Wildbad, 19. Nov. Stenographie. Bezüg­lich des am nächsten Sonntag, den 21. ds. Mts, vormittags 11 Uhr in der Realschule beginnenden Anfängerkursus für Gabelsberger Stenographie wird uns mitgeteilt, daß voraussichtlich Herr Kammerstenograph Schaible -Stutt­gart die Eröffnungs-Ansprache halten wird. Wir richten daher an alle Freunde und Gönner der Sache die Bitte, zu diesem Vorträge, dessen Besuch zur Teilnahme am Unter-

psn befreiten Weißkohlkopf dazu, löst 2 Maggi-Bouillon- Würfel in ^ Liter kochendem Wasser, gießt diese Fleisch­brühe über den Kohl und läßt 2 Stunden langsam kochen. Kurz vor dem Anrichten schmeckt man nach Salz, Pfeffer und Muskatnuß ab.

richt nicht verbindlich macht, erscheinen zu wollen, damit auch am hiesigen Platze der schönen Kunst«Babelsbergers" die nötige Pflege zu teil werden wird uni der Grundsatz des großen Meisters:Die Stenographie soll Gemeingut aller Gebildeten werden" die volle Würdigung findet.

Weißkraut bürgerlich. Man schwitzt eine feinge­schnittene Zwiebel in Butter goldgelb, gibt einen kleinen Druck und Verlag der Bernb. tzofmannschen Buchdruckerei geoierteilten, von den Außenblättern und den gröbsten Rip- in Wildbad. Verantw. Redakteur E. Reinbardt. daselM

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betr. die Gemeinderatswahl.

I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Gemeinderat und sind durch eine neue Wahl auf 6 Jahre zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren

1. Gustav Riexmger, Buchbinder,

2. Robert Kiefer, Hotelier,

3. Karl Aberle, Kaufmann,

4. Friedrich Kuch, Zimmermeister.

Vor Ablauf ihrer Wahlperiode sind aus dem Gemeinderat durch Tod ausgeschieden und sind ebenfalls durch eine neue Wahl aus die Restzeit von 2 Jahren zu ersetzen:

5 Karl Bott, Gipsermeister.

6 Louis Kappelmann, Kaufmann.

!l. Es find daher 4 Mitglieder auf « Jahre und 2 Mitglieder auf 2 Jahre neu zu wählen. Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gemeindeordnuug und der dazu erlassenen Vollzugsversügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der giltig abgegebenen Stimmen er­halten haben.

Hl. Wahlberechtigt uud wählbar sind nach den Be­stimmungen des Gesetzes betr. die Gemeindeangekörigkcit vom 16. Juni 1885 (Reo.-Bl S. 257 Art. 12 ck. vergl. mit Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. August 1903, Reg.-Bl. S 397) mit den hienach be- zeichneten Ausnahmen:

s. alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahltag das fünsundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Ge­meindebezirk wohne» und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten; b. die austerhalb des Gemeindedezirks wohnenden Bürger, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigen­tum, Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 Mk. veranlagt sind.

IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach Par 31 des Str-G-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind diejenigen Bürger:

1. welche unter Vormundschaft stehen;

2. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Be­kleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (Par. 32 bis 36 d. St.-G.-B.), während der Dauer des Verlustes dieser' Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Dienst- rechte durch ein nach der früheren württemdergischen Gesetz­gebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, solange diese nicht wieder hsrgeftellt sind (Art. 13 des Gesetzes vom 26. Dezember 1871, Reg.-Bl. S. 384);

3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Straf­kammer des Landgerichts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß dis Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wähl­barkeitsrechte zur Folge haben werde (Art. 4 des Aussührungs- gesetzes zur R -St -Pr.-O. vom 4. März 1879, Reg.-Bl. S. 50);

4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;

5. welche, den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen, eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder letztvorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben;

6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell ge­mahnt wurden, mit Bezahlung der vorstehend m Abs. III be­zeichnten Steuern aus einem der letztvorangegangenen drei Rechnungsjahren mehr als 9 Monate nach Ablauf des Rech­nungsjahrs, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstands sind, und auch keine Stun­dung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstands;

7. welche wegen verweigerter Annahme oder verweigerter Ver­setzung eines Gemeindeamts vom Gemeinderat der gemeinde- bürgerlichen Wahl- und Wählbarkeitsrechte für verlustig erklärt worden sind (Art. 18) auf die Dauer dieses Verlustes. Zeitweise von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist ferner:

8. wer als Mitglied deS Gemeinderats oder als Gemeindebeamter auf Grund von Art. 199 Abs. 1 Ziff. 2 iit. 6. und Art. 209 Abs. 2 der Gde.-LNd. durch Urteil des Dienstes entlassen wor-

- den ist, aus die Dauer von 5 Jahren, von dieser Ver­urteilung an gerechnet. (Art. 11 Abs. 2 der Gde.-Ord.)

V Die Wählerliste ist vom 28. November ds. Js. an eine Woche lang, also bis zum Schluß des 4. Dezember ds. Js. je vormittags von 8 Uhr bis nachmittags 7 Uhr auf dem Rathaus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in die­selbe anizunehmen gewesen wären, oder wegen Aufnahme unberechtigter Peisomn mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.

V!. Die Wahl selbst wird am

Dienstag, den Ät. Dezember l. I. auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstandes vor- genommen.

Die Wahlhand m g beginnt Nachmittags 2 Nhr und Wird ^ nachmittags 8 Uhr geschlossen. Nach dem für den Schluß der Wabih'ndlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur S.immabgabe zugelassen werden, welche in Wahlraum bereits anwesenö st id.

Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen. -Nur derjenige ist zur Wahl zugelassen, welcher in die Wählerliste aus­genommen ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier >n,d dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Ans jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder dss Gemeinderals zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungiltig. Während der Wahl­handlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen.

Wrldbad, den 18. November 1909

Stadtschultheiß: Bätzner.

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Morgen abend 8 Uhr

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im LokalBad. Hof".

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Der Vorstand.

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in der unteren Hauptstraße ist fort oder später zu vermieten.

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Verloren!

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ist am letzten Freitag verloren ge­gangen. Der ehrliche Finder wird gebeten, denselben gegen gute Be- ohnung abzugeben bei

Fräulein Maier,

Villa Bismarck.

Wildbad.

Zur Feier unserer

laden wir hierdurch Verwandte, Freunde und Bekannte auf Samstag, den 2«. November 1SVS, in das Gasthaus zur Eisenbahn freundlichst ein und bitten, dies als persönliche Einladung annehmen zu wollen.

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Kirchgang um 12 Uhr vom Cafe Bechtle aus.

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so sprechen täglich Hunderte, wenn sie den Annoncenteil einer Zeitung durchfliegen. Und oft mit Recht. Mas wird ;. B. nicht alles alsBestes" angeboten, um nach kurzer Zeit spurlos zu verschwinden. Gegenüber solchen An­preisungen sei nachdrücklich darauf hingewiesen, daß ein seit 20 Jahren bewährtes, unschädliches, wohlschmeckendes und da­bei billiges Frühstücksgetränk existiert, es heißt Aathreiners Malzkaffes. Zn letzter Zeit werden viele Nachahmungen angepriesen (die übrigens keinem Vergleich mit Aathreiners Malzkaffes standhalten); man achte darauf, daß Aathreiners Malzkaffee nur in geschlossenen j)aketen verkauft wird, mit Bild des Pfarrer Aneipp.

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gar. Eierteigware, sowie samt!. Suppeneinlagen empfiehlt bill. Hans Grundner vorm. A. Heinen.

Aanaria- u. Geflügelzüchter­verein Wildbad.

Zu der am U

Sonntag, den 21. Wonembev cr.,

stattfindenden großen

Viokal - VusnsioIluirK

des (Geflügelzüchter-Vereins Birkenfeld (imGasthaus zum Adler") ist unser Verein freundlichst eingeladen.

Zahlreiche Beteiligung ist erwünscht. Abfahrt: Sonntag nach­mittag 1.28 Uhr. Der Vorstand.

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in der Realschule.

Weitere Anmeldungen nimmt Herr gerne entgegen.

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