Aus den Sitzungen der Gemeindekollegien

vom 2». November LOOS.

Fortsetzung.

10 . Fahrpreisermäßigungen im Winter.

(Oktober bis April je einschl.) ganzes Relourbillet 50 Psg.

für Kinder bis zu 14 Iah. 25 Pfg.

Berg- oder Talfahrt 35 Pfg.

für Kinder bis zu 14 Iah. 20 Pfg.

au Rodeltagen:

Tagksbillet für unbegrenzte Fahrtenzahl 1 Mk. 50 Pfg Dasselbe für Mitglieder des Wintersportvereins 70 Pfg Nachmitlagsbillet für unbegrenzte Fahrtenzahl 1 Mk. Dasselbe für Mitglieder des Wintersportvereins 50 Pfg.

Abonnements:

I Abonnement für 1 Woche 4 Mk.

Zusatzabonnement hiezu für 1 Familienangehöriges

3 Mk.

2. Abonnement für 2 Wechen Zusatzabonnement hiezu für

3. Abonnement für 3 Wochen Zusatzabonnement hiezu für

6 Mk.

1 Familienangehöriges . 4 Mk.

8 Mk.

! Familienangehöriges 5 Mk. 10 Mk.

4. Abonnement für 4 Wochen Zusatzabonnement für 1 Familienangehöriges 6 Mk.

5. Ergänzungsaboanement auf ein 4 Wochenabonnement

.gültig für 1 Woche 3 Mk.

Zusatzabi nnement hiezu für 1 Familienangehöriges

2 Mk.

6. Generalabonnement für die Somrnersarson

1. Mai bis 30. Sept. 15 Mk

Kinderabönnement hiezu 7 Mk. 50 Pf.

7. Generalabonnement für das ganze Jahr

1. Januar dis 31. Dez. 20 Mk.

Zusatzabonnement hiezu für 1 weiteres Familien- angehöriges 10 Mk

8. Generalabonnement für die Wintersaison

1. Okt. bis 30. April 10 Mk.

Kinderabönnement hiezu 5 Mk.

Fahrgäste in einem Rollstuhle zahlen doppelte Taxe.

Vereine von 20 Personen an auswärts bezahlen: s. für die Fahrt Station Wildbad-Sommerberg 50 Pf. b. für die Fahrt Station Sommerberg-Wildbad 35 Pf. für die ganze Retourfahrt 70 Pf.

Schulen bezahlen die Hälfte dieser Fahrpreise. Hundebillete für einfache Fahrt nach Panoramaweg und Sommerberg oder von dort zurück 25 Pf.

für Hin- und Rückfahrt nach allen Stationen 35 Pf. Im übrigen bleiben die Verordnungen der seitherigen Verwaltung bezüglich der Frachtsätze für Befiederung von Reisegepäck, Materialien u. s. w., sowie betr. Fahrordnung, Betriebsvorschriften, Arbeitszeit des Personals, insolange von der Stadtverwaltung keine neue Bestimmungen hierüber gegeben werden, bis auf Weiteres in Geltung.

Bezüglich der künftigen Verwaltung der Bergbahn fassen die bürgerlichen Kollegien folgende Beschlüsse: Nachdem ge maß Erlasses der K. Kreisregierung vom 13. Nom 1909 die Bergbahn ab 1. Januar 1910 als Gemeindeunternehmen nach den Bestimmungen der Gem.-Ord. weiter zu betreiben und über chie Verwaltung eine besondere, von der Stadt pflege getrennte Rechnung zu führen ist, erscheint die An stellung eines Rechnungsverständigen als Verwalter der Bahn und als Teilrcchner im Sinne des Art. 66 der G.-O. und 62 der Voll.-Verf. notwendig. Dis von der Bergbahnaktien­gesellschaft geschaffene Stelle eines Bahnmeisters, die bis 1 Oktober 1909 mit Wachtmeister Völschow mit einem jährl. Gehalt von 1920 Mk. besetzt war. kommt in Wegfall, da dessen Funktionen von dem Verwalter besorgt werden. Nm den Verwalter namentlich in den Wintermonaten Oktober bis April voll zu beschäftigen, wird derselbe zugleich zum Beamten der Ortsbehörde für die Arbeiterverfichsrung gemäß Art. 4 des Ges. vom 13. Mai 1890 betr. düe Ausführung des Reichsgesetzes über die Invalidität- und Altersversicher­ung bestellt. Der Bahnverwalter und Beamte der Orts­behörde für die Arbeiterversicherung wird zunächst gegen 6monatliche Kündigungsfrist und einem jährlichen Gehalt von 1500 Mk. angestellt und seine Dienstkaution auf 5000 Mk. festgesetzt. Die technische Beaufsichtigung der Bahn und ihre Instandhaltung wird dem Stadtbaumeister über­tragen und ihm zu diesem Zwecke ein geprüfter Bautechniker,

der die Prüfung im Wasferbaufach bestanden hat und Kennt­nisse im Tiefbau und in jder Maschinentechnik besitzt, beige­geben werden. Die Anstellung des Technikers erfolgt zu­nächst gegen 1 monatliche Kündigung und mit einem Monats­gehalt von 220 Mk. Derselbe hat den Stadtbaumeister in allen Geschäften, namentlich in den Vorarbeiten zu den be­vorstehenden Straßenbauten und den Neubauten eines Real­schulgebäudes und Krankenhauses zu unterstützen. Der Ge- meinverat schreitet hierauf zur Wahl des Bergbahnverwalters und Beamten der Ortsbehörde für die Arbeiterversicherung. In geh.'imer Abstimmung wird mit 7 von abgegebenen S Stimmen der Stadtschuttheißenamtsassistent Edelmann als solcher gewählt. Für die Stelle des Bautechnikers wird öffentlicher Bewerberausruf erlassen werden.

Es folgen Dekreturen, Schätzungen und verschiedene kleinere Gegenstände. Forts, folgt.

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Druck und N.-cksq der Beruh. tzosumnnschen BuKdruckerri ^ WMbad. Beranttv. Bedaktmr <8. Reinhardt. daselbst.

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Bei Ausführung der Kanalisationsarbeiten zum Kurhausneubau in den Kgl. Anlagen hier werden durch Jakob Kiefer, Bauunternehmer in Calmbach in der Zeit von heute bis etwa 20. März 1910

täglich vorm, um 8 /2 Uhr, mittags 12 Uhr und nachmittags 6 Uhr

vorgenommen, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Wildbad, den 24. Januar 1910,

Stadtschultheißenamt: Bätzner.

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Königin Charlotte"

Zu dem am

Donnerstag, den 27. Januar 191V.

Abends 8 Uhr

im Gasthaus zur alten Linde, zur Feier des Gebmtssestes Sr. Majestät des Kaisers, stattfindenden

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mit guten Zeugnissen versehen, sucht Stellung als Servierfräulein, oder als Zimmermädchen in besserem Hause.

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suchen auf kommende Saison Stellung als Zimmermädchen, Zeugnisse stehen gerne zu Diensten.

Näheres sagt die Expedition ds. Blattes. f'.8

werden die Kameraden zur zahlreichen Beteiligung eingeladen.

Den 24. Januar 1910.

' Der Vorstand

Verloren

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