfolgt auf Grund des schriftlichen Angebots nach dem Einzelpreisverfahren, wozu die Formulare zum Selbstkostenpreis abgegeben werden In diese sind die Einzelpreise und die aus denselben zu berechnenden Gesamtkosten einzusetzen. Die Angebote sind portofrei, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen längstens bis

Mittwoch, den 13. April 1910,

vormittags 10 Uhr,

bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen, wo zur genannten Zeit die Oeffnung der Angebote stattfindet welcher die Bewerber beiwohnen können. Zuschlagsfrist 14 Tage.

Vermögens- und Fähigkeitszeuonisse sind auf Verlangen vorzulegen.

Trennung in mehrere Lose bleibt sich Vorbehalten.

Wildbad, den 4. April 1910.

Schwimmbadgebäude.

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Schöne, sommerliche

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in V^üäbaii.

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Gemäß tzß 3642 des Gesellschaftsoertrags werden die Aktionäre der Bergbahn Witdbad A.-G. zu der am

Montog, der* 25. April d. Zs.,

vormittags 10'/- Uhr, im Rathaussaal in Wildbad stattfindenden

eingeladen.

Tages - Ordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für

das Geschäftsjahr 1909.

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Uebertragung des ganzen Vermögens der Gesellschaft auf die

Stadtgemeinde Wildbad und damit Auflösung der Gesell­schaft ; Vereinbarung, daß die Liquidation unterbleiben soll gemäß § 304 des Handelsgesetzbuches.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist nach § 31 des Gesellschaftsvertrags jeder Aktionär berechtigt, welcher sich spätestens mit Ablauf des vierten Werktags vor der Versammlung, also spätestens bis 21. April d. Js., über seinen Aktienbesitz dadurch ausweift, daß er seine Aktien entweder bei der Gesellschaft selbst oder bei der Vereins­bank Wildbad oder bei einem Notar hinterlegt und bis nach der Gene­ralversammlung beläßt. Der Beifügung der Dividendenscheine und Talons bedarf es nicht. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist gleichzeitig mit dieser, spätestens bis Ablauf der festgesetzten Hinter­legungsfrist beim Vorstand der Gesellschaft ein genaues Nummernver­zeichnis der hinterlegten Aktien einzureichen.

Wildbad, am 5. April 1910.

Dor^babn ^silckbaä 1.-0. io ^iickbaä.

Der Aufsichtsrat: Der Vorstand:

Stadtschultheiß kälrrner, Vors. Fabrikdirektor 6. Soknitrer. Hofapotheker vr. stellv Vors.

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