* Die am Sonntag in Birkenfeld stattgehabte Versamm- lung des Enzgau-Sängerbundes war sehr zahlreich besucht. Der geräumige Saal des Gasthauses zurschönen Aussicht" war bis auf den letzten Platz besetzt. Das Verlesen der Präsenzliste ergab die Anwesenheit sämtlicher 17 Vereine, welche gegenwärtig mit 442 zahlenden Mitglieder zum Gau gehören. Der Gau-Vorstand, Hr. Beky - Birkenfeld, be­grüßte die Anwesenden und gab seiner Freude über das zahlreiche Erscheinen Ausdruck. Der Stand des Bundes hat sich dahin geändert, daß der Gesangverein Schömberg

ausgetreten, dagegen der Gesangverein Pfinzweiler einge­treten ist. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Ver­sammlung durch den Schriftführer erstattete der Kassierer den Kassenbericht, welcher mit einem Vermögen von 413,26 Mark schließt. Das diesjährige Gau-Sängerfest wird in Obernhausen am 26. Juli d. Js. stattfinden. Zum Preis­singen meldeten sich 5 Vereine sofort an; der Meldeschluß ist hierfür bis 1. Mai festgesetzt worden. Die nächste Gau­versammlung soll in Schwann stattfinden. Als Preisrichter für das Gaufüngerfest wurden die Herren Anselm-Ludwigsburg,

Klotz^Eßlingen und Schäffler-Nago ld w iedergewählt. Nach Worten des Dankes seitens des 'Gauvorstandes wurde die Versammlung geschlossen. Die Feuerwehrkapelle Birken­feld füllte in meisterhafter Weise die Pausen durch Wohl, gelungene Musikstücke aus

Druck und Verlag der Bernh. Hofmannschen Buchdruckerei in Wildbad. Verantiv. Redakteur: E. Reinhardt, daselbst.

Bekanntmachung.

Nachdem die Gewerbekataster (Steuerkapitale) der neueinge- schätzten Gewerbetreibenden der hiesigen Gemeinde durch die Bezirks­schätzungskommission gemäß Artikel 100 Abs. 3 des Gesetzes vom

28 April 1873 treffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer 8. August 1903 "

(Reg.-Bl. S. 344) auf 1. Januar d. Js. festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 100 Abs. 4 dieses Gesetzes (vergl. mit Art. 99 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1) 15 Tage lang und zwar

vom 27. März bis 10. April 1S08

zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.

Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuer­kapitals das Recht der Beschwerde zu. (Gesetz Art. 99 Abs. 2.)

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium, Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens

bis zum IS. April d. Js.

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Ver­säumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2.)

Wildbad, den 19. März 1908.

Stadtschultheistenamt.

Bätzner.

LskannIwaostunK

betreffend die Hnndeabgabe.

Die Hundebesitzer werden auf ihre Pflicht zur An- und Abmel­dung ihrer Hunde in der Zeit

vom 1. bis 15. April

aufmerksam gemacht.

Auf den 1. April haben diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu macken, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter halten, ohne schon im Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde halten, als sie in dem Vorjahr angezeigt und versteuert haben. Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April bei der Gemeindebehörde zu machen.

Wer am 1. April einen im Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hält und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen. Die Versäum­nis dieser Anmeldung hat zur Folge, daß der Steuerpflichtige die Ab­gabe für das neue Steuerjahr fortzuentrichten hat.

Wer nach dem 1. April einen über 3 Monate alten Hund zu halten beginnt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, binnen 2 Wochen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von dem, der ihn früher hielt, auf dieselbe Zeit ver­steuert worden ist.

Sobald ein Hund, der bisher unangezeigt geblieben ist, weil der­selbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, ist in gleicher Weise binnen 2 Wochen Anzeige hiervon zu machen und vom nächsten Vierteljahr an die Abgabe für den Rest des Steuerjahres zu entrichten.

Nur in d-m Falle, wenn jemand im Laufe des Steuerjahres (nach dem 1. April) einen steuerpflichtigen Hund zu halten beginnt, diesen Hund aber am 1. des nächsten Vierteljahres nicht mehr besitzt, tritt die Steuerpflicht nicht ein.

Steuerpflichtig ist derjenige, welcher den Hund hält, gleichgiltig oder zugleich Eigentümer oder ob er Mieter, Entleiher, Verwahrer rc. des Hundes ist; es genügt daß er in eigenem Interesse durch Gewähr­ung von Obdach und Unterhaltung die Sorge für den Hund über­nommen hat.

Wer die Anzeige eines zu versteuernden Hundes innerhalb der vorgeschriebenen Zeit unterläßt, wird mit dem dreifachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft.

Wildbad, den 19. März 1908.

Stadtschultheißen-Amt: Bätzner.

WtMböWck

kliMMMMllMIlL !» MDlt,

Im Geschäftsjahre 1907 hat diese im Jahre 1828 ge­gründete vaterländische gemeinnützige Anstalt einen Ueberschuß von 3425636 Mk. erzielt, aus welchem die Versicherten Mitglieder als Dividende SV °/a der bezahlten Jahresprämie mit 230658 Mk. zurückerhalten. Der Rest findet zur Verstärkung der Reserven Verwendung. Hierdurch erhöhen sich: die freien Reserve» auf 14 664 619 Mk., sowie einschließlich der Prämienüberträge, der Schadenreserve und der bereitgestellten Dividende die Gesamt- Reserven auf 18S4S7S4 Mk.

Vermöge der hieraus der Anstalt erwachsenden außerordent­lichen hohen Zinserträge von Mk. 739 325. ist diese in der Lage, nicht nur jeden durch ausreichende Versicherung gedeckten Schaden voll und ohne jeden Abzug zu vergüten, sondern auch sonst in jeder Hinsicht ihren Mitgliedern in weitgehender Weise entgegenzukommen.

Zur Entgegennahme neuer Anträge ist jederzeit bereit:

Bezirksagent 8<F«»a«»»t in Wildbad.

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sind eingetroffen.

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unter gütiger Mitwirkung von Herrn 4V. (Cello) und

Herrn Musikdirektor (Klavier).

Vorträge aus: Wagner, Meistersinger, Tannhäuser (Romerzäh lung), Walküre, Rienzi, Meyerbeer, Afrikanerin, Lieder von Schubert und Schumann.

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