Um 78 Jahre alter Einwohner von Schnaitheim a. Br., der schon viele Jahre das Bett hüten muß, wollte aus dem Bett steigen und warf dabei eine Lampe um. DtB Hemd des Unglücklichen fing Feuer und da Hilfe niM sofort zur Stelle war, erlitt der Mann so schwere Brandwunden, daß er nach wenigen Stunden starb.

In Arnbach OA. Neuenbürg brach in der Scheune des Landmanns Gottfried Nittel Feuer aus, wodurch 'nicht nur die Scheune, sondern auch! das« Wohnhaus, wohl das größte im Ort, zerstört wurde, Tie Bewohner, fünf Per­sonen: Mann, Frau und drei Kinder, hatten sich schon zu Bett begeben, als das Feuer ausbrach. Das Mobiliar konnte nicht mehr alles gerettet werden, aber das BieA

In Haubersbronn OA. Schorndorf fiel das qchljährige Söhnchen des Fr. Stöcker an einer tiefen Stelle in die Wieslauf und wurde vom Wasser sortge- rissen. Auf das Geschrei einiger Kinder, eilte Fr. Benz herbei und sah gerade noch eine Hand des Knaben aus dem Wasser hervorragen. Er sprang ins tiefe Wasser und rettete den Knaben vom sichern Tode des Ertrinkens.

In Deuen'bach bei Schopfloch entstand nachts Grvßfeuer. Sechs Wohngebäude, Scheunen und Stalle wurden ein Raub her Flammen.

Sonntag nacht geriet beim Nachhausegehen der Witwer Jakob Höfle auf dem Weg vom Heulenberg zur Eisen- bahnschnnede bei Unterkochen in den Kocher und ertrank. Höfle ist Veteran von 1866 und 70.

Aus Pforzheim wird berichtet: Verhaftet wur­den der Ciseleur Karl Eduard Kiefer aus Brötzingen und der Etuismgcher Karl Laug aus Tonaueschingen wegen Falschmünzerei. Sie fertigten im Spätjahr 1909 Zwei­markstücke an mit dem Bildnis des König Ludwig des II. und des Königs Otto von Bayern, Jahreszahl 1876 und 1905, bestehend aus" einer silberplattierten Knpferblatte, mangelhaft beim Stempel gepreßt. Tie ganze Einricht­ung Kugölpresse, Gesenke usw. wurde bei den Hausdurch­suchungen gefunden und beschlagnahmt.

In Ulm rettete Kaufmann Hammer aus der hoch­gehenden Donau das 5jährige Mädchen des Schlossers Hummel, das bei der Fähre beim Gänstor ins Wasser geraten und schon weit abwärts getrieben worden war.

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Januar 1909 plötzlich! entlassen worden. Sie hatte sich! geweigert, zu einer Nachmittagsprobe zu kommen, weil sie am selben Abend zu spielen hatte. Dies gab den letzten Anstoß zu der Entlassung, die Direktion gab aber, als, Entlassungsgrund auch noch andere Pflichtwidrigkeiten an, wie mehrfaches Versäumen von Proben ohne genügende Entschuldigung, Verreisen ohne Urlaub usw., wurde aber vom Amtsgericht zur Zahlung der Gage für die volle Dauer der Saison verurteilt. Das Urteil fand damals in der gesamten Bühnengenossenschaft lebhafte Zu­stimmung. Inzwischen hatte die Direktion Berufung eingelegt und die Folge war, daß das Landgericht das Ur­teil aufhob und die Klage der Schauspielerin abwies. In der Begründung wird ausgesührt, die Klägerin habe wiederholt, Und zwar regelmäßig, wenn ihrBräutigam bei ihr zu Besuch weilte, Proben versäumt oder sei erheb­lich M spät gekommen, wodurch der ordnungsmäßige Thea­terbetrieb Und einzelne Vorstellungen direkt gefährdet wor­den seien. Sie sei auch ohne Urlaub drei Tage zu ihrem Bräutigam nach Halberstadt gefahren. Am,21, Januar sei sie der Nachmittagsprobe absichtlich serngeblieben; an diesem Tage sei wieder ihr Bräutigam in Göttingen gewesen. Offensichtlich! sei die Ansetzung der Nachmittags­probe eine Ausnahme gewesen, weil am Vormittag eine Probe Mit einem Berliner Gast äbgehalten werden mußte. Der Direktor sei durchaus berechtigt, von seinen Schau­spielern in solchem Falle eine Nachmittagsprobe zu ver­langen, besonders da der Vormittag für die Klägerin dienstfrei war. Besonders berücksichtigt ist im Urteil auch der Umstand, daß damals die durch die gesamte Schau­spielerschaft gehende soziale Bewegung auch in der Göt­tinger Schauspielertruppe eine gereizte Stimmung gegen die Direktion hervorgerusen habe. Der Direktor würde seine Autorität aufs Spiel gesetzt haben, wenn er unter den damals herrschenden Verhältnissen die Wei­gerung der Klägerin, zu einer zu Recht angesetzten Probe zu kommen, hätte durchgehen lassen.

Gerichtssaal.

Zrr spätes Ausweichen als Schadensersatz­ursache.

Ter Kläger fuhr mit Frau und Kind in seinem mit einem Pferde bespannten Wagen eine 5,30 Meter breite Straße entlang, die eine Fahrbahn in der Breite von 3,70 Meter hat. Ihm entgegen kam im Trab der Lei­terwagen hes Beklagten. Der Kutscher des Klägers sah sich veranlaßt, immer weiter nach rechts auszuweichen, weil der Beklagte ziemlich die Mitte der Straße einhielt. Erst in einer Entfernung von ca. 56 Meter bog der Beklagte etwas ab. Tie Wagen fuhren dicht aneinander vorüber. Gleich daraus aber fuhr der Wagen des Klägers mit deM rechten Hinterrad aus einen an der Straßenseite liegenden Steinhaufen aus. Ter Wagen kippte um und der Kläger- trug Verletzungen davon. Ter Beklagte wurde im Straf­verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Tie Schadensersatzansprüche des Klägers sind vom Landgericht Heilbwonn als gerechtfertigt dem Grunde nach -anerTdnnt worden. Das Oberlandes gericht Stuttgart wies den Kläger zu einem Drittel ab, erhielt aber das landgerichtliche Erkenntnis im übrigen ausrecht. Das Oberlandesgericht sieht als erwiesen an, daß der Kutscher des Klägers das Fuhrwerk' des Beklag ten iu 100 Meter Entfernung gesehen und mehrfach Zef chen gegeben hat. Im weiteren legt es dann dar, haß der Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall des Klä­gers und dem Verhalten des Beklagten gegeben sei. Tenn der Kutscher des Klägers sei, um einen Zusammenstoß Mit idem aus der Mitte der Straße weitersahrenden Wa­gen des Beklagten zu vermeiden, genötigt gewesen, soweit als nur möglich rechts hinaus zu fahren, sodaß die Räder des von ihm gelenkten Wagens bereits das Bankett er reichten. Mithin fei das Weiterfahren des Beklagten aus der Mitte der Straße für den U n fall k a usal g ew o rd en. Ter Beklagte habe das Ge­fährt -des Klägers bereits' 6570 Meter vorher erblickt gehabt, sodaß ihm hinreichend Zeit zum Ausweichen zur Verfügung gestanden habe. Jeder Wagenfüh rer müsse zur rechten Zeit ausweichen. In dieser Beziehung habe der Beklagte auch gegen ein Schutz­gesetz verstoßen. Auch hätte er damit rechnen müssen, daß der Wagen des Klägers aus den Steinhaufen ausfahren Und zu Unglück kommen werde. Zu einem Drittel fei der Schaden jedoch dem Kläger selbst auszuerlegen, weil er und sein Kutscher gesehen haben, daß der Beklagte trotz der Zeichen nicht zur Seite fuhr. Kläger hätte des­halb den noch jugendlichen Kutscher durch einen Befehl ver­anlassen mssen, zur rechten Zeit anzuhalten. Wäre das geschehen, so wäre -das Pferd des Klägers infolge der gegenseitigen Annäherung der Wagen nicht unruhig ge­worden, vielmehr hätte es sich rechtzeitig anhalten lassen. Dieses Verschulden sek jedoch gegenüber dem Verschulden des Beklagten nur ein geringes.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte der Kläger Revision beim Reichsgericht eingelegt und aussühren lasten, Paß die Notwendigkeit eines Be- seW des Klägers an den einwandfreien Kutscher nicht ge­boten gewesen sei. Ter 6. Zivilsenat des höchsten Ge­richtshofs gab der Revision nicht statt, sondern erkannte aus'Z urückwe ifung, damit das Urteil des Oberlandes- gcrichts Stuttgart bestätigend.

Ein Dheaterprozetz.

Döttingen, 27. Febr. Die Zivilkammer des Göt- unger Landgerichts hat jetzt in einem Theaterprozeß der seinerzeit in der gesamten Kunstwelt ein gewisses Aufsehen erregte, alss Berufungsinstanz die Entscheidung Sestillt. Die Schauspielerin GerdaPorten, sentimen­tale Liebhaberin am Göttinger Stadttheater, ist am 21.

Die Heilbronner Kirchweih.

Die Empörung der Bauern zur Zeit des Bauern­kriegs hatte in Weinsberg Proben furchtbarer Grausam­keiten abgelegt. Jetzt schwebte über Heilbronn das gleiche Schicksal, denn eine Abteilung des Bauernheeres stand vor den Toren der Stadt und erließ entsetzliche Droh­ungen.Wir wollen ihnen recht tun, wie sie es ver­dient haben; jetzt wird es gelten, mit ihnen Abrechnung zu halten, die Bösewichte haben uns lange betrogen, nun kommt ihr Ding recht an den Tag. Keinem Armen wird man etwas tun, nur Reiche sollen die Strafe der Bauern zu fühlen bekommen. Man muß die Hände abhauen allen denen, die geschworen haben, gegen die Bauern zu fechten." So lautete das Programm, mit dem die Bauern am Oster­dienstag des Jahres 1525 vor den Toren Heilbronns erschienen. Ihr Führer Georg Metzler forderte Einlaß, Er ließ dabei dem Rat melden, daß die Bauern ihren -christlichen Briidern nur das Beste tun würden, falls ih­nen freier Eintritt in die Stadt gewährt würde, -sie woll­ten sich dann mit den Ratsherren verständigen und alles sollte in Frieden leben Und voneinander scheiden. Der Rat knüpfte daraufhin Unterhandlungen an, aber wäh­renddessen drangen die Bauern in die Stadt ein; Wau weiß nicht, ob sie sich den Zugang mit Gewalt erzwangen oder ob die Tore der Stadt ihnen mit Hilfe aufrühreri­scher Bürger geöffnet wurden. Von nun an waren die Empörer Herr in der Stadt. Der aus dem Markte ver­sammelten Gemeinde wurde erklärt, daß die Bauern nicht gegen den Kaiser ausgezogen seien,sondern nach dem Satze Pauli, nach Vermag des heiligen römischen Rei­ches zu handhaben das heilige Evangelium". Diese Hand­habung begann mit einer Plünderung desDeutschen Hau­ses." -Alle Briese, Rechnungen und Papiere des Ordens Wurden zerrissen, zerstreut und ins Wasser geworfen. Weiber und Kinder liefen, trugen und schleppten durch ei­nander Wein, Haber, Linnen, Silbergeschirr und Haus­rat aller Art. Der Bauernhauptmann hatte im Hofe einen Markt auffchlagen und in der Stadt bekannt machen lasten, -daß alle Beute verkauft werde. Gr verkaufte Wein, Früchte und alle tragbare Habe. Viel Kirchengut wurde geplündert, mitgenommen oder unter der ärmeren Be­völkerung verteilt. Das Clarakloster mußte 5000 Gul­den entrichten, das vor der Stadt gelegene Carmeliter- kloster hatte 3000 Gulden zu entrichten und wurde trotz förmlicher und feierlicher Zusage her Schonung dennoch beschädigt. Auch sonst wurde arg gehaust in Heilbronn, sowohl von den bäuerischen Eroberern und von aufrühre­rischen Einwohnern, die die gute Gelegenheit zu einer be­quemen Bereicherung nicht unbenutzt vorübergehen lasten wollten. Rühmlich hat sich freilich die Stadt von allem Anbeginn der Gefahr nicht benommen. Wie schnell war der Feind ihrer Herr geworden und wie geringe Anstreng­ungen hatte die Stadt, falls solche überhaupt geschahen, gemacht!

Hei-lbrvnn, ich muß dich schelten.

Hast dich nit wohl bedacht.

Du magst fein noch entgelten,

Du hast viel Leut umbbracht;

Durch 'dich so ist verdorben Gar mancher Bidermann;

Vil feind erschlagen worden,

Da bist du schuldig

Daß du dich thats ergeben

Ohn alle Not an d' Pawern,

Und hast vil tiefer Greben Und auch äin gute Mauer;

Das macht arm Leut erschrecken,

Tie saßent us dem Law)

In Torf und offen Flecken Sol ich die Wahrheit sehen So ist in mancher Stat , Die Büberei ,nit geschehen.

Bon Herren in dem Rat,

Nur von den bösen Knaben,

Richten zu die Spil

Die neuchst daheimen haben,

Tie woltent gewinnen vil,"

' Wahl möglich, haß arme Leute, auf Bereicherung! rechnend, Hochverrat begingen.

Nach Johannes Jansen:Geschichte des deutschen Volkes."

Vermischtes.

Der Tiel, der Vorläufer der Guillotine.

Die Guillotine, der schauerlich bekannte französische Kopfapparat, hatte einen Vorläufer in Deutschland. Vor Zeiten nämlich geschah die Enthauptung mit einem eiche­nen Holz oder Tiel, woran ein scharsschneidendes Eisen war. Daher das alte Sprichwort entstand:Eh' ich das tat, wollt ich mir den Kopf rnit einem Tielen lassen abstoßen." Gin Haler -Chronist berichtet hierüber, daß ein solches Instrument in dem alten Siechenhaus war. Wenn jemand enthauptet werden sollte, so wurde diese Maschine von dannen heraus und nach vollzogenem Urteil wieder hineingebracht. Dieser Tiel sah aus wie ein Zwag- stuhl, hatte aus beiden Seiten Grundleisten, auf welchem der Tiel war, unter welchem ein wohlschneidend Eisen. Wenn nun der arme Mann mit seinem Haupt auf den Stuhl gebunden war, gleich als wollte man ihn zwagen, so ließ der Truckenscherer den Tielen, welcher an einem Seil hing, herabsallen. Der stieß ihm mit dem Eisen das Haupt ab.

Handel und Volkswirtschaft.

Schleppschiffahrt auf dem Neckar. Tie General­versammlung der Gesellschaft hat am Montag in Heil­bronn stattgesunden. Dem vorgetragenen Geschäftsbericht entnehmen wir folgendes: Das Geschäftsjahr 1909, wel­ches mit dem 31. Dezember abgeschlossen wurde, kann erfreulicherweise als ein günstiges bezeichnet werden. Ins­besondere war der Wasserstand gegenüber den Vorjahren ein besserer, so daß eine Betriebseinstellung wegen Nie­derwassers nur an wenigen Tagen im September erfor­derlich wurde. Unsere Dampfer waren im allgemeinen gnt beschäftigt, wenn auch ihre Leistungsfähigkeit noch nicht ganz ausgenutzt werden konnte. Tie Zufuhr von Stückgütern, Oelsaaten usw. war auch in diesem Jahr recht lebhaft, dagegen läßt der Kohlenverkehr trotz des herabgesetzten Fracht- und Schlepplohntarifes immer noch zu wünschen übrig. Ti« Neckarschisfahrt konnte am 16. Januar eröffnet, mußte jedoch noch zweimal, eines Nach­winters wegen, eingestellt werden und zwar in der Zeit vom 25. Januar bis 6. Februar und vom 26. Februar bis 1. März. Vom 2. März ab konnte mit Ausnahme weniger Tage der Verkehr bis Ende Dezember aufrecht er­halten werden. Tine vollständige Einstellung der Schiff­fahrt wurde nur erforderlich in der Zeit, vom 4. bis 5. und vom 11. bis 13., sowie am 19. Sepemter wegen Nie­derwassers und am 17. November wegen Hochwassers. Es standen uns insgesamt 326 Betriebstage zur Verfügung. Tie Zahl der direkten Züge von Mannheim nach 'Heil­bronn betrug 416 (361 im Jahr 1908), außerdem wur­den 18 Lokalzüge (20 in 1908) befördert. Tie Ketten- dampser legten zusammen 48302 Bergkilometer zurück und Mar mit 2853 leeren und 1565 beladenen Fahrzeugen, gegen 2588 leere und 1407 beladene Fahrzeuge in 1908. Tie 4418 leeren und beladenen Schisse legten 296864 Bergkilometer zurück, das sind durchschnittlich 67,2 Kilom. gegen 67,8 im Vorjahr. Die 1565 beladenen Fahrzeuge enthielten 108558 Tonnen Ladung; die Durchschnittslad­ung betrug demnach 69,4 Tonnen, gegen 71,6 Tonnen im Jahre 1908. Sämtliche beladenen Schisse hatten ei­nen Gesamtladeraum von 229580 Tonnen und fuhren somit mit einer Durchschnittsladung von 68,2 Prsz. ge­gen 71,6 Tonnen im Jach 1908. Tie Gesamt­leistung des Jaches in Bezug auf Beförderung von Lad­ung beträgt 11254084 Tonnenkilometer gegen 10 464 218 Tonnenkilometer im Jache 1908. Der Kohlenverbrauch der Kettendampser belief sich aus 1781 1/2 Tonnen gegen 1643HH Tonnen im Borjache. An unseren Tampfkranen wurde ausgeladen 15712 Tonnen Oelsaaten, Oelsrüchte, Getreide und andere Güter (12682 Tonnen in 1908), au­ßerdem 13128 Tonnen Kohlen für die Kgl. Staatseisen­bahn (15058 Tonnen im Vorjahr.) Eingeladen wurden 3723 Tonnen Alteisen, Güter und Sandsteine.

Ter diesjährige Abschluß hat folgendes Ergebnis: Bruttogewinn M 134130.26, ab: statutenmäßige Ab­schreibungen M 22097.44, bleibt Reingewinn Mark 112032.82, hiezu Gewinnvortrag aus 1908 M 10 829.01 gibt zusammen M 122 861.83. Es wurde folgende Ver­teilung beschlossen: 5 Proz. dem Reservefonds aus Mark 112032.82 M 5 601.64, Statuten- und vertragsmäßi­ger Gewinnanteil an Aussichtsrat und Vorstand M 9011.74, 7 Proz. Dividende aus M 1200000 Mark 84000, Zuweisung an die Unterstützungskasse für Ange­stellte M 8000, Zuweisung an die Dispositionskasse zur Unterstützung der Schiffer bei niederen Wasserständen oder zur Beseitigung sonstiger Verkehrsstörungen M 2000, zus. M 108 613.38, bleiben M 14 248,45, dje aus ücüe Rech­nung vorgetragen werden.

Besigheim, 1. März. In der Aussichtsratssitzung der B r e-- men-Besigheimer Oelsabriken in Bremen wurde be­schlossen, der ans 22. März «unberufenen Gen.-Ders. die Verteil­ung einer Dividende von 10 Proz. (im Vorjahr 7 Proz.), sowie die Erhöhung des Aktienkapitals pon 3 auf 4 Millionen Mark zwecks Vermehrung der Betriebsmittel und für Neubauten vor-» zuschlagen.

-

Kchtacht-Meh-Markl Ktnttgart.

18. Februar I9tt.

Großvieh-, Kälber: Schweine;

Zugetrirbe«: 114 187 448

Erlös «ruS Kilo Schlachtgewicht:

Ochsen, 1. Qual , v»n bis

Kühe

2. Qual.,

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L. Quaü. - ,

3. Qual.,

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S. Qual.,

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Kühe 1, Qual.,

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Verlauf des Marktes: mäßig belebt.

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