Gesetz hineingeuommen durch diese unsichre Bestimmung, daß sozusagen der Normalgehalt für die einzelne Ge­hend und Lage erst amtlich festgestellt werden muß. Soweit es möglich fein tvird, in der Kommission da­für eine bessere Formulierung zu finden, werden wir unsererseits der besseren Formulierung gern unsere Auf­merksamkeit und Zustimmung zuwenden.

Wenn man aber erst einmal grundsätzlich darüber einig ist, daß die Zuckerung als ein normales und be­rechtigtes Verfahren anzusehen ist, innerhalb der vor­geschrieben«! räumlichen und zeitlichen Grenzen, dann sollte sich daraus ergeben, daß auch der normalerweise gezuckerte Wein unterschiedslos die Rechte.des Weines überhaupt besitzt (Abgeordneter Freiherr Hehl zu .Herrns­heim : Sehr richtig!), «und daß also diejenigen Bestimm­ungen, die bei ihm die Angabe des Weinursprungs- auf der Etikette verhindern, gestrichen werden. Entweder man stellt sich auf den Standpunkt der reinen Puristen und gestattet Zuckerung überhaupt nicht, dann hat man ein Recht, nur für den Naturwein den Namen der Wein­bergslage zuzulafsen. Gibt man aber durch die Gesetz­gebung jene 20 Prozent unter den vorhin erwähnten Be­stimmungen frei, dann soll man dies auch grundsätz­lich tun, um /nicht Weine gar zu verschiedener Klassen nebeneinander herzustellen.

Was den Ort der Zuckerung anlangt, so möchte auch ich mich .ähnlich aussprechen, wie es die Herren Abgeordneten Baumann und Blankenhorn getan haben, daß es nämlich bei dem Durcheinander der Landes­grenzen in den südwestdeutschen Gebieten nicht an­gängig ist, die Zuckerungsmöglichkeit auf einen gar zu .engen geographischen Raum zu beschränken. Das In­teresse der Weinbauern und Händler liegt ja eigent­lich gar nicht in einer engen Begrenzung der Zucker­ungsgebiete, sondern liegt darin, daß die Zuckerung nicht vorgenomnlen wird in den Gebieten, die überhaupt keine Weingebiete sind. Ihr beiderseitiges Interesse würde be­friedigt sein, wenn man ganz Deutschland in zwei Zucker­ungsmöglichkeilsgebiete zerlegen könnte, nämlich in das eine Gebiet, wo man etwas von Wein versteht, weil man dort Wein baut, und in ein anderes Gebiet, wo dies nicht der Fall ist. Wahrscheinlich, muß man je­doch noch etliche weitere Gren^n dazwischenlegen. Dann aber würden auch wir wünschen, daß diese Grenzen im Wege der Gesetzgebung, und zwar der Reichsgesetzgebung gezogen werden. .

Was die Namen anlangt, so ist die Möglichkeit, daß an sich gute, aber nicht besonders namhafte Weine gar zu sehr zurückgesetzt werden, wenn sie unter keinen gangbaren Namen Unterschlupf finden, eine tatsächliche Gefahr für ganze Gemarkungen mit mittlerer Wein- ckultur, und die Feststellung derjenigen Orte und Mark­ung«!, nach denen die Namengebung erfolgt, wird noch eine große und schwere und viel umstrittene Mühe sein. Diese Mühe wiederum wird von den Weinbauern lie­ber den Landesgesetzgebungen Vorbehalten, weil die Lan­desgesetzgebung allen jenen Eigentümlichkeiten der Mar­ken und der Namensbenennung nähersteht, als es die Berliner Zentralgesetzgebnng tun kann.

Ueber den schwierigen Punkt, >vie die Weiß-Rot- weinverschnitte zu behandeln sind, wird ja bis in das einzelne Weingebiet hinein gestritten, indem selbstver­ständlich der Rotweinproduzent die Sache gnders auf­saßt als der Produzent mittleren und geringen Weiß­weins und jeder von beiden seine Ansicht für die ei­gentlich naturgegebene und ^rechte hält. Ich sehe die Formel, die in Z 6 vorgeschlagen ist, als einen Mittelweg an, der ungefähr nach beiden Seiten das Rechte treffen kann, vhne von vornherein, ehe die Kommissionsverhand­lungen in Gang gesetzt sind, und ehe diese schwierige Sache noch länger erörtert worden ist, mich und meine Freunde festlegen zu wollen.

Besondere Schwierigkeiten der Erörterung ergeben sich, wie Herr Dr. David schon .hervorgehoben und Herr Ab­geordneter Staufs« nach ihm herausgearbeitet hat, in der Behandlung des Haustrunks. Es gibt süddeutsche Weinbauern, welche behaupten, sie wollten das ganze Gesetz nicht haben, wenn ,die Haustrunkbestimmungen nicht herauskämen. Es ist zwischen kleinen Weinbauern und Arbeitern sehr oft ein strittiger Punkt, was ein richidiger Haustrunk ist. Soweit ich nur habe ein Ur­teil bilden können, geht es dahin, daß, solange «,n Haustrunk beansprucht, Wein zu sein, er unter das Weingesetz gehört. Sobald aber ein Haustrunk dekla­riert wird Äs ein Getränk, welches nicht den Anspruch erhebt, als Wein zu gelten, wird der Haustrunk nur unter die Nahrungsmittelgesetzgebung im allgemeinen ge­hören, und ich werde versuchen, diesen Gedankengang, den Haustrunk, soweit er nicht offiziell Wein sein will, aus diesem Gesetz herauszunehmen, auch in der Kom­mission wieder znm Ausdruck zu bringen.

Hinsichtlich der Kontrolleure hat der Herr Staats­sekretär des Innern erklärt, daß dies Beamte der Ein­zelstaaten sein müßten. Ich finde aber, daß die Er­fahrung«!, die wir bei den Gewerbeinspektor«! gemacht haben, nicht übermäßig ermutigend sind, denselben Weg noch einmal zu gehen. Die Anstellung durch die Ein- zelstaaten bringt von vornherein eine Ungleichmäßigkeit der Inspektion mit sich, und die Wirksamkeit dieses ganzen Gesetzes beruht ja gerade darauf, daß die In­spektion gleichmäßig auch auf die Gebiete, die nicht selbst Wein produzieren, ausgedehnt wird. Schon die bisherige Gesetzgebung würde den Ansprüchen in hohem Grade genügt haben, wenn sie in allen Teilen Deutschlands in gleicher Weise durchgeführt wäre. Im Grunde ist die Vorlegung des neuen Gesetzes weniger eine Kritik am bisherigen Gesetz als am bisherigen Kontrollsystem. Soll nun das neue Kontrollsystem wieder in dieselben Hände gegeben werden, in denen es bisher gelegen hat, so sind wir zwar um einen Beschluß reicher geworden, aber vielleicht nicht sehr viel reicher geworden an sachlichem Fortschritt. Es wird außerdem der Gedanke der Ein­setzung der Kontrolleure von Reichs wegen auch durch die Erwägung empfohlen, daß es dann leichter sein wird, die Kontrolleure auf den Gebieten, in denen Wein- Verstand vorhanden ist, in solche Gebiete umzutau­schen, die in dieser Hinsicht tveniger glücklich geboren sind (Heiterkeit), und es würde durch den Austausch der

verschiedenen Länder in bezug auf die Person der Kon­trolleure einigermaßen die Gleichmäßigkeit der Ausüb­ung garantiert werden, die wir niemals erreichen wür­den, solange ein jeder Bundesstaat für sich allein im­stande ist, seinen Kontrolleuren außer den Anweisungen des Bundesrats auch noch einen Privatwink zu geben, ob sie scharfsichtig oder kurzsichtig zu sein haben.

Ein letzter Punkt, der in Betracht kommt, ist der, daß die Vorschriften über die Buchführung nicht zu kompliziert ausfallen für das Verständnis und die Ar­beitskraft gerade der kleinen Weinbauern. Die Vorlagen die bis jetzt dagewesen sind, als Proben und Muster sind, soviel ich weih, fast alle von den kleinen Wein­bauern beanstandet werden. Sie sagen: in der Jahres­zeit, wo wir so tvie so das meiste zu tun.haben, wo wir jeden Augenblick ausnutzen bis aufs äußerste, sollen wir uns sozusagen mathematisch-statistischen Aufgaben widmen. Das erscheint' ihnen zu viel. Je einfacher es möglich ist, desto besser wird es für die Gesaintheit sein.

Was aber schließlich den Punkt anlangt, daß die Abstinenzbewegung als Feind des Weines angesehen wird, und man demnach die Gelegenheit benutzt, entweder für oder gegen sie zu sprechen, so halte ich dafür, daß viel richtiger der Satz ist, daß wir gegen den Branntwein und für den wirklichen Wein zu sein haben, gerade wie auch in der groß«! französischen Bewegung die For­mel immer mehr in das Bewußtsein hineingekommen ist: der Likör ist der Feind des Weines, und die Spi­rituosenverarbeiter sind die Geschmackverderber füx den natürlich«: und einfachen und gesunden Weingeschmack. Diesem letzteren aber möchte dieser Gesetzentwurf eine freiere Bahn schaffen, und deshalb wollen wir gern in der Kommission an der Vervollkommnung des Entwurfs Mitarbeiten.

Rundschau.

__ Der Reichskanzler bleibt.

Fürst Bülow hatte, nachdem die Besprechung im Reichstag ohne formale Aktion verlaufen ist, gewonne­nes Spiel. Das Leibblatt des Kaisers, der Seherische Lokalanzeiger, kann in seiner gestrigen Nummer schon davon ^neiden, daß Fürst Bülow wieder fest im Sattel sitzt. Er schreibt anscheinend offiziös:

Die Nachricht ist falsch, daß Fürst Bülow neuer­dings ein Entlassungsgesuch eingereicht hat. Es liegt dem Kanzler bis zur Stunde keine Veranlassung hier­zu vor, da der Kaiser bisher in keiner Weise zu er­kennen gegeben hat, daß er mit den Ausführungen des Reichskanzlers im Reichstag nicht einverstanden sei. Andererseits haben die Sitzungen des preußi­schen Staatsministeriums, wie des. Bun­des rats a u ssch us ses für auswärtige An­gelegenheiten dem Reichskanzler die Gewißheit verschafft, daß diese Körperschaften ihm rück­haltlos zustimmen."

Hier ist schon gesagt, daß auch der Bundesrat ausschuß gut Weiter für Bülow gemacht hat. Es wid darüber noch besonders gemeldet:Die Aussprache im Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten er­gab eine vollständige Uebereinstimmung aller Mitglie­der mit den voin Reichskanzler entwickelten Grundsätzen für die Weiterführung der äußeren und der inneren Politik. Die leitenden Minister der fünf größten Bun­desstaaten nächst Preußen erklärten sich mit der Haltung des Reichskanzlers einverstanden. Zunächst wurde in der Sitzung die Reichsfinanzresorm besprochen, dann er­stattete Fürst Bülow einen Bericht über die Entwicklung der Casablanca-Affäre. Es wurde mit Befriedigung Kenntnis davon genommen, daß man auf dem Wege einer gütlichen Beilegung ist. Sodann wurde die durch das Kaiser-Interview geschaffene Lage besprochen. Be­schlüsse, zu denen übrigens auch nur das Plenum des Bundesrats befugt ist, wurden nicht gefaßt. An der Sitzung des Ausschusses nahmen als Vertreter Württembergs teil Ministerpräsident v. Weiz­säcker und Gesandter Fahr. v. Varnbüler."

Andererseits wird von Berlin gemeldet: Bon dem konservativen Abgeordneten v. Pappenheim, der mit dem Finanzminister Frhrn. v. Rheinbaben in der Bud­getkommissionssitzung zusammen war, wird die Behaupt­ung ausgesprochen, daß das preußischeS-taatsmii- nisterium in seiner letzten Sitzung die Forder u ng nach Garantien gegen das persönliche Regi­ment aufgestellt habe.

Es wird sich jetzt nur noch darum handeln, wie Kai­ser und Kanzler mitsammen über die Sache denken. Fürst Bülow wird nicht in Donaueschingen, wie gemeldet war, sondern am Montag in Kiel dem Kaiser Vortrag halten. Diese Besprechung soll angeblich 'die Entscheidung der Krisis bringen. Wie diese Entscheidung ausfällt, da­rüber ist niemand im Zweifel. Fürst Bülow wird bleiben.

Eine Gefahr besteht allerdings für den Reichskanz­ler ,und das ist die Stellungnahme der Konservativen. Die Konservativen verübeln es dem Reichskanzler, daß er >am zweiten Tag der Reichstagsdebatte, als heftige Angriffe gegen den Kaiser geschleudert wurden, diesen nicht in Schutz genommen habe. Es.wäre möglich, daß der Kanzler über diesen Stein stolpert.

» » »

Neue Kaiser-Enthüllungen.

kommen aus Holland. Das HaagerBaderland" veröf­fentlicht aus Anlaß der Mitteilung des deutschen Kaisers betreffs des Burenkrieges einige Enthüllungen aus den nachgelassenen Papieren eines Diplomaten, die recht abenteuerlich klingen. Hiernach habe dieKöniginWi l- helinina auf Veranlassung des Ministers des Aeußern de Beaufort sich schriftlich, aber vergebens stei Kaiser Wil­helm für Präsident Klüger verwandt. Nach dem Krieg habe Kaiser Wilhelm befürchtet, die wachsende Erbitter­ung Englands über die Stellungnahme des deutschen Vol­kes im Burenkrieg könne zu einem europäischen Krieg füh­ren. Er habe daher zu erkennen gegeben, daß in solchem Fall die holländisch«! Häfen besetzt werden müßten. Als der japanisch-russische Krieg ausbrach, habe der Kaiser an die Königin einen Brief geschrieben, worin er an­

kündigte, die Hafenbesetzung werde durchgeführt werden, wenn Holland sich nicht sofort in Verteidigungszustand gegen England stelle. Die Königin teilte entrüstet den Brief dem Ministerpräsidenten Kuyper mit, woraus Küp­per einige Forts in Ordnung bringen ließ. Küpper habe den großen Fehler begangen, dem Parlament die ernste Lage zu verschweigen. Das Nordseeabkommen, das der Kaiser der Königin bei seinem Besuch in Amsterdam gewissermaßen als Geschenk mitgebracht habe, habe den Zweck gehabt, die Verstimmung bei der Königin Wilhel­mine wieder gut zu machen.

* * V

Vom Lesen in der Volksschule.

Wer hätte nichl schon über die Verwüstungen ge­klagt, die im psychische!! Leben des Volkes durch das Lesen der Schundliteratur ungerichtet werden, wer nicht nach Mitteln zur Abhilfe gerufen? Gewöhnlich denkt man da zuerst an polizeiliche Verbote und ähnliche Schutzmaß­regeln. Sicherer und besser indes wäre es, wenn es ge­länge, das Volk gegen diese Art Literatur sozusagen immun zu machen. Wäre der Markt für diese Ware erst nicht mehr so groß, fänden sich nicht immer wieder so zahlreiche Käufer für sie, so würde sie bald verschwinden, weil das Geschäft sich dann nicht mehr rentieren könnte. Soll das erreicht werden, so muß unser Volk literarisch kultiviert werden, und diese Kulturarbeit muß naturgemäß in der Schule beginnen. Wie mau das besser als bisher ma­chen könnte, dafür hat der Berliner Lehrer Hübner in einen! in der Literarischen Vereinigung des Berliner Lehrervereins gehaltenen Vortrage beachtenswerte Finger­zeige gegeben.

Um in der Schule Fähigkeit und Luft zu bildender Lektüre zu entwickeln, meint Hübner, und dadurch, den kulturerhöhenden Einfluß guter Bücher wesentlich zu för­dern, müßten nach den beiden ersten Schuljahren vor­wiegend einheitliche Werke literarische Ganze ge­lesen werden und erst in zweiter Linie bildende Zusam­menstellungen,' von diesen sollten in der Hand der Kinder statt der jetzt gebräuchlich«! Lesebücher vor allem eine literarische Sammlung zur allgemeinen Einführung in die Nationalliteratur und ein Reallesebuch als Heimatkunde sein. Das Lesen eines ganzen Buches hätte zu beginne!! inr deutschen Unterricht init Grimms Märchen als Klas­senlektüre; daneben müßte die Lesefähigkeit vom 5. Schul­jahr ab auch durch das ungefähr gleichzeitige häusliche Lesen einiger besonders wertvoller Bücher geübt werden. Ans der Oberstufe wäre der Unterricht in den Realien durch gemeinsame Beschäftigung mit wissenschaftlichen Werken zu ergänzen und zu vertiefen. Diese Anleit­ung zu selbständiger Weiterbildung durch die Lektüre be­dingt Klassenbibliotheken mit der entsprechenden Zahl ( 1/2 der Frequenz) von Exemplaren der Werke, die für das gemeinsame Lesen gewählt find. Ter Lehrplan hätte je­der Klasse einer Schule (nicht einer Provinz oder ei­nes Staates!) die gemeinsame Lektüre zu bestimmen; nur dadurch würde die Schülerbibliothek zu einem not­wendigen und wesentlichen Bestandteil des Schnlorganis- müs. Erst auf der Oberstufe dürften auch Bücher zur Lektüre nach eigener Wahl auszugeben sein. Dorum ist in ganz Deutschland eine Vervollkommnung des grund­legenden Lehrplans der Volksschule anzustreben durch Ein­fügung von Bestimmungen über Schülerbibliotheken, da­mit sie in Zukunft auf die geeignetste Weise eingerichtet und auf die wirksamste Art ausgenutzt werden zu dem Zweck, unser Volk zu befähigen zu literarischem! Genuß und zur Selbstbelehrung durch Bücher nach Bedürfnis und Neig­ung.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 13. Nov.

Präsident Graf. Stolberg eröffnet die Sitzung um 1.14 U hr.

Am Bundesratstisch sind erschienen: Staatssekretär v. Bethmanu-Hollweg, Unterstaatssekretär Mer­muth und Kommissare. Das Haus ist schwach besetzt, die Tribüne»! sind mäßig besucht. «

Aus der Tagesordnung steht die Interpella­tion Hom Pesch und Geno ssen betr. die Maß­nahmen gegen die Arbeitslosigkeit in Ver­bindung mit der Interpellation Alb recht und Genossen betr. Maßnahmen gegen die Fol­gen der wirtschaftlichen Krisis. Auf eine An­frage des Präsidenten Grafen Stolberg erklärt sich Staats­sekretär v. Bethmann-H oll weg zur sofortigen Be­antwortung der Interpellationen bereit.

Bei der Begründung der Interpellationen des Zen­trums fährt Dr. Pieper (Z.) aus: Eine Arbeitslosigkeit wie die gegenwärtige, ist seit 1902 nicht mehr beobachtet tvorden. Die Krisis wird auch im Ausland empfunden. Am meisten leidet das Baugewerbe. Zunächst müssen die öffentlichen Körperschaften Äbhilfmaßnahmen treffen, auch muß der Frage der Arbeitslosenversicherung nähergetreten werden. Militär- und Marineverwaltung sollten die Ar­beiten sofort ausssthren lassen, für die die Mittel be­bewilligt sind, wobei die inländischen Arbeiter den aus­ländischen vorzuziehen wären. Auch biete sich hier für die Wohlfahrtsvereine Gelegenheit durch Vergebung von Arbeiten einzngreisen. Eine Arbeitslosenzählung sei die Vorbedingung für alle diese Maßnahmen. Die bisher örtlichen Arbeitsnachweise sollten möglichst aufs ganze Reich ausgedehnt werden. Für die auf weitere Entfern­ungen überwichenen Arbeit«' sollten Eisenbahnfahrtser- mäßigungen eintreten. Die Wanderarbeitsstätten sollten ausgebaut und die Nichtorganisierten Arbeiter durch kow- tnunale Notstandsarbeiten unterstützt werden. Tarifver­träge zwischen Arbeitgebern und Arbeitern seien eine zwect- mäßige Maßnähnie zur Verhütung von Arbeitslosigkeit.

Zur Begründung der sozialdemokratischen JnterpeU - tion führt Äbg. Molkenbuhr (Soz.) aus, die ?r-. beitslosigkeit, die früher alle Jahrzehnt einmal gekorm sei, jetzt aber nach -6 Jahren sich schon wieder eng e , sei eine Folge der von den Kapitalisten angestrebten R g ung von Produktion und Konsum. Das Trustwesen ya meist Arbeitseinschränkungen und somit ch. . . lassnngen zur Folge. Ter Redner fragt, ob dre -n g