Advent!
K. Welch beseligender Klang liegt in diesem Worte, im Ton der Glocken, die durch Stadt und Land die Ankunft des Herrn, die Morgenröte einer besseren Zeit uns künden! Die trüben Wintertage werden erleuchtet von Freude, Liebe und Erwartung, welche die Zeit des Advents in die Herzen -er Menschen bringt. Still ists noch und fern, die Erde schläft, vom Himmel schaut in trauter Dämmerstunde der lichte Abendstern, ein Gottesodem erfüllt die Welt und der Engel des Friedens geht durch die Lande — es ist Advent. Wir gehen in ein neues Kirchenjahr. Oeffnen wir unsere Herzen dem Klange der Glocken und lassen wir die frohe Botschaft von des Königs Kommen eindringen in sie, und die Liebe und den Frieden, die der Herr uns bringt. Die Weihnachtssonne sendet ihre Strahlen voraus, sie zerstreut das Dunkel der Nacht, bald steigt die Sonne selbst empor, Heil verkündend, daß es noch eine Hülfe gi' t und daß der Helfer nahe ist. Fassen wir darum den Mut, zu glauben und zu hoffen, daß trotz aller Not ein neuer Morgen, ein lichtes Weihnachten uns aubrechen wird und gehen wir mit Gottvertrauen und frohem Sinne dieser neuen Zeit entgegen und damit zugleich hinüber ins neue Kirchenjahr.
L. „Es hat Eis gefroren!" Verstohlen schiebt eine Hand die Fenstervorhänge zur Seite, als der Morgen graut. Ein schlaftrunkenes Augenpaar blickt durch die Scheiben oder versucht es wenigstens. Es ist der Hausherr, der schon jetzt ans Tagewerk muß. Bald ist der Morgenkaffee von sorglicher Haussrauenhand bereitet und — der Mann zieht hinaus an die Arbeit. Nur die frische, klare Morgenluft weht Plötzlich knirscht es dem Dahinschreitenden unter dem Fuß. Er bleibt stehen, beugt sich nieder und: „Wahrhaftig, es hat Eis gefroren" entfährt es seinem Munde. — Der Winter hat wiederholt seine Visitenkarte
abgegeben. Er ist da. Noch tritt er nicht auf in seiner- ganzen Gewalt. Die Eisdecke, die sich auf kleinen Lachen und Pfützen bildete, ist immerhin noch dünn. Aber bald erscheint er selbst, der Starke und Unerbittliche. Und dann wehe euch, ihr Menschenkinder. Er läßt es frieren, daß Stein und Bein vor Frost erstarrt. Dann gibts eine andere Eisschicht als heute, wo es zum wiederholten Male in diesem Winter Eis gefroren hat.
— Württernd. Sparkasse. Nach der Veröffentlichung im Regierungsblatt Nr 21 haben die Grundbestimmungen der Württ. Sparkasse eine neue Fassung erhalten. Da diese Anstalt, die ihre Tätigkeit auf das ganze Land erstreckt und 230 000 Einleger mit einem Gesamtguthaben von 178 Millionen Mark zählt, für weite Volkskreise Bedeutung hat, so ist es angezeigt, auf die wichtigsten Aenderungen aufmerksam zu Machen.
Der Grundcharakter der Anstalt, wonach sie den Angehörigen der minder bemittelten Volksklassen zur Ansammlung von Ersparnissen dienen soll, ist aufrecht erhalten, doch war in mancher Hinsicht dem praktischen Bedürfnis und den Zeitumständen Rechnung zu tragen. So ist der Einlegerkreis, der bisher namentlich Dienstboten, Arbeiter, niedere Angestellte, Kleinbauern und Kleinhandwerker umfaßte, dadurch erweitert worden, daß die Lehrlinge und Gehilfen im Handelsstand und im niederen Justiz- und Verwaltungsdienst, sowie die Praktikanten bei den Verkehrsanstalten wieder zugelassen worden sind, Handlungsgehilfen übrigens nur bei einem Jahresverdienst bis zu 2000 Mark. Die Beschränkung der Einlagen auf 500 Mark im Jahr und 5000 Mark im ganzen ist ausrecht erhalten, jedoch mit folgenden Abweichungen:
1. Die Zusammenfassung der Einlagen einer Familie ist weggefallen, so daß nun Mann, Frau und jedes Kind jährlich je 500 Mark und im ganzen je bis zu 5000 Mark an- legen dürfen.
2. Die Beschränkung der Einlagen auf jährlich 500 Mk. ist beseitigt worden bei Vormundschaften und bei Vereinen Anstalten und Kassen. Diese Verwaltungen dürfen nun aus einmal bis zu 5000 Mark einlegen.
3. Hat das Guthaben eines Einlegers 5000 Mark erreicht, so können die Zinsen darüber hinaus zuwachsen. wobei auch die Zinsen wieder voll verzinst werden. Die Einleger sind also nicht mehr genötigt, die überschießenden Zinsen abzulösen.
Die Verzinsung geschieht nunmehr gleichmäßig für Ein- lagen in Stuttgart und bei auswärtigen Agenturen, und zwar werden die Einlagen vom 1,-15. des Monats vom 10. desselben und die Einlagen vom 16. bis zum letzten Monatstag vom 1. des folgenden Monats ab verzinst.
Diese Neuerungen sind mit Freuden zu begrüßen, da sie den Einlegern erhebliche Vorteile bringen und zur weiteren Förderung des Sparwesens beitragen werden.
Briefkasten der Redaktion.
I. S. Da Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und als Gewerbetreibender nicht mehr als zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, können Sie sich noch freiwillig bezw selbst bei der Jnvaliden-Versicherung versichern. Dasselbe gilt für Werkmeister, Betriebsbeamte und sonstige Angestellte, sofern sie nicht über 40 Jahre alt sind und ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2 000 Mark, aber nicht über 3 000 Mark beträgt.
H. G. Da die vom Nachbargrundstück auf Ihren Hof herabhängenden Zweige Sie in der Benutzung Ihres Hofes beeinträchtigen und der Nachbar Ihrer Aufforderung um Abhilfe nicht nachkommt, so können Sie nach Ablaus der gesetzlichen Frist die Zweige selbst abschneiden und behalten.
? ? Anonyme Zuschriften wandern unbeantwortet in den Papierkorb.
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Kassenstunden bei der Hauptkasse in Stuttgart:
9-12'/- und 2'/-—5 Uhr,
Samstags ununterbrochen von 9—2 Uhr.
Ueber die neuen Statuten findet sich das Wesentlichste im redaktionellen Teil dieses Blattes. Näheres ist bei den Agenturen zu erfragen.
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