Aus dem Ball." - „Deine Schwestern?" „Auf dem Ball." — Wie alt bist du?" „Juchz glaube, daß ich fünf Jahre alt werde." In demselben Zimmer sind die hohen Bauernbetten hergerichtet, nur zum Niederlegen, wann der Bauen mit seinen drei Töchtern und seiner Frau zurückkommt. Die Unglücklichen wurden alle Opfer der Flammen. In dem einen Bett sieht man noch die Vertiefung, welche für den Kleinen gemacht worden war, damit er zur Ruhe ging, und man scheint auch aus dem Grunde die Lampe herabgedreht zu haben, damit sie nicht durch ihr Licht den Schlaf des Kleinen störe. Angrenzend ! an das Haus sind in einer Stallung zwei Kühe und drei Pferde untergebracht. Der kleine Knabe ist der einzige Ueberlebende der Familie und somit auch der Erbe.
Kaum einige Schritte von diesem Hause entfernt ge- s langte ich zu einem gelb angestrichenen ärmlichen Häus- ! Pen. Eine alte Frau, ungefähr 80 Jahre alt, sitzt vor z der Tür. Ich spreche sie an. Sie antwortet: „Ich warte
- auf meinen Sohn, auf meine Schwiegertochter und aus i meinen Enkel. Es ist schon drei Tage her, daß sie !veg- ' gegangen sind, sie sind noch nicht zurückgekehrt. Wenn
ich rmr gehen könnte! Sie unterhalten sich sicherlich im- ! mer noch." Im Nachbarhause keine einzige lebende Seele.
I Im Stall stehen zwei Pferde, die Tür ist offen. Auf dem Hofe sieht man keinen Menschen. Im ganzen Dorfe gibt es ..nicht ein Haus, in dem nicht wenigstens^ ein Toter zu beklagen wäre."
l Mutz i denn, mutz i den» . . .
! Am Freitag vormittag acht Uhr verließ, das nach z Aachen versetzte Infanterieregiment Nr. 25 seine bisherige
- Garnison Rastatt. In geschlossenem Zuge marschierte j Las Regiment ZuM Güterbahnhof, von wo aus die Abfahrt i mit Sonderzügen erfolgte. Tie Musikkapellen der beiden
anderen Regimenter begleiteten die Kameraden mit klingen- i dem Spiel zum Bahnhof. Eine große Menschenmenge bil- z dete in den Straßen Spalier und überschüttete die scheiden- ! den Soldaten mit Blumen. - Das hierher versetzte Infanterieregiment Nr. 40, zur Zeit in Hagenau auf dem Schießplatz trifft am 9. April hier ein. Es wird von der Stadt am Ottersdorfer Tor offiziell begrüßt werden.
Todessturz eines Aviatikers.
' Aus San Sebastian wird vom 3. April gemeldet: , Ter französische Aviatiker S eblon vollführte gestern trotz
- des schlechten Wetters einen Flug über d as Meer. Infolge einer Beschädigung des Flugapparates versagte differ und fiel aus beträchtlicher Höhe auf die Klippen.
, Leblon war auf der Stelle tot. — Man behauptet, Leb-
: lon habe denselben Flugapparat benutzt, welcher Tela-
^ grange das Leben gekostet hat. Infolge einer Havarie
; des Motors neigte sich der Apparat zuerst und stürzte
dann senkrecht nrit schwindelnder Schnelligkeit in'die See. Leblon ertrank aber nicht, sondern wurde von ^ dem auf 'ihn fallenden Apparat erschlagen. Ter Tod er-
- folgte sofort. Tie Uhr des Aviatikers blieb um 3 Uhr 29 Min. stehen. Tie Leiche wird nach Havre, dem Wohn-
. ort feiner Familie, übergeführt werden. Madame Leblon ' wohnte dem Aufstieg bei und mußte die Katastrophe mit arischen.
Kleine Nachrichten.
f Der bei einer Brauerei in Ulm in Arbeit stehende Mälzer G. Häufele kam abends sechs Uhr unter die
- Malzweudemafchine, konnte sich bis zur Ablösung um i Mitternacht nicht freimachen und erlitt so schwere Ber- i letzungen, daß er wenige Stunden nach seiner Auffind- i mrg verstarb. Er war 38 Jahre alt und hinterläßt 8 ^ Kinder.
! Die Bierbrauereibesitzerswitwe Roll stürzte sich in ! der Boethovenftraße sn Ulm aus dem Dachfenster eines
- Hauses, erlitt aber keine erheblichen Verletzungen.
i In Baienfürt bei Ravensburg wurden in letzter ' Zeit ans der Papierfabrik zwei wertvolle Injektoren ge- stöhlen. Ter Dieb und sein Hehler find setzt ermittelt und ' an das Amtsgericht Ravensburg eingeliefert worden.
Das große Kollegiumsgebäude „Mariahelf" in i Wied, ein imposanter Bau, ist Sonntag nachmittag durch
- Feuer Zerstört worden. Tie Bibliothek und 'wertvolle Sammlungen wurden vernichtet. 450 Zöglinge wur-
; den im Gemeindchchulhans untergebracht.
Das Rathaus in Dessau ist niederge- > gebrannt. Der große Sitzungssaal trrit wertvollen Ge- ! mäldcn und historischen Denkwürdigkeiten ist vernichtet.
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Gerichtssaal
! Ei« agrarischer Steuermogelant.
Der Rittergutsbesitzer Kraffczyk aus Skrzidlowitz gab, wie die „Oppelner Ztg." berichtet, für 1904 ein stempelpslichtiges Einkommen von 4317 Mark an, zeigte aber nachträglich dem Landrat des Kreises Lublinitz schriftlich an, daß er aus Irrtum 666 Mark Einkommen zu wenig deklariert habe, worauf er zu 104 Mark Steuer veranlagt wurde. In Wirklichkeit betrug sein steuerpflichtiges' Einkommen in dem angeführten Jahre 19973.43 Mark,
, wofür der Steuersatz 600 Mark beträgt, so daß der Staat i UM496 Mark Steuer verkürzt wurde. Im Jahre 1905 deklarierte er 4817 Mark Einkommen, der Steuer- ^ satz betrug 118 Mark, während K. seinem wirklichen Ein- kommen entsprechend 415 Mark hätte zahlen müssen, so ' daß dem Staat 297 Mark Steuer entzogen wur- ! dem Jnr folgenden Jahre betrug die hinter zogen«
' Summe 565 Mark, so daß K. in den drei Steuer-
i fahren 1904 bis 1906 insgesamt den Staat um 1358 ' Mark geschädigt hat. Der Angeklagte gab rück- ? haltlos die Steuerhinterziehungen zu und entschuldigte sich l damit, daß ihn mißliche Ertragsverhältnisse seines etwa ! ich Jahre 1903 erworbenen und damals durchaus deva- j Werten Gutes, sowie die hohen Kosten für die Erziehung f nwer sieben Kinder zu dem Geschehenen verleitet hätten. ) ^er Gerichtshof ließ Milde walten und belegte ihn mit ; der fünffachen Summe der hinterzogenen Steuer.
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Stuttgart, 3. April. Bor -einiger Zeit hatte der Weichenwärter Aufrecht, Vorstand des Göppinger al
ten Effenbahnerverbairdes in Bietigheim gegenüber einem Kollegen ausgesprochen, er halte den neuen Eisenbahnerverband für einen zentrnmlichen Verband. Im „Flügelrad" erklärte daraus 'der Sekretär Joses Groß vom neuen Verband, er heiße Aufrecht öffentlich einen Verleumder, bis er bewiesen habe, daß seine Behauptung richtig sei. Wegen dieser Beleidigung kam es heute zur gerichtlichen Verhandlung. Eine Entscheidung über die Feststellung des Weichenwärters Aufrecht wurde nicht gefällt, da gleich zu Beginn folgender Vergleich zustande kam: Groß nimmt die Beleidigung zurück und spricht seine Entschuldigung darüber ans, sie gebraucht zu haben. Er übernimmt sämtliche Kosten, auch die, welche dem Privatklä- ger erwachsen sind. Schließlich verpflichtet er sich auch als Buße 25 M an die UnterstüHungskaffe des alten Eisenbahnerverbandes zu bezahlen.
Die wichtigsten Neuerungen im Prozeßverfahren.
Mit dem 1. April ds. Js. tritt eine Novelle znnr Gerichtsverfassungsgesetz und zur Zivilprozeßordnung in Kraft. Sie bringt eine nicht unerhebliche Umgestaltung des Prozeßverfahrens. Tie wichtigsten Neuerungen, soweit sie für unsere Leser von Interesse sind, sollen im folgenden erörtert werden.
Ter Schwerpunkt der Novelle liegt in der erweiterten Zuständigkeit des -Amtsgerichts, sowie in einer Vereinfachung des amtsgerichtlichen Verfahrens. Bisher waren die Amtsgerichte nur bis zu einem Streitobjekte von 300 M zuständig, die Novelle erhöht diese Summe auf '600 M- Kauf-, Darlehen-, Miel- nsw. Ansprüche bis zum Betrage von 600 M sind also nunmehr vor dem Amtsgericht einzuklagen, wo sich bekanntlich die Parteien, anders wie bei MN Landgerichten und höheren Instanzen, selbst, ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts, vertreten können. Für Zahlungsbefehle waren die Amtsgerichte schon bisher ohne Rücksicht auf die Höhe des' Objekts zuständig. Ein Zahlungsbefehl über 10 000 M ist bei demjenigen Amtsgericht zu beantragen, das für eine Klage gegen den betreffenden Schuldner zuständig wäre. Evhe'bt der Schuldner Widerspruch, so ist nach der Novelle das Verfahren trotz des Objekts von 10 000 M bei dem Amtsgericht anhängig; der Amtsrichter hat n. A. in die nründliche Verhandlung einzntreten und zu entscheiden; erst wenn von einer Partei die Verweisung an das Landgericht ausdrücklich Beantragt wird, so hat er diese zu beschließen. Durch diese beiden Neuerungen ist die Kompetenz der Amtsgerichte erheblich erweitert worden.
Wie erhebt man eine Klage? Bisher -geschah das durch .Zustellung einer Klageschrift an den Gegner. Jetzt genügt es, daß 'man eine Klageschrift bei Gericht einreicht »der die Klage zu Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt. Alles weitere ist Sache des Gerichts. Dieses ladet nach Anberaumung eines Verhandlungstermins zu diesem die Parteien von Amts wegen, es hat auch, falls es an den erforderlichen Klageabschriften fehlt, diese Herstellen zu lassen. Ter Richter kann ferner, was zur Beschleunigung des Verfahrens sehr wesentlich ist, sobald der Beklagte einen Klage- abweisungsantrag eingereicht und damit zu erkennen gegeben hat, daß er sich nicht durch Versäumnisurteil verurteilen lassen wolle, schon zum ersten Termin Zeugen laden, Urkunden und 'Akten einfordern uird ähnliche Maßnahmen treffen. Stellt sich dann eine Beweisaufnahme ans Grund der mündlichen Verhandlung für notwendig heraus, so sollen die Zeugen und Sachverständigen, wenn sie zur Stelle sind oder schnell herbeigeohlt werden können,tunlichst noch am gleichen Tcrminstage vernommen werden; überhaupt soll jede Beweisaufnahme „möglichst" sofort erfolgen. Bei geeigneter Anwendung dieser Bestimmungen wird sich zweifellos eine außerordentliche Beschleunigung des Verfahrens erreichen lassen. Wozu sonst 3—4 Termine und die doppelte Anzahl Wochen erforderlich waren, das kann unter Umständen jetzt alles im ersten Termin erledigt werden.
Ladungen zu Terminen ihaben nicht mehr die Parteien zu veranlassen, das Gericht hat vielmehr zu jedem neuen Termin von Aints wegen zu laden, wenn nicht der neue Termin in öffentlicher Sitzung verkündet ist. Waren beide Parteien in einem Termin nicht erschienen, so ist daraus zu folgern, daß sie beabsichtigen dem Verfahren zunächst keinen Fortgang Au geben (dem Beklagten sind vielleicht >Mb- schlagszahlnngen bewilligt worden.) In diesem Fall ladet das Gericht erst dann von neuem, wenn eine Partei darum ansucht.
Der Zengeneid ist vereinfacht worden. Alle Zeugen werden jetzt nach ihrer Vernehmung beeidigt. Das Wiederholen der Worte des Richters ist weggefallen. Nachdem dieser die Eidesformel und Eides norm vorgesprochen hat, sagt der Zeuge nur: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
Sehr häufig waren früher Klageabweffmrgen wegen Unzuständigkeit des Gerichts. Ta gibt es im allgemeinen in Zukunft nicht mehr. Das Gericht hat, falls eine Partei die Unzuständigkeit rügt, sich durch Beschluß für unzuständig zu erklären, und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Dieses ist dann unbedingt zuständig, eine Anfechtung des Verweisungsbeschlusses ist ausgeschlossen. Hierdurch 'werden viele unnütze Klageabweisungen Und viel Kosten und Zeit gespart werden. D<^ Risiko, die Klage bei einem falschen Gericht zu erheben, ist jetzt nicht mehr so groß als früher.
Gegen Versänmnrsnrteile ist bekanntlich Einspruch möglich. Die Frist ist von zwei auf eine Woche herabgesetzt (seit Zustellung -des Urteils.) 'Diese Frist 'ist völlig ausreichend, da auch der Einspruch setzt nicht mehr durch die Partei mit einer Ladung dem Gegner znge- gestellt zu werden braucht, vielmehr genügt auch hier Einreichung einer Einspruchssch-rist bei Gericht oder Erklärung des Einspruchs zu gerichtlichem Protokoll, woraus dann das Gericht von Amts wegen die Zustellungen zu veranlassen und die Parteien zu laden hat.
Das Streben nach Vereinfachung des Geschäftsbetriebes zeigt sich besonders in der Abfassung und Ausfertigung der Urteile, die die Parteien zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erhalten. Früher mußten Tatbestand und Entscheidungsgründe dem Gegner mit zugestellt werden.
ehe die Zwangsvollstreckung beginnen konnte. Jetzt ist die Zustellung der Urteilssormel Mein zur Zwangsvollstreckung genügend-; das bedeutet eine wesentliche Vereinfachung, denn bei Urteilen von 20 uitd mehr Setten, wie sie gar nicht so selten sind, dauert es naturgemäß längere Zeit, ehe in den G er ichtskanzleien die erforderlichen Abschriften hergestellt werden können, während die Ausfertigung der Urteilssormel binnen ganz kurzem geschehen kann. Eine große Vereinfachung hat bei Abfassung und Ausfertigung der Versäumnis-- und Ainerkenntnisurteile stattgefunden, bei denen genau nach Klageantrag erkannt ist, den sog. glatten Versäumnis- bezw. Anerkenntnisurteilen, die weitaus die Regel bilden. Hier genügt es, daß der Richter aus 'die Gerichtsabschrist der Klage den von ihm und dem Gerichtsschreiber zu unterzeichnenden Vermerk „Versäumnisurteil" oder „Anerkenntnisnrteil" setzt. Tie Ausfertigung besteht dann in einer Abschrift der Klage mit diesem Vermerk. Reicht man bei voraussichtlichen Bersäninnis- urteilen von vornherein zwei "Abschriften mehr ein, so kann inan die beiden zur Zwangsvollstreckung erforderlichen Ausfertigungen gleich in der Sitzung erhalten, da dieser Vermerk auf den Abschriften in einer Minute erfolgen kann. Welch ein Vorteil für den Kläger, loenn er aus einem um 10 Uhr ergangenen Versäumnisurteil um ll Uhr bereits die Zwangsvollstreckung betreiben kann!
Während alle Zustellungen regelmäßig von Amts wegen zu geschehen haben, macht das Gesetz eine Ausnahme für die Urteile; diese müssen die Parteien selbst zustellen, nur Versäumnis- und Unerkenntnisurteile stellt der Gerichtsschreiber von Amts wegen zu, wenn nicht die Partei ausdrücklich erklärt, daß sie die Zustellung selbst besorgen wolle, was sie immer dann tun wird, wenn ihr an einer besonders schnellen Vollstreckung gelegen ist.
Auch Berufung und Revision wird lediglich durch Einreichung eines Schreibens bei Gericht eingelegt, nicht mehr durch Zustellung eines Schriftsatzes an den Gegner. Das Gericht hat wiederum nach Anberaumung eines Berhand- lungstermines die Parteien zu diesem von Amts wegen zu laden.
Tie Zahlungsbefehle haben eine etwas verändert?. Form erhalten, sie enthalten die Aufforderung an den Schuldner, den Gläubiger zu befriedigen oder „wenn er Einwendungen gegen den -Anspruch habe" bei Gericht Widerspruch zu -erheben. Durch den Passus „wenn er Einwendungen habe" hofft man unbegründete Widersprüche hintanzuhalten; es ist anzunehmen, daß dieser Zweck in der Tat vielfach erreicht werden wird. In dem Gesuch um Erlaß, eines Zahlungsbefehls kann für den Fakt des Widerspruchs sofort um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung gebeten werden. Tos Gericht beraumt dann gleich nach dem etwaigen Eingang des Widerspruchs Termin an und ladet hierzu die Parteien.
Tie. Novelle 'hat, wie wir sehen, viele Vereinfachungen gebracht, vor allem den Parteien sämtliche Zustellungen abgenommen, und dadurch die Schwierigkeit für den Laien, die formalen Vorschriften im Verkehr mit den Gerichten zu beobachten, zum Teil behoben. 8.
Vermischtes
Reue Kronprinzenvriese.
Die „Daily Mail" veröffentlicht zwei weitere Briese des Kronprinzen an den Grasen Hochberg. Beide handeln wesentlich von der Einlösung des' vom Grafen seinem Vater gegebenen Ehrenwortes^ seinen adeligen Namen abznlegen, sobald er die Dame seiner Wahl heirate. Der hierauf bezügliche Passus in einem Briese vom 9. Dezember 1906 lautet:
„Lieber Mncki, ich bin der Ansicht, daß es keinen Rückzug gibt. Tn mußt Deinen Namen aufgeben. Wenn die Sache, wie es wahrscheinlich- geschieht, bekannt wird, bist Du sicherlich unmöglich und für uns alle verloren. Deshalb tue, was Du versprochen hast! Höre auf -einen alten Freund!"
Ein zweiter Brief vom 7. Novenrber lautet:
„Tu weißt, wie ich über die ganze Angelegenheit traurig bin. Seit langer Zeit hatte ich gehofft, daß Tn sie vergessen würdest, aber Deine Motive sind einwurfsfrei und gereichen Dir zur Ehre. Und dennoch hättest Duesnichttun sollen. Du hast nun so ziemlich Me Brücken hinter Dir abgebrochen, aber Du weißt, komme was kommen mag, wir, Heldorf und ich, werden immer für Dich dieselben bleiben. Die .Ehrenwortgeschichte muß jedoch bedingungslos in Ordnung gebracht werden. Ich fange bald- pn, an der Regierung zu arbeiten, was mir sehr angenehm ist Ich habe in diesem Jahre 19 Hirsche, 35 Böcke und 3 Gemsen geschossen, ^.n revoir! Tein Cäsar."
In einer seiner Antworten versucht Graf Hochberg ausführlich seinen Freund über den Ehrenpunkt .anfzn- klären. Er schreibt ihm, daß er seinen Namen unter der Bedingung zu ändern versprach, daß sein Vater ihm hinreichend Mittel gebe, um in Newyork anstän- digleben zu können, und daß er sich seiner Heirat nicht widersetzte. „Statt dessen", schreibt der junge Hochberg, „ließ mich mein Vater hungern. Ich war ohne einen Dollar und hatte meinen Unterhalt, was wörtlich §u nehmen, durch Handarbeit zu verdienen." Die „Daily Mail" bemerkt zu diesen Briefen: „In der ganzen Korrespondenz zeigt sich der Kronprinz als ein aufrichtiger und liebender Freuird."
Handel und Volkswirtschaft.
Stuttgart, 2. April. Die Wirtschaft Kanalstraßs 7 hat der Restaurateur Jäger zum „Mostkasino" von Restaurateur Stephan um 80 000 Mark gekauft.
Crailsheim, 2. April. Aus dem hiesigen Rathaus wurde rm Zwangswege die Löwenbrauerei Karlsberg üm die Summe von 75051 Mark von Bierbrauer Anton Rnpp, dem erstmaligen Besitzer, xr- steigert, nachdem ein Hauptgläubiger und Steigerer, Schieferdeckermeister Müller-Darmstadt als Nichtfachmann mit 6000 Mark Nachlaß zu seinen Gunsten zu rückgetreten war.