Konservativen v. Heydebrand, der in Bezug auf die Vorgänge mit den Nationalliberalen am Tage zuvor er­klärte, die Konservativen seien heute noch bereit, den Nationalliberalen Entgegenkommen zu beweisen, diese sol­len die angebotene Hand nicht zurückweisen. Dieses Lie- beswerben aber wurde von dem nationalliberalen Dr. Friedberg höflich zurückgewiesen.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. März. Der Kaiser empfing heute Mittag im König!. Schloß den Reichskanzler von Beth- man n-Hollweg.

Berlin, 12. März. Die Berliner Staatsan­waltschaft hat demVorwärts" zufolge gegen eine Reihe von Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei ein Verfahren wegen der Demonstration am 13. Februar eingeleitet.

Luftschiffahrt

Ter Kronprinz im Zeppelinluftschiff.

Wie aus Baden geschrieben wird, beabsichtigt der Kronprinz an einer der ersten Fahrten des Zeppelin­schien Passagier-Lustschiffes zwischen Friedrichs Hafen and Baden-Baden teflzunehmen.

Hamburg 13. März. Die Morgenblätter veröf­fentlichen eine Aufforderung zur Zeichnung für den Bau einer drehbaren Rund Halle für mindestens 2 Zep­pelin-Luftschiffe, sowie für eine Anlage zur Erzeugung von Wasserstoffgas. Die Gesamtkosten betragen etwa 1 Million, wovon reichlich 400000 Mark bereits gezeichnet find. Der Mindestbetrag jeder Zeichnung beträgt 1000 Mart. Tie Aufforderung ist von den Spitzen der hiesi­gen Kaufmannschaft unterzeichnet. Darunter befinden sich die Namen: Ballin, Krogmann, Marburg und Ziemers.

Württemberg.

Dienstnachrichten.

Dem Professor Dr. Kolb am Gymnasium in Rottweil i> eine Professorsstelle am Gymnasium in Ehingen, dem Professor Büöler am Gymnasium in Ehingen und dem Oberpräzeptor Dr. Dieter am Realprogymnasium in Böblingen je eine Profcssorsstelle am Gymnasium in Ravensburg, sowie dem Hilfs­lehrer Gustav Schwab am Gymnasium in Cannstatt die Ober- -reallehret>sstelle am Realprogymnasium in Geislingen über­tragen worden. Der, 1. evangelische Stadtpfarrer Bon ze­ll ins in Owen, Dekanats Kirchheim, ist seinem Ansuchen ge­mäß in den Ruhestand versetzt und ihm bei diesem Anlaß das Ritterkreuz 1. Klasse des Friedrichsordens verliehen wor­den. Der Landrichter Dr. Ammon in Tübingen ist zum Landgerichtsrat daselbst und der Gemchrsassessor von Baur- Br eiten selb, Amtsanwalt und Hilfsrichter in Spaichingen, zum Amtsrichter in Langenburg ernannt worden.

Bottzugsverfügung zum Bolksschulgesetz.

Die Verfügung des Kultministeriums zum Volksschul­gesetz wird im Regierungsblatt publiziert. Ueber die neu- cingeführte fachmännische Bezirksschulaufsicht ist darin bestimmt, daß der Umfang der einzelnen Schul­aufsichtsbezirke jeweils durch besondere Verfügung festge­setzt wird. Die Befähigung zum Amt eines Bezirksschul­au fleh crs ist in der Regel durch Erstehung der Höheren Prüfung für den Volksschuldienst nachzuweisen. Zu die­ser Prüfung, die auch zum Rektoratsamt und zum Lehramt an den Lehrerbildungsanstalten berechtigt, werden zugelas­sen: 1) Lehrer, die die 2. Dienstprüfung für die Volks- schnllehrer oder die Prüfung für die Präzeptoren und Real­lehrer mit Auszeichnung bestanden haben, unter der Vor­aussetzung einer mindestens 2jährigen vollen Tätigkeit im einheimischen Volksschuldienst sowie eines 2fi2jährigen vor­schriftsmäßigen akademischen Studiums, 2) Theologen und Philologen, die die erste Dienstprüfung ihres Faches be­standen und ebenfalls mindestens 2 Jahre imi einheimischen Volksschuldienst voll beschäftigt waren. Zu einem Auf- sichtsamt im Volksschuldienst und zum Lehramt an den Lehrerbildungsanstalten können in besonderen Fällen durch das Kultusministerium auch solche im praktischen Dienste erprobte Personen, die die höhere Prüfung für den Volks­schuldienst nicht erstanden haben, zugelassen werden, lieber die viel umstrittene Beaufsichtigung des Reli­gio ns Unterrichts ist in der Verfügung gesagt, daß den kirchlichen Behörden weder eine selbständige Verfüg­ungsgewalt gegenüber der Schule noch eine Disziplinarbe- fugnis gegenüber den Lehrern zukommt. Demgemäß kön­nen Verfügungen der Kirchenbehörden in Bezug auf den Religionsunterricht vorbehältlich einer Prüfung vom Standpunkt des staatlichen Oberaufsichtsrechts nur durch die staatlichen Schulaufsichtsbehörden zur Nachachtung ver­kündet werden. Ebenso sind die letzteren anzurufen, wenn es sich um die Beseitigung von Anständen handelt, die sich gegen einen mit Religionsunterricht beauftragten Lehrer ergeben. Tie kirchlichen Visitationen in den Volks­schulen können sich nur auf den lehrplanmäßigen Religions­unterricht sowie auf eine allgemeine Kenntnisnahme vom Standpunkt des religiösen Gesangs erstrecken. Eine be­sondere Verfügung enthält eine möglichst genaue Abgrenz­ung des Wirkungskreises des Ortsschnlrats, der be­kanntlich sich ausschließlich auf dem Gebiet der Schulpflege zu betätigen hat und dem, wie dem Mitvorsitzenden, keine Disziplinarbefugnis zu kommt. Die nämliche Verfügung regelt, ferner die Ausgaben des Mitvorsitzenden des Orts­schulrats, der ja in weitaus der Mehrzahl der Gemein­den der Geistliche ist. Der Mitvorsitzende hat sich Hei seinen Schulbesuchen jeden Eingriffes in den Unterricht und in die schultechnischen Angelegenheiten zu enthalten. Ausstellungen dürfen von ihm in Gegenwart der Schü­ler nicht gemacht werden. Erwähnt sei noch aus der Verfügung zum Volksschulgesetz, daß die achtjährige Schulpflicht entweder für alle Volksschüler der Schul­gemeinde oder nur für einen bestimmten Teil derselben beschlossen werden kann. Die Vorstände der 7 oder mehrklassigen Schulen sollen die BezeichnungVolks­schulrektoren", die Vorstände der 3Massigen Schulen die BezeichnungOberlehrer", die ständigen Leh­

rer und Lehrerinnen die BezeichnungHauptlehrer" uud die unständigen Lehrer und Lehrerinnen die Bezeichnung Unterlehrer" erhalten.

Aus Anlaß des 5L. Geburtstages von Friedrich Naumann findet im Bürgermuseum in Stuttgart ein Festakt statt, bei dem einer seiner Freunde und Schüler, Pfarrer Korell aus Königstädten einen Vortrag halten wird. Die Veranstaltung ist auf Freitag abend (18. März) angesetzt. Zahlreiche Parlamentarier, Künstler, Gelehrte und Schriftsteller erlassen einen Aufruf, in dem zum Be­such des Abends herzlich eingeladen wird. Friedrich Naumann ist am 25. März 1860 in Slörmthal in Sachsen geboren.

Aus der Bausrdnungskommission.

Am .Samstag erledigte die Kommission die zweite Lesung des Entwurfs einer Bauordnung. Zu Art. 6 a, wurde ein neuer Absatz 3 a beschlossen, der folgende Fass­ung erhielt:Die Enteignung der zur Durchführung des Ortsbauplans erforderlichen Flächen ist zu Gunsten der Gemeinde auch Bann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Besitzer eines an die Straße anstoßenden Grundstücks die Erstellung eines Gebäudes an ihr zu ermöglichen.. Auf das Verfahren finden in diesem Fall die Bestimmungen in Ms. 3 Anwendung." Dem entsprechend wurde der Abs. geändert. Eine materielle Aenderung enthalten diese Beschlüsse nicht. Zu Art. 46 b mußte in Abs. 2 eine.Abstimmung über den Antrag des Berichterstatters, der in der 1. Lesung Stimmengleichheit gefunden hat. nachgeholt werden. Der Antrag ging dahin, bei Göpel- Häusern .und Remisen von dem Verlangen eines außer­verblendeten Fachwerks abzusehen; er wurde gegen vier Stimmen (Dr. Eisele, Dietrich, Kraut, Dr. Lindemann) angenommen. Zu Abs. 3 des Art. 46 b beschloß die Kommission, ausnahmsweise eine nochmalige materielle Besprechung znzulassen. Ter Berichterstatter stellte den Antrag, in Satz 1 die Worte einzuschalten:insoweit es sich um die Abstände von der Eigentumsgrenze han­delt". Dieser Antrag wurde mit 7 gegen 6 L-timmen angenommen. Artikel 51 wurde in der Fassung der l. Kammer angenommen. In Art. 63 Abs. 2 wurden noch Krankenhäuser eingefügt. Zum Schlüsse wurden noch die zur Bauordnung eingegangenen Eingaben als durch die gefaßten Beschlüsse erledigt erklärt.

Neue Gesetze. Soeben ist der Entwurf eines Ge­setzes betr. Aenderung einiger Vorschriften des Ausführ- nngsgesetzes zur Zivilprozeßordnu ng und der Ge­richtskostenordnung erschienen and zugleich der Entwurf eines Gesetzes betr. Aenderung des'Sportel­tarifs. In der Begründung des ersten Gesetzentwurfs wird darauf hingewiesen, daß das am 1. April 1910 in Kraft tretende Reichsgesetz nach manchen Richtungen mit­telbar auch Vorschriften württemb. Landesgesetze berühre, so daß zur Anpassung des Landesrechts an die Novelle die Beschreitung des Wegs der Gesetzgebung geboten oder wenigstens zweckmäßig sei. Dies gelte besonders von einzelnen Vorschriften des Ausführungsgesetzes zur Zi­vilprozeßordnung und der Gerichtskostenordnung vom 1 Dez. 1906. Bei diesem Anlaß sollen zugleich an diesen Gesetzen einige Aenderungen vorgenommen werden, die teils im Zusammenhang mit dem Scheckgesetz vom 11. März 1908 stehen, teils sich sonst wünschenswert erwie­sen Haben. Soweit die vorgeschlagenen Aenderungen mit dem Reichsgesetz im Zusammenhang stehen, sollen sie zu gleicher Zeit wie dieses Gesetz (a lso schonam 1. A p r i l 1910) in Kraft treten. Der zweite Gesetzentwurf (betr. Aenderung des Sporteltarifs) will eine Neuordnung der Sporteln bei der Verleihung eines Bergwer­kes. Die Sporteln betrugen bisher a) bei der Ausfertig­ung der Urkunde 25300 Mark, b) wenn das Bergwerk nicht betrieben wurde, nach Ablauf von 2 Jahren auf die Dauer der Unterlassung des Betriebs: jährlich ein Zehntel der Berleihungssportel. In Zukunft sollen nach dem Entwurf bezahlt werden: im Falle a) 3003000 Mark, im Falle b) eine Sportel, die für das dritte Jahr 150 Mark beträgt und sich für jedes weitere Jahr um 50 Mark erhöht. Nach der Begründung des Gesetzent­wurfes erscheint eine Erhöhung des Sportelch für die Aus­fertigung der Verleihungsurkunde durch den Wert des verliehenen Rechtes und durch die Erwägung gerechtfer­tigt, daß bei der Inbetriebsetzung eines Bergwerks auch ein im Rahmen des Entwurfes erhöhter Sportelbetrag keine Rolle spielt, während die Erhöhung andererseits geeignet ist, solche Bewerber, die nicht ernsthaft an eine Betriebsöffnung denken, von einer Mutungs­einlegung abznschrecken. Ferner soll durch die Erhöhung verhindert werden, daß ungerechtfertigte langfristige Spe­kulationen und mißbräuchliche Erwerbungen von Bergwerkseigentum zu anderweitigen Zwecken erschwert werden. Der Gesetzentwurf, der im Falle b Rückwirkung Vorsicht, entspricht in der 2. Kammer ausgesprochenen Wünschen.

Die Eisenbahn Sontheim/Brenz-Gundelfingen.

Durch eine kgl. Verordnung wird die Staatseisenbahn­verwaltung ermächtigt, zum Zweck der Erbauung des nach Art. 2 des Gesetzes vom 25. August 1909 herzustellen­den, auf württ. Staatsgebiet fallenden Teils der Eisen­bahn von Sontheim-Brenz nach Gundelfingen, die nach dem genehmigten allgemeinen Plan hiefür erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. Nach dem Plan ist die Bahn, von der auf das württ. Staatsge­biet eine Strecke von 2,663 Kilometer entfällt, als voll- spurige Nebenbahn mit Hauptbahnoberbau herzustellen. Die Bahn verläßt den Bahnhof Sontheim-Brenz, der zu erweitern ist, in südlicher Richtung, sie umfährt annähernd in Geländehöhe den Ortheim und kreuzt dabei einen Orts­weg und die Nachbarschaftsstraße nach Niederst, fiingen in Schienenhöhe. Nach Ueberschreitung des Siechenbach- tälchens auf einem 3 Meter hohen Damm und des Sie- chenbaches auf einer 6 Meter weiten Brücke erreicht die Bahn mit einer Wendung nach Osten die Landesgrenze zwischen Württemberg und Bayern. Die Kosten der Nebenbahn berechnen sich für die württ. Teilstrecke für den Grunderwerb auf 27 000 Mark, und für den Bau auf 215 000 Mark.

Stuttgart, 12. März. Der König hat den jüngsten Sohn des Herzogs Mbre-cht von Württemberg, Herzog Karl Alexander von Württemberg, aus Anlaß seines 14. Geburtstages unter die Großjkreuze des Ordens der Wün- tembergrschen Krone und des Friedrichsordens ausge­nommen.

Güglingen, 13. März. In der Wahlanfechtungs­angelegenheit Hornung kontra Pfleiderer, die letzte Ge­nie i n d e r a t s w a h l betreffend, ist die Wahl von Pflei­derer vom Bezirksrat wegen ungesetzlicher Wahlbeein- flussung für ungültig erklärt worden.

Schorndorf, 12. März. In der letzten Sitzung der bürgerlichen Kollegien gab es eine erreAe Szene. Ter Stadtschultheiß Raible sah sich veranlaßt, nachträglich ein Gemeinderatsmitglied zu rügen, das bei der Vereidigung eines neueingetretenen Mitglieds aus Persönlichem Haß gegen dieses sich im Moment der Eidesabnahme nicht er­hoben hatte, sondern sitzen geblieben war. Der Stadrschult- heiß, wie auch andere Mitglieder bedauerten dieses Verhal­ten,, das dein Ansehen der bürgerlichen Kollegien nicht dienlich sei.

Göppingen, 12. Mürz. In nichtöffentlich« Sitzung der Gemeindekollegien wurde die Anzeige eines Schutz, braunes wegen Dienstverfehlungen anderer Schutzleute behandelt, und dabei festgeste'llt, daß aller­dings eine größere Zahl von Dienstverletzungen vorgs- kommen ist, daß die Mehrzahl der Verfehlungen aber ge­rade dem Schutzmann zur Last fällt, der die Anzeige er­stattet hat. Ter Gemeinderat beschloß infolgedessen, die­sen Schutzmann sofort aus dein Dienste zu entlassen und einigen anderen Mitgliedern der Schutzmannschaft Ver­warnungen zu erteilen.

Metzingen, 13. März. Für die hiesige Stadtschult­heißenwahl stehen sich nur noch Ratschreiber Carl-Stuttgan und Ratschreiber Staufert-Feuerbach gegenüber, nachdem die anderen Kandidaten ihre Bewerbungen zurückgezogen haben. Tie politischen Parteien haben sich auf Earl ge­einigt und Zwar auf Grund des 'Altersunterschieds, da Staufert erst im dreißigsten Lebensjahre steht.

Nah und Fern.

Auf -er Jag- nach -em Kal-.

Besucher Buochs kennen auch dieSchorndorfer Vor­stadt", wo auf jede Familie ansgerechnet Ifis Hunde konfi men und ein hübsches, altes Bauernhaus immer wieder den Anziehungspunkt bildet für Zeichner und Malerinnen. In diesem Haus kam neulich ein sehr energisches KAb- lein zur Welt. Mit vier Wochen an einen auswärtigen Metzger vertrust, wußte es diesem schon bei der Billa Fuchs zu entrinnen und hielt sich sodann neun bolle Tage in dein Buoch umschließenden Waldgürtel auf. Immer wieder hörte man es blöcken, und es wurden allerlei Ver­suche gemacht, seiner habhaft zu werden. Es sollten z. V. die sämtlichen Mohrle, Trolle und Schnauzer von Buoch in Marsch gesetzt werden, um das Tierlein heimzujagen. Doch das Auge des Gesetzes wacht auch über dieser wjnd- Umtosten Bergeshöhe, und so unterblieb solch fröhliches Jagen. Auf den besten Gedanken kam jedenfalls her Hirsch­wirt : seine Kuh, der auch vor kurzem ein Kälblein sortver- kanft worden war, ließ er in der Abenddämmerung hm Und her führen, zwischen Tors und Wald, und richtig, schm am ersten Wend taten die Lock- und Klagetöne der ver­einsamten Mutter ihre Wirkung: das Kälblein kam in solche Nähe, daß man es sehen und fast greisen konnte. Am nächsten Abend wurde das Manöver wiederholt mit dem Erfolg, daß das Kalb bis in den Stall folgte, wo cs sich die gute Milch trefflich schmecken ließ. Der rasch her­beigeholte Verkäufer zeigte sich so erfreut, daß er das Kalb, das sich so energisch um sein Leben gewehrt und dm Unbilden der Witterung gegenüber solche Widerstands­kraft bewiesen hatte, sofort zurückkauste, pm es aufzu- ziehen. (N. Tgbl!

Heldentum auf -er Lokomotive.

Ein >vahrhaft erschütterndes' Drama ist in einer kurzen Meldung von einem am Montag vorgekommeirm Unfälle ans der Lokomotive des Blitzzuges Paris-Bor­deaux enthalten. Gleich hinter Tours wurde der Lo­komotivführer durch eine herausfchlagende Flamme schwer verbrannt ünd sein Heizer ebenfalls verletzt. Trotz d« Brandwundschmerzen erfüllte dieser seine Pflicht, ohne ei­nen Augenblick zu überlegen. Der Zug durfte erst in Pfi" tiers halten, also nach einer Stunde Fahrt. Was die Unglücklichen während dieser Zeit aushielten, ist unbi> schreiblich. Sie blieben bis zum Einlaufen in den Bahn­hof aufrecht. In Poitiers war es schon zu spät, um den Lokomotivführer, der Name verdient genannt zu wer- nannt zu werden. Albert Lavau zu retten. Er starb, als man ihn kaum ins Hospital eingeliesert hatte. Der Heizer wird auch mehrere Monate nötig haben, um seinen Dienst wieder versehen zu können.

Kleine Nachrichten.

Einen schweren Unglücksfall betraf letzten Samstag die Familie des Pflästerermeisters Wilhelm Schäfer in Ilsfeld. Die Frau des Schäfer arbeitete im Garten, welcher in der Nähe des Ortsbaches' sich befindet. In ihrer Begleitung befand sich ihr vierjähriges Söhn- chen. Dieses scheint nun in einem unbewachten Augen­blick von der Mutter abgekommen zu sein und fiel ^ den Bach, wo es ertrank. Die Leiche des Kindes konnte Samstag nacht geborgen werden. Der Familie wendet sich allgemeine Teilnahme zu.

In Dürrmenz-Mühlacker wollte ein Bürger einen verstopften Abort mit einem Licht untersuchen. D>- bei entzündeten sich die angehäuften Gase, explodierten nur großem Knall und rissen die ganze Anlage auseinander.

In Dunzendorf O.-A. Mergentheim fiel dc anderhalb Jahre alte Kind des Oekonomen Waldmaus in das im Garten befindliche, ungenügend gedeckte Wassel' loch und ertrank.

Der Arbeiter Michael Geißelhardt von Ehestetten, der vor wenigen Tagen in Reutlingen durch einen in die Gallenblase von dem Weber Schäfer von Ening verletzt worden ist, ist im Krankenhaus gestorben.