Konservativen v. Heydebrand, der in Bezug auf die Vorgänge mit den Nationalliberalen am Tage zuvor erklärte, die Konservativen seien heute noch bereit, den Nationalliberalen Entgegenkommen zu beweisen, diese sollen die angebotene Hand nicht zurückweisen. Dieses Lie- beswerben aber wurde von dem nationalliberalen Dr. Friedberg höflich zurückgewiesen.
Deutsches Reich.
Berlin, 13. März. Der Kaiser empfing heute Mittag im König!. Schloß den Reichskanzler von Beth- man n-Hollweg.
Berlin, 12. März. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat dem „Vorwärts" zufolge gegen eine Reihe von Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei ein Verfahren wegen der Demonstration am 13. Februar eingeleitet.
Luftschiffahrt
Ter Kronprinz im Zeppelinluftschiff.
Wie aus Baden geschrieben wird, beabsichtigt der Kronprinz an einer der ersten Fahrten des Zeppelinschien Passagier-Lustschiffes zwischen Friedrichs Hafen and Baden-Baden teflzunehmen.
Hamburg 13. März. Die Morgenblätter veröffentlichen eine Aufforderung zur Zeichnung für den Bau einer drehbaren Rund Halle für mindestens 2 Zeppelin-Luftschiffe, sowie für eine Anlage zur Erzeugung von Wasserstoffgas. Die Gesamtkosten betragen etwa 1 Million, wovon reichlich 400000 Mark bereits gezeichnet find. Der Mindestbetrag jeder Zeichnung beträgt 1000 Mart. Tie Aufforderung ist von den Spitzen der hiesigen Kaufmannschaft unterzeichnet. Darunter befinden sich die Namen: Ballin, Krogmann, Marburg und Ziemers.
Württemberg.
Dienstnachrichten.
Dem Professor Dr. Kolb am Gymnasium in Rottweil i> eine Professorsstelle am Gymnasium in Ehingen, dem Professor Büöler am Gymnasium in Ehingen und dem Oberpräzeptor Dr. Dieter am Realprogymnasium in Böblingen je eine Profcssorsstelle am Gymnasium in Ravensburg, sowie dem Hilfslehrer Gustav Schwab am Gymnasium in Cannstatt die Ober- -reallehret>sstelle am Realprogymnasium in Geislingen übertragen worden. — Der, 1. evangelische Stadtpfarrer Bon zell ins in Owen, Dekanats Kirchheim, ist seinem Ansuchen gemäß in den Ruhestand versetzt und ihm bei diesem Anlaß das Ritterkreuz 1. Klasse des Friedrichsordens verliehen worden. — Der Landrichter Dr. Ammon in Tübingen ist zum Landgerichtsrat daselbst und der Gemchrsassessor von Baur- Br eiten selb, Amtsanwalt und Hilfsrichter in Spaichingen, zum Amtsrichter in Langenburg ernannt worden.
Bottzugsverfügung zum Bolksschulgesetz.
Die Verfügung des Kultministeriums zum Volksschulgesetz wird im Regierungsblatt publiziert. Ueber die neu- cingeführte fachmännische Bezirksschulaufsicht ist darin bestimmt, daß der Umfang der einzelnen Schulaufsichtsbezirke jeweils durch besondere Verfügung festgesetzt wird. Die Befähigung zum Amt eines Bezirksschulau fleh crs ist in der Regel durch Erstehung der Höheren Prüfung für den Volksschuldienst nachzuweisen. Zu dieser Prüfung, die auch zum Rektoratsamt und zum Lehramt an den Lehrerbildungsanstalten berechtigt, werden zugelassen: 1) Lehrer, die die 2. Dienstprüfung für die Volks- schnllehrer oder die Prüfung für die Präzeptoren und Reallehrer mit Auszeichnung bestanden haben, unter der Voraussetzung einer mindestens 2jährigen vollen Tätigkeit im einheimischen Volksschuldienst sowie eines 2fi2jährigen vorschriftsmäßigen akademischen Studiums, 2) Theologen und Philologen, die die erste Dienstprüfung ihres Faches bestanden und ebenfalls mindestens 2 Jahre imi einheimischen Volksschuldienst voll beschäftigt waren. Zu einem Auf- sichtsamt im Volksschuldienst und zum Lehramt an den Lehrerbildungsanstalten können in besonderen Fällen durch das Kultusministerium auch solche im praktischen Dienste erprobte Personen, die die höhere Prüfung für den Volksschuldienst nicht erstanden haben, zugelassen werden, lieber die viel umstrittene Beaufsichtigung des Religio ns Unterrichts ist in der Verfügung gesagt, daß den kirchlichen Behörden weder eine selbständige Verfügungsgewalt gegenüber der Schule noch eine Disziplinarbe- fugnis gegenüber den Lehrern zukommt. Demgemäß können Verfügungen der Kirchenbehörden in Bezug auf den Religionsunterricht vorbehältlich einer Prüfung vom Standpunkt des staatlichen Oberaufsichtsrechts nur durch die staatlichen Schulaufsichtsbehörden zur Nachachtung verkündet werden. Ebenso sind die letzteren anzurufen, wenn es sich um die Beseitigung von Anständen handelt, die sich gegen einen mit Religionsunterricht beauftragten Lehrer ergeben. Tie kirchlichen Visitationen in den Volksschulen können sich nur auf den lehrplanmäßigen Religionsunterricht sowie auf eine allgemeine Kenntnisnahme vom Standpunkt des religiösen Gesangs erstrecken. Eine besondere Verfügung enthält eine möglichst genaue Abgrenzung des Wirkungskreises des Ortsschnlrats, der bekanntlich sich ausschließlich auf dem Gebiet der Schulpflege zu betätigen hat und dem, wie dem Mitvorsitzenden, keine Disziplinarbefugnis zu kommt. Die nämliche Verfügung regelt, ferner die Ausgaben des Mitvorsitzenden des Ortsschulrats, der ja in weitaus der Mehrzahl der Gemeinden der Geistliche ist. Der Mitvorsitzende hat sich Hei seinen Schulbesuchen jeden Eingriffes in den Unterricht und in die schultechnischen Angelegenheiten zu enthalten. Ausstellungen dürfen von ihm in Gegenwart der Schüler nicht gemacht werden. Erwähnt sei noch aus der Verfügung zum Volksschulgesetz, daß die achtjährige Schulpflicht entweder für alle Volksschüler der Schulgemeinde oder nur für einen bestimmten Teil derselben beschlossen werden kann. Die Vorstände der 7 oder mehrklassigen Schulen sollen die Bezeichnung „Volksschulrektoren", die Vorstände der 3—Massigen Schulen die Bezeichnung „Oberlehrer", die ständigen Leh
rer und Lehrerinnen die Bezeichnung „Hauptlehrer" uud die unständigen Lehrer und Lehrerinnen die Bezeichnung „Unterlehrer" erhalten.
Aus Anlaß des 5L. Geburtstages von Friedrich Naumann findet im Bürgermuseum in Stuttgart ein Festakt statt, bei dem einer seiner Freunde und Schüler, Pfarrer Korell aus Königstädten einen Vortrag halten wird. Die Veranstaltung ist auf Freitag abend (18. März) angesetzt. Zahlreiche Parlamentarier, Künstler, Gelehrte und Schriftsteller erlassen einen Aufruf, in dem zum Besuch des Abends herzlich eingeladen wird. — Friedrich Naumann ist am 25. März 1860 in Slörmthal in Sachsen geboren.
Aus der Bausrdnungskommission.
Am .Samstag erledigte die Kommission die zweite Lesung des Entwurfs einer Bauordnung. Zu Art. 6 a, wurde ein neuer Absatz 3 a beschlossen, der folgende Fassung erhielt: „Die Enteignung der zur Durchführung des Ortsbauplans erforderlichen Flächen ist zu Gunsten der Gemeinde auch Bann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Besitzer eines an die Straße anstoßenden Grundstücks die Erstellung eines Gebäudes an ihr zu ermöglichen.. Auf das Verfahren finden in diesem Fall die Bestimmungen in Ms. 3 Anwendung." Dem entsprechend wurde der Abs. geändert. Eine materielle Aenderung enthalten diese Beschlüsse nicht. Zu Art. 46 b mußte in Abs. 2 eine.Abstimmung über den Antrag des Berichterstatters, der in der 1. Lesung Stimmengleichheit gefunden hat. nachgeholt werden. Der Antrag ging dahin, bei Göpel- Häusern .und Remisen von dem Verlangen eines außerverblendeten Fachwerks abzusehen; er wurde gegen vier Stimmen (Dr. Eisele, Dietrich, Kraut, Dr. Lindemann) angenommen. Zu Abs. 3 des Art. 46 b beschloß die Kommission, ausnahmsweise eine nochmalige materielle Besprechung znzulassen. Ter Berichterstatter stellte den Antrag, in Satz 1 die Worte einzuschalten: „insoweit es sich um die Abstände von der Eigentumsgrenze handelt". Dieser Antrag wurde mit 7 gegen 6 L-timmen angenommen. Artikel 51 wurde in der Fassung der l. Kammer angenommen. In Art. 63 Abs. 2 wurden noch Krankenhäuser eingefügt. — Zum Schlüsse wurden noch die zur Bauordnung eingegangenen Eingaben als durch die gefaßten Beschlüsse erledigt erklärt.
Neue Gesetze. Soeben ist der Entwurf eines Gesetzes betr. Aenderung einiger Vorschriften des Ausführ- nngsgesetzes zur Zivilprozeßordnu ng und der Gerichtskostenordnung erschienen and zugleich der Entwurf eines Gesetzes betr. Aenderung des'Sporteltarifs. In der Begründung des ersten Gesetzentwurfs wird darauf hingewiesen, daß das am 1. April 1910 in Kraft tretende Reichsgesetz nach manchen Richtungen mittelbar auch Vorschriften württemb. Landesgesetze berühre, so daß zur Anpassung des Landesrechts an die Novelle die Beschreitung des Wegs der Gesetzgebung geboten oder wenigstens zweckmäßig sei. Dies gelte besonders von einzelnen Vorschriften des Ausführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung und der Gerichtskostenordnung vom 1 Dez. 1906. Bei diesem Anlaß sollen zugleich an diesen Gesetzen einige Aenderungen vorgenommen werden, die teils im Zusammenhang mit dem Scheckgesetz vom 11. März 1908 stehen, teils sich sonst wünschenswert erwiesen Haben. Soweit die vorgeschlagenen Aenderungen mit dem Reichsgesetz im Zusammenhang stehen, sollen sie zu gleicher Zeit wie dieses Gesetz (a lso schonam 1. A p r i l 1910) in Kraft treten. — Der zweite Gesetzentwurf (betr. Aenderung des Sporteltarifs) will eine Neuordnung der Sporteln bei der Verleihung eines Bergwerkes. Die Sporteln betrugen bisher a) bei der Ausfertigung der Urkunde 25—300 Mark, b) wenn das Bergwerk nicht betrieben wurde, nach Ablauf von 2 Jahren auf die Dauer der Unterlassung des Betriebs: jährlich ein Zehntel der Berleihungssportel. In Zukunft sollen nach dem Entwurf bezahlt werden: im Falle a) 300—3000 Mark, im Falle b) eine Sportel, die für das dritte Jahr 150 Mark beträgt und sich für jedes weitere Jahr um 50 Mark erhöht. Nach der Begründung des Gesetzentwurfes erscheint eine Erhöhung des Sportelch für die Ausfertigung der Verleihungsurkunde durch den Wert des verliehenen Rechtes und durch die Erwägung gerechtfertigt, daß bei der Inbetriebsetzung eines Bergwerks auch ein im Rahmen des Entwurfes erhöhter Sportelbetrag keine Rolle spielt, während die Erhöhung andererseits geeignet ist, solche Bewerber, die nicht ernsthaft an eine Betriebsöffnung denken, von einer Mutungseinlegung abznschrecken. Ferner soll durch die Erhöhung verhindert werden, daß ungerechtfertigte langfristige Spekulationen und mißbräuchliche Erwerbungen von Bergwerkseigentum zu anderweitigen Zwecken erschwert werden. Der Gesetzentwurf, der im Falle b Rückwirkung Vorsicht, entspricht in der 2. Kammer ausgesprochenen Wünschen.
Die Eisenbahn Sontheim/Brenz-Gundelfingen.
Durch eine kgl. Verordnung wird die Staatseisenbahnverwaltung ermächtigt, zum Zweck der Erbauung des nach Art. 2 des Gesetzes vom 25. August 1909 herzustellenden, auf württ. Staatsgebiet fallenden Teils der Eisenbahn von Sontheim-Brenz nach Gundelfingen, die nach dem genehmigten allgemeinen Plan hiefür erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. — Nach dem Plan ist die Bahn, von der auf das württ. Staatsgebiet eine Strecke von 2,663 Kilometer entfällt, als voll- spurige Nebenbahn mit Hauptbahnoberbau herzustellen. Die Bahn verläßt den Bahnhof Sontheim-Brenz, der zu erweitern ist, in südlicher Richtung, sie umfährt annähernd in Geländehöhe den Ortheim und kreuzt dabei einen Ortsweg und die Nachbarschaftsstraße nach Niederst, fiingen in Schienenhöhe. Nach Ueberschreitung des Siechenbach- tälchens auf einem 3 Meter hohen Damm und des Sie- chenbaches auf einer 6 Meter weiten Brücke erreicht die Bahn mit einer Wendung nach Osten die Landesgrenze zwischen Württemberg und Bayern. Die Kosten der Nebenbahn berechnen sich für die württ. Teilstrecke für den Grunderwerb auf 27 000 Mark, und für den Bau auf 215 000 Mark.
Stuttgart, 12. März. Der König hat den jüngsten Sohn des Herzogs Mbre-cht von Württemberg, Herzog Karl Alexander von Württemberg, aus Anlaß seines 14. Geburtstages unter die Großjkreuze des Ordens der Wün- tembergrschen Krone und des Friedrichsordens ausgenommen.
Güglingen, 13. März. In der Wahlanfechtungsangelegenheit Hornung kontra Pfleiderer, die letzte Genie i n d e r a t s w a h l betreffend, ist die Wahl von Pfleiderer vom Bezirksrat wegen ungesetzlicher Wahlbeein- flussung für ungültig erklärt worden.
Schorndorf, 12. März. In der letzten Sitzung der bürgerlichen Kollegien gab es eine erreAe Szene. Ter Stadtschultheiß Raible sah sich veranlaßt, nachträglich ein Gemeinderatsmitglied zu rügen, das bei der Vereidigung eines neueingetretenen Mitglieds aus Persönlichem Haß gegen dieses sich im Moment der Eidesabnahme nicht erhoben hatte, sondern sitzen geblieben war. Der Stadrschult- heiß, wie auch andere Mitglieder bedauerten dieses Verhalten,, das dein Ansehen der bürgerlichen Kollegien nicht dienlich sei.
Göppingen, 12. Mürz. In nichtöffentlich« Sitzung der Gemeindekollegien wurde die Anzeige eines Schutz, braunes wegen Dienstverfehlungen anderer Schutzleute behandelt, und dabei festgeste'llt, daß allerdings eine größere Zahl von Dienstverletzungen vorgs- kommen ist, daß die Mehrzahl der Verfehlungen aber gerade dem Schutzmann zur Last fällt, der die Anzeige erstattet hat. Ter Gemeinderat beschloß infolgedessen, diesen Schutzmann sofort aus dein Dienste zu entlassen und einigen anderen Mitgliedern der Schutzmannschaft Verwarnungen zu erteilen.
Metzingen, 13. März. Für die hiesige Stadtschultheißenwahl stehen sich nur noch Ratschreiber Carl-Stuttgan und Ratschreiber Staufert-Feuerbach gegenüber, nachdem die anderen Kandidaten ihre Bewerbungen zurückgezogen haben. Tie politischen Parteien haben sich auf Earl geeinigt und Zwar auf Grund des 'Altersunterschieds, da Staufert erst im dreißigsten Lebensjahre steht.
Nah und Fern.
Auf -er Jag- nach -em Kal-.
Besucher Buochs kennen auch die „Schorndorfer Vorstadt", wo auf jede Familie ansgerechnet Ifis Hunde konfi men und ein hübsches, altes Bauernhaus immer wieder den Anziehungspunkt bildet für Zeichner und Malerinnen. In diesem Haus kam neulich ein sehr energisches KAb- lein zur Welt. Mit vier Wochen an einen auswärtigen Metzger vertrust, wußte es diesem schon bei der Billa Fuchs zu entrinnen und hielt sich sodann neun bolle Tage in dein Buoch umschließenden Waldgürtel auf. Immer wieder hörte man es blöcken, und es wurden allerlei Versuche gemacht, seiner habhaft zu werden. Es sollten z. V. die sämtlichen Mohrle, Trolle und Schnauzer von Buoch in Marsch gesetzt werden, um das Tierlein heimzujagen. Doch das Auge des Gesetzes wacht auch über dieser wjnd- Umtosten Bergeshöhe, und so unterblieb solch fröhliches Jagen. Auf den besten Gedanken kam jedenfalls her Hirschwirt : seine Kuh, der auch vor kurzem ein Kälblein sortver- kanft worden war, ließ er in der Abenddämmerung hm Und her führen, zwischen Tors und Wald, und richtig, schm am ersten Wend taten die Lock- und Klagetöne der vereinsamten Mutter ihre Wirkung: das Kälblein kam in solche Nähe, daß man es sehen und — fast greisen konnte. Am nächsten Abend wurde das Manöver wiederholt mit dem Erfolg, daß das Kalb bis in den Stall folgte, wo cs sich die gute Milch trefflich schmecken ließ. Der rasch herbeigeholte Verkäufer zeigte sich so erfreut, daß er das Kalb, das sich so energisch um sein Leben gewehrt und dm Unbilden der Witterung gegenüber solche Widerstandskraft bewiesen hatte, sofort zurückkauste, pm es aufzu- ziehen. (N. Tgbl!
Heldentum auf -er Lokomotive.
Ein >vahrhaft erschütterndes' Drama ist in einer kurzen Meldung von einem am Montag vorgekommeirm Unfälle ans der Lokomotive des Blitzzuges Paris-Bordeaux enthalten. Gleich hinter Tours wurde der Lokomotivführer durch eine herausfchlagende Flamme schwer verbrannt ünd sein Heizer ebenfalls verletzt. Trotz d« Brandwundschmerzen erfüllte dieser seine Pflicht, ohne einen Augenblick zu überlegen. Der Zug durfte erst in Pfi" tiers halten, also nach einer Stunde Fahrt. Was die Unglücklichen während dieser Zeit aushielten, ist unbi> schreiblich. Sie blieben bis zum Einlaufen in den Bahnhof aufrecht. In Poitiers war es schon zu spät, um den Lokomotivführer, — der Name verdient genannt zu wer- nannt zu werden. Albert Lavau — zu retten. Er starb, als man ihn kaum ins Hospital eingeliesert hatte. Der Heizer wird auch mehrere Monate nötig haben, um seinen Dienst wieder versehen zu können.
Kleine Nachrichten.
Einen schweren Unglücksfall betraf letzten Samstag die Familie des Pflästerermeisters Wilhelm Schäfer in Ilsfeld. Die Frau des Schäfer arbeitete im Garten, welcher in der Nähe des Ortsbaches' sich befindet. In ihrer Begleitung befand sich ihr vierjähriges Söhn- chen. Dieses scheint nun in einem unbewachten Augenblick von der Mutter abgekommen zu sein und fiel ^ den Bach, wo es ertrank. Die Leiche des Kindes konnte Samstag nacht geborgen werden. Der Familie wendet sich allgemeine Teilnahme zu.
In Dürrmenz-Mühlacker wollte ein Bürger einen verstopften Abort mit einem Licht untersuchen. D>- bei entzündeten sich die angehäuften Gase, explodierten nur großem Knall und rissen die ganze Anlage auseinander.
In Dunzendorf O.-A. Mergentheim fiel dc anderhalb Jahre alte Kind des Oekonomen Waldmaus in das im Garten befindliche, ungenügend gedeckte Wassel' loch und ertrank.
Der Arbeiter Michael Geißelhardt von Ehestetten, der vor wenigen Tagen in Reutlingen durch einen in die Gallenblase von dem Weber Schäfer von Ening verletzt worden ist, ist im Krankenhaus gestorben.