Amtliche KuEste
der am 19.jS0. Sept. angemeldeten Fremden
In den Gasthöfen:
Hotel Belle vne.
Lilier, Frau M. mit Frl. T. Zweibrücken
Lilier, Hr. Leutenant Dienze
Blumberg, Hr. F. St. Petersburg
Gasth. zur Eisenbahn.
Treiber, Hr. Karl, Ingenieur Stuttgart
Weigle, Hr. Ludwig, Hofkammer-Sekretär »
Herbster, Hr. Kaminfegermstr. „
Hotel Maisch.
Müller-Koch, Hr. Walter, Kfm. Elberfeld
Seilheimer, Hr. Karl Michael Frankfurt a. M.
Führer, Frl. Lina Donaueschingen
Hotel zum goldenen Roß.
'Hegele, Hr. Dr. med. Ulm
Herbst, Hr. Profesfor Freiburg
Stiehl, Hr. Herm. mit Frau Gem. und T Köln a. Rh. Ziegler, Hr. Stuttgart
Hotel und Cafe Schund
Maxwell, Hr. Henry London
In den Privatwohmmgen:
Villa Bätzner.
Rentschler, Frau Sägmühlebes. mit T. Nagold
Gottlieb Bechtle, Baddiener Schaber, Hr. Martin Bieselsberg
E. Blumenthal, Kfm
Blumenthal, Frl. Ettlingen
Karl Güthler, Flaschnermstr.
Adam, Frau Emma Leonberg
Nanette Herzog. «
Köhler, Hr. Jakob Stuttgart
Billa Krauß.
Heyd, Hr. Richard, Fabrikant . ' Zizenhausen
Ebstein, Hr. Felix, Kfm. Straßburg
Hofkonditor Lindenberger.
Schmidt, Hr. Georg Frankfurt a. M.
Zahl der Fremden 16086.
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1. Bsxp, Bspp, Uurrad, Ickarsob Urul
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vormittags 11—12 I7bk.
In der I'rinklialle.
1. Odoral: Auu rubsn alls ^ülclsr.
2. Ouvsrturs im ital. 8t)'l. 8sllubort
3. Lirsusuraubsr, ^al^sr UValätsuksl
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6. I)is tanrsncks Nuss, Na^urlra 8trau38
Wildbad, 22. September 1908.
* In dem am vergangenen Sonntag in Neuenbürg abgehaltenen Schluß- u. Nachbarschaft s-S chießen erhielten vom hiesigen Verein die Herren Gust. Toussaint mit 52 Ringen den 4. Preis, Hans Mayer mit 49 Ringen den 11. Preis, Ernst Rometsch mit 49 Ringen den 12. Preis. Die Ehrenscheibe errang Herr Lutz-Neuenbürg.
* Erste Fortsetzung des Berichtes über die Versammlung des Volksvereins Wildbad am vergangenen Sonntag mit voraufgegangenem Vortrag des Herrn Stadtgeometer Kercher -Stuttgart:
Die Bauordnung 1908.
(Stenographischer Spezial-Bericht unseres L.-Korrespondenten)
Nun ging Redner auf verschiedene besonders wichtige Artikel des neuen Baugesehes ein:
Art. 5b. Die Bausperre bei amtlicher Inangriffnahme tritt nach spätestens 3 Jahren außer Kraft, > ob Bauplan fertig ist oder nicht; bei kleineren Bauplänen 1 Jahr.
Art. 6. Auffüllung oder Abgrabung nur bis Straßenhöhe; Straßenplatz benützen bis zur Abtretung an die Gemeinde.
Art. 7. Ein Bau, der in den Straßenplatz fällt, darf nur verbessert werden, wenn daraus später keine Mehrkosten für die Gemeinde entstehen. Beim Untersagen der Wiederherstellung kann Eigentümer verlangen, daß sofort nach Freilegung die Gemeinde den Straßenplatz erwirbt.
Art. 8. Höhenlage. Entschädigung durch die Gemeinde.
Art. 10. Die Gemeinde hat Straße herzustellen.
Art. 11. Kanäle müssen benutzt, auf die Straße darf nichts laufen gelassen werden. Kanalbeiträge.
Art. 1 l. Die Straße soll in der Regel vor Anbau hergestellt werden. Eigentümer kann es verlangen, wenn auch nur auf einer Seite angebaut oder für Anbau garantiert wird, Vorschuß zu leisten. Andernfalls hat Eigentümer Zufahrt herzustellen.
Art. 14. Privatstraße; kann evtl, verlangt werden.
Art 15. Anliegerbeiträge zur Straße nicht nur wie seither zu Grunderwerbungs- und Planierungskosten
sondern Herstellung des Straßenkörpers, Kandel Beleuchtung; auch bei Tunnels oder Brücken' die einem beschränkten örtlichen Verkehr dienen sowie bei Dämmen, Ufermauern, Verleauna eines Flußbettes, falls Vorteile für Eigentümer entstehen, kann letzterer zu Kosten herangezoaen werden. ^
Art. 16 handelt von Zwangsentcignung, Durchführung von Straßen im Verkehrsinteresse (hat Ministerium zu genehmigen), ebenso kleine Streifen zur Durchführung des OrtsbauplanZ, Nebenlieger erwerben.
Polizeiliche Bestimmungen.
Art. 17. Bauten aufgezählt. Alle Arten von Gebäuden Stege, unterirdische Gänge, die Gebäude ver^ binden.
Art. 18. Alte Gebäude brauchen nicht verändert werden.
Art. 19. Bei schlechtem Zustande, gefährlich, evtl, zum Niederreißen verpflichtet.
Art. 20. Vorkehrung bei Abbruch und Ausführung.
Art. 21. Zur Einhaltung sind Bauherr, Baumeister und Bauhandwerker verpflichtet.
Art. 22. Baulinien dürfen nicht überschritten aber zurückgestellt werden. Bei geschloffener Bauweise Garantie für Ausstattung der vorstehenden Nebengebäude oder ganz verboten durch Orts- baustatut. Ebenso können bestehende Gebäude Treppen usw., die vorstehen, weggesprochen werden. Der Bezirksrat entscheidet. Beschwerde kann eingereicht werden.
Art. 23. Gebäude an Baulinien haben Höhenlänge der Straße einzuhalten, bei zurückgestellten können Gebäude höher als niedriger sein. Für kleinere Städte oder Landorte hat dies keine Anwendung.
Art. 25 handelt von Gebäude-Höhe.
Art. 26. Kanalisation.
Art. 27. Abtrittbauten.
Art. 28. DüngestäUe ist nur gestattet in Orten mit vorherrschend landwirtschaftlichem Betrieb an Straße. Darüber entscheidet Bezirksrat oder Landwirtschaftskammer.
Art. 28a Bestehende Einrichtungen müssen abgeändert werden, wenn für Gesundheit oder Verkehr erforderlich, bei keinem großen Aufwand. Auch hier entscheidet Bezirksrat und kann Beschwerde eingereicht werden.
Art. 29. Luft und Licht.
a. Die Hofzröße darf nicht weniger als die Hälfte der überbauten Fläche; geringste Abmessung nicht weniger als 2 w betragen. Verglichene Tiefe des Hofraumes °/i» Gebäudehöhe. Vorgarten, Vorplätze und Lichthöfe dürfen nicht eingerechnet werden. Bei vorgeschriebener Hofgröße können Wände ohne Fenster auf Grenze gestellt werden, wenn nicht mindestens 2 m entfernt sind.
(Fortsetzung folgt)
Wildbad^
4M
betreffend die öffentliche Auslegung derUrliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen.
In Gemäßheit des Par. 1 der Justizministerialverfügung vom 16. Juni 1880, Regierungsblatt Nr. 15, S. 156 wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen eine Woche lang
vom 22. bis 28. September 1908, auf dem Rathause zu jedermanns Einsicht aufgelegt ist und daß innerhalb der einwöchigen Frist gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden kann.
Den 21. September 1908.
Stadtschultheißenamt:
Stellv. Schmid.
MostLptvI
3 Säcke hat zu verkaufen
Scharr,
Villa Waldfrieden.
ȟlldrul.
Mittwoch abend 8 Uhr
im Gasth. zur alten Linde.
Der Vorstand.
Bäcker Bechtle.
Uebernehme von jetzt ab wieder die Anfertigung von
Bau- und
Wasserleitungs-Arbeiten
in gewissenhafter Ausführung und bitte um gütige Bestellungen.
Modert Weck,
Flaschner.
es mit Kuthreiners Wuszkcrffee zu versuchen?
In teurer /eit
leisten
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—vorzügliche Dienste. Nach wie vor kostet ein Würfel für 2 Teller 19 Pfg., und sie schmecken, nur mit Wasser wenige Minuten _— gekocht, ebenso kräftig wie die besten hausgemachten Fleischbrühsuppen.
Man verlange ausdrücklich Al^.6618 Luppen.
L
MN
Sonntag, den 27. September 1908, nachmittags halb 3 Uhr
im Gasthof zum „Grünen Hof" (Mitglied K Weiß). Siehe Arbeiterzeitung. Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen bittet
Der Ausschuß.
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Druck und Verlag der Beruh. Hofmannschen Buchdruckerei in Wildbad. Berantw. Redakteur E. Reinhardt, daselbst.