zur Verfügung stellen. Interessant märe es zu erfah­ren, wie weit .die Vorarbeiten zur Einrichtung eines Reichsarbeitsamts gediehen sind und wie es um den im vorigen Jahre angenommenen rratiorralliberalen Antrag auf Rechtsfähigkeit der Berufsvereine und Si­cherung der Tarifgemeinfchaften steht. Am dringend­sten notwendig ist die Versicherung der Privat­beamten, zumal neuerdings Vorstöße gegen die Koa­litionsfreiheit der Angestellten von seiten einzelner Grvß- iindustrieller vorgekommen sind. Wir verurteilen eilte derartige Knebelung der Angestellten aufs entschiedenste.

Abg. Bass er mann (ntl.) beginnt mit anerkennen­den Worten über die Tätigkeit des Staatssekretärs und fährt dann fort: Meine Partei verlangt die Einstellung von Mitteln für den Ausbau des deutschen Handwer­kerstandes. Der Resolution des Zentrums auf ob­ligatorische Einführung der Verhältniswahl bei der Kas­senversicherung stimmen wir zu. Die Aerztestreiks sind äußerst bedenkliche Vorkommnisse im heutigen, Kran­kenkasse nweseu. Das System der freien Aerztewahl sollte allgemein eingeführt lverden. Die Zusammenlegung der sozialpolitischen Versicherungsorgan isationen lasse sich nur unter gewissen Einschränkungen vornehmen. Vor Men Dingen müsse den Berufsgenossenschaften volle Selbständigkeit gewährt lverden. Slnszubauen- ist die freiwillige Weiterversicherung des selbständig gewor­denen Handwerkers, auch wenn er mehr als zwei Arbei­ter beschäftigt. Wir wollen der Industrie nicht die Mög­lichkeit nehmen, Tarifverträge bei sich einzuführen. lehnen es aber ab, irgend welchen Zwang in diesen: Sinn ausznüben. Unzuverlässigen Gelverbetreibenden den Kre­dit zu untersagen, dafür bietet die Gewerbeordnung schon eine Handhabe. Meine Partei vertritt ebenfalls die Forderung imch einem Reichsberggesetz. Wir wün­schen die Vorlegung eines entsprechenden Entwurfs.

Abg. Pauli-Potsdam (kous.): Die Koalitions- frei heit des Arbeiters muß gewährleistet werden. Eine Entlassung aus dem Grunde, weil der Arbeiter sich eurer bestimmten Organisation angeschlossen hat, halten wir für unmoralisch. Anders liegt es aber, wenn der Ar­beiter in der Werkstatt für diese Organisation agitiert. Zur Beseitigung der Uebelftände im Submissions­wesen sollte man zur Bekämpfung des unlauteren Wett­bewerbs baldigst ein Gesetz schaffen. Wir lehnen die Re­solution ans obligatorische Verhältniswahl im Kranken­kassenwesen ab, desgleichen die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit in der Groß-Jndustrie. Mißstände im Aus­kunsteiwesen sind uns nicht bekannt. Die sozialdemo­kratischen. Resolutionen lehnen wir rundweg ab.

Abg. Hoch (Soz.): Die Freude über den sozialen Fortschritt ist gegenwärtig unangebracht. Gefordert wer­den müsse die Beseitigung der Rechtlosigkeit der Land­arbeiter und die Koalitionsfreiheit für Seeleute. Zur Festsetzung der Unfallvorschrifterr sollen auch Arbeiter herangezogen werden. Die Festsetzung einer Maxim« l- arbeitszeit in der Großindustrie ist dringend notwendig. Gegen den Aerztestreik müßten gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen lverden. Das Monopol der Apotheker sollte man im Interesse der Arbeiter einschränken.

Abg. M. Mugdan (srs. Vp.): Das größte Hin­dernis für Fortschri te in der Sozialpolllik ist die maß­lose Agitation der Sozialdemokratie. Die Verbündeten Regierungen sollten sich nicht gegen Arbeiterkon- Irolleure im Bergbau, sträuben. Es wäre urr-- billig zu verlarrgen, daß die Kasserrärzte, nachdem sie gewissermaßen als überflüssig hingestellt waren, sich ohne weiteres den Bedingungen unterwerfen. Die freie Aerztewahl werde sich von selber einführen. Sozial­politik ohne freies Kvalitionsrecht sei ein Unding.

Morgen Rechnungssachen und Fortsetzung. Schluß nach 61/4 Uhr. ' '

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Der verunglückte Einbrecher.

, Juristische Plauderei.

Rentier Sorgenfrei hatte nach glücklicher Versorg­ung seiner beiden Töchter dem geräuschvollen, nervö­sen Großstadtleben Lebewohl gesagt und draußen ans dem Lande einen inmitten eines herrlichen Parkes idyllisch gelegenen Men Herrensitz preiswert angekaust. Hier gedachte er mit seiner ebenso wie er, betagten, aber auch ebenso noch rüstigen Gattin den Lebensabend in Ruhe und Frieden zu genießen. Selbstverständlich wollte er sich nicht von der Welt abschließen, für die nötige Ver­bindung sorgten aber schon die lieben Verwandten und Bekannten. Verging doch kaum eine Woche, .in welcher nicht der Eine oder Andere die bekannte Gastfreundschaft des Men Onkels Sorgenfrei ansHelenenruhe", wie dieser sein Gut nach dem Vornamen seiner Gemahlin benannt hatte, in Anspruch nahm und so Abwechselung in die Einsamkeit brachte. Aber nichts ist vollkommen aus der Welt und so herrschte auch in Heleuenrnh eines Tages große Aufregung. Es war^ an einen: Winter­morgen. Der Gärtner war mit Hilfe einiger Arbeiter beschäftigt, den an der Gutsumzäunung vorbeiführenden Weg von dem am Albend vorher gefallenen Schnee zu säubern. Da stieß man aus eine frische Fußspur. Of­fenbar war hier jemand ch der Nacht über den Zain: geklettert, Me Spur führte durch einen entlegenen Teil des Gartens nach den Hintergebäuden zu. An einem alten, seit Jahren ausgetrockneten Brunnen, dessen nied­riger Rand mit dürrem Unkraut überwuchert war, hör­ten dieselben, plötzlich aus. Die Untersuchung des im­merhin einige Meter tiefen Brunnens ergab, daß daraus ein unbekannter Mensch mit gebrochenem Genick als Leiche herausbefördert wurde, dessen Aeußeres wenig ver­trauenerweckend war. Der benachrichtigte Gensdarm und die von diesem verständigte Gerichtskommission, bestätig­ten an Ort und Stelle, abgesehen von dem bei dem Toten Vorgefundenen Diebeshandwerkzeug, daß es sich um die Person eines bekannten gefährlichen Einbrechers han­delte, den sein Geschick aus dem Wege zu seinem ver­brecherischen Treiben ereilt hätte. Dann war die Fort- schassung des Verunglückten seitens der Behörde an­

Rundschau.

Die Nachlatzsteuer in der Finanzkommisston.

In der Frnanzkonrmission des Reichstags erklärte bei der Beratung des Nachlaßsteuergesetzes Staatssekretär Sy - dvw entgegen den ?lnslassungen der Presse, daß die ver­bündeten Regierungen nach wie vor an ihrer Vorlage als der einzig mögli chen Lösu.n g festhalten, da es gerecht und billig sei, neben dem Verbrauch auch den Be­sitz zu besteuern. Ein Ersatz durch: Erhöhung der Ma- trikularbellräge sei zu verwerfen wegen der dainit ver­bundenen hohen Gefährdung der Finanzlage der Einzel- staateu. 2luch gegen die Einführung einer Vermö­genssteuer bestehe das gleiche Bedenken, da hiemrt die Stenerquellen für die Einzelstaaten angeschnitten werden. Abgesehen davor: sei es bei der Verschiedenheit der Ver­hältnisse der Finanzen in der: Einzelstaaten kaum möglich, einen einheitlichen Maßstab zu finden; auch würde hie- mll bedenklich, in die Finanzhoheit der Einzelstaaten ein- qegrrsfen. Finanznnirister Frhr. v. Rheinbaben trat ebenfalls nochmals auf das entschiedenste für die Regier­ungsvorlage ein. Tie von konservativer Seite befürwortete Einführung erhöhter Matrikularbeiträge für kurze Zeit sei von der Hand zu lveisen, da diese Einrichtung die Gefahr bringe, eine dauernde Einrichtung zu werden und die Finanzlage nur ungünstiger gestalte. Tie meisten Einzelstaaten seien am Ende ihrer finanziellen Kräfte. Der Besitz müsse jetzt herangezogen werden. Tie Einwirkung der Vorlage auf die Deszendenten und Ehegatten bei ländlichem Grundbesitz sei nicht gefähr­lich. Vier Fünftel alles bäuerlicher Besitzes bleiben von der Steuer überhaupt frei. Bei einem Besitztum mit 8000 M Reinertrag, 100000 M Schiulden und 200000 Mark Wert, betrage die Steuer 400 M. Dem Erben würde, wenn er von seinem Recht der Rentenentrichtung Gebrauch mache, eine jährliche Rente von nur 35,32 M zur Last fallen. Staatsseketä Sydow wies daun nach, daß die Nachlaßsteuer cheder gegen Art. 35 .noch gegen Art. 70 tz<er Reichsverfassrurg verstoße. Von Men Be- srtzstencrir sei die Nachlaßsteuer die schouend-ste Form.

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Der Grotzherzog von Baden -ei -er Einäscherung.

Usber die Einäscherung des »erst. bad. Ministers a. D. Dr. Schenkel wird aus Karlsruhe gemeldet: Zu der allgemeinen Trauerfeier für den verstorbenen Mi­nister a. D. Dr. Schenkel in der Friedhofskapelle vor der Verbrennung erschien auch der Großherzog und legte selbst seinen Kranz am Sarge nieder. Stadtpfarrer Rohde hielt die Gedächtnisrede arrknüpsend an das Paulinische Wort:Der Herr ist der Geist, wo aber der Geist des Herrn.ist, da ist Freiheit."

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Mulay Hafid,

der unter den zeitgenössischen arabischen Dichtern durch die Vornehmheit der Sprache und Gedankenreichtum her­vorragt, lvidmete dem Kaiser Wilhelm zu dessen Ge­burtstag ein Gedicht, das beim Empfang des deutschen Konsulats in Tanger in Gegenwart von 80 Notabeln der Stadt und des Bezirks vorgelesen wurde. Ter Verfasser spricht irr demselben am Schluß die bestimmte Erwartung aus, daß Marokko sich stets der wertvollen Freundschaft des mächtigen Herrschers rrrtd des mächtigen Deutschen Reiches zu erfreuen haben möge.

Aus Württemberg.

Die Finanzkommisfion der Abgeordneten­kammer beschäftigte sich am Freitag zunächst mit der Verteilung von Referaten teils über ihr überwiesene Eingaben, teils an Stelle der verstorbenen früheren Ab-

geordnet worden. Wie gesagt, das. war ein aufregender Dag für Heleneuruhe gewesen. Seitdem wären jetzt Monate vergangen und das unerquickliche Ereignis fast in Vergessenheit geraten. An einem wundervollen Mai- abend saß Familie Sorgenfrei bei einer duftenden Bowle ans der Terrasse des Herrenhauses. Man feierte die Ankunft eines langersehnten Freundes, des alten Justiz­rats Kernig. Endlich hatte er sich bewegen lassen, den durnpfen Aktenduft der Schreibstube mit der herrlichen Äandlust da draußen zu vertauschen. Gerade wurden alte Erinnerungen ausgetauscht, da brachte der Gärtner die Abendpost. Flüchtig Überflog der Hausherr die Eingänge. Ern Brief irr einem Geschäftskouvert schien ihn besonders zu interessieren.

Rechtsanwalt Dr. jnr. Seltsam," las er, den Brief­umschlag öffnend,was mag der denn wollen?"

So eine Unverschämtheit! Solche Erpressung! Un­erhört!" wetterte Sorgenfrei plötzlich,Kernig, Mensch! Du mußt mir helfen, sofort!"

Ruhe," lieber Freund,Ruhe. Was ist denn los? , Du hast doch Niemanden tot geschlagen!"

Es scheint aber doch so, Jnstizrat, Du erinnerst Dich doch der leidigen Geschichte mit dem seiner Zeit verunglückten Strolche?"

Gewiß."

Na also, und da soll ich nach Z 823, 843 des Bürgerlichen Gesetzbuches^ Z 367 des Strafgesetzbuches und was weiß ich nach welchen Paragraphen schuld sein. Hier steht es schwarz auf weiß Und innerhalb drei Ta­gen soll ich mich erklären, welche Rente oder Abfind­ungssumme ich dem minderjährigen Sohne des Verun­glückten zahlen will, sonst werde ich verklagt. So, Ju­stizrat, nun red Du!"

Allerdings eine interessante Ueberraschnng," meinte Kernig,und noch dazu nichts weniger als arrgenehm. Jedenfalls wollen lvir, wenn es Dir recht ist, die Frage sofort prüfen, damit Du nicht länger in Ungewißheit schwebst."

Gut, Kernig, beginne."

Betrachten w:r zunächst einmal," begann der Jrr- stizrat,den Z 823 des BGB-, welcher im Absatz 1 be­stimmt, daß wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, nsw. eines Andern widerrechtlich verletzt,

geordneten. Das Haugsche Referat ging an den Abg. Frhr-. Pergler . von Perglas über, das Klotzsche an den Mgeordireten Keil. v. Balz übernahm die Etatskapitel l bis 3 a, 16 bis 10. Me Beschlußfassung Mer Beharrd- lung der Denkschrift betr. die Einführung der Ar­beitslosenversicherung wurde bis nach der Ge­neraldebatte zum Etat zrrrückgestellt. Hiernach ging die Kommission Mer zur Prüfung der Rechnungs- ergebnisse des Staatshaushaltes von deir Jahren 1005 und 1906; erledigt wurde zurrächst der Kultetat von 1005 (Referent v. Gauß), wobei bei verschiedenen Kapi­teln der Mangel einer eingehenden Spezialisierung von erheblichen Ueberschreitnngen sowie die auffällige Üeber- einstimmung des tatsächlichen Verbrauchs mit dem Etats­satz bei gewissen Titeln über sogen, sachlichen Aufwand hervorgehoben, ferner die Anregung gegeben wurde, es sollte der voraussehbare Mehraufwand Infolge von Ge- haltsvorrückungen der Beamten schon bei Aufstellung des Etats etwa in einer runden Spezialsumme ausgeworfen werden. Dann wurde die Prüfung der Ergebnisse des Postetats von 1005 und 1906 vorgenommen (Res.: Lre- sching) und zwar ohne wesentliche Beanstandung. Der Titel Stellvertretungskosten führte hierbei zir näheren Darlegungen; bemängelt wurde die im ordentlichen Erat erfolgte Verrechnung von Ueberschrellungen bei den iin außerordentlichen Etat verwilligten Bauwesen, die ähn­lich auch im Eisenbahnetat sich findet. Weiter wurden erledigt die Kapitel 1 bis 3a (Zivilliste, Staatsschuld), 1610 (Tepart. der ausw. Angelegenheiten von den Jah­ren 1905 und 1906) ohne jede Beanstandung. Referent war v. Balz. Ebenso wurde ohne Beanstandung er­ledigt Kap. 115, Etat der Hüttenwerke (Res. Rembold- Aalen). Im übrigen wurde von verschiedenen Sellen ausgesührt, daß die Rechnungsergebnisse von den ein­zelnen Departements sehr verschieden ansgestellt seren und eine größere Gleichmäßigkeit als erwünscht be­zeichnet.

-Stuttgart, 4. Febr. Der Körrig hat dem Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg-Schwerin, der gestern im Handelsgeographischen Verein hier einen Vortrag 'hielt, unter die Großkreuze des Ordens der Württembergischen Krone ausgenommen.

Stuttgart, 4. Febr. Der Köllig hat den Vor­stand der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, Di­rektor v. Stieler, zum Präsidenten 'dieser General- direkrioir befördert.

Stuttgart, 4. Febr. Ter stellvertretende Bundes- rätsbevollmächtigte, Ministerialdirektor v. Zindler, hat sich zur Teilnahme an, den Beratungen über die Stras- prozeßresorm nach Berlin begebeil.

Friedrichshafen, 4. Febr. Major Groß.hat ge­stern offiziell das Reichsluftschiff 2 I und die Reichs- ballorrhalle ab genommen. '

Nah und Fern.

Der Wettersturz,

der am Mittwoch eintrat, hat in einer ganzen Rerhe von Städten schlimme Folgen durch das eingetretene Hoch­wässer gehabt. Es liegen Meldungen fast ans allen Tei­len Deutschlands vor, so aus Hessen, Thüringen, Sach­sen und aus dein Rheinland. In Steinau (Hessen) ist der Bahnhof durch Hochwasser vom Verkehr ab- gefchnitren. Bei Marburg wurden zwei Bahnbrücken zerstört. In Limburg a. Lahn sind drei Arbei­ter ertrunken. Das Städtchen Burg bei Solingen steht unter Wasser. Bei Holzminden ist eine Eiserr- bahnbrücke eingestürzt. In Heiligenstcrdt (Sachsen) ist der ganze Verkehr lahmgelegt; die Zeitungen können nicht erscheinen. In Eisenach steht das Wasser teil- tveijse 1 Meter hoch in den Straßen, auch Sonneberg und Duderstadt (Thüringen) sind überschroemmt, eben­

diesem zum Ersätze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Absatz 2 fährt dann fort:

Me gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, tvelcher zegen ein, den Schutz des Anderen bezweckendes Verbot verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflrcht nur im Fälle des Verschuldens ein."

Nehmen wir hierzu Z 367 des Strafgesetzbuches:

Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast wird bestraft: -

1. wer usw.

12. wer.auf Höfen, in Häusern und über­

haupt an Orten, an welchen Menschen verkehren, Brun­nen, Keller, Gruben.dergestalt nnverdeckt oder

ullverwahrt läßt, daß daraus Gefahr für andere ent­stehen knrtt."

Ohne Zweifel ist letztere Vorschrift ein, deir Schutz «irres Anderen bezweckeiräs Gesetz im Sinne des vorher gehörten Abs. 2 des Z 828 BGB. Du hast leicht­sinniger Weise, mein guter Sorgenfrei den Brunnen un- verdeckt gelassen, der Dieb ist beim Ueberschreiten Deines Hofes hineingesallerr und damit ist allerdings gesetzlich Deine Ersatzpflicht gegeben. Bezüglich letzterer bestimmt Z 844 BGB. für där FM der Tötung:

Stand der Getötete zur Zell der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnisse, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltungspslichtig war, und ist dem Mitten in Folge der Tötung das Recht auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Mitten (also hier dem minderjährigen Sohne) durch Entrichtung einer Geldrente insoweit Schadenersatz zu lei­ster:, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflich­tet gewesen sein würde, die Vorschriften des Z 843 Abs. 24 finden entsprechende Anwendung." Der letztgenannte 8 besagt, daß der Unterhalt in Gestalt einer Rente oder einer Abfindungssumme zu zahlen ist."

Lkber, werter Justizrat," wandte Sorgenfrei eilt, die Hauptschuld an dem Vorfall trifft doch den Dieb! Was hattcd er überhaupt auf meiner Besitzung zu su­chen? Sern unberechtigtes, verbrecherisches Einschlei­chen war doch die Ursache bezw. Hauptursache seines Unglücks!"