In der gestern vor dem Strafsenat des Kgl. Oberlands­gericht in Stuttgart stattgesundensn Revisionsverhandlung in der Pressbeleidigungsklage Gauthier Calmbach gegen den Freien Schwarzwälder, wurde das Urteil des Kgl. Land­gerichts Tübingen, welches auf 40 Mk. und Tragung der Kosten lautete aufgehoben, und zur nochmaligen Verhandlung nach Tübingen überwiesen. Der Freie Schwarzwälder war vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Elsaß, der Privatkläger wieder durch K. Haußmann.

Sitzung der bürgerlichen Kollegien, vom 1L. Febr. 1S1V.

Der Stadtvorstand spricht sich für Beibehaltung der Staatsbeförsterung auf die Dauer von we teren 10 Jahren aus und begründet seinen Antrag mit den vom ihm schon in der Sitzung vom 23. November 1907 geltend gemachten Tatsachen; insbesondere hebt er hervor, daß die Anstellung eines Stadtförsters für die Stadt mit einem ganz beträcht­lichen Mehraufwand verknüpft sei und daß es zudem frag­lich erscheine, ob man für den Posten auch wirklich tüchtige Bewerber bekommen könne. Ferner weist er darauf hin, daß in keiner Hinsicht eine Gewähr dafür lnstehe, daß die Stadtwaldungen durch einen Gemeindeförfter besser bewirt­schaftet werden, als durch einen Oberförster, zumal die Tätig­keit beider durch das Körperschaftsgesetz vom 19. Oktober 1902 und die Vollzugsverfüguug hiezu eine ziemlich gleich­mäßige Regelung erfahren habe. Mehrere Mitglieder des Gemeinderats sprechen sich hiegegen für sofortige Anstellung eines Stadtsörsters aus. Der Mehraufwand könne bei dem bedeutenden Waldbesitz der Stadt nicht so sehr ins Gewicht fallen. Andererseits macht Gemeinderat Gutbub den Vsr- mittlungsvorschlag, die durch Erlaß der K Forftdirektion vom 6. Dezember 1907 festgesetzte 5jährige Dauer des be­stehenden Verhältnisses (bis 1. Juni 1913) aufrecht zu er­halten und sich erst vor dem 1. Dezember 1912 darüber schlüssig zu machen, ob die Staatsbeförsterung nach dem 1. Juni 1913 noch bsibehalten werden wolle oder nicht, da man bis dahin erst genügende Erfahrungen gesammelt habe. Wenn das K. Forstamt Meistern wieder mit einem

tüchtigen Oberförster beseht werde, zweifle er nicht daran, daß die Stadt sich auch im Jahre 1912 für Beibehaltung der Staatsbeförsterung entscheiden werde. Nach eingehender Beratung wird hierauf vom Gemeinderat und vom Bürger­ausschuß einstimmig beschlossen, die Staatsbeförsterung bis l. Juni 1913 aufrecht zu erhalten und erst vor dem 1. Dez. 1912 einen Beschluß darüber herbeizuführen, ob das be­stehende Verhältnis auf 1. Juni 1913 gekündigt werden soll oder nicht, ferner an die Kgl Forftdirektion die Bitte zu richten, das Forstamt Meistern in Bälde mit einem tüch- tigen Oberförster zu besetzen, wodurch Aussicht bestehen würde, daß die Stadt die Staatsbeförsterung auch künftig beibehalten wird.

Es wird beschlossen, das Geburtsfest Seiner Majestät des Königs auch Heuer in herkömmlicher Weise zu begehen und den erforderlichen Aufwand aus der Stadtkasfe zu be­willigen.

Bei der Medizinalvisitation vom 18. Dezember 1909 wurden bezgl. des Realschul- und Volksschulgebäudes folgende Rezesse erteilt: u. Volksschule: Im Allgemeinen sind die Uebelstände die gleichen wie vor 6 Jahren. Die Schul­lokale sind zu schmal und meist zu klein. In den meisten Lokalen ist die Tafelseite nicht geschlossen, so daß das Licht belästigend für die Kinder einwirken muß. Der Vorschlag einen Stock auf das Haus zu bauen, ist. bei den gegebenen Verhältnissen nicht ausführbar. Was die Belichtung der Schulzimmer anbelangt, so wäre mit einer Vergrößerung der Fenster viel geholfen. Der gegebenste und notwendigste Bau für Wildbad ist ein neues Schulhaus. Auf die Länge der Zeit läßt sich mit diesem Bau allein nicht mehr aus- kommen. In Wildbad geschieht, namentlich auch in der letzten Zeit von städtischer Seite aus so viel für zeitgemäße Neuerungen: nun sollten die Schulen auch einmal in den Vordergrund gestellt werden, b. Realschule: Was für die Volksschule gilt, gilt noch in größerem Maß für die Real­schule. Es ist ein dringendes Bedürfnis, daß der Neubau in möglichster Bälde hergestellt wird, angesichts des ungeuügen- d.n Kubikinhalts des Schullokals, insbesondere der Ober­klasse, der schlechten Belichtung der Schulräume und der

hygienisch ganz ungenügenden Aborteinrichtung bei dem be­stehenden Gebäude."

Die Notwendigkeit der Erbauung eines Realschulgebäudes wird von den Gemeindekollegien nicht bestritten und es ist beabsichtigt, nachdem ein geeigneter Bauplatz bereits käuflich erworben wurde, an den Neubau der Realschule in Bälde heranzutreten, dagegen halten die Gemeindekollegien das in gutem baulichen Zustand befindliche Volksschulgebäude noch auf Jahrzente hinaus für zureichend und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, namentlich wenn für eine bessere Belichtung der Schulzimmer durch Erweiterung der Fenster­öffnungen gesorgt wird, wozu sich die Gemeindekollegien be­reit erklären. Die zuerst von dem Bezirksschulinspektor er­folgte Beanstandung des Volksschulgebäudes, auf die sich der vorstehende Rezeß wohl stützt, geht offenbar zu weit, was schon daraus hsrvorgeht, daß seitens der Lehrerschaft Klagen über die Beschaffenheit des Volksschulgebäudes noch nie laut geworden sind. Bei den großen pekuniären Opfern, die der hiesigen Stadtgemeinde durch den Neubau der Real­schule auferlegt werden, sollte ihr nicht auch noch gleichzeitig der große Bauaufwand für ein neues Volksschulgebäude zu­gemutet werden. In dem Neubau der Realschule sind ohnedies Räume für den Zeichensaal der Volksschule und für Schullokale der im Jahre 1912 zu errichtenden Ge­werbeschule vorzusehen, wodurch sich der Bauaufwand be­trächtlich erhöhen wird. Schluß folgt.

Bei der am Samstag Abend im Hotel zum goldenen Lamm stattgefundenen Versammlung der Liberalen Ver- rinigung wurde der bisherige Vorstand und Ausschuß wiedergewählt. Der auf 9 Uhr angesagte öffentl Vortrag konnte wegen Erkrankung des Parteisekretärs Keinath nicht stattfinden.

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