Amtliche Bekanntmachungen.
Oberamt Calw.
Bekanntmachung.
Nachstehend wird die Verfügung des Ernährungsministe- riums, betr. Regelung des Fremdenverkehrs im Sommer 1920 bekanntgegeben:
Auf Grund des 8 7 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1918 über die Regelung des Fremdenverkehr? in der Fassung vom 19. September 1918, 7. November 1918 und 11. Juni 1919 wird mit Zustimmung des Neichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsarbeitsministers bestimmt:
1. In der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 1920 dürfen ortsfremde Personen in Heilbädern, Kurorten und Erholungsstätten für einen mehr als drei Uebernachtungen umfas- senvcn Zeitraum nur mit der im einzelnen Fall zu erteilenden vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Vorstands des Kommunalverbands (Oberamtmanns) zu Kur-, Erholungs- oder Vergnügungszwecken Aufenthalt nehmen und von Inhabern von Gaststätten beherbergt werden.
2. Die nach Zisf. 1 erforderliche Genehmigung darf höchstens bis zur Obergrenze der für einzelne Verkehrsorte oder Gaststätten bestimmten Höchstzahl der zulässigen Uebernachtungen und vorbehaltlich der Nachprüfung im einzelnen Fall erteilt werden.
Die Genehmigung ist zu erteilen:
a) Deutschen, die unter den Einwirkungen des Krieges aus dem Auslande oder aus einem vom Feinde besetzten oder infolge des Friedensschlusses aus dem Reichsgebiet ausscheidenden oder einer andern Verwaltung unterstehenden Landesteil geflüchtet oder vertrieben worden sind, sofern sie nicht einen anderen ständigen Aufenthaltsort ichon gefunden haben;
b) Kriegsbeschädigten, deren Militärpapiers die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts an dem in Aussicht genommenen Aufenthaltsort hinreichend erweisen:
c) Personen, die aus der Kriegsgefangenschaft im Laufe des vorigen und dieses Jahres heimgekehrt sind;
cl) Stadtkindern, die auf das Land überwiesen sind, sowie Personen, die nachweislich von Organen der reichsrechtlichen Versicherung, von Behörden und auf Kosten von Krankenkassen zu Kur- oder Erholungszwecken untergebracht sind:
Sie darf ferner nur erteilt werden:
e) Personen, deren Aufenthalt nach amtsärztlichem Zeugnis durch eine gesundheitliche Notwendigkeit begründet ist, und zwar bei den Heilbädern Wildbad und Mergentheim, den Solbädern Hall, Jagstfeld und Sulz, sowie den Lungenheilstätten
fenem Widerstand — sie haben mit ihrer plötzlichen Offensive in der Richtung Ostpreußen gezeigt, was sie eigentlich im Sinne haben. Ein Eindringen in Deutschland könnte aber entweder die militärischen oder linksradikalen Elemente stärken und eine Erneuerung des Weltkriegs, deren Zeichen wir schon seit der Revolution beobachten können, wäre die Folge. Deshalb aber muffen alle staatserhaltenden Elemente in unserem Volke zusammengesaßt werden, um gegebenenfalls es den Führern zu ermöglichen, das deutsche Volk vor dem drohenden Wirrwarr zu bewahren, der von den kämpfenden Parteien und Völkern benützt würde, um Deutschland zum Tummelplatz ihrer Leidenschaften zu machen, wie das ehedem Mode war. Deshalb mutz auch allen Gerüchten über Putschabsichten von rechts und links energisch entgsgengetreten werden, denn sie sind nur dazu angetan, das Volk in eine noch größere Nervosität zu versetzen, und es gegebenenfalls für jede extreme Politik zum Schaden des Volkes empfänglich zu machen. Ruhe und Vernunft sollte heute von jedem deutschen Volksgenossen gepredigt werden, nicht aber Hatz und Wahnsinnspolitik im Innern, denn vielleicht schon die nächsten Wochen werden vom Volke die Aufbringung des Befähigungsnachweises verlangen, ob es in der Lage ist, seine Existenz im Innern und nach außen hin zu verteidigen. 0.8.
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Neue kömmunistifche Pläne in Bayern — oder Wahlmache?
Berlin, 28. Mai. Wie verschiedenen Morgenblättern aus München berichtet wird, sind die sozialistischen und kommunistischen Umsturzparteien dort im Begriff, einen entscheidenden grotzen Schlag mit Hilfe der Roten Armee zu vollführen und die Räterepublik durchzusetzen.
DemWer.
Ein finnisches Geschenk für deutsche Aerzte.
Berlin, 28. Mai. Wie der „Berliner Lok.-Anz." meldet,'hat der Hauptverband der finnischen Aerzte aus den von diesen gesammelten Mitteln 500V Pfund Butter für deutsche Aerzte gestiftet.
Ei» magnetischer Baum.
ml. In den Urwäldern Indiens wächst ein Baum, der magnetisch ist. Wenn man sein Blatt abpflückt, fühlt man einen leichien Schlag gleich dem bei der Berührung einer Elektrisiermaschine. Dieser Baum kann auf eine Magnetnadel wirken, die man in 6—7 Meter Abstand hält; wenn man aber die Nadel dicht an den Baum hält, beginnt sie, rund herum zu kreisen. Der elektrische Strom ist jedoch nicht zu allen Tageszeiten gleich stark. Um' 2 Uhr nachmittags ist er am stärksten, während er um Mitternacht fast aufhört. Der Instinkt der Vögel und Insekten warnt sie vermutlich vor dem Baum, denn nie sieht man, daß sich ein Tier auf ihm niederläßt.
Erhöhte Hotelpreise für Ausländer.
Die Balutaverhältniffe ermöglichen dem Ausländer einen äußerst wohlfeilen Aufenthalt in Deutschland. Ein Tagespen» sionspreis von 40 in einem deutschen Gasthof komm z. B. für den Holländer nicht höher zu stehen als aus 2 Gulden, ein Satz, der von ihm selbst als lächerlich empfunden wird. In der Lat liegt, so lesen wir im Verbandsorgan „Der bayrische Gastwirt", in einer gleichen Preisstellung für den In- und für den Ausländer eine bedenkliche Ungerechtigkeit zu Ungunsten der Deutchcn Zuschläge von 100°/° erscheinen unter den gegenwärtigen Preisen noch eher zu niedrig als zu hoch. Der „Bayrische Gastwirt" würde es begrüßen, wenn die stärkere Belastung der
für dce Regel nur solchen Personen, für deren Leiden die Kur m den genannten Heilstätten besonderen Heilerfolg verspricht Dabei kann der Vorstand des Kommunalverbands durch den für den Bezirk zuständigen Oberamtsarzt oder einen hiezu bestellten besonderen Vertrauensarzt nachprüsen lassen, ob und inwieweit eine dringende gesundheitliche Notwendigkeit für den Aufenthalt vorliegt oder fortdauert.
3. Die Genehmigung kann im Rahmen der bestehenden Vorschriften an Bedingungen geknüpft werden, sie ist jederzeit widerruflich Von dem Widerruf ist insbesondere Gebrauch zu machen bei unrichtigen Angaben anläßlich der Einholung der Genehmigung, bei Verletzung der gestellten Bedingungen, bei einem den Zeitverhältnissen nicht entsprechende» Aergernis erregenden Verhalten der Fremden, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ernährungsvorfchriften und dergl.
4. Die Vorschriften in Ziffer 1 bis 3 sieden keine Anwendung auf Personen, die bei ihren nächsten Angehörigen — Ehefrauen, Eltern, Kindern, Enkeln oder Geschwistern — beherbergt werden.
5. Für einzelne Bezirke oder Orte, in denen die vorschriftsmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, sowie die regelmäßige Erfüllung der Ablieferungspflicht gegenüber den Kommunalverbänden anders nicht zu gewährleisten ist, können die Vorstände der Kommunalverüände vorn Ernäh- rungsministerium ermächtigt oder beauftragt werden, die in Ziff. 1 freigegebene Aufenthaltsdauer in Heilbädern, Kurorten und Erholungsstätten weiter herabzusetzen.
6. Für Bezirke oder Orte, für welche der Fremdenverkehr eine große wirtschaftliche Bedeutung hat, kann das Ernährungs- Ministerium > für bestimmte Zeiten Ausnahmen von den Bestimmungen der Ziff. 1 bewilligen.
7. Vorstehende Bestimmungen treten am 15. Mai in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Ernährungsministeriums vom 30. September 1919 außer Wirksamkeit.
Stuttgart, den 8. Mai 1920. Ernährungsministerium:
(gez.): Graf.
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Hiezu wird noch folgendes bestimmt:
1. Grundsätzlich wird nur ein Aufenthalt in Hirsau, Liebenzell und Teinach zugelassen. In den Erholungsplätzen Calw, Altbulach Althengstett, Altburg, Aichelberg,' Möttlingen, Neubulach, Neuweiler, Oberkollbach, Stammheim, avelstein und Zwerenberg sind Kurfremde nur in den vom beramt bestimmten Gasthäusern bezw. Pensionen zulässig. Ausnahmen aus besonderen Gründen behält sich das Oberamt vor.
Ein Kuraufenthalt darf die Dauer von 3 Wochen nicht
Ausländer dazu führen würde, die Preise für die Inländer, namentlich für solche, die nur über beschränkte Einkünfte verfügen, in fühlbarer Weise zu ermäßigen, wie es in der Schweiz schon vor dem Krieg der Fall war.
Aus SM «»d Land. "
Calw, den 28. Mai 1920
Die neue -Kreiswahlvorschlagsliste der Bttrgerpartei.
* Die durch den Tod des Abgeordneten Schaible- Nagold hervorgerufene Aenderung der Liste der Vürger- partei bezüglich der im 16. Kreis (Calw, Nagold, Neuenbürg) aufgestellten Kandidaten ist nun folgendermaßen vorgenommen worden: 1. Friedrich Müller, Stadtfchultheitz, Vorstand des Eemeindeverbands-Elektrizitätswerks Tei- nach, Neubulach. 2. Christian Kainer, Bäckermeister, Neuenbürg. 3. Georg Wagner, Komm.-Rat, Handelskammervorstand, Calw. 4. Karl Schwerdtle, Schlosser- meister, Wildbad. 5. Wilhelm Theurer, Sägewerksbesitzer, Altensteig. Ob die neue Liste noch angenommen wird, wird in der heutigen Sitzung des Kreiswahlausschuffes entschieden werden. Wir waren gestern nicht in der Lage, den für Herrn Schaible vorgesehenen Ersatzmann zu nennen, denn es war anscheinend eine führende Stuttgarter Persönlichkeit der Partei vorgefchlagen worden, die jedoch von dem Wahlkreisansschutz der Partei aus begreiflichen Gründen abgelehnt worden ist.
Landesvorschlagsliste der Bürgerpartei.
Die Württ. Bürgerpartei hat zur Landtagswahl folgende Landesliste aufgestellt: 1. Dr. Beitzwänger, Landesvorsitzender, Stuttgart: 2. Dr. Schott, Rechtsanwalt, Stuttgart; 3. Chemiker Wider, Stuttgart; 4. Hausfrau Klara Klotz-Stuttgart; 5. Stadtpsarrer Wurm-Ravensburg; 6. Professor Dr. Josef Fürst-Rottweil, 7. Fabrikant Herbst- Ulm; 8. Tapeziermeister Fischer-Stuttgart, 9. Hauptsteuerverwalter Klein-Hall; 10. Prokurist Wagner-Stuttgart; 11. Zugführer Benkert-Backnang; 12. Mittelschullehrerin Leimenstoll-Cannstatt; 13. Hauptlehrer Kneller-Stuttgart; 14. Kaufmann Eichler-Zuffenhausen, 15. Fabig, Fürsorger für Schwerkriegsbeschädigte, Stuttgart; 16. Posthalter Vul- ling-Eeislingen a. St.
' Deutsche Dolkspartei.
Manschreibt uns: Die Deutsche Volkspartei (früher Nationalliberale Partei) hielt gestern in der „Schwane" ihre 1. Generalversanimlung ab. Der seitherige Ausschuß, welcher vorläufig die Geschäfte führte, wurde durch Wahl bestätigt und zum 1. Vorsitzenden Herr Gewerbelehrer Aldinger einstimmig gewählt. Es konnte erfreulicherweise festgestellt werden, daß die wieder neu erstandene Partei sich täglich zunehmender Mitgliedsanmeldungen erfreut. — Das Amt des Kassiers übernahm Herr Hermann Stroh. — Laut heutigem Inserat wird der Landesvorsitzende der Deutschen Volkspartei, Herr Theodor B i ck e s - Stuttgart, am kommenden Sonntag im Dreitz'schen Saal abends 8 Uhr sprechen.
Die Parteien und die Frauen.
Die Arbeitsgemeinschaft für die öffentlichen Interessen der Frau, die aüf parteipolitisch neutralem Boden steht und aller Richtungen, sowie parteilose Frauen umfaßt, ist an sämtliche württ. Parteien herangetreten mit dem Ersuchen, ihre Stellungnahme bezüglich der Frauenkandidaturen bekannt zu geben. Von den Parteien haben alle mit Ausnahme der Kommunistischen Partei geantwortet. Sie verweisen alle auf die bereits bekanntgegebenen Wahlvorschläge mit den Frauen
übersteigen, soweit nicht amisärziliche Zeugnisse eine längere Bemessung angezeigt erscheinen lassen. Anordnung einer Nachuntersuchung bleibt Vorbehalten.
2. Der Erlaubnisschein wird vom Oberamt in doppelter Fertigung ausgestellt. Die eine Fertigung erhält der Kur- fremde ausgehändigt. Er ist verpflichtet, den Erlaubnisschein sofort nach Eintreffen im Kurort dem zuständigen Ortsvor- stehcr vorzulegen, welcher den Tag der Ankunft des Kur- fremden darauf beurkundet. Im übrigen hat der Fremde den Erlaubnisschein stets bei sich zu führen, und auf Verlangen den Ueberwachunasbeamtcn vorzuzeigen. Vor der Abreise hat der «fremde den Schein dem Gastgeber abzugeben, welcher verpflichtet ist, dem Oberamt spätestens bis 3. des folgenden Monats eine Aufstellung der im vorhergehenden Mopat gehabten Uebernachtungen vorzulegen. Die Erlaubnisscheine über abgc- laufenen Kuraufenthalt sind diesem Verzeichnis anzuschließen.
Die zweite Fertigung des Erlaubnisscheins erhält der Orts- vorsteher des Kurorts zur Gegenkontrolle, als Benachrlchtt- gung. Er hat die örtlichen Polizeiorgane entsprechend zu instruiere», und darüber zu wachen, daß die Kurfremden, die ihnen gewährte Aufenthaltsfrist nicht überschreiten.
3. Die Erlaubniserteilung des OLeramts erfolgt unter Ansatz einer Sportel von 5 Die oberamtliche Erlaubnis gewahrt dem Fremden selbstverständlich keinen Anspruch auf tatsächliche Aufnahme in einer Gaststätte des Bezirks.
4. Zur Durchführung der Ziff. 3 der Ministerialverfügung werden in den Gaststätten, Pensionen usw. des Bezirks durch die Polizeidiener und Landjäger unvermutete Nachschauen vorgenommen, um feftzustellen, ob Fremde unerlaubt sich aufhalten bezw. unerlaubt ausgenommen worden sind. Im Uebertre- tungsfall haben die Fremden Bestrafung und zwangsweise Ausweisung, die Inhaber der Gaststätten .Bestrafung, sowie Schließung ihrer Gaststätten zu gewärtigen.
Nachschau wird dabei auch darüber ausgeübt werden, ob sich die Inhaber der Gaststätten bezw. die Fremden im Besitz von Lebensmittel befinden, welche auf unerlaubtem Wege (Hamsterer, Schleichhandel) verschafft worden sind. Sollte der Fremde bezw. der Inhaber der Gaststätte der Nachschau Widerstand leisten, so würde dies neben strafrechtlichen Verfolgungen sofortige Ausweisung bezw. die sofortige Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, dies durch Anschlag am Rathaus öffentlich bekannt zu geben, durch Ausschellen auf denselben hiiizuweisen und den Inhabern der betr. Gaststätten unterschriftlich zu eröffnen. OLeramtmann:
Calw, den 19. Mai 1920. Eös.
kandidaturen, die ja in allen Parteien zu finden sind. Die Gleichberechtigung der Frau und ihre Mitarbeit im Parlament wird von allen Parteien anerkannt.
Ein Kinderpflegekurs
soll in den nächsten Tagen hier abgehalten Erden. Es wäre nur zu wünschen, wenn recht zahlreiche Meldungen, vor allem auch von Teilnehmerinnen aus den Arbeiterkreisen, bei der Leiterin des Kurses, Vezirkspflegerein FrL Bauer, einlaufen würden, denn nur bei genügender Beteiligung ist die Abhaltung gesichert. (S. Ins. Nr. 120.) m.
Schwarzwaldverein.
* Man schreibt uns: Entgegen den Mitteilungen des Wanderprogramms findet der auf 27. Juni festgesetzte Ausflug nach Neuenbürg schon am 20. Juni statt.
Ein zeitgemäßer Anschlag.
Auf dem Friedhof der Sülchener Kapelle ist folgender Anschlag zu lesen: Ohne Trinkgeld wird weder Gießkanne noch sonst etwas abgegeben.
Aerzte und Krankenkassen.
Während im Norden Deutschlands der Streik der Aerzte gegenüber den Krankenkassen am Dienstag begonnen hat, ist bis jetzt in Württemberg der vertragslose Zustand zwischen Aerzten und Krankenkassen noch nicht erklärt worden.
Errverbslosenunterstützung.
Das Reichsarbeitsministerium gibt in einer Drahtung an die Regierungen der Länder bekannt, daß die Arbeitslosigkeit, die durch den gegenwärtigen Umschwung der wirtschaftlichen Konjunktur verursacht wird» als Kriegsfolge im Sinne des 8 5 der Verordnung über die Erwerbslosenfür- sorge anzusehen und in derartigen Fällen die Erwerbslosenunterstützung zu gewähren ist.
Tätigkeit des Finanzministeriums.
In einem amtlichen Bericht wird die Tätigkeit des württ. Finanzministeriums seit den Tagen der Revolution gerechtfertigt. Die Politik des Finanzministers, so viel wie möglich nach dem Grundsatz zu verfahren: keine Ausgabe ohne Deckung, habe sich als richtig erwiesen. Von dem Ertrag der Reichseinkommensteuer sollen Staat und Gemeinde zusammen nur zwei Drittel erhalten. Für die ersten drei Jahre aber erhalten die Staaten wenigstens den Betrag, den sie an Steuern aus Einkommen, Kapital und Vermöge« im Jahre 1919 erzielt haben, zuzüglich 26 Prozent als Anteil an der Neichseinkommensteuer. Durch den Uebergang der Staatseisenbahnen und der Post aus das Reich hat dieses unsere schwebenden Schulden zur Bezahlung übernommen. Der Restbetrag der Abfindungssumme von rund 1500 Millionen Mark wird nicht, wie vorgesehen, mit 4 Pro-., sondern, wie in Berlin in letzter Stunde erreicht, mit 4)4 A verzinst, so daß Württemberg, abgesehen davon, daß ihm die Verzinsung u. Tilgung der festen Schuld tatsächlich abgenommen ist, eine nicht unerhebliche Einnahme zur Verfügung hat. Der Kredit des württ. Staates ist durchweg ein guter geblieben, weil von der Einrichtung der schwebenden Schulden wenig Gebrauch gemacht wurde. In Württemberg wählte man die Form von langfristigen Schuldaufnahmen bezw. Schuldbucheinträgen. Der Kurs der württ. Staatsschuldverschreibungen ist fast ausnahmslos an der Spitze der deutschen Staatsobligationen geblieben. Die württ. Finan-oerhältnisse gelten als die geordnetsten untz verhältnismäßig die besten.