rrcWurteff aus der Welt schaffen kamt, und' den' Pflich-" ten gegen die Ehre Dritter immer innezuhalten. Wenn der Redakteur Herzog sie in zwei Fällen überschritten hat, so muß er die Folgen tragen; wir finden aber, der Prozeß hatte einen besseren Schlußeindruck hinterlassen, wenn man den mildernden Umstanden, die der Ange­klagte für sich- in Anspruch nehmen konnte, mehr Rech­nung getragen und nicht aus eine so außerordentlich harte Strafe erkannt hätte . . . Vielleicht läßt sich jetzt, nach­dem sich die Sachlage so sehr zu Gunsten der Klägerin aufgeklärt hat, ein Weg finden, weitere Molitorprozesse unnötig zu machen und der Beleidigten auf andere Werse die ihr gebührende Genugtuung zu geben. Es wäre in jeder Hinsicht erfreulich, wenn die unerquicklichen Aus­einandersetzungen über die Vorgänge, die sich an den Han- Prozeß im letzten Sommer anschlossen, nicht tveiter fort­gesetzt zu werden brauchten und die Oesfentlichkeit hier nicht von einer Sensation in die andere gestürzt würde.

WürLL. Landtag.

Kammer der Abgeordneten.

92. Sitzung.

Stuttgart, 22. Mai.

Präsident v. Payer eröffnet die Sitzung.

Am Ministertisch: Minister des Innern Dr. von Pischek mit Ministerialrat v. Reiff und Oberbaurat Findeisen.

Durch Zuruf werden an Stelle der Abg. Andre und Detz in die volkswirtschaftliche Kommission gewählt die Abg. Graf-Stuttgart (Zentr.) und Feiger (Volksp.).

Es folgt der Bericht der Bauordnungskommission über den Entwurf einer

Bauordnung.

Man tritt in die Einzelberatung ein und beginnt Mit dem ersten Abschnitt:

Banberechtiqung und Bauvorschriften im allgemeine«.

Bei Art. 1 bemerkt der Berichterstatter v. Gauß (Vp.), habe die Kommission sich dahin entschieden, daß auf dem Verordnungsweg rechtsverbindliche Bestimmungen auf dem Gebiet der Baupolizei nur getroffen werden können, soweit es in diesem Gesetz für zulässig erklärt ist. Die Regierung habe gegen diese Bestimmung opponiert; eine Minderheit habe noch weitergehen wollen.

Nach kurzen Bemerkungen des Mitberichterstattcrs Dr. Linde mann beantragt Rembold- Aalen (Zentr.) in Art. 1 das Wortausdrücklich" einzuschalten, so daß es also heißt:soweit es in diesem Gesetz ausdrücklich für zu­lässig erklärt ist".

Vizepräsident Kraut (B.K.): Die Regierung solle in der Anwendung des Gesetzes möglichst Freiheit laßen.

Minister des Innern Dr. v. Pischek: Gegen die Einschaltung des Wortesausdrücklich" habe er nichts ein­zuwenden. Auch die Regierung erkenne an, daß sie zu Ver­ordnungen bloß insoweit 1., I sei, als das Gesetz eine Grundlage dafür gewähre; es könne aber das Gesetz nicht bloß die Negierung zur Regelung gewisser Materien durch Verordnung ermächtigen, sondern auch generell, und solche generelle Ermächtigungen seien zu finden in § 89 der Ver- fassungsurkunde, in Art. 81 des Landespolizeistrafgesetzes u. s. w. Wenn daher das Gesetz nur einen allgemeinen Grundsatz aufstelle, z. B. es seien bei einer bestimmten bau­lichen Einrichtung die Rücksichten der Feuersicherheit und der Gesundheit zu wahren, und wenn das Gesetz der Regierung den allgemeinen Auftrag erteile, das Gesetz zum Vollzug zu bringen, so müsse die Regierung auch befugt sein, dem ausgestellten allgemeinen Grundsatz, um seine Uebertragung in die Praxis zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern, durch nähere verordnungsmäßige Vorschriften Fleisch und Blut im Sinne der ständischen Verabschiedung zu geben. In diesem Sinne fasse er den Artikel 1 auf.

Häfsner (d. P.): Die insirurtionellen Vorschriften müssen sich st r e n g an das Gesetz halten, nicht bloß, wie Vizepräsident Kraut gesagt habe,möglichst". Aus der Form müsse klar hervorgehen, ob es sich um rechtsverbindliche oder instruktionelle Vorschriften handle. Der Regierung müsse das Berordnugsrecht in polizeilichen, aber nichtbau­polizeilichen Gegenständen, wie es in Art. 51 des Polizei­strafgesetzes anerkannt sei, erhalten bleiben.

' Liesching (Volksp.): Es müsse in Kürze untersucht werden, welches Verhältnis zwischen Verordnung und Ge- setz bestehe. Er bestreite ein allgemeines Verordnungsrecht der Regierung. Er anerkenne ein solches Verordnungsrecht soweit die Verordnung Gesetzeskraft haben solle, nur inso- weit, als die Regierung dazu durch Reichs- oder Landes­gesetz ausdrücklich ermächtigt werde. Das sei ein Funda­mentalsatz, der unbedingt als Grundlage zu gelten habe. Man werde später einmal den Art. 51 des Landespolizei­strafgesetzes einschränken mäßen. Die Vollzugsversügung dürfe nicht den Anspruch machen, eine authentische Aus­legung des Gesetzes zu geben. Dieser Fehler sei bei der Gemeinde- und Bezirksordnung gemacht worden, so daß die Leute draußen gar nicht mehr das Gesetz, sondern nur noch die Vollzugsversügung zur Hand nehmen. Das widerspreche dem Geist der Verfassung. Das Ministerium möge also mit seinen Erläuterungen möglichst sparsam sein und auch den untergebenen Behörden eine selbständige Auslegung gestatten. Das Ministerium dürfe nicht die untergeordneten Behörden dahin degradieren, daß ihnen jedes selbständige Denken ge­nommen werde. Die Vollzugsversügung müsse von dem Ge­danken durchtränkt sein, daß andere Leute auch zu denken" vermögen, ohne spezielle Anweisung. Man müsse auch dem Ermessen der Behörden etwas zutrauen.

Berichterstatter v. Gauß (Volksp.): In der Kommis­sion habe eine starke Minderheit verlangt, daß auf dem gan- - zen Gebiet der Bauordnung die Verordnung ausgeschlossen sein solle. Es wäre bedauerlich, wenn die Regierung eins Vollzugsversügung erlassen würde, welche in weitem Um­fang Ratsertellung und instruktionlle Vorschriften enthalten würde. Tie Praxis, die das Ministerium übe, sich zwischen das Gesetz und die Bevölkerung hineinzudrängen und nicht das Gesetz selbst wirken zu laßen, sei falsch. Die Regie­rung verliere durch Selbfibejchränkung keineswegs die er­forderliche Autorität und Einwirknimsmealichkeit.

Gröber (Zentr.): Bei der Bauordnung handle es sich um eine Einschränkung de? Privatrechts. Das könne nur durch GeVch geschehen und seitens der Polizei nur in­soweit, als "" durch Gesetz dazu ermäß igt sei. Das Mi­nisterium möge bei seinen Vollzugsverfügungen auch äußer­lich einen Unterschied eintreten laßen zwischen Rechtsvcrfü- gungen und bloßen Dienstanweisungen. Eine Vollzugsver- fügung solle nur Rechtsbestimmungen enthalten und sich nicht in alle möglichen Kleinigkeiten verlieren.

Vizepräsident Kraut (B.K.): Gegen das Wortaus­drücklich" habe er nichts einzuwenden.

Minister des Innern Dr. v. Pischek: Er werde sich bemühen, bei den Vollzugsverfügungen ein möglichst enges Maß einzuhalten. Es müsse aber vermieden werden, daß die Behörden sich überall Kommentare verschaffen müssen. Er wolle die rechtsverbindliche Verordnung als königliche Verordnung hinausgeben und die instruktionellen Verord­nungen als Ministerialerlasse.

Liesching (Volksp.) beantragt, in Abs. 2 des Ar- tikel 1 stattauf dem Gebiet der Baupolizei" zu sagen:auf dem durch die Bauordnung geregelten Gebiet".

Nach einigen Bemerkungen der Abgeordneten Walter (Zentr.) und v. Kiene (Zentr.) begründet

Liesching (Volksp.) den von ihm gestellten Antrag. Dii Entscheidung, was baupolizeilich sei und was nicht, könne man nicht dem Ministerium überlassen.

Minister des Innern Dr. v. Pischek bittet, diesen Antrag abzulehnen. 'Es seien nicht alle baupolizeilichen An­ordnungen in der Bauordnung geregelt; anderseits enthalte sie auch Anordnungen, welche nicht baupolizeilichen Charak­ter tragen.

Berichterstatter v. Gauß (Volksp.): Der Antrag wolle nichts anderes, als daß alle Vorschriften, welche die Bau- ordnung endgültig regeln, dem Verordnungsweg entzogen werden.

Nach kurzer Polemik zwischen dem Minister des In­nern und den Abgeordneten Liesching (Volksp.) und v. Gauß (Volksp.) sowie einigen Bemerkungen des Vize­präsidenten Kraut (B.K.)

wird der Abs. 1 des Kommissionsantrags zu Art. 1 angenommen.

Zu Absatz 2 wird der Antrag Liesching angenommen, ebenso der Antrag Rembold-Aalen und der so gestaltete Kommissionsantrag.

Art. 2 lautet in der Kommissionsfassung:

Wenn nach den örtlichen Verhältnissen ein Bedürf­nis hiefür besteht, ist die Gemeinde berufen, im Rahmen des Gesetzes die erforderlichen weiteren allgemeinen Vor­schriften durch Ortsbaustatut aufzustellen".

Rembold- Aalen (Zentr.) und Genossen beantra­gen, in dem Art. 2 folgenden Absatz 2 aufzunehmen:

Die Bestimmungen des Ortsbaustatuts gehen den be- zirks- und ortspolizeilichen Bauschriften vor".

Berichterstatter v. Gauß (Volksp.) meint für seine Person, daß gegen den Antrag Rembold ein wesentliches Bedenken nicht bestehe.

Rembold- Aalen (Zentr.) begründet den von ihm gestellten Antrag, den er dahin Mindert, daß stattBau. Vorschriften" gesagt wird:Vorschriften".

Haußmann (Volksp.) bedauert, daß es nicht gelun­gen sei, das lateinische Schreiberdeutsch, das in dem Wort Lrtsbauftatut" znm Ausdruck komme, zu beseitigen.

Berichterstatter v. Gauß (Volksp.): Die Kommission habe das übrigens gut eingebürgerte FremdwortStatut" deshalb belassen, weil man nicht wohl sagen könne:orts- bausatzungsgcmä ß".

Gröber (Zentr.): Man solle- doch sagen:Bausatz- uug", und solle dann kurz sagen: ..sahnngsgcmäß".

Liesching (Volksp.) spricht sich im gleichen Tir.ns aus.

Haußmann (Volksp.) beantragt, in dem Kommis­sionsantrag das WortOrtsbaustatut" zu ersetzen durch Ortsbausatzung". Dieser Antrag wird angenommen, eben­so der so gestaltete Kommifsionsantrag.

Der Antrag Rembold- Aalen wird genehmigt.

Der Art. 3 behandelt im wesentlichen im Anschluß an das bisherige Recht die Ausstellung von Ortsbausatz. ungen, wozu auch die aus Anlaß der Festsetzung von Orts­bauplänen manchmal erlassenen satzungsmäßigen Vorschriften gehören.

Hiezu liegen eine Reihe von Abänderungsanträgen vor, die der Abgeordnete Rembold- Aalen (Zentr.) und Ge­nossen gestellt haben.

Haußmann (Volksp.) beantragt, daß die Frist, in­nerhalb welcher Einwendungen gegen die Beschlüsse der Ge- meindekollcgien über Errichtung, Abänderung oder Aufhe­bung einer Ortsbausatzung geltend zu machen sind, nicht auf mindestens 4 Wochen, sondern auf mindestens einen Monat festgesetzt werde.

Mattu tat (Soz.) beantragt, statt:Die Beschlüsse der Gemeindekollegien sind mit der Aufforderung an die Be­teiligten bekanntzumachen, etwaige Einwendungen geltend zu machen," zu sagen:sind öffentlich bekannt zu machen und die Beteiligten aufzufordern, . .

Berichterstatter v. Gauß (Volksp.) macht verschiedene Bedenken gegen die Remboldschen Anträge geltend.

Kübel (d. P.) regt an, daß Rembold seinen An­trag dahin abändere, daß stattfür bestimmte Baugebiete" gesagt werde:für genau begrenzte Baugebiete von gerin­gem Umfang".

Hier wird abgebrochen.

Nächste Sitzung morgen vormittag 9 Uhr mit der Ta­gesordnung: Fortsetzung der Beratung.

Schluß 1 Uhr 15 Minuten.

Rundschau.

Konferenz Süddcrrifcher Handwerks­kammer».

Am letzten Mittwoch tagte im großen Rathaussaal zu Karlsruhe dieKonferenz süddeutscher Handwerks­kammern". Vertreten waren die Kammern Darmstadt, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Straßbnrg, Heilbronn, Ulm, Reutlingen, Augsburg und als Vorort Stuttgart; nichtvertreten waren Sigmaringen, Konstanz und Passau. Den 1. Punkt der Tagesordnung bildete die sogen, große

Novelle zur Abänderung der Gewerbeordnung. In längerer Erörterung gaben die einzelnen Kammern ihre Stellung zu dem Entwurf kund. Demnach verwahren sich alle dagegen, daß die Zahl der lästigen Kontrollen der Betriebe sich ver­mehrt gegen bisher; insbesondere ist die Ueberzeugung all­gemein, daß die Novelle einen guten Nährboden abgeben wird für die StreitfrageFabrik und Handwerk".' Be­richterstatter war die Handwerkskammer Freiburg i. B. Eckert. - Ueber die Frage der Schaffung emer Arbeit­nehmer-Interessenvertretung berichtete die Handwerkskammer Stuttgart (Dr. Bisinger); der Berichterstatter trat in längeren Ausführungen warm für die Schaffung besonderer Korporationen für die Arbeiterschaft ein. Die Schaffung reiner Arbeiterkammernsei nicht nur ein Gebot der Ge­rechtigkeit, sondern auch der Nodwendigkeil. Bis aus wenige Ausnahmen fand der Standpunkt der Stuttgarter Kammer die volle Zustimmung der Anwesenden. Die übrigen zur Beratung gestellten Fragen waren meist interner Natur.

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Der Fall Eulenburg.

Vernehmungen in Bayern.

München, 22. Mai. Seit gestern vernimmt im hiesigen Justizpalast der Berstiner Untersuchungs­richter, Landgerichtsrat Schmidt, mit seinem eige­nen Aktuar in "Anwesenheit des Vertreters des Fürsten Eulen bürg eine große Anzahl Zeugen. Tie Ver­nehmung dauerte gestern bis nachts 123F Uhr.

Vernommen wurden bisher speziell die von 'Harden benannten Zeugen, darunter sämtliche frühere Be­dienstete des Fürsten Eulenburg, alle hier weilenden Mitglieder derLiebenberger T.afelrunde", darunter Baron Wendel st adt von Neubeuren a. Inn und mehrere andere Adelige, und der frühere Gesandt- schastsprivatsekretär des Fürsten Eulenburg, Kaiserlicher Hofrat Kistler nebst Gemahlin, der städtische Hausmeister Daudet, dann das Kanzleipersonal des Justizrats Dr .Bernstein, nebst den Anwälten Justizrat Löwen- fAd und Dr. Prager. Henke urrd morgen erfolgt die Ver­nehmung der Starnberger Zeugen, unter anderem aus Feldafing, Staltach, Aufkirchen rc., außerdem die In­augenscheinnahme der Tatorte und der Villa in Starnberg.

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Kaiserliche Sparsamkeit.

Die Knöpfe der Prinzessin."

Vor einigen Wochen ging durch dienationale" Presse eine Anekdote, die die alten Weiber zu Krokodilstränen rührte und die Herzen der deutschen Jungfrauen höher schlagen ließ. Sie lautete:

Z. Die Knöpfe der Prinzessin Viktoria Luise. Der Berliner Korrespondent desPiccolo" weiß eine kleine Geschichte aus dem Familienleben des Kaiserhauses zu berichten: Kurz vor der Abreise nach Korfu wurde für die junge Prinzessin, wahrscheinlich für die Reise, ein Matrosenkleid bestellt. Die Tochter des Kaisers war über das neue Kleid entzückt; nur eines gefiel ihr nicht: die Knöpfe.Könnte das nicht ge­ändert werden?"Gewiß, Königliche Hoheit", erwiderte die Schneiderin,nichts leichter als das. Ich habe zu Hause eine reizende Garnitur Knöpfe, die ausgezeichnet paffen würden."Ja, aber warum haben Sie die denn nicht gleich drangemacht?"Warum? Ja, jeder Knopf kostet eine Mark." Die Prinzessin fand das im stille» sehr teuer. Ader die Versuchung mar sehr stark und nach einigem Zögern sagte sie:Schön; ich werde Papa nach Tisch fragen und Ihnen dann Bescheid sagen." Nach Tisch erwartete die Schneiderin den Beschluß. Ein wenig niedergeschlagen erzählte die Prinzessin:Nein, Papa erlaubr es nicht. Er sagt, eine Mark für den Knopf sei zu teuer, so könne man Vas Geld nicht zum Fenster hinauswerfen."

Demgegenüber gibt jetzt dieMorgenpost" folgende Schilderung von derkaiserlichen Sparsamkeit":

Im Gegensatz zu seinem königlichen Onkel liebt es Kaiser Wilhelm, glanzvollenPomp zu entfalten. Auf seiner Reise nach Korfu begleitete ihn ein Gefolge von über 100 Personen, darunter 24 Köche und Küchendiener, 20 Kutscher und Grooms und 10 Chauffeure, während König Eduard in Biarritz nur von sechs Personen begleitet war. . . . Was die Reisen Kaiser Wilhelms kosten, davon kann man sich etwa einen Begriff machen, wenn man erfährt, was allein die Fahrt an Ausgaben verschlingt. Die jüngste Reise des deutschen Kaiserpaares von Berlin bis Venedig und von Pola über Wien nach München und Donaueschingen hat, soweit die Auslagen für Sonder­züge in Betracht kommen, nahezu 50000 Mark ge> kostet."

Wir wissen nicht, wer über die Verhältnisse ani kaiserlich-deutschen Hof besser unterrichtet ist, der Berliner Korrespondent desPiccolo" oder die in Berlin erscheinende Morgenpost". Vielleicht wissen auch beide nichts.

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Marokko.

Fez, 22. Mai. Meldungen aus Mekines gen, daß Mulay Hasid am 16. Mai um 8 Uhr mor­gens, begleitet von seinen Wesiren und dem Minister des Auswärtigen, mit großem Gepränge unter dem Dön­er der Geschütze mit Musik und unter Huldigungsru- fen und Fantasias der Bevölkerung seinen Einzug c" Mekines gehalten hat.

Tages-Chrom'k.

Berti». 22. Mai. Für die Gehaltsaufbesse' rung derReichsbeamten werden in dem im Reichs schatz,.mte fertiggestellten Gesetzentwürfe über 76 Millionen gefordert.

Görlitz, 23. Mai. Die Stadtverordneten haben in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, den WiederausM und Fertigstellung der Stadthalle als im Interesse der Stadt liegend wieder dem Baumeister SehruG zu übertragen.

Münchc-a, 22 . Mai. General v. Mussina" § rm Alter von 82 Jahren gestern Nacht gestorben-