Eingesandt.

Wer gegenwärtig unser hier fast überall anzutreffendes Lokalblatt, denFreien Schwarzwälder", liest, wird neben ansprechenden Gedichten und christlich-ethischen Betrachtungen und eingeflochtenen Ermahnungen zur Betätigung der wahren christlichen Liebe etwas hier Neues und für jeden Denkenden Auffallendes finden: Die vielen, vielen Einladungen zum fleißigen Besuch der sangbefliffenen Vereine. Es find nicht weniger als 5! Kirchenchor, Militär-Verein, Liederkranz, Turn-Verein und der Eoana. Arbeiter-Verein. Man sieht: es wird in unserem 3000 Einwohner zählenden Städtchen des Dichters Mahnung mit Nachdruck befolgt:Singe, wem Gesang gegeben!" Und trotzdem will mir scheinen, als ob die Pflege des Gesanges hier nicht auf der Höhe sich be­finde, auf der er sich befinden könnte. Wer schon Gelegen­heit hatte, in Städten wie Urach, Schorndorf, Winnenden, Waiblingen gemischte und Männerchöre zu hören, wer die Leistungen des Birkenfelder Männergesangvereins kennt, der wird unumwunden bekennen muffen, daß die Gesangsleistungen auf dem hiesigen Platze keinen Vergleich mit denen der an­geführten Orte aushalten können. Wohl mag zugeflandeu werden, daß die Saisonverhältniffe mehr oder weniger hemmend in das Gesangsleben hier eingreifen. Allein auf der andern Seite muß auch gesagt werden, daß die hiesige

Stadt wie keine zweite von ähnlicher Größe (in Württ.) Gelegenheit hat, durch vieles Hören guter Instrumental- u. Vokalmusik seinen musikalischen Geschmack zu veredeln, und somit dürfte rotz der Saison von der hiesigen Stadt in ge­sanglicher Beziehung mehr erwartet werden als dies tatsäch­lich der Fall ist. Bei der hohen Bedeutung des Gesangs, seiner veredelnden Wirkung und seines förderlichen Einflusses auf wahre und echt brüderliche Geselligkeit kann es all' denen, die noch Ideale im Herzen tragen, nicht gleichgültig sein, ob es mit diesem schönen Zweig menschlicher Tätigkeit gut oder weniger gut hier bestellt ist. Wir werden vielmehr darauf bedacht sein müssen, bessernd und fördernd durch Wort und Tat einzugreifen. Und wie könnte geholfen wer­den? Vor allem dadurch, daß die gesanglichen Kräfte zu- s a m m e n g e z o g e n werden, nicht weiterer Zersplitterung derselben, wie solche durch das neue Plus in der Zahl der singenden Vereine hier leider zum Ausdruck kommt, Vor­schub leisten. Es sollte hier ein großer leistungsfähiger Verein sein, der den Kurgästen durch gediegene Darbietungen Genuß bringen und Achtung abnötigen würde, Darbietungen, die zeigen würden, daß Wildbad auch auf dem Gebiet des Gesangs, diesem wichtigen Kulturfaktor, auf wünschenswerter und achtunggebietender Höhe steht. Und diesem Verein sollten alle Guten und Edlen dienen, alle Gesangsfreunds

und Stimmbegabte von oben bis unten; alle, alle! Was könnte da geleistet werden! Wie viel soziale Gegensätze könnten im Schoß eines solchen Vereins ausgeglichen wer­den, wie viel Brudersinn könnte da herauswachsen, wie viel Einigendes wäre in ihm vorhanden. Und Einigkeit tut wie überall, so auch hier ^dringend not. Möchte deshalb die Zersplitterung der Kräfte einer wohlgesügten Einigung Platz machen und das Schillerwort beherzigt werden:

Denn in der Kräfte schön vereintem Streben

Erhebt sich wirkend erst das wahre Leben!"

(Anm. der Red. Wir sind auch derselben Meinung, ein einheitliches Zusammenwirken aller Sangeslustigen herbei- zusühren; deshalb könnten die in Betracht kommende» Mit­glieder der jetzigen fünf Gesangvereine doch bei den Festlichkeiten ihrer Vereine Mitwirken, ohne daß letztere genötigt 'wären, fremde Sänger hierzu extra einzustellen. Vor allem käme die Frage in Betracht, wie stellen sich die Vorstände der betr. Vereine zu dieser Angelegenheit, zumal durch den Zusammenschluß für die einzelnen Vereine dis ziemlich erheblichen Kosten für Noten etc. erspart werden würden?)

Druck and Verlag der Beruh. Hosmaunschön Buchdruckerei in Wildbad. Verantw. Redakteur E. Reinhardt. daseshst

betr. die Anmeldung von Veränderungen, welche eine Be­richtigung des Grund-, Gebäude- oder Gewerbekatasters

bedingen.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899 betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.-Bl. S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903 betr. die Be­steuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg -Bl. S. 397), sonne Par. 7 der Anweisung des K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Vollzug des Ge­setzes betr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903, (Amtsbl. des Steuerkollegiums S 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Gefällberechtigten), sowie Gebändebesitzer, bei deren Grund­stücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalender­jahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgefordert, hievon bis 31. Dezbr. l. I. spätestens aber bis zum 15. Januar k. I. bei dem Ortsvor­steher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31. Dezember l. I. bei dem Ortsoorsteher anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht liegt insbesondere vor: l. Bei dem Grundeigentum und den Gefällen gemäß Art. 70, 71. und 72 des Gesetzes vom 28 April 1873/8. August 1903 (Reg.-Bl. von 1903 S. 344): .

a) wenn einem Grundstück ganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist (Art. 2 Ziff. 14 des ebengenannten Gesetzes), oder wenn ein bisher steuerfreies Grundstück infolge der Verwendung zu einem anderen Zweck diese Steuerfreiheit ganz oder teil­weise verloren hat;

d) wenn ein ertragsunfähiges Grundstück oder die bisherige Grundfläche oder Hofraite eines Gebäudes der forst- oder landwirtschaftlichen Kultur gewidmet oder sonst grundsteuer­pflichtig wird, oder wenn der umgekehrte Fall eintritt; v) wenn durch Naturereignisse (Anschwemmungen, Abschwem­mungen, Erdfälle, Versandungen u. s. w.) ein neues Grund­stück (Insel) gebildet oder ein bereits vorhandenes Grund­stück vergrößert oder verkleinert wird, ganz verloren geht oder aus die Dauer ganz oder teilweise ertragsunfähig wird; cl) wenn die Ertragsfähigkeit einer Grundfläche durch die Ent­fernung nachteiliger oder die Entstehung günstiger Ver­hältnisse auf die Dauer so erhöht wird, daß sie fortan un­zweifelhaft in eine höhere Klasse gehört, oder wenn der umgekehrte Fall eintritt;

v) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer ver­ändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wielen, Wald u. s. w oder umgekehrt, Verwendung eines Grund­stücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch u. s.. w. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung;

1) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigen­schaft verlier';

g) wenn ein Grundstück geteilt wird; t>) wenn erne Grundlast abgelöft wird oder eine im Gefäll- kataster laufende Nutzung aus einer anderen Ursache anf- gehört öder sich verändert hat.

1!- Bei den Gebäuden gemäß Art. 81 und 82 des obenge­nannten Steuergesetzes:

o) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergenssen worden, ganz oder teilweise zugrunde gegangen, oder sonst zur Be­nützung untauglich geworden ist; b) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Werts­erhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;

v) wenn einem Gebäude ganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist (Art. 2 Ziff. 5 - 7 des Ges ), oder wenn bisher steuerfreie Gebäude oder Gebäudeteile infolge der Benützung zu einem anderen Zwecke diese Steuerfreiheit verloren haben; ä) wenn eine mit einem Gebäude eingeschätzte Hofraite in Weg­fall gekommen, verkleinert, auf die Dauer ganz oder teil­weise unbenützbar geworden oder der land- oder forstwirt­schaftlichen Kultur zugewendet worden^ ist, oder eine nach Art. 2 des Gesetzes Steuerfreiheit begründende Verwendung gefunden hat;

_ o) wenn eine solche Hofraite durch Naturereignisse oder durch

Zuziehung von bisher steuerfreien oder zur Grundsteuer zu­gezogenen Flächen vergrößert worden ist; k) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauüng einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist; L:) wenn bisher ganz unbrauchbar gewesene Gebäude ganz oder teilweise nutzbar gemacht worden sind, lll. Bei den Gewerben gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:

o) wenn ein Gewerbe neu begonoen, oder mit einem schon be­stehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist; b) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist; o) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig ver­mehrt oder vermindert worden ist.

Wildbad, den 24. November 1908.

Stadtschultheißenamt: Bätzner

Einlage» und Rückzahlungen vermitteln kostenfrei die

Agenturen. Rückzählungen ohne Kündigungsfrist.'

Kaffenstunden bei der Hauptkasse in Stuttgart:

912^2 und 2'/s5 Uhr,

Sanistags ununterbrochen von 92 Uhr.

Ueber dis neuen Statuten findet sich das Wesentlichste im redaktionellen Teil der Freitag-Nummer dieses Blattes. Näheres ist bei den Agenturen zu erfragen.

Kal bkMÄelmäe VeümLcdtsn

empfehle

mein großes Lngev

m

gttknÄte

/biräZe

üDezt

Ilurinerst

LMIvr'8 M8tr.

Alle Anzüge sind nur aus garant. reiner, bester Wolle in licht- und waschechten Farben hergestellt

Größte Dauerhaftigkeit!

:: :: Billigste Preise!

Reparaturen sowie Verlän­gerung der Hosen und Aermel werden fast unsichtbar ausgesührt. Die so beliebten

Rksornüikinlüeider für Damen u. Mädchen auch Sweaters für Herren und Knaben

sind zu haben bei

mster

neben der Hofapotheke.

DtMssHr« alker

stellt schnell und nreiswert her N. Hofinannsche Nuchdruckerei

Ev. Uirchenchor

Heute abend

Damen 8 Uhr, Herren 8'/- Uhr.

kutirpiilvtzr

vortreffliches Putzmittel für sämtliche Metalle besonders für Kupfer und Messer ä 10 und 20 Pfg.

Hans Grundner.

rititchreichere Aühe, schwerere Aätber ». Gchsen, stets frestlustige fette Schwein«

«rikielch man clnrck rexelmLssitzf» 8 s!^»dvs von ckem dsrvstmlsn

Well- u. lilschulvsi'ÜLMiili'Siiils".

l.sngjLkr'lgs erfass. .o

^Isiaig. rLbi-lkLni i 7K .

In Wildbad zu haben bei

Christ. Schmid, Feilenhauer.

Lanaria

bestes Singfutter für Kanarienvögel Paket a 30 Pfg. empfiehlt

Drogerie und Sanitätsbazar

Hans Grundner.

otcrt-

Aus- Verkouf

Wegen

Geschäftsaufgabe

werden sämtliche

Ledadvarsn

zu bedeutend ermäßigt. Preisen

gänzlich ausverkauit.

t'tvirLüLiU

Osiwlingoteass« blnlrs Naelct

:: Reparatur-Werkstätte :

Hausfrauen

versucht echt Oberschwäbische

Eier-Spätzlen

echt erhältlich bei Hans Grundner vorm A. Heinen.

»«

ist zu haben im

Gasth. z. Sonne.

Vollen 8ie Lemke

daßKathreiners Malzkaffee" trotz aller maßlosen Angriffe der Konkurrenz ein vorzügliches, hocharomatisches und dabei unschädliches Getränk ist? Dann probieren Sie ihn, bitte! Sie bekommen ihn überall! In ganzen, halben u. viertel Paketen, das Viertelpaket 10