Aus der Sitzung der Gemeindekollegien, vom 28. Januar 1SL«.

Zu nachstehenden ortspolizeilichen Vorschriften betr. die An- und Abmeldung der durchreisenden Fremden und Kur­gäste in der Stadt Wildbad mit den Parzellen Windhof, Sommerberg und Hochwiese gibt der Gemeinderat seine Zustimmung und beantragt deren Vollziehbarkeitserklärung durch das Kgl. Oberamt Neuenbürg:

Par. 1.

Sämtliche durchreisenden Fremden (Badegäste. Lustkur­gäste, Geschäftsreisende, Vergnügungsreisende, Besuche usw.), welche in Gast- oder Privathäusern für Entgelt oder un­entgeltlich Wohnung nehmen, sind durch den Wohnungs­geber bei dem Stadtschultheißenamt an- und abzumelden.

Par. 2 .

Diese An- und Abmeldungen haben -während der Bade­saison (1. Mai bis 30. Sept.) jeden Tag morgens längstens bis 8 Uhr und während der übrigen Zeit des Jahres spätestens bis morgens 11 Uhr bezüglich aller während des voran­gegangenen Tags oder während der Nacht angekommenen bezw. abgereisten Fremden zu geschehen.

Par. 3.

Zu den An- und Abmeldungen werden besondere Zettel vom Stadtschultheißenamt unentgeltlich abgegeben und zwar:

a. für Anmeldungen von über 2 Tage hier verweilen­den Fremden von weißer Farbe,

b. für Anmeldungen von blos bis 2 Tagen hier an­wesenden Fremden von roter Farbe,

a. für Abmeldungen von grüner Farbe.

Erfolgt die Abreise der unter b. genannten Fremden vor erfolgter Anmeldung, so kann die Abmeldung mittelst eines Vermerks auf dem Anmeldezettel geschehen. Für die Verwendung der richtigen Formulare und die genaue, deut­liche, leserliche Ausfüllung der An- und Abmeldezettel ist der Wohnungsgeber strafrechtlich verantwortlich.

Par. 4.

Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. 15 Z. 2 des Polizeillrafgesetzes mit einer Geld­strafe bis zu 30 Mk. oder mit Hast bis zu 8 Tagen geahndet, u Die Pachtung von 88,56 gw im Eigentum der Kgl. Eisenbahnverwaltung stehenden Holzlagerplätzen beim Feld­weg Nr. 10 um einen jährlichen Pachtzins von 5 Mk. wird genehmigt und die Stadtpflege beauftragt, diese Fläche mit

den dazu gehörigen städtischen Holzlagerplätzen im öffentl. Aufstreich zur Wiederverpachtung zu bringen.

Durch Beschluß der Gemeindekollegien voms' 16. August 1909 wurde dem Oberlehrer Eppler hier für verschiedene Verbesserungen in seiner früheren Dienstwohnung, wie Vor­fenster, Glasverschlag, ein neuer Ofen u. s. w. eine Ent­schädigung von 150 Mk. verwilligt. Durch Gesuch vom 10 . Dezember 1909 bittet Eppler um Erhöhung dieser Summe, da sein Aufwand für die Verbesserungen 393 Mk. betragen habe.da die Beschaffung der genannten Verbesserungen nach den neueren Vorschriften der Stadt obliegen würde Vom Gemeinderat wird zunächst einstimmig beschlossen, die an Eppler verwilligte Entschädigung auf 200 Mk. zu er­höhen, welchen Beschluß der Bürgerausschuß aber mit 4 gegen 2 Stimmen ablehnt. Der Gemeinderat beschließt hierauf Durchzählung gemäß Art. 53 der Gem.-Ord. Im Wege der letzteren wird dann mit 14 gegen 4 Stimmen beschlossen, die dem Oberlehrer Eppler verwilligte Entschädigung aus Billigkeitsgründen von 150 Mk. auf 200 Mk. zu erhöhen.

Die Gemeindekollegien treten heute in weitere Beratung ein über das Gesuch des August Bechtle, Besitzer des Pano­ramahotels und des Franz Bopp, Hoteldirektors hier um Herstellung einer Gasleitung bis zum Hotelneubau beim Panoramaweg. Das Stadrbauamt legt hiezu einen neuen Kostenvoranschlag mit einem Gutachten des Gas- und Wasser­leitungsgeschäfts Stuttgart vor. Auf Grund dieses Gut­achtens und angestellren Untersuchungen wird wiederholt fest­gestellt, daß die Abgabe des vollen Gasbedarfs des Bechtle ohne Erweiterung der Gasleitung in der Straubberggasse nicht möglich ist. Zu einer solchen Erweiterung wollen sich aber die Gemeindekollegien des beträchtlichen Aufwands wegen nicht verstehen. Dagegen fragt es sich, ob an Bechtle in provisorischer Weise.bis zur Ausführung der Bätznerstraße nicht das Gas für 2030 Flammen mit den bestehenden Leitungen geliefert werden kann. Dies ist noch durch weitere Untersuchungen und durch ein Gutachten des Gas- u. Wasser- leitungsgsschäft Stuttgart fetzzustellen. Für den Fall der Möglichkeit des Anschlusses von 20 30 Flammen ohne Beeinträchtigung der bisher schon angeschlossenen, von den Lei­tungen in der Straüberggasse und im neuen Weg versorg­ten Gaskonsumenten erklären sich dann die Gemeindekollegien mit Stimmenmehrheit bereit, die Leitung von der Villa Teck bis zum Straubbergwasen mit einem Aufwand von 825 Mk. einschließlich der Anbringung von 2 Gaslaternen

auf Stadtkosten Herstellen zu lassen, unter der Bedingung, daß Bechtle hiezu einen Beitrag von 312 M. 50 Pf. leistet und die Leitung vom Straubbergwasen bis zu seinem Hotel auf eigene Kosten herstellt. Schluß folgt.

Bei der gestern stattgefundenen Vorstandswahl des Ev. Arbeiterverein wurde an Stelle des zurückgetretenen Vorstandes Herr Karl Rath als erster, Herr Wilhelm Eitel als zweiter Vorstand gewählt.

Neuenbürg, 29. Januar. Seitens der K. Zentral­stelle für Gewerbe und Handel wird in nächster Zeit in Stuttgart unter Leitung der Beratungsstelle für das Bau­gewerbe ein Kurs für Hafner im Setzen von einfachen Kachelöfen veranstaltet. Der Kurs zerfällt in einen theo­retischen und praktischen Teil. Ein Unterrichtsgeld wird nicht erhoben. Auch kann auswärtigen minderbemittelten Teilnehmern eine Unterstützung gereicht werden. Das Nähere kann aus der im Gewerbeblatt Nr. 3 enthaltenen Bekannt­machung ersehen werden. Es sei hier noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß dieser Kurs eines der Mittel ist, die dazu dienen sollen, dem besonders darniederliegenden Hafnergewerbe die erforderliche staatliche Förderung inner­halb der möglichen Grenzen zu Teil werden zu lassen. Der Kurs ist für dis Beteiligten zurzeit namentlich auch deshalb von Bedeutung, weil neuerdings das Setzen von Kachelöfen in steigendem Maße aufkommt.

Ausstellung. Demnächst findet in Stuttgart eine Staatliche Erfindungs-Ausstellung statt. Die Köüigl. Würt- tembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel sorgte dafür, daß nur wirkliche und geschützte Erfindungen zur Aus­stellung kamen. Deshalb hatte jeder Aussteller die entsprechen­den Akten vom Kaiserlichen Patentamt einzusenden. Zudem wurde jeder Ausstellungsgegenstand einer eingehenden Prüf­ung unterzogen Die Ausstellung wird Montag, den 31. Jan., eröffnet und befindet sich im neuen Ausstellungsgebäude Ecke Schloß- und Kanzleistraße. Unter den vielen Erfindungen interessiert gewiß jeden Besucher auch ein Stuhl, den man nach seiner Größe richtet, erfunden von F. Dich in Rheins­heini Amt Bruchsal. Der Ausstellungskatalog ist sowohl von der Ausstellungs-Leitung, wie auch durch den Buchhandel zu beziehen. Ein Besuch der Ausstellung, die nur 6 Wochen dauern soll, ist jedenfalls sehr lehrreich.

Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß mein lieber Sohn unser Bruder, Schwager, und Onkel

Karl Amis

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«A) heute mittag nach langem? schweren Leiden im Alter ^von 26 Jahren sanft verschieden ist. Um stille Teilnahme bitten:

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Wildbad, den 30. Januar 1910.

Beerdigung Dienstag nachmittag 3 Uhr.

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